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Verordnung über den automatisierten Abruf von Daten der Träger der Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zur Prüfung des Anspruchs auf Kindergeld (FamkaKiGAbrV)

Vorgang 331056 Rechtsverordnung · aktualisiert 01.04.2026 · DIP ↗

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Regelung der Voraussetzungen für den Datenabruf durch die Familienkassen, Abrufberechtigung, Verfahren, Prüfungs- und Dokumentationspflichten

Zeitachse

  1. 11.02.2026 drucksache Verordnung 73/26 Verordnung über den automatisierten Abruf von Daten der Träger der Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialge
  2. 27.03.2026 plenarprotokoll BR-Sitzung 1063 Protokoll der 1063. Sitzung des Bundesrates
  3. 27.03.2026 drucksache Beschlussdrucksache 73/26(B) Verordnung über den automatisierten Abruf von Daten der Träger der Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialge

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.