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Gesetz zur Änderung des Bundesrechnungshofgesetzes (BRH-Unabhängigkeitsgesetz)

Vorgang 332010 Gesetzgebung · Abgelehnt · aktualisiert 30.04.2026 · DIP ↗

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Stärkung der Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit des Bundesrechnungshofes durch eine Karenzzeit von fünf bzw. zwei Jahren für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung, einer Landesregierung, Staatssekretäre sowie Mitglieder des Deutschen Bundestages für die Berufung in leitende Funktionen, Ausnahmeregelung bei besonderer fachlicher Eignung und nicht zu befürchtender Interessenkonflikte;<br /> Einfügung § 3a Bundesrechnungshofgesetz

Zeitachse

  1. 03.03.2026 drucksache Gesetzentwurf 21/4454 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesrechnungshofgesetzes (BRH-Unabhängigkeitsgesetz)
  2. 04.03.2026 plenarprotokoll 1. Beratung 21/61 Protokoll der 61. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
  3. 22.04.2026 drucksache Beschlussempfehlung und Bericht 21/5523 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesrechnungshofgesetzes (BRH-Unabhängigkeitsgesetz) (Beschlussempfehlung und
  4. 23.04.2026 plenarprotokoll 2. Beratung 21/74 Protokoll der 74. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.