Nichteingreifen der UN-Mission MONUSCO bei Angriffen von Milizgruppen auf die Zivilbevölkerung zweier Provinzen in der Demokratischen Republik Kongo
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Gründe des Nicht-Eingreifens der MONUSCO (Mission der Vereinten Nationen für die Stabilisierung in der Demokratischen Republik Kongo) bei Übergriffen und Angriffen der M23 und anderer Milizgruppen auf die Zivilbevölkerung in Nord-Kivu und von Milizen wie den ADF- und CODECO-Gruppen in Ituri (www.globalr2p.org/countries/democratic-republic-of-the-congo/), obwohl der Schutz der Zivilbevölkerung Teil ihres Mandates ist, vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung einer der größten Beitragszahler der Vereinten Nationen ist, und wenn ja, wie lauten diese, und liegen ihr eigene oder fremde Einschätzungen dazu vor, welche Möglichkeiten bestehen, den Einsatz der MONUSCO unter dem im Dezember 2025 verlängerten Mandat (www.monusco.unmissions.org/sites/default/files/resolution_2808_2025_en.pdf) effektiver zu gestalten, und wenn ja, wie lauten diese?
Zeitachse
- 23.01.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3772 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.