Protokoll der 1063. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1063. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1063
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1063. Sitzung
Berlin, Freitag, den 27. März 2026
I n h a l t :
Begrüßung der Marschallin des Senats der
Republik Polen, Małgorzata Kidawa-Błońska,
und einer Delegation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111
Glückwünsche zum Geburtstag . . . . . . . . . . . 112
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112
Begrüßung des Botschafters des Vereinigten
Königreichs Großbritannien und Nordirland,
Andrew Mitchell . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127
1. Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie
durch die Sicherung von Tariftreue bei der
Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes
(Tariftreuegesetz) (Drucksache 115/26) . . . 112
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 112
Dr. Andreas Dressel (Hamburg) . . . . . 113
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . . 113
Cansel Kiziltepe (Berlin) . . . . . . . . . . 114
Katharina Schenk (Thüringen) . . . . . . . 115
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit
und Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . 116
Nathanael Liminski (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117
2. Dreizehntes Gesetz zur Änderung des
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer
Gesetze (Drucksache 116/26) . . . . . . . . . . . 136
Ulrike Scharf (Bayern) . . . . . . . . . . . 136
Grant Hendrik Tonne (Niedersachsen) . 173*
Nathanael Liminski (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138
3. Gesetz zur Änderung des
Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des
Bundesnaturschutzgesetzes (Drucksache 117/26, zu
Drucksache 117/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138
Stefan Gruhner (Thüringen) . . . . . . . 138
Georg-Ludwig von Breitenbuch
(Sachsen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138, 175*
Grant Hendrik Tonne (Niedersachsen) . 174*
Stefanie Drese (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 72
Absatz 3 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 139
4. Gesetz zur Stärkung der Angebote der
Jugendarbeit im Ganztag während der
Schulferien (Drucksache 118/26, zu
Drucksache 118/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176*
5. Gesetz zur Begrenzung der Risiken durch
Investmentfonds und zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf
Übertragungsvereinbarungen,
Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche
Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und
Hinterlegungsdienstleistungen und die
Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds
sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung
des Konzentrationsrisikos, das aus
Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien
erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral
geclearten Derivategeschäften und zur
Änderung weiterer Vorschriften
(Fondsrisikobegrenzungsgesetz) (Drucksache 119/26) . . 139
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176*
6. Gesetz zur Anpassung der
Krankenhausreform
(Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG) (Drucksache 120/26) . . . . . . 140
Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 140
Judith Gerlach (Bayern) . . . . . . . . . . 140, 177*
Stefanie Drese (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141
Prof. Dr. Kerstin von der Decken
(Schleswig-Holstein) . . . . . . . . . . 142
Diana Stolz (Hessen) . . . . . . . . . . . . 143, 178*
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . . 144, 179*
Katharina Schenk (Thüringen) . . . . . . 145
Nina Warken, Bundesministerin für
Gesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146, 181*
Philipp Fernis (Rheinland-Pfalz) . . . . . 180*
Jan Riedel (Sachsen-Anhalt) . . . . . . . . 181*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147
7. a) Gesetz zur Anpassung des nationalen
Rechts an die Reform des Gemeinsamen
Europäischen Asylsystems (GEAS-
Anpassungsgesetz) (Drucksache 121/26, zu
Drucksache 121/26)
b) Gesetz zur Änderung des AZR-Gesetzes
und weiterer Gesetze infolge der
Anpassung des nationalen Rechts an das
Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS-
Anpassungsfolgegesetz) (Drucksache 122/26,
zu Drucksache 122/26) . . . . . . . . . . . . . . 147
Daniela Ludwig, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister des Innern . . . 147, 183*
Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 182*
Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183*
Beschluss zu a): Kein Antrag gemäß
Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148
Beschluss zu b): Zustimmung gemäß
Artikel 80 Absatz 2, Artikel 84 Absatz 1 Satz 5
und 6 GG – Annahme einer Entschließung 149
8. Gesetz zur Änderung des
Registerzensuserprobungsgesetzes (Drucksache 123/26) . . . 139
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176*
9. Gesetz zur Umsetzung des Urteils des
Bundesverfassungsgerichts zur
Vaterschaftsanfechtung (Drucksache 124/26) . . . . . . . . 139
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176*
10. Fünftes Gesetz zur Änderung des
Chemikaliengesetzes (Drucksache 125/26) . . . . . . . . 139
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176*
11. a) Gesetz zu dem Übereinkommen vom
19. Juni 2023 im Rahmen des
Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen
über die Erhaltung und nachhaltige
Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere
von Gebieten außerhalb nationaler
Hoheitsbefugnisse (Drucksache 126/26)
b) Gesetz zur Ausführung des
Übereinkommens im Rahmen des
Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die
Erhaltung und nachhaltige Nutzung der
biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten
außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse
(Hochseeschutzgesetz – HochseeSchG)
(Drucksache 127/26) . . . . . . . . . . . . . . . 139
Beschluss zu a) und b): Kein Antrag gemäß
Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 176*
12. Gesetz zur Beschleunigung der
Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung
weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den
Wasserstoffhochlauf und weiterer
energierechtlicher Vorschriften (Drucksache 128/26,
zu Drucksache 128/26) . . . . . . . . . . . . . . . 149
Grant Hendrik Tonne (Niedersachsen) . 149
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150
13. Gesetz zu dem Vertrag vom 17. Juli 2025
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Vereinigten Königreich
Großbritannien und Nordirland über Freundschaft
und bilaterale Zusammenarbeit
(Drucksache 129/26, zu Drucksache 129/26) . . . . . . 134
Nathanael Liminski (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135
14. Gesetz zu dem Abkommen vom 9.
Dezember 2022 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung
der Republik Österreich über die
Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische
Bedrohungen aus der Luft (Drucksache 130/26) . 139
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176*
15. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung
einer Beweislastumkehr bei der
selbständigen erweiterten Einziehung nach § 76a
Absatz 4 des Strafgesetzbuches – Antrag der
Länder Berlin und Hessen, Sachsen –
(Drucksache 131/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136
Kai Wegner (Berlin) . . . . . . . . . . . . 136
Philipp Fernis (Rheinland-Pfalz) . . . . . 173*
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von
Senatorin Dr. Felor Badenberg (Berlin) zur
Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR 136
16. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
Vermögensabschöpfung bei Cum-/Ex-
Leerverkaufsgeschäften sowie bei
Einziehungsbeteiligten – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG –
Antrag des Landes Hessen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 134/26) . . . . . 150
Christian Heinz (Hessen) . . . . . . . . . . 150
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151
17. a) Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung
des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur
Beschleunigung des Ausbaus der
Windenergie an Land – Antrag der Länder
Bayern und Baden-Württemberg,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-
Pfalz, Schleswig-Holstein –
(Drucksache 77/26)
b) Entschließung des Bundesrates: Stärkung
des Windenergieausbaus – Antrag der
Länder Bayern und Niedersachsen –
(Drucksache 92/26) . . . . . . . . . . . . . . . . 151
Stefan Gruhner (Thüringen) . . . . . . . . 151
Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183*
Beschluss zu a): Einbringung des
Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von
Staatsminister Hubert Aiwanger (Bayern)
zum Beauftragten des Bundesrates gemäß
§ 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152
Beschluss zu b): Annahme der Entschließung
nach Maßgabe der beschlossenen
Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152
18. a) Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung
des Energiewirtschaftsgesetzes zur
Normierung allgemeiner wirtschaftspolitischer
Leitlinien – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG
– Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 135/26)
b) Entschließung des Bundesrates: Normative
Energieregulierung unionsrechtlich
ermöglichen – Antrag des Freistaates Bayern
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 136/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152
Mitteilung zu a): Überweisung an den
Wirtschaftsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152
Mitteilung zu b): Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . 152
19. Entschließung des Bundesrates „Ärztliche
Versorgung flächendeckend und zukunftsfest
aufstellen“ – Antrag der Länder Saarland und
Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz –
(Drucksache 114/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 139
Stefan Evers (Berlin) . . . . . . . . . . . 177*
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 176*
20. Entschließung des Bundesrates
„Pflegebudget sachgerecht nutzen, Anreize zum
Qualifikationsmissbrauch vermeiden“ –
Antrag der Länder Thüringen, Rheinland-Pfalz
und Bremen, Saarland – (Drucksache 132/26) 153
Katharina Schenk (Thüringen) . . . . . . 154
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 154
21. Entschließung des Bundesrates
„Ganzheitliches Konzept gegen häusliche Gewalt –
Lücken im familiengerichtlichen
Verfahrensrecht schließen“ – Antrag der Länder Hessen
und Nordrhein-Westfalen –
(Drucksache 105/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154
Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 185*
Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186*
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 154
22. Entschließung des Bundesrates „Mehr
Rechtssicherheit bei Untervermietungen“ –
Antrag des Landes Hessen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 141/26) . . . . . 154
Christian Heinz (Hessen) . . . . . . . . . . 155
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155
23. Entschließung des Bundesrates „Schutz der
Straßenbrücken – Höhere Strafen bei
Überschreitung der Gewichtsbeschränkungen im
Schwerlastverkehr“ – Antrag des Landes
Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 108/26) 155
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 156
24. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Behindertengleichstellungsgesetzes
(Drucksache 96/26, zu Drucksache 96/26) . . . . . . . 157
Magdalena Finke (Schleswig-Holstein) . 186*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157
25. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung
der Verordnung (EU) 2024/1689 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom
13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter
Vorschriften für künstliche Intelligenz und
zur Änderung der Verordnungen (EG)
Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU)
Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU)
2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der
Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und
(EU) 2020/1828 (Gesetz zur Durchführung
der Verordnung über künstliche
Intelligenz) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 97/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157
Prof. Dr. Kristina Sinemus (Hessen) . . . 157
Thomas Jarzombek, Parl. Staatssekretär
beim Bundesminister für Digitales und
Staatsmodernisierung . . . . . . . . . . 158
Philipp Fernis (Rheinland-Pfalz) . . . . . 187*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159
26. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des
Verpackungsrechts und anderer
Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40
(Drucksache 98/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159
Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160
27. Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom
12. März 2025 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Tschechischen
Republik über die gemeinsame Staatsgrenze
(Drucksache 99/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 176*
28. a) Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament und den Rat: Strategie für
eine Datenunion – Erschließung von
Daten für KI
COM(2025) 835 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 54/26)
b) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnungen (EU) 2024/1689
und (EU) 2018/1139 im Hinblick auf die
Vereinfachung der Umsetzung
harmonisierter Vorschriften für künstliche
Intelligenz (Digital-Omnibus-Verordnung zur
KI)
COM(2025) 836 final; Ratsdok. 15708/25
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 33/26, zu Drucksache 33/26)
c) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnungen (EU) 2016/679,
(EU) 2018/1724, (EU) 2018/1725, (EU)
2023/2854 und der Richtlinien
2002/58/EG, (EU) 2022/2555 und (EU)
2022/2557 hinsichtlich der Vereinfachung
des digitalen Rechtsrahmens und zur
Aufhebung der Verordnungen (EU) 2018/1807,
(EU) 2019/1150, (EU) 2022/868 und der
Richtlinie (EU) 2019/1024 (Digital-
Omnibus-Verordnung)
COM(2025) 837 final; Ratsdok. 15698/25
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 34/26, zu Drucksache 34/26) 160
Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 160
Thomas Jarzombek, Parl. Staatssekretär
beim Bundesminister für Digitales und
Staatsmodernisierung . . . . . . . . . 161
Beschluss zu a) bis c): Stellungnahme . . . . 161
29. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) 2023/956 im
Hinblick auf die Ausweitung des
Anwendungsbereichs auf nachgelagerte Waren sowie auf
Maßnahmen zur Bekämpfung von
Umgehungspraktiken
COM(2025) 989 final; Ratsdok. 16973/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 79/26, zu Drucksache 79/26) . . 163
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163
30. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Einrichtung des Temporären
Dekarbonisierungsfonds
COM(2025) 990 final; Ratsdok. 17043/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 94/26, zu Drucksache 94/26) . . 163
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163
31. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zu Leitlinien
für die transeuropäische
Energieinfrastruktur, zur Änderung der Verordnungen
(EU) 2019/942, (EU) 2019/943 und (EU)
2024/1789 und zur Aufhebung der
Verordnung (EU) 2022/869
COM(2025) 1006 final; Ratsdok. 16772/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 89/26, zu Drucksache 89/26) . . 163
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163
32. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 über
nachhaltigkeitsbezogene
Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor und der
Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über
Basisinformationsblätter für verpackte
Anlageprodukte für Kleinanleger und
Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) sowie zur Aufhebung
der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288
der Kommission
COM(2025) 841 final; Ratsdok. 15751/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 69/26, zu Drucksache 69/26) . . 163
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164
33. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Wirksamkeit von Abrechnungen und zur
Aufhebung der Richtlinie 98/26/EG und zur
Änderung der Richtlinie 2002/47/EG über
Finanzsicherheiten
COM(2025) 941 final; Ratsdok. 16348/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 70/26, zu Drucksache 70/26) . . 139
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176*
34. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) 2019/1238 über
ein Paneuropäisches Privates
Pensionsprodukt (PEPP)
COM(2025) 840 final; Ratsdok. 15756/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 71/26, zu Drucksache 71/26) . . 164
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164
35. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinien 2001/18/EG und
2010/53/EU hinsichtlich des
Inverkehrbringens von genetisch veränderten
Mikroorganismen und der Aufbereitung von
Organen
COM(2025) 1031 final; Ratsdok. 17103/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 93/26, zu Drucksache 93/26) . . 164
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164
36. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) 2019/631 in
Bezug auf CO2-Emissionsnormen für neue
leichte Nutzfahrzeuge und die
Fahrzeugkennzeichnung sowie zur Aufhebung der
Richtlinie 1999/94/EG
COM(2025) 995 final; Ratsdok. 17010/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 68/26, zu Drucksache 68/26)
in Verbindung mit
60. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über saubere
Unternehmensfahrzeuge
COM(2025) 994 final; Ratsdok. 17016/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
Geschäftsordnungsantrag des Freistaates Bayern –
(Drucksache 57/26, zu Drucksache 57/26) . . 164
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 188*
Beschluss 36: Stellungnahme gemäß §§ 3
und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165
Mitteilung zu 60: Fortsetzung der
Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165
37. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 561/2006,
(EU) 2018/858, (EU) 2019/2144 und (EU)
2024/1257 des Europäischen Parlaments und
des Rates hinsichtlich der Vereinfachung der
technischen Anforderungen und der
Prüfverfahren für Kraftfahrzeuge sowie zur
Aufhebung der Richtlinie 70/157/EWG des Rates
und der Verordnung Nr. 540/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates
COM(2025) 993 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 65/26, zu Drucksache 65/26) . . 165
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165
38. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie 92/6/EWG zur Ausnahme
bestimmter Elektrofahrzeuge der Klasse N2
von der Anforderung zum Einbau und zur
Benutzung eines
Geschwindigkeitsbegrenzers
COM(2025) 999 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 64/26, zu Drucksache 64/26) . . 165
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166
39. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Vereinfachungen
für eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit
COM(2025) 980 final; Ratsdok. 16813/25
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 106/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 166
Georg-Ludwig von Breitenbuch
(Sachsen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189*
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 166
40. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) 2023/1542 und der
Verordnung (EU) 2024/1244 im Hinblick auf
die Vereinfachung einiger Anforderungen
und die Verringerung des
Verwaltungsaufwands
COM(2025) 981 final; Ratsdok. 16778/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 60/26, zu Drucksache 60/26) . . 166
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166
41. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Aussetzung der Anwendung der Vorschriften über
die Benennung eines Bevollmächtigten für
die erweiterte Herstellerverantwortung für
Batterien und Altbatterien sowie
Verpackungen und Verpackungsabfälle
COM(2025) 982 final; Ratsdok. 16753/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 56/26, zu Drucksache 56/26) . . 166
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167
42. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Aussetzung der Anwendung der Vorschriften
über die Benennung von Bevollmächtigten
für die erweiterte Herstellerverantwortung
für Abfälle, Elektro- und Elektronik-
Altgeräte und Einwegkunststoffabfälle
COM(2025) 983 final; Ratsdok. 16754/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 59/26, zu Drucksache 59/26) . . 167
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167
43. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Beschleunigung von Umweltprüfungen
COM(2025) 984 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 63/26, zu Drucksache 63/26) . . 167
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168
44. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie 2007/2/EG im Hinblick
auf die Vereinfachung bestimmter
Anforderungen an die Schaffung der
Geodateninfrastruktur in der Union
COM(2025) 985 final; Ratsdok. 16773/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 61/26, zu Drucksache 61/26) . . 168
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168
45. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinien 2008/98/EG,
2010/75/EU, (EU) 2015/2193 und (EU)
2024/1785 des Europäischen Parlaments und
des Rates im Hinblick auf die Vereinfachung
bestimmter Anforderungen und die
Verringerung des Verwaltungsaufwands
COM(2025) 986 final; Ratsdok. 16771/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 62/26, zu Drucksache 62/26) . . 168
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168
46. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie 98/58/EG des Rates und
der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates hinsichtlich der
Vereinfachung und Verschärfung der
Anforderungen an die Lebens- und
Futtermittelsicherheit und zur Aufhebung der Richtlinien
82/711/EWG und 85/572/EWG des Rates
COM(2025) 1021 final; Ratsdok. 17055/25
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 67/26, zu Drucksache 67/26) . . 169
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169
47. Verordnung über den automatisierten Abruf
von Daten der Träger der Leistungen nach
dem Zweiten und Dritten Buch
Sozialgesetzbuch durch die Familienkasse der
Bundesagentur für Arbeit zur Prüfung des
Anspruchs auf Kindergeld (FamkaKiGAbrV)
(Drucksache 73/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169
48. a) Neunte Verordnung zur Änderung der
Sozialversicherungs-
Rechnungsverordnung (Drucksache 87/26)
b) Dreizehnte Allgemeine
Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift über das
Rechnungswesen in der Sozialversicherung
(Drucksache 88/26) . . . . . . . . . . . . . . . . 139
Beschluss zu a): Zustimmung gemäß
Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 177*
Beschluss zu b): Zustimmung gemäß
Artikel 84 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . 177*
49. Zweite Verordnung zur Änderung der
GAPInVeKoS-Verordnung
(Drucksache 75/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176*
50. Erste Verordnung zur Durchführung des
Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr
2026 (Drucksache 76/26, zu Drucksache 76/26) 139
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177*
51. Zweite Verordnung zur Neufassung der
Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung
(Drucksache 74/26, zu Drucksache 74/26) . . 139
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177*
52. a) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe Visa
– gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m.
Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung –
(Drucksache 247/25)
b) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für den Themenbereich
„Marktüberwachungsverordnung (EU)
Nr. 2019/1020“ – gemäß § 6 Absatz 1
EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-
Länder-Vereinbarung – (Drucksache 100/26) 139
Beschluss zu a): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 247/1/25 . . . . . . . . . 177*
Beschluss zu b): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 100/1/26 . . . . . . . . . 177*
53. Benennung eines Mitglieds für den Beirat
für Forschungsmigration – gemäß § 38d
Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 AufenthV –
(Drucksache 15/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 15/1/26 . . . . . . . . . . . . . . 177*
54. Benennung eines Mitglieds für den Beirat
Deutschlandstipendium – gemäß § 12 StipG
i.V.m. § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 StipV –
(Drucksache 104/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 139
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 104/1/26 . . . . . . . . . . . . . 177*
55. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 107/26) . . . . . . . . . . . . . 139
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 177*
56. a) Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung
des Energiewirtschaftsgesetzes – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des
Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 143/26)
b) Entschließung des Bundesrates:
Einbindung von Flexibilitäten in die Stromnetze
als Schlüssel zur Kostensenkung – Antrag
des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 144/26) . . 152
Prof. Dr. Kerstin von der Decken
(Schleswig-Holstein) . . . . . . . . . . 184*
Mitteilung zu a) und b): Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . 152
57. Entschließung des Bundesrates
„Zweckbindung von Sozialleistungen sichern –
Rechtsdurchsetzung stärken –
Subventionierung von dauerhaften Missständen in
Problemimmobilien beenden“ – Antrag des Landes
Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 148/26) . . . . . . . . . . 169
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169
58. Entschließung des Bundesrates „Gesundheit
von Kindern und Jugendlichen schützen:
Reduzierung des Zuckergehaltes von
Erfrischungsgetränken und Einführung einer
gesetzlichen Altersgrenze für den Verkauf von
Energy-Drinks“ – Antrag des Landes
Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 145/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 126
Daniel Günther (Schleswig-Holstein) . . 126
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127
59. Entschließung des Bundesrates:
Zulassungsstopp für die Teilnahme an
Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 AufenthG
zurücknehmen – Antrag der Länder Bremen,
Niedersachsen und Hamburg, Rheinland-
Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 151/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . . 127
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128
61. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Asylgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG
– Antrag des Freistaates Sachsen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 154/26) . . . 152
Prof. Constanze Geiert (Sachsen) . . . . . 152
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153
62. Entschließung des Bundesrates „Maßnahmen
zur Verbesserung der Zulassungssituation
von Pflanzenschutzmitteln“ – Antrag des
Freistaates Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 155/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 156
Georg-Ludwig von Breitenbuch
(Sachsen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157
63. Entschließung des Bundesrates „Schutz von
Kindern und Jugendlichen in den sozialen
Medien stärken“ – Antrag der Länder
Niedersachsen, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 169/26) . . . . . . . . . . 128
Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . . . . 128
Stefan Gruhner (Thüringen) . . . . . . . 129
Michael Brand, Parl. Staatssekretär bei
der Bundesministerin für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend . 130
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131
64. Entschließung des Bundesrates „Solidarität
mit den Opfern digitaler Gewalt –
Unterstützung des digitalen Gewaltschutzgesetzes“ –
Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern
und Brandenburg, Bremen, Saarland,
Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 170/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 131
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 131
Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen) . 132
Dr. Jan Redmann (Brandenburg) . . . . 133
Eva Schmierer, Staatssekretärin im
Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . . . 133
Prof. Constanze Geiert (Sachsen) . . . . 171*
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 134
69. Gesetz zur Einführung eines Gesetzes zur
Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur
Änderung des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen
(Kraftstoffmaßnahmenpaket) (Drucksache 174/26) . . . . . . . . . . . . . 117
in Verbindung mit
65. Entschließung des Bundesrates zur
Verhinderung ungebremster Preissteigerungen an den
Zapfsäulen und der Einführung einer
Übergewinnsteuer – Antrag der Länder Bremen,
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und
Niedersachsen, Saarland gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 166/26)
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . . 117
Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . . 118
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 119
Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt) . . 120
Christian Meyer (Niedersachsen) . . . . . 121
Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen) . 122
Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 123
Kaweh Mansoori (Hessen) . . . . . . . . . 124
Gitta Connemann, Parl. Staatssekretärin
bei der Bundesministerin für Wirtschaft
und Energie . . . . . . . . . . . . . . . . 125
Beschluss zu 69: Kein Antrag gemäß
Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 125
Beschluss zu 65: Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126
66. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds
für den Eisenbahninfrastrukturbeirat –
gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG – Antrag des
Landes Brandenburg – (Drucksache 167/26) 139
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 167/26 . . . . . . . . . . . . . . . . . 177*
67. Benennung eines Mitglieds und eines
stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und
Eisenbahnen – gemäß § 5 Absatz 1 BEGTPG – Antrag
des Landes Brandenburg – (Drucksache 168/26) 139
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 168/26 . . . . . . . . . . . . . . . . 177*
68. Entschließung des Bundesrates
„Gaspreiskrise rechtzeitig abwenden,
Speicherfüllstände langfristig sichern“ – Antrag der Länder
Saarland und Mecklenburg-Vorpommern
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 172/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169
Thorsten Bischoff (Saarland) . . . . . . . 190*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 170
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 170
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident D r . A n d r e a s B o v e n s c h u l t e ,
Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für
Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften
und Senator für Kultur der Freien Hansestadt
Bremen
Amtierender Präsident D a n i e l G ü n t h e r ,
Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein
– zeitweise –
Amtierender Präsident D r . F l o r i a n
H e r r m a n n , Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien des Freistaates Bayern – zeitweise –
Amtierender Präsident M a n f r e d P e n t z ,
Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten,
Internationales und Entbürokratisierung und
Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund
– zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Nancy Böhning (Bremen)
Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg)
Thorsten Bischoff (Saarland)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Thomas Strobl, Minister des Inneren, für
Digitalisierung und Kommunen
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
Manfred Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit
und Integration
B a y e r n :
Dr. Markus Söder, Ministerpräsident
Ulrike Scharf, Staatsministerin für Familie, Arbeit
und Soziales
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
Judith Gerlach, Staatsministerin für Gesundheit,
Pflege und Prävention
B e r l i n :
Kai Wegner, Regierender Bürgermeister
Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für
Finanzen
Cansel Kiziltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales,
Gleichstellung, Integration, Vielfalt und
Antidiskriminierung
Dr. Felor Badenberg, Senatorin für Justiz und
Verbraucherschutz
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Dr. Jan Redmann, Minister des Innern und für
Kommunales
Martina Klement, Ministerin für Wirtschaft, Energie,
Klimaschutz und Europa
Dr. Benjamin Grimm, Minister der Justiz und für
Digitalisierung
B r e m e n :
Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen
Nancy Böhning, Staatsrätin, Bevollmächtigte der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für
Europa
Dr. Claudia Schilling, Senatorin für Arbeit und
Soziales und Senatorin für Justiz und Verfassung
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Dr. Andreas Dressel, Senator, Präses der Behörde für
Finanzen und Bezirke
Andy Grote, Senator, Präses der Behörde für Inneres
und Sport
H e s s e n :
Boris Rhein, Ministerpräsident
Manfred Pentz, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales und
Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen
beim Bund
Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und
Forschung, Kunst und Kultur
Prof. Dr. Kristina Sinemus, Ministerin für
Digitalisierung und Innovation
Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Sport,
Gesundheit und Pflege
Christian Heinz, Minister der Justiz und für den
Rechtsstaat
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit
und Sport
N i e d e r s a c h s e n :
Olaf Lies, Ministerpräsident
Christian Meyer, Minister für Umwelt, Energie und
Klimaschutz
Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit,
Gesundheit und Gleichstellung
Grant Hendrik Tonne, Minister für Wirtschaft, Bauen
und Verkehr
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
und Chef der Staatskanzlei
Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz
R h e i n l a n d - P f a l z :
Philipp Fernis, Minister der Justiz
Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und
Gesundheit
S a a r l a n d :
Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales,
Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Prof. Constanze Geiert, Staatsministerin der Justiz
Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für
Umwelt und Landwirtschaft
S a c h s e n - A n h a l t :
Sven Schulze, Ministerpräsident
Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und
Digitales
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
Jan Riedel, Minister für Bildung
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Daniel Günther, Ministerpräsident
Magdalena Finke, Ministerin für Inneres,
Kommunales, Wohnen und Sport
Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende,
Klimaschutz, Umwelt und Natur
Prof. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für
Justiz und Gesundheit
T h ü r i n g e n :
Stefan Gruhner, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Chef der
Thüringer Staatskanzlei
Katharina Schenk, Ministerin für Soziales,
Gesundheit, Arbeit und Familie
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und
Soziales
Nina Warken, Bundesministerin für Gesundheit
Dr. Michael Meister, Staatsminister beim
Bundeskanzler
Daniela Ludwig, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister des Innern
Gitta Connemann, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
Michael Brand, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend
Katja Mast, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Arbeit und Soziales
Thomas Jarzombek, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Digitales und
Staatsmodernisierung
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit
Dr. Georg Kippels, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Gesundheit
Martina Englhardt-Kopf, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat
Eva Schmierer, Staatssekretärin im
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
1063. Sitzung
Berlin, den 27. März 2026
Beginn: 09.32 Uhr
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Meine
sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, ich eröffne die 1063. Sitzung des Bundesrates.
Bevor wir uns der heutigen Tagesordnung zuwenden,
möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf unsere Ehrentribüne
lenken. Dort hat die Senatsmarschallin der Republik
Polen, Ihre Exzellenz Frau K i d a w a - B ł o ń s k a ,
mit einer hochrangigen Delegation Platz genommen. –
Frau Senatsmarschallin, ich begrüße Sie und Ihre
Delegation ganz herzlich bei uns im Bundesrat und freue mich,
dass wir Sie in einem für die deutsch-polnischen
Beziehungen so bedeutsamen Jahr hier begrüßen dürfen.
Herzlich willkommen!
(Beifall)
2026 begehen wir gleich zwei wichtige Jubiläen.
Gemeinsam mit unseren französischen Partnern feiern wir
das 35-jährige Bestehen des trilateralen
Austauschformates „Weimarer Dreieck“. Ferner können Deutschland und
Polen auf 35 Jahre deutsch-polnischen
Nachbarschaftsvertrag zurückblicken. Mit der Unterzeichnung des
Vertrages sollte der Grundstein für umfassende Kontakte und
ein intensives Zusammenwirken zwischen unseren
Ländern gelegt werden. Mit Erfolg: Heute sind Deutschland
und Polen nicht nur enge Partner und gute Nachbarn,
sondern auch Freunde. Dies ist für ein starkes Europa von
herausragender Bedeutung.
In Artikel 4 des Nachbarschaftsvertrages haben sich
unsere Länder zur Förderung der parlamentarischen
Zusammenarbeit verpflichtet. Mit Stolz kann ich sagen, dass
der polnische Senat und der Bundesrat ausgezeichnete
parlamentarische Kontakte pflegen. Unsere Häuser
stehen aufgrund regelmäßiger gegenseitiger Besuche und
fortlaufender Kooperationen der Freundschaftsgruppen
und im Rahmen von Mitarbeiteraustauschen in einem
ständigen Dialog. Erst letzte Woche trafen sich die
Freundschaftsgruppen bei Ihnen in Warschau. Für den
produktiven Austausch und Ihre außerordentliche
Gastfreundschaft möchte ich mich an dieser Stelle ganz
herzlich bei Ihnen bedanken.
Unsere starke deutsch-polnische Partnerschaft ist ein
wichtiger Impuls für Zusammenhalt und Stabilität in
Europa. Hieran müssen wir auch im Interesse künftiger
Generationen festhalten.
Frau Senatsmarschallin, liebe Gäste aus Polen, ich
freue mich, dass wir später noch Gelegenheit haben
werden, unsere Gespräche fortzusetzen. Ich wünsche Ihnen
weiterhin einen angenehmen Aufenthalt in Berlin und
heiße Sie nochmals im Namen des gesamten Hauses ganz
herzlich willkommen.
Bevor wir in die Beratung der Vorlagen eintreten,
habe ich noch gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung
Veränderungen in der Mitgliedschaft des Bundesrates
bekannt zu geben:
Aus der Brandenburgischen Landesregierung und
damit aus dem Bundesrat sind am 18. März 2026
ausgeschieden: Herr Minister Steffen F r e i b e r g , Frau
Ministerin Britta M ü l l e r und Herr Minister Detlef
T a b b e r t .
Zu ordentlichen Mitgliedern des Bundesrates hat die
Landesregierung am selben Tag bestellt: Herrn
Ministerpräsidenten Dr. Dietmar W o i d k e , Herrn Minister
Dr. Jan R e d m a n n , Frau Ministerin Hanka M i t -
t e l s t ä d t und Herrn Minister Gordon H o f f -
m a n n .
Die übrigen Mitglieder der Landesregierung wurden
am selben Tag zu stellvertretenden Mitgliedern des
Bundesrates bestellt.
Den alten und neuen Mitgliedern des Bundesrates
gratulieren wir und wünschen ihnen stets eine glückliche
Hand. Wir bedanken uns bei den ausgeschiedenen
Mitgliedern für die Zusammenarbeit und wünschen ihnen für
die Zukunft alles Gute.
An dieser Stelle möchte ich außerdem noch die
Gelegenheit nutzen, unserer Kollegin, Frau Ministerin
Dr. H ü s k e n s aus Sachsen-Anhalt, im Namen des
ganzen Hauses zu ihrem gestrigen Geburtstag zu
gratulieren. – Herzlichen Glückwunsch nachträglich!
(Beifall)
Und jetzt zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 69 Punkten vor.
Zur Reihenfolge: Nach TOP 1 werden TOP 69
verbunden mit TOP 65 sowie die Punkte 58, 59, 63, 64, 13
und 15 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Nach TOP 18
werden die Punkte 56 und 61 – in dieser Reihenfolge –
erörtert. Nach TOP 23 wird der Punkt 62 behandelt.
TOP 36 wird verbunden mit TOP 60 beraten. Im Übrigen
bleibt die Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 1:
TOP 1
Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die
Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
(Drucksache 115/26)
Dazu liegen mir Wortmeldungen vor. Ich rufe als
Erste auf: Frau Ministerpräsidentin Schwesig aus
Mecklenburg-Vorpommern.
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Der erste Tagesordnungspunkt heute: das
Tariftreuegesetz. Ich finde, es ist mehr als berechtigt, dass
an dieser Topposition dieses wichtige Gesetz steht. Ich
freue mich sehr, dass unsere Bundesarbeitsministerin hier
ist und dazu sprechen wird – wenn ich es richtig sehe, das
erste Mal im Bundesrat. Auch das ist ein starkes Zeichen.
Aus unserer Sicht, aus Sicht eines Landes wie
Mecklenburg-Vorpommern, ist das Thema „gute Tariflöhne“
elementar. Wir als Bundesland haben seit 2024 ein
Tariftreuegesetz für Landes- und kommunale Aufträge.
Warum ist das so wichtig? Die wichtigste Aufgabe
von Bund und Ländern ist aus meiner Sicht die Stärkung
der Wirtschaft, die Sicherung von Unternehmen und
Arbeitsplätzen. Dazu gehören auch gute Löhne. In
meinem Bundesland mit vor allem kleineren und mittleren
Einkommen ist die Lohnfrage existenziell für viele. Die
Tarifbindung ist in Ostdeutschland traditionell, historisch
bedingt, viel geringer als in Westdeutschland. Das sehen
wir dann natürlich auch in Form von Lohnunterschieden.
Denn in Betrieben mit Tarifbindung werden in der Regel
bessere Löhne und vor allem gerechte Löhne für Männer
und Frauen gezahlt. In Betrieben ohne Tarifbindung
bekommen Männer im Schnitt 17 Prozent mehr Lohn als
Frauen.
Ich finde übrigens, es ist nicht nur eine Frage der
Gerechtigkeit für die Menschen, die arbeiten, dass sie einen
guten Lohn haben, dass sie davon leben und ihre Familie
ernähren können. Es ist auch eine Frage der Gerechtigkeit
für Unternehmen, wenn öffentliche Aufträge vergeben
werden. Kommunen, Länder und Bund sind zusammen
ein starker Auftraggeber – jetzt erst recht, zum Beispiel
mit dem großen Sondervermögen. Wenn wir öffentliche
Aufträge vergeben, haben wir die Verantwortung, dafür
zu sorgen, dass dieses Steuergeld, hart erarbeitet von
Unternehmen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
auch dorthin geht: in Unternehmen, die gute und faire
Löhne zahlen. Das sind Tariflöhne, tarifähnliche Löhne.
Es ist einfach ungerecht, wenn bei öffentlichen Aufträgen
nur genommen wird, wer der preiswerteste und billigste
Anbieter ist, und nicht darauf geschaut wird, ob er im
Zusammenhang mit diesem öffentlichen Auftrag auch
gute und faire Löhne zahlt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach meiner tiefen
Überzeugung ist die soziale Marktwirtschaft, wenn sie
funktioniert, gut für Wohlstand und Sicherheit in
unserem Land. Zur sozialen Marktwirtschaft gehört die
Sozialpartnerschaft. Die Sozialpartnerschaft ist eine starke
Errungenschaft unseres demokratischen, freien Landes.
Die Sozialpartnerschaft bewährt sich nicht nur in guten
Zeiten. Sie hat sich immer auch und gerade in
Krisenzeiten bewährt. Insofern ist es wichtig, dass nicht die Politik
die Löhne bestimmt, sondern die Sozialpartner Löhne
aushandeln, Arbeitgeber und Gewerkschaften zum einen
auf die Bedürfnisse und Notwendigkeiten für die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie auf der anderen
Seite auf die Wettbewerbsfähigkeit und
Wirtschaftlichkeit der Unternehmen schauen. Deshalb ist es gut, dass
sich die Sozialpartner in der Mindestlohnkommission auf
einen Mindestlohn verständigen und dass sie sich über
Tarifverträge auf faire und gute Tariflöhne verständigen.
Es sollte gar nicht unser Anspruch sein, dass wir das
machen. Aber auch deshalb und gerade umso mehr
brauchen wir Tarifbindung.
Für uns als ostdeutsches Land ist das auch wichtig,
weil der Unterschied zwischen den Löhnen in
Ostdeutschland und Westdeutschland immer noch hoch ist.
Im Durchschnitt beträgt er 13 000 Euro pro Jahr. Es ist
eine Frage der Gerechtigkeit und auch der vollendeten
deutschen Einheit, dass wir keine unterschiedlichen
Löhne mehr zwischen Ost und West haben. Wo es
Tarifverträge gibt und Tarifbindung herrscht, haben wir in der
Regel die Angleichung. Dort, wo noch Lücken sind,
müssen sie geschlossen werden. Insofern ist es gut für
uns im Bundesland, dass wir nicht nur ein Landesgesetz
haben, sondern künftig auch ein Bundesgesetz. Der
Bund, die Bundesregierung – vielen Dank an die
Arbeitsministerin, aber auch an die gesamte Koalition; denn
ich weiß, dass es zu dieser Frage unterschiedliche
Meinungen gibt – hat dieses Gesetz auf den Weg gebracht,
damit wir gemeinsam sicherstellen können, dass, wenn
der Bund oder wir Länder oder die Kommunen Aufträge
vergeben, diese Aufträge nur an Unternehmen gehen, die
faire und gute Löhne zahlen.
Wir unterstützen dieses Gesetz aus vollem Herzen und
bedanken uns, denn damit wird eine Lücke in unserem
Land geschlossen, was die Aufträge des Bundes angeht.
Dieser Lückenschluss ist sehr notwendig. – Vielen Dank!
Amtierender Präsident Daniel Günther: Als
Nächstes hat das Wort: Herr Senator Dr. Dressel aus
Hamburg.
Dr. Andreas Dressel (Hamburg): Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie können wir gute
Arbeit fördern? Wie können wir bei den
Rekordinvestitionen, die wir in Bund und Ländern in den nächsten
Jahren tätigen, auch das Prinzip guter Arbeit fördern? Wie
können wir die Tarifbindung wieder voranbringen? Ich
glaube, wir sind uns in großen Teilen einig, dass die
Tariftreue natürlich ein ganz wichtiger Hebel ist.
Kollegin Schwesig hat es eben gesagt, und man sieht es auch,
wenn man die Umfragen betrachtet. Im Februar hat eine
Forsa-Umfrage ergeben: 59 Prozent der Bürgerinnen und
Bürger halten dieses Anliegen für ein richtiges. Dennoch,
das zeigt ja dieses Gesetzgebungsverfahren, ist das kein
leichtes Unterfangen.
