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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesrechnungshofgesetzes (BRH-Unabhängigkeitsgesetz) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4454)

dip / drucksache 22.04.2026 · WP 21 · 21/5523 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesrechnungshofgesetzes (BRH-Unabhängigkeitsgesetz) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4454) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5523 21. Wahlperiode 22.04.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Ulrich von Zons, Georg Schroeter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4454 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesrechnungshofgesetzes (BRH-Unabhängigkeitsgesetz) A. Problem Der Bundesrechnungshof ist gemäß Artikel 114 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) und § 1 des Bundesrechnungshofgesetzes (BRHG) ein unabhängiges Organ der Finanzkontrolle. Seine Mitglieder besitzen richterliche Unabhängigkeit. Seine Aufgabe ist es unter anderem, die Haushaltsführung des Bundes zu prüfen und darüber unabhängig zu berichten. Aus Sicht der Fraktion der AfD kann diese Unabhängigkeit beeinträchtigt sein, wenn Personen mit früheren politischen Spitzenfunktionen, insbesondere als Bundesminister, Staatssekretäre oder auch Abgeordnete des Deutschen Bundestages, in leitende Positionen des Bundesrechnungshofes berufen werden. B. Lösung Das Bundesrechnungshofgesetz wird um Regelungen ergänzt, die eine Karenzzeit von fünf bzw. zwei Jahren für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung, ehemalige Parlamentarische oder beamtete Staatssekretäre sowie Mitglieder des Deutschen Bundestages für die Berufung in leitende Funktionen des Bundesrechnungshofes festlegen. Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Annahme des Gesetzentwurfs. D. Kosten Kosten wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/4454 abzulehnen. Berlin, den 22. April 2026 Der Haushaltsausschuss Lisa Paus Amtierende Vorsitzende Georg Schroeter Berichterstatter Jan Metzler Berichterstatter Dr. Thorsten Rudolph Berichterstatter Leon Eckert Berichterstatter Sascha Wagner Berichterstatter Bericht der Abgeordneten Georg Schroeter, Jan Metzler, Dr. Thorsten Rudolph, Leon Eckert und Sascha Wagner I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat in seiner 61. Sitzung am 4. März 2026 den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/4454 zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss und zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Mit dem Gesetzentwurf der Fraktion der AfD soll das Bundesrechnungshofgesetz um Regelungen ergänzt werden, die eine Karenzzeit von fünf bzw. zwei Jahren für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung, ehemalige Parlamentarische oder beamtete Staatssekretäre sowie Mitglieder des Deutschen Bundestages für die Berufung in leitende Funktionen des Bundesrechnungshofes festlegen. Eine Ausnahmeregelung soll für begründete Ausnahmefälle, insbesondere aufgrund besonderer fachlicher Qualifikation und mit Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages zugelassen werden. III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/4454 in seiner 33. Sitzung am 15. April 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, die Vorlage abzulehnen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/4454 in seiner 35. Sitzung am 22. April 2026 abschließend beraten. Der Haushaltsausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/4454 abzulehnen. Berlin, den 22. April 2026 Georg Schroeter Berichterstatter Jan Metzler Berichterstatter Dr. Thorsten Rudolph Berichterstatter Leon Eckert Berichterstatter Sascha Wagner Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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