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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 23.01.2026 · WP 21 · 21/3772 · Schriftliche Fragen · Original ↗

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/3772 21. Wahlperiode 23.01.2026 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 9 Akbulut, Gökay (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 40 Aken, Jan van (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 64, 65 Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56, 66 Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96, 97 Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 50, 51, 70 Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 21 Beutin, Lorenz Gösta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 57, 76 Blos, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86, 87, 88 Bock, Violetta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67, 78 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 23 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 93 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 25 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Fetsch, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 89, 90 Gesenhues, Jan-Niclas, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 Giersch, Alexis L. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 Abgeordnete Nummer der Frage Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 4 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Hofreiter, Anton, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 27, 83 Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 14 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109, 110 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 15 Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Lemke, Steffi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 95 Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 43, 44 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Merendino, Stella (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 99, 100 Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Mirow, Sahra (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 52, 79, 101 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 60 Abgeordnete Nummer der Frage Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . 45, 111 Nick, Ophelia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 7 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Otten, Gerold (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 34, 84 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Rietenberg, Sylvia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Roth, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 47 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35, 48 Rüffer, Corinna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Abgeordnete Nummer der Frage Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 49, 61, 68 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 72, 102, 103 Schwerdtner, Ines (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 81, 82 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Stange, Julia-Christina (Die Linke) . . . . . . . . 104, 105 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Wagener, Robin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Wiehle, Wolfgang (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Zaum, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 73, 74, 75 Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106 Drucksache 21/3772 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Blos, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 4 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Fetsch, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 7 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Rietenberg, Sylvia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Akbulut, Gökay (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 15 Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Seite Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 23 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Rüffer, Corinna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Wagener, Robin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Zaum, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Akbulut, Gökay (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Hofreiter, Anton, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 33, 34 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 35 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Roth, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Mirow, Sahra (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Otten, Gerold (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/3772 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Beutin, Lorenz Gösta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Aken, Jan van (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Zaum, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53, 54 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Beutin, Lorenz Gösta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Bock, Violetta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Mirow, Sahra (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Schwerdtner, Ines (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 59 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63, 64 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 64, 65 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Wiehle, Wolfgang (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Gesenhues, Jan-Niclas, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Lemke, Steffi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Drucksache 21/3772 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Merendino, Stella (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Mirow, Sahra (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72, 73 Stange, Julia-Christina (Die Linke) . . . . . . . . . . . 74, 75 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Nick, Ophelia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Giersch, Alexis L. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 79 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/3772 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Dr. Michael Blos (AfD) Welche Konsequenzen sind seitens der Bundesregierung vorgesehen, wenn im Rahmen geförderter Kulturförderprojekte die parteipolitische Neutralität nicht gewahrt wird, und gab es hierzu schon Fälle in der Vergangenheit? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 23. Januar 2026 Rechtsfolgen für Verstöße gegen rechtliche Vorgaben, wie etwa das Neutralitätsgebot, ergeben sich aus dem Verwaltungs- und Haushaltsrecht, das Grundlage der jeweiligen Zuwendungsbescheide ist (z. B. Rücknahme, Widerruf). Erkenntnisse zu Fällen in der Vergangenheit liegen nicht vor. 2. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) Geschah die Streichung von fünf wertvollen Schnupftabakdosen des Hohenzollern-Königs Friedrich II. aus dem Berliner Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes nach vorheriger Abstimmung mit dem Bund, und welche genauen Gründe haben zur Änderung der Position des Bundes geführt, der die Schnupftabakdosen ursprünglich für sich beansprucht hatte (siehe www. spiegel.de/panorama/hohenzollern-deal-hat-die-oe ffentliche-hand-20-millionen-euro-verschenkt-a-5 8488479-94b3-47aa-8882-462596db25f4; bitte ausführlich erläutern, wie das erwähnte neue Gutachten die alte Rechtsposition des Bundes widerlegt hat)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 19. Januar 2026 Das Verfahren zur Löschung der Tabatieren aus dem Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes erfolgte in eigener Zuständigkeit des Landes Berlin. Der Bund wurde im Rahmen der Verhandlungen der öffentlichen Hand mit dem Haus Hohenzollern hierüber unterrichtet. 3. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) Erkennt der Beauftrage der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Dr. Wolfram Weimer einen möglichen Zusammenhang oder ggf. eine nach meiner Auffassung anzudenkende mittelbare politische Mitverantwortung für die durch einen linksextremen Terroranschlag auf die Infrastruktur der Bundeshauptstadt Berlin verursachte Kältenotlage Hunderttausender, da seine Behörde im Rahmen des Verlagspreises 2025 auch den Unrast Verlag prämiert und wiederholt finanziell gefördert hat, welcher in der von ihm verlegten Publikation „Tipps und Tricks für Antifas und Antiras“ neben Hinweisen auf die Begehung und Verschleierung von Straftaten auch Anleitungen für das Verfassen von Bekennerschreiben verbreitet, und die mutmaßlichen Terroristen des Anschlages in Berlin, die mit einem derartigen Bekennerschreiben an die Öffentlichkeit getreten sind (vgl. www.nius.de/politik/news/linksextremen-anschla g-weimer-foerderung-terroranleitung#)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 19. Januar 2026 Nein. Unabhängig davon geht der BKM grundsätzlich Hinweisen nach, wenn Verletzungen von Förderbedingungen durch Fördernehmer im Raum stehen. 4. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) Hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer eine Position zu dem vom Kabinett verabschiedeten Entwurf eines Politische-Werbung-Transparenz- Gesetzes, das zum Teil ohne richterlichen Beschluss Durchsuchungen unter anderem von journalistischen Redaktionen und auch Beschlagnahmen ermöglichen soll, was von einigen Experten als verfassungswidrig eingestuft wird (vgl. www. n i u s.de/politik/news/durchsuchungen-redaktionen-bu ndesregierung-gesetz), und wenn ja, wie lautet diese vor dem Hintergrund der Meinungsfreiheit und der freien journalistischen Arbeit? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 21. Januar 2026 Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien verweist hierzu auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 81, 82 und 83 des Abgeordneten Edgar Naujok auf Bundestagsdrucksache 21/3685. 5. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Auf welche Kosten belief sich die im November 2025 gestartete Informationskampagne der Bundesregierung „Das kann Deutschland“ bis zum 12. Januar 2026, und wie hoch waren dabei die Kosten für Plakatwerbung und digitale Werbeflächen in den einzelnen Bundesländern (bitte pro Bundesland aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Stefan Kornelius vom 19. Januar 2026 Die Kampagne „Das kann Deutschland“ läuft derzeit. Die genaue Höhe der genannten Kosten kann erst nach dem Vorliegen der Schlussabrechnungen für die entstandenen Schaltkosten einschließlich der endgültigen Rabatte beziffert werden. Dies kann erfahrungsgemäß bis zum Ende der ersten Jahreshälfte des Folgejahres dauern. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 4 der Abgeordneten Zada Salihović auf Bundestagsdrucksache 21/2876 verwiesen. 6. Abgeordnete Iris Nieland (AfD) Gibt es seit der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 2 der Abgeordneten Karoline Otte auf Bundestagsdrucksache 21/1831 zur Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Veranlassungskonnexität“ bereits konkrete Ergebnisse oder ausgearbeitete Lösungsvorschläge dieser Arbeitsgruppe, und wenn ja, welche Inhalte haben diese (z. B. als Eckpunktepapier, Beschlussvorlage, Arbeitsentwurf)? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 20. Januar 2026 Bund und Länder haben in der Besprechung des Bundeskanzlers Friedrich Merz mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 18. Juni 2025 vereinbart, den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD niedergelegten Grundsatz der Veranlassungskonnexität mit Leben zu füllen. Die hierfür eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat die Frage, wie bei Auswirkungen von Bundesgesetzen auf die Haushalte der Länder und insbesondere der Kommunen – in dem bestehenden finanzverfassungsrechtlichen Rahmen – ein angemessener Ausgleich erfolgen kann, intensiv beraten. In der Besprechung am 4. Dezember 2025 haben der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder das Thema weiter erörtert. Bund und Länder haben sich dabei zunächst auf die Erarbeitung von Maßnahmen verständigt, die geeignet sind, die Ausgabendynamik im Bereich der Gesetzgebung des Bundes zu stoppen und dadurch insbesondere die Haushalte der Kommunen nachhaltig zu entlasten. 7. Abgeordnete Iris Nieland (AfD) Was wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Länder- Ministerpräsidentenkonferenz am 4. Dezember 2025 zur Arbeit der Bund- Länder-Arbeitsgruppe „Veranlassungskonnexität“ konkret erörtert, und wurden dort bereits Ergebnisse oder ausgearbeitete Lösungsvorschläge der Arbeitsgruppe vorgestellt oder beraten? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 19. Januar 2026 Die Bundesregierung nimmt an den internen Besprechungen der 16 Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nicht teil. Ausweislich des von den Ländern erstellten Ergebnisprotokolls der Ministerpräsidentenkonferenz vom 4. Dezember 2025 wurde das in Ihrer Frage genannte Thema unter TOP 1.2.1 AG Veranlassungskonnexität „erörtert“. Einzelheiten dieser Beratungen der Länder sind der Bundesregierung nicht bekannt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 8. Abgeordnete Doris Achelwilm (Die Linke) Inwiefern sind der Bundesregierung Schätzungen zu der Verteilungswirkung der Steuerentlastungen des Steueränderungsgesetzes 2025 auf private Haushalte bekannt (wenn möglich, bitte Angaben nach Einkommensquantilen aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 22. Januar 2026 Der Bundesregierung sind keine Schätzungen zu der Verteilungswirkung der Steuerentlastungen des Steueränderungsgesetzes 2025 auf private Haushalte bekannt. 