Um es vorab zu sagen: Wir als Freie und Hansestadt
Hamburg begrüßen das Bundestariftreuegesetz
ausdrücklich. Es ist angesichts der zahlreichen Landesgesetze zu
diesem Thema wichtig, dass wir aus Gründen der
Rechtsvereinheitlichung und Rechtssicherheit tatsächlich
auch ein Bundesgesetz bekommen, das ein Stück weit
auch eine Orientierungshilfe sein kann. Denn dass das ein
vermintes rechtliches Terrain ist, kann man, glaube ich,
auf jeden Fall sagen. Auch wir machen uns auf den Weg
und werden in unserem Senat voraussichtlich am
Dienstag ebenfalls ein Tariftreuegesetz beschließen, das das
Bundesgesetz als Blaupause nimmt.
Ich will aber nicht verhehlen, dass es einzelne Punkte
gibt, zu denen wir eine differierende Meinung haben. Das
Bundesgesetz besagt: Bei Dienstleistungen und
Bauleistungen wollen wir eine Wertgrenze einheitlich bei
50 000 Euro festlegen. Das ist ein bisschen
verwunderlich, wenn man dann das EU-Recht betrachtet. Da haben
wir für Dienstleistungen einen Schwellenwert von
216 000 Euro und bei Bauleistungen von 5,4 Millionen
Euro. Das heißt: In der Tat sind Dienstleistungen und
Bauleistungen doch etwas Unterschiedliches. Da hätte
eine Differenzierung durchaus sachgerecht sein können.
Da müssen wir schauen.
Frau Schwesig hat es eben angesprochen, und die
Diskussion zu diesem Thema zeigt: Die Meinungen gehen
zwischen gewerkschaftlicher Seite und der
Wirtschaftsseite doch deutlich auseinander. Deshalb ist es wichtig,
dass wir die Wirkung dieses Gesetzes in beide
Richtungen sehr intensiv in den Blick nehmen. Wir haben die
Frage „Wie bürokratisch ist das auf Auftragnehmer- und
Auftraggeberseite?“ zu bearbeiten. Denn wir müssen uns
darum kümmern, dass wir als öffentliche Hand weiterhin
genügend Auftragnehmer haben, die sich bei uns noch
um Aufträge bewerben. Das ist in Teilbereichen bei uns
schon ein Thema. Insofern wäre die Bitte an die
Beteiligten, auch an die Bundesseite, dass wir das mit einer
intensiven Evaluation begleiten, die beide Seiten, die
gewerkschaftliche Seite wie auch die Wirtschaftsseite,
einbezieht, um zu sehen, ob wir das Ziel, das Frau
Schwesig eben benannt hat, nämlich, dass wir die
Tarifbindung in Deutschland steigern, auch erreichen. Denn
wenn man sich mal ein bisschen umschaut, sieht man:
Die Landestariftreueregelungen haben dieses Ziel
tatsächlich noch nicht überall erreicht. Vielmehr ging es
sogar ein bisschen in die andere Richtung. Das heißt,
unsere Bitte ist: eine intensive Evaluation.
Ein dritter Punkt ist uns gerade deshalb wichtig, weil
uns das Thema Bürokratieabbau alle eint. Wir müssen
zusehen, wie wir bei allem Kontroll- und
Nachweisaufwand wirklich auch maximalmöglich Bürokratie ab- und
nicht weiter aufbauen. Deswegen ist es gut, dass eine
Zertifikate-Lösung in das Gesetz mit eingebaut ist, um
sozusagen den Nachweis, dass man tariftreu ist, maximal
zu erleichtern. Insofern ist hier ein guter Entwurf im
Verfahren noch besser geworden.
So hält das Gesetz nun im Ergebnis die Länder, die
sehr differenzierte Regelungen zur Tariftreue haben,
vielleicht noch mal ein bisschen dazu an, im Sinne der
Rechtsvereinheitlichung zu prüfen: Wo können wir
gemeinsam gehen? Denn es gibt natürlich viele Bieter, die
sagen: In dem Bundesland ist es so, im Bund ist es so! –
Dass man 14 verschiedene Regelungen hat in den
Bundesländern, ist, glaube ich, hinsichtlich des Wunsches,
viele Bieter bekommen zu wollen, vielleicht nicht
unbedingt ein guter Ansatz.
Insgesamt ist das ein gutes Ergebnis. Wir werden
weiter darum ringen, was der beste Weg sein kann, um es
auch vernünftig umzusetzen. Aber insgesamt ist das
heute ein guter Tag für gute Arbeit in Deutschland. – Vielen
Dank!
Amtierender Präsident Daniel Günther: Dann
hat als Nächstes das Wort: Herr Minister Dr. Philippi aus
Niedersachsen.
Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über
ein Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die
Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge des Bundes. Mit dem Gesetz soll sichergestellt
werden, dass der Bund öffentliche Aufträge künftig nur
noch an Unternehmen vergibt, die Tarifverträge einhalten
oder ihren Beschäftigten ähnlich gute Bedingungen
bieten. Dadurch soll auch die Tarifbindung gestärkt werden.
Das begrüße ich, das begrüßen wir aus Niedersachsen
ausdrücklich.
Das Bundestariftreuegesetz soll Nachteile
tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche
Aufträge und Konzessionen des Bundes beseitigen. Bisher
konnten Unternehmen, die keine tarifvertraglichen
Arbeitsbedingungen gewähren, aufgrund geringerer Lohn-
und Personalkosten Angebote zu günstigeren
Konditionen erstellen, was zu Wettbewerbsverzerrungen führte.
Mit dem Tariftreuegesetz wird der Wettbewerb um
öffentliche Aufträge und Konzessionen zukünftig auf eine
faire Grundlage gestellt. Ich halte es für einen
gleichermaßen wichtigen wie auch notwendigen Schritt zum
Wohle der Beschäftigten, dies zu tun. Denn Ziel dieses
Gesetzes ist: Wer gute Arbeit leistet, hat dafür auch gute
Löhne und gute Arbeitsbedingungen verdient. Und davon
profitieren letztlich alle.
Die Einhaltung tariflicher Standards ist für mich als
Arbeitsminister ein zentraler Erfolgsfaktor auf dem
Arbeitsmarkt, sowohl für die Beschäftigten als auch für die
Unternehmen. Aber wir müssen auch feststellen: Nur für
etwa die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland gilt
noch ein Tarifvertrag. Diejenigen, die nicht unter diesen
Schutzschirm fallen, haben häufig erheblich schlechtere
Arbeitsbedingungen.
Konkret soll das Bundestariftreuegesetz auf
Bundesebene für Bau- und Dienstleistungen grundsätzlich ab
einem Auftragswert von 50 000 Euro – ohne
Umsatzsteuer – gelten. Die Arbeitgeber müssen vertraglich
zusichern, die einschlägigen Arbeitsbedingungen bei der
Ausführung des Auftrages einzuhalten. Die Tariftreue
bezieht sich neben dem Entgelt auch auf weitere
Lohnbestandteile wie Zulagen oder Weihnachtsgeld. Auch
werden tarifliche Regelungen zu Mindestjahresurlaub,
Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Pausen ab
einer Auftragsdauer von mehr als zwei Monaten erfasst.
Ich bin davon überzeugt, dass Tariftreueregelungen, wie
sie im Bundestariftreuegesetz nun vorgesehen sind, einen
wichtigen Beitrag zur Stärkung der Tarifbindung leisten
werden. Dadurch wird ein deutliches Zeichen für gute
Arbeitsbedingungen und eine sozial verantwortliche
Vergabe öffentlicher Aufträge gesetzt.
Erlauben Sie mir an dieser Stelle einen kurzen
Verweis auf Niedersachsen! Auch in Niedersachsen wollen
wir Tarifbindung stärken und so gute
Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten schaffen. Im „Masterplan Gute
Arbeit“ der Landesregierung orientieren wir uns nämlich
an dem Leitbild der guten Arbeit. Dazu gehören
insbesondere auskömmliche Löhne und faire
Arbeitsbedingungen. Die Novellierung des niedersächsischen
Tariftreue- und Vergabegesetzes, die in diesem Monat in den
Landtag eingebracht wurde, ist dabei ein wesentlicher
Baustein. Künftig sollen auch in Niedersachsen
öffentliche Aufträge für Bau- und Dienstleistungen nur noch an
Unternehmen vergeben werden, die Löhne auf der Basis
von Tarifverträgen zahlen. Wir fördern damit fairen
Wettbewerb zwischen den Unternehmen. Wir verhindern
Verzerrungen durch Dumpinglöhne und schützen damit
insbesondere die Beschäftigten.
Ich bin sicher, dass sich diese Gesetzesänderungen
positiv auf den Wirtschaftsstandort Deutschland und auf
alle Beschäftigten auswirken werden. Ich hoffe daher,
dass der Bundesrat dem Bundestariftreuegesetz heute
zustimmen wird. – Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit! Glück auf!
Amtierender Präsident Daniel Günther: Dann
rufe ich als Nächstes auf: Frau Senatorin Kiziltepe aus
Berlin.
Cansel Kiziltepe (Berlin): Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Tarifverträge sind ein
Grundpfeiler unserer sozialen Marktwirtschaft. Die
Tarifautonomie hat in Deutschland Verfassungsrang, und das aus
gutem Grund. Tarifverträge sichern gute
Arbeitsbedingungen, gerechte Bezahlung, geregelte Arbeitszeiten.
Tarifverträge sorgen dafür, dass die Beschäftigten einen
gerechten Anteil vom Kuchen bekommen. Sie sind eine
Errungenschaft der Arbeiterbewegung, und wir sollten sie
politisch schützen und fördern, weil sie für Augenhöhe
sorgen. Deshalb ist das Bundestariftreuegesetz, das wir
hier heute beraten, ein so wichtiges Gesetz.
Als Staat wollen wir Anreize für Tarifbindung setzen.
Wir wollen die Tarifbindung in Deutschland, die seit
Jahren rückläufig ist, stärken. Wir wollen dafür sorgen,
dass gute Arbeit kein Wettbewerbsnachteil mehr ist. Wir
müssen die Tarifbindung auch stärken, weil uns die EU-
Mindestlohnrichtlinie dazu verpflichtet. Und dieses
Gesetz von unserer Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas ist
ein wichtiger Baustein auf diesem Weg.
Wir alle hier sind uns einig, dass wir unseren
Wohlstand in Deutschland mit starken Investitionen in unsere
Infrastruktur sichern müssen. Dafür hat der Bund
500 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Ich begrüße
sehr, dass wir im Anschluss an dieses Investitionspaket
nun klarstellen: Staatliches Geld fließt nur dorthin, wo
anständige Löhne gezahlt werden und gute
Arbeitsbedingungen herrschen. Der Staat muss Respekt haben – für
gute Arbeit und für faire Bezahlung. Tarifbindung gehört
für mich dazu, wenn wir über verantwortungsbewussten
Umgang mit Steuergeld sprechen. Das Gesetz formuliert
diesen Grundsatz jetzt endlich schwarz auf weiß.
Die Einführung eines Bundestariftreuegesetzes wird
seit 2023 intensiv diskutiert. Auch 20 Jahre vorher gab es
schon mal einen Entwurf. Die lange Geschichte dieses
Vorhabens und der Erfolg von zahlreichen
Tariftreueregelungen auf Länder- oder Kommunalebene zeigen: Wir
bauen hier auf ein starkes Fundament. Seit Jahrzehnten
kämpfen nämlich Millionen von Beschäftigten in
Deutschland gemeinsam mit ihren Gewerkschaften für
ein solches Gesetz. Höchste Zeit, dass wir es heute hier
gemeinsam beschließen!
Ich möchte drei Punkte im Gesetz besonders
hervorheben.
Erstens. Die Schwerpunktsetzung auf Bau- und
Dienstleistungen ist richtig. Das sind die Tätigkeiten, die
hier bei uns stattfinden, die primär betroffen sind, wenn
wir über staatliche Aufträge sprechen. Und das sind die
Bereiche, in denen der Bund investieren muss und das
auch tut. Deshalb ist es konsequent, dass wir dort als
Erstes ansetzen, um Tarife zu fördern. Gerade weil sich
das Gesetz auf Bau- und Dienstleistungen konzentriert,
müssen wir auch die Nachunternehmer besonders im
Blick behalten. Hier gibt es aus meiner Sicht noch
Nachbesserungsbedarf. Es fehlt eine klare Nachweispflicht für
Nachunternehmer. So besteht die Gefahr, dass
Hauptauftragnehmer ihre Pflichten an Subunternehmer
weitergeben, die schwerer zu kontrollieren sind. Deshalb ist es
wichtig, dass wir nach dem Beschluss dieses Gesetz
evaluieren und es weiterentwickeln. Missbräuchliche
Umgehungen der Tariftreue dürfen wir nicht zulassen.
Zweitens: die Verbesserungen bei Transparenz und
Kontrolle. Der gesetzliche Anspruch der Beschäftigten
auf verbindliche Arbeitsbedingungen stellt einen
Meilenstein dar, den ich ausdrücklich begrüße. Auch die
besseren Kontrollmöglichkeiten der Prüfstelle durch digitale
Entgeltdaten sind ein richtiger Schritt. Unsere
Erfahrungen in Berlin mit der Tariftreue zeigen: Gute Regelungen
entfalten ihre volle Wirkung nur, wenn sie auch wirksam
kontrolliert werden und wenn Beschäftigte wissen, was
ihnen zusteht. Positiv ist auch, dass tarifgebundene
Unternehmen durch Zertifikate weniger Bürokratie haben
sollen. Das kann helfen, Tariftreue einfacher
nachzuweisen und gleichzeitig den Aufwand zu reduzieren.
Es geht uns bei der Tariftreue nicht um eine
zusätzliche Belastung der Unternehmen, es geht uns um
auskömmliche Löhne für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Dennoch besteht – drittens – weiterhin
Handlungsbedarf. Die Einschränkungen bei Direktaufträgen
sehen wir kritisch. Wenn Tariftreue nur noch dort gilt, wo
ein formelles Vergabeverfahren vorgeschrieben ist,
könnten viele Direktaufträge künftig herausfallen. Das sollten
wir im Blick behalten. Gerade bei öffentlichen
Investitionen der nächsten Jahre müssen wir darauf achten, dass
öffentliche Mittel überall mit fairen Arbeitsbedingungen
verbunden sind. Dem Straßenbauer oder der
Vermessungstechnikerin ist es egal, wie ein Auftrag vergeben
wurde. Wichtig ist, dass die Bezahlung fair ist. Deshalb
bin ich klar dafür, Tariftreue unberührt vom
Auftragsverfahren einzuhalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zusammenfassend
möchte ich sagen: Gut, dass wir uns endlich
bundesgesetzlich zur Tariftreue verpflichten! Das
Bundestariftreuegesetz ist wirklich ein Meilenstein zur Stärkung
der Tarifbindung in Deutschland und kommt in zahllosen
Branchen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugute.
Das ist Politik für die Menschen in unserem Land, in
unserer Gesellschaft. Gleichzeitig gilt aber auch: Wir
dürfen uns auf diesem Gesetz nicht ausruhen. Wir
müssen genau hinschauen, Erfahrungen auswerten und bei
Bedarf auch nachsteuern. Wir haben in den Ländern
große Erfahrungen mit den Tariftreuegesetzen. Diese
Erfahrungen werden wir natürlich auch einbringen. Wir
alle wissen, dass Gesetz und Praxis nicht immer sofort
deckungsgleich übereinanderliegen. Aber uns allen sollte
wichtig sein, dass das Geld dort ankommt, wo es den
Bürgerinnen und Bürgern nutzt und wo wir auch soziale
Kriterien festlegt haben. Deshalb ist das Gesetz, wie ich
finde, kein Schlusspunkt für die Debatte. Das
Bundestariftreuegesetz ist aber ein wichtiger Schritt für faire
Löhne, für faire Wettbewerbsbedingungen in unserem
Land, für das Vertrauen in unseren Sozialstaat. Deshalb
unterstützt das Land Berlin dieses Gesetz ausdrücklich,
und ich hoffe, wir können es hier alle gemeinsam mit
beschließen. – Danke schön!
Amtierender Präsident Daniel Günther: Als
Nächstes rufe ich auf: Frau Ministerin Schenk aus
Thüringen.
Katharina Schenk (Thüringen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie kommt
man vom Wunsch in die Wirklichkeit? Ganz häufig, in
fast jedem Koalitionsvertrag ist der Wunsch zu finden,
Tarifbindung zu stärken. Aber die Wirklichkeit sieht
gerade im Osten anders aus. In Zahlen gesprochen
bedeutet das zum Beispiel in Thüringen, dass nur 18 Prozent
der Unternehmen tarifgebunden sind. Das erfasst zwar
fast die Hälfte der Beschäftigten, weil das natürlich große
Unternehmen sind, diese Zahl macht aber auch deutlich,
dass es uns in ganz vielen Fällen noch nicht gelungen ist,
den Wunsch in die Wirklichkeit zu tragen.
Es ist völlig klar, dass der Staat eine große
Verantwortung bei der Verwendung seiner Mittel hat. Denn er
verfügt über hart erarbeitete Steuergelder, die am Ende die
Beschäftigten jeden Tag erarbeiten. Es ist unsere Pflicht,
wirtschaftlich und sparsam damit umzugehen. Das darf
aber gerade in Zeiten von Sondervermögen und
Investitionsboostern nicht dazu führen, dass der Staat
Niedriglöhne subventioniert und somit Lohndumping und einen
Wettbewerb auf Basis dieses Lohndumpings ermöglicht.
Das geschieht gerade zum Nachteil der ostdeutschen
Länder, und das gilt besonders dort, wo der Staat selbst
Arbeitgeber ist, und eben gerade da, wo er als
Auftraggeber fungiert. In Thüringen sowie in anderen
Bundesländern regeln wir das bereits erfolgreich mit eigenen
Vergabegesetze. Aber hiermit können natürlich nur die
Ländervergaben erfasst werden.
Wie kommt man also vom Lippenbekenntnis „mehr
Tarifbindung“ zur Realität? Genau mit so einem Gesetz,
das es ermöglicht, dass der Staat Vorbild ist und
Arbeitsbedingungen schafft, die für die Beschäftigten wirklich
gute Arbeit ermöglichen. Und mit guter Arbeit fördert
man am Ende eben auch die Wirtschaft. Das stimmt
gerade mit Blick auf das Sondervermögen. Diesem
Anspruch wird das Gesetz gerecht, indem tarifvertragliche
Arbeitsbedingungen nun Grundlage in der
Auftragsvergabe werden.
Besonders positiv hervorzuheben ist aus meiner Sicht,
dass das Tariftreueversprechen nicht nur im Verhältnis
vom Bund – als Auftraggeber – zum Unternehmen,
sondern auch im Verhältnis Unternehmen–Beschäftigter
wirkt. Denn die Beschäftigten erhalten mit der
gesetzlichen Regelung einen eigenen durchsetzbaren
Rechtsanspruch auf die tarifvertraglichen Leistungen, wie sie
jeweils in der Rechtsverordnung geregelt sind.
Ich bin froh, dass es gelungen ist, Nachweispflichten
und damit den bürokratischen Aufwand zu reduzieren.
Denn auch diese wären sonst natürlich wieder ein
Wettbewerbsnachteil. Tarifgebundene Unternehmen, das
wurde hier schon vielfältig angesprochen, können durch
ein vorgesehenes Zertifizierungsverfahren ganz einfach
ihre Tariftreue nachweisen. Insofern ist es auch wichtig,
mit diesem Gesetz nicht nur die Handlungsfähigkeit des
Staates zu unterstreichen, sondern sich auch gegen den
Populismus zu stemmen, der jeden Fortschritt leugnet
und stattdessen ein Mehr an Bürokratieaufwand geißelt.
