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Anpassung der Pauschalierung der Lohnsteuer bzw. Verpflegungsmehraufwendungen im Baugewerbe

Vorgang 331402 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 10.06.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Nach welchen Kriterien wird die Bundesregierung in der 21. Wahlperiode die seit dem 1. Januar 2020 innerhalb Deutschlands geltenden Pauschalierungsmöglichkeiten im Baugewerbe (§ 40 des Einkommensteuergesetzes &ndash; EStG &ndash; Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen) sowie die Verpflegungsmehraufwendungen (§ 9 EStG &ndash; Werbungskosten) anpassen, und ist darüber hinaus grundsätzlich eine indexbasierte Anpassung vorgesehen?

Zeitachse

  1. 06.02.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4006 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.