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Verordnung über den automatisierten Abruf von Daten der Träger der Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zur Prüfung des Anspruchs auf Kindergeld (FamkaKiGAbrV)

dip / drucksache 27.03.2026 · WP 21 · 73/26(B) · Beschluss · Original ↗

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Verordnung über den automatisierten Abruf von Daten der Träger der Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zur Prüfung des Anspruchs auf Kindergeld (FamkaKiGAbrV) Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 73/26 (Beschluss) 27.03.26 Beschluss des Bundesrates Verordnung über den automatisierten Abruf von Daten der Träger der Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zur Prüfung des Anspruchs auf Kindergeld (FamkaKiGAbrV) Der Bundesrat hat in seiner 1063. Sitzung am 27. März 2026 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

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