Aus meiner Sicht wird mit dem Gesetz für Unternehmen
ein Anreiz geschaffen, zum Beispiel einen Tarifvertrag
abzuschließen, um sich damit einen Vorteil zu
verschaffen beziehungsweise an solchen Vergaben überhaupt
teilnehmen zu können.
Wir sehen also: Dieses Gesetz ist ein Kompromiss.
Diejenigen, die schon länger in den entsprechenden
Runden sitzen, wissen: Es ist ein lang gefeilter und lang
beratener Kompromiss. Sicherlich könnte man noch die eine
oder andere Sache ergänzen. Das wurde von meiner
Vorrednerin gerade ziemlich gut ausgeführt, und ich kann
mich da vielen Punkten anschließen. Am Ende kommt es
aber darauf an, dass man nicht immer weiter Wünsche
formuliert, sondern eben erste Schritte geht, um diese
Wünsche wirklich und wirksam werden zu lassen. Das ist
aus meiner Sicht mit diesem Gesetz gelungen, das ich
daher für das Land Thüringen sehr entschieden
unterstütze. – Vielen Dank, Frau Bundesministerin!
Amtierender Präsident Daniel Günther: Als
Nächstes hat das Wort: Frau Bundesministerin Bas aus
dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und
Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen
und Herren! Ich freue mich über die Gelegenheit, heute
erstmals im Bundesrat sprechen zu dürfen. Eine gute
Zusammenarbeit mit Ihnen, mit den Ländern, ist mir
besonders wichtig, übrigens nicht nur beim
Bundestariftreuegesetz. Gerade in der Sozialpolitik haben wir uns
sehr grundsätzliche Reformen vorgenommen. Die
Kommission zur Sozialstaatsreform hat wegweisende
Empfehlungen vorgelegt. Für die Mitwirkung der Länder in
dieser Kommission und beim anstehenden
Umsetzungsprozess bin ich sehr dankbar. Die Kommission ist zwar heute
nicht das Thema, aber ich will dennoch nicht die
Gelegenheit auslassen, zu betonen: Um unser Land zu
modernisieren und nach vorn zu bringen, müssen alle Ebenen
an einem Strang ziehen, Bund, Länder und Kommunen.
Daher möchte ich Ihnen ganz ausdrücklich danken. Ich
freue mich auf die weitere gute Zusammenarbeit.
Meine Damen und Herren, heute können wir das
Verfahren zum Bundestariftreuegesetz abschließen. Das
Gesetz kommt genau zur richtigen Zeit. Die
Bundesregierung hat ein historisches Investitionspaket auf den Weg
gebracht. Mit 500 Milliarden Euro wollen wir Schulen,
Straßen, Krankenhäuser und vieles mehr modernisieren.
Dafür wird es zahlreiche öffentliche Ausschreibungen
geben. Das sichert bestehende Arbeitsplätze und schafft
vor allem neue Jobs. Wer Aufträge des Bundes ab dem
bestimmten Schwellenwert ausführen möchte, muss aber
eben auch für tarifliche Arbeitsbedingungen sorgen. Das
gilt auch für Subunternehmen. Hierfür schaffen wir mit
dem Bundestariftreuegesetz die notwendige Grundlage.
Klar ist auch: Wir setzen diese Regelung so
unbürokratisch wie möglich um.
Mit diesem Gesetz stärken wir vielen Betrieben den
Rücken, die sich an die Regeln halten und fair bezahlen.
Wer nach Tarif bezahlt, darf bei der öffentlichen
Auftragsvergabe nicht im Nachteil sein. Meine Damen und
Herren, nur noch die Hälfte der Beschäftigten arbeitet in
einem Unternehmen mit Tarifbindung. Das kann nicht so
bleiben. Tarifverträge machen einen wesentlichen
Unterschied. Wer in einem tarifgebundenen Betrieb arbeitet,
verdient mehr. Das gilt insbesondere für Frauen, denn
durch Tarifverträge wird die Lohnlücke geschlossen. Bei
Urlaubstagen oder Zusatzleistungen zahlt sich ein
Tarifvertrag ebenfalls aus. Auch in der Wirtschaft weiß man:
Tarifgebundene Unternehmen sind im Schnitt
produktiver. Sie haben Planungssicherheit, häufig eine
zufriedenere Belegschaft und sind attraktiver für Fachkräfte.
Deshalb brauchen wir wieder mehr Tarifbindung in
unserem Land. Dieses Gesetz setzt ein klares Signal für eine
starke Sozialpartnerschaft.
Meine Damen und Herren, Sie sind mit gutem Beispiel
vorangegangen. Einige Bundesländer haben bereits
eigene Tariftreueregelungen. Der Bund schließt nun auch in
seinem Zuständigkeitsbereich die Tariflücke. Weitere
Bundesländer bereiten gerade Tariftreueregelungen vor,
und wir hoffen, dass es noch mehr werden. Wir haben
aus einigen Ländern auch das Signal bekommen, dass sie
sich das Tariftreuegesetz des Bundes zum Vorbild
nehmen wollen. Uns ist wichtig, dass es keine Reibung
zwischen den Länderregelungen und denen des Bundes gibt.
Wir wollen bei Bundesvergaben die gleichen
Tarifverträge für verbindlich erklären, die auch bei Landesvergaben
aufgrund von Landestariftreuegesetzen zu beachten sind.
Ich bin zuversichtlich, dass wir zu einer zunehmenden
Angleichung kommen werden. Unser Ziel muss es sein,
gemeinsam gute Standards bei Vergaben zu schaffen.
Deswegen haben wir auch den Hinweis Nordrhein-
Westfalens zum elektronischen Datenabruf bei der
Überprüfung von Tariftreuepflichten gerne aufgenommen.
Politik basiert immer auf Kompromissen. Daher haben
wir uns in der Koalition dazu entschieden, die
Lieferaufträge aus dem Tariftreuegesetz herauszunehmen. Die
Durchsetzung der Tariftreue bei Lieferaufträgen ist
schwierig, auch weil das EU-Recht hier einen engen
Rahmen setzt. Dieser Kompromiss ist anschlussfähig an
einige Landestariftreueregelungen, die ebenfalls
Lieferaufträge nicht mit einschließen.
Meine Damen und Herren, wir haben gemeinsam
einen guten Weg gefunden, der den Anliegen von Bund
und Ländern gerecht wird. Ich versichere Ihnen: Bei der
Umsetzung werden wir weiterhin im engen Austausch
bleiben. Lassen Sie uns heute gemeinsam ein kraftvolles
Zeichen setzen für gute Arbeit, faire Löhne in unserem
Land, für fairen Wettbewerb, klare Spielregeln bei der
öffentlichen Auftragsvergabe und vor allem für eine
konstruktive Zusammenarbeit! – Vielen Dank!
Amtierender Präsident Daniel Günther: Dann
sind wir am Ende der Liste der Wortmeldungen.
Ich verweise auf eine sehr bedeutende Erklärung zu
Protokoll1 von Herrn Minister Liminski (Nordrhein-
Westfalen).
Wir kommen zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Arbeit, Integration und
Sozialpolitik empfiehlt, dem Gesetz zuzustimmen. Wer dem folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Wir kommen jetzt zu den Tagesordnungspunkten 69
und 65, die ich zur gemeinsamen Beratung aufrufe:
TOP 69
69. Gesetz zur Einführung eines Gesetzes zur
Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur
Änderung des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
(Drucksache 174/26)
in Verbindung mit
TOP 65
65. Entschließung des Bundesrates zur
Verhinderung ungebremster Preissteigerungen an den
Zapfsäulen und der Einführung einer
Übergewinnsteuer – Antrag der Länder Bremen,
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36
Absatz 2 GO BR– (Drucksache 166/26)
Dem Antrag unter Punkt 65 sind Niedersachsen und
das Saarland beigetreten.
Hierzu liegen eine Reihe von Wortmeldungen vor. Als
Erstes rufe ich auf: Herrn Bürgermeister Dr.
Bovenschulte aus Bremen.
1 Anlage 1
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich gleich auf den
von Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern
eingebrachten Antrag und auf das vorliegende Gesetz
eingehe, möchte ich betonen, mit welch großer Sorge ich
auf die Lage im Nahen Osten schaue. Vor ziemlich genau
einem Monat hat der Angriff Israels und der USA auf den
Iran begonnen, und ein Ende ist derzeit nicht absehbar.
Jeden Tag werden Angriffe geflogen. Immer wieder gibt
es Tote und Verletzte im Iran, in Israel und auch in den
angrenzenden Staaten in der Region. Leid und Zerstörung
nehmen zu. Meine Damen und Herren, das muss so
schnell wie möglich aufhören. Wir brauchen dringend
eine Deeskalation der Kämpfe und einen
Waffenstillstand. Unsere Gedanken sind bei allen betroffenen
Menschen in der Region und selbstverständlich auch bei allen
Angehörigen hier in Deutschland, die um Familie und
Freunde bangen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bundesregierung
hat sehr deutlich gemacht, dass der Irankrieg politisch
nicht unser Krieg ist und Deutschland sich nicht
militärisch einbringen wird. Trotzdem spüren wir die
Auswirkungen natürlich auch bei uns. Bereits kurz nach Beginn
der Angriffe mussten Autofahrerinnen und Autofahrer
deutlich mehr für Benzin, Super und Diesel zahlen. In
Windeseile haben die Ölkonzerne die Preise erhöht, so
wie sie es schon 2022 bei der letzten Energiekrise seit
Beginn des Ukrainekriegs getan hatten. Damals wie heute
bestand und besteht der begründete Verdacht, dass die
Konzerne nicht einfach nur erhöhte Einkaufspreise an die
Verbraucher weitergeben, sondern den Krieg und ihre
Marktmacht ausnutzen, um sich mit unangemessenen
Übergewinnen die Taschen vollzumachen. Das ist
inakzeptabel und unanständig. Deshalb hat sich Bremen
gemeinsam mit den anderen Antragstellern auf den Weg
gemacht und eine Bundesratsinitiative gestartet, die Ihnen
heute zur sofortigen Sachentscheidung vorliegt.
Was wir jetzt brauchen, ist, vereinfacht gesagt, eine
Spritpreisbremse zur Entlastung der Verbraucherinnen
und Verbraucher, um einer drohenden Inflationsspirale
von vornherein entgegenzuwirken. Allerdings darf eine
solche notwendige Entlastung nicht in erster Linie auf
Kosten der öffentlichen Haushalte und der
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erfolgen. Wir brauchen deshalb
zur Gegenfinanzierung dringend eine Übergewinnsteuer,
mit der unangemessene Extraprofite zugunsten der
Allgemeinheit abgeschöpft werden können. Es kann nicht
angehen, dass erneut Mineralölkonzerne von weltweiten
Konflikten profitieren, während die Bürgerinnen und
Bürger die Zeche zahlen müssen.
Eine Übergewinnsteuer ist für mich nicht nur eine
Frage der Finanzen. Sie ist vor allen Dingen auch eine
Frage der Gerechtigkeit und damit des sozialen Friedens
in unserem Land. Aktuelle Berechnungen zeigen, dass
sich der Übergewinn der Mineralölkonzerne im
deutschen Tankstellenmarkt im Moment auf rund
20 Millionen Euro beläuft – 20 Millionen Euro pro Tag
wohlgemerkt! Diese Zahl zeigt deutlich, dass die
Ölbranche mit den Preiserhöhungen nicht nur die Bewegungen
auf dem Weltmarkt weitergibt. Vielmehr verkauft sie
günstig eingekauftes Öl einfach teurer weiter, weil sie es
kann. Auch das Argument, die Preise an den Zapfsäulen
müssten vorsorglich steigen, weil die Dauer der Blockade
nicht absehbar und die Neubeschaffung ansonsten nicht
gesichert sei, kann man nicht gelten lassen. Das
unternehmerische Risiko wird dadurch einfach auf die
Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt, um mögliche
Gewinneinbußen in der Zukunft zu kompensieren.
Vorsorglich werden die Gewinnmargen schon jetzt
ausgeweitet. Das kann nicht sein. Dem muss ein Riegel
vorgeschoben werden.
Allein durch eine Übergewinnsteuer werden die
Spritpreise nicht fallen. Dafür braucht es ein ganzes Paket von
Maßnahmen. Ich begrüße daher ausdrücklich, dass die
Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetz wichtige
Punkte aufgegriffen hat, die zur Entlastung der
Verbraucherinnen und Verbraucher führen: Preise dürfen nur
noch einmal am Tag erhöht werden. Ölreserven werden
freigegeben. Eine verschärfte kartellrechtliche Prüfung
mit Beweislastumkehr wird eingeführt. Einkaufspreise
sollen künftig offengelegt werden. Und ja: Eine
Preisobergrenze an Tankstellen wird geprüft – durchaus nach
dem Luxemburger Modell, wo man ja einen flexiblen
Maximalpreis kennt und damit richtig gute Erfahrungen
gemacht hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, so wichtig diese
Maßnahmen in der aktuellen Situation sind, dürfen sie
nicht von einem ablenken: Um grundsätzlich die
Abhängigkeit von fossilen Energien zu verringern, brauchen wir
einen konsequenten Ausbau erneuerbarer Energien, um
eine umfassende Elektrifizierung in allen Sektoren zu
ermöglichen. In diesem Zusammenhang brauchen wir
natürlich auch Strompreise, mit denen sowohl unsere
Privatverbraucherinnen und -verbraucher als auch unsere
Unternehmen klarkommen. Deshalb wiederholen wir in
unserem Antrag noch einmal die Forderungen nach einer
Absenkung der Stromsteuer auf das europäische
Mindestniveau und nach einer zügigen Umsetzung des
genehmigten Industriestrompreises, insbesondere für
energieintensive Unternehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorgelegten
Maßnahmenmix schaffen wir die dringend nötige
Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher und stärken
zugleich unseren Wirtschaftsstandort. Durch die
Einführung einer Übergewinnsteuer werden die entstehenden
Kosten verursachergerecht zugeordnet und die
öffentlichen Haushalte entlastet oder zumindest nicht über
Gebühr belastet. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen
Dank!
Amtierender Präsident Daniel Günther: Dann
bitte ich als Nächstes Frau Ministerpräsidentin Rehlinger
aus dem Saarland nach vorne.
Anke Rehlinger (Saarland): Herr Präsident! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Ich will mich den von meinem Vorredner,
Bürgermeister Bovenschulte, formulierten Sorgen, aber
auch dem von ihm formulierten Wunsch anschließen.
Auch wenn wir gesagt haben, dass wir nicht Teil
dieses Krieges sein wollen und werden, sind wir es
zumindest den Auswirkungen nach trotzdem schon längst.
Insofern befassen wir uns heute mit der Frage, wie wir
die negativen Auswirkungen für die Wirtschaft in
Deutschland, aber auch für viele Verbraucherinnen und
Verbraucher auf ein Mindestmaß reduzieren können,
soweit es bestimmte Sachverhalte angeht. Die
Kriegshandlungen im Mittleren Osten stellen die Welt, sie
stellen Deutschland vor große geopolitische, aber eben auch
vor große ökonomische Herausforderungen, und das vor
dem Hintergrund, dass man mangels einer Strategie nicht
abschätzen kann, wann und wie diese Kriegshandlungen
denn ein Ende finden werden, sodass auch nicht
auszuschließen ist, dass es eine ganze Reihe von langfristigen
Auswirkungen gibt. Auf jeden Fall haben wir jetzt schon
mit einer Vielzahl, teils sehr heftiger, kurzfristiger
Auswirkungen zu tun und zu kämpfen. All das bringt uns,
abstrakt gesprochen und dann konkret angewandt, zur
Situation an den Tankstellen.
Tagtäglich leiden aktuell viele Verbraucherinnen und
Verbraucher, aber auch die Wirtschaft insgesamt unter
den hohen Spritpreisen. Es ist ein großes Aufregerthema
in Deutschland geworden – und das zu einem Zeitpunkt,
wo wir doch zu Beginn des Jahres auf einem großen und
anstrengenden Pfad der Transformation darauf hoffen
konnten, dass das zarte Pflänzchen Wirtschaftswachstum
ein bisschen an Dynamik gewinnen könnte, also zur
absoluten Unzeit für uns in Deutschland, mit all den
Auswirkungen, die das noch mit sich bringen wird.
Insofern begrüße ich es sehr, dass Bundesregierung und
Bundestag ein Kraftstoffmaßnahmenpaket auf den Weg
gebracht und jetzt vorgelegt haben und damit allen
Verbraucherinnen und Verbrauchern und der Wirtschaft in
Deutschland signalisieren, dass das nichts ist, was man
einfach so geschehen lässt, ohne dass man seine
bestehenden Möglichkeiten ausnutzt.
Wir setzen dies in dem Wissen darum um, dass es
sicherlich auch unabänderliche Faktoren bei der
Preisbildung gibt und dass wir wahrscheinlich am Ende des
Tages nicht in der Lage sein werden, jede preisliche
Entwicklung zu kompensieren. Wir tun dies aber auch in
dem Bewusstsein, dass es gerade ganz offensichtlich
Mängel im Sinne einer marktgerechten Preisbildung gibt.
Denn wenn es den Anschein hat, dass die
Leidensfähigkeit der Verbraucherinnen und Verbraucher der
besondere Maßstab für die Preisbildung ist, dann ist das nicht die
Marktwirtschaft, wie wir sie uns vorstellen, und das ist
auch nicht die Grundlage, die man dafür nehmen sollte.
Dass Wucher ein tolerierbares Instrument der
Preisbildung sein soll, findet sicherlich keinerlei Unterstützung
hier bei uns in Deutschland. Deshalb ist es richtig, dass
das Paket an dieser Stelle mit seiner Preiskritik ansetzt.
Die Markttransparenz, die geschaffen wird, und die
Schärfung der kartellrechtlichen Maßnahmen und
Handlungsmöglichkeiten, die auf den Weg gebracht werden,
sind beides richtige Ansätze. Beides ist jeweils in anderen
europäischen Staaten bereits als wirksames Mittel
erprobt, und beides findet unsere Zustimmung – zumal die
Wirkung deutlich über den Tag hinausgeht und
möglicherweise auch in Zukunft noch sehr hilfreich und
segensreich sein könnte.
Gleichzeitig – das muss man auch sagen – stellen wir
fest, dass das wahrscheinlich jetzt schon erkennbar nicht
ausreichend sein wird. Deshalb ist es richtig, heute und
hier zu diskutieren, dass weitere Maßnahmen hinzutreten
müssen, auch weil unser Vertrauen in die
marktwirtschaftliche Verlässlichkeit in Sachen Preisbildung der
Mineralölkonzerne nachhaltig erschüttert ist. Wir blicken
dabei auch zurück in die Vergangenheit: Die Energiekrise
2022 hat nämlich genau das Gleiche als Befund zutage
befördert. Wir stehen wieder an genau diesem Punkt, und
deshalb müssen Maßnahmen über das jetzt vorgelegte
Paket hinausgehen. Ich finde, das ist in der Sache
geboten. Ich habe eben die Situation von vielen
Verbraucherinnen und Verbrauchern und der Wirtschaft
angesprochen. Dieses Darüber-hinaus ist aber auch geboten, um
die Handlungsfähigkeit des Staates insgesamt zu
dokumentieren. Denn es geht auch um Vertrauen in die
Politik, dass sie in der Lage ist, bei Fehlentwicklungen
entsprechend gegenzusteuern. – Und es gibt Möglichkeiten,
gegenzusteuern.
