Anpassung der Pauschalierung der Lohnsteuer bzw. Verpflegungsmehraufwendungen im Baugewerbe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Nach welchen Kriterien wird die Bundesregierung in der 21. Wahlperiode die seit dem 1. Januar 2020 innerhalb Deutschlands geltenden Pauschalierungsmöglichkeiten im Baugewerbe (§ 40 des Einkommensteuergesetzes – EStG – Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen) sowie die Verpflegungsmehraufwendungen (§ 9 EStG – Werbungskosten) anpassen, und ist darüber hinaus grundsätzlich eine indexbasierte Anpassung vorgesehen?
Zeitachse
- 06.02.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/4006 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.