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Protokoll der 1063. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 27.03.2026 · WP 21 · 1063 · Original ↗

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Protokoll der 1063. Sitzung des Bundesrates Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1063 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1063. Sitzung Berlin, Freitag, den 27. März 2026 I n h a l t : Begrüßung der Marschallin des Senats der Republik Polen, Małgorzata Kidawa-Błońska, und einer Delegation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 Glückwünsche zum Geburtstag . . . . . . . . . . . 112 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 Begrüßung des Botschafters des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, Andrew Mitchell . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 1. Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) (Drucksache 115/26) . . . 112 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 Dr. Andreas Dressel (Hamburg) . . . . . 113 Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . . 113 Cansel Kiziltepe (Berlin) . . . . . . . . . . 114 Katharina Schenk (Thüringen) . . . . . . . 115 Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . 116 Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117 2. Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Drucksache 116/26) . . . . . . . . . . . 136 Ulrike Scharf (Bayern) . . . . . . . . . . . 136 Grant Hendrik Tonne (Niedersachsen) . 173* Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138 3. Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Drucksache 117/26, zu Drucksache 117/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138 Stefan Gruhner (Thüringen) . . . . . . . 138 Georg-Ludwig von Breitenbuch (Sachsen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138, 175* Grant Hendrik Tonne (Niedersachsen) . 174* Stefanie Drese (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 72 Absatz 3 Satz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 139 4. Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien (Drucksache 118/26, zu Drucksache 118/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176* 5. Gesetz zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften und zur Änderung weiterer Vorschriften (Fondsrisikobegrenzungsgesetz) (Drucksache 119/26) . . 139 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176* 6. Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG) (Drucksache 120/26) . . . . . . 140 Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 140 Judith Gerlach (Bayern) . . . . . . . . . . 140, 177* Stefanie Drese (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141 Prof. Dr. Kerstin von der Decken (Schleswig-Holstein) . . . . . . . . . . 142 Diana Stolz (Hessen) . . . . . . . . . . . . 143, 178* Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen) . . 144, 179* Katharina Schenk (Thüringen) . . . . . . 145 Nina Warken, Bundesministerin für Gesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146, 181* Philipp Fernis (Rheinland-Pfalz) . . . . . 180* Jan Riedel (Sachsen-Anhalt) . . . . . . . . 181* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147 7. a) Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS- Anpassungsgesetz) (Drucksache 121/26, zu Drucksache 121/26) b) Gesetz zur Änderung des AZR-Gesetzes und weiterer Gesetze infolge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS- Anpassungsfolgegesetz) (Drucksache 122/26, zu Drucksache 122/26) . . . . . . . . . . . . . . 147 Daniela Ludwig, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister des Innern . . . 147, 183* Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 182* Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183* Beschluss zu a): Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 148 Beschluss zu b): Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2, Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG – Annahme einer Entschließung 149 8. Gesetz zur Änderung des Registerzensuserprobungsgesetzes (Drucksache 123/26) . . . 139 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176* 9. Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung (Drucksache 124/26) . . . . . . . . 139 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176* 10. Fünftes Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes (Drucksache 125/26) . . . . . . . . 139 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176* 11. a) Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 2023 im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Drucksache 126/26) b) Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutzgesetz – HochseeSchG) (Drucksache 127/26) . . . . . . . . . . . . . . . 139 Beschluss zu a) und b): Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . 176* 12. Gesetz zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften (Drucksache 128/26, zu Drucksache 128/26) . . . . . . . . . . . . . . . 149 Grant Hendrik Tonne (Niedersachsen) . 149 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150 13. Gesetz zu dem Vertrag vom 17. Juli 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Freundschaft und bilaterale Zusammenarbeit (Drucksache 129/26, zu Drucksache 129/26) . . . . . . 134 Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 14. Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft (Drucksache 130/26) . 139 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176* 15. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Beweislastumkehr bei der selbständigen erweiterten Einziehung nach § 76a Absatz 4 des Strafgesetzbuches – Antrag der Länder Berlin und Hessen, Sachsen – (Drucksache 131/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136 Kai Wegner (Berlin) . . . . . . . . . . . . 136 Philipp Fernis (Rheinland-Pfalz) . . . . . 173* Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Senatorin Dr. Felor Badenberg (Berlin) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR 136 16. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vermögensabschöpfung bei Cum-/Ex- Leerverkaufsgeschäften sowie bei Einziehungsbeteiligten – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 134/26) . . . . . 150 Christian Heinz (Hessen) . . . . . . . . . . 150 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151 17. a) Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land – Antrag der Länder Bayern und Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland- Pfalz, Schleswig-Holstein – (Drucksache 77/26) b) Entschließung des Bundesrates: Stärkung des Windenergieausbaus – Antrag der Länder Bayern und Niedersachsen – (Drucksache 92/26) . . . . . . . . . . . . . . . . 151 Stefan Gruhner (Thüringen) . . . . . . . . 151 Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183* Beschluss zu a): Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Staatsminister Hubert Aiwanger (Bayern) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152 Beschluss zu b): Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152 18. a) Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Normierung allgemeiner wirtschaftspolitischer Leitlinien – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 135/26) b) Entschließung des Bundesrates: Normative Energieregulierung unionsrechtlich ermöglichen – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 136/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152 Mitteilung zu a): Überweisung an den Wirtschaftsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152 Mitteilung zu b): Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . 152 19. Entschließung des Bundesrates „Ärztliche Versorgung flächendeckend und zukunftsfest aufstellen“ – Antrag der Länder Saarland und Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz – (Drucksache 114/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 Stefan Evers (Berlin) . . . . . . . . . . . 177* Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 176* 20. Entschließung des Bundesrates „Pflegebudget sachgerecht nutzen, Anreize zum Qualifikationsmissbrauch vermeiden“ – Antrag der Länder Thüringen, Rheinland-Pfalz und Bremen, Saarland – (Drucksache 132/26) 153 Katharina Schenk (Thüringen) . . . . . . 154 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 154 21. Entschließung des Bundesrates „Ganzheitliches Konzept gegen häusliche Gewalt – Lücken im familiengerichtlichen Verfahrensrecht schließen“ – Antrag der Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 105/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154 Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 185* Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186* Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 154 22. Entschließung des Bundesrates „Mehr Rechtssicherheit bei Untervermietungen“ – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 141/26) . . . . . 154 Christian Heinz (Hessen) . . . . . . . . . . 155 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155 23. Entschließung des Bundesrates „Schutz der Straßenbrücken – Höhere Strafen bei Überschreitung der Gewichtsbeschränkungen im Schwerlastverkehr“ – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 108/26) 155 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 156 24. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Drucksache 96/26, zu Drucksache 96/26) . . . . . . . 157 Magdalena Finke (Schleswig-Holstein) . 186* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157 25. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 97/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157 Prof. Dr. Kristina Sinemus (Hessen) . . . 157 Thomas Jarzombek, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung . . . . . . . . . . 158 Philipp Fernis (Rheinland-Pfalz) . . . . . 187* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159 26. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 (Drucksache 98/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159 Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160 27. Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. März 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze (Drucksache 99/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 176* 28. a) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Strategie für eine Datenunion – Erschließung von Daten für KI COM(2025) 835 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 54/26) b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2024/1689 und (EU) 2018/1139 im Hinblick auf die Vereinfachung der Umsetzung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI) COM(2025) 836 final; Ratsdok. 15708/25 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 33/26, zu Drucksache 33/26) c) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2016/679, (EU) 2018/1724, (EU) 2018/1725, (EU) 2023/2854 und der Richtlinien 2002/58/EG, (EU) 2022/2555 und (EU) 2022/2557 hinsichtlich der Vereinfachung des digitalen Rechtsrahmens und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2018/1807, (EU) 2019/1150, (EU) 2022/868 und der Richtlinie (EU) 2019/1024 (Digital- Omnibus-Verordnung) COM(2025) 837 final; Ratsdok. 15698/25 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 34/26, zu Drucksache 34/26) 160 Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 160 Thomas Jarzombek, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung . . . . . . . . . 161 Beschluss zu a) bis c): Stellungnahme . . . . 161 29. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/956 im Hinblick auf die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf nachgelagerte Waren sowie auf Maßnahmen zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken COM(2025) 989 final; Ratsdok. 16973/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 79/26, zu Drucksache 79/26) . . 163 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163 30. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Temporären Dekarbonisierungsfonds COM(2025) 990 final; Ratsdok. 17043/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 94/26, zu Drucksache 94/26) . . 163 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163 31. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/942, (EU) 2019/943 und (EU) 2024/1789 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2022/869 COM(2025) 1006 final; Ratsdok. 16772/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 89/26, zu Drucksache 89/26) . . 163 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163 32. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor und der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) sowie zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission COM(2025) 841 final; Ratsdok. 15751/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 69/26, zu Drucksache 69/26) . . 163 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164 33. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wirksamkeit von Abrechnungen und zur Aufhebung der Richtlinie 98/26/EG und zur Änderung der Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten COM(2025) 941 final; Ratsdok. 16348/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 70/26, zu Drucksache 70/26) . . 139 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176* 34. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1238 über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP) COM(2025) 840 final; Ratsdok. 15756/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 71/26, zu Drucksache 71/26) . . 164 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164 35. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2001/18/EG und 2010/53/EU hinsichtlich des Inverkehrbringens von genetisch veränderten Mikroorganismen und der Aufbereitung von Organen COM(2025) 1031 final; Ratsdok. 17103/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 93/26, zu Drucksache 93/26) . . 164 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164 36. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/631 in Bezug auf CO2-Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge und die Fahrzeugkennzeichnung sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/94/EG COM(2025) 995 final; Ratsdok. 17010/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 68/26, zu Drucksache 68/26) in Verbindung mit 60. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über saubere Unternehmensfahrzeuge COM(2025) 994 final; Ratsdok. 17016/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – Geschäftsordnungsantrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 57/26, zu Drucksache 57/26) . . 164 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 188* Beschluss 36: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165 Mitteilung zu 60: Fortsetzung der Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165 37. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 561/2006, (EU) 2018/858, (EU) 2019/2144 und (EU) 2024/1257 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Vereinfachung der technischen Anforderungen und der Prüfverfahren für Kraftfahrzeuge sowie zur Aufhebung der Richtlinie 70/157/EWG des Rates und der Verordnung Nr. 540/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates COM(2025) 993 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 65/26, zu Drucksache 65/26) . . 165 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165 38. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/6/EWG zur Ausnahme bestimmter Elektrofahrzeuge der Klasse N2 von der Anforderung zum Einbau und zur Benutzung eines Geschwindigkeitsbegrenzers COM(2025) 999 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 64/26, zu Drucksache 64/26) . . 165 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166 39. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Vereinfachungen für eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit COM(2025) 980 final; Ratsdok. 16813/25 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 106/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 166 Georg-Ludwig von Breitenbuch (Sachsen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 166 40. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1542 und der Verordnung (EU) 2024/1244 im Hinblick auf die Vereinfachung einiger Anforderungen und die Verringerung des Verwaltungsaufwands COM(2025) 981 final; Ratsdok. 16778/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 60/26, zu Drucksache 60/26) . . 166 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166 41. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aussetzung der Anwendung der Vorschriften über die Benennung eines Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung für Batterien und Altbatterien sowie Verpackungen und Verpackungsabfälle COM(2025) 982 final; Ratsdok. 16753/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 56/26, zu Drucksache 56/26) . . 166 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167 42. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aussetzung der Anwendung der Vorschriften über die Benennung von Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung für Abfälle, Elektro- und Elektronik- Altgeräte und Einwegkunststoffabfälle COM(2025) 983 final; Ratsdok. 