Lassen Sie mich an dieser Stelle, vielleicht aus unserer
geografischen Lage begründet, den Hinweis auf das
Luxemburger Modell geben, ein Modell zur Festlegung von
Höchstpreisen durch den Staat – nicht ganz jüngst als
Reaktion auf irgendetwas eingeführt, sondern vor
75 Jahren, und zwar durch einen Staat, der bislang eher
weniger durch sozialistische Umtriebe bekannt geworden
ist. Luxemburg hat außerordentlich gute Erfahrungen
damit gemacht, bis hin zum Gegenbeweis, dass dadurch
eben nicht Spritknappheit eintritt, sondern dass ganz im
Gegenteil – der Tanktourismus aus Frankreich und auch
aus Deutschland belegen das – sogar Überbedarfe, die
von anderer Seite entstehen, mitabgedeckt werden
können. Dieses Modell ist ein Instrument, das am richtigen
Punkt ansetzt und nicht eigentlich viel zu hoch
entwickelte Preise mit gutem Steuergeld runtersubventioniert. Wir
müssen dafür sorgen, dass wir kein
Subventionierungsmonster auf den Weg bringen, sondern ein wirksames
Regulierungsinstrument an der Hand haben, um dem
etwas entgegenzusetzen. Insofern, finde ich, muss das
Luxemburger Modell dringend und schnell geprüft
werden, zur schnellen Anwendung bei uns in Deutschland.
Ich sage es mal einfach formuliert: Das, was in
Luxemburg schon lange gut geht, sollte auch für Deutschland
funktionieren – allein, um nicht Geld auszugeben und
Preise runterzusubventionieren, sondern das strukturelle
Problem letztendlich anzugehen und übermäßige
Gewinne abschöpfen zu können. Das vielleicht als letztes
Stichwort. Ich will ausdrücklich das unterstreichen, was
Herr Bovenschulte schon zum Thema Übergewinnsteuer
ausgeführt hat. Auch das ist nichts aus der sozialistischen
Teufelsküche. Vielmehr geht es darum, marktgerechte
Preise in unserem Staat erreichen zu können. Auch damit
haben wir ein Instrument. Wir sollten darauf hinwirken,
dass auch dieses angewendet werden kann, zum Wohle
unseres Standortes.
Ein Letztes sei mir erlaubt: der Hinweis auf einen
weiteren Antrag. Denn nicht nur die Frage der Spritpreise
spielt aktuell eine Rolle, sondern auch die Frage der
Gaspreise und vor allem der Auskömmlichkeit dessen, was
dort zur Verfügung steht. Insofern haben wir aus
saarländischer Sicht einen Entschließungsantrag zum Befüllen
der Gasspeicher eingebracht. Auch hier haben wir
Handlungsbedarf. Der nächste Winter kommt bestimmt, und
wir sehen, welche unabsehbaren, nicht vorhersehbaren
Entwicklungen es geben kann. Deswegen sind wir gut
beraten, sehr schnell für anständige Füllstände zu sorgen.
Das wollen wir mit unserem Antrag noch einmal zum
Ausdruck bringen. Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung. –
Herzlichen Dank!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Frau Kollegin! – Ich rufe auf: Frau
Ministerpräsidentin Schwesig, Mecklenburg-Vorpommern.
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Ich kann nahtlos an beide Kollegen, die vor
mir gesprochen haben, anknüpfen. Die Initiative von
Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, die
Initiative aus dem Saarland und auch die Initiative aus
Sachsen zeigen ja, dass die Bundesländer das
Kraftstoffmaßnahmenpaket des Bundes begrüßen, es aber nicht für
ausreichend halten. Ich will hier sagen: Es ist richtig, dass
der Bund mit dem Kraftstoffmaßnahmenpaket vorangeht.
Es enthält genau die Vorschläge, die die Bundesländer
bereits im November letzten Jahres hier im Bundesrat
gemacht haben. Es ist schade, dass es jetzt erst kommt,
und es reicht nicht aus, denn wir müssen jetzt etwas
gegen die absolut zu hohen und auch unverschämten
Spritpreise tun, die die Wirtschaft und die Bevölkerung
massiv belasten. Sie belasten die Pendlerinnen und Pendler.
Sie belasten den Pflegedienst, die Pflegefachkraft, die
über unsere Dörfer fährt und die Menschen pflegt. Sie
belasten die Handwerker. Und sie belasten vor allem das
wirtschaftliche Wachstum.
Kollegin Rehlinger hat es angesprochen: Wir haben
gemeinsam, Bund und Länder, mit sehr viel Steuergeld,
das hart erarbeitet ist, und neu aufgenommenen Krediten,
die noch zurückgezahlt werden müssen über Steuergeld,
ein großes Sondervermögen auf den Weg gebracht, einen
Wachstumsbooster. Wir haben die Pendlerpauschale
erhöht. Das war besonders den Flächenländern wichtig.
Und wir haben das erste Mal seit drei Jahren die Aussicht
auf Wirtschaftswachstum für Deutschland. Auch wenn
mein Bundesland das dritte Jahr in Folge gegen den
Bundestrend Wirtschaftswachstum hat, wissen wir, dass es
elementar ist, dass ganz Deutschland ein
Wirtschaftswachstum erlebt. Dieser leicht verbesserte Ausblick droht
jetzt wieder massiv eingetrübt zu werden. Das wissen die
Bevölkerung und die Wirtschaft, und deswegen ist die
Stimmung schlecht. Wenn unsere Bevölkerung und die
Wirtschaft jetzt durch die Spritpreise wieder belastet
werden, dann sehen wir das in allen Folgeprodukten: im
Sozialbereich, wenn bei den sozialen Diensten die Kosten
steigen, aber vor allem im wirtschaftlichen Bereich, in
den Lieferketten. Speditionen werden das nicht lange
durchhalten. Deshalb ist es wichtig, dass jetzt etwas
passiert.
Es ist gut, dass wir zum einen neue kartellrechtliche
Möglichkeiten bekommen. Aber ich will deutlich sagen:
Wenn mit dem Kraftstoffmaßnahmenpaket eingeführt
wird, dass der Spritpreis nicht mehr 22-mal am Tag
verändert und erhöht werden kann und das nur noch einmal
pro Tag geht, dann ist das richtig und gut. Aber was die
Menschen draußen erwarten, ist, dass jetzt gar nicht mehr
erhöht wird, sondern dass der Spritpreis wieder
runtergeht. Insofern sind die Maßnahmen, die hier zusätzlich
von verschiedenen Bundesländern vorgeschlagen werden,
richtig und wichtig.
Ich begrüße ausdrücklich die Idee aus Luxemburg und
den Antrag aus dem Saarland für einen Preisdeckel. Die
75 Jahre Erfahrung zeigen ja, dass das funktioniert – in
einem Land, das nicht kommunistisch oder sozialistisch
regiert wird, sondern ein freies, demokratisches Land ist.
Und es ist richtig, dass die Steuern auf den Sprit gesenkt
werden, so wie wir es fordern. Das kann aber nicht auf
Dauer der Steuerzahler, der Handwerksbetrieb zahlen,
sondern daran müssen sich die großen Ölkonzerne
beteiligen. Deswegen ist die Debatte um Abschöpfung des
Übergewinns richtig. 21 Millionen Euro pro Tag!
Deswegen unterstützen wir natürlich unseren gemeinsamen
Antrag für eine Übergewinnsteuer. Wenn Kolleginnen
und Kollegen mit dem Instrument der Übergewinnsteuer
nicht einverstanden sind, Bedenken haben – was mich
wundert, weil das genau das ist, was wir 2022 gefordert
haben –, dann will ich ausdrücklich sagen: Wir können
auch gern über andere Instrumente reden.
Wichtig ist folgender Dreiklang: Wir müssen auf
Dauer den Preis deckeln. Wir müssen kartellrechtlich gegen
nicht nachvollziehbare Preiserhöhungen vorgehen. Und
wir müssen gleichzeitig in der jetzigen Situation mit
Steuersenkungen dafür sorgen, dass der Spritpreis
runtergeht. Wir stehen gerade kurz vor den Osterferien. Mich
als Mutter würde wundern, wenn nicht das passiert, was
alle Familien jedes Jahr in den Osterferien erleben: dass
nämlich pünktlich zu den Osterferien die Spritpreise
nochmal erhöht werden. Deswegen ist es wichtig, dass
jetzt etwas passiert. Das hält unsere Bevölkerung, das
hält unsere Wirtschaft sonst nicht durch. Ich will es ganz
klar sagen: Ich war gestern bei der Ost-MPK enttäuscht,
dass weder der Bundeskanzler noch die
Bundeswirtschaftsministerin auf die Frage, wie der Spritpreis
konkret sinken kann, eine konkrete Antwort hatten. Das
werden wir nicht durchhalten. Ich möchte an das Jahr 2022
erinnern. Da waren es wir Bundesländer, die schon im
März die Gas- und Strompreisbremse gefordert haben.
Und dann hatten wir viele Runden, auch MPKs, in denen
Kanzler, Wirtschaftsminister und Finanzminister
Bedenken hatten. Im September kamen die Maßnahmen dann.
Aber dann war die Stimmung in Bevölkerung und
Wirtschaft nicht mehr: „Gut, dass ihr was macht!“, sondern
nur noch: „Wird ja mal Zeit!“
Wir werden dieses Problem nicht aussitzen können.
Ursache ist der Krieg im Iran. Ich finde es gut, dass die
Bundesregierung deutlich gemacht hat: Das ist nicht
unser Krieg, und es darf auf gar keinen Fall eine
Beteiligung Deutschlands geben. – Aber die Menschen und die
Wirtschaft erleben, dass sie den Preis bezahlen. Das muss
aufhören, indem am besten dieser Krieg aufhört, aber
auch, indem die Bundesregierung jetzt handelt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bedaure es sehr,
dass nach dem aktuellen Stand offensichtlich keine dieser
drei wichtigen Initiativen eine Mehrheit bekommt. Das
ist gerade eine Schwäche des Bundesrats; das möchte ich
hier kritisch anmerken. In der Energiekrise 2022 waren
wir stärker zusammen unterwegs. Es ist wichtig, dass wir
zu einem gemeinsamen Vorschlag kommen. Ich finde,
dass man sich an unsere Vorschläge, die wir 2022
erfolgreich zusammen durchgesetzt haben, anlehnen kann.
Deshalb bitte ich um Zustimmung. Wir als Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern können allen drei Initiativen
zustimmen. – Vielen Dank!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Frau Kollegin! – Das Wort hat Frau
Ministerin Dr. Hüskens, Sachsen-Anhalt.
Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt): Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Krieg im
Nahen Osten steigen die Energiepreise rasant und in
Deutschland spürbar stärker als in den europäischen
Nachbarländern, was uns alle – wir haben das bei den
Vorrednern gehört – an die Entwicklung in 2022 erinnert
im Kontext des Angriffs Russlands auf die Ukraine. Und
wie 2022 ist die Frage: Wie viel dieser Entwicklung ist
Markt, und wie viel können wir dem Markt überlassen?
Wo ist ein Handeln des Staates gefordert, weil
Marktmechanismen nicht greifen? Ich teile dabei durchaus die
Ansicht der Bundesregierung, dass die Unterschiede
zwischen den Entwicklungen in den europäischen
Ländern ein Indiz dafür sind, dass die Mineralölunternehmen
in Deutschland den Preis treiben. Der Vorgang ist Anlass
für Kontrollen der Kartellbehörde. Ehrlich, ich wundere
mich ein bisschen, dass wir jetzt an keinem anderen
Punkt sind als 2022. Was haben wir eigentlich in der
Zwischenzeit gemacht, um Instrumente nachzujustieren,
um hier entsprechend handeln zu können?
Grundsätzlich: Ja, die Ansätze des Gesetzes sind
richtig. Ich halte aber einen Punkt für noch wichtiger: Wir
müssen den Preisanstieg an den Zapfsäulen schnell
dämpfen, also bevor die Logistikbranche in richtige
Probleme gerät und bevor die Pendlerinnen und Pendler, die
eben nicht umsteigen können, die nicht auf Fahrten
verzichten können, massiv belastet werden. Das betrifft eine
ganze Menge von Branchen. Ob das das Handwerk ist, ob
das die Pflege ist, wir haben überall Berufsgruppen, die
sehr viel mit dem Auto unterwegs sind. Und wir müssen
einen Punkt berücksichtigen: Der Preis für Sprit ist heute
so etwas wie früher der Brotpreis. Jeder, und ich vermute,
selbst jeder hier im Haus, weiß, was an der Tankstelle
aktuell für ein Preis aufgerufen wird. Und die meisten
wissen auch, an welchem Wochentag es weniger günstig
und an welchem Wochentag es preiswerter ist. Das ist ein
Aspekt, den wir berücksichtigen müssen, weil
Preissteigerungen an der Tankstelle von den Menschen viel
sensibler aufgenommen werden als bei anderem, zum
Beispiel bei Lebensmitteln oder Gebrauchsgegenständen.
Wir haben noch aus der Erfahrung von 2022 – ja,
damals sind die Diskussionen lange gewesen – durchaus
Kenntnis, welche Maßnahmen schnell umzusetzen sind.
Da ist für mich ein wichtiger Punkt der Verzicht des
Staates auf Steuern. Ja, ich weiß, der deutsche Staat sucht
händeringend nach Geld. Wir haben auf der
Verkehrsministerkonferenz gerade alle zusammen sehr schmerzlich
festgestellt, wie wenig Geld von den zusätzlichen
Infrastrukturmitteln in der Infrastruktur ankommt. Und
natürlich hören wir alle die Diskussion um die Erhöhung von
Mehrwertsteuern. Meine Damen und Herren, zusätzliche
Belastungen für die Unternehmen und für die Menschen
sind aber gerade jetzt das falsche Signal. Wir brauchen
Senkungen, wir brauchen geringere Kosten, denn nur
damit können wir Wachstum anreizen. Deshalb ist der
Verzicht auf die Steuern, die auf Benzin und Diesel
erhoben werden, aus meiner Sicht der beste Weg. Er erreicht
alle, die tanken. Und, das ist für mich ein durchaus
wichtiger Punkt, er erspart dem Staat den Vorwurf, sich an
dieser Situation auch noch zu bereichern – ein Vorwurf,
der im Übrigen an den Stammtischen und an den
Zapfsäulen längst angekommen ist. Die Menschen diskutieren
in unserem Land und vermuten, dass der Staat nichts tut,
um sie vor diesen Kostensteigerungen zu schützen, weil
er auf diese Art und Weise mehr Steuern einnimmt. Ich
kann Ihnen aus einem Bundesland mit viel ländlichem
Raum sagen: Das ist Gift für unsere Gesellschaft. Und
deshalb müssen wir hier schnell handeln.
Viele der anderen Pläne, die hier diskutiert werden,
befeuern das eher noch, zum Beispiel, wenn ich über eine
Übergewinnsteuer rede. Ja, da habe ich entsprechende
Einnahmen. Wir hatten 2022 dadurch etwa zwei
Milliarden Euro. Das ist schon eine Summe, mit der man was
anfangen könnte. Aber wenn ich genau das diskutiere,
sorge ich dafür, dass die Menschen sagen: Und der
Staat?! – Deshalb halte ich das tatsächlich aktuell für den
falschen Weg. Wichtig finde ich dagegen, dass wir den
Pendlerinnen und Pendlern helfen und zum Beispiel die
Pendlerpauschale in der Zeit, in der wir diese hohen
Preise sehen, erhöhen. Ich weiß, dass das vielen erst
nachlaufend helfen wird, denn nicht alle haben entsprechende
Freibeträge eintragen lassen. Aber gerade in der Fläche,
gerade für die Menschen, die viel unterwegs sein müssen,
ist es ein wichtiger Punkt, zu signalisieren: Wir sehen
eure zusätzlichen Belastungen, und wir sind als Staat
bereit, euch da zu helfen.
Eines muss uns doch allen klar sein: Wir kommen
gerade aus einer Phase mit einer Vielzahl von Problemen,
die sich in unserer Wirtschaft inzwischen mit ganz tiefen
Spuren abzeichnet. Wenn wir daran etwas ändern wollen,
müssen wir Signale setzen für Aufschwung, für
Wachstum. Gerade das tun wir mit vielen Überlegungen, die
auch in diesem Raum hier angestellt werden, nicht. Wir
dürfen solche Diskussionen meiner Meinung nach im
vierten Jahr einer Rezession – das ist einzigartig in
Deutschland – nicht zulassen, sonst wird es sehr schwer,
sich aus dieser Situation wieder herauszuarbeiten. – Ich
danke für die Aufmerksamkeit.
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Frau Kollegin! – Das Wort hat Herr Minister
Meyer, Niedersachsen.
Christian Meyer (Niedersachsen): Vielen Dank! –
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Seit fast einem Monat dauert der Krieg im Nahen Osten
an. Die Menschen leiden unter diesem Krieg. Wir erleben
wieder einmal unsere Abhängigkeit vom Weltmarkt und
dass die Preise für fossile Energieträger wie Öl und Gas
massiv nach oben gehen, was eben auch die
weltwirtschaftliche Entwicklung massiv gefährdet. Ich glaube, es
wäre ein wichtiges Zeichen, dass wir als Länder, ähnlich
wie 2022 und wie es Ministerpräsidentin Schwesig
angesprochen hat, gemeinsam ein Zeichen setzen, dass wir
handeln wollen.
Man kann es den Menschen nicht erklären, dass in
Deutschland die Öl- und Gaspreise deutlich höher steigen
als in anderen EU-Mitgliedstaaten, und deshalb brauchen
wir zusätzliche Maßnahmen. Es ist richtig, jetzt zu sagen:
Man darf nur einmal am Tag den Preis an den
Tankstellen erhöhen. Aber das ist noch keine Preisdämpfung, das
ist auch keine Preissenkung. Deshalb wird Niedersachsen
sowohl den Antrag für Übergewinnsteuern aus Bremen,
Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern als auch den
Antrag aus dem Saarland, das Luxemburger Modell zu
prüfen, unterstützen. Der Preisdeckel, den es dort gibt, ist
natürlich auch ein Signal, und wir sind in einem
europäischen Öl- und Gasmarkt. Wir haben für nachher eine
Sonderenergieministerkonferenz einberufen, an der auch
der Präsident des Bundeskartellamts teilnimmt. Es ist
schon erstaunlich, warum bei den gleichen
Rohölpreissteigungen, die alle in Europa betreffen, die Preise hier in
Deutschland deutlich höher steigen, ja explodieren.
Insofern wäre es gut, wenn wir eine Abschöpfung dieser
Gewinne der Mineralölkonzerne vornehmen.
Ich habe mir noch mal angeguckt: Was haben wir
denn 2022 gemacht? Da wurde es wegen des
Bundesfinanzministers Lindner nicht „Übergewinnsteuer“
genannt, sondern es hieß dann „Energiekrisenbeitrag“. Da
haben wir gemeinsam nach dem Beginn des
Angriffskrieges auf die Ukraine die Umsatzerlöse für Gas, Kohle
und Öl, die mehr als ein Fünftel über dem Durchschnitt
lagen, mit einer Sondersteuer, dem Energiekrisenbeitrag,
mit 33 Prozent zusätzlich besteuert. Das haben wir 2022
gemacht. Übrigens wurde jetzt einmal nachgefragt, wie
viel dabei eigentlich zusammengekommen ist, und es gab
eine Antwort von Herrn Klingbeil. Man hatte damals
geschätzt, eine Milliarde Euro wäre abgeschöpft worden.
