Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. dem SGB II mit unbekanntem Aufenthaltsort
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Fälle von sogenannten "abgängigen Personen", also Leistungsbeziehern, die verschwinden, ohne dass den Behörden der Grund des Verschwindens und der Aufenthaltsort der betroffenen Personen bekannt ist, im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch in den letzten zwei Jahren bundesweit entwickelt, und in welchem Kostenumfang wurden nach Abgang bzw. Verschwinden der betroffenen Leistungsbezieher die Leistungen an dieselben weiterhin ausgezahlt (bitte die Fallzahlen und die Gesamthöhe der Auszahlungen an "abgängige Personen" pro Jahr insgesamt sowie den jeweiligen Anteil von Ausländern an besagter Personengruppe angeben)?
Zeitachse
- 06.02.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4006 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.