16754/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 59/26, zu Drucksache 59/26) . . 167 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167 43. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschleunigung von Umweltprüfungen COM(2025) 984 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 63/26, zu Drucksache 63/26) . . 167 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168 44. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2007/2/EG im Hinblick auf die Vereinfachung bestimmter Anforderungen an die Schaffung der Geodateninfrastruktur in der Union COM(2025) 985 final; Ratsdok. 16773/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 61/26, zu Drucksache 61/26) . . 168 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168 45. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98/EG, 2010/75/EU, (EU) 2015/2193 und (EU) 2024/1785 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Vereinfachung bestimmter Anforderungen und die Verringerung des Verwaltungsaufwands COM(2025) 986 final; Ratsdok. 16771/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 62/26, zu Drucksache 62/26) . . 168 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168 46. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/58/EG des Rates und der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Vereinfachung und Verschärfung der Anforderungen an die Lebens- und Futtermittelsicherheit und zur Aufhebung der Richtlinien 82/711/EWG und 85/572/EWG des Rates COM(2025) 1021 final; Ratsdok. 17055/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 67/26, zu Drucksache 67/26) . . 169 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169 47. Verordnung über den automatisierten Abruf von Daten der Träger der Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zur Prüfung des Anspruchs auf Kindergeld (FamkaKiGAbrV) (Drucksache 73/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169 48. a) Neunte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs- Rechnungsverordnung (Drucksache 87/26) b) Dreizehnte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (Drucksache 88/26) . . . . . . . . . . . . . . . . 139 Beschluss zu a): Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 177* Beschluss zu b): Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . 177* 49. Zweite Verordnung zur Änderung der GAPInVeKoS-Verordnung (Drucksache 75/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176* 50. Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2026 (Drucksache 76/26, zu Drucksache 76/26) 139 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177* 51. Zweite Verordnung zur Neufassung der Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung (Drucksache 74/26, zu Drucksache 74/26) . . 139 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177* 52. a) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe Visa – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 247/25) b) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Themenbereich „Marktüberwachungsverordnung (EU) Nr. 2019/1020“ – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund- Länder-Vereinbarung – (Drucksache 100/26) 139 Beschluss zu a): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 247/1/25 . . . . . . . . . 177* Beschluss zu b): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 100/1/26 . . . . . . . . . 177* 53. Benennung eines Mitglieds für den Beirat für Forschungsmigration – gemäß § 38d Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 AufenthV – (Drucksache 15/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 15/1/26 . . . . . . . . . . . . . . 177* 54. Benennung eines Mitglieds für den Beirat Deutschlandstipendium – gemäß § 12 StipG i.V.m. § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 StipV – (Drucksache 104/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 104/1/26 . . . . . . . . . . . . . 177* 55. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 107/26) . . . . . . . . . . . . . 139 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 177* 56. a) Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 143/26) b) Entschließung des Bundesrates: Einbindung von Flexibilitäten in die Stromnetze als Schlüssel zur Kostensenkung – Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 144/26) . . 152 Prof. Dr. Kerstin von der Decken (Schleswig-Holstein) . . . . . . . . . . 184* Mitteilung zu a) und b): Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . 152 57. Entschließung des Bundesrates „Zweckbindung von Sozialleistungen sichern – Rechtsdurchsetzung stärken – Subventionierung von dauerhaften Missständen in Problemimmobilien beenden“ – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 148/26) . . . . . . . . . . 169 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169 58. Entschließung des Bundesrates „Gesundheit von Kindern und Jugendlichen schützen: Reduzierung des Zuckergehaltes von Erfrischungsgetränken und Einführung einer gesetzlichen Altersgrenze für den Verkauf von Energy-Drinks“ – Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 145/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 Daniel Günther (Schleswig-Holstein) . . 126 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 59. Entschließung des Bundesrates: Zulassungsstopp für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 AufenthG zurücknehmen – Antrag der Länder Bremen, Niedersachsen und Hamburg, Rheinland- Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 151/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . . 127 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128 61. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 154/26) . . . 152 Prof. Constanze Geiert (Sachsen) . . . . . 152 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153 62. Entschließung des Bundesrates „Maßnahmen zur Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln“ – Antrag des Freistaates Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 155/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 156 Georg-Ludwig von Breitenbuch (Sachsen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157 63. Entschließung des Bundesrates „Schutz von Kindern und Jugendlichen in den sozialen Medien stärken“ – Antrag der Länder Niedersachsen, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 169/26) . . . . . . . . . . 128 Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . . . . 128 Stefan Gruhner (Thüringen) . . . . . . . 129 Michael Brand, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend . 130 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 64. Entschließung des Bundesrates „Solidarität mit den Opfern digitaler Gewalt – Unterstützung des digitalen Gewaltschutzgesetzes“ – Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, Bremen, Saarland, Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 170/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 131 Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen) . 132 Dr. Jan Redmann (Brandenburg) . . . . 133 Eva Schmierer, Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . . . 133 Prof. Constanze Geiert (Sachsen) . . . . 171* Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 134 69. Gesetz zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket) (Drucksache 174/26) . . . . . . . . . . . . . 117 in Verbindung mit 65. Entschließung des Bundesrates zur Verhinderung ungebremster Preissteigerungen an den Zapfsäulen und der Einführung einer Übergewinnsteuer – Antrag der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen, Saarland gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 166/26) Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . . 117 Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . . 118 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 119 Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt) . . 120 Christian Meyer (Niedersachsen) . . . . . 121 Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen) . 122 Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein) 123 Kaweh Mansoori (Hessen) . . . . . . . . . 124 Gitta Connemann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie . . . . . . . . . . . . . . . . 125 Beschluss zu 69: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 125 Beschluss zu 65: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 66. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG – Antrag des Landes Brandenburg – (Drucksache 167/26) 139 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 167/26 . . . . . . . . . . . . . . . . . 177* 67. Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – gemäß § 5 Absatz 1 BEGTPG – Antrag des Landes Brandenburg – (Drucksache 168/26) 139 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 168/26 . . . . . . . . . . . . . . . . 177* 68. Entschließung des Bundesrates „Gaspreiskrise rechtzeitig abwenden, Speicherfüllstände langfristig sichern“ – Antrag der Länder Saarland und Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 172/26) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169 Thorsten Bischoff (Saarland) . . . . . . . 190* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 170 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 170 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident D r . A n d r e a s B o v e n s c h u l t e , Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur der Freien Hansestadt Bremen Amtierender Präsident D a n i e l G ü n t h e r , Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein – zeitweise – Amtierender Präsident D r . F l o r i a n H e r r m a n n , Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien des Freistaates Bayern – zeitweise – Amtierender Präsident M a n f r e d P e n t z , Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Nancy Böhning (Bremen) Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) Thorsten Bischoff (Saarland) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Thomas Strobl, Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund Manfred Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit und Integration B a y e r n : Dr. Markus Söder, Ministerpräsident Ulrike Scharf, Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Judith Gerlach, Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention B e r l i n : Kai Wegner, Regierender Bürgermeister Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für Finanzen Cansel Kiziltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Dr. Felor Badenberg, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Dr. Jan Redmann, Minister des Innern und für Kommunales Martina Klement, Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa Dr. Benjamin Grimm, Minister der Justiz und für Digitalisierung B r e m e n : Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen Nancy Böhning, Staatsrätin, Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa Dr. Claudia Schilling, Senatorin für Arbeit und Soziales und Senatorin für Justiz und Verfassung H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Dr. Andreas Dressel, Senator, Präses der Behörde für Finanzen und Bezirke Andy Grote, Senator, Präses der Behörde für Inneres und Sport H e s s e n : Boris Rhein, Ministerpräsident Manfred Pentz, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Timon Gremmels, Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Prof. Dr. Kristina Sinemus, Ministerin für Digitalisierung und Innovation Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege Christian Heinz, Minister der Justiz und für den Rechtsstaat M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport N i e d e r s a c h s e n : Olaf Lies, Ministerpräsident Christian Meyer, Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Grant Hendrik Tonne, Minister für Wirtschaft, Bauen und Verkehr N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz R h e i n l a n d - P f a l z : Philipp Fernis, Minister der Justiz Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit S a a r l a n d : Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Prof. Constanze Geiert, Staatsministerin der Justiz Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft S a c h s e n - A n h a l t : Sven Schulze, Ministerpräsident Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Jan Riedel, Minister für Bildung S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident Magdalena Finke, Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Prof. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit T h ü r i n g e n : Stefan Gruhner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Chef der Thüringer Staatskanzlei Katharina Schenk, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales Nina Warken, Bundesministerin für Gesundheit Dr. Michael Meister, Staatsminister beim Bundeskanzler Daniela Ludwig, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister des Innern Gitta Connemann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Michael Brand, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Katja Mast, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Thomas Jarzombek, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Dr. Georg Kippels, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Gesundheit Martina Englhardt-Kopf, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Eva Schmierer, Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 1063. Sitzung Berlin, den 27. März 2026 Beginn: 09.32 Uhr Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1063. Sitzung des Bundesrates. Bevor wir uns der heutigen Tagesordnung zuwenden, möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf unsere Ehrentribüne lenken. Dort hat die Senatsmarschallin der Republik Polen, Ihre Exzellenz Frau K i d a w a - B ł o ń s k a , mit einer hochrangigen Delegation Platz genommen. – Frau Senatsmarschallin, ich begrüße Sie und Ihre Delegation ganz herzlich bei uns im Bundesrat und freue mich, dass wir Sie in einem für die deutsch-polnischen Beziehungen so bedeutsamen Jahr hier begrüßen dürfen. Herzlich willkommen! (Beifall) 2026 begehen wir gleich zwei wichtige Jubiläen. Gemeinsam mit unseren französischen Partnern feiern wir das 35-jährige Bestehen des trilateralen Austauschformates „Weimarer Dreieck“. Ferner können Deutschland und Polen auf 35 Jahre deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag zurückblicken. Mit der Unterzeichnung des Vertrages sollte der Grundstein für umfassende Kontakte und ein intensives Zusammenwirken zwischen unseren Ländern gelegt werden. Mit Erfolg: Heute sind Deutschland und Polen nicht nur enge Partner und gute Nachbarn, sondern auch Freunde. Dies ist für ein starkes Europa von herausragender Bedeutung. In Artikel 4 des Nachbarschaftsvertrages haben sich unsere Länder zur Förderung der parlamentarischen Zusammenarbeit verpflichtet. Mit Stolz kann ich sagen, dass der polnische Senat und der Bundesrat ausgezeichnete parlamentarische Kontakte pflegen. Unsere Häuser stehen aufgrund regelmäßiger gegenseitiger Besuche und fortlaufender Kooperationen der Freundschaftsgruppen und im Rahmen von Mitarbeiteraustauschen in einem ständigen Dialog. Erst letzte Woche trafen sich die Freundschaftsgruppen bei Ihnen in Warschau. Für den produktiven Austausch und Ihre außerordentliche Gastfreundschaft möchte ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bei Ihnen bedanken. Unsere starke deutsch-polnische Partnerschaft ist ein wichtiger Impuls für Zusammenhalt und Stabilität in Europa. Hieran müssen wir auch im Interesse künftiger Generationen festhalten. Frau Senatsmarschallin, liebe Gäste aus Polen, ich freue mich, dass wir später noch Gelegenheit haben werden, unsere Gespräche fortzusetzen. Ich wünsche Ihnen weiterhin einen angenehmen Aufenthalt in Berlin und heiße Sie nochmals im Namen des gesamten Hauses ganz herzlich willkommen. Bevor wir in die Beratung der Vorlagen eintreten, habe ich noch gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen in der Mitgliedschaft des Bundesrates bekannt zu geben: Aus der Brandenburgischen Landesregierung und damit aus dem Bundesrat sind am 18. März 2026 ausgeschieden: Herr Minister Steffen F r e i b e r g , Frau Ministerin Britta M ü l l e r und Herr Minister Detlef T a b b e r t . Zu ordentlichen Mitgliedern des Bundesrates hat die Landesregierung am selben Tag bestellt: Herrn Ministerpräsidenten Dr. Dietmar W o i d k e , Herrn Minister Dr. Jan R e d m a n n , Frau Ministerin Hanka M i t - t e l s t ä d t und Herrn Minister Gordon H o f f - m a n n . Die übrigen Mitglieder der Landesregierung wurden am selben Tag zu stellvertretenden Mitgliedern des Bundesrates bestellt. Den alten und neuen Mitgliedern des Bundesrates gratulieren wir und wünschen ihnen stets eine glückliche Hand. Wir bedanken uns bei den ausgeschiedenen Mitgliedern für die Zusammenarbeit und wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute. An dieser Stelle möchte ich außerdem noch die Gelegenheit nutzen, unserer Kollegin, Frau Ministerin Dr. H ü s k e n s aus Sachsen-Anhalt, im Namen des ganzen Hauses zu ihrem gestrigen Geburtstag zu gratulieren. – Herzlichen Glückwunsch nachträglich! (Beifall) Und jetzt zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 69 Punkten vor. Zur Reihenfolge: Nach TOP 1 werden TOP 69 verbunden mit TOP 65 sowie die Punkte 58, 59, 63, 64, 13 und 15 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Nach TOP 18 werden die Punkte 56 und 61 – in dieser Reihenfolge – erörtert. Nach TOP 23 wird der Punkt 62 behandelt. TOP 36 wird verbunden mit TOP 60 beraten. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 1: TOP 1 Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) (Drucksache 115/26) Dazu liegen mir Wortmeldungen vor. Ich rufe als Erste auf: Frau Ministerpräsidentin Schwesig aus Mecklenburg-Vorpommern. Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der erste Tagesordnungspunkt heute: das Tariftreuegesetz. Ich finde, es ist mehr als berechtigt, dass an dieser Topposition dieses wichtige Gesetz steht. Ich freue mich sehr, dass unsere Bundesarbeitsministerin hier ist und dazu sprechen wird – wenn ich es richtig sehe, das erste Mal im Bundesrat. Auch das ist ein starkes Zeichen. Aus unserer Sicht, aus Sicht eines Landes wie Mecklenburg-Vorpommern, ist das Thema „gute Tariflöhne“ elementar. Wir als Bundesland haben seit 2024 ein Tariftreuegesetz für Landes- und kommunale Aufträge. Warum ist das so wichtig? Die wichtigste Aufgabe von Bund und Ländern ist aus meiner Sicht die Stärkung der Wirtschaft, die Sicherung von Unternehmen und Arbeitsplätzen. Dazu gehören auch gute Löhne. In meinem Bundesland mit vor allem kleineren und mittleren Einkommen ist die Lohnfrage existenziell für viele. Die Tarifbindung ist in Ostdeutschland traditionell, historisch bedingt, viel geringer als in Westdeutschland. Das sehen wir dann natürlich auch in Form von Lohnunterschieden. Denn in Betrieben mit Tarifbindung werden in der Regel bessere Löhne und vor allem gerechte Löhne für Männer und Frauen gezahlt. In Betrieben ohne Tarifbindung bekommen Männer im Schnitt 17 Prozent mehr Lohn als Frauen. Ich finde übrigens, es ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit für die Menschen, die arbeiten, dass sie einen guten Lohn haben, dass sie davon leben und ihre Familie ernähren können. Es ist auch eine Frage der Gerechtigkeit für Unternehmen, wenn öffentliche Aufträge vergeben werden. Kommunen, Länder und Bund sind zusammen ein starker Auftraggeber – jetzt erst recht, zum Beispiel mit dem großen Sondervermögen. Wenn wir öffentliche Aufträge vergeben, haben wir die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass dieses Steuergeld, hart erarbeitet von Unternehmen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, auch dorthin geht: in Unternehmen, die gute und faire Löhne zahlen. Das sind Tariflöhne, tarifähnliche Löhne. Es ist einfach ungerecht, wenn bei öffentlichen Aufträgen nur genommen wird, wer der preiswerteste und billigste Anbieter ist, und nicht darauf geschaut wird, ob er im Zusammenhang mit diesem öffentlichen Auftrag auch gute und faire Löhne zahlt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach meiner tiefen Überzeugung ist die soziale Marktwirtschaft, wenn sie funktioniert, gut für Wohlstand und Sicherheit in unserem Land. Zur sozialen Marktwirtschaft gehört die Sozialpartnerschaft. Die Sozialpartnerschaft ist eine starke Errungenschaft unseres demokratischen, freien Landes. Die Sozialpartnerschaft bewährt sich nicht nur in guten Zeiten. Sie hat sich immer auch und gerade in Krisenzeiten bewährt. Insofern ist es wichtig, dass nicht die Politik die Löhne bestimmt, sondern die Sozialpartner Löhne aushandeln, Arbeitgeber und Gewerkschaften zum einen auf die Bedürfnisse und Notwendigkeiten für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie auf der anderen Seite auf die Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Unternehmen schauen. Deshalb ist es gut, dass sich die Sozialpartner in der Mindestlohnkommission auf einen Mindestlohn verständigen und dass sie sich über Tarifverträge auf faire und gute Tariflöhne verständigen. Es sollte gar nicht unser Anspruch sein, dass wir das machen. Aber auch deshalb und gerade umso mehr brauchen wir Tarifbindung. Für uns als ostdeutsches Land ist das auch wichtig, weil der Unterschied zwischen den Löhnen in Ostdeutschland und Westdeutschland immer noch hoch ist. Im Durchschnitt beträgt er 13 000 Euro pro Jahr. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit und auch der vollendeten deutschen Einheit, dass wir keine unterschiedlichen Löhne mehr zwischen Ost und West haben. Wo es Tarifverträge gibt und Tarifbindung herrscht, haben wir in der Regel die Angleichung. Dort, wo noch Lücken sind, müssen sie geschlossen werden. Insofern ist es gut für uns im Bundesland, dass wir nicht nur ein Landesgesetz haben, sondern künftig auch ein Bundesgesetz. Der Bund, die Bundesregierung – vielen Dank an die Arbeitsministerin, aber auch an die gesamte Koalition; denn ich weiß, dass es zu dieser Frage unterschiedliche Meinungen gibt – hat dieses Gesetz auf den Weg gebracht, damit wir gemeinsam sicherstellen können, dass, wenn der Bund oder wir Länder oder die Kommunen Aufträge vergeben, diese Aufträge nur an Unternehmen gehen, die faire und gute Löhne zahlen. Wir unterstützen dieses Gesetz aus vollem Herzen und bedanken uns, denn damit wird eine Lücke in unserem Land geschlossen, was die Aufträge des Bundes angeht. Dieser Lückenschluss ist sehr notwendig. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat das Wort: Herr Senator Dr. Dressel aus Hamburg. Dr. Andreas Dressel (Hamburg): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie können wir gute Arbeit fördern? Wie können wir bei den Rekordinvestitionen, die wir in Bund und Ländern in den nächsten Jahren tätigen, auch das Prinzip guter Arbeit fördern? Wie können wir die Tarifbindung wieder voranbringen? Ich glaube, wir sind uns in großen Teilen einig, dass die Tariftreue natürlich ein ganz wichtiger Hebel ist. Kollegin Schwesig hat es eben gesagt, und man sieht es auch, wenn man die Umfragen betrachtet. Im Februar hat eine Forsa-Umfrage ergeben: 59 Prozent der Bürgerinnen und Bürger halten dieses Anliegen für ein richtiges. Dennoch, das zeigt ja dieses Gesetzgebungsverfahren, ist das kein leichtes Unterfangen. Um es vorab zu sagen: Wir als Freie und Hansestadt Hamburg begrüßen das Bundestariftreuegesetz ausdrücklich. Es ist angesichts der zahlreichen Landesgesetze zu diesem Thema wichtig, dass wir aus Gründen der Rechtsvereinheitlichung und Rechtssicherheit tatsächlich auch ein Bundesgesetz bekommen, das ein Stück weit auch eine Orientierungshilfe sein kann. Denn dass das ein vermintes rechtliches Terrain ist, kann man, glaube ich, auf jeden Fall sagen. Auch wir machen uns auf den Weg und werden in unserem Senat voraussichtlich am Dienstag ebenfalls ein Tariftreuegesetz beschließen, das das Bundesgesetz als Blaupause nimmt. Ich will aber nicht verhehlen, dass es einzelne Punkte gibt, zu denen wir eine differierende Meinung haben. Das Bundesgesetz besagt: Bei Dienstleistungen und Bauleistungen wollen wir eine Wertgrenze einheitlich bei 50 000 Euro festlegen. Das ist ein bisschen verwunderlich, wenn man dann das EU-Recht betrachtet. Da haben wir für Dienstleistungen einen Schwellenwert von 216 000 Euro und bei Bauleistungen von 5,4 Millionen Euro. Das heißt: In der Tat sind Dienstleistungen und Bauleistungen doch etwas Unterschiedliches. Da hätte eine Differenzierung durchaus sachgerecht sein können. Da müssen wir schauen. Frau Schwesig hat es eben angesprochen, und die Diskussion zu diesem Thema zeigt: Die Meinungen gehen zwischen gewerkschaftlicher Seite und der Wirtschaftsseite doch deutlich auseinander. Deshalb ist es wichtig, dass wir die Wirkung dieses Gesetzes in beide Richtungen sehr intensiv in den Blick nehmen. Wir haben die Frage „Wie bürokratisch ist das auf Auftragnehmer- und Auftraggeberseite?“ zu bearbeiten. Denn wir müssen uns darum kümmern, dass wir als öffentliche Hand weiterhin genügend Auftragnehmer haben, die sich bei uns noch um Aufträge bewerben. Das ist in Teilbereichen bei uns schon ein Thema. Insofern wäre die Bitte an die Beteiligten, auch an die Bundesseite, dass wir das mit einer intensiven Evaluation begleiten, die beide Seiten, die gewerkschaftliche Seite wie auch die Wirtschaftsseite, einbezieht, um zu sehen, ob wir das Ziel, das Frau Schwesig eben benannt hat, nämlich, dass wir die Tarifbindung in Deutschland steigern, auch erreichen. Denn wenn man sich mal ein bisschen umschaut, sieht man: Die Landestariftreueregelungen haben dieses Ziel tatsächlich noch nicht überall erreicht. Vielmehr ging es sogar ein bisschen in die andere Richtung. Das heißt, unsere Bitte ist: eine intensive Evaluation. Ein dritter Punkt ist uns gerade deshalb wichtig, weil uns das Thema Bürokratieabbau alle eint. Wir müssen zusehen, wie wir bei allem Kontroll- und Nachweisaufwand wirklich auch maximalmöglich Bürokratie ab- und nicht weiter aufbauen. Deswegen ist es gut, dass eine Zertifikate-Lösung in das Gesetz mit eingebaut ist, um sozusagen den Nachweis, dass man tariftreu ist, maximal zu erleichtern. Insofern ist hier ein guter Entwurf im Verfahren noch besser geworden. So hält das Gesetz nun im Ergebnis die Länder, die sehr differenzierte Regelungen zur Tariftreue haben, vielleicht noch mal ein bisschen dazu an, im Sinne der Rechtsvereinheitlichung zu prüfen: Wo können wir gemeinsam gehen? Denn es gibt natürlich viele Bieter, die sagen: In dem Bundesland ist es so, im Bund ist es so! – Dass man 14 verschiedene Regelungen hat in den Bundesländern, ist, glaube ich, hinsichtlich des Wunsches, viele Bieter bekommen zu wollen, vielleicht nicht unbedingt ein guter Ansatz. Insgesamt ist das ein gutes Ergebnis. Wir werden weiter darum ringen, was der beste Weg sein kann, um es auch vernünftig umzusetzen. Aber insgesamt ist das heute ein guter Tag für gute Arbeit in Deutschland. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Daniel Günther: Dann hat als Nächstes das Wort: Herr Minister Dr. Philippi aus Niedersachsen. Dr. Andreas Philippi (Niedersachsen): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über ein Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes. Mit dem Gesetz soll sichergestellt werden, dass der Bund öffentliche Aufträge künftig nur noch an Unternehmen vergibt, die Tarifverträge einhalten oder ihren Beschäftigten ähnlich gute Bedingungen bieten. Dadurch soll auch die Tarifbindung gestärkt werden. Das begrüße ich, das begrüßen wir aus Niedersachsen ausdrücklich. Das Bundestariftreuegesetz soll Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes beseitigen. Bisher konnten Unternehmen, die keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewähren, aufgrund geringerer Lohn- und Personalkosten Angebote zu günstigeren Konditionen erstellen, was zu Wettbewerbsverzerrungen führte. Mit dem Tariftreuegesetz wird der Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen zukünftig auf eine faire Grundlage gestellt. Ich halte es für einen gleichermaßen wichtigen wie auch notwendigen Schritt zum Wohle der Beschäftigten, dies zu tun. Denn Ziel dieses Gesetzes ist: Wer gute Arbeit leistet, hat dafür auch gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen verdient. Und davon profitieren letztlich alle. Die Einhaltung tariflicher Standards ist für mich als Arbeitsminister ein zentraler Erfolgsfaktor auf dem Arbeitsmarkt, sowohl für die Beschäftigten als auch für die Unternehmen. Aber wir müssen auch feststellen: Nur für etwa die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland gilt noch ein Tarifvertrag. Diejenigen, die nicht unter diesen Schutzschirm fallen, haben häufig erheblich schlechtere Arbeitsbedingungen. Konkret soll das Bundestariftreuegesetz auf Bundesebene für Bau- und Dienstleistungen grundsätzlich ab einem Auftragswert von 50 000 Euro – ohne Umsatzsteuer – gelten. Die Arbeitgeber müssen vertraglich zusichern, die einschlägigen Arbeitsbedingungen bei der Ausführung des Auftrages einzuhalten. Die Tariftreue bezieht sich neben dem Entgelt auch auf weitere Lohnbestandteile wie Zulagen oder Weihnachtsgeld. Auch werden tarifliche Regelungen zu Mindestjahresurlaub, Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Pausen ab einer Auftragsdauer von mehr als zwei Monaten erfasst. Ich bin davon überzeugt, dass Tariftreueregelungen, wie sie im Bundestariftreuegesetz nun vorgesehen sind, einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Tarifbindung leisten werden. Dadurch wird ein deutliches Zeichen für gute Arbeitsbedingungen und eine sozial verantwortliche Vergabe öffentlicher Aufträge gesetzt. Erlauben Sie mir an dieser Stelle einen kurzen Verweis auf Niedersachsen! Auch in Niedersachsen wollen wir Tarifbindung stärken und so gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten schaffen. Im „Masterplan Gute Arbeit“ der Landesregierung orientieren wir uns nämlich an dem Leitbild der guten Arbeit. Dazu gehören insbesondere auskömmliche Löhne und faire Arbeitsbedingungen. Die Novellierung des niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes, die in diesem Monat in den Landtag eingebracht wurde, ist dabei ein wesentlicher Baustein. Künftig sollen auch in Niedersachsen öffentliche Aufträge für Bau- und Dienstleistungen nur noch an Unternehmen vergeben werden, die Löhne auf der Basis von Tarifverträgen zahlen. Wir fördern damit fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen. Wir verhindern Verzerrungen durch Dumpinglöhne und schützen damit insbesondere die Beschäftigten. Ich bin sicher, dass sich diese Gesetzesänderungen positiv auf den Wirtschaftsstandort Deutschland und auf alle Beschäftigten auswirken werden. Ich hoffe daher, dass der Bundesrat dem Bundestariftreuegesetz heute zustimmen wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Glück auf! Amtierender Präsident Daniel Günther: Dann rufe ich als Nächstes auf: Frau Senatorin Kiziltepe aus Berlin. Cansel Kiziltepe (Berlin): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tarifverträge sind ein Grundpfeiler unserer sozialen Marktwirtschaft. Die Tarifautonomie hat in Deutschland Verfassungsrang, und das aus gutem Grund. Tarifverträge sichern gute Arbeitsbedingungen, gerechte Bezahlung, geregelte Arbeitszeiten. Tarifverträge sorgen dafür, dass die Beschäftigten einen gerechten Anteil vom Kuchen bekommen. Sie sind eine Errungenschaft der Arbeiterbewegung, und wir sollten sie politisch schützen und fördern, weil sie für Augenhöhe sorgen. Deshalb ist das Bundestariftreuegesetz, das wir hier heute beraten, ein so wichtiges Gesetz. Als Staat wollen wir Anreize für Tarifbindung setzen. Wir wollen die Tarifbindung in Deutschland, die seit Jahren rückläufig ist, stärken. Wir wollen dafür sorgen, dass gute Arbeit kein Wettbewerbsnachteil mehr ist. Wir müssen die Tarifbindung auch stärken, weil uns die EU- Mindestlohnrichtlinie dazu verpflichtet. Und dieses Gesetz von unserer Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas ist ein wichtiger Baustein auf diesem Weg. Wir alle hier sind uns einig, dass wir unseren Wohlstand in Deutschland mit starken Investitionen in unsere Infrastruktur sichern müssen. Dafür hat der Bund 500 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Ich begrüße sehr, dass wir im Anschluss an dieses Investitionspaket nun klarstellen: Staatliches Geld fließt nur dorthin, wo anständige Löhne gezahlt werden und gute Arbeitsbedingungen herrschen. Der Staat muss Respekt haben – für gute Arbeit und für faire Bezahlung. Tarifbindung gehört für mich dazu, wenn wir über verantwortungsbewussten Umgang mit Steuergeld sprechen. Das Gesetz formuliert diesen Grundsatz jetzt endlich schwarz auf weiß. Die Einführung eines Bundestariftreuegesetzes wird seit 2023 intensiv diskutiert. Auch 20 Jahre vorher gab es schon mal einen Entwurf. Die lange Geschichte dieses Vorhabens und der Erfolg von zahlreichen Tariftreueregelungen auf Länder- oder Kommunalebene zeigen: Wir bauen hier auf ein starkes Fundament. Seit Jahrzehnten kämpfen nämlich Millionen von Beschäftigten in Deutschland gemeinsam mit ihren Gewerkschaften für ein solches Gesetz. Höchste Zeit, dass wir es heute hier gemeinsam beschließen! Ich möchte drei Punkte im Gesetz besonders hervorheben. Erstens. Die Schwerpunktsetzung auf Bau- und Dienstleistungen ist richtig. Das sind die Tätigkeiten, die hier bei uns stattfinden, die primär betroffen sind, wenn wir über staatliche Aufträge sprechen. Und das sind die Bereiche, in denen der Bund investieren muss und das auch tut. Deshalb ist es konsequent, dass wir dort als Erstes ansetzen, um Tarife zu fördern. Gerade weil sich das Gesetz auf Bau- und Dienstleistungen konzentriert, müssen wir auch die Nachunternehmer besonders im Blick behalten. Hier gibt es aus meiner Sicht noch Nachbesserungsbedarf. Es fehlt eine klare Nachweispflicht für Nachunternehmer. So besteht die Gefahr, dass Hauptauftragnehmer ihre Pflichten an Subunternehmer weitergeben, die schwerer zu kontrollieren sind. Deshalb ist es wichtig, dass wir nach dem Beschluss dieses Gesetz