Es sind aber bis zu 2,5 Milliarden Euro Einnahmen, die
man damals mit diesem einheitlichen Modell abgeschöpft
hat. Es ist natürlich auch ein Signal an die
Mineralölkonzerne, wenn sie von ihren Übergewinnen, die sie sich
nicht gerechtfertigt von den Verbrauchern holen und in
die Taschen stecken, einen hohen Steuersatz an den Staat
zahlen müssen. Und es wäre gut, auch das haben wir als
Bundesrat immer schon gefordert, wenn man das den
Leuten zurückgibt. Nicht der Staat steckt es ein und die
Übergewinne bleiben nicht bei den Konzernen, sondern
wir sollten sie zurückgeben. Wir als Länder haben hier
im Bundesrat immer gefordert, die Stromsteuer zu
senken. Das könnte man schnell machen. Man könnte sich
andere Modelle überlegen. Es wäre ein gutes Signal,
wenn die Übergewinne derjenigen, die jetzt von diesen
Preissteigerungen profitieren, dort einfließen.
Der zweite Punkt ist aber, auch zuzusehen, dass wir in
diesen Zeiten die Abhängigkeit von fossilen Energien
beenden. Der Bundesklimaschutzminister, Herr
Schneider, hat ja vorgerechnet, dass Deutschland jedes Jahr
82 Milliarden Euro für fossile Importe, Öl, Kohle, Gas,
zahlt an andere Staaten – und das war vor dem Irankrieg.
Die erneuerbaren Energien und die Energiewende sind
natürlich das beste Mittel, um die Preise zu senken. Wir
haben ja letztes Mal hier im Bundesrat in der
einzigartigen Konstellation Bayern, Niedersachsen und Schleswig-
Holstein eine Sonderausschreibung für mehr
Windenergie gefordert. Jetzt hat die Bundesregierung entschieden,
12 Gigawatt zusätzlich auszuschreiben. Das begrüße ich
sehr. In der Klimaschutzstrategie der Bundesregierung
steht auch: Allein diese 12 Gigawatt werden die
Strompreise in Deutschland um 0,6 Cent pro Kilowattstunde
senken. Die Windenergie überall in Deutschland
auszubauen, auf See wie auf Land, ist also auch ein Beitrag,
um langfristig, kurzfristig und mittelfristig die Preise zu
senken. Das sind eben heimische Energien, und wir
machen uns nicht abhängig angesichts neuer Bedrohungen.
Es wäre auch ein gutes Zeichen, wenn wir wie damals
Sofortmaßnahmen ergreifen: Wir haben die Gasspeicher
wieder gefüllt. Wir haben viele Maßnahmen ergriffen,
wir haben aber gleichzeitig auch den Turbo bei den
erneuerbaren Energien gestartet. Viele Länder haben es
hinbekommen, sehr viele Windräder in die Genehmigung
zu bringen. Jetzt wäre es wichtig, dass man diese
Investitionen auch realisiert. Und da passt es eben nicht, wenn
man Netzpakete mit einem Redispatch-Vorbehalt vorlegt,
der gerade Bayern und Niedersachsen massiv betreffen
wird. Die Energiebranche hat ausgerechnet: Es würden
Investitionen von 45 Milliarden Euro auf dem Spiel
stehen. 23 Gigawatt Wind, 9,2 Gigawatt Solar, vor allem in
Bayern, würden nicht realisiert werden. Insofern wäre es
ein gutes Zeichen, jetzt Sofortmaßnahmen an der
Tankstelle zu ergreifen und auch die Energiewende und den
Ausbau der Erneuerbaren, der Netze und der Speicher
entschieden voranzubringen.
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Ganz
herzlichen Dank, Herr Kollege! – Das Wort hat Frau
Ministerin Neubaur, Nordrhein-Westfalen.
Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen): Sehr
geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Nordrhein-Westfalen begrüßt die Zielsetzung dieses
Gesetzes. Dass Mineralölkonzerne einer schärferen
kartellrechtlichen Kontrolle unterworfen werden sollen, ist
richtig. Dass das Bundeskartellamt mehr Möglichkeiten
erhalten soll, Preissetzungsverhalten zu untersuchen und
zu sanktionieren – auch das ist im Grundsatz
zustimmungsfähig. Doch ich kann es nicht bei diesem
Grundsatz belassen. Denn was hier vorgelegt wird, löst eben
nicht die tatsächlichen Probleme, vor denen wir stehen.
Diese Probleme sind leider deutlich größer als
intransparente Preissetzungsmechanismen an der Tankstelle.
Meine Damen und Herren, der Irankrieg ist binnen
vier Jahren der zweite große Krieg um fossile Energien.
Wir erleben zum zweiten Mal in kurzer Zeit, wie
verletzlich uns die Abhängigkeit von den fossilen Energien
macht. Zum zweiten Mal binnen kurzer Zeit müssen
Bürgerinnen und Bürger, müssen Handwerk und
Industrie Preisschocks erleben. Zum zweiten Mal in kurzer
Zeit sortiert sich kriegsbedingt auch der Rohstoffhandel
neu. Die Straße von Hormus ist nämlich nicht nur für den
Handel mit Öl und LNG-Gas zentral, auch der Handel
von zum Beispiel Helium für die Chipproduktion, der
von Aluminium und Ammoniak laufen maßgeblich durch
dieses Nadelöhr. Das Problem endet eben nicht an der
Zapfsäule, und deshalb lohnt ein Blick auf die
Energiepolitik im Ganzen.
In dieser Situation braucht es einen Aufbruch, gerade
in der Energiepolitik. In dieser Situation braucht es ein
klares Ziel und auch die Erklärung, wie dieses Ziel
erreicht werden soll. Mutige Schritte voran auf einem Weg,
der uns widerstandsfähiger und unabhängiger macht, sind
nötig. Was stattdessen geschieht, ist eine Verlangsamung,
ein Bremsen, und offenbar fehlt es an Gestaltungswillen.
Beim Heizungsgesetz erleben wir, wie eine
ordnungspolitische Weichenstellung, die die Verbraucherinnen und
Verbraucher langfristig aus der Abhängigkeit von
fossilen Energieträgern befreit hätte, abmoderiert wird. Was
nun an ihre Stelle treten soll, ist eine Kostenfalle für
diejenigen, die jetzt auf fossile Systeme setzen oder als
Mieterinnen und Mieter setzen müssen. Schon bald
werden sie feststellen, dass sie für die aktuelle Politik einen
doppelten Preis zahlen – einmal an der Tankstelle und
einmal beim Heizen. Bei den Erneuerbaren und beim
Netzausbau – es wird gebremst statt beschleunigt. Der
Ausbau droht, ins Stocken zu geraten. Die Impulse, die
so dringend gebraucht werden, sind ausgeblieben. Bei der
Kraftwerkstrategie warten wir in den Ländern dringend
auf die Gesetzgebung. Die Vorgängerregierung hatte zu
Beginn ihrer Amtsperiode die Auswirkungen des
russischen Angriffskriegs auf die Ukraine zu verkraften. Sie
hat darauf reagiert. Binnen weniger Wochen gab es ein
Osterpaket, das in seiner Größenordnung und Substanz
bis heute aus meiner Sicht Maßstäbe setzt. Das war
weitsichtige Politik fürs Land. Im Vergleich dazu wirkt das
heute zu Beschließende doch eher mager. Wir stehen
energie- und wirtschaftspolitisch vor einer
außerordentlich belastenden Situation. Das Ausmaß ist noch
nicht vollumfänglich absehbar. Aber klar ist: Wir
brauchen jetzt schnelle Antworten und energiepolitisch
weitsichtige Lösungen. Die Transformation des
Energiesystems duldet keinen Aufschub. Was in dieser Lage für den
Erhalt von Arbeitsplätzen und die Sicherung unseres
Wohlstandes notwendig ist, braucht zweierlei Dinge.
Erstens brauchen wir schnell und zielgenau wirksame
Maßnahmen zur Entlastung von Verbraucherinnen und
Verbrauchern, Mittelstand und der energieintensiven
Industrie. Deshalb muss die Stromsteuer, wie ja
versprochen ist im Koalitionsvertrag der Bundesregierung, für
alle runter. Ein wettbewerbsfähiger Industriestrompreis,
der auch wirklich hilft, muss kommen. Letzte Woche
hatte ich einen Austausch mit den Gießereien Nordrhein-
Westfalens; wir sind Gießereistandort Nummer eins. Die
Gießereien werden von der angekündigten Entlastung des
Industriestrompreises nicht profitieren können. Sie
sterben leise. Die Industrie darf nicht zwischen den
Mühlsteinen des notwendigen Transformationsprozesses und
der internationalen Wettbewerbsfähigkeit zerrieben
werden. Und ja, ich finde auch, dass daher ein Vorziehen der
angekündigten Unternehmenssteuerreform ernsthaft in
Betracht gezogen werden muss. Unsere Wirtschaft
braucht akut Entlastung.
Zweitens, und das gehört untrennbar dazu, brauchen
wir Klarheit über den energiepolitischen Kurs für die
Zukunft, weiter den Ausbau der Erneuerbaren, einen
schnelleren Netzausbau und mehr Wärmepumpen. Ich
rede damit übrigens ausdrücklich nicht dem Weiter-so
das Wort. Selbstverständlich brauchen wir mehr
Kosteneffizienz im System. Selbstverständlich müssen
Netzausbau und Erneuerbare zusammengedacht werden. Und
selbstverständlich wird ein konsequenter
Transformationskurs auch bei den Erneuerbaren Einschnitte und
Anpassungen mit sich bringen. Das bestreitet niemand, das
bestreite auch ich nicht. Was wir aber in den letzten
Monaten erlebt haben, ist ein Hin und Her, bei dem
ehrlicherweise das Ziel unklar bleibt. Es ist eine Binse:
Wirtschaftliche Prosperität braucht vor allem Klarheit und ein
stabiles Planungsumfeld. Investitionen brauchen
Verlässlichkeit und folgen Verlässlichkeit. Wer in neue Anlagen,
in neue Prozesse, in neue Technologien investieren soll,
der braucht Sicherheit.
Zugegeben, das geopolitische Umfeld macht es Ihnen,
liebe Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung,
gerade alles andere als einfach. Aber dennoch: Sie
müssen jetzt Orientierung geben, wie wir uns unabhängiger,
erneuerbar und bezahlbarer aufstellen, für einen
zukunftsgewandten energiepolitischen Kurs, der
Klimaschutz, industrielle Stärke und internationale
Wettbewerbsfähigkeit zusammendenkt, der schnell wirkt und
langfristig trägt, der Klarheit schafft statt Verwirrung. Für
einen solchen Kurs können Sie auf die Unterstützung der
Länder zählen, auf die Unterstützung Nordrhein-
Westfalens in jedem Fall. – Vielen Dank!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Frau Kollegin! – Das Wort hat Herr Minister
Goldschmidt, Schleswig-Holstein.
Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren,
Kolleginnen und Kollegen! Nach den Ölpreiskrisen der
70er-Jahre, dem Ölpreisschock in den frühen 90er-Jahren
infolge des Zweiten Golfkriegs, verschiedenen
Preisspitzen in den frühen 2000er-Jahren, der Energiekrise infolge
des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine 2022,
die uns immer noch in den Klamotten sitzt, nun erneut
eine krisenhafte Entwicklung an den Energiemärkten.
Der Kanzler sagt zu Recht: „Das ist nicht unser Krieg“,
aber trotzdem ist das auch unser Problem hier vor Ort.
Das sehen wir, wenn wir an den Tankstellen vorbeifahren
und wissen, dass wir zurzeit etwa drei bis fünf Euro mehr
für 100 Kilometer fossile Mobilität bezahlen müssen.
Viele Expertinnen und Experten fürchten in der Folge
eine erneute fossile Inflation.
Wahr ist aber auch: Preise sind immer Marktsignale.
Und wenn Preise steigen, dann zeigt das
Marktknappheiten an. Oder es zeigt an, dass der Wettbewerb nicht
funktioniert und dass es Marktverzerrungen gibt. Gegen zu
wenig Wettbewerb hilft Diversifizierung, Transparenz
und das Kartellrecht. Mit Blick auf Diversifizierung ist es
richtig gewesen, 2022 die Flüssiggaskapazitäten zu
schaffen und ein Osterpaket für die erneuerbaren Energien auf
den Weg zu bringen. Mit Blick auf den Wettbewerb ist es
richtig, dass die Bundesregierung das Kraftstoffpaket auf
den Weg bringt, das Kartellrecht stärkt und Regelungen
schafft, dass Abzocke an den Tankstellen reduziert wird.
Gegen einen Preisanstieg durch Knappheit aber hilft nur
mehr Angebot und Nachfragereduzierung.
Wir sehen diese Preisentwicklung nicht wegen zu viel
oder zu schneller Energiewende, sondern wir sehen die
Preisentwicklung und die Verletzlichkeit unserer
Volkswirtschaft eben vor allen Dingen auch wegen zu
langsamer und zu wenig Energiewende. Deutschland importiert
jedes Jahr für rund 80 Milliarden Euro fossile
Energieträger: 95 Prozent unseres Erdgas-, 100 Prozent unseres
Steinkohle- und 98 Prozent unseres Erdölbedarfs werden
importiert. Das ist volkswirtschaftlich überhaupt nicht
klug und macht uns verletzlich. Vor diesem Hintergrund
halte auch ich es für ein gutes Signal, dass die
Bundesregierung jetzt anerkennt, dass die erneuerbaren Energien,
die Windkraft, hier eine Lösung sein können, und auf
Druck der Länder angekündigt hat, entsprechende
Sonderausschreibungen vorzusehen. Falsch wäre aber, diese
Ausschreibungen gleich wieder zu verunmöglichen,
indem über einen Redispatch-Vorbehalt die Finanzierung
neuer Projekte infrage gestellt und neue
Investitionsrisiken geschaffen werden. Falsch wäre, über eine Änderung
des Gebäudeenergiegesetzes die Planungssicherheit aus
den Märkten zu bringen und den Umstieg auf erneuerbare
Energieträger beim Heizen zu verlangsamen und zu
chaotisieren.
Natürlich wird – auch heute hier im Haus – eine
Debatte über Entlastungsmaßnahmen geführt. Ich hielte es
nicht für richtig, in die Preisbildung einzugreifen, indem
der Staat staatliche Preisbestandteile herausnimmt. Denn
genau das würde dazu führen, dass das Marktsignal zur
Einsparung und zur Nachfragereduzierung geschwächt
wird und wir am Ende kein Signal bekommen, das es
eben anzeigt ist, weniger Energie zu verbrauchen und
sich umzustellen.
Als richtig würde ich es aber betrachten,
Steuermehreinnahmen und Übergewinne zurückzugeben und diese
für Entlastungen zu nutzen. Das Instrument, welches
dafür auf der Hand liegt, das schon mehrere Kolleginnen
und Kollegen angesprochen haben und das auch in den
Anträgen richtigerweise enthalten ist, wäre, das
Versprechen einzulösen, die Stromsteuer zu senken. Das wäre
der unbürokratischste und schnellste Weg, für Entlastung
zu sorgen. Strom brauchen alle Bürgerinnen und Bürger,
und alle Bürgerinnen und Bürger haben sich auf das
Versprechen verlassen, dass die Stromsteuer gesenkt
wird. Das wäre nicht nur eine Entlastungsmaßnahme,
sondern es wäre auch ein marktlicher Anreiz dafür, von
den fossilen Energieträgern wegzukommen und unsere
Verletzlichkeit und Verwundbarkeit zu reduzieren, indem
wir die erneuerbaren Energien dann auch in die Sektoren
reinbringen.
Uns allen ist doch völlig klar: Windmühlen,
Photovoltaikplatten, Wärmepumpen, Wasserstoffelektrolyseure,
Bioenergieanlagen, E-Autos, Geothermieanlagen – all
das ist die beste Medizin gegen gefährliche
Abhängigkeiten, und es ist die beste Vorsorge gegen die künftigen
Energiekrisen, die uns sonst auch in Zukunft erwischen
werden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Herr Kollege! – Das Wort hat Herr
Staatsminister Mansoori, Hessen.
Kaweh Mansoori (Hessen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Wir sollten in dieser
Debatte nicht vergessen, dass es ursprünglich um die
Freiheit der Menschen im Iran ging – bei denen ich in
Gedanken bin, schon weil ich nach wie vor viele
Familienangehörige im Land habe –, die Freiheit, die durch
einen Krieg herbeigeführt werden sollte, dessen Strategie
nicht ganz klar zu sein scheint und dessen Primärziel sich
aktuell nicht einstellt.
Neben den zivilen Opfern, die es zu beklagen gilt, hat
dieser Krieg massive wirtschaftliche Konsequenzen, die
wir hier heute beraten. Ich habe selbst letzte Woche an
der Tankstelle über 2,30 Euro für den Liter Diesel
bezahlt. Eine Krankenpflegerin, die pendelt, muss das
aktuell von weniger als einem Viertel meines Einkommens
bestreiten. Und erlauben Sie mir die Bemerkung: Für sie
ist es keine Alternative, mit dem Lastenrad zur Arbeit zu
kommen, sondern sie ist auf ihr Fahrzeug angewiesen.
Ich will in dieser Debatte drei Bemerkungen machen.
Erstens. Wer glaubt, in solch einer Situation Krieg und
Not ausnutzen zu können, um größte Gewinne
mitzunehmen, für die es überhaupt keine Grundlage gibt, der
handelt unanständig, rücksichtslos und
verantwortungslos. Das mag gesetzlich legal sein, es ist jedenfalls nicht
legitim. Deswegen ist es nicht nur unser Recht, über
Maßnahmen zu diskutieren, wie wir ein solches
Gewinnstreben eindämmen, sondern es gehört auch in unser
Pflichtenheft. Ich bin dankbar, dass die Vorschläge auf
dem Tisch liegen, den Verbraucherschutz zu stärken, das
Kartellrecht zu schärfen. Das ist alles richtig, und es wird
dennoch nicht ausreichen, um die völlig überzogenen
Gewinne, die gerade von Mineralölkonzernen
eingestrichen werden, einzudämmen. Deswegen müssen weitere
Maßnahmen auf den Tisch, um diese Übergewinne zu
besteuern und teilweise oder vollständig abzuschöpfen.
Ich kann uns alle nur dazu ermutigen, eine ernsthafte und
undogmatische Diskussion hierüber zu führen.
Zweitens. Die Mehreinnahmen, die der Staat durch
Besteuerung auf die erhöhten Kraftstoffpreise – oder
durch all die Instrumente, die diskutiert werden – erzielt,
müssen über welches Instrument auch immer kurzfristig
an die Bürgerinnen und Bürger zurückgehen. Ob das
durch steuerliche Veränderungen geschieht oder durch
ein Klimageld, ist völlig egal. Es darf nicht der Eindruck
entstehen, dass der Staat selbst in dieser Krise
mitbeteiligt wäre an den Gewinnen, die gemacht werden. Unser
aller Glaubwürdigkeit in unserem Kampf gegen
rücksichtsloses Profitstreben hängt davon ab, dass dieser
Eindruck nicht entsteht.
Drittens. Einmal mehr wird deutlich, dass die
Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit von Energie eine Achillesferse
unserer Gesellschaft ist. Wir haben das in der Gaskrise
gespürt, wir spüren das auch jetzt. Deswegen kommt es
darauf an, dass wir, soweit wir das können, Energie
möglichst in unserem Land erzeugen, sinnvoll
zwischenspeichern und zur Verfügung stellen. Jede Kilowattstunde,
die uns unabhängiger macht von fremden Lieferquellen,
ist nicht nur ein Beitrag für eine bessere Welt, sondern
am Ende auch für die Versorgungssicherheit und die
Bezahlbarkeit des Lebens in unserem Land. Deswegen ist
es so entscheidend, dass wir Windenergie ausbauen, dass
wir Photovoltaik ausbauen, aber auch, dass wir auf
Zukunftstechnologien setzen, wie wir sie in Hessen fördern,
von der Kernfusion über die Tiefengeothermie bis zur
chemischen Speicherung. Am Ende ist das eine Frage der
nationalen Souveränität, und deswegen hoffe ich, dass
wir diese Diskussion in Zukunft sehr ernsthaft
miteinander führen. Die Bezahlbarkeit des Lebens der Menschen
hängt hiervon ab. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Herr Kollege! – Das Wort hat Frau
Parlamentarische Staatssekretärin Connemann, Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie.