9. Abgeordnete Doris Achelwilm (Die Linke) Inwiefern sind der Bundesregierung Schätzungen zu der Verteilungswirkung der Steuerentlastungen des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland auf private Haushalte bekannt (wenn möglich, bitte Angaben nach Einkommensquantilen aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 22. Januar 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 10. Abgeordneter Peter Felser (AfD) Hat die Bundesregierung bereits eine mögliche Umsetzung des SPD-Vorstoßes zur Reform der Erbschaftsteuer geprüft, und wenn ja, teilt die Bundesregierung die Meinung des Deutschen Bauernverbandes (www.topagrar.com/manageme nt-und-politik/news/agrarwirtschaft-lauft-sturm-g egen-reform-der-erbschaftsteuer-20022251.html), dass die genannten Reformpläne der SPD eine zusätzliche Belastung bäuerlichen Vermögens sowie eine enorme Gefährdung der Betriebe darstellen, die unbedingt zu verhindern sei? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 22. Januar 2026 Zu Vorschlägen der Fraktionen im Deutschen Bundestag nimmt die Bundesregierung keine Stellung. 11. Abgeordneter Thomas Fetsch (AfD) Hat die Bundesregierung bereits geprüft, ob das jüngst vorgestellte „SPD-Modell“ des Lebensfreibetrags in der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Bereich von Privatvermögen über 1 Mio. Euro und größer potenziell nicht zu einer Steuermehrbelastung (bei Übertragungsverhältnissen Ehegatte auf Ehegatte und Eltern auf Kinder) im Vergleich mit der bisherigen Rechtslage führen würde, die Wiederholungsschenkungen mit Freibeträgen in Höhe von jeweils 500.000 Euro (unter Ehegatten) beziehungsweise 400.000 Euro (Eltern auf Kinder) im zehnjährigen Rhythmus zulässt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wie ließe sich diese Steuermehrbelastung begründen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 22. Januar 2026 Zu Vorschlägen der Fraktionen im Deutschen Bundestag nimmt die Bundesregierung keine Stellung. 12. Abgeordneter Kay Gottschalk (AfD) Welche Gründe halten die Bundesregierung davon ab, ihre Selbstverpflichtungen zu regelmäßigen Evaluationen aus den Subventionspolitischen Leitlinien umzusetzen und ausstehende Reformen von Steuervergünstigungen seit fast 20 Jahren mit fehlenden Daten zu begründen (Ausschussdrucksache 21(7)99 vom 6. Januar 2026 – Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof. Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO zum 30. Subventionsbericht der Bundesregierung Steuervergünstigungen, Zusammenfassung Ziffer 05, S. 7)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 19. Januar 2026 Das Bundesministerium der Finanzen hat in den vergangenen Jahren im Bereich der Steuervergünstigungen umfassende externe Evaluierungsvorhaben in Auftrag gegeben. Nach der in der 19. Legislaturperiode abgeschlossenen Evaluierung von 33 Steuervergünstigungen unter Federführung des FiFO Köln hat das Bundesministerium der Finanzen in der vergangenen 20. Legislaturperiode im Bereich der Umsatzsteuer ein umfangreiches Gutachten beim ZEW Mannheim auf den Weg gebracht. Das Evaluierungsgutachten berücksichtigt u. a. auch veränderte gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen seit der letzten größeren im Jahr 2010 abgeschlossenen externen Evaluierung der Umsatzsteuerermäßigungen. Über die Ergebnisse u. a. auch des noch nicht abgeschlossenen Auftrags wird der 31. Subventionsbericht berichten. Mit dem Netzwerk empirische Steuerforschung (NeSt) sind erste Fortschritte auf dem Weg zu einer besseren Verknüpfung von Daten und einer besseren Zugänglichkeit von Forschenden zu den Daten erreicht worden. Es wird zu prüfen sein, ob und wie weitere Daten der Forschung mittelfristig zugänglich gemacht werden können, um die Datenlage u. a. auch im Bereich der Steuervergünstigungen zu verbessern. 13. Abgeordneter Robin Jünger (AfD) Inwieweit ist die Bundesregierung aktiv an den gesetzgeberischen Vorbereitungen zum digitalen Euro auf EU-Ebene beteiligt, und welche eigenen gesetzgeberischen Maßnahmen plant sie auf nationaler Ebene, um mögliche Marktverzerrungen durch die Rolle der Europäischen Zentralbank als Zahlungsanbieter zu verhindern? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 20. Januar 2026 Die Europäische Kommission hat am 28. Juni 2023 ein Paket zur einheitlichen Währung vorgestellt. Dieses Paket umfasst auch einen Legislativvorschlag zur Einführung des digitalen Euro. Diesen Vorschlag hat die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat unterbreitet. Am 19. Dezember 2025 hat der Rat seine Verhandlungsposition zum Legislativvorschlag zur Einführung des digitalen Euro bestimmt. Mit dem Legislativvorschlag wird der rechtliche Rahmen für die mögliche Ausgabe des digitalen Euro festgelegt. Zudem hat der Rat am 19. Dezember 2025 seine Verhandlungsposition zum Legislativvorschlag über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel bestimmt. Dieser Vorschlag sieht regulatorische Maßnahmen vor, um die Rolle des Euro-Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel dauerhaft zu schützen. Beide Legislativvorschläge sehen vor, dass ein digitaler Euro für die Bürgerinnen und Bürger das Bargeld ergänzen und nicht ersetzen soll. Die Bundesregierung war an den Beratungen im Rat beteiligt. Der europäische Gesetzgebungsprozess dauert an. Mit dem vereinbarten Standpunkt kann der Rat Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über den digitalen Euro und den Status von Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel aufnehmen, die jedoch noch ausstehen. Nach gegenwärtigem Stand der Verhandlungen sieht der Rechtsakt zum digitalen Euro nicht vor, dass die Europäische Zentralbank als „Zahlungsanbieter“ auftreten soll. Vielmehr soll die Distribution des digitalen Euro durch Kreditinstitute und Zahlungsdienstleister erfolgen. 14. Abgeordneter Robin Jünger (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung die aus meiner Sicht zunehmende Sorge in der Bevölkerung, dass die Einführung eines digitalen Euro langfristig zu einer Verdrängung des Bargelds führen könnte, und welche Maßnahmen ergreift sie konkret, um sicherzustellen, dass Bargeld nicht durch digitale Zahlungsformen schleichend ersetzt wird? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 20. Januar 2026 Die Bundesregierung misst der generellen Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Bargeld große Bedeutung bei. Sie bekennt sich ausdrücklich zum Fortbestand des Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel. Auch die Zentralbanken des Eurosystems verfolgen mit ihrer Bargeldstrategie das Ziel, dass Euro-Banknoten und -Münzen auch in Zukunft als Zahlungsmittel und Wertaufbewahrungsmittel breit verfügbar und allgemein akzeptiert sind. Aus Sicht der Bundesregierung ist der Zugang zu Bargeld und dessen Akzeptanz weiterhin gut gewährleistet (siehe Monatsbericht der Deutschen Bundesbank „Bargeldakzeptanz in Deutschland“ vom 19. Dezember 2025). Zugleich nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis, dass die Akzeptanz von unbaren Zahlungsmitteln in den letzten Jahren gestiegen ist, da viele Bürgerinnen und Bürger mittlerweile unbare Zahlungsmittel bevorzugen (vgl. Zahlungsverhalten in Deutschland 2023, Stand: Dezember 2024, S. 31). Bereits heute ist Euro-Bargeld nach Unionsrecht das gesetzliche Zahlungsmittel in der Eurozone. Zudem sind auf EU-Ebene laufende Verhandlungen zu weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen bereits fortgeschritten. Die Europäische Kommission hat am 28. Juni 2023 ein Paket zur einheitlichen Währung vorgestellt. Dieses Paket umfasst auch einen Legislativvorschlag für eine Verordnung über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel (abrufbar hier: https://eur- lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A52023PC0364). Der Vorschlag sieht regulatorische Maßnahmen vor, um die Rolle des Euro-Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel dauerhaft zu schützen. So soll u. a. der einfache Zugang zu Bargeld und dessen weitflächige Annahme sichergestellt werden. Die Bundesregierung begrüßt diesen Legislativvorschlag, da er die Rolle von Bargeld langfristig sicherstellt. Ferner wird durch den Rechtsakt sichergestellt, dass ein digitaler Euro das Bargeld nur ergänzt und nicht ersetzt. 15. Abgeordnete Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welchen konkreten Gründen lehnt die Bundesregierung einen im nächsten EU-Haushalt dauerhaft verankerten Krisenreaktionsmechanismus ab, obwohl sowohl das Corona- Wiederaufbauprogramm „NextGenerationEU“ als auch der im Dezember 2025 beschlossene Ukraine-Kredit gezeigt haben, dass eine wirksame europäische Krisenreaktion faktisch nur über schuldenfinanzierte Instrumente möglich ist, und mit welcher Begründung setzt die Bundesregierung in unvorhersehbaren Krisen weiterhin auf Ad-hoc-Lösungen, statt mit einem demokratisch legitimierten und klar definierten Kriseninstrument unvorhersehbare Situationen vorausschauend mitzudenken? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 22. Januar 2026 Aus Sicht der Bundesregierung stellt der von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Krisenreaktionsmechanismus kein klar definiertes Kriseninstrument dar. Die Bundesregierung lehnt den vorgeschlagenen Krisenreaktionsmechanismus aus politischen, ökonomischen und rechtlichen Gründen ab. Anders als beim Aufbauinstrument „NextGenerationEU“ soll vorab weder die absolute Höhe der von der EU dazu an den Kapitalmärkten aufnehmbaren Kredite noch das Ende der Rückzahlung der aufgenommenen Kredite durch die EU festgelegt werden. Der vorgeschlagene Krisenreaktionsmechanismus ist deshalb mit Blick auf Umfang und Zweckbestimmung deutlich zu weit und unbestimmt. Ökonomisch könnte ein solcher Krisenreaktionsmechanismus außerdem die wirtschafts- und haushaltspolitische Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten schwächen. Zur Bewältigung eventueller zukünftiger Krisen verfügt die Union über ausreichende und wirksame Instrumente. 16. Abgeordneter Thomas Ladzinski (AfD) In welcher genauen Höhe hat die Bundesregierung Finanzmittel aufgewandt, um US- Zivilbeschäftigte im Rahmen des US-Shutdowns (Haushaltssperre in den USA) ab Oktober 2025 zu bezahlen, und in welcher genauen Höhe wurden diese Finanzmittel durch die US-Administration erstattet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 23. Januar 2026 Damit den bei den US-Streitkräften angestellten örtlichen Zivilbeschäftigten die Gehälter trotz Shutdowns für die Monate Oktober und November 2025 gezahlt werden konnten, wurde gemäß § 37 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von insgesamt 134,3 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2025 zugelassen. Die vorfinanzierten Mittel sind nach Beendigung des Shutdowns in Gänze (134,3 Mio. Euro) erstattet worden. 17. Abgeordneter Reinhard Mixl (AfD) Welche Ausgaben hat die Bundesregierung im Jahr 2024 im Bundeshaushalt einschließlich aller Sondervermögen in den Bereichen Allgemeine Verwaltung, Verteidigung, Soziale Dienste, Schuldendienst und Sonstiges, jeweils in Mrd. Euro und als Prozentanteil am jeweiligen Gesamthaushalt (einschließlich aller Sondervermögen) tatsächlich getätigt, und wie verteilen sich diese Ausgaben nach den genannten Kategorien auf die Kernhaushaltsmittel sowie auf Sondervermögen im Jahr 2024? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 20. Januar 2026 Die Angaben entsprechen der Darstellung der Ausgaben im Gruppierungs- und Funktionenplan nach §§ 13 und 14 der Bundeshaushaltsverordnung (BHO). Haushalt 2024 Ist-Ausgaben in Mrd. Euro Prozentanteil am Gesamthaushalt Kernhaushalt Gesamtausgaben 474,16 100,0 Allgemeine Verwaltung  65,74  13,9 Verteidigung  57,07  12,0 Soziale Dienste 222,75  47,0 Schuldendienst  42,72   9,0 Sonstiges* / / SV Bundeswehr (§ 1 Abs. 2 HG 2024) Gesamtausgaben  17,17 100,0 Allgemeine Verwaltung   0,00   0,0 Verteidigung  16,91  98,4 Soziale Dienste   0,00   0,0 Schuldendienst   0,27   1,6 Sonstiges   0,00   0,0 Haushalt 2024 Ist-Ausgaben in Mrd. Euro Prozentanteil am Gesamthaushalt SV Aufbauhilfe 2021 (§ 1 Abs. 3 HG 2024 ) Gesamtausgaben   1,41 100,0 Allgemeine Verwaltung   0,00   0,0 Verteidigung   0,00   0,0 Soziale Dienste   0,00   0,0 Schuldendienst   0,00   0,0 Sonstiges   1,41 100,0 SV Digitale Infrastruktur § 1 Abs. 4 HG 2024) Gesamtausgaben   4,07 100,0 Allgemeine Verwaltung   0,00   0,0 Verteidigung   0,00   0,0 Soziale Dienste   0,00   0,0 Schuldendienst   0,00   0,0 Sonstiges   4,07 100,0 SV Klima- und Transformationsfonds (§ 1 Abs. 5 HG 2024) Gesamtausgaben  47,53 100,0 Allgemeine Verwaltung   0,00   0,0 Verteidigung   0,00   0,0 Soziale Dienste   0,00   0,0 Schuldendienst   0,00   0,0 Sonstiges  47,53 100,0 * Sonstiges für den Kernhaushalt nicht darstellbar, da Ausgaben sowohl unter die jeweiligen Gruppierungen als auch die erfragten Funktionen fallen können und somit Überschneidungen möglich sind.   Hinweise zur Auswertung: Gesamtausgaben: Ohne Verrechnungsausgaben. Allgemeine Verwaltung: Hauptgruppe 4 sowie Obergruppe 51 bis 54. Verteidigung: Oberfunktion 03 (enthält Ausgaben der Allgemeinen Verwaltung). Soziale Dienste: Hauptfunktion 2 (enthält Ausgaben der Allgemeinen Verwaltung) Schuldendienst: Obergruppe 56 bis 59. Sonstiges: Differenz aus Gesamtausgaben und Ausgaben in den gewählten Bereichen. 