evaluieren und es weiterentwickeln. Missbräuchliche Umgehungen der Tariftreue dürfen wir nicht zulassen. Zweitens: die Verbesserungen bei Transparenz und Kontrolle. Der gesetzliche Anspruch der Beschäftigten auf verbindliche Arbeitsbedingungen stellt einen Meilenstein dar, den ich ausdrücklich begrüße. Auch die besseren Kontrollmöglichkeiten der Prüfstelle durch digitale Entgeltdaten sind ein richtiger Schritt. Unsere Erfahrungen in Berlin mit der Tariftreue zeigen: Gute Regelungen entfalten ihre volle Wirkung nur, wenn sie auch wirksam kontrolliert werden und wenn Beschäftigte wissen, was ihnen zusteht. Positiv ist auch, dass tarifgebundene Unternehmen durch Zertifikate weniger Bürokratie haben sollen. Das kann helfen, Tariftreue einfacher nachzuweisen und gleichzeitig den Aufwand zu reduzieren. Es geht uns bei der Tariftreue nicht um eine zusätzliche Belastung der Unternehmen, es geht uns um auskömmliche Löhne für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dennoch besteht – drittens – weiterhin Handlungsbedarf. Die Einschränkungen bei Direktaufträgen sehen wir kritisch. Wenn Tariftreue nur noch dort gilt, wo ein formelles Vergabeverfahren vorgeschrieben ist, könnten viele Direktaufträge künftig herausfallen. Das sollten wir im Blick behalten. Gerade bei öffentlichen Investitionen der nächsten Jahre müssen wir darauf achten, dass öffentliche Mittel überall mit fairen Arbeitsbedingungen verbunden sind. Dem Straßenbauer oder der Vermessungstechnikerin ist es egal, wie ein Auftrag vergeben wurde. Wichtig ist, dass die Bezahlung fair ist. Deshalb bin ich klar dafür, Tariftreue unberührt vom Auftragsverfahren einzuhalten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zusammenfassend möchte ich sagen: Gut, dass wir uns endlich bundesgesetzlich zur Tariftreue verpflichten! Das Bundestariftreuegesetz ist wirklich ein Meilenstein zur Stärkung der Tarifbindung in Deutschland und kommt in zahllosen Branchen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugute. Das ist Politik für die Menschen in unserem Land, in unserer Gesellschaft. Gleichzeitig gilt aber auch: Wir dürfen uns auf diesem Gesetz nicht ausruhen. Wir müssen genau hinschauen, Erfahrungen auswerten und bei Bedarf auch nachsteuern. Wir haben in den Ländern große Erfahrungen mit den Tariftreuegesetzen. Diese Erfahrungen werden wir natürlich auch einbringen. Wir alle wissen, dass Gesetz und Praxis nicht immer sofort deckungsgleich übereinanderliegen. Aber uns allen sollte wichtig sein, dass das Geld dort ankommt, wo es den Bürgerinnen und Bürgern nutzt und wo wir auch soziale Kriterien festlegt haben. Deshalb ist das Gesetz, wie ich finde, kein Schlusspunkt für die Debatte. Das Bundestariftreuegesetz ist aber ein wichtiger Schritt für faire Löhne, für faire Wettbewerbsbedingungen in unserem Land, für das Vertrauen in unseren Sozialstaat. Deshalb unterstützt das Land Berlin dieses Gesetz ausdrücklich, und ich hoffe, wir können es hier alle gemeinsam mit beschließen. – Danke schön! Amtierender Präsident Daniel Günther: Als Nächstes rufe ich auf: Frau Ministerin Schenk aus Thüringen. Katharina Schenk (Thüringen): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie kommt man vom Wunsch in die Wirklichkeit? Ganz häufig, in fast jedem Koalitionsvertrag ist der Wunsch zu finden, Tarifbindung zu stärken. Aber die Wirklichkeit sieht gerade im Osten anders aus. In Zahlen gesprochen bedeutet das zum Beispiel in Thüringen, dass nur 18 Prozent der Unternehmen tarifgebunden sind. Das erfasst zwar fast die Hälfte der Beschäftigten, weil das natürlich große Unternehmen sind, diese Zahl macht aber auch deutlich, dass es uns in ganz vielen Fällen noch nicht gelungen ist, den Wunsch in die Wirklichkeit zu tragen. Es ist völlig klar, dass der Staat eine große Verantwortung bei der Verwendung seiner Mittel hat. Denn er verfügt über hart erarbeitete Steuergelder, die am Ende die Beschäftigten jeden Tag erarbeiten. Es ist unsere Pflicht, wirtschaftlich und sparsam damit umzugehen. Das darf aber gerade in Zeiten von Sondervermögen und Investitionsboostern nicht dazu führen, dass der Staat Niedriglöhne subventioniert und somit Lohndumping und einen Wettbewerb auf Basis dieses Lohndumpings ermöglicht. Das geschieht gerade zum Nachteil der ostdeutschen Länder, und das gilt besonders dort, wo der Staat selbst Arbeitgeber ist, und eben gerade da, wo er als Auftraggeber fungiert. In Thüringen sowie in anderen Bundesländern regeln wir das bereits erfolgreich mit eigenen Vergabegesetze. Aber hiermit können natürlich nur die Ländervergaben erfasst werden. Wie kommt man also vom Lippenbekenntnis „mehr Tarifbindung“ zur Realität? Genau mit so einem Gesetz, das es ermöglicht, dass der Staat Vorbild ist und Arbeitsbedingungen schafft, die für die Beschäftigten wirklich gute Arbeit ermöglichen. Und mit guter Arbeit fördert man am Ende eben auch die Wirtschaft. Das stimmt gerade mit Blick auf das Sondervermögen. Diesem Anspruch wird das Gesetz gerecht, indem tarifvertragliche Arbeitsbedingungen nun Grundlage in der Auftragsvergabe werden. Besonders positiv hervorzuheben ist aus meiner Sicht, dass das Tariftreueversprechen nicht nur im Verhältnis vom Bund – als Auftraggeber – zum Unternehmen, sondern auch im Verhältnis Unternehmen–Beschäftigter wirkt. Denn die Beschäftigten erhalten mit der gesetzlichen Regelung einen eigenen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf die tarifvertraglichen Leistungen, wie sie jeweils in der Rechtsverordnung geregelt sind. Ich bin froh, dass es gelungen ist, Nachweispflichten und damit den bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Denn auch diese wären sonst natürlich wieder ein Wettbewerbsnachteil. Tarifgebundene Unternehmen, das wurde hier schon vielfältig angesprochen, können durch ein vorgesehenes Zertifizierungsverfahren ganz einfach ihre Tariftreue nachweisen. Insofern ist es auch wichtig, mit diesem Gesetz nicht nur die Handlungsfähigkeit des Staates zu unterstreichen, sondern sich auch gegen den Populismus zu stemmen, der jeden Fortschritt leugnet und stattdessen ein Mehr an Bürokratieaufwand geißelt. Aus meiner Sicht wird mit dem Gesetz für Unternehmen ein Anreiz geschaffen, zum Beispiel einen Tarifvertrag abzuschließen, um sich damit einen Vorteil zu verschaffen beziehungsweise an solchen Vergaben überhaupt teilnehmen zu können. Wir sehen also: Dieses Gesetz ist ein Kompromiss. Diejenigen, die schon länger in den entsprechenden Runden sitzen, wissen: Es ist ein lang gefeilter und lang beratener Kompromiss. Sicherlich könnte man noch die eine oder andere Sache ergänzen. Das wurde von meiner Vorrednerin gerade ziemlich gut ausgeführt, und ich kann mich da vielen Punkten anschließen. Am Ende kommt es aber darauf an, dass man nicht immer weiter Wünsche formuliert, sondern eben erste Schritte geht, um diese Wünsche wirklich und wirksam werden zu lassen. Das ist aus meiner Sicht mit diesem Gesetz gelungen, das ich daher für das Land Thüringen sehr entschieden unterstütze. – Vielen Dank, Frau Bundesministerin! Amtierender Präsident Daniel Günther: Als Nächstes hat das Wort: Frau Bundesministerin Bas aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich über die Gelegenheit, heute erstmals im Bundesrat sprechen zu dürfen. Eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen, mit den Ländern, ist mir besonders wichtig, übrigens nicht nur beim Bundestariftreuegesetz. Gerade in der Sozialpolitik haben wir uns sehr grundsätzliche Reformen vorgenommen. Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat wegweisende Empfehlungen vorgelegt. Für die Mitwirkung der Länder in dieser Kommission und beim anstehenden Umsetzungsprozess bin ich sehr dankbar. Die Kommission ist zwar heute nicht das Thema, aber ich will dennoch nicht die Gelegenheit auslassen, zu betonen: Um unser Land zu modernisieren und nach vorn zu bringen, müssen alle Ebenen an einem Strang ziehen, Bund, Länder und Kommunen. Daher möchte ich Ihnen ganz ausdrücklich danken. Ich freue mich auf die weitere gute Zusammenarbeit. Meine Damen und Herren, heute können wir das Verfahren zum Bundestariftreuegesetz abschließen. Das Gesetz kommt genau zur richtigen Zeit. Die Bundesregierung hat ein historisches Investitionspaket auf den Weg gebracht. Mit 500 Milliarden Euro wollen wir Schulen, Straßen, Krankenhäuser und vieles mehr modernisieren. Dafür wird es zahlreiche öffentliche Ausschreibungen geben. Das sichert bestehende Arbeitsplätze und schafft vor allem neue Jobs. Wer Aufträge des Bundes ab dem bestimmten Schwellenwert ausführen möchte, muss aber eben auch für tarifliche Arbeitsbedingungen sorgen. Das gilt auch für Subunternehmen. Hierfür schaffen wir mit dem Bundestariftreuegesetz die notwendige Grundlage. Klar ist auch: Wir setzen diese Regelung so unbürokratisch wie möglich um. Mit diesem Gesetz stärken wir vielen Betrieben den Rücken, die sich an die Regeln halten und fair bezahlen. Wer nach Tarif bezahlt, darf bei der öffentlichen Auftragsvergabe nicht im Nachteil sein. Meine Damen und Herren, nur noch die Hälfte der Beschäftigten arbeitet in einem Unternehmen mit Tarifbindung. Das kann nicht so bleiben. Tarifverträge machen einen wesentlichen Unterschied. Wer in einem tarifgebundenen Betrieb arbeitet, verdient mehr. Das gilt insbesondere für Frauen, denn durch Tarifverträge wird die Lohnlücke geschlossen. Bei Urlaubstagen oder Zusatzleistungen zahlt sich ein Tarifvertrag ebenfalls aus. Auch in der Wirtschaft weiß man: Tarifgebundene Unternehmen sind im Schnitt produktiver. Sie haben Planungssicherheit, häufig eine zufriedenere Belegschaft und sind attraktiver für Fachkräfte. Deshalb brauchen wir wieder mehr Tarifbindung in unserem Land. Dieses Gesetz setzt ein klares Signal für eine starke Sozialpartnerschaft. Meine Damen und Herren, Sie sind mit gutem Beispiel vorangegangen. Einige Bundesländer haben bereits eigene Tariftreueregelungen. Der Bund schließt nun auch in seinem Zuständigkeitsbereich die Tariflücke. Weitere Bundesländer bereiten gerade Tariftreueregelungen vor, und wir hoffen, dass es noch mehr werden. Wir haben aus einigen Ländern auch das Signal bekommen, dass sie sich das Tariftreuegesetz des Bundes zum Vorbild nehmen wollen. Uns ist wichtig, dass es keine Reibung zwischen den Länderregelungen und denen des Bundes gibt. Wir wollen bei Bundesvergaben die gleichen Tarifverträge für verbindlich erklären, die auch bei Landesvergaben aufgrund von Landestariftreuegesetzen zu beachten sind. Ich bin zuversichtlich, dass wir zu einer zunehmenden Angleichung kommen werden. Unser Ziel muss es sein, gemeinsam gute Standards bei Vergaben zu schaffen. Deswegen haben wir auch den Hinweis Nordrhein- Westfalens zum elektronischen Datenabruf bei der Überprüfung von Tariftreuepflichten gerne aufgenommen. Politik basiert immer auf Kompromissen. Daher haben wir uns in der Koalition dazu entschieden, die Lieferaufträge aus dem Tariftreuegesetz herauszunehmen. Die Durchsetzung der Tariftreue bei Lieferaufträgen ist schwierig, auch weil das EU-Recht hier einen engen Rahmen setzt. Dieser Kompromiss ist anschlussfähig an einige Landestariftreueregelungen, die ebenfalls Lieferaufträge nicht mit einschließen. Meine Damen und Herren, wir haben gemeinsam einen guten Weg gefunden, der den Anliegen von Bund und Ländern gerecht wird. Ich versichere Ihnen: Bei der Umsetzung werden wir weiterhin im engen Austausch bleiben. Lassen Sie uns heute gemeinsam ein kraftvolles Zeichen setzen für gute Arbeit, faire Löhne in unserem Land, für fairen Wettbewerb, klare Spielregeln bei der öffentlichen Auftragsvergabe und vor allem für eine konstruktive Zusammenarbeit! – Vielen Dank! Amtierender Präsident Daniel Günther: Dann sind wir am Ende der Liste der Wortmeldungen. Ich verweise auf eine sehr bedeutende Erklärung zu Protokoll1 von Herrn Minister Liminski (Nordrhein- Westfalen). Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik empfiehlt, dem Gesetz zuzustimmen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Wir kommen jetzt zu den Tagesordnungspunkten 69 und 65, die ich zur gemeinsamen Beratung aufrufe: TOP 69 69. Gesetz zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket) (Drucksache 174/26) in Verbindung mit TOP 65 65. Entschließung des Bundesrates zur Verhinderung ungebremster Preissteigerungen an den Zapfsäulen und der Einführung einer Übergewinnsteuer – Antrag der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR– (Drucksache 166/26) Dem Antrag unter Punkt 65 sind Niedersachsen und das Saarland beigetreten. Hierzu liegen eine Reihe von Wortmeldungen vor. Als Erstes rufe ich auf: Herrn Bürgermeister Dr. Bovenschulte aus Bremen. 1 Anlage 1 Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich gleich auf den von Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern eingebrachten Antrag und auf das vorliegende Gesetz eingehe, möchte ich betonen, mit welch großer Sorge ich auf die Lage im Nahen Osten schaue. Vor ziemlich genau einem Monat hat der Angriff Israels und der USA auf den Iran begonnen, und ein Ende ist derzeit nicht absehbar. Jeden Tag werden Angriffe geflogen. Immer wieder gibt es Tote und Verletzte im Iran, in Israel und auch in den angrenzenden Staaten in der Region. Leid und Zerstörung nehmen zu. Meine Damen und Herren, das muss so schnell wie möglich aufhören. Wir brauchen dringend eine Deeskalation der Kämpfe und einen Waffenstillstand. Unsere Gedanken sind bei allen betroffenen Menschen in der Region und selbstverständlich auch bei allen Angehörigen hier in Deutschland, die um Familie und Freunde bangen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bundesregierung hat sehr deutlich gemacht, dass der Irankrieg politisch nicht unser Krieg ist und Deutschland sich nicht militärisch einbringen wird. Trotzdem spüren wir die Auswirkungen natürlich auch bei uns. Bereits kurz nach Beginn der Angriffe mussten Autofahrerinnen und Autofahrer deutlich mehr für Benzin, Super und Diesel zahlen. In Windeseile haben die Ölkonzerne die Preise erhöht, so wie sie es schon 2022 bei der letzten Energiekrise seit Beginn des Ukrainekriegs getan hatten. Damals wie heute bestand und besteht der begründete Verdacht, dass die Konzerne nicht einfach nur erhöhte Einkaufspreise an die Verbraucher weitergeben, sondern den Krieg und ihre Marktmacht ausnutzen, um sich mit unangemessenen Übergewinnen die Taschen vollzumachen. Das ist inakzeptabel und unanständig. Deshalb hat sich Bremen gemeinsam mit den anderen Antragstellern auf den Weg gemacht und eine Bundesratsinitiative gestartet, die Ihnen heute zur sofortigen Sachentscheidung vorliegt. Was wir jetzt brauchen, ist, vereinfacht gesagt, eine Spritpreisbremse zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher, um einer drohenden Inflationsspirale von vornherein entgegenzuwirken. Allerdings darf eine solche notwendige Entlastung nicht in erster Linie auf Kosten der öffentlichen Haushalte und der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erfolgen. Wir brauchen deshalb zur Gegenfinanzierung dringend eine Übergewinnsteuer, mit der unangemessene Extraprofite zugunsten der Allgemeinheit abgeschöpft werden können. Es kann nicht angehen, dass erneut Mineralölkonzerne von weltweiten Konflikten profitieren, während die Bürgerinnen und Bürger die Zeche zahlen müssen. Eine Übergewinnsteuer ist für mich nicht nur eine Frage der Finanzen. Sie ist vor allen Dingen auch eine Frage der Gerechtigkeit und damit des sozialen Friedens in unserem Land. Aktuelle Berechnungen zeigen, dass sich der Übergewinn der Mineralölkonzerne im deutschen Tankstellenmarkt im Moment auf rund 20 Millionen Euro beläuft – 20 Millionen Euro pro Tag wohlgemerkt! Diese Zahl zeigt deutlich, dass die Ölbranche mit den Preiserhöhungen nicht nur die Bewegungen auf dem Weltmarkt weitergibt. Vielmehr verkauft sie günstig eingekauftes Öl einfach teurer weiter, weil sie es kann. Auch das Argument, die Preise an den Zapfsäulen müssten vorsorglich steigen, weil die Dauer der Blockade nicht absehbar und die Neubeschaffung ansonsten nicht gesichert sei, kann man nicht gelten lassen. Das unternehmerische Risiko wird dadurch einfach auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt, um mögliche Gewinneinbußen in der Zukunft zu kompensieren. Vorsorglich werden die Gewinnmargen schon jetzt ausgeweitet. Das kann nicht sein. Dem muss ein Riegel vorgeschoben werden. Allein durch eine Übergewinnsteuer werden die Spritpreise nicht fallen. Dafür braucht es ein ganzes Paket von Maßnahmen. Ich begrüße daher ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetz wichtige Punkte aufgegriffen hat, die zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher führen: Preise dürfen nur noch einmal am Tag erhöht werden. Ölreserven werden freigegeben. Eine verschärfte kartellrechtliche Prüfung mit Beweislastumkehr wird eingeführt. Einkaufspreise sollen künftig offengelegt werden. Und ja: Eine Preisobergrenze an Tankstellen wird geprüft – durchaus nach dem Luxemburger Modell, wo man ja einen flexiblen Maximalpreis kennt und damit richtig gute Erfahrungen gemacht hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so wichtig diese Maßnahmen in der aktuellen Situation sind, dürfen sie nicht von einem ablenken: Um grundsätzlich die Abhängigkeit von fossilen Energien zu verringern, brauchen wir einen konsequenten Ausbau erneuerbarer Energien, um eine umfassende Elektrifizierung in allen Sektoren zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang brauchen wir natürlich auch Strompreise, mit denen sowohl unsere Privatverbraucherinnen und -verbraucher als auch unsere Unternehmen klarkommen. Deshalb wiederholen wir in unserem Antrag noch einmal die Forderungen nach einer Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestniveau und nach einer zügigen Umsetzung des genehmigten Industriestrompreises, insbesondere für energieintensive Unternehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorgelegten Maßnahmenmix schaffen wir die dringend nötige Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher und stärken zugleich unseren Wirtschaftsstandort. Durch die Einführung einer Übergewinnsteuer werden die entstehenden Kosten verursachergerecht zugeordnet und die öffentlichen Haushalte entlastet oder zumindest nicht über Gebühr belastet. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank! Amtierender Präsident Daniel Günther: Dann bitte ich als Nächstes Frau Ministerpräsidentin Rehlinger aus dem Saarland nach vorne. Anke Rehlinger (Saarland): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich den von meinem Vorredner, Bürgermeister Bovenschulte, formulierten Sorgen, aber auch dem von ihm formulierten Wunsch anschließen. Auch wenn wir gesagt haben, dass wir nicht Teil dieses Krieges sein wollen und werden, sind wir es zumindest den Auswirkungen nach trotzdem schon längst. Insofern befassen wir uns heute mit der Frage, wie wir die negativen Auswirkungen für die Wirtschaft in Deutschland, aber auch für viele Verbraucherinnen und Verbraucher auf ein Mindestmaß reduzieren können, soweit es bestimmte Sachverhalte angeht. Die Kriegshandlungen im Mittleren Osten stellen die Welt, sie stellen Deutschland vor große geopolitische, aber eben auch vor große ökonomische Herausforderungen, und das vor dem Hintergrund, dass man mangels einer Strategie nicht abschätzen kann, wann und wie diese Kriegshandlungen denn ein Ende finden werden, sodass auch nicht auszuschließen ist, dass es eine ganze Reihe von langfristigen Auswirkungen gibt. Auf jeden Fall haben wir jetzt schon mit einer Vielzahl, teils sehr heftiger, kurzfristiger Auswirkungen zu tun und zu kämpfen. All das bringt uns, abstrakt gesprochen und dann konkret angewandt, zur Situation an den Tankstellen. Tagtäglich leiden aktuell viele Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch die Wirtschaft insgesamt unter den hohen Spritpreisen. Es ist ein großes Aufregerthema in Deutschland geworden – und das zu einem Zeitpunkt, wo wir doch zu Beginn des Jahres auf einem großen und anstrengenden Pfad der Transformation darauf hoffen konnten, dass das zarte Pflänzchen Wirtschaftswachstum ein bisschen an Dynamik gewinnen könnte, also zur absoluten Unzeit für uns in Deutschland, mit all den Auswirkungen, die das noch mit sich bringen wird. Insofern begrüße ich es sehr, dass Bundesregierung und Bundestag ein Kraftstoffmaßnahmenpaket auf den Weg gebracht und jetzt vorgelegt haben und damit allen Verbraucherinnen und Verbrauchern und der Wirtschaft in Deutschland signalisieren, dass das nichts ist, was man einfach so geschehen lässt, ohne dass man seine bestehenden Möglichkeiten ausnutzt. Wir setzen dies in dem Wissen darum um, dass es sicherlich auch unabänderliche Faktoren bei der Preisbildung gibt und dass wir wahrscheinlich am Ende des Tages nicht in der Lage sein werden, jede preisliche Entwicklung zu kompensieren. Wir tun dies aber auch in dem Bewusstsein, dass es gerade ganz offensichtlich Mängel im Sinne einer marktgerechten Preisbildung gibt. Denn wenn es den Anschein hat, dass die Leidensfähigkeit der Verbraucherinnen und Verbraucher der besondere Maßstab für die Preisbildung ist, dann ist das nicht die Marktwirtschaft, wie wir sie uns vorstellen, und das ist auch nicht die Grundlage, die man dafür nehmen sollte. Dass Wucher ein tolerierbares Instrument der Preisbildung sein soll, findet sicherlich keinerlei Unterstützung hier bei uns in Deutschland. Deshalb ist es richtig, dass das Paket an dieser Stelle mit seiner Preiskritik ansetzt. Die Markttransparenz, die geschaffen wird, und die Schärfung der kartellrechtlichen Maßnahmen und Handlungsmöglichkeiten, die auf den Weg gebracht werden, sind beides richtige Ansätze. Beides ist jeweils in anderen europäischen Staaten bereits als wirksames Mittel erprobt, und beides findet unsere Zustimmung – zumal die Wirkung deutlich über den Tag hinausgeht und möglicherweise auch in Zukunft noch sehr hilfreich und segensreich sein könnte. Gleichzeitig – das muss man auch sagen – stellen wir fest, dass das wahrscheinlich jetzt schon erkennbar nicht ausreichend sein wird. Deshalb ist es richtig, heute und hier zu diskutieren, dass weitere Maßnahmen hinzutreten müssen, auch weil unser Vertrauen in die marktwirtschaftliche Verlässlichkeit in Sachen Preisbildung der Mineralölkonzerne nachhaltig erschüttert ist. Wir blicken dabei auch zurück in die Vergangenheit: Die Energiekrise 2022 hat nämlich genau das Gleiche als Befund zutage befördert. Wir stehen wieder an genau diesem Punkt, und deshalb müssen Maßnahmen über das jetzt vorgelegte Paket hinausgehen. Ich finde, das ist in der Sache geboten. Ich habe eben die Situation von vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern und der Wirtschaft angesprochen. Dieses Darüber-hinaus ist aber auch geboten, um die Handlungsfähigkeit des Staates insgesamt zu dokumentieren. Denn es geht auch um Vertrauen in die Politik, dass sie in der Lage ist, bei Fehlentwicklungen entsprechend gegenzusteuern. – Und es gibt Möglichkeiten, gegenzusteuern. Lassen Sie mich an dieser Stelle, vielleicht aus unserer geografischen Lage begründet, den Hinweis auf das Luxemburger Modell geben, ein Modell zur Festlegung von Höchstpreisen durch den Staat – nicht ganz jüngst als Reaktion auf irgendetwas eingeführt, sondern vor 75 Jahren, und zwar durch einen Staat, der bislang eher weniger durch sozialistische Umtriebe bekannt geworden ist. Luxemburg hat außerordentlich gute Erfahrungen damit gemacht, bis hin zum Gegenbeweis, dass dadurch eben nicht Spritknappheit eintritt, sondern dass ganz im Gegenteil – der Tanktourismus aus Frankreich und auch aus Deutschland belegen das – sogar Überbedarfe, die von anderer Seite entstehen, mitabgedeckt werden können. Dieses Modell ist ein Instrument, das am richtigen Punkt ansetzt und nicht eigentlich viel zu hoch entwickelte Preise mit gutem Steuergeld runtersubventioniert. Wir müssen dafür sorgen, dass wir kein Subventionierungsmonster auf den Weg bringen, sondern ein wirksames Regulierungsinstrument an der Hand haben, um dem etwas entgegenzusetzen. Insofern, finde ich, muss das Luxemburger Modell dringend und schnell geprüft werden, zur schnellen Anwendung bei uns in Deutschland. Ich sage es mal einfach formuliert: Das, was in Luxemburg schon lange gut geht, sollte auch für Deutschland funktionieren – allein, um nicht Geld auszugeben und Preise runterzusubventionieren, sondern das strukturelle Problem letztendlich anzugehen und übermäßige Gewinne abschöpfen zu können. Das vielleicht als letztes Stichwort. Ich will ausdrücklich das unterstreichen, was Herr Bovenschulte schon zum Thema Übergewinnsteuer ausgeführt hat. Auch das ist nichts aus der sozialistischen Teufelsküche. Vielmehr geht es darum, marktgerechte Preise in unserem Staat erreichen zu können. Auch damit haben wir ein Instrument. Wir sollten darauf hinwirken, dass auch dieses angewendet werden kann, zum Wohle unseres Standortes. Ein Letztes sei mir erlaubt: der Hinweis auf einen weiteren Antrag. Denn nicht nur die Frage der Spritpreise spielt aktuell eine Rolle, sondern auch die Frage der Gaspreise und vor allem der Auskömmlichkeit dessen, was dort zur Verfügung steht. Insofern haben wir aus saarländischer Sicht einen Entschließungsantrag zum Befüllen der Gasspeicher eingebracht. Auch hier haben wir Handlungsbedarf. Der nächste Winter kommt bestimmt, und wir sehen, welche unabsehbaren, nicht vorhersehbaren Entwicklungen es geben kann. Deswegen sind wir gut beraten, sehr schnell für anständige Füllstände zu sorgen. Das wollen wir mit unserem Antrag noch einmal zum Ausdruck bringen. Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung. – Herzlichen Dank! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Frau Kollegin! – Ich rufe auf: Frau Ministerpräsidentin Schwesig, Mecklenburg-Vorpommern. Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann nahtlos an beide Kollegen, die vor mir gesprochen haben, anknüpfen. Die Initiative von Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, die Initiative aus dem Saarland und auch die Initiative aus Sachsen zeigen ja, dass die Bundesländer das Kraftstoffmaßnahmenpaket des Bundes begrüßen, es aber nicht für ausreichend halten. Ich will hier sagen: Es ist richtig, dass der Bund mit dem Kraftstoffmaßnahmenpaket vorangeht. Es enthält genau die Vorschläge, die die Bundesländer bereits im November letzten Jahres hier im Bundesrat gemacht haben. Es ist schade, dass es jetzt erst kommt, und es reicht nicht aus, denn wir müssen jetzt etwas gegen die absolut zu hohen und auch unverschämten Spritpreise tun, die die Wirtschaft und die Bevölkerung massiv belasten. Sie belasten die Pendlerinnen und Pendler. Sie belasten den Pflegedienst, die Pflegefachkraft, die über unsere Dörfer fährt und die Menschen pflegt. Sie belasten die Handwerker. Und sie belasten vor allem das wirtschaftliche Wachstum. Kollegin Rehlinger hat es angesprochen: Wir haben gemeinsam, Bund und Länder, mit sehr viel Steuergeld, das hart erarbeitet ist, und neu aufgenommenen Krediten, die noch zurückgezahlt werden müssen über Steuergeld, ein großes Sondervermögen auf den Weg gebracht, einen Wachstumsbooster. Wir haben die Pendlerpauschale erhöht. Das war besonders den Flächenländern wichtig. Und wir haben das erste Mal seit drei Jahren die Aussicht auf Wirtschaftswachstum für Deutschland. Auch wenn mein Bundesland das dritte Jahr in Folge gegen den Bundestrend Wirtschaftswachstum hat, wissen wir, dass es elementar ist, dass ganz Deutschland ein Wirtschaftswachstum erlebt. Dieser leicht verbesserte Ausblick droht jetzt wieder massiv eingetrübt zu werden. Das wissen die Bevölkerung und die Wirtschaft, und deswegen ist die Stimmung schlecht. Wenn unsere Bevölkerung und die Wirtschaft jetzt durch die Spritpreise wieder belastet werden, dann sehen wir das in allen Folgeprodukten: im Sozialbereich, wenn bei den sozialen Diensten die Kosten steigen, aber vor allem im wirtschaftlichen Bereich, in den Lieferketten. Speditionen werden das nicht lange durchhalten. Deshalb ist es wichtig, dass jetzt etwas passiert. Es ist gut, dass wir zum einen neue kartellrechtliche Möglichkeiten bekommen. Aber ich will deutlich sagen: Wenn mit dem Kraftstoffmaßnahmenpaket eingeführt wird, dass der Spritpreis nicht mehr 22-mal am Tag verändert und erhöht werden kann und das nur noch einmal pro Tag geht, dann ist das richtig und gut. Aber was die Menschen draußen erwarten, ist, dass jetzt gar nicht mehr erhöht wird, sondern dass der Spritpreis wieder runtergeht. Insofern sind die Maßnahmen, die hier zusätzlich von verschiedenen Bundesländern vorgeschlagen werden, richtig und wichtig. Ich begrüße ausdrücklich die Idee aus Luxemburg und den Antrag aus dem Saarland für einen Preisdeckel. Die 75 Jahre Erfahrung zeigen ja, dass das funktioniert – in einem Land, das nicht kommunistisch oder sozialistisch regiert wird, sondern ein freies, demokratisches Land ist. Und es ist richtig, dass die Steuern auf den Sprit gesenkt werden, so wie wir es fordern. Das kann aber nicht auf Dauer der Steuerzahler, der Handwerksbetrieb zahlen, sondern daran müssen sich die großen Ölkonzerne beteiligen. Deswegen ist die Debatte um Abschöpfung des Übergewinns richtig. 21 Millionen Euro pro Tag! Deswegen unterstützen wir natürlich unseren gemeinsamen Antrag für eine Übergewinnsteuer. Wenn Kolleginnen und Kollegen mit dem Instrument der Übergewinnsteuer nicht einverstanden sind, Bedenken haben – was mich wundert, weil das genau das ist, was wir 2022 gefordert haben –, dann will ich ausdrücklich sagen: Wir können auch gern über andere Instrumente reden. Wichtig ist folgender Dreiklang: Wir müssen auf Dauer den Preis deckeln. Wir müssen kartellrechtlich gegen nicht nachvollziehbare Preiserhöhungen vorgehen. Und wir müssen gleichzeitig in der jetzigen Situation mit Steuersenkungen dafür sorgen, dass der Spritpreis runtergeht. Wir stehen gerade kurz vor den Osterferien. Mich als Mutter würde wundern, wenn nicht das passiert, was alle Familien jedes Jahr in den Osterferien erleben: dass nämlich pünktlich zu den Osterferien die Spritpreise nochmal erhöht werden. Deswegen ist es wichtig, dass jetzt etwas passiert. Das hält unsere Bevölkerung, das hält unsere Wirtschaft sonst nicht durch. Ich will es ganz klar sagen: Ich war gestern bei der Ost-MPK enttäuscht, dass weder der Bundeskanzler noch die Bundeswirtschaftsministerin auf die Frage, wie der Spritpreis konkret sinken kann, eine konkrete Antwort hatten. Das werden wir nicht durchhalten. Ich möchte an das Jahr 2022 erinnern. Da waren es wir Bundesländer, die schon im März die Gas- und Strompreisbremse gefordert haben. Und dann hatten wir viele Runden, auch MPKs, in denen Kanzler, Wirtschaftsminister und Finanzminister Bedenken hatten. Im September kamen die Maßnahmen dann. Aber dann war die Stimmung in Bevölkerung und Wirtschaft nicht mehr: „Gut, dass ihr was macht!“, sondern nur noch: „Wird ja mal Zeit!“ Wir werden dieses Problem nicht aussitzen können. Ursache ist der Krieg im Iran. Ich finde es gut, dass die Bundesregierung deutlich gemacht hat: Das ist nicht unser Krieg, und es darf auf gar keinen Fall eine Beteiligung Deutschlands geben. – Aber die Menschen und die Wirtschaft erleben, dass sie den Preis bezahlen. Das muss aufhören, indem am besten dieser Krieg aufhört, aber auch, indem die Bundesregierung jetzt handelt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bedaure es sehr, dass nach dem aktuellen Stand offensichtlich keine dieser drei wichtigen Initiativen eine Mehrheit bekommt. Das ist gerade eine Schwäche des Bundesrats; das möchte ich hier kritisch anmerken. In der Energiekrise 2022 waren wir stärker zusammen unterwegs. Es ist wichtig, dass wir zu einem gemeinsamen Vorschlag kommen. Ich finde, dass man sich an unsere Vorschläge, die wir 2022 erfolgreich zusammen durchgesetzt haben, anlehnen kann. Deshalb bitte ich um Zustimmung. Wir als Bundesland Mecklenburg-Vorpommern können allen drei Initiativen zustimmen. – Vielen Dank! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Frau Kollegin! – Das Wort hat Frau Ministerin Dr. Hüskens, Sachsen-Anhalt. Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Krieg im Nahen Osten steigen die Energiepreise rasant und in Deutschland spürbar stärker als in den europäischen Nachbarländern, was uns alle – wir haben das bei den Vorrednern gehört – an die Entwicklung in 2022 erinnert im Kontext des Angriffs Russlands auf die Ukraine. Und wie 2022 ist die Frage: Wie viel dieser Entwicklung ist Markt, und wie viel können wir dem Markt überlassen? Wo ist ein Handeln des Staates gefordert, weil Marktmechanismen nicht greifen? Ich teile dabei durchaus die Ansicht der Bundesregierung, dass die Unterschiede zwischen den Entwicklungen in den europäischen Ländern ein Indiz dafür sind, dass die Mineralölunternehmen in Deutschland den Preis treiben. Der Vorgang ist Anlass für Kontrollen der Kartellbehörde. Ehrlich, ich wundere mich ein bisschen, dass wir jetzt an keinem anderen Punkt sind als 2022. Was haben wir eigentlich in der Zwischenzeit gemacht, um Instrumente nachzujustieren, um hier entsprechend handeln zu können? Grundsätzlich: Ja, die Ansätze des Gesetzes sind richtig. Ich halte aber einen Punkt für noch wichtiger: Wir müssen den Preisanstieg an den Zapfsäulen schnell dämpfen, also bevor die Logistikbranche in richtige Probleme gerät und bevor die Pendlerinnen und Pendler, die eben nicht umsteigen können, die nicht auf Fahrten verzichten können, massiv belastet werden. Das betrifft eine ganze Menge von Branchen. Ob das das Handwerk ist, ob das die Pflege ist, wir haben überall Berufsgruppen, die sehr viel mit dem Auto unterwegs sind. Und wir müssen einen Punkt berücksichtigen: Der Preis für Sprit ist heute so etwas wie früher der Brotpreis. Jeder, und ich vermute, selbst jeder hier im Haus, weiß, was an der Tankstelle aktuell für ein Preis aufgerufen wird. Und die meisten wissen auch, an welchem Wochentag es weniger günstig und an welchem Wochentag es preiswerter ist. Das ist ein Aspekt, den wir berücksichtigen müssen, weil Preissteigerungen an der Tankstelle von den Menschen viel sensibler aufgenommen werden als bei anderem, zum Beispiel bei Lebensmitteln oder Gebrauchsgegenständen. Wir haben noch aus der Erfahrung von 2022 – ja, damals sind die Diskussionen lange gewesen – durchaus Kenntnis, welche Maßnahmen schnell umzusetzen sind. Da ist für mich ein wichtiger Punkt der Verzicht des Staates auf Steuern. Ja, ich weiß, der deutsche Staat sucht händeringend nach Geld. Wir haben auf der Verkehrsministerkonferenz gerade alle zusammen sehr schmerzlich festgestellt, wie wenig Geld von den zusätzlichen Infrastrukturmitteln in der Infrastruktur ankommt. Und natürlich hören wir alle die Diskussion um die Erhöhung von Mehrwertsteuern. Meine Damen und Herren, zusätzliche Belastungen für die Unternehmen und für die Menschen sind aber gerade jetzt das falsche Signal. Wir brauchen Senkungen, wir brauchen geringere Kosten, denn nur damit können wir Wachstum anreizen. Deshalb ist der Verzicht auf die Steuern, die auf Benzin und Diesel erhoben werden, aus meiner Sicht der beste Weg. Er erreicht alle, die tanken. Und, das ist für mich ein durchaus wichtiger Punkt, er erspart dem Staat den Vorwurf, sich an dieser Situation auch noch zu bereichern – ein Vorwurf, der im Übrigen an den Stammtischen und an den Zapfsäulen längst angekommen ist. Die Menschen diskutieren in unserem Land und vermuten, dass der Staat nichts tut, um sie vor diesen Kostensteigerungen zu schützen, weil er auf diese Art und Weise mehr Steuern einnimmt. Ich kann Ihnen aus einem Bundesland mit viel ländlichem Raum sagen: Das ist Gift für unsere Gesellschaft. Und deshalb müssen wir hier schnell handeln. Viele der anderen Pläne, die hier diskutiert werden, befeuern das eher noch, zum Beispiel, wenn ich über eine Übergewinnsteuer rede. Ja, da habe ich entsprechende Einnahmen. Wir hatten 2022 dadurch etwa zwei Milliarden Euro. Das ist schon eine Summe, mit der man was anfangen könnte. Aber wenn ich genau das diskutiere, sorge ich dafür, dass die Menschen sagen: Und der Staat?! – Deshalb halte ich das tatsächlich aktuell für den falschen Weg. Wichtig finde ich dagegen, dass wir den Pendlerinnen und Pendlern helfen und zum Beispiel die Pendlerpauschale in der Zeit, in der wir diese hohen Preise sehen, erhöhen. Ich weiß, dass das vielen erst nachlaufend helfen wird, denn nicht alle haben entsprechende Freibeträge eintragen lassen. Aber gerade in der Fläche, gerade für die Menschen, die viel unterwegs sein müssen, ist es ein wichtiger Punkt, zu signalisieren: Wir sehen eure zusätzlichen Belastungen, und wir sind als Staat bereit, euch da zu helfen. Eines muss uns doch allen klar sein: Wir kommen gerade aus einer Phase mit einer Vielzahl von Problemen, die sich in unserer Wirtschaft inzwischen mit ganz tiefen Spuren abzeichnet. Wenn wir daran etwas ändern wollen, müssen wir Signale setzen für Aufschwung, für Wachstum. Gerade das tun wir mit vielen Überlegungen, die auch in diesem Raum hier angestellt werden, nicht. Wir dürfen solche Diskussionen meiner Meinung nach im vierten Jahr einer Rezession – das ist einzigartig in Deutschland – nicht zulassen, sonst wird es sehr schwer, sich aus dieser Situation wieder herauszuarbeiten. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Frau Kollegin! – Das Wort hat Herr Minister Meyer, Niedersachsen. Christian Meyer (Niedersachsen): Vielen Dank! – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit fast einem Monat dauert der Krieg im Nahen Osten an. Die Menschen leiden unter diesem Krieg. Wir erleben wieder einmal unsere Abhängigkeit vom Weltmarkt und dass die Preise für fossile Energieträger wie Öl und Gas massiv nach oben gehen, was eben auch die weltwirtschaftliche Entwicklung massiv gefährdet. Ich glaube, es wäre ein wichtiges Zeichen, dass wir als Länder, ähnlich wie 2022 und wie es Ministerpräsidentin Schwesig angesprochen hat, gemeinsam ein Zeichen setzen, dass wir handeln wollen. Man kann es den Menschen nicht erklären, dass in Deutschland die Öl- und Gaspreise deutlich höher steigen als in anderen EU-Mitgliedstaaten, und deshalb brauchen wir zusätzliche Maßnahmen. Es ist richtig, jetzt zu sagen: Man darf nur einmal am Tag den Preis an den Tankstellen erhöhen. Aber das ist noch keine Preisdämpfung, das ist auch keine Preissenkung. Deshalb wird Niedersachsen sowohl den Antrag für Übergewinnsteuern aus Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern als auch den Antrag aus dem Saarland, das Luxemburger Modell zu prüfen, unterstützen. Der Preisdeckel, den es dort gibt, ist natürlich auch ein Signal, und wir sind in einem europäischen Öl- und Gasmarkt. Wir haben für nachher eine Sonderenergieministerkonferenz einberufen, an der auch der Präsident des Bundeskartellamts teilnimmt. Es ist schon erstaunlich, warum bei den gleichen Rohölpreissteigungen, die alle in Europa betreffen, die Preise hier in Deutschland deutlich höher steigen, ja explodieren. Insofern wäre es gut, wenn wir eine Abschöpfung dieser Gewinne der Mineralölkonzerne vornehmen. Ich habe mir noch mal angeguckt: Was haben wir denn 2022 gemacht? Da wurde es wegen des Bundesfinanzministers Lindner nicht „Übergewinnsteuer“ genannt, sondern es hieß dann „Energiekrisenbeitrag“. Da haben wir gemeinsam nach dem Beginn des Angriffskrieges auf die Ukraine die Umsatzerlöse für Gas, Kohle und Öl, die mehr als ein Fünftel über dem Durchschnitt lagen, mit einer Sondersteuer, dem Energiekrisenbeitrag, mit 33 Prozent zusätzlich besteuert. Das haben wir 2022 gemacht. Übrigens wurde jetzt einmal nachgefragt, wie viel dabei eigentlich zusammengekommen ist, und es gab eine Antwort von Herrn Klingbeil. Man hatte damals geschätzt, eine Milliarde Euro wäre abgeschöpft worden. Es sind aber bis zu 2,5 Milliarden Euro Einnahmen, die man damals mit diesem einheitlichen Modell abgeschöpft hat. Es ist natürlich auch ein Signal an die Mineralölkonzerne, wenn sie von ihren Übergewinnen, die sie sich nicht gerechtfertigt von den Verbrauchern holen und in die Taschen stecken, einen hohen Steuersatz an den Staat zahlen müssen. Und es wäre gut, auch das haben wir als Bundesrat immer schon gefordert, wenn man das den Leuten zurückgibt. Nicht der Staat steckt es ein und die Übergewinne bleiben nicht bei den Konzernen, sondern wir sollten sie zurückgeben. Wir als Länder haben hier im Bundesrat immer gefordert, die Stromsteuer zu senken. Das könnte man schnell machen. Man könnte sich andere Modelle überlegen. Es wäre ein gutes Signal, wenn die Übergewinne derjenigen, die jetzt von diesen Preissteigerungen profitieren, dort einfließen. Der zweite Punkt ist aber, auch zuzusehen, dass wir in diesen Zeiten die Abhängigkeit von fossilen Energien beenden. Der Bundesklimaschutzminister, Herr Schneider, hat ja vorgerechnet, dass Deutschland jedes Jahr 82 Milliarden Euro für fossile Importe, Öl, Kohle, Gas, zahlt an andere Staaten – und das war vor dem Irankrieg. Die erneuerbaren Energien und die Energiewende sind natürlich das beste Mittel, um die Preise zu senken. Wir haben ja letztes Mal hier im Bundesrat in der einzigartigen Konstellation Bayern, Niedersachsen und Schleswig- Holstein eine Sonderausschreibung für mehr Windenergie gefordert. Jetzt hat die Bundesregierung entschieden, 12 Gigawatt zusätzlich auszuschreiben. Das begrüße ich sehr. In der Klimaschutzstrategie der Bundesregierung steht auch: Allein diese 12 Gigawatt werden die Strompreise in Deutschland um 0,6 Cent pro Kilowattstunde senken. Die Windenergie überall in Deutschland auszubauen, auf See wie auf Land, ist also auch ein Beitrag, um langfristig, kurzfristig und mittelfristig die Preise zu senken. Das sind eben heimische Energien, und wir machen uns nicht abhängig angesichts neuer Bedrohungen. Es wäre auch ein gutes Zeichen, wenn wir wie damals Sofortmaßnahmen ergreifen: Wir haben die Gasspeicher wieder gefüllt. Wir haben viele Maßnahmen ergriffen, wir haben aber gleichzeitig auch den Turbo bei den erneuerbaren Energien gestartet. Viele Länder haben es hinbekommen, sehr viele Windräder in die Genehmigung zu bringen. Jetzt wäre es wichtig, dass man diese Investitionen auch realisiert. Und da passt es eben nicht, wenn man Netzpakete mit einem Redispatch-Vorbehalt vorlegt, der gerade Bayern und Niedersachsen massiv betreffen wird. Die Energiebranche hat ausgerechnet: Es würden Investitionen von 45 Milliarden Euro auf dem Spiel stehen. 23 Gigawatt Wind, 9,2 Gigawatt Solar, vor allem in Bayern, würden nicht realisiert werden. Insofern wäre es ein gutes Zeichen, jetzt Sofortmaßnahmen an der Tankstelle zu ergreifen und auch die Energiewende und den Ausbau der Erneuerbaren, der Netze und der Speicher entschieden voranzubringen. Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Ganz herzlichen Dank, Herr Kollege! – Das Wort hat Frau Ministerin Neubaur, Nordrhein-Westfalen. Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nordrhein-Westfalen begrüßt die Zielsetzung dieses Gesetzes. Dass Mineralölkonzerne einer schärferen kartellrechtlichen Kontrolle unterworfen werden sollen, ist richtig. Dass das Bundeskartellamt mehr Möglichkeiten erhalten soll, Preissetzungsverhalten zu untersuchen und zu sanktionieren – auch das ist im Grundsatz zustimmungsfähig. Doch ich kann es nicht bei diesem Grundsatz belassen. Denn was hier vorgelegt wird, löst eben nicht die tatsächlichen Probleme, vor denen wir stehen. Diese Probleme sind leider deutlich größer als intransparente Preissetzungsmechanismen an der Tankstelle. Meine Damen und Herren, der Irankrieg ist binnen vier Jahren der zweite große Krieg um fossile Energien. Wir erleben zum zweiten Mal in kurzer Zeit, wie verletzlich uns die Abhängigkeit von den fossilen Energien macht. Zum zweiten Mal binnen kurzer Zeit müssen Bürgerinnen und Bürger, müssen Handwerk und Industrie Preisschocks erleben. Zum zweiten Mal in kurzer Zeit sortiert sich kriegsbedingt auch der Rohstoffhandel neu. Die Straße von Hormus ist nämlich nicht nur für den Handel mit Öl und LNG-Gas zentral, auch der Handel von zum Beispiel Helium für die Chipproduktion, der von Aluminium und Ammoniak laufen maßgeblich durch dieses Nadelöhr. Das Problem endet eben nicht an der Zapfsäule, und deshalb lohnt ein Blick auf die Energiepolitik im Ganzen. In dieser Situation braucht es einen Aufbruch, gerade in der Energiepolitik. In dieser Situation braucht es ein klares Ziel und auch die Erklärung, wie dieses Ziel erreicht werden soll. Mutige Schritte voran auf einem Weg, der uns widerstandsfähiger und unabhängiger macht, sind nötig. Was stattdessen geschieht, ist eine Verlangsamung, ein Bremsen, und offenbar fehlt es an Gestaltungswillen. Beim Heizungsgesetz erleben wir, wie eine ordnungspolitische Weichenstellung, die die Verbraucherinnen und Verbraucher langfristig aus der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern befreit hätte, abmoderiert wird. Was nun an ihre Stelle treten soll, ist eine Kostenfalle für diejenigen, die jetzt auf fossile Systeme setzen oder als Mieterinnen und Mieter setzen müssen. Schon bald werden sie feststellen, dass sie für die aktuelle Politik einen doppelten Preis zahlen – einmal an der Tankstelle und einmal beim Heizen. Bei den Erneuerbaren und beim Netzausbau – es wird gebremst statt beschleunigt. Der Ausbau droht, ins Stocken zu geraten. Die Impulse, die so dringend gebraucht werden, sind ausgeblieben. Bei der Kraftwerkstrategie warten wir in den Ländern dringend auf die Gesetzgebung. Die Vorgängerregierung hatte zu Beginn ihrer Amtsperiode die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine zu verkraften. Sie hat darauf reagiert. Binnen weniger Wochen gab es ein Osterpaket, das in seiner Größenordnung und Substanz bis heute aus meiner Sicht Maßstäbe setzt. Das war weitsichtige Politik fürs Land. Im Vergleich dazu wirkt das heute zu Beschließende doch eher mager. Wir stehen energie- und wirtschaftspolitisch vor einer außerordentlich belastenden Situation. Das Ausmaß ist noch nicht vollumfänglich absehbar. Aber klar ist: Wir brauchen jetzt schnelle Antworten und energiepolitisch weitsichtige Lösungen. Die Transformation des Energiesystems duldet keinen Aufschub. Was in dieser Lage für den Erhalt von Arbeitsplätzen und die Sicherung unseres Wohlstandes notwendig ist, braucht zweierlei Dinge. Erstens brauchen wir schnell und zielgenau wirksame Maßnahmen zur Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, Mittelstand und der energieintensiven Industrie. Deshalb muss die Stromsteuer, wie ja versprochen ist im Koalitionsvertrag der Bundesregierung, für alle runter. Ein wettbewerbsfähiger Industriestrompreis, der auch wirklich hilft, muss kommen. Letzte Woche hatte ich einen Austausch mit den Gießereien Nordrhein- Westfalens; wir sind Gießereistandort Nummer eins. Die Gießereien werden von der angekündigten Entlastung des Industriestrompreises nicht profitieren können. Sie sterben leise. Die Industrie darf nicht zwischen den Mühlsteinen des notwendigen Transformationsprozesses und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit zerrieben werden. Und ja, ich finde auch, dass daher ein Vorziehen der angekündigten Unternehmenssteuerreform ernsthaft in Betracht gezogen werden muss. Unsere Wirtschaft braucht akut Entlastung. Zweitens, und das gehört untrennbar dazu, brauchen wir Klarheit über den energiepolitischen Kurs für die Zukunft, weiter den Ausbau der Erneuerbaren, einen schnelleren Netzausbau und mehr Wärmepumpen. Ich rede damit übrigens ausdrücklich nicht dem Weiter-so das Wort. Selbstverständlich brauchen wir mehr Kosteneffizienz im System. Selbstverständlich müssen Netzausbau und Erneuerbare zusammengedacht werden. Und selbstverständlich wird ein konsequenter Transformationskurs auch bei den Erneuerbaren Einschnitte und Anpassungen mit sich bringen. Das bestreitet niemand, das bestreite auch ich nicht. Was wir aber in den letzten Monaten erlebt haben, ist ein Hin und Her, bei dem ehrlicherweise das Ziel unklar bleibt. Es ist eine Binse: Wirtschaftliche Prosperität braucht vor allem Klarheit und ein stabiles Planungsumfeld. Investitionen brauchen Verlässlichkeit und folgen Verlässlichkeit. Wer in neue Anlagen, in neue Prozesse, in neue Technologien investieren soll, der braucht Sicherheit. Zugegeben, das geopolitische Umfeld macht es Ihnen, liebe Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung, gerade alles andere als einfach. Aber dennoch: Sie müssen jetzt Orientierung geben, wie wir uns unabhängiger, erneuerbar und bezahlbarer aufstellen, für einen zukunftsgewandten energiepolitischen Kurs, der Klimaschutz, industrielle Stärke und internationale Wettbewerbsfähigkeit zusammendenkt, der schnell wirkt und langfristig trägt, der Klarheit schafft statt Verwirrung. Für einen solchen Kurs können Sie auf die Unterstützung der Länder zählen, auf die Unterstützung Nordrhein- Westfalens in jedem Fall. – Vielen Dank! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Frau Kollegin! – Das Wort hat Herr Minister Goldschmidt, Schleswig-Holstein. Tobias Goldschmidt (Schleswig-Holstein): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Nach den Ölpreiskrisen der 70er-Jahre, dem Ölpreisschock in den frühen 90er-Jahren infolge des Zweiten Golfkriegs, verschiedenen Preisspitzen in den frühen 2000er-Jahren, der Energiekrise infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine 2022, die uns immer noch in den Klamotten sitzt, nun erneut eine krisenhafte Entwicklung an den Energiemärkten. Der Kanzler sagt zu Recht: „Das ist nicht unser Krieg“, aber trotzdem ist das auch unser Problem hier vor Ort. Das sehen wir, wenn wir an den Tankstellen vorbeifahren und wissen, dass wir zurzeit etwa drei bis fünf Euro mehr für 100 Kilometer fossile Mobilität bezahlen müssen. Viele Expertinnen und Experten fürchten in der Folge eine erneute fossile Inflation. Wahr ist aber auch: Preise sind immer Marktsignale. Und wenn Preise steigen, dann zeigt das Marktknappheiten an. Oder es zeigt an, dass der Wettbewerb nicht funktioniert und dass es Marktverzerrungen gibt. Gegen zu wenig Wettbewerb hilft Diversifizierung, Transparenz und das Kartellrecht. Mit Blick auf Diversifizierung ist es richtig gewesen, 2022 die Flüssiggaskapazitäten zu schaffen und ein Osterpaket für die erneuerbaren Energien auf den Weg zu bringen. Mit Blick auf den Wettbewerb ist es richtig, dass die Bundesregierung das Kraftstoffpaket auf den Weg bringt, das Kartellrecht stärkt und Regelungen schafft, dass Abzocke an den Tankstellen reduziert wird. Gegen einen Preisanstieg durch Knappheit aber hilft nur mehr Angebot und Nachfragereduzierung. Wir sehen diese Preisentwicklung nicht wegen zu viel oder zu schneller Energiewende, sondern wir sehen die Preisentwicklung und die Verletzlichkeit unserer Volkswirtschaft eben vor allen Dingen auch wegen zu langsamer und zu wenig Energiewende. Deutschland importiert jedes Jahr für rund 80 Milliarden Euro fossile Energieträger: 95 Prozent unseres Erdgas-, 100 Prozent unseres Steinkohle- und 98 Prozent unseres Erdölbedarfs werden importiert. Das ist volkswirtschaftlich überhaupt nicht klug und macht uns verletzlich. Vor diesem Hintergrund halte auch ich es für ein gutes Signal, dass die Bundesregierung jetzt anerkennt, dass die erneuerbaren Energien, die Windkraft, hier eine Lösung sein können, und auf Druck der Länder angekündigt hat, entsprechende Sonderausschreibungen vorzusehen. Falsch wäre aber, diese Ausschreibungen gleich wieder zu verunmöglichen, indem über einen Redispatch-Vorbehalt die Finanzierung neuer Projekte infrage gestellt und neue Investitionsrisiken geschaffen werden. Falsch wäre, über eine Änderung des Gebäudeenergiegesetzes die Planungssicherheit aus den Märkten zu bringen und den Umstieg auf erneuerbare Energieträger beim Heizen zu verlangsamen und zu chaotisieren. Natürlich wird – auch heute hier im Haus – eine Debatte über Entlastungsmaßnahmen geführt. Ich hielte es nicht für richtig, in die Preisbildung einzugreifen, indem der Staat staatliche Preisbestandteile herausnimmt. Denn genau das würde dazu führen, dass das Marktsignal zur Einsparung und zur Nachfragereduzierung geschwächt wird und wir am Ende kein Signal bekommen, das es eben anzeigt ist, weniger Energie zu verbrauchen und sich umzustellen. Als richtig würde ich es aber betrachten, Steuermehreinnahmen und Übergewinne zurückzugeben und diese für Entlastungen zu nutzen. Das Instrument, welches dafür auf der Hand liegt, das schon mehrere Kolleginnen und Kollegen angesprochen haben und das auch in den Anträgen richtigerweise enthalten ist, wäre, das Versprechen einzulösen, die Stromsteuer zu senken. Das wäre der unbürokratischste und schnellste Weg, für Entlastung zu sorgen. Strom brauchen alle Bürgerinnen und Bürger, und alle Bürgerinnen und Bürger haben sich auf das Versprechen verlassen, dass die Stromsteuer gesenkt wird. Das wäre nicht nur eine Entlastungsmaßnahme, sondern es wäre auch ein marktlicher Anreiz dafür, von den fossilen Energieträgern wegzukommen und unsere Verletzlichkeit und Verwundbarkeit zu reduzieren, indem wir die erneuerbaren Energien dann auch in die Sektoren reinbringen. Uns allen ist doch völlig klar: Windmühlen, Photovoltaikplatten, Wärmepumpen, Wasserstoffelektrolyseure, Bioenergieanlagen, E-Autos, Geothermieanlagen – all das ist die beste Medizin gegen gefährliche Abhängigkeiten, und es ist die beste Vorsorge gegen die künftigen Energiekrisen, die uns sonst auch in Zukunft erwischen werden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Herr Kollege! – Das Wort hat Herr Staatsminister Mansoori, Hessen. Kaweh Mansoori (Hessen): Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Wir sollten in dieser Debatte nicht vergessen, dass es ursprünglich um die Freiheit der Menschen im Iran ging – bei denen ich in Gedanken bin, schon weil ich nach wie vor viele Familienangehörige im Land habe –, die Freiheit, die durch einen Krieg herbeigeführt werden sollte, dessen Strategie nicht ganz klar zu sein scheint und dessen Primärziel sich aktuell nicht einstellt. Neben den zivilen Opfern, die es zu beklagen gilt, hat dieser Krieg massive wirtschaftliche Konsequenzen, die wir hier heute beraten. Ich habe selbst letzte Woche an der Tankstelle über 2,30 Euro für den Liter Diesel bezahlt. Eine Krankenpflegerin, die pendelt, muss das aktuell von weniger als einem Viertel meines Einkommens bestreiten. Und erlauben Sie mir die Bemerkung: Für sie ist es keine Alternative, mit dem Lastenrad zur Arbeit zu kommen, sondern sie ist auf ihr Fahrzeug angewiesen. Ich will in dieser Debatte drei Bemerkungen machen. Erstens. Wer glaubt, in solch einer Situation Krieg und Not ausnutzen zu können, um größte Gewinne mitzunehmen, für die es überhaupt keine Grundlage gibt, der handelt unanständig, rücksichtslos und verantwortungslos. Das mag gesetzlich legal sein, es ist jedenfalls nicht legitim. Deswegen ist es nicht nur unser Recht, über Maßnahmen zu diskutieren, wie wir ein solches Gewinnstreben eindämmen, sondern es gehört auch in unser Pflichtenheft. Ich bin dankbar, dass die Vorschläge auf dem Tisch liegen, den Verbraucherschutz zu stärken, das Kartellrecht zu schärfen. Das ist alles richtig, und es wird dennoch nicht ausreichen, um die völlig überzogenen Gewinne, die gerade von Mineralölkonzernen eingestrichen werden, einzudämmen. Deswegen müssen weitere Maßnahmen auf den Tisch, um diese Übergewinne zu besteuern und teilweise oder vollständig abzuschöpfen. Ich kann uns alle nur dazu ermutigen, eine ernsthafte und undogmatische Diskussion hierüber zu führen. Zweitens. Die Mehreinnahmen, die der Staat durch Besteuerung auf die erhöhten Kraftstoffpreise – oder durch all die Instrumente, die diskutiert werden – erzielt, müssen über welches Instrument auch immer kurzfristig an die Bürgerinnen und Bürger zurückgehen. Ob das durch steuerliche Veränderungen geschieht oder durch ein Klimageld, ist völlig egal. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass der Staat selbst in dieser Krise mitbeteiligt wäre an den Gewinnen, die gemacht werden. Unser aller Glaubwürdigkeit in unserem Kampf gegen rücksichtsloses Profitstreben hängt davon ab, dass dieser Eindruck nicht entsteht. Drittens. Einmal mehr wird deutlich, dass die Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit von Energie eine Achillesferse unserer Gesellschaft ist. Wir haben das in der Gaskrise gespürt, wir spüren das auch jetzt. Deswegen kommt es darauf an, dass wir, soweit wir das können, Energie möglichst in unserem Land erzeugen, sinnvoll zwischenspeichern und zur Verfügung stellen. Jede Kilowattstunde, die uns unabhängiger macht von fremden Lieferquellen, ist nicht nur ein Beitrag für eine bessere Welt, sondern am Ende auch für die Versorgungssicherheit und die Bezahlbarkeit des Lebens in unserem Land. Deswegen ist es so entscheidend, dass wir Windenergie ausbauen, dass wir Photovoltaik ausbauen, aber auch, dass wir auf Zukunftstechnologien setzen, wie wir sie in Hessen fördern, von der Kernfusion über die Tiefengeothermie bis zur chemischen Speicherung. Am Ende ist das eine Frage der nationalen Souveränität, und deswegen hoffe ich, dass wir diese Diskussion in Zukunft sehr ernsthaft miteinander führen. Die Bezahlbarkeit des Lebens der Menschen hängt hiervon ab. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Herr Kollege! – Das Wort hat Frau Parlamentarische Staatssekretärin Connemann, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Gitta Connemann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute um 10 Uhr in meiner Heimatstadt Leer: Der Liter Super E10 kostet 2,069 Euro, Diesel 2,249 Euro. Leer steht dabei nur stellvertretend für die Situation in ganz Deutschland. Seit der Krieg im Iran begann, sind die Spritpreise steil angestiegen. Pendlerinnen und Pendler, Mittelständler, Handwerker, die Wirtschaft und Familien – unsere Leistungsträger spüren die Auswirkungen der geopolitischen Lage bei jedem Tankvorgang, und zwar tief in ihrem Geldbeutel oder aber in ihren Bilanzen. Auch wir, die Bundesregierung, auch der Deutsche Bundestag und die Länder sehen die hohen Preise an den Zapfsäulen. Wir spüren die Sorgen unserer Bürgerinnen, Bürger und Betriebe, die sich hilfesuchend an uns wenden, weil die Mehrkosten schlichtweg nicht eingepreist waren. Und wir sehen die Konsumzurückhaltung, die sich daraus zwangsläufig ergibt. Deshalb haben wir gehandelt – entschlossen und effizient, und zwar innerhalb kürzester Zeit. Auf Initiative unserer Bundesministerin Katherina Reiche haben wir ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, wie es das in den letzten Jahren nicht gab, ein Paket, mit dem wir Verbraucherinnen und Verbrauchern wieder mehr Vertrauen in die Preise an den Zapfsäulen geben und den Wettbewerb stärken. Wir haben neben der Freigabe eines Teils unserer Erdölbevorratung, ohne übrigens unsere Versorgungssicherheit zu schwächen, ein Kraftstoffmaßnahmenpaket auf den Weg gebracht mit drei Maßnahmen. Erstens. Wir sorgen dafür, dass Tankstellen nur noch einmal täglich, um 12 Uhr mittags, ihre Preise erhöhen dürfen, aber jederzeit senken, und greifen damit auf die guten Erfahrungen unserer österreichischen Nachbarn zurück, damit es keine Überraschungen mehr an der Zapfsäule gibt. Denn der Preis wird sich zwischen Losfahren und Ankommen nicht verändern. Wir stärken – zweitens – die Möglichkeiten, überhöhte Preise der Mineralölkonzerne zu kontrollieren. Dafür schärfen wir die Instrumente des Bundeskartellamts, mit denen es bei Verdacht missbräuchlich erhöhter Preise ermittelt. Dieser Verdacht liegt nahe, denn auch der Klimadiesel HVO wurde schlagartig teurer, obwohl er gar kein Erdöl enthält. Es liegt also der Verdacht nahe, dass die Preise willkürlich erhöht werden. Wir übernehmen ein Gewinnbegrenzungskonzept und verändern die Darlegungs- und Beweislast. Wir stärken die Instrumente des Bundeskartellamts. Wir verfolgen damit einen klaren Ansatz, verbraucher- und ordnungspolitisch. Wir erhalten aber auch den Wettbewerb. Denn eines ist klar: Das Paket ändert nichts an der Lage auf den globalen Energiemärkten. Aber es kann dazu beitragen, die Preisweitergabe an Verbraucherinnen und Verbraucher zu dämpfen. Wenn sich die Lage im Weiteren nicht entspannt, werden wir gezielte Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger an anderer Stelle in Erwägung ziehen müssen, ohne übrigens Preissignale außer Kraft zu setzen und ohne den Bundeshaushalt zu überlasten. Insofern verbieten sich teure Fiskalmaßnahmen mit diffuser Wirkung. Wir prüfen innerhalb der Bundesregierung aktuell, wo wir gezielt entlasten können, zum Beispiel bei Pendlern. Eine Erhöhung der Pendlerpauschale würde zwar erst mit Verzug wirken, aber sie käme gezielt an. Diese Zielgenauigkeit fehlt bei etlichen Maßnahmen, die aktuell diskutiert werden. Jeden Tag werden es mehr; ich nenne nur Tankrabatt und Benzinpreisbremse. Wir wissen aber aus der letzten Krise, dass durch solche Maßnahmen die Gewinne der Mineralölkonzerne gesteigert wurden. Eine entsprechende Entlastung kam aber bei der Bevölkerung nicht an. Lassen Sie mich insoweit auch auf die Übergewinnsteuer eingehen! Diese ist rechtlich höchst problematisch. Aktuell laufen die entsprechenden Gerichtsverfahren. Zudem kommt sie nur beim Staat an und eben nicht bei den Bürgerinnen und Bürgern mit einer Entlastungswirkung. Schließlich wird sie immer nur diejenigen treffen, die in Resilienz investiert haben. Lassen Sie uns gemeinsam heute das Signal senden: Wir können gemeinsam, wir können schnell, und wir können effizient – mit diesem Kraftstoffmaßnahmenpaket! – Herzlichen Dank! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Herzlichen Dank, Frau Kollegin! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen zur Beschlussfassung und beginnen mit Punkt 69. Da weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vorliegen, stelle ich fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat. Es bleibt abzustimmen über einen Entschließungsantrag des Saarlandes und einen Entschließungsantrag Sachsens, dem Thüringen beigetreten ist. Ich beginne mit dem Zwei-Länder-Antrag. Wer stimmt zu? – Minderheit. Dann rufe ich den Antrag des Saarlands auf. Wer ist hierfür? – Minderheit. Damit hat der Bundesrat keine Entschließung gefasst. Wir fahren fort mit Punkt 65. Ausschussberatungen haben zu der Vorlage noch nicht stattgefunden. Es ist jedoch beantragt, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Darüber hinaus liegt Ihnen ein Landesantrag vor. Ich frage daher zunächst, wer für die sofortige Sachentscheidung ist. Handzeichen bitte! – Minderheit. Dann wird heute nicht in der Sache entschieden. Ich weise die Vorlage – federführend – dem Wirtschaftsausschuss und – mitberatend – dem Finanzausschuss zur Beratung zu. Damit kommen wir zum nächsten Tagesordnungspunkt, Tagesordnungspunkt 58: TOP 58 Entschließung des Bundesrates „Gesundheit von Kindern und Jugendlichen schützen: Reduzierung des Zuckergehaltes von Erfrischungsgetränken und Einführung einer gesetzlichen Altersgrenze für den Verkauf von Energy-Drinks“ – Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 145/26) Ich gebe das Wort an Daniel Günther aus Schleswig- Holstein zu einem wegweisenden Redebeitrag. Daniel Günther (Schleswig-Holstein): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über die Frage, wie wir unsere Kinder und Jugendlichen wirksam vor vermeidbaren Gesundheitsrisiken schützen können. Schleswig-Holstein bringt dazu eine Initiative ein, die gleich zwei Schritte miteinander verbindet: Erstens wollen wir den Zuckergehalt stark zuckerhaltiger Erfrischungsgetränke senken, und zweitens wollen wir eine gesetzliche Altersgrenze von 16 Jahren für den Verkauf von Energydrinks. Beides ist aus unserer Sicht geboten und verhältnismäßig, um insbesondere junge Menschen besser zu schützen. Die Warnungen aus Wissenschaft und Medizin sind seit Langem eindeutig. Leopoldina, Wissenschaftsrat und Bundesärztekammer machen deutlich: Übermäßiger Zuckerkonsum ist ein ernstes Gesundheitsrisiko. Man könnte hier auch von einem medizinischen Notfall in Zeitlupe sprechen. In ihrem Appell, mit dem die Bundesärztekammer unsere Initiative unterstützt, weisen Mediziner zu Recht darauf hin, dass ernährungsbedingte Erkrankungen seit Jahren zunehmen und die Folgen längst in Praxen und Kliniken sichtbar sind: Übergewicht und Adipositas schon im Kindesalter, frühe Stoffwechselstörungen, Typ-2-Diabetes, Fettlebererkrankungen und Karies. Diese Entwicklungen sind häufig vermeidbar, und sie verursachen zugleich enorme Folgekosten für das Gesundheitswesen und die öffentlichen Haushalte. Um es auf den Punkt zu bringen: Zucker kann das Leben versüßen. Zu viel Zucker aber kann das Leben verkürzen. Gerade bei zuckerhaltigen Getränken ist das Problem besonders groß, weil der Zucker hier oft nebenbei konsumiert wird. Viele unterschätzen, wie viel Zucker tatsächlich in einer Flasche oder Dose steckt. Viele kennen das Beispiel von der Cola-Dose und dem Würfelzucker. Ganze 160 Gramm können in einer 1,5-Liter- Flasche stecken. Und die trinkt manch Jugendlicher locker beim Zocken nebenher. Zugleich sehen wir, dass die bestehenden Informationsangebote nicht ausreichend wirken. Ja, Aufklärung bleibt wichtig. Kennzeichnung bleibt wichtig. Auch freiwillige Vereinbarungen mit Herstellern sind sinnvoll. Doch aus wissenschaftlicher Sicht gibt es längst kein Erkenntnisdefizit mehr. Wir haben ein Handlungsdefizit, und zwar beim Schutz von besonders schutzbedürftigen Menschen. Wir schlagen einen zusätzlichen marktwirtschaftlichen Anreiz vor. Es geht nicht um zusätzliche Einnahmen für den Staat. Es geht darum, Herstellern einen klaren Grund zu geben, Rezepturen zu verändern und den Zuckergehalt spürbar zu senken. Genau darin liegt die Stärke dieses Instruments. Es setzt nicht erst beim Kaufverhalten, sondern schon beim Produkt selbst an. Dass dieser Weg funktioniert, zeigt das Beispiel Großbritannien. Dort haben viele Hersteller nach Einführung einer solchen Abgabe den Zuckergehalt ihrer Produkte gesenkt. Und genau das wollen wir erreichen. Wenn es bei uns ähnlich läuft, werden nicht die Getränke signifikant teurer, sondern dann sinkt der Zuckeranteil deutlich. Die zusätzliche Belastung für die Verbraucher bleibt gering. Das ist ein wichtiger Unterschied zu einer klassischen Verbrauchssteuer. Etwaige Einnahmen aus einer solchen Regelung sollten wir zielgerichtet einsetzen, vor allem für Prävention bei Kindern und Jugendlichen und für eine stärkere Gesundheitskompetenz in jungen Jahren. Denn Vorsorge wirkt am besten, bevor Gewohnheiten überhaupt erst entstehen. Der zweite Teil unserer Initiative richtet den Blick auf die problematischen gesundheitlichen Folgen von Energydrinks. Auch hier sehen wir eine klare Schutzaufgabe. Energydrinks sind keine gewöhnlichen Erfrischungsgetränke. Sie enthalten oft hohe Mengen an Koffein, viel Zucker und weitere stimulierende Stoffe. Gerade für Kinder und Jugendliche ist das gesundheitlich bedenklich. Schon eine Dose kann problematisch sein. Die Folgen: Herzrasen, Schlafstörungen, Nervosität und Blutdruckanstieg. Diese Produkte sind frei verfügbar, und ihre Hersteller sprechen vor allem ein junges Publikum gezielt an. Deshalb halten wir eine gesetzliche Altersgrenze von 16 Jahren für richtig. Wir sehen darin eine nachvollziehbare und wirksame Schutzmaßnahme. Meine Damen und Herren, unter Fachleuten aus dem Gesundheitswesen gibt es breite Unterstützung für eine Zuckerabgabe und auch für eine Altersbeschränkung bei Energydrinks. Sowohl die Studienlage als auch der große positive Zuspruch aus der Bevölkerung sprechen eindeutig dafür, diese Schritte zu gehen. Von der Entlastung des Gesundheitswesens haben wir dabei noch gar nicht gesprochen. Mit unserer Initiative schlagen wir einen ausgewogenen und praktikablen Weg vor – einen Weg, der auf wirksame Anreize setzt und den Schutz junger Menschen in den Mittelpunkt stellt. Lassen Sie uns von anderen Ländern lernen, die es uns vorgemacht haben! Krankheiten zu verhindern lohnt sich, für jeden Einzelnen wie auch für uns als Gemeinwesen. Ich bitte Sie daher um Unterstützung für diesen Antrag in den Ausschüssen. Amtierender Präsident Manfred Pentz: Vielen Dank, sehr geehrter Herr Ministerpräsident Günther! Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Ich weise die Vorlage den Ausschüssen zur Beratung zu, und zwar dem Agrarausschuss – federführend – sowie dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Gesundheitsausschuss und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, Damen und Herren, ich möchte einen weiteren Gast bei uns im Hohen Haus persönlich begrüßen. Auf der Ehrentribüne hat der Botschafter des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, seine Exzellenz Herr M i t c h e l l , Platz genommen. – Excellency, herzlich willkommen im Bundesrat! (Beifall) Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 59: TOP 59 Entschließung des Bundesrates: Zulassungsstopp für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 AufenthG zurücknehmen – Antrag der Länder Bremen, Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 151/26) Dem Antrag sind die Länder Hamburg und Rheinland-Pfalz beigetreten. Es gibt eine Wortmeldung hierzu. Ich rufe auf: Bürgermeister Dr. Bovenschulte. – Bitte schön! Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Anfang Februar hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Träger von Integrationskursen über eine Entscheidung des Bundesinnenministeriums informiert: Bis auf Weiteres sollen keine Zulassungen für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes mehr erteilt werden. Diese Nachricht, die wesentlich dramatischer ist, als es die nüchterne Beschreibung vermuten lässt, kam für Länder, Kommunen und Träger völlig überraschend und ohne jegliche Vorabstimmung. Und ihre Folgen spüren wir bereits jetzt sehr deutlich. Um es klar zu sagen: So geht man mit wichtigen Partnern in der Integrationspolitik nicht um, und so sieht auch keine nachhaltige Integrationspolitik aus. Bremen, Niedersachsen, Hamburg und Rheinland-Pfalz stellen deshalb heute den vorliegenden Entschließungsantrag zur sofortigen Sachentscheidung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gelingende Integration braucht Verlässlichkeit. Sie braucht stabile Strukturen und ein vertrauensvolles Zusammenwirken von Bund, Ländern, Kommunen und den Trägern der Integrationsarbeit. Und sie braucht vor allem eins: Sprache und Spracherwerb. Für die Menschen, die zu uns kommen, die hier Schutz suchen oder sich eine Zukunft aufbauen wollen, sind Deutschkenntnisse der Schlüssel zur Teilhabe im alltäglichen Leben und im Beruf. Deshalb ist der verhängte Zulassungsstopp so kontraproduktiv und hat weitreichende negative Folgen. Rund 40 Prozent der potenziellen Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden dadurch von Integrationskursen ausgeschlossen. Das betrifft bundesweit etwa 130 000 Menschen, darunter viele Schutzsuchende aus der Ukraine, Asylbewerberinnen und Asylbewerber, geduldete Menschen sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger. Diese Menschen wollen lernen, sie wollen arbeiten, und sie wollen sich einbringen. Stattdessen sollen sie nun die Kosten von rund 3 000 Euro pro Integrationskurs selber tragen. Für die allermeisten ist das aber schlicht nicht möglich. Integration und Teilhabe dürfen aber keine Frage des persönlichen Geldbeutels sein. Meine Damen und Herren, zugleich trifft die Entscheidung, einen Zulassungsstopp zu verhängen, auch die Träger der Integrationskurse. Sie müssen Angebote reduzieren, Kurse streichen und Personal abbauen. Damit geraten Strukturen unter Druck, die über viele Jahre aufgebaut wurden und die für eine erfolgreiche Integrationspolitik unverzichtbar sind. Die Folgen sind gravierend – für die Teilnehmenden, für die Träger, für das Zusammenleben in unseren Städten und Gemeinden und auch für den Arbeitsmarkt. Angesichts des demografischen Wandels in Deutschland sind wir auf qualifizierte Arbeitskräfte angewiesen, auch aus dem Ausland. Eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration gelingt aber nur, wenn die Menschen möglichst früh die deutsche Sprache lernen können. Hier liegt ein klarer und offensichtlicher Widerspruch vor. Auf der einen Seite wollen wir den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern, unter anderem für asylsuchende Menschen. Das ist ja das Ziel der Initiative des Bundesinnenministers. Auf der anderen Seite erschwert ihnen derselbe Bundesinnenminister mit dem Zulassungsstopp ausgerechnet die Möglichkeit des Spracherwerbs. Das passt vorne und hinten nicht zusammen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Um es noch einmal zu wiederholen: Deutschkenntnisse sind der Schlüssel für Integration. Das zeigen auch internationale Studien. Der OECD-Bericht „Stand der Integration von Eingewanderten“ aus dem Jahr 2024 bestätigt, dass Deutschland mit seinen Integrationskursen über ein bewährtes und erfolgreiches Instrument verfügt, sowohl für den Spracherwerb als auch für die Integration in den Arbeitsmarkt. Diese Erfolge sollten wir nicht gefährden. Vielmehr sollten wir dieses Instrument stärken. Insofern ist es richtig und notwendig, dass der Bundesrat heute ein deutliches Signal sendet. Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag fordern wir die Bundesregierung auf, den Zulassungsstopp für die Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes zurückzunehmen. Meine Damen und Herren, es ist unsere gemeinsame Verantwortung, Integration so zu gestalten, dass sie den Menschen Perspektiven eröffnet und zugleich unserem Land nutzt. Lassen Sie mich abschließend noch eines sagen: Als Bremer weiß man, dass das Leben kein Wunschkonzert und kein Ponyhof ist. Trotzdem bin ich an dieser Stelle – das sage ich ganz ehrlich – etwas enttäuscht, dass sich abzeichnet, dass die B-Länder diese Initiative nicht mittragen werden, jedenfalls nicht zur sofortigen Sachentscheidung. Das kann ich nicht so richtig nachvollziehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, weil sich die Probleme in allen Ländern gleichermaßen stellen. Die Probleme stellen sich in den nordrheinwestfälischen und hessischen Großstädten ja in gleicher Weise wie in Bremen und in allen anderen Ländern auch. Natürlich wissen wir, dass es viele Menschen gibt, die keine gesetzlich gesicherte dauerhafte Bleibeperspektive haben. Aber wir alle wissen aus Jahren der Erfahrung, dass diese Menschen trotzdem viel länger bei uns sein werden, als das vielleicht nach der rechtlichen Situation der Fall wäre. Wir haben schon einmal den Fehler gemacht, zu sagen: Na ja, die haben alle keine Perspektive, deshalb müssen wir uns nicht um die Integration kümmern. – Das haben wir bitter bereut. Die Forderung, dass diese Kürzung zurückgenommen wird, beruht auf gesundem Menschenverstand. Und wir brauchen die sofortige Sachentscheidung als Signal, weil die Diskussionen und Auseinandersetzungen mit dem Bund doch jetzt stattfinden und nicht in einigen Monaten. Bisher gab es immer eine gemeinsame Haltung der Länder, wenn der Bund etwas zu unseren Lasten tun wollte – und nichts anderes tut er mit der Streichung der Kurse –, nämlich zu sagen: So nicht, lieber Bund, so funktioniert das nicht. – Denn möglicherweise müssen wir das, obwohl wir es nicht können, kompensieren. Deshalb wünsche ich mir, dass inhaltlich doch noch eine gemeinsame Haltung der Länder zustande kommt – auch wenn es gleich vielleicht nicht zur sofortigen Sachentscheidung kommt. – Herzlichen Dank! Amtierender Präsident Manfred Pentz: Vielen Dank, lieber Dr. Bovenschulte! Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Es ist die sofortige Sachentscheidung beantragt. Ich frage: Wer ist dafür? – Minderheit. Dann weise ich die Vorlage dem Innenausschuss – federführend – sowie dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, dem Finanzausschuss und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu. Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Dann kommen wir zu Tagesordnungspunkt 63: TOP 63 Entschließung des Bundesrates „Schutz von Kindern und Jugendlichen in den sozialen Medien stärken“ – Antrag der Länder Niedersachsen, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 169/26) Ich rufe auf: Herrn Ministerpräsident Lies, Niedersachsen. Olaf Lies (Niedersachsen): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gerade schon etwas zum Thema „Schutz von Kindern und Jugendlichen“ gehört. Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es sehr gezielt um den Schutz von Kindern und Jugendlichen in den sozialen Medien. Kinder und Jugendliche sind heute selbstverständlich in der digitalen Welt unterwegs. Natürlich! Soziale Medien und alles, was dazugehört, sind längst ein fester Bestandteil im Alltag der jungen Menschen. Sie eröffnen Räume für Begegnung, für Kreativität, für Teilhabe, für politische Bildung. Aber sie bergen eben auch Risiken, denen junge Menschen häufig ungeschützt und ehrlicherweise auch unbegleitet gegenüberstehen. Lassen Sie uns mal vergleichen! Wir sitzen gemeinsam mit unseren Kindern zu Hause und schauen Fernsehen. Würden wir Kinder nicht schützen? Würden wir gegebenenfalls nicht abschalten? Würden wir nicht versuchen, zu erklären? Andererseits lassen wir sie allein mit dem Handy im Kinderzimmer, völlig frei von Kontrolle und völlig frei von Schutz. Haben wir da nicht eine Verantwortung? Mit dem Entschließungsantrag „Schutz von Kindern und Jugendlichen in den sozialen Medien stärken“ möchten wir erreichen, dass die Anbieter sozialer Medien ihrer Verantwortung gegenüber jungen Menschen endlich nachkommen. Unser zentrales Anliegen lautet: Soziale Medien sollen für Kinder unter 14 Jahren nicht zugänglich sein, und Jugendliche zwischen 14 und 16 sollen sie nur in einer altersangepassten, risikoarmen Version nutzen können. Kinder und Jugendliche müssen gesund aufwachsen dürfen, körperlich wie auch seelisch. Junge Menschen geben selbst zu, dass sie mehr Zeit am Smartphone verbringen, als ihnen lieb ist. Immer öfter trifft das aber auch auf Erwachsene zu. Gerade in einer Zeit, in der wir ganz aktuell über das Thema „digitale Gewalt“ sprechen – digitale Gewalt an Frauen, aber auch digitale Gewalt an Kindern –, ist es entscheidend, sich mit der Frage auseinanderzusetzen: Warum verbringen sie so viel Zeit mit sozialen Medien? – Die Anbieter sozialer Medien haben nicht das Ziel, Informationen oder politische Bildung zu vermitteln, sondern setzen Algorithmen ein, die darauf ausgelegt sind, Menschen, ob Kinder oder Erwachsene, lange in der Welt der sozialen Medien halten, um am Ende damit Geld zu verdienen. Sie versuchen deshalb, die Aufmerksamkeit der Nutzerinnen und Nutzer so lange wie möglich zu binden. Das ist das eigentliche und erklärte Ziel. Und je jünger die Menschen sind, desto weniger haben sie dem Sog endloser Feeds etwas entgegenzusetzen. Außerdem werden nutzergenerierte Inhalte in den sozialen Medien weder moderiert noch überprüft. Das bedeutet: Gewalt, Hass, Desinformation und andere Widrigkeiten dieser Welt erreichen junge Menschen meist ungefiltert, und – das kommt noch dazu – sie verbreiten sich über die Algorithmen ganz anders und noch dramatischer als andere Informationen. All dem wollen wir einen Riegel vorschieben und setzen uns dafür ein, dass die Anbieter sozialer Medien zu einer datensparsamen und wirksamen Altersüberprüfung verpflichtet werden. Die EU ist mit der EUDI-Wallet hier auf einem guten Weg. Der Schlüssel dafür liegt in Brüssel. Die EU nimmt für sich in Anspruch, den Jugendschutz im Bereich der sozialen Medien, sogenannter Vermittlungsdienste, mit dem Digital Services Act abschließend geregelt zu haben. Das wiederum macht es Ländern wie Deutschland extrem schwer oder nahezu unmöglich, zusätzliche Regelungen zum Jugendmedienschutz zu treffen. Wir appellieren daher an die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene konsequent für einen starken Jugendmedienschutz einzusetzen. Denn die großen Anbieter sozialer Medien agieren global. Nationale Regelungen allein reichen in der Regel nicht aus. Das darf aber nicht von unserem Handlungsbedarf ablenken. Unsere Bundesratsinitiative verfolgt das Ziel einer Balance zwischen Jugendschutz und einer richtigen und notwendigen Teilhabe. Wir wollen Kinder und Jugendliche vor systematischen Risiken schützen, ohne ihnen die Vorteile digitaler Räume zu nehmen. Es geht nicht darum, digitale Räume zu verbieten. Es geht darum, sie sicherer zu machen, erstens, damit Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren soziale Medien nutzen können, ohne von endlosen Empfehlungsmechanismen überrollt zu werden, zweitens, damit Kinder unter 14 Jahren genügend Medienkompetenz aufbauen können, bevor sie an soziale Medienangebote herangeführt werden – was übrigens noch mal deutlich macht, dass das Thema Medienkompetenzvermittlung/Medienbildung eine ganz entscheidende Rolle spielen muss und nicht durch ein Verbot ersetzt wird –, und drittens, damit für alle Nutzerinnen und Nutzer, auch für Erwachsene, standardmäßig keine Steuerung mit algorithmischen Feeds erfolgt, sondern jeder Mensch selbstbestimmt entscheidet, welche Inhalte er sehen möchte. Muss das eigentlich der Staat regeln? Diese Frage könnte man stellen. Natürlich spielen auch Erziehungspersonen eine entscheidende Rolle. Sie begleiten Kinder, sie vermitteln Werte, sie sind Vorbilder. Aber auch sie sind den manipulativen Techniken der Anbieter sozialer Medien ein Stück weit ausgeliefert. Damit diese Algorithmen das Nutzerverhalten nicht zu stark dominieren, braucht es Regeln, um den Schutz junger Menschen zu gewährleisten – wie im Straßenverkehr auch oder beim Umgang mit Alkohol oder Tabak, wo wir uns die Frage, warum es eine Regulierung gibt, gar nicht stellen. Das Zusammenspiel von öffentlicher und familiärer Fürsorge ist entscheidend, und das muss eben auch in der digitalen Welt gelten. Wir stehen an einem Punkt, an dem wir handeln müssen. Viele EU-Mitgliedstaaten diskutieren bereits über Altersgrenzen. Mitunter sind die Gesetzesvorhaben sogar sehr konkret. Das zeigt: Der Handlungsdruck ist real, und er besteht europaweit. Daher begrüße ich es ausdrücklich, dass sich inzwischen auch die EU-Kommission und das Europäische Parlament des Themas angenommen haben. Wir brauchen einen einheitlichen europäischen Rahmen für die Nutzung sozialer Medien, eine verpflichtende, verlässliche und datensparsame Altersüberprüfung, sichere Grundeinstellungen, die jungen Menschen tatsächlich Schutz bieten, mehr Transparenz und vor allen Dingen mehr Verantwortung für die Plattformen und eine starke Förderung von Medienkompetenz bei Kindern, Jugendlichen, aber auch bei Erwachsenen. – Vielen Dank! Präsident Dr. Andreas Bovenschulte: Ganz herzlichen Dank, Herr Kollege! – Ich rufe auf: Herrn Minister Gruhner, Thüringen. Stefan Gruhner (Thüringen): Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Ministerpräsident Lies hat gerade schon vorgestellt und skizziert, was die Inhalte unserer gemeinsamen Entschließung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in sozialen Medien sind. Ich will auch für den Freistaat Thüringen noch mal die Dringlichkeit dieses Themas verdeutlichen. Sie wissen, unser Ministerpräsident Mario Voigt hat schon im letzten Jahr deutlich gemacht, dass dringender Handlungsbedarf hinsichtlich dieser Frage besteht. Deswegen ist es gut, wenn wir an unterschiedlichen Stellen, auch hier im Bundesrat, in dieser Frage vorankommen, und es ist gut, dass es eine breite Unterstützung im politischen Raum dafür gibt. Denn uns allen ist klar: Digitale Medien bestimmen heute zu einem großen Teil die Lebensrealität, den Alltag junger Menschen. Insofern liegt es in unserer Verantwortung, diese Realität sicher zu gestalten. Im Grunde ist es so: Was früher Bolzplatz und Freibad gewesen sind, sind heute Feeds und Likes. Deswegen müssen wir auch in diesem Bereich entsprechende Schutzmechanismen entwickeln. Ich will nicht sagen, dass diese Entwicklung per se schlecht ist. Aber am Ende hat sie eine Kehrseite. Auf der einen Seite gibt es mehr Chancen auf Information, Teilhabe und Kommunikation. Die Kehrseite sind enorme psychische Belastungen. Verschiedene Studien haben das auch wissenschaftlich belegt. Ich will hier mal aufzählen: Depressionen, Angststörungen, Konzentrationsprobleme, suchtähnliches Verhalten. All das ist wissenschaftlich belegt. All das sehen wir. Wir sehen, dass Kinder Ziel von Cybergrooming, von Hass, Hetze, Desinformation sind. Wir sehen auch, dass Plattformen ihre Geschäftsmodelle genau darauf ausrichten, dass sie Aufmerksamkeit um jeden Preis maximieren wollen – und das auf Kosten der Jüngsten. Ich will auch noch in den Blick nehmen, was in dieser Woche in Los Angeles gerichtlich entschieden wurde, wo Google und Meta wegen des nachgewiesenen Suchtpotenzials von sozialen Medien verurteilt wurden und einer Klägerin entsprechend eine Entschädigung in Millionenhöhe zugesprochen wurde. Die Leopoldina hat – viele von uns wissen das – eine sehr bemerkenswerte und auch sehr tiefgehende Analyse vorgelegt, die klar den Handlungsbedarf unterstreicht, den es gibt. Es ist gut, dass die Bundesregierung, dass Bundesministerin Prien eine Expertenkommission eingesetzt hat, die sich mit diesen Fragen weitergehend auseinandersetzt. Das zeigt: Das Problem ist erkannt. Das Problem wird auch vertieft betrachtet. Insofern ist es richtig, dass man hier nicht länger abwartet

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