Gitta Connemann, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Heute um 10 Uhr in
meiner Heimatstadt Leer: Der Liter Super E10 kostet
2,069 Euro, Diesel 2,249 Euro. Leer steht dabei nur
stellvertretend für die Situation in ganz Deutschland. Seit der
Krieg im Iran begann, sind die Spritpreise steil
angestiegen. Pendlerinnen und Pendler, Mittelständler,
Handwerker, die Wirtschaft und Familien – unsere Leistungsträger
spüren die Auswirkungen der geopolitischen Lage bei
jedem Tankvorgang, und zwar tief in ihrem Geldbeutel
oder aber in ihren Bilanzen. Auch wir, die
Bundesregierung, auch der Deutsche Bundestag und die Länder sehen
die hohen Preise an den Zapfsäulen. Wir spüren die
Sorgen unserer Bürgerinnen, Bürger und Betriebe, die sich
hilfesuchend an uns wenden, weil die Mehrkosten
schlichtweg nicht eingepreist waren. Und wir sehen die
Konsumzurückhaltung, die sich daraus zwangsläufig
ergibt. Deshalb haben wir gehandelt – entschlossen und
effizient, und zwar innerhalb kürzester Zeit.
Auf Initiative unserer Bundesministerin Katherina
Reiche haben wir ein Maßnahmenpaket auf den Weg
gebracht, wie es das in den letzten Jahren nicht gab, ein
Paket, mit dem wir Verbraucherinnen und Verbrauchern
wieder mehr Vertrauen in die Preise an den Zapfsäulen
geben und den Wettbewerb stärken. Wir haben neben der
Freigabe eines Teils unserer Erdölbevorratung, ohne
übrigens unsere Versorgungssicherheit zu schwächen, ein
Kraftstoffmaßnahmenpaket auf den Weg gebracht mit
drei Maßnahmen.
Erstens. Wir sorgen dafür, dass Tankstellen nur noch
einmal täglich, um 12 Uhr mittags, ihre Preise erhöhen
dürfen, aber jederzeit senken, und greifen damit auf die
guten Erfahrungen unserer österreichischen Nachbarn
zurück, damit es keine Überraschungen mehr an der
Zapfsäule gibt. Denn der Preis wird sich zwischen
Losfahren und Ankommen nicht verändern.
Wir stärken – zweitens – die Möglichkeiten, überhöhte
Preise der Mineralölkonzerne zu kontrollieren. Dafür
schärfen wir die Instrumente des Bundeskartellamts, mit
denen es bei Verdacht missbräuchlich erhöhter Preise
ermittelt. Dieser Verdacht liegt nahe, denn auch der
Klimadiesel HVO wurde schlagartig teurer, obwohl er gar
kein Erdöl enthält. Es liegt also der Verdacht nahe, dass
die Preise willkürlich erhöht werden. Wir übernehmen
ein Gewinnbegrenzungskonzept und verändern die
Darlegungs- und Beweislast. Wir stärken die Instrumente des
Bundeskartellamts. Wir verfolgen damit einen klaren
Ansatz, verbraucher- und ordnungspolitisch.
Wir erhalten aber auch den Wettbewerb. Denn eines
ist klar: Das Paket ändert nichts an der Lage auf den
globalen Energiemärkten. Aber es kann dazu beitragen,
die Preisweitergabe an Verbraucherinnen und
Verbraucher zu dämpfen. Wenn sich die Lage im Weiteren nicht
entspannt, werden wir gezielte Entlastungen der
Bürgerinnen und Bürger an anderer Stelle in Erwägung ziehen
müssen, ohne übrigens Preissignale außer Kraft zu setzen
und ohne den Bundeshaushalt zu überlasten. Insofern
verbieten sich teure Fiskalmaßnahmen mit diffuser
Wirkung. Wir prüfen innerhalb der Bundesregierung aktuell,
wo wir gezielt entlasten können, zum Beispiel bei
Pendlern. Eine Erhöhung der Pendlerpauschale würde zwar
erst mit Verzug wirken, aber sie käme gezielt an. Diese
Zielgenauigkeit fehlt bei etlichen Maßnahmen, die aktuell
diskutiert werden. Jeden Tag werden es mehr; ich nenne
nur Tankrabatt und Benzinpreisbremse. Wir wissen aber
aus der letzten Krise, dass durch solche Maßnahmen die
Gewinne der Mineralölkonzerne gesteigert wurden. Eine
entsprechende Entlastung kam aber bei der Bevölkerung
nicht an.
Lassen Sie mich insoweit auch auf die
Übergewinnsteuer eingehen! Diese ist rechtlich höchst problematisch.
Aktuell laufen die entsprechenden Gerichtsverfahren.
Zudem kommt sie nur beim Staat an und eben nicht bei
den Bürgerinnen und Bürgern mit einer
Entlastungswirkung. Schließlich wird sie immer nur diejenigen treffen,
die in Resilienz investiert haben.
Lassen Sie uns gemeinsam heute das Signal senden:
Wir können gemeinsam, wir können schnell, und wir
können effizient – mit diesem
Kraftstoffmaßnahmenpaket! – Herzlichen Dank!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte:
Herzlichen Dank, Frau Kollegin!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Wir kommen zur Beschlussfassung und beginnen mit
Punkt 69.
Da weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vorliegen,
stelle ich fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den
Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat.
Es bleibt abzustimmen über einen
Entschließungsantrag des Saarlandes und einen Entschließungsantrag
Sachsens, dem Thüringen beigetreten ist.
Ich beginne mit dem Zwei-Länder-Antrag. Wer
stimmt zu? – Minderheit.
Dann rufe ich den Antrag des Saarlands auf. Wer ist
hierfür? – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat keine Entschließung gefasst.
Wir fahren fort mit Punkt 65.
Ausschussberatungen haben zu der Vorlage noch nicht
stattgefunden. Es ist jedoch beantragt, bereits heute in der
Sache zu entscheiden. Darüber hinaus liegt Ihnen ein
Landesantrag vor.
Ich frage daher zunächst, wer für die sofortige
Sachentscheidung ist. Handzeichen bitte! – Minderheit.
Dann wird heute nicht in der Sache entschieden.
Ich weise die Vorlage – federführend – dem
Wirtschaftsausschuss und – mitberatend – dem
Finanzausschuss zur Beratung zu.
Damit kommen wir zum nächsten
Tagesordnungspunkt, Tagesordnungspunkt 58:
TOP 58
Entschließung des Bundesrates „Gesundheit von
Kindern und Jugendlichen schützen: Reduzierung
des Zuckergehaltes von Erfrischungsgetränken und
Einführung einer gesetzlichen Altersgrenze für den
Verkauf von Energy-Drinks“ – Antrag des Landes
Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 145/26)
Ich gebe das Wort an Daniel Günther aus Schleswig-
Holstein zu einem wegweisenden Redebeitrag.
Daniel Günther (Schleswig-Holstein): Sehr geehrter
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wir sprechen heute über die Frage, wie wir unsere
Kinder und Jugendlichen wirksam vor vermeidbaren
Gesundheitsrisiken schützen können. Schleswig-Holstein
bringt dazu eine Initiative ein, die gleich zwei Schritte
miteinander verbindet: Erstens wollen wir den
Zuckergehalt stark zuckerhaltiger Erfrischungsgetränke senken,
und zweitens wollen wir eine gesetzliche Altersgrenze
von 16 Jahren für den Verkauf von Energydrinks. Beides
ist aus unserer Sicht geboten und verhältnismäßig, um
insbesondere junge Menschen besser zu schützen.
Die Warnungen aus Wissenschaft und Medizin sind
seit Langem eindeutig. Leopoldina, Wissenschaftsrat und
Bundesärztekammer machen deutlich: Übermäßiger
Zuckerkonsum ist ein ernstes Gesundheitsrisiko. Man
könnte hier auch von einem medizinischen Notfall in
Zeitlupe sprechen. In ihrem Appell, mit dem die
Bundesärztekammer unsere Initiative unterstützt, weisen
Mediziner zu Recht darauf hin, dass ernährungsbedingte
Erkrankungen seit Jahren zunehmen und die Folgen längst
in Praxen und Kliniken sichtbar sind: Übergewicht und
Adipositas schon im Kindesalter, frühe
Stoffwechselstörungen, Typ-2-Diabetes, Fettlebererkrankungen und
Karies. Diese Entwicklungen sind häufig vermeidbar, und sie
verursachen zugleich enorme Folgekosten für das
Gesundheitswesen und die öffentlichen Haushalte.
Um es auf den Punkt zu bringen: Zucker kann das
Leben versüßen. Zu viel Zucker aber kann das Leben
verkürzen. Gerade bei zuckerhaltigen Getränken ist das
Problem besonders groß, weil der Zucker hier oft
nebenbei konsumiert wird. Viele unterschätzen, wie viel
Zucker tatsächlich in einer Flasche oder Dose steckt. Viele
kennen das Beispiel von der Cola-Dose und dem
Würfelzucker. Ganze 160 Gramm können in einer 1,5-Liter-
Flasche stecken. Und die trinkt manch Jugendlicher
locker beim Zocken nebenher.
Zugleich sehen wir, dass die bestehenden
Informationsangebote nicht ausreichend wirken. Ja, Aufklärung
bleibt wichtig. Kennzeichnung bleibt wichtig. Auch
freiwillige Vereinbarungen mit Herstellern sind sinnvoll.
Doch aus wissenschaftlicher Sicht gibt es längst kein
Erkenntnisdefizit mehr. Wir haben ein Handlungsdefizit,
und zwar beim Schutz von besonders schutzbedürftigen
Menschen.
Wir schlagen einen zusätzlichen marktwirtschaftlichen
Anreiz vor. Es geht nicht um zusätzliche Einnahmen für
den Staat. Es geht darum, Herstellern einen klaren Grund
zu geben, Rezepturen zu verändern und den Zuckergehalt
spürbar zu senken. Genau darin liegt die Stärke dieses
Instruments. Es setzt nicht erst beim Kaufverhalten,
sondern schon beim Produkt selbst an. Dass dieser Weg
funktioniert, zeigt das Beispiel Großbritannien. Dort
haben viele Hersteller nach Einführung einer solchen
Abgabe den Zuckergehalt ihrer Produkte gesenkt. Und
genau das wollen wir erreichen. Wenn es bei uns ähnlich
läuft, werden nicht die Getränke signifikant teurer,
sondern dann sinkt der Zuckeranteil deutlich. Die zusätzliche
Belastung für die Verbraucher bleibt gering. Das ist ein
wichtiger Unterschied zu einer klassischen
Verbrauchssteuer. Etwaige Einnahmen aus einer solchen Regelung
sollten wir zielgerichtet einsetzen, vor allem für
Prävention bei Kindern und Jugendlichen und für eine stärkere
Gesundheitskompetenz in jungen Jahren. Denn Vorsorge
wirkt am besten, bevor Gewohnheiten überhaupt erst
entstehen.
Der zweite Teil unserer Initiative richtet den Blick auf
die problematischen gesundheitlichen Folgen von
Energydrinks. Auch hier sehen wir eine klare Schutzaufgabe.
Energydrinks sind keine gewöhnlichen
Erfrischungsgetränke. Sie enthalten oft hohe Mengen an Koffein, viel
Zucker und weitere stimulierende Stoffe. Gerade für
Kinder und Jugendliche ist das gesundheitlich
bedenklich. Schon eine Dose kann problematisch sein. Die
Folgen: Herzrasen, Schlafstörungen, Nervosität und
Blutdruckanstieg. Diese Produkte sind frei verfügbar, und
ihre Hersteller sprechen vor allem ein junges Publikum
gezielt an. Deshalb halten wir eine gesetzliche
Altersgrenze von 16 Jahren für richtig. Wir sehen darin eine
nachvollziehbare und wirksame Schutzmaßnahme.
Meine Damen und Herren, unter Fachleuten aus dem
Gesundheitswesen gibt es breite Unterstützung für eine
Zuckerabgabe und auch für eine Altersbeschränkung bei
Energydrinks. Sowohl die Studienlage als auch der große
positive Zuspruch aus der Bevölkerung sprechen
eindeutig dafür, diese Schritte zu gehen. Von der Entlastung des
Gesundheitswesens haben wir dabei noch gar nicht
gesprochen. Mit unserer Initiative schlagen wir einen
ausgewogenen und praktikablen Weg vor – einen Weg, der
auf wirksame Anreize setzt und den Schutz junger
Menschen in den Mittelpunkt stellt. Lassen Sie uns von
anderen Ländern lernen, die es uns vorgemacht haben!
Krankheiten zu verhindern lohnt sich, für jeden
Einzelnen wie auch für uns als Gemeinwesen. Ich bitte Sie
daher um Unterstützung für diesen Antrag in den
Ausschüssen.
Amtierender Präsident Manfred Pentz: Vielen
Dank, sehr geehrter Herr Ministerpräsident Günther!
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.
Ich weise die Vorlage den Ausschüssen zur Beratung
zu, und zwar dem Agrarausschuss – federführend –
sowie dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend, dem Gesundheitsausschuss und dem
Wirtschaftsausschuss – mitberatend.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen,
Damen und Herren, ich möchte einen weiteren Gast bei uns
im Hohen Haus persönlich begrüßen. Auf der
Ehrentribüne hat der Botschafter des Vereinigten Königreichs
Großbritannien und Nordirland, seine Exzellenz Herr
M i t c h e l l , Platz genommen. – Excellency, herzlich
willkommen im Bundesrat!
(Beifall)
Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 59:
TOP 59
Entschließung des Bundesrates: Zulassungsstopp für
die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44
Absatz 4 AufenthG zurücknehmen – Antrag der
Länder Bremen, Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 151/26)
Dem Antrag sind die Länder Hamburg und
Rheinland-Pfalz beigetreten.
Es gibt eine Wortmeldung hierzu. Ich rufe auf:
Bürgermeister Dr. Bovenschulte. – Bitte schön!
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Anfang Februar
hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die
Träger von Integrationskursen über eine Entscheidung
des Bundesinnenministeriums informiert: Bis auf
Weiteres sollen keine Zulassungen für die Teilnahme an
Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 des
Aufenthaltsgesetzes mehr erteilt werden. Diese Nachricht, die
wesentlich dramatischer ist, als es die nüchterne Beschreibung
vermuten lässt, kam für Länder, Kommunen und Träger
völlig überraschend und ohne jegliche Vorabstimmung.
Und ihre Folgen spüren wir bereits jetzt sehr deutlich.
Um es klar zu sagen: So geht man mit wichtigen Partnern
in der Integrationspolitik nicht um, und so sieht auch
keine nachhaltige Integrationspolitik aus. Bremen,
Niedersachsen, Hamburg und Rheinland-Pfalz stellen
deshalb heute den vorliegenden Entschließungsantrag zur
sofortigen Sachentscheidung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gelingende
Integration braucht Verlässlichkeit. Sie braucht stabile
Strukturen und ein vertrauensvolles Zusammenwirken von Bund,
Ländern, Kommunen und den Trägern der
Integrationsarbeit. Und sie braucht vor allem eins: Sprache und
Spracherwerb. Für die Menschen, die zu uns kommen,
die hier Schutz suchen oder sich eine Zukunft aufbauen
wollen, sind Deutschkenntnisse der Schlüssel zur
Teilhabe im alltäglichen Leben und im Beruf. Deshalb ist der
verhängte Zulassungsstopp so kontraproduktiv und hat
weitreichende negative Folgen. Rund 40 Prozent der
potenziellen Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden
dadurch von Integrationskursen ausgeschlossen. Das
betrifft bundesweit etwa 130 000 Menschen, darunter
viele Schutzsuchende aus der Ukraine, Asylbewerberinnen
und Asylbewerber, geduldete Menschen sowie
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger. Diese Menschen wollen
lernen, sie wollen arbeiten, und sie wollen sich
einbringen. Stattdessen sollen sie nun die Kosten von rund
3 000 Euro pro Integrationskurs selber tragen. Für die
allermeisten ist das aber schlicht nicht möglich.
Integration und Teilhabe dürfen aber keine Frage des
persönlichen Geldbeutels sein.
Meine Damen und Herren, zugleich trifft die
Entscheidung, einen Zulassungsstopp zu verhängen, auch die
Träger der Integrationskurse. Sie müssen Angebote
reduzieren, Kurse streichen und Personal abbauen. Damit
geraten Strukturen unter Druck, die über viele Jahre
aufgebaut wurden und die für eine erfolgreiche
Integrationspolitik unverzichtbar sind. Die Folgen sind gravierend –
für die Teilnehmenden, für die Träger, für das
Zusammenleben in unseren Städten und Gemeinden und auch
für den Arbeitsmarkt. Angesichts des demografischen
Wandels in Deutschland sind wir auf qualifizierte
Arbeitskräfte angewiesen, auch aus dem Ausland. Eine
erfolgreiche Arbeitsmarktintegration gelingt aber nur,
wenn die Menschen möglichst früh die deutsche Sprache
lernen können. Hier liegt ein klarer und offensichtlicher
Widerspruch vor. Auf der einen Seite wollen wir den
Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern, unter anderem für
asylsuchende Menschen. Das ist ja das Ziel der Initiative
des Bundesinnenministers. Auf der anderen Seite
erschwert ihnen derselbe Bundesinnenminister mit dem
Zulassungsstopp ausgerechnet die Möglichkeit des
Spracherwerbs. Das passt vorne und hinten nicht
zusammen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Um es noch einmal zu wiederholen:
Deutschkenntnisse sind der Schlüssel für Integration. Das zeigen auch
internationale Studien. Der OECD-Bericht „Stand der
Integration von Eingewanderten“ aus dem Jahr 2024
bestätigt, dass Deutschland mit seinen Integrationskursen
über ein bewährtes und erfolgreiches Instrument verfügt,
sowohl für den Spracherwerb als auch für die Integration
in den Arbeitsmarkt. Diese Erfolge sollten wir nicht
gefährden. Vielmehr sollten wir dieses Instrument stärken.
Insofern ist es richtig und notwendig, dass der Bundesrat
heute ein deutliches Signal sendet. Mit dem vorliegenden
Entschließungsantrag fordern wir die Bundesregierung
auf, den Zulassungsstopp für die Teilnahme an
Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes
zurückzunehmen.
Meine Damen und Herren, es ist unsere gemeinsame
Verantwortung, Integration so zu gestalten, dass sie den
Menschen Perspektiven eröffnet und zugleich unserem
Land nutzt. Lassen Sie mich abschließend noch eines
sagen: Als Bremer weiß man, dass das Leben kein
Wunschkonzert und kein Ponyhof ist. Trotzdem bin ich
an dieser Stelle – das sage ich ganz ehrlich – etwas
enttäuscht, dass sich abzeichnet, dass die B-Länder diese
Initiative nicht mittragen werden, jedenfalls nicht zur
sofortigen Sachentscheidung. Das kann ich nicht so
richtig nachvollziehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, weil
sich die Probleme in allen Ländern gleichermaßen
stellen. Die Probleme stellen sich in den
nordrheinwestfälischen und hessischen Großstädten ja in gleicher
Weise wie in Bremen und in allen anderen Ländern auch.
Natürlich wissen wir, dass es viele Menschen gibt, die
keine gesetzlich gesicherte dauerhafte Bleibeperspektive
haben. Aber wir alle wissen aus Jahren der Erfahrung,
dass diese Menschen trotzdem viel länger bei uns sein
werden, als das vielleicht nach der rechtlichen Situation
der Fall wäre. Wir haben schon einmal den Fehler
gemacht, zu sagen: Na ja, die haben alle keine Perspektive,
deshalb müssen wir uns nicht um die Integration
kümmern. – Das haben wir bitter bereut.