18. Abgeordnete Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant das Bundesministerium der Finanzen (BMF) als Träger der Rechtsaufsicht über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Maßnahmen, um zu verhindern, dass der seit 2013 bestehende Leerstand der von der BImA verwalteten sog. Britenhäuser am Markweg in Münster und der damit verbundene Verstoß gegen die Wohnraumschutzsatzung der Stadt Münster unverzüglich abgestellt wird, und wenn ja, welche, und welche Konsequenzen zieht sie daraus, dass es die BImA trotz des erhöhten Wohnraumbedarfs in der Stadt Münster über mittlerweile über zwölf Jahre unterlassen hat, die leerstehenden Wohngebäude einer Wohnnutzung zuzuführen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 22. Januar 2026 Die sechs BImA-eigenen Reihenhäuser im Markweg 3 bis 11 in Münster waren bis zum Jahr 2013 den britischen Streitkräften zur Nutzung überlassen und wurden sodann wieder an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zurückgegeben. Im Anschluss daran überließ die BImA diese Wohnliegenschaft im Rahmen einer Überlassungsvereinbarung der Stadt Münster zur Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen. Nach Auslaufen dieser Vereinbarung im Januar 2019 übernahm die BImA wieder diese Liegenschaft und trat zeitgleich mit der Stadt Münster sowie der kommunalen Wohn+Stadtbau GmbH in Verkaufsverhandlungen. Da seitens der Wohn+Stadtbau GmbH im Falle ihres Erwerbs ein Rückbau der Einfamilienreihenhäuser geplant war, sah die BImA seinerzeit von einer weiteren Vermietung der Häuser ab. Im Jahr 2021 nahm die Stadt Münster vom Erwerb der Einfamilienreihenhäuser jedoch Abstand. Die BImA entschied sodann, die Wohnungen wieder der Vermietung im Rahmen der Wohnungsfürsorge des Bundes zuzuführen, was allerdings eine umfangreiche Sanierung einschließlich partieller Entkernung bedingt. Parallel hierzu steht die BImA aktuell in Verhandlungen mit der Stadt Münster und prüft unter Berücksichtigung deren städtebaulicher Ziele und Vorgaben auch die Möglichkeit einer Neuordnung und Neubebauung der betreffenden Liegenschaft. Die finale Entscheidung, ob saniert oder neu gebaut wird, steht allerdings noch aus. Unabhängig von diesem Einzelfall haben BMF und BImA im Jahr 2024 ein Leerstandsabbauprogramm mit dem Ziel initiiert, die Wohnungsleerstandsquote der BImA bis zum Ende des Jahres 2026 auf ein marktübliches Niveau von rd. 4 Prozent zu senken. Für Ende 2025 war eine Leerstandsquote von 8,4 Prozent als Zwischenziel avisiert, welches auch erreicht werden konnte. 19. Abgeordneter René Springer (AfD) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Anzahl sowie der Anteil der Kindergeldberechtigten, von deren Kindern mindestens eines mit Wohnsitz im Ausland gemeldet ist, aufgeschlüsselt nach weniger als drei, mehr als drei und mehr als fünf Kindern (bitte getrennt nach den folgenden Staatsangehörigkeiten ausweisen: polnisch, tschechisch, bulgarisch und rumänisch)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 19. Januar 2026 Die verfügbaren Daten zu Kindergeldzahlungen für Kinder mit Wohnsitz im Ausland können den Bestandsstatistiken der Bundesagentur für Arbeit unter https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Sta tistiken/Themen-im-Fokus/Familie-Kinder/Famka/Famka.html entnommen werden. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 20. Abgeordnete Gökay Akbulut (Die Linke) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum aktuellen Stand der strafrechtlichen Ermittlungen der Polizei Stuttgart im Zusammenhang mit dem Europa-League-Spiel zwischen dem VfB Stuttgart und Maccabi Tel Aviv am 11. Dezember 2025 vor, insbesondere im Hinblick auf das mutmaßliche Zeigen des Hitler-Grußes sowie auf dokumentierte Gesänge mit misogynen, gewaltverherrlichenden und rassistischen Inhalten durch einzelne Anhänger von Maccabi Tel Aviv (vgl. www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.vfb-gegen-mac cabi-tel-aviv-hitlergruss-und-schmaehgesaenge-p olizei-ermittelt-gegen-maccabi-fans.b54be590-0a 4b-4c32-9405-26800adfa1b4.html), die bereits zur Verhängung von Sanktionen durch die UEFA wegen „rassistischen und/oder diskriminierenden Verhaltens“ geführt haben (vgl. www.bbc.com/sp ort/football/articles/c14v5pdn5xyo), und welche präventiven und repressiven Maßnahmen beabsichtigen die zuständigen Bundesbehörden im Vorfeld des Europa-League-Heimspiels des SC Freiburg gegen Maccabi Tel Aviv am 22. Januar 2026 zu ergreifen, insbesondere im Bereich der Einreise- und Grenzkontrollen, um erneuten volksverhetzenden Provokationen und sonstigen sicherheitsrelevanten Störungen wirksam zu begegnen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 20. Januar 2026 Die Bundesregierung äußert sich nicht zu laufenden Ermittlungsverfahren, um den Fortgang der Ermittlungen nicht zu gefährden. Zu Sachverhalten, die in der Zuständigkeit der Länder liegen, äußert sich die Bundesregierung nicht. Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder bereiten sich anlässlich des Europa-League-Heimspiels des SC Freiburg gegen Maccabi Tel Aviv am 22. Januar 2026 im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten und auf Grundlage einer fortlaufenden Lagebewertung auf mögliche sicherheitsrelevante Entwicklungen vor. Die Bundespolizei wird im Vorfeld und am Spieltag im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung sowohl im grenzpolizeilichen als auch im bahnpolizeilichen Bereich lage- und risikoorientierte präventive Maßnahmen durchführen. Dazu gehören insbesondere polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ein- und Ausreise sowie der An- und Abreise von Spielbeteiligten und Zuschauerinnen und Zuschauern über die Verkehrsträger mit dem Ziel, Gefahren für die öffentliche Sicherheit frühzeitig zu erkennen und diesen wirksam zu begegnen. Werden im Zusammenhang mit dem Spiel strafbare Handlungen festgestellt, insbesondere volksverhetzende Äußerungen oder sonstige sicherheitsrelevante Störungen, wird die Bundespolizei in ihrem Zuständigkeitsbereich die erforderlichen repressiven Maßnahmen ergreifen und entsprechende Strafanzeigen erstatten. Die polizeiliche Einsatzverantwortung im unmittelbaren Veranstaltungsumfeld liegt bei der hierfür zuständigen Landespolizei Baden- Württemberg. Hierzu äußert sich die Bundesregierung nicht (s. obenstehende Begründung). Die Maßnahmen der Bundes- und Landesbehörden erfolgen koordiniert und lageangepasst. 21. Abgeordneter Lukas Benner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auf welche „gleichgesinnten“ EU-Länder bezog sich der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt, als er in einem Interview mit der Deutschen Welle am 7. Januar 2026 von der Verständigung über die Einrichtung von Rückführungszentren außerhalb der EU sprach (www.dw.com/de/al exander-dobrindt-interview-deutschland-asylbewe rber-migration-csu-asyl-ukraine/video-7542 6274)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 20. Januar 2026 Deutschland tauscht sich zu innovativen Lösungen in der Drittstaatenkooperation, darunter „Return Hubs“, in einem informellen Arbeitskreis mit gleichgesinnten EU-Mitgliedstaaten aus. 19 dieser Mitgliedstaaten haben sich am 16. Dezember 2025 mit einem Schreiben an die Europäische Kommission gewandt und für das Thema um Unterstützung gebeten. Das Schreiben mit allen unterzeichnenden EU-Mitgliedstaaten wurde im Dezember 2025 von der dänischen Ratspräsidentschaft auf der Website des dänischen Ministeriums für Einwanderung und Integration veröffentlicht (siehe https://uim.dk/media/t3dnszqy/faelles-ministerbrev- 17122025.pdf). 22. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Gilt die laut einem Medienbericht mit Griechenland getroffene Vereinbarung, wonach bis zum Inkrafttreten der EU-Asylreform am 12. Juni 2026 keine Überstellungen im Rahmen des Dublin- Systems nach Griechenland erfolgen sollen und Deutschland im Gegenzug in den ersten zwei Semestern unter den neuen Regelungen keine Asylsuchenden über den Solidaritätsmechanismus aufnehmen muss (www.antenne.de/nachrichten/welt/ dobrindt-verteidigt-einigung-mit-griechenland- zuasylfaellen), auch für weitere Erstaufnahmeländer wie zum Beispiel Italien, Zypern oder Spanien, und wenn nein, was wurde vereinbart (bitte so genau wie möglich ausführen), und wenn ja, werden nur Überstellungen in diese Länder bis zum 12. Juni 2026 ausgesetzt oder werden bis zu diesem Datum nach Deutschland über diese Länder eingereiste Asylsuchende nicht zurückgeschickt, worauf die Bemerkung der griechischen Seite, Griechenland starte in die neue Regelung „mit null Rücküberstellungspflichten“, nach meiner Auffassung hindeuten könnte (ebd.; bitte ausführen), und wie viele Ersuchen, Zustimmungen und Überstellungen im Rahmen des Dublin-Systems gab es im ersten bzw. zweiten Halbjahr 2025 in Bezug auf Griechenland, Italien, Zypern und Spanien? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 22. Januar 2026 Die Mitgliedstaaten haben sich im Rat am 8. Dezember 2025 auf den Solidaritätspool für das Jahr 2026 verständigt. Auf dieser Grundlage werden erstmals Mitgliedstaaten, die unter Migrationsdruck stehen, durch andere Mitgliedstaaten im Rahmen des neuen Solidaritätsmechanismus entlastet werden. Deutschland wurde von der Kommission als unter der Gefahr von Migrationsdruck stehend eingestuft. Von der Kommission wurde ausdrücklich anerkannt, dass – neben der besonders hohen Zahl an unerlaubten Einreisen im Berichtszeitraum – Deutschland auch aufgrund der sehr hohen Zahl an Asylanträgen in den vergangenen zehn Jahren sowie der Aufnahme der meisten ukrainischen Schutzsuchenden in der EU besonders belastet ist. Vor diesem Hintergrund hat Deutschland mit Griechenland und Italien dahingehende Verständigungen erzielt, dass der deutsche Solidaritätsbeitrag ausschließlich in Form einer Anrechnung mit seiner Belastung aus erfolgter Zuständigkeitsübernahme aus Sekundärmigration der Vergangenheit erfolgen wird. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren nach der Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung – das gegenwärtige Dublin-Verfahren – zwischen Deutschland und Griechenland sowie Deutschland und Italien ab der Anwendung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wieder vollständig implementiert wird. Dies verdeutlicht das gemeinsame Anliegen, die GEAS-Reform zum Gelingen zu führen, zu der auch ein funktionierendes Überstellungsverfahren ein wichtiger Baustein ist. Mit Zypern und Spanien gibt es keine Vereinbarungen. Zahlen zu den Ersuchen, Zustimmungen und Überstellungen können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. 1. Halbjahr 2025 Übernahmeersuchen Zustimmungen Überstellungen Griechenland 3.554    78  20 Italien 3.824 4.477   0 Spanien 1.517 1.263 474 Zypern     85    17   9 Gesamt 2025 Übernahmeersuchen Zustimmungen Überstellungen Griechenland 6.518    96  26 Italien 6.229 6.633   1 Spanien 2.788 2.156 878 Zypern   145    26  13 23. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Gab es seit dem russischen Überfall Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 Abschiebungen aus Deutschland in die Ukraine, und wenn ja, wie viele (bitte nach Jahren und den fünf wichtigsten Staatsbürgerschaften der Betroffenen aufschlüsseln), und wieso wird die von der Ausländerbehörde Gelsenkirchen veranlasste Abschiebung eines tadschikischen Staatsbürgers in die Ukraine am 24. April 2025 (www.gelsenkirche n.de/de/_meta/aktuelles/artikel/67401-tadschikisc her-staatsangehoeriger-in-die-ukraine-abgesch oben) in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/1239 nicht genannt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 23. Januar 2026 Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen keine statistischen Angaben zu Abschiebungen von ukrainischen Staatsangehörigen in die Ukraine vor. Daher ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/1239 korrekt. Die Bundespolizei unterstützt die Länder auch bei Landüberstellungen in die Nachbarstaaten. Mit Hilfe der Nachbarstaaten finden Abschiebungen auf dem Landweg in weitere Staaten statt. Diese werden statistisch dem Nachbarstaat (z. B. Polen) zugeordnet, da keine Rückmeldung zur Überstellung in den Zielstaat erfolgt. Zu dem angefragten tadschikischen Staatsangehörigen erfolgte der Vollzug der Rückführung durch das zuständige Land. 24. Abgeordneter Tobias Ebenberger (AfD) Welche Bundesministerinnen und Bundesminister der 24. Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland beziehen Ruhegehalt und in welcher Höhe? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 21. Januar 2026 Die Zahlung von Ruhegehalt im Sinne der Fragestellung richtet sich nach § 15 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (BMinG). Derzeit bezieht keine Bundesministerin und kein Bundesminister der 24. Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland Ruhegehalt. 25. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Helferinnen und Helfer sind derzeit im Technischen Hilfswerk, in den Freiwilligen Feuerwehren sowie in den im Bevölkerungsschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen bundesweit tätig (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und welche personelle Zielgröße verfolgt das Bundesministerium des Innern vor dem Hintergrund der veränderten Sicherheitslage für die genannten Organisationen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 20. Januar 2026 Im Technischen Hilfswerk (THW), als bundeseigene Einsatzorganisation, sind derzeit bundesweit ca. 71.000 Helferinnen und Helfer zuzüglich 17.000 Junghelferinnen und Junghelfer aktiv. Die Verteilung auf die Länder kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Länder Helfer Baden-Württemberg  8.605 Bayern 13.357 Berlin  1.129 Brandenburg  1.330 Sachsen-Anhalt  1.167 Bremen  1.192 Niedersachsen  8.598 Hamburg  1.051 Mecklenburg-Vorpommern  1.135 Hessen  5.166 Rheinland-Pfalz  4.108 Saarland  2.209 Nordrhein-Westfalen 16.163 Sachsen  1.969 Thüringen    717 Schleswig-Holstein  2.899 Summe 70.795 Die Länder sind für den Katastrophenschutz zuständig. Eine zentrale Erfassung der Helferinnen und Helfer der verschiedenen staatlichen und privaten Organisationen nach Ländern findet aktuell nicht statt. Der Bund stützt sich im Rahmen seiner Zuständigkeit für den Zivilschutz u. a. auf repräsentative Umfragen, die robuste Daten für das Gesamtsystem liefern und Trends aufzeigen. Als Quelle für die Mitgliedszahlen der einzelnen Hilfsorganisationen und der Freiwilligen Feuerwehren dienen deren Jahrbücher und Berichte, welche sie auf ihren Webseiten veröffentlichten und die das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) auf der Plattform „Mit dir für uns alle“ (https://mit-dir-fuer-uns-alle.de/organisat ionen/) regelmäßig zusammenführt und veröffentlicht. Auswertungen repräsentativer Bevölkerungsstudien zeigen, dass die Engagementquote, also der Anteil der deutschen Wohnbevölkerung, der sich im Bevölkerungsschutz engagiert, seit 1999 konstant bei 3 Prozent liegt. Aktuelle Zahlen des Freiwilligen-Surveys weisen auf einen leichten Anstieg hin. Insgesamt sind ca. 1,76 Millionen Menschen bei den verschiedenen Organisationen ehrenamtlich im Zivil- und Katastrophenschutz tätig. Vor dem Hintergrund steigender Einsatzzahlen, u. a. aufgrund der geänderten Sicherheitslage, des Klimawandels und der Pandemien, verfolgt die Bundesregierung die Stärkung des ehrenamtlichen Bevölkerungsschutzes zur Bewältigung der Herausforderungen. Mit Doppel- oder Dreifachbesetzung von Funktionen in den jeweiligen Einheiten sollen Redundanzen geschaffen sowie die Ablöse- und Durchhaltefähigkeit gestärkt werden. Es ist eine Doppelbesetzung aller bundeseigenen Fahrzeugtypen vorgesehen. Der Bund finanziert z. B. die Ausbildung für eine Doppelbesetzung der den Sanitätsfahrzeugen der Medizinischen Task Force (MTF) und der Unterstützungskomponente zugeordneten Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter. Das THW strebt eine Doppelbesetzung aller Funktionen in den jeweiligen Einheiten an. Die im THW geplante Zielgröße beträgt 74 000 Einsatzkräfte. Die Freiwillige Feuerwehr arbeitet zumeist mit einer Dreifachbesetzung. Die Festlegung des Besetzungssolls für die Feuerwehren liegt in der Zuständigkeit der Länder. Weiterhin fördert die Bundesregierung die Ein- und Anbindung sowie Ausbildung von ungebundenen Helfern und Spontanhelfern mit Projekten wie „Mobile Helfer“ und „Mobile Retter“. Diese Projekte zielen darauf ab, informelles Engagement als neue Engagementform für den Bevölkerungsschutz fruchtbar zu machen und im Ereignisfall fachlich hoch spezialisiertes Einsatzpersonal zu entlasten. Zudem fördert die Bundesregierung die Resilienz der Bevölkerung u. a. durch den neuen Ratgeber „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ und das Förderprogramm „Erste Hilfe mit Selbstschutzinhalten“. Diese Maßnahmen verfolgen das Ziel, die Resilienz und Durchhaltefähigkeit der Bevölkerung im Ereignisfall zu erhöhen und auf diese Weise das Einsatzpersonal zu entlasten. 26. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Kann die Bundesregierung unter Berücksichtigung der Tatsache, dass inzwischen 13 Anschläge auf Kritische Infrastrukturen den linksextremen „Vulkangruppen“ zugeordnet werden, das Personenpotenzial dieser Gruppen beziffern und erläutern, von wie vielen Gruppen sie diesbezüglich insgesamt ausgeht (bitte in absoluten Zahlen ausführen; www.welt.de/politik/deutschland/plus696 65f48919be1864fce8d6b/linksextremismus-diese- 13-anschlaege-rechnet-die-bundesregierung-den-l inksextremen-vulkangruppen-zu.html?source=pue rto-reco-2_ABC-V49.2.A_control)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 21. Januar 2026 Der Fragegegenstand und der in der Fragestellung genannte Medienbericht stehen unter anderem im Zusammenhang mit dem derzeit vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof geführten Ermittlungsverfahren wegen des Brandanschlags in Berlin mit Stromausfall im Südwesten Berlins am 3. Januar 2026. Die Beantwortung Ihrer Frage muss unterbleiben. Denn trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages und einzelner Abgeordneter zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter dem berechtigten Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der laufenden Ermittlungen zurück. Eine Auskunft zu Erkenntnissen aus dem Ermittlungsverfahren würde konkret weitergehende Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln. Aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt daher, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung hier Vorrang vor dem Informationsinteresse genießt. 27. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Wie viele Abschiebungen gab es im Jahr 2025, und wie viele davon wurden jeweils durch die einzelnen Bundesländer veranlasst (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 21. Januar 2026 Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die Daten für Dezember 2025 liegen noch nicht vor. Abschiebungen nach veranlassendem Bundesland Bundesland Januar bis November 2025 Baden-Württemberg  3.207 Bayern  3.413 Berlin  1.558 Brandenburg    184 Bremen    105 Hamburg    774 Hessen  1.738 Mecklenburg-Vorpommern    296 Niedersachsen  1.178 Nordrhein-Westfalen  4.426 Rheinland-Pfalz  1.066 Saarland    266 Sachsen    859 Sachsen-Anhalt    550 Schleswig-Holstein    698 Thüringen    430 Bundespolizei    563 Gesamt 21.311 Datenquelle: Polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES) Die statistischen Daten der PES können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen der Qualitätssicherung auch zukünftig geringfügig ändern. 28. Abgeordnete Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Vereinbarungen – einschließlich verbindlicher Verpflichtungen, betroffener Personengruppen, zeitlicher Geltung und rechtlicher Rahmen – hat das Bundesministerium des Innern (BMI) mit der syrischen Regierung getroffen, wie dies ein Sprecher des BMI gegenüber Medien bestätigt hat, und welche konkreten Maßnahmen plant das BMI hinsichtlich Abschiebungen nach Syrien (bitte den entsprechenden zeitlichen Horizont angeben; www.bild.de/politik/inl and/csu-fordert-abschiebeoffensive-syrer-muesse n-zurueck-695d6d594d1d5f581eeadc2c)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 23. Januar 2026 Die Bundesregierung äußert sich nicht zu konkreten Verhandlungsinhalten, da der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berührt ist, über den keine Auskunft erteilt wird. Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Eine Pflicht der Bundesregierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Bundesregierung liegen (Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) 124, 78 [120 f.]; 137, 185 [234]). Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 124, 78 [121]; 137, 185 [234 f.]). 29. Abgeordneter Jan Köstering (Die Linke) Welche Erkenntnisse im gesamten Bundesgebiet liegen dem Bundesamt für Verfassungsschutz seit 2022 zu den – zuerst in Berlin beobachteten – mutmaßlichen Angriffen auf Krankenhaus- Infrastruktur vor, und welche Schutzmaßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit getroffen, um Krankenhäuser und andere medizinische Kritische Infrastruktur vor Sabotage-Akten zu schützen (www.bz-berlin.de/berlin/angriffe-au f-berlins-kliniken)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 23. Januar 2026 Zu den in Rede stehenden Vorfällen liegen dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) keine Erkenntnisse vor, die über die Presseberichterstattung hinausgehen. Insbesondere liegen keine Informationen vor, die eine staatliche Urheberschaft nahelegen würden. Allgemein lässt sich festhalten, dass auch Krankenhäuser im Visier verschiedener Cyberakteure stehen. Mögliche Verbindungen zwischen Cybercrimeakteuren und einer staatlichen Steuerung sind Gegenstand der Analysen im Bereich der Cyber- und Spionageabwehr des BfV. Die Cyber- und Spionageabwehr unterstützt betroffene oder gefährdete Institutionen/Personen in Deutschland insbesondere durch anlassbezogene Sensibilisierungen und Informationsweitergaben, etwa im Falle einer konkreten Betroffenheit oder Gefährdung. Darüber hinaus erfolgen anlassunabhängige allgemeine Sensibilisierungen durch den Präventionsbereich des BfV oder durch öffentlich verfügbare Hinweise, wie beispielsweise auf der Internetseite https://verfassungsschutz.de. Grundsätzlich liegt in Deutschland die Verantwortung für den Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) zunächst bei deren jeweiligen Betreibern. Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder unterstützen die Betreiber beim Schutz ihrer Anlagen im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten, wobei die allgemeine Gefahrenabwehr im föderalen Aufbau Deutschlands in der Zuständigkeit der Länder liegt. Nach aktueller Rechtslage identifizieren und bewerten die Betreiber von KRITIS potenzielle Gefährdungen und treffen geeignete Gegenmaßnahmen zur Steigerung der Resilienz ihrer Anlagen und Einrichtungen, teilweise auf Basis sektorspezifischer gesetzlicher Regelungen. Der derzeit im parlamentarischen Verfahren befindliche Entwurf des KRITIS-Dachgesetzes sieht erstmals sektorübergreifende Vorgaben für die physische Resilienz Kritischer Infrastrukturen vor. KRITIS-Betreiber sollen zum Ergreifen von Resilienzmaßnahmen verpflichtet werden, die auf Risikobewertungen beruhen. Mit diesen Regelungen sollen die bestehenden Vorgaben zur IT-Sicherheit von KRITIS ergänzt werden, die bereits im Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geregelt sind und mit dem Umsetzungsgesetz der zweiten Richtlinie zur Stärkung der Cybersicherheit in der Europäischen Union erweitert werden. 30. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Inwiefern werden das Projekt „Asylfolgeanträge von Frauen und Mädchen aus Afghanistan – Hinweise für die Beratungspraxis“ der Abteilung Fi- AM (Flucht, interkulturelle Arbeit, Migration) der Diakonie Hessen sowie die Projektträger bzw. Unterstützer („DiakonieHessen“, „Evangelische Kirche in Hessen und Nassau“, „Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck“, ‚ Flüchtlingshilfe Hamm e. V.“) gefördert (bitte nach Trägern und Projekten aufschlüsseln), und sind der Bundesregierung weitere Organisationen bekannt, die für Asylanträge auf Basis des Urteils des Europäischen Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C 608/22 und C 609/22 vom 4. Oktober 2024 werben (https://fluechtlingshilfe-hamm.de/2 025/12/10/eugh-urteil-staerkt-den-fluechtlingssch utz-fuer-afghanische-frauen-was-das-fuer-frauen-i n-hamm-bedeutet/?utm_source=chatgpt.com; https://menschen-wie-wir.ekhn.de/fileadmin/conte nt/menschen-wie-wir/download/FiAM-Info/FIA M-Info_Afghanistan_Folgeantraege_11-202 5.pdf)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 20. Januar 2026 Zur ersten Teilfrage: Die Bundesregierung fördert das genannte Projekt nicht. Zur zweiten Teilfrage: Der Bundesregierung ist bekannt, dass eine größere Anzahl von Organisationen auf die Möglichkeit einer Asylfolgeantragstellung für afghanische Frauen hinweist. Konkret ist PRO ASYL zu nennen (www.proasyl.de/news/eugh-urteil-fuer-afghanistans-frauen- einkleiner-lichtblick-in-der-dunkelheit/). PRO ASYL wird von der Bundesregierung aber nicht gefördert. 31. Abgeordnete Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zu genau welcher Zeit war der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt seit dem Anschlag auf die Berliner Stromversorgung (3. Januar 2026) bis zu dem Zeitpunkt, an dem die betroffenen Haushalte wieder mit Strom versorgt wurden (im Laufe des 7. Januar 2026) in Berlin, und welche Termine hat er dort wahrgenommen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 20. Januar 2026 Bundesinnenminister Alexander Dobrindt stand am Samstag dem 3. Januar 2026 mit Verantwortlichen der Stadt Berlin in Kontakt. Bundesminister Alexander Dobrindt ist am Sonntag dem 4. Januar 2026 aufgrund des Anschlags nach Berlin gereist. Im Laufe des Tages gab es eine Reihe von durch Bundesminister Alexander Dobrindt veranlassten telefonischen Besprechungen. Am 5. Januar 2026 hat sich Bundesminister Dobrindt mit Vertretern von Sicherheitsbehörden und Hilfsorganisationen sowie mit Experten des Bundesministeriums des Innern zum Terroranschlag und zur aktuellen Lage getroffen. 