Verordnung über den automatisierten Abruf von Daten der Träger der Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zur Prüfung des Anspruchs auf Kindergeld (FamkaKiGAbrV)
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Verordnung über den automatisierten Abruf von Daten der Träger der Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zur Prüfung des Anspruchs auf Kindergeld (FamkaKiGAbrV)
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 73/26 (Beschluss)
27.03.26
Beschluss
des Bundesrates
Verordnung über den automatisierten Abruf von Daten der Träger
der Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch
Sozialgesetzbuch durch die Familienkasse der Bundesagentur für
Arbeit zur Prüfung des Anspruchs auf Kindergeld
(FamkaKiGAbrV)
Der Bundesrat hat in seiner 1063. Sitzung am 27. März 2026 beschlossen, der
Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
Relationen
- part_of_vorgang → Verordnung über den automatisierten Abruf von Daten der Träger der Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch durch die F (Beschlussdrucksache)