Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesrechnungshofgesetzes (BRH-Unabhängigkeitsgesetz) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4454)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesrechnungshofgesetzes (BRH-Unabhängigkeitsgesetz) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4454)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5523
21. Wahlperiode 22.04.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Ulrich von Zons,
Georg Schroeter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4454 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesrechnungshofgesetzes
(BRH-Unabhängigkeitsgesetz)
A. Problem
Der Bundesrechnungshof ist gemäß Artikel 114 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG)
und § 1 des Bundesrechnungshofgesetzes (BRHG) ein unabhängiges Organ der
Finanzkontrolle. Seine Mitglieder besitzen richterliche Unabhängigkeit. Seine
Aufgabe ist es unter anderem, die Haushaltsführung des Bundes zu prüfen und
darüber unabhängig zu berichten.
Aus Sicht der Fraktion der AfD kann diese Unabhängigkeit beeinträchtigt sein,
wenn Personen mit früheren politischen Spitzenfunktionen, insbesondere als
Bundesminister, Staatssekretäre oder auch Abgeordnete des Deutschen Bundestages,
in leitende Positionen des Bundesrechnungshofes berufen werden.
B. Lösung
Das Bundesrechnungshofgesetz wird um Regelungen ergänzt, die eine Karenzzeit
von fünf bzw. zwei Jahren für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung,
ehemalige Parlamentarische oder beamtete Staatssekretäre sowie Mitglieder des
Deutschen Bundestages für die Berufung in leitende Funktionen des
Bundesrechnungshofes festlegen.
Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der
Fraktion der AfD.
C. Alternativen
Annahme des Gesetzentwurfs.
D. Kosten
Kosten wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/4454 abzulehnen.
Berlin, den 22. April 2026
Der Haushaltsausschuss
Lisa Paus
Amtierende Vorsitzende
Georg Schroeter
Berichterstatter
Jan Metzler
Berichterstatter
Dr. Thorsten Rudolph
Berichterstatter
Leon Eckert
Berichterstatter
Sascha Wagner
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Georg Schroeter, Jan Metzler, Dr. Thorsten Rudolph,
Leon Eckert und Sascha Wagner
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 61. Sitzung am 4. März 2026 den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf
Drucksache 21/4454 zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss und zur Mitberatung an den
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Mit dem Gesetzentwurf der Fraktion der AfD soll das Bundesrechnungshofgesetz um Regelungen ergänzt werden,
die eine Karenzzeit von fünf bzw. zwei Jahren für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung, ehemalige
Parlamentarische oder beamtete Staatssekretäre sowie Mitglieder des Deutschen Bundestages für die Berufung in
leitende Funktionen des Bundesrechnungshofes festlegen. Eine Ausnahmeregelung soll für begründete
Ausnahmefälle, insbesondere aufgrund besonderer fachlicher Qualifikation und mit Zustimmung von zwei Dritteln der
Mitglieder des Deutschen Bundestages zugelassen werden.
III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache
21/4454 in seiner 33. Sitzung am 15. April 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, die
Vorlage abzulehnen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/4454 in seiner 35.
Sitzung am 22. April 2026 abschließend beraten. Der Haushaltsausschuss beschloss mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD,
dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/4454
abzulehnen.
Berlin, den 22. April 2026
Georg Schroeter
Berichterstatter
Jan Metzler
Berichterstatter
Dr. Thorsten Rudolph
Berichterstatter
Leon Eckert
Berichterstatter
Sascha Wagner
Berichterstatter
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ISSN 0722-8333
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