32. Abgeordneter Edgar Naujok (AfD) In welchem quantitativen Umfang setzt das Bundesamt für Verfassungsschutz derzeit Vertrauenspersonen (V-Leute) zur Beobachtung politischer Parteien ein, die aggregiert auf den Phänomenbereich Rechtsextremismus entfallen (es wird keine Auskunft zu operativen Einzelheiten oder zu organisationsbezogenen Zuordnungen benötigt, sondern lediglich eine gesamtstatistische Darstellung nach Phänomenbereichen auf Bundesebene)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 19. Januar 2026 Die Beantwortung Ihrer Frage muss trotz der grundsätzlichen verfassungsmäßigen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, aus Gründen des Staatswohls sowie zum Schutz der Grundrechte Dritter unterbleiben. Die Gefährdung des Staatswohls kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Gesamtzahl von V-Personen bekannt wird. Eine konkrete Nennung der Anzahl etwaiger Quellen, auch wenn es nur um eine Darstellung der Quantität geht, könnte Rückschlüsse auf die eingesetzte Personalstruktur zulassen. Bei Bekanntwerden womöglich eingesetzter Quellen würde die rechtsextremistische Szene in die Lage versetzt, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Durch die Beantwortung Ihrer Frage würden zudem spezifische Informationen zur Tätigkeit, insbesondere zur Methodik und zum Ressourceneinsatz des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) offengelegt, wodurch dessen Funktionsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigt zu werden droht. Die Beantwortung Ihrer Frage würde in ihrer Gesamtschau nicht nur die nachrichtendienstliche Taktik und Methodik offenlegen, sie wäre auch geeignet, Rückschlüsse auf den Einsatzbereich selbst zu liefern. Selbst die Nennung einer Gesamtzahl von V-Personen, auch ohne eine Aufschlüsselung in einer gesamtstatistischen Darstellung auf Bundesebene, würde einen Rückschluss auf die Intensität der Bearbeitung des Phänomenbereichs durch das BfV offenlegen. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung unter Verschlusssachen-(VS-)Einstufung ausscheidet. Die Bundesregierung hält die Informationen der erfragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens eingesetzter V-Personen auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern zu schwerwiegenden Gefährdungen und der nachhaltigen Beeinträchtigung der Möglichkeiten der Aufklärungsfähigkeiten des BfV führen könnte und daher unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und die Gefährdung besonders gewichtiger Individualrechtsgüter hält die Bundesregierung die Informationen der erfragten Art daher für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. 33. Abgeordneter Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat das Bundesministerium des Innern bereits über die Förderfähigkeit und Förderung (§ 2 Absatz 1, § 3 Absatz 1 des Stiftungsfinanzierungsgesetzes) der Desiderius-Erasmus-Stiftung entschieden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, bis wann wird es entscheiden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 21. Januar 2026 Die Prüfung der Fördervoraussetzungen durch das Bundesministerium des Innern im Rahmen seiner Zuständigkeit nach dem Stiftungsfinanzierungsgesetz dauert für die Desiderius-Erasmus-Stiftung noch an. Aktuell kann noch nicht belastbar mitgeteilt werden, wann die Prüfung abgeschlossen werden kann. 34. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bis wann wird die Bundesregierung die Entscheidung über die Zulassung neuer Integrationskurse aussetzen, und über den Start wie vieler Integrationskurse wird deshalb vorerst nicht entschieden (bitte Anzahl und potenzielle Teilnehmendenzahl angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 19. Januar 2026 Die Bundesregierung weist darauf hin, dass nach der gesetzlichen Regelung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht über die Zulassung von Integrationskursen entschieden wird, sondern über die Zulassung von Kursträgern und über einen Teil der Teilnehmenden an Integrationskursen (§ 44 und § 44a des Aufenthaltsgesetzes). Wie viele Integrationskurse im Sinne der Fragestellung beginnen, kann daher nicht genannt werden, da es sich hierbei um eine Entscheidung der Kursträger handelt. 35. Abgeordneter Dr. Rainer Rothfuß (AfD) Hat sich die Bundesregierung zur Aussage von Papst Leo XIV. wonach „im Westen der Raum für echte Meinungsfreiheit immer mehr eingeschränkt wird, während sich eine neue Sprache mit orwellschem Beigeschmack entwickelt, die in ihrem Bestreben, immer inklusiver zu sein, darin mündet, diejenigen auszuschließen, die sich nicht den Ideologien anpassen, von denen sie beseelt ist“ (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/wie-pap st-leo-xiv-die-spannungen-zwischen-traditionalist en-und-modernisierern-entschaerfen-will-accg-11 0817467.html), mit Blick auf die Kritik an den Bedrohungen und Einschränkungen der Meinungsfreiheit auch in Deutschland, etwa die des australischen Wissenschaftlers Andrew Lowenthal, dass es in Deutschland einen regelrechten „Zensurkomplex“, bestehend aus „NGOs, Universitätszentren, Faktencheck-Programmen, Thinktanks, Stiftungen und Regierungsabteilungen“ gebe, „die gemeinsam Online-Inhalte entfernen – in der Regel unter dem Vorwand, gegen , Desinformation‘ oder ,Hassrede‘ vorzugehen“ (www.wel t.de/debatte/plus692423a318b978b3b9f56e8e/ka mpf-gegen-desinformation-deutschland-hat-eine n-zensurkomplex-aufgebaut-der-groesser-ist-als-a lles-was-wir-in-den-usa-gefunden-haben.html), eine Meinung gebildet, und wenn ja, was besagt diese Meinung, und wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung dazu keine Meinung gebildet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Januar 2026 Es ist nicht die Aufgabe der Bundesregierung, die Äußerungen Dritter zu kommentieren. 36. Abgeordnete Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass Menschen mit Behinderungen, die besonders auf funktionierende Infrastruktur sowie Pflege- und Assistenzdienstleistungen angewiesen sind, in Krisensituationen wie dem mehrtägigen Stromausfall im Süden Berlins zum Jahresbeginn angemessen über den Notfall informiert werden und ihre Versorgung – auch mit z. T. lebenswichtigen elektrischen Hilfsmitteln (z. B. Beatmungsgeräten) – jederzeit gewährleistet ist? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 20. Januar 2026 Der Bundesregierung sind die Bedarfe und Bedürfnisse vulnerabler Gruppen im Hinblick auf Maßnahmen eines inklusiven Bevölkerungsschutzes ein besonderes Anliegen. Dies fußt u. a. auf Artikel 11 der UN- BRK (UN-Behindertenrechtskonvention), der dazu verpflichtet, erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um in Gefahrensituationen, einschließlich bewaffneter Konflikte, humanitärer Notlagen und Naturkatastrophen, den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Für den gesundheitlichen Katastrophenschutz, einschließlich des Schutzes vulnerabler Bevölkerungsgruppen, sind grundsätzlich die Länder zuständig. Das Bundesministerium für Gesundheit hat in Kapitel 2.3.5 im Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen (www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Do wnloads/A/Aktionsplan/Aktionsplan_barrierefreies_Gesundheitswesen_ 2024.pdf) ergänzende Maßnahmen vorgesehen. Um sicherzustellen, dass sich Einrichtungen der Langzeitpflege umfassend auf mögliche Krisensituationen vorbereiten, hat der Gesetzgeber im Jahr 2021 mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz durch eine Erweiterung von § 113 des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität – dafür gesorgt, dass alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen nun Krisenkonzepte vorhalten müssen. Diese Konzepte sollen sich nicht nur auf Pandemien, sondern auch auf andere mögliche Krisensituationen beziehen. Bezüglich der Versorgung mit Beatmungsgeräten ist die vertragliche Situation wie folgt geregelt: Gemäß den Produktinformationen und den Qualitätsanforderungen, die im vom GKV-Spitzenverband (zentrale Interessenvertretung aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen) geführten Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch hinterlegt sind, muss bei der Bereitstellung eines Beatmungsgeräts für die häusliche Nutzung ein integrierter Akku zur Notversorgung im Lieferumfang enthalten sein. Dieser Akku gewährleistet die Funktion des Geräts bei einem Stromausfall in der Regel über mehrere Stunden. Ergänzend dazu enthalten die zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern geschlossenen Verträge über die Hilfsmittelversorgung in der Regel die explizite Vorgabe, dass eine notfallgemäße Versorgung durch fachkompetentes Personal an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr (24 Stunden) sichergestellt sein muss. Maßnahmen und Vorbereitungen im Rahmen der Zivilen Verteidigung können im Sinne eines Doppelnutzens Anwendung finden sowie Leitfäden des Bundesamts für Katastrophenhilfe und Bevölkerungsschutz (BBK) durch die angesprochenen Einrichtungen adaptiert und verwendet werden, z. B. „Notstromversorgung in Unternehmen und Behörden“ (www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikatione n/PiB/PiB-13-notstromversorgung-unternehmen-behoerden.pdf?_blob=p ublication-File&v=15) oder „Risikomanagement im Krankenhaus“ (www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikatione n/PiB/PiB-02-risikoman-krankh-kurzfassung.pdf?_blob=publicationFile &v=5). Weiterführend wird auf Arbeiten von Verbänden hingewiesen, welche sich explizit mit der Thematik beschäftigen. Beispielhaft zu nennen wären hier die Leitfäden der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. Das BBK stellt einen Großteil seiner digitalen Angebote barrierefrei zur Verfügung. Dazu gehört unter anderem die Bereitstellung von Inhalten in Leichter Sprache sowie Deutscher Gebärdensprache auf der Website www.bbk.bund.de. Die Bereiche werden sukzessive ausgebaut, um möglichst viele Inhalte für Menschen mit Beeinträchtigungen zugänglich zu machen. Darüber hinaus sind Leitpublikationen auch in Leichter Sprache erhältlich. Dazu gehört neben Informationen zur Warnung auch der neue „Notfallratgeber“, der aktuell in Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache übersetzt wird und voraussichtlich in diesen Versionen im Februar 2026 erscheinen wird. Der „Notfallratgeber“ bietet einfache und alltagsnahe Hinweise für alle außergewöhnlichen Gefahrenlagen. Enthaltene Themen sind u. a. Notvorräte und Hausapotheke, Kommunikation bei Stromausfall oder Verhalten bei Extremwetter sowie Hinweise zur Vorsorge für Menschen mit Beeinträchtigungen (www.bbk.bund.de/r atgeber). Darüber hinaus führte das BBK von 2013 bis 2014 und nachfolgend von 2016 bis 2017 federführend ein EU-gefördertes Forschungsprojekt „European Network for Psychosocial Crisis Management – Assisting disabled in case of disaster (EUNAD bzw. EUNAD IP)“ durch. Ergebnisse dieses Projektes sind praxisorientierte Empfehlungen für die Entwicklung von Konzepten zum Krisenmanagement für Menschen mit Behinderungen in komplexen Gefahren- und Schadenslagen. Ausgangslage des Forschungsprojektes war, dass nur wenige Forschungsergebnisse zu psychosozialen Bedarfen und zur speziellen Psychotraumatologie bei Menschen mit Behinderungen nach Notfällen vorliegen und kaum Handlungsempfehlungen zur Stärkung der Bewältigungskompetenz für diese Zielgruppen existieren. Die Bundesregierung fördert zudem derzeit durch den beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelten Partizipationsfonds (§ 19 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen) ein dreijähriges Projekt der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. (ISL) namens „Nicht-Diskriminierung behinderter Menschen in Gefahrensituationen und humanitären Notlagen“. Mit diesem Projekt sollen Menschen mit Behinderungen darüber informiert werden, wie sie im Katastrophenfall vorgehen können und sich auf diesen vorbereiten können. Dazu wird auch der Austausch mit internationalen Institutionen und Selbstvertretungsorganisationen genutzt, um Best-Practice-Beispiele für behinderte Menschen in Deutschland zu adaptieren. Der durch das Bundeswarnsystem MoWaS (Kurzform für: Modulares Warnsystem) umgesetzte Warnmix dient der Inklusion aller potenziell von einer Gefahrenlage betroffenen Menschen. Um möglichst vielen Bedarfen gerecht zu werden, setzt die Bundesregierung auf eine breite Mischung an verschiedenen Warnkanälen. Soweit möglich, werden diese barrierearm gestaltet: – Die kostenlose Warn-App NINA ist kompatibel zu Screenreadern, sodass die App insbesondere für Menschen mit Beeinträchtigung ihrer Sehleistung ein gutes Mittel zur Warnung darstellt. Darüber hinaus kann je nach Betriebssystem und Bedienelement das Kontrastverhältnis erhöht werden. Die allgemeinen Notfalltipps gibt es in mehreren Sprachen und in Leichter Sprache. – Die Texte, die auf digitalen Stadtinformationstafeln zur Warnung im öffentlichen Raum eingesetzt werden, wurden zuvor von Prüfgruppen auf Verständlichkeit für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen getestet. – Darüber hinaus empfiehlt die Bundesregierung den Fernsehsendern, besonders dringliche Warnungen über TV-Crawler (Lauftexte, meist unten im Bild) darzustellen. – Mit der Webseite www.warnung.bund.de steht eine für Screenreader optimierte Warnwebseite zur Verfügung. Durch den breit aufgestellten Warnmix können Warnungen auf akustischem, visuellem und haptischem Weg (z. B. durch den Vibrationsalarm eines Smartphones) verbreitet werden. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Barrierefreiheit von Warnmeldungen weiter zu verbessern und das Informations- sowie Publikationsangebot in dieser Hinsicht auszubauen. Dabei wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und der verfügbaren Ressourcen das Gesamtsystem der Warnung weiterentwickelt. So steht das BBK beispielsweise im Austausch mit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, um eine weitere Verbesserung der Warnsysteme mit Blick auf die Barrierefreiheit zu eruieren. Das Thema Barrierearmut/-freiheit wird innerhalb des BBK für Warnanlässe im Bereich des Zivilschutzes bereits berücksichtigt, so dass hier beispielsweise leicht verständliche Formulierungen in Warntexten und Handlungsempfehlungen erarbeitet werden. Zudem hat das im BBK angesiedelte ISF-Bund-Länder-Projekt mehrere Publikationen in diesem Themenfeld veröffentlicht („Lokale Warnkonzepte – Leitfaden zum Erstellen lokaler Warnkonzepte im Bevölkerungsschutz mit Beispielen aus Mannheim und Ludwigshafen am Rhein“, „Warnbedarf und Warnreaktion – Grundlagen und Empfehlungen für Warnmeldungen“), die den zuständigen Behörden Orientierungshilfe und Empfehlungen vermitteln. Die Publikationen finden sich hier: – Lokale Warnkonzepte: https://warnung-der-bevoelkerung.de/wp-cont ent/uplo-ads/2024/04/BBK_LokaleWarnkonzepte_Final.pdf. – Warnbedarf und Warnreaktion: https://warnung-der-bevoelkerung.de/ wp-content/uplo-ads/2023/07/BBK_Warnbedarf-und-Warnreaktion_ 11543_barr.pdf. 37. Abgeordneter Robin Wagener (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gedenkt die Bundesregierung, der Familie M. Asyl zu gewähren bzw. ein humanitäres Visum zu erteilen, und warum hat die Familie trotz massiver Verfolgung durch die russischen Behörden seit über einem Jahr noch immer keine Antwort seitens der zuständigen Behörden erhalten (siehe https://meduza.io/feature/2026/01/12/esli-my-bud em-ogranichivat-svoih-detey-eta-vlast-nikogda-n e-uydet)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 21. Januar 2026 Aufnahmen zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) können auch weiterhin in besonders herausgehobenen Einzelfällen erfolgen, über die auf politischer Ebene entschieden wird. Voraussetzung ist in jedem Einzelfall, dass das Bundesministerium des Innern die Aufnahme erklärt hat. Dies betrifft auch Personen aus Russland, die sich in besonderem Maße für Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenrechte eingesetzt haben und dadurch in der konkreten Situation individuell gefährdet sind oder an deren Aufnahme aus anderen Gründen ein politisches Interesse besteht. Mit Blick auf Asyl prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf Antrag in jedem Einzelfall, ob die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die – Gewährung von Asyl gemäß Artikel 16a Absatz 1 des Grundgesetzes, – Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes (AsylG), – Gewährung subsidiären Schutzes gemäß § 4 Absatz 1 AsylG oder – Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Absatz 5 oder 7 AufenthG vorliegen. Der Antrag muss persönlich bei einer Außenstelle des BAMF gestellt werden. Entscheidungen im Rahmen des Asylverfahrens werden auf Basis aller verfügbaren Informationen zur jeweiligen Person bzw. zu den jeweiligen Personen sowie zum Herkunftsland im Rahmen einer Einzelfallentscheidung durch das BAMF getroffen. Im Übrigen äußerst sich die Bundesregierung nicht zu Einzelfällen. 38. Abgeordneter Christian Zaum (AfD) Hat die Bundesregierung eine Auffassung zur flächendeckenden Installation von Überwachungskameras zur Eindämmung krimineller und insbesondere gewalttätiger Handlungen, wie sie beispielsweise in der Stadt Oberhausen beschlossen worden ist (www.waz.de/lokales/oberhausen/artic le410686861/videoueberwachung-schon-bald-an- allen-schulen-in-oberhausen.html), insbesondere vor dem Hintergrund, dass Studien darauf hinweisen, dass Videoüberwachung an Schulen Unsicherheits- statt Sicherheitsgefühle bei Schülern auslöst (Taylor, E: I spy with my little eye: The use of CCTV in schools and the impact on privacy. The Sociological Review, 58,3, 2010), und wenn ja, wie lautet diese? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 23. Januar 2026 Die Einrichtung von Videoüberwachung im öffentlichen Raum bzw. in öffentlich zugänglichen Bereichen liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder, soweit keine Spezialzuständigkeit des Bundes vorliegt wie im Fall der Videoüberwachung durch die Bundespolizei etwa auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes oder an Verkehrsflughäfen. Nach Auffassung der Bundesregierung sollen Maßnahmen zur Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten weiter ausgebaut werden, um eine effektivere Strafverfolgung zu ermöglichen. Dabei muss die Abwägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und des Zwecks der Videoüberwachung stets dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen. Zu einzelnen Videoüberwachungsmaßnahmen von Kommunen nimmt die Bundesregierung im Übrigen nicht Stellung. 39. Abgeordnete Anne Zerr (Die Linke) Wie viele Privatiers gibt es nach Kenntnislage der Bundesregierung in Deutschland, wobei als Privatiers Personen verstanden werden, die ihren Lebensunterhalt überwiegend durch das eigene Vermögen, einschließlich Ersparnissen, Zinsen sowie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, finanzieren (in Anlehnung an die Definition des Statistischen Bundesamtes: www.destatis.de/DE/ Presse/Pressemitteilungen/2022/03/PD22_140_12 2 .html; bitte in absoluten Zahlen angeben und wenn möglich die Entwicklung der Anzahl von Privatiers in Deutschland ab dem Jahr 2000 bis zu dem aktuellen Zeitpunkt verfügbarer Daten angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 21. Januar 2026 Das Statistische Bundesamt stellt Daten aus dem Mikrozensus zu Personen, die ihren überwiegenden Lebensunterhalt aus dem eigenen Vermögen, einschließlich Ersparnissen und Zinsen, finanzieren, für die Gesamtbevölkerung nach Altersgruppen für die Jahre 2020 bis 2022 unter der Internetadresse: www-genesis.destatis.de/datenbank/online/url/372b dac8 sowie für die Jahre 2023 bis 2024 unter der Internetadresse: www- genesis.destatis.de/datenbank/online/url/890b6445 bereit. Für die Jahre 2000 bis 2019 finden sich die Daten in der Anlage.1 Der Vergleich der Zeitreihen aus dem Mikrozensus ist aufgrund von Zeitreihenbrüchen in den Jahren 2005, 2011, 2016, 2020 und 2021 nur eingeschränkt möglich. Näheres dazu erläutert das Statistische Bundesamt unter der Internetadresse www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaf t-Umwelt/Bevoelkerung/Haushalte-Familien/Methoden/Downloads/mik rozensus-zeitreiheneffekte.pdf?_blob=publicationFile. Für die aktuellen Ergebnisse ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass die Anpassung der Mikrozensus-Ergebnisse an den Zensus 2022 rückwirkend für alle Jahre ab 2021 erfolgte. Dies erläutert das Statistische Bundesamt unter der Internetadresse www.destatis.de/DE/Themen/ Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Haushalte-Familien/Methoden/mikr ozensus-2020.html. 1 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3772 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 40. Abgeordnete Gökay Akbulut (Die Linke) Zieht die Bundesregierung Schlussfolgerungen aus der Ankündigung der israelischen Regierung vom 30. Dezember 2025, die bisherigen Registrierungen von 37 internationalen Hilfsorganisationen in Gaza, dem Westjordanland und Israel – darunter die Frankfurter Hilfsorganisation medico international – aufzuheben bzw. deren Verlängerung zu verweigern, obwohl Hilfsorganisationen vor einer weiteren dramatischen Verschärfung der humanitären Lage warnen (vgl. www.medico.de/p resse/2025/israel-entzieht-37-deutschen-internatio nalen-hilfsorganisationen-die-registrierung), und wenn ja, welche, und setzt sich die Bundesregierung gegenüber der israelischen Regierung für den uneingeschränkten Zugang humanitärer Hilfe sowie für die Einreise internationaler Journalistinnen und Journalisten in den Gazastreifen ein, und wenn ja, mit welchen konkreten Schritten? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 20. Januar 2026 Für die Bundesregierung ist zentral, dass humanitäre Hilfe in großem Umfang rasch, sicher und ungehindert nach Gaza gelangt und im gesamten Gazastreifen fortlaufend verteilt werden kann. Diese Forderung ist auch in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 18. Dezember 2025 festgehalten. Bezüglich der Bedeutung internationaler Nichtregierungsorganisationen für die humanitäre Hilfe in Gaza wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 38 der Abgeordneten Katrin Fey auf Bundestagsdrucksache 21/1831 verwiesen. Der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul steht zur Frage der Registrierung von internationalen Nichtregierungsorganisationen weiter in engem und direktem Austausch mit der israelischen Seite. Die Bundesregierung setzt sich auf zahlreichen Ebenen und über unterschiedliche Kanäle für den Zugang internationaler Nichtregierungsorganisationen und internationaler Journalisten nach Gaza ein. 41. Abgeordnete Deborah Düring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Gründe des Nicht-Eingreifens der MONUSCO (Mission der Vereinten Nationen für die Stabilisierung in der Demokratischen Republik Kongo) bei Übergriffen und Angriffen der M23 und anderer Milizgruppen auf die Zivilbevölkerung in Nord-Kivu und von Milizen wie den ADF- und CODECO-Gruppen in Ituri (www.globalr2p.org/c ountries/democratic-republic-of-the-congo/), obwohl der Schutz der Zivilbevölkerung Teil ihres Mandates ist, vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung einer der größten Beitragszahler der Vereinten Nationen ist, und wenn ja, wie lauten diese, und liegen ihr eigene oder fremde Einschätzungen dazu vor, welche Möglichkeiten bestehen, den Einsatz der MONUSCO unter dem im Dezember 2025 verlängerten Mandat (www.monusc o.unmissions.org/sites/default/files/resolution_28 08_2025_en.pdf) effektiver zu gestalten, und wenn ja, wie lauten diese? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 22. Januar 2026 Nach dem vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) beschlossenen und im Juli 2024 vollzogenen Abzug aus Süd-Kivu konzentriert sich das im Dezember 2025 verlängerte Mandat der MONUSCO (basierend auf Kapitel VII der VN-Charta) auf Nord-Kivu und Ituri. In beiden Provinzen ist der Schutz der Zivilbevölkerung ein Kernaspekt des Mandats und wird daher prioritär mit den zur Verfügung stehenden materiellen und personellen Ressourcen verfolgt. In Bezug auf einzelne Maßnahmen der Mission verfügt die Bundesregierung nicht über eigene Erkenntnisse. Die MONUSCO operiert in ihrem Mandatsgebiet in einem Umfeld asymmetrischer Kriegsführung durch lokale Milizen, was die Mandatserfüllung vor Herausforderungen stellt. Darüber hinaus ist die operative Handlungsfähigkeit der Mission stark durch Kürzungen eingeschränkt. Insgesamt haben Einsparungen zu einem Abbau von 32 Prozent der zivilen Stellen sowie zu einer Reduzierung des Truppen- und Polizeipersonals um 30 Prozent bzw. 45 Prozent geführt. Aus Sicht der Bundesregierung bleibt es wichtig, dass die Mission ihr Mandat im Rahmen ihrer Fähigkeiten im Einsatzgebiet umfänglich umsetzt, insbesondere mit Blick auf den Schutz von Zivilisten. Voraussetzung sind Fortschritte beim Friedensprozess in Ost-Kongo. Hierfür müssen zunächst die Konfliktparteien ihre Verpflichtungen aus den Washington Accords vom 4. Dezember 2025 und den Vereinbarungen im Rahmen des Doha-Prozesses umsetzen. 42. Abgeordneter Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung klar definierter Sicherheitsgarantien für die Ukraine durch NATO-Staaten als Voraussetzung für einen möglichen Waffenstillstand zwischen der Ukraine und Russland, und falls die Bewertung ist, dass klar definierte Sicherheitsgarantien keine Voraussetzung für einen Waffenstillstand darstellen, wie begründet die Bundesregierung dies? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 21. Januar 2026 Die Bundesregierung setzt sich für einen gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine und einen sofortigen Waffenstillstand ein. Maßgeblich ist die Zustimmung der Kriegsparteien, damit ein Waffenstillstand zustande kommt. Die ukrainische Regierung hat wiederholt öffentlich erklärt, dass sie klar definierte Sicherheitsgarantien als eine wichtige Voraussetzung für eine Zustimmung zu einem dauerhaften Friedensschluss begreift. Für die Umsetzung solcher Garantien durch weitere Staaten ist unter anderem ein nachhaltiger Waffenstillstand erforderlich. Diese Position wurde auch in der gemeinsamen Erklärung der Staats- und Regierungschefs nach dem Treffen der „Koalition der Willigen“ in Paris am 6. Januar dieses Jahres festgehalten. Die Ukraine hat sich bereits mehrfach zu einem umfassenden und sofortigen Waffenstillstand bereiterklärt. Russland zeigt dazu bisher keinerlei Bereitschaft. 43. Abgeordneter Max Lucks (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern setzt sich die Bundesregierung über ihre diplomatische Vertretung für die Verbesserung der Menschenrechtslage im diktatorisch regierten Land El Salvador ein, und welche Kommunikationsstrategie verfolgt sie dabei vor dem Hintergrund, dass seit März 2023 rund 90.000 Menschen im Kontext des verfassungswidrigen Ausnahmezustands menschenrechtswidrig inhaftiert wurden und die deutsche Botschaft dazu nicht öffentlich Stellung bezogen, stattdessen aber Beiträge veröffentlicht hat, die von der betroffenen Zivilbevölkerung kritisiert werden, weil sie politische Nähe und Solidarität mit der Regierung des Präsidenten Nayib Bukele und ihren autoritären Methoden ausdrücken (13. Dezember 2025: Glückwünsche an den Bruder von Präsident Nayib Bukele, Yamil Bukele, zu seiner Ernennung zum Präsidenten des salvadorianischen Fußballverbands, auf Facebook veröffentlicht; 12. November 2025: Gemeinsame Teilnahme mit anderen Botschafterinnen und Botschaftern an einem vom salvadorianischen Außenministerium organisierten Kochwettbewerb, auf Facebook veröffentlicht; 4. November 2025: Interview in der staatlichen Zeitung Diario El Salvador, von Reporter ohne Grenzen als „der Verbreitung von Propaganda gewidmet“ bezeichnet, in dem die Zusammenarbeit mit der Regierung im Rahmen eines Umweltschutzprojekts gelobt wird, auf Facebook und der Homepage der Zeitung veröffentlicht; 30. Oktober 2025: Beitrag zum Treffen mit dem Vizepräsidenten Félix Ulloa, welcher die Menschenrechtsverletzungen im Rahmen des Ausnahmezustands während einer Rede im Jahr 2022 als „Kollateralschaden“ bezeichnete, in dem ein von der KfW finanziertes und von der GIZ unterstütztes Kooperationsprojekt positiv hervorgehoben und der Beitrag von Präsident Nayib Bukeles Regierung zur Sicherheit im Land gelobt wird, auf Facebook veröffentlicht)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 19. Januar 2026 Es ist eine der Aufgaben der deutschen Botschaft in San Salvador, für die Bundesregierung die Entwicklungen zur Menschenrechtslage in El Salvador zu beobachten und hierzu zu berichten. Zu dieser Arbeit gehören sowohl regelmäßige Treffen mit der Zivilgesellschaft als auch die Beobachtung von Strafprozessen gegen Menschenrechtsverteidiger. Mit ortsansässigen Mittlerorganisationen und Nichtregierungsorganisationen, wie auch mit EU-Partnern vor Ort, besteht ein enger und regelmäßiger Austausch zur Thematik. Die Menschenrechtslage ist regelmäßig Gegenstand des bilateralen Austauschs zwischen der Bundesregierung und der Regierung von El Salvador. Grundsätzlich hält die Bundesregierung es für wichtig, insbesondere in der Öffentlichkeitsarbeit über Lageeinschätzungen in jedem einzelnen Fall eine Abwägung vorzunehmen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 38 der Abgeordneten Gökay Akbulut auf Bundestagsdrucksache 21/2979 verwiesen. 44. Abgeordneter Max Lucks (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit den jüngsten Protesten im Iran und vor dem Hintergrund der Berichte des in London ansässigen Exilsenders Iran International über mehr als 12.000 Tote in den letzten sieben Tagen konkrete Schritte und Maßnahmen unternommen, um die Aufnahme der Islamischen Revolutionsgarde in die Terrorliste der Europäischen Union zu bewirken oder zu unterstützen, und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 21. Januar 2026 Die Bundesregierung setzt sich aktiv für die Listung der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) unter dem EU-Antiterror-Sanktionsregime ein. Infolge der brutalen Repression der Proteste seit dem 28. Dezember 2025, die durch das iranische Regime auch mithilfe der IRGC erfolgte, hat die Bundesregierung diese Anstrengungen weiter verstärkt. Teil dieser Anstrengungen sind direkte Gespräche mit Mitgliedstaaten, wozu derzeit EU-interne Abstimmungsprozesse laufen. Für Listungsentscheidungen unter EU-Sanktionsregimen ist ein Konsens aller EU-Staaten erforderlich, der durch einen einstimmigen Beschluss des Rates formalisiert werden muss. Verfahren zu Listungen werden in vertraulichem Rahmen geführt, weshalb sich die Bundesregierung hierzu nicht weiter äußert. 45. Abgeordnete Charlotte Antonia Neuhäuser (Die Linke) Hat die Regierung von Israel die Bundesregierung über die Begründung des Entzugs der Registrierung deutscher Nichtregierungsorganisationen vom 30. Dezember 2025 in Kenntnis gesetzt (www.un.org/unispal/document/53- internationalngos-warn-israels-recent-registration-measures-wi ll-impede-critical-humanitarian-action-non-un-do cument/; bitte unter Nennung der Begründung, des Eingangsdatums der Begründung, der beteiligten Bundesministerien und der Antwort der Bundesregierung auf die Begründung angeben), und aus welchen Erwägungen hat sich Deutschland nicht der Gemeinsamen Erklärung „Die humanitäre Hilfe des Gazastreifens – Gemeinsame Erklärung der Außenminister Kanadas, Dänemarks, Finnlands, Frankreichs, Islands, Japans, Norwegens, Schwedens, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs“ (www.diplomatie.gouv. fr/en/country-files/israel-palestine/news/2025/arti cle/the-gaza-humanitarian-response-joint-stateme nt-of-the-foreign-ministers-of) angeschlossen (bitte unter Nennung des Eingangsdatums der Anfrage zur Mitzeichnung der Gemeinsamen Erklärung und der beteiligten Bundesministerien angeben)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 22. Januar 2026 Der Bundesregierung liegt keine formelle Unterrichtung der israelischen Regierung über den Entzug der Registrierung deutscher Nichtregierungsorganisationen vor. Für die Bundesregierung ist zentral, dass humanitäre Hilfe in großem Umfang rasch, sicher und ungehindert nach Gaza gelangt und im gesamten Gazastreifen fortlaufend verteilt werden kann. Zu diesem Zweck setzt sich die Bundesregierung auf zahlreichen Ebenen und über unterschiedliche Kanäle für den Zugang internationaler Nichtregierungsorganisationen nach Gaza ein. Der Bundesaußenminister steht zu dieser Frage weiterhin regelmäßig in engem und direktem Austausch mit der israelischen Seite. Mit Blick auf die Mitunterzeichnung der genannten Erklärung verweist die Bundesregierung darauf, dass die dort formulierten Forderungen bereits weitgehend und im Verbund mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 18. Dezember 2025 öffentlich festgehalten wurden sowie kontinuierlich Gegenstand vertraulicher, bilateraler Gespräche sind. 46. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass ein Mitglied der syrischen Zivilverteidigung (Syria Civil Defence, auch bekannt als die Weißhelme) am 8. Januar dieses Jahres im Norden der Provinz Aleppo während Zusammenstößen zwischen der Syrisch-Arabischen Armee und den kurdischen inneren Sicherheitskräften (Asayish) mit einer Pistole bewaffnet gefilmt wurde, und wenn ja, werden die Weißhelme derzeit noch finanziell seitens der Bundesregierung unterstützt, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung ggf. aus einem solchen Vorfall im Hinblick auf die bisherige und zukünftige finanzielle Unterstützung der Organisation durch deutsche Haushaltsmittel (https://x.com/RudawEnglish/stat us/2010744805295296690)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 22. Januar 2026 Die Bundesregierung hat von dem in der Fragestellung genannten Video vom 8. Januar dieses Jahres im Norden der Provinz Aleppo Kenntnis genommen. Das Tragen privater Waffen ist für Mitarbeiter der Syria Civil Defence nach Kenntnis der Bundesregierung nicht gesetzlich verboten. Die Waffe, die im Video zu sehen ist, wurde nach Kenntnis der Bundesregierung nicht abgefeuert und der Ehrenamtliche hat keine weiteren Personen gefährdet. Nach einer internen Untersuchung der Weißhelme wurde er dennoch nach Kenntnis der Bundesregierung umgehend entlassen, da der Einsatz von Gewalt im Code of Conduct der Weißhelme nicht geduldet wird. Die Weißhelme leisteten während des syrischen Bürgerkrieges überlebenswichtige Hilfe für die Menschen in den Oppositionsgebieten Syriens. Auch nach dem Sturz des Assad-Regimes setzen sich die Freiwilligen der Weißhelme landesweit ein. Die Weißhelme befinden sich derzeit im Übergang zum syrischen Zivilschutz des Ministeriums für Not- und Katastrophenmanagement. Die Bundesregierung unterstützt die Weißhelme seit vielen Jahren und setzt diese Förderung auch nach der institutionellen Veränderung in Syrien fort. Das Statement von Katastrophenschutzminister Raed Saleh nach der Gewalteskalation in Aleppo, im Zuge derer auch ein Fahrzeug der Weißhelme unter Beschuss geraten war, hat deutlich gemacht, dass die Weißhelme weiterhin der Gewaltfreiheit verpflichtet sind. 47. Abgeordnete Claudia Roth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit die von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika angekündigte Aussetzung der Bearbeitung bestimmter Visa-Verfahren für Staatsangehörige von 75 Ländern (zumindest vorläufig betrifft dies Immigrant-Visa und nur „in der Regel“ keine kurzzeitigen Einreise- oder Touristenvisa; www.tagesschau.de/ausland/amerika/u sa-visaverfahren-100.html) eine oder mehrere qualifizierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer der FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft 2026 aus Ländern wie Brasilien, Iran, Ägypten, Algerien, Ghana, Senegal, Tunesien, Kape Verde, Kolumbien oder Uruguay tangieren könnte, und ergreift oder plant die Bundesregierung gegenüber der US- Administration Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Sportlerinnen und Sportler sowie sonstige offizielle Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus diesen Ländern ungehindert an der FIFA- Weltmeisterschaft 2026 in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada und Mexiko teilnehmen können, und wenn ja, welche (bitte Art und Umfang etwaiger diplomatischer Gespräche, Initiativen oder Vereinbarungen darstellen)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 23. Januar 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor, die über die allgemeine Presseberichterstattung hinausgehen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 35 des Abgeordneten Boris Mijatović auf Bundestagsdrucksache 21/3685 verwiesen. 48. Abgeordneter Dr. Rainer Rothfuß (AfD) Ist der Bundesregierung die Äußerung der ukrainischen Sprachbeauftragten Olena Ivanovska bekannt, wonach ukrainische Staatsbürger, die sich für die Staatssprache Ukrainisch entschieden haben, als „Homo sapiens“ zu betrachten sind und somit nach meiner Interpretation also jene, die weiterhin Russisch sprechen, nicht als „Homo sapiens“ anzusehen seien, und wenn ja, hat sie sich dazu eine Auffassung gebildet im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit den Grundsätzen der Menschenwürde, dem Verbot diskriminierender Zuschreibungen sowie den in der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen und in der EU-Grundrechtecharta verankerten Schutzpflichten für Sprach- und Minderheitenrechte? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 21. Januar 2026 Es ist nicht die Aufgabe der Bundesregierung, die Äußerungen staatlicher Stellen anderer Staaten im Sinne der Fragestellung zu kommentieren. 49. Abgeordneter Raimond Scheirich (AfD) Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Bundesregierung infolge des öffentlich angekündigten Rückzugs der Vereinigten Staaten aus 66 internationalen Organisationen und Agenturen auf die Handlungsfähigkeit, Finanzierung und politische Schwerpunktsetzung dieser Einrichtungen sowie auf die Rolle und zusätzlichen Beiträge Deutschlands innerhalb der multilateralen Zusammenarbeit? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 19. Januar 2026 Von den Maßnahmen des „Presidential Memorandum“ vom 7. Januar 2026, die den sofortigen Rückzug der USA aus einer Liste von 66 internationalen Organisationen festlegen, ist ein breites Spektrum an Entitäten der internationalen Zusammenarbeit, sowohl im Rahmen der Vereinten Nationen (VN) als auch außerhalb davon, betroffen. Das Memorandum erläutert, dass der Rückzug konkret die Beendigung der Teilnahme an den jeweiligen Gremien oder wo rechtlich möglich auch der Finanzierung dieser Entitäten bedeute. Zur Umsetzung des Memorandums soll der US-Außenminister bei Bedarf eine „implementation guidance“ geben, die nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nicht vorliegt. Einige der gelisteten Entitäten sind keine eigenständigen internationalen Organisationen, sondern Teil des VN-Sekretariats bzw. erhalten ihre finanziellen Mittel aus dem regulären Haushalt der Vereinten Nationen, der aus Pflichtbeiträgen der VN-Mitglieder finanziert wird. Die Bundesregierung setzt ihr Engagement für das multilaterale System, die Vereinten Nationen und das Völkerrecht fort. Die finanziellen Beiträge der Bundesregierung an internationale Organisationen erfolgen im Einklang mit den entsprechenden Regelungen und Vorgaben des Bundeshaushalts und des von der VN-Generalversammlung beschlossenen regulären Haushalt der Vereinten Nationen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 50. Abgeordnete Desiree Becker (Die Linke) Wie viele Anträge auf Kriegsdienstverweigerung wurden 2025 gestellt (bitte nach Monaten und jeweils getrennt nach Soldatinnen und Soldaten/ Reservistinnen und Reservisten sowie ungedienten Personen aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 22. Januar 2026 Die Zahlen der nach § 2 Absatz 2 Satz 1 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr gestellten Anträge für das Jahr 2025 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Bei den ungedienten Antragstellenden sind ausschließlich die antragsberechtigten Männer erfasst. Monatliche Anträge auf Kriegsdienstverweigerung 2025 Monat Soldatinnen und Soldaten Reservistinnen und Reservisten Ungediente Januar 27 132   214 Februar 17  85   143 März 22 144   310 April  8 124   199 Mai 11  68   193 Juni 20 128   415 Juli 11 112   495 August 19  63   297 September 15 124   504 Oktober 17 281 1.194 November 16 199 1.132 Dezember  9 116   827 51. Abgeordnete Desiree Becker (Die Linke) Wie viele der bei der Bundeswehr 2025 gestellten KDV-Anträge (KDV: Kriegsdienstverweigerung) wurden nicht an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) weitergeleitet aufgrund der Ergebnisse der medizinischen Untersuchung in den Assessmentcentern der Bundeswehr oder weil der KDV-Antrag nicht vollständig eingereicht bzw. vervollständigt wurde? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 22. Januar 2026 Eine Weiterleitung der Anträge an das BAFzA unterbleibt bei fehlender Mitwirkung, fehlender Wehrdienstfähigkeit sowie fehlender Antragsberechtigung, es sei denn, die antragstellende Person besteht hierauf. Eine statistische Erfassung erfolgt nicht. 52. Abgeordnete Sahra Mirow (Die Linke) Welche konkreten Ergebnisse haben die Prüfungen des Bundesministeriums der Verteidigung hinsichtlich einer (teil)militärischen Weiternutzung des Patrick-Henry-Village in Heidelberg im Rahmen des Flächenmoratoriums für Konversionsliegenschaften ergeben, und kann die Bundesregierung bestätigen, dass – wie von der Stadt Heidelberg im Dezember 2024 kommuniziert – eine vollumfängliche Nutzung als Kaserne final ausgeschlossen ist und stattdessen lediglich eine punktuelle Nutzung einzelner Gebäude für Büro- und Wohnzwecke durch die Bundeswehr geplant ist, ohne den städtischen Masterplan für den 16. Stadtteil zu gefährden (vgl. www.rnz.de/regio n/heidelberg_artikel,-Happy-End-nach-Wochen-d es-Bangens-Heidelberger-PHV-wird-keine-Bunde swehr-Kaserne-_arid,1854787.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 22. Januar 2026 Die Prüfungen des Bundesministeriums der Verteidigung im Sinne der Fragestellung sind noch nicht abgeschlossen. Grundsätzlich soll das städtebauliche Konzept des Patrick-Henry-Village erhalten bleiben. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2953 verwiesen. 53. Abgeordneter Gerold Otten (AfD) Plant die Bundesregierung, sich hinsichtlich möglicher sicherheits- und militärpolitischer Maßnahmen wie der Stationierung von Abstandswaffen oder KI-Sensoren auf Grönland (siehe Interview www.n-tv.de/mediathek/videos/politik/US-Anspr uch-auf-Groenland-duerfte-laut-Militaerexperte-k eine-Invasion-zur-Folge-haben-id30207146.html) mit der US-Regierung und weiteren NATO- Partnern in Verbindung zu setzen, und wenn ja, in welchem Umfang und bei welchen konkreten Maßnahmen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 20. Januar 2026 Wie in den Leitlinien deutscher Arktispolitik verankert, setzt sich Deutschland in der NATO sowie bilateral mit Alliierten und Partnern dafür ein, die Sicherheit und Stabilität in der Arktis zu wahren. Zu vertraulichen Gesprächen mit Partnernationen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. 54. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) An welche Bundesländer wurden durch die Bundeswehr die 700.000 Briefe zur Musterung für den neuen Wehrdienst verschickt (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern angeben; www.zei t.de/politik/deutschland/2026-01/musterung-neue r-wehrdienst-deutschland-briefe)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 23. Januar 2026 Es werden keine Briefe an Bundesländer versandt, sondern an nach dem 31. Dezember 2007 geborene deutsche Frauen und Männer, wenn sie 18 Jahre alt geworden sind. Der Versand erfolgt nicht gesamtheitlich pro Jahr, sondern wöchentlich. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 55. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ist der Bundesregierung bekannt, wo in Deutschland das Stromnetz für die verschiedenen Spannungsebenen (Mittel-, Hoch- und Höchstspannung) nicht (n-1-)sicher ist, d. h., wo Stromverbraucher schon von einem Blackout betroffen sein könnten, falls nur ein Netzelement ausfällt, und wenn ja, wie viele Endkunden sind nicht (n-1-)sicher angeschlossen (bitte ggf. Schätzungen machen und nach Spannungsebenen angeben, wie viele Endkunden – auch in nachgelagerten Netzebenen – durch den Ausfall eines einzelnen Netzelementes von einem Stromausfall betroffen sein könnten – wenn möglich, bitte nach Haushalten, Gewerbe und Industrie aufschlüsseln), und wenn nein, plant die Bundesregierung, diese Informationen zu beschaffen, und plant die Bundesregierung Maßnahmen, damit das (n-1-)Kriterium auf Mittel-, Hoch- und Höchstspannung konsequenter angewendet wird, wenn ja, welche, und wenn nein, wieso nicht? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 21. Januar 2026 Die Planungsgrundsätze des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) definieren die einheitlichen Regeln für die sichere, zuverlässige und wirtschaftliche Planung elektrischer Netze. Aus ihnen ergibt sich, dass Stromnetze grundsätzlich n-1-sicher zu planen sind. Die Vorgaben zielen dabei insbesondere auf den einfachen Ausfall von Netzbetriebsmitteln ab und sind nicht auf einen lückenlosen Schutz gegenüber Anschlägen ausgerichtet. Grundsätzlich müssen die Stromnetzbetreiber bei der Netzplanung und Netzentwicklung dem Planungsgrundsatz eines n-1-sicheren Netzes entsprechen. Unterhalb der Hochspannungsebene, also in Mittelspannung und Niederspannung, ist die entsprechende Planungsregel allerdings nicht verpflichtend. Dessen ungeachtet werden Verbraucher in Mittelspannungsnetzen dennoch in der Regel n-1-sicher in der Netzplanung berücksichtigt. Zu der Frage, wie viele Endkunden nicht (n-1-)sicher angeschlossen sind, liegen der Bundesregierung und insbesondere der zuständigen Bundesnetzagentur keine Zahlen vor. Während im Höchst- und Hochspannungsnetz die genannten VDE-Planungsgrundsätze vorsehen, dass 100 Prozent der Kunden n-1-sicher angeschlossen sein müssen, ist davon auszugehen, dass mit sinkender Spannungshöhe die Anzahl der nicht n-1-sicher angeschlossen Endkunden zunimmt. Es obliegt den Stromnetzbetreibern, das Stromnetz den gültigen Planungsgrundsätzen entsprechend auszulegen. 56. Abgeordnete Carolin Bachmann (AfD) Wie viele Windenergieanlagen an Land und auf See sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell bundesweit bereits vollständig errichtet bzw. installiert, verfügen jedoch gemäß den Daten des Marktstammdatenregisters noch nicht über eine bestätigte Inbetriebnahme am Stromnetz (bitte hierzu die genaue Anzahl der Anlagen sowie die installierte Leistung in Megawatt jeweils nach Bundesländern aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 23. Januar 2026 Die Bundesnetzagentur veröffentlicht einmal monatlich eine Statistik zur Stromerzeugungsleistung ausgewählter erneuerbarer Energieträger. Darin werden auch die Anzahl und die installierte Leistung der im Markstammdatenregister gemeldeten Windenergieanlagen dargestellt. Nach der Marktstammdatenregisterverordnung müssen alle erneuerbaren und konventionellen Stromerzeugungseinheiten registriert werden, die unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder an ein Stromnetz angeschlossen werden sollen. In Tabelle 4 der Statistik werden die entsprechenden Angaben länderspezifisch sowie für Windenergie auf See auch für die ausschließliche Wirtschaftszone gelistet (www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Erneu erbareEnergien/EE-Statistik/DL/EEStatistikMaStR.pdf?__blob=publicat ionFile&v=45). Bezüglich des Errichtungsstatus von Windenergieanlagen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Darüber hinaus sieht die Bundesregierung bei der Windenergienutzung keine Anhaltspunkte dafür, dass eine relevante Anzahl der registrierten Windenergieanlagen nicht ans Netz angebunden ist. 57. Abgeordneter Lorenz Gösta Beutin (Die Linke) Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland von Energiearmut betroffen, und mit welchen Maßnahmen plant sie, den EU-rechtlichen Pflichten zum Schutz energiearmer und schutzbedürftiger Haushalte nachzukommen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 21. Januar 2026 Die Befassung mit dem Thema Energiearmut wird in verschiedenen EU- Dossiers gefordert. Dazu befindet sich die Bundesregierung aktuell ressortübergreifend in der Abstimmung. 58. Abgeordneter Michael Kellner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Klage der Nord Stream 2 AG gegen den Rat der Europäischen Union, die am 12. Januar 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde (https://eur-lex.europa.eu/legal-conten t/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202600178) und laut Medienberichten auf eine Ermöglichung der Instandhaltung und Inbetriebnahme zumindest des intakten Pipelinestranges zielt (www.handelsblat t.com/politik/deutschland/gasversorgung-nord-str eam-2-ag-klagt-gegen-eu-sanktionen/100191115. html?mls-token=f20842dd9e5228fa17c28af5c887 18a38afa589860a1175df590fa1873c7510485ec5c 43252aa6e7be9bacd3359dd6f20100191115&ut m_medium=in&utm_source=app&utm_campaig n=verschenken), und welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um zu verhindern, dass der Betrieb der Nord-Stream-2-Pipeline als Teil eines russisch-US-amerikanischen Energie- Deals gegen ihren erklärten Willen (www.bundesr egierung.de/breg-de/aktuelles/slenskyj-in-berlin-2 350758) ihrer Kontrolle und der Kontrolle der EU entzogen und wieder aufgenommen wird? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 20. Januar 2026 Die Bundesregierung hat die Klageerhebung durch die Nord Stream 2 AG zur Kenntnis genommen. Unabhängig von dem gegenüber den Nord-Stream-Pipelines seitens der EU verhängten Transaktionsverbot verfügt die Nord-Stream-2-Pipeline weiterhin nicht über die für ihren Betrieb notwendige Zertifizierung, ist nie an einem der beiden Stränge aufgrund der Sabotage vom September 2022 nicht funktionsfähig und seit 2019 mit Sanktionen des US-Kongresses belegt. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin gegen eine Inbetriebnahme von Nord Stream 2 ein. Dazu stimmt sie sich eng mit relevanten Partnern ab. 59. Abgeordneter Andreas Mayer (AfD) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Füllstand der Gasspeicher in Bierwang, Breitbrunn, Inzenham, Schmidhausen und Wolfersberg, aktuell und im Vergleich zum Vorjahr? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 23. Januar 2026 Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die genannten Speicher zum Stichtag 17. Januar 2026 im Vorjahresvergleich wie folgt befüllt: 17.01.2026 17.01.2025 UGS Bierwang 4,35 TWh (45,9 %) 7,06 TWh (71,9 %) UGS Breitbrunn 2,64 TWh (22,9 %) 5,95 TWh (51,7 %) UGS Inzenham-West 0,97 TWh (20,2 %) 2,31 TWh (46,9 %) UGS Schmidhausen 0,44 TWh (24,9 %) 0,88 TWh (49,9 %) UGS Wolfersberg 0,25 TWh  (6,0 %) 1,79 TWh (42,5 %) Abkürzungen: UGS steht für „Untergrundspeicher“, TWh steht für „Terawattstunden“. Neben den regionalen Gasspeichern tragen auch Gasspeicher in anderen Regionen und Nachbarländern sowie Pipelinegas und LNG zur Versorgung Süddeutschlands bei. Die Versorgungssicherheit Deutschlands und Europas in diesem Winter ist nicht gefährdet. Diese Einschätzung teilen neben dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auch die Bundesnetzagentur und die Europäische Kommission sowie die deutschen und europäischen Fernleitungsnetzbetreiber. 60. Abgeordneter Reinhard Mixl (AfD) Wie hoch war im Jahr 2023 das Bruttonationalvermögen der gesamten deutschen Wirtschaft, also der Unternehmen, Haushalte und des Staates, unterteilt in Sachvermögen (einschließlich Gebäude, Wohnungen, Fabriken, Maschinen, Infrastruktur [Straßen, Brücken], Boden und Grundstücke, Fahrzeuge und technische Anlagen), Finanzvermögen (einschließlich Bankeinlagen, Aktien, Anleihen, Forderungen gegenüber anderen Ländern oder privaten Akteuren sowie Beteiligungen an Unternehmen) und immaterielles Vermögen (einschließlich Patente, Lizenzen, geistigen Eigentums, Software, Forschungsergebnisse, Markenrechte und anderer Rechte mit wirtschaftlichem Wert), und wie hoch war im Jahr 2023 das entsprechende Nettonationalvermögen der gesamten deutschen Wirtschaft unter Berücksichtigung derselben Kategorien? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 15. Januar 2026 Amtliche Informationen zu den sektoralen und gesamtwirtschaftlichen Vermögensbilanzen werden von der Deutschen Bundesbank zur Verfügung gestellt. Diese Informationen sind für die Jahre 1999 bis 2024 öffentlich abrufbar unter dem Link www.bundesbank.de/de/statistiken/ges amtwirtschaftliche-rechenwerke/vermoegensbilanzen/vermoegensbilanz en-773974. Darüber hinausgehende amtliche Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. 61. Abgeordneter Raimond Scheirich (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuell vergleichsweise niedrigen Gasspeicherstände die Robustheit der Gasversorgung bis zum Ende der laufenden Heizperiode, und welche konkreten Annahmen zu Verbrauch, Importverfügbarkeit und Speicherentnahmen liegen dieser Bewertung zugrunde? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 21. Januar 2026 Aktuell beträgt der Füllstand ca. 41,48 Prozent (Stand: 19. Januar 2026). Damit liegt der Speicherfüllstand niedriger als in den Vorjahren (19. Januar 2025: 63,85 Prozent). Auch die europäischen Speicherstände sind niedriger als in den Vorjahren (19. Januar 2026: 49,12 Prozent, 19. Januar 2025: 60,21 Prozent). Die Versorgungssicherheit Deutschlands und Europas in diesem Winter ist dadurch jedoch nicht gefährdet. Diese Einschätzung teilen neben dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auch die Bundesnetzagentur und die Europäische Kommission sowie die deutschen und europäischen Fernleitungsnetzbetreiber (FNB Gas bzw. ENTSOG). Aufgrund des allgemeinen Rückgangs der Gasnachfrage seit der Gaskrise 2022 ist auch die saisonale Nachfrage in den Ausspeichermonaten um etwa 13 Prozent zurückgegangen. Die vor der Gaskrise zu Beginn der Ausspeicherperiode üblicherweise zu 90 bis 95 Prozent gefüllten Gasspeicher deckten etwa 39 bis 41 Prozent der damals üblichen saisonalen Nachfrage ab. Dieses Verhältnis ist durch die gesunkene Nachfrage auch mit niedrigeren Füllständen nahezu erhalten geblieben. Der dieses Jahr erreichte höchste Füllstand von etwa 77 Prozent deckt etwa 38 Prozent der durchschnittlichen saisonalen Nachfrage von 2023 bis 2025 ab. Neben den Gasspeichern tragen verschiedene weitere Faktoren