Die Forderung, dass diese Kürzung zurückgenommen
wird, beruht auf gesundem Menschenverstand. Und wir
brauchen die sofortige Sachentscheidung als Signal, weil
die Diskussionen und Auseinandersetzungen mit dem
Bund doch jetzt stattfinden und nicht in einigen Monaten.
Bisher gab es immer eine gemeinsame Haltung der
Länder, wenn der Bund etwas zu unseren Lasten tun wollte –
und nichts anderes tut er mit der Streichung der Kurse –,
nämlich zu sagen: So nicht, lieber Bund, so funktioniert
das nicht. – Denn möglicherweise müssen wir das,
obwohl wir es nicht können, kompensieren. Deshalb
wünsche ich mir, dass inhaltlich doch noch eine gemeinsame
Haltung der Länder zustande kommt – auch wenn es
gleich vielleicht nicht zur sofortigen Sachentscheidung
kommt. – Herzlichen Dank!
Amtierender Präsident Manfred Pentz: Vielen
Dank, lieber Dr. Bovenschulte!
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Es ist
die sofortige Sachentscheidung beantragt.
Ich frage: Wer ist dafür? – Minderheit.
Dann weise ich die Vorlage dem Innenausschuss –
federführend – sowie dem Ausschuss für Arbeit,
Integration und Sozialpolitik, dem Finanzausschuss und
dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu.
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Dann
kommen wir zu Tagesordnungspunkt 63:
TOP 63
Entschließung des Bundesrates „Schutz von Kindern
und Jugendlichen in den sozialen Medien stärken“ –
Antrag der Länder Niedersachsen, Thüringen gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 169/26)
Ich rufe auf: Herrn Ministerpräsident Lies,
Niedersachsen.
Olaf Lies (Niedersachsen): Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gerade schon
etwas zum Thema „Schutz von Kindern und
Jugendlichen“ gehört. Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es
sehr gezielt um den Schutz von Kindern und
Jugendlichen in den sozialen Medien. Kinder und Jugendliche
sind heute selbstverständlich in der digitalen Welt
unterwegs. Natürlich! Soziale Medien und alles, was
dazugehört, sind längst ein fester Bestandteil im Alltag der
jungen Menschen. Sie eröffnen Räume für Begegnung, für
Kreativität, für Teilhabe, für politische Bildung. Aber sie
bergen eben auch Risiken, denen junge Menschen häufig
ungeschützt und ehrlicherweise auch unbegleitet
gegenüberstehen.
Lassen Sie uns mal vergleichen! Wir sitzen
gemeinsam mit unseren Kindern zu Hause und schauen
Fernsehen. Würden wir Kinder nicht schützen? Würden wir
gegebenenfalls nicht abschalten? Würden wir nicht
versuchen, zu erklären? Andererseits lassen wir sie allein mit
dem Handy im Kinderzimmer, völlig frei von Kontrolle
und völlig frei von Schutz. Haben wir da nicht eine
Verantwortung?
Mit dem Entschließungsantrag „Schutz von Kindern
und Jugendlichen in den sozialen Medien stärken“
möchten wir erreichen, dass die Anbieter sozialer Medien ihrer
Verantwortung gegenüber jungen Menschen endlich
nachkommen. Unser zentrales Anliegen lautet: Soziale
Medien sollen für Kinder unter 14 Jahren nicht
zugänglich sein, und Jugendliche zwischen 14 und 16 sollen sie
nur in einer altersangepassten, risikoarmen Version
nutzen können.
Kinder und Jugendliche müssen gesund aufwachsen
dürfen, körperlich wie auch seelisch. Junge Menschen
geben selbst zu, dass sie mehr Zeit am Smartphone
verbringen, als ihnen lieb ist. Immer öfter trifft das aber auch
auf Erwachsene zu. Gerade in einer Zeit, in der wir ganz
aktuell über das Thema „digitale Gewalt“ sprechen –
digitale Gewalt an Frauen, aber auch digitale Gewalt an
Kindern –, ist es entscheidend, sich mit der Frage
auseinanderzusetzen: Warum verbringen sie so viel Zeit mit
sozialen Medien? – Die Anbieter sozialer Medien haben
nicht das Ziel, Informationen oder politische Bildung zu
vermitteln, sondern setzen Algorithmen ein, die darauf
ausgelegt sind, Menschen, ob Kinder oder Erwachsene,
lange in der Welt der sozialen Medien halten, um am
Ende damit Geld zu verdienen. Sie versuchen deshalb,
die Aufmerksamkeit der Nutzerinnen und Nutzer so lange
wie möglich zu binden. Das ist das eigentliche und
erklärte Ziel. Und je jünger die Menschen sind, desto
weniger haben sie dem Sog endloser Feeds etwas
entgegenzusetzen. Außerdem werden nutzergenerierte Inhalte in den
sozialen Medien weder moderiert noch überprüft. Das
bedeutet: Gewalt, Hass, Desinformation und andere
Widrigkeiten dieser Welt erreichen junge Menschen meist
ungefiltert, und – das kommt noch dazu – sie verbreiten
sich über die Algorithmen ganz anders und noch
dramatischer als andere Informationen.
All dem wollen wir einen Riegel vorschieben und
setzen uns dafür ein, dass die Anbieter sozialer Medien zu
einer datensparsamen und wirksamen Altersüberprüfung
verpflichtet werden. Die EU ist mit der EUDI-Wallet hier
auf einem guten Weg. Der Schlüssel dafür liegt in
Brüssel. Die EU nimmt für sich in Anspruch, den
Jugendschutz im Bereich der sozialen Medien, sogenannter
Vermittlungsdienste, mit dem Digital Services Act
abschließend geregelt zu haben. Das wiederum macht es
Ländern wie Deutschland extrem schwer oder nahezu
unmöglich, zusätzliche Regelungen zum
Jugendmedienschutz zu treffen. Wir appellieren daher an die
Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene konsequent für
einen starken Jugendmedienschutz einzusetzen. Denn die
großen Anbieter sozialer Medien agieren global. Nationale
Regelungen allein reichen in der Regel nicht aus.
Das darf aber nicht von unserem Handlungsbedarf
ablenken. Unsere Bundesratsinitiative verfolgt das Ziel
einer Balance zwischen Jugendschutz und einer richtigen
und notwendigen Teilhabe. Wir wollen Kinder und
Jugendliche vor systematischen Risiken schützen, ohne
ihnen die Vorteile digitaler Räume zu nehmen. Es geht
nicht darum, digitale Räume zu verbieten. Es geht darum,
sie sicherer zu machen, erstens, damit Jugendliche
zwischen 14 und 16 Jahren soziale Medien nutzen können,
ohne von endlosen Empfehlungsmechanismen überrollt
zu werden, zweitens, damit Kinder unter 14 Jahren
genügend Medienkompetenz aufbauen können, bevor sie an
soziale Medienangebote herangeführt werden – was
übrigens noch mal deutlich macht, dass das Thema
Medienkompetenzvermittlung/Medienbildung eine ganz
entscheidende Rolle spielen muss und nicht durch ein
Verbot ersetzt wird –, und drittens, damit für alle
Nutzerinnen und Nutzer, auch für Erwachsene, standardmäßig
keine Steuerung mit algorithmischen Feeds erfolgt,
sondern jeder Mensch selbstbestimmt entscheidet, welche
Inhalte er sehen möchte.
Muss das eigentlich der Staat regeln? Diese Frage
könnte man stellen. Natürlich spielen auch
Erziehungspersonen eine entscheidende Rolle. Sie begleiten Kinder,
sie vermitteln Werte, sie sind Vorbilder. Aber auch sie
sind den manipulativen Techniken der Anbieter sozialer
Medien ein Stück weit ausgeliefert. Damit diese
Algorithmen das Nutzerverhalten nicht zu stark dominieren,
braucht es Regeln, um den Schutz junger Menschen zu
gewährleisten – wie im Straßenverkehr auch oder beim
Umgang mit Alkohol oder Tabak, wo wir uns die Frage,
warum es eine Regulierung gibt, gar nicht stellen. Das
Zusammenspiel von öffentlicher und familiärer Fürsorge
ist entscheidend, und das muss eben auch in der digitalen
Welt gelten.
Wir stehen an einem Punkt, an dem wir handeln
müssen. Viele EU-Mitgliedstaaten diskutieren bereits über
Altersgrenzen. Mitunter sind die Gesetzesvorhaben sogar
sehr konkret. Das zeigt: Der Handlungsdruck ist real, und
er besteht europaweit. Daher begrüße ich es ausdrücklich,
dass sich inzwischen auch die EU-Kommission und das
Europäische Parlament des Themas angenommen haben.
Wir brauchen einen einheitlichen europäischen Rahmen
für die Nutzung sozialer Medien, eine verpflichtende,
verlässliche und datensparsame Altersüberprüfung,
sichere Grundeinstellungen, die jungen Menschen tatsächlich
Schutz bieten, mehr Transparenz und vor allen Dingen
mehr Verantwortung für die Plattformen und eine starke
Förderung von Medienkompetenz bei Kindern,
Jugendlichen, aber auch bei Erwachsenen. – Vielen Dank!
Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Ganz
herzlichen Dank, Herr Kollege! – Ich rufe auf: Herrn
Minister Gruhner, Thüringen.
Stefan Gruhner (Thüringen): Herzlichen Dank, Herr
Präsident! – Ministerpräsident Lies hat gerade schon
vorgestellt und skizziert, was die Inhalte unserer
gemeinsamen Entschließung zum Schutz von Kindern und
Jugendlichen in sozialen Medien sind. Ich will auch für den
Freistaat Thüringen noch mal die Dringlichkeit dieses
Themas verdeutlichen. Sie wissen, unser
Ministerpräsident Mario Voigt hat schon im letzten Jahr deutlich
gemacht, dass dringender Handlungsbedarf hinsichtlich
dieser Frage besteht. Deswegen ist es gut, wenn wir an
unterschiedlichen Stellen, auch hier im Bundesrat, in
dieser Frage vorankommen, und es ist gut, dass es eine
breite Unterstützung im politischen Raum dafür gibt.
Denn uns allen ist klar: Digitale Medien bestimmen heute
zu einem großen Teil die Lebensrealität, den Alltag
junger Menschen. Insofern liegt es in unserer
Verantwortung, diese Realität sicher zu gestalten. Im Grunde ist es
so: Was früher Bolzplatz und Freibad gewesen sind, sind
heute Feeds und Likes. Deswegen müssen wir auch in
diesem Bereich entsprechende Schutzmechanismen
entwickeln.
Ich will nicht sagen, dass diese Entwicklung per se
schlecht ist. Aber am Ende hat sie eine Kehrseite. Auf der
einen Seite gibt es mehr Chancen auf Information,
Teilhabe und Kommunikation. Die Kehrseite sind enorme
psychische Belastungen. Verschiedene Studien haben das
auch wissenschaftlich belegt. Ich will hier mal aufzählen:
Depressionen, Angststörungen, Konzentrationsprobleme,
suchtähnliches Verhalten. All das ist wissenschaftlich
belegt. All das sehen wir. Wir sehen, dass Kinder Ziel
von Cybergrooming, von Hass, Hetze, Desinformation
sind. Wir sehen auch, dass Plattformen ihre
Geschäftsmodelle genau darauf ausrichten, dass sie
Aufmerksamkeit um jeden Preis maximieren wollen – und das auf
Kosten der Jüngsten.
Ich will auch noch in den Blick nehmen, was in dieser
Woche in Los Angeles gerichtlich entschieden wurde, wo
Google und Meta wegen des nachgewiesenen
Suchtpotenzials von sozialen Medien verurteilt wurden und einer
Klägerin entsprechend eine Entschädigung in
Millionenhöhe zugesprochen wurde. Die Leopoldina hat – viele
von uns wissen das – eine sehr bemerkenswerte und auch
sehr tiefgehende Analyse vorgelegt, die klar den
Handlungsbedarf unterstreicht, den es gibt. Es ist gut, dass die
Bundesregierung, dass Bundesministerin Prien eine
Expertenkommission eingesetzt hat, die sich mit diesen
Fragen weitergehend auseinandersetzt. Das zeigt: Das
Problem ist erkannt. Das Problem wird auch vertieft
betrachtet. Insofern ist es richtig, dass man hier nicht
länger abwartet
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Achter Gremienbericht der Bundesregierung zum Bundesgremienbesetzungsgesetz (Berichtszeitraum: 31. Dezember 2020 bis 31. Dezember 2024) (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Amtliche Mitteilungen (Bekanntgabe gemäß § 23 Abs. 1 Geschäftsordnung BR)
- part_of_vorgang → Begrüßung der Marschallin des Senats der Republik Polen, Małgorzata Kidawa-Błońska, und einer Delegation (Ansprache)
- part_of_vorgang → Begrüßung des Botschafters des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, Andrew Mitchell (Ansprache)
- part_of_vorgang → Benennung eines Mitglieds für den Beirat Deutschlandstipendium (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Benennung eines Mitglieds für den Beirat für Forschungsmigration (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunik (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Themenbereich "Marktüberwachungsverordnung (EU (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe Visa (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Bericht der Bundesregierung zum Bundesgleichstellungsgesetz für den Berichtzeitraum 2021 bis 2024 (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Dreizehnte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversiche (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Ärztliche Versorgung flächendeckend und zukunftsfest aufstellen" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Einbindung von Flexibilitäten in die Stromnetze als Schlüssel zur Kostensenkung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Ganzheitliches Konzept gegen häusliche Gewalt - Lücken im familiengerichtlichen Verfahrensrecht schließen" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Gaspreiskrise rechtzeitig abwenden, Speicherfüllstände langfristig sichern" (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Gesundheit von Kindern und Jugendlichen schützen: Reduzierung des Zuckergehaltes von Erfrischungsgetränken un (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Maßnahmen zur Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln" (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Mehr Rechtssicherheit bei Untervermietungen" (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Normative Energieregulierung unionsrechtlich ermöglichen (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Pflegebudget sachgerecht nutzen, Anreize zum Qualifikationsmissbrauch vermeiden" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Schutz der Straßenbrücken - Höhere Strafen bei Überschreitung der Gewichtsbeschränkungen im Schwerlastverkehr (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Schutz von Kindern und Jugendlichen in den sozialen Medien stärken" (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Solidarität mit den Opfern digitaler Gewalt - Unterstützung des digitalen Gewaltschutzgesetzes" (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Stärkung des Windenergieausbaus (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates: Zulassungsstopp für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 AufenthG zurücknehmen (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Verhinderung ungebremster Preissteigerungen an den Zapfsäulen und der Einführung einer Übergewinnsteuer (Durchgang)
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates "Zweckbindung von Sozialleistungen sichern - Rechtsdurchsetzung stärken - Subventionierung von dauerhaften Mis (Ausschusszuweisung)
- part_of_vorgang → Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2026 (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Fünftes Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 2023 im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltig (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Vertrag vom 12. März 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgre (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Vertrag vom 17. Juli 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des AZR-Gesetzes und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsys (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Normierung allgemeiner wirtschaftspolitischer Leitlinien (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Registerzensuserprobungsgesetzes (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nut (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbar (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochl (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisier (1. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Einführung einer Beweislastumkehr bei der selbständigen erweiterten Einziehung nach § 76a Absatz 4 des Strafgesetzbuches (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraf (Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Stärkung der Vermögensabschöpfung bei Cum-/Ex-Leerverkaufsgeschäften sowie bei Einziehungsbeteiligten (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung (2. Durchgang)
- part_of_vorgang → Glückwünsche zum Geburtstag (Ansprache)
- part_of_vorgang → Jahresgutachten 2025/26 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Jahreswirtschaftsbericht 2026 der Bundesregierung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Strategie für eine Datenunion - Erschließung von Daten für KI KOM(2025) (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Neunte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Verordnung über den automatisierten Abruf von Daten der Träger der Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch durch die F (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2007/2/EG im Hinblick auf die Vereinfach (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/6/EWG zur Ausnahme bestimmter Elektro (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/58/EG des Rates und der Richtlinie 20 (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2001/18/EG und 2010/53/EU hinsichtlich (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98/EG, 2010/75/EU, (EU) 2015/2193 (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aussetzung der Anwendung der Vorschriften über die Benennung von (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wirksamkeit von Abrechnungen und zur Aufhebung der Richtlin (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über saubere Unternehmensfahrzeuge KOM(2025) 994 endg.; Ratsdok. 170 (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur, zur Änd (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 561/2006, (EU) 2018/858, (EU) (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2016/679, (EU) 2018/1724, (EU) 20 (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2024/1689 und (EU) 2018/1139 im H (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1238 über ein Paneuropäisches (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezog (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/631 in Bezug auf CO2-Emissions (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1542 und der Verordnung (EU) 2 (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/956 im Hinblick auf die Auswei (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 im Hinblick auf die Ve (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aussetzung der Anwendung der Vorschriften über die Benennung ein (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschleunigung von Umweltprüfungen KOM(2025) 984 endg.; Ratsdok. (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Temporären Dekarbonisierungsfonds KOM(2025) 990 (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Überwachung und Kontrolle von Drogenausgangsstoffen und zur Aufh (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Zweite Verordnung zur Änderung der GAPInVeKoS-Verordnung (BR-Sitzung)
- part_of_vorgang → Zweite Verordnung zur Neufassung der Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung (BR-Sitzung)
- spoke_in ← Andreas Bovenschulte (Rede)
- spoke_in ← Andreas Dressel (Rede)
- spoke_in ← Andreas Philippi (Rede)
- spoke_in ← Anke Rehlinger (Rede)
- spoke_in ← Bärbel Bas (Rede)
- spoke_in ← Benjamin Limbach (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Boris Rhein (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Cansel Kiziltepe (Rede)
- spoke_in ← Christian Heinz (Rede)
- spoke_in ← Christian Meyer (Rede)
- spoke_in ← Clemens Hoch (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Constanze Geiert (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Daniela Ludwig (Rede)
- spoke_in ← Daniel Günther (Rede)
- spoke_in ← Diana Stolz (Rede)
- spoke_in ← Eva Schmierer (Rede)
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Georg-Ludwig von Breitenbuch (Rede)
- spoke_in ← Gitta Connemann (Rede)
- spoke_in ← Grant Hendrik Tonne (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Jan Redmann (Rede)
- spoke_in ← Judith Gerlach (Rede)
- spoke_in ← Kai Wegner (Rede)
- spoke_in ← Katharina Schenk (Rede)
- spoke_in ← Kaweh Mansoori (Rede)
- spoke_in ← Kerstin von der Decken (Rede)
- spoke_in ← Kristina Sinemus (Rede)
- spoke_in ← Lydia Hüskens (Rede)
- spoke_in ← Magdalena Finke (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Manfred Lucha (Rede)
- spoke_in ← Manfred Pentz (Rede)
- spoke_in ← Manuela Schwesig (Rede)
- spoke_in ← Michael Brand (Rede)
- spoke_in ← Mona Neubaur (Rede)
- spoke_in ← Nathanael Liminski (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Nina Warken (Rede)
- spoke_in ← Olaf Lies (Rede)
- spoke_in ← Philipp Fernis (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Stefan Evers (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Stefan Gruhner (Rede)
- spoke_in ← Stefanie Drese (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Sven Schulze (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Thomas Jarzombek (Rede)
- spoke_in ← Thomas Strobl (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Thorsten Bischoff (Rede (zu Protokoll gegeben))
- spoke_in ← Tobias Goldschmidt (Rede)
- spoke_in ← Ulrike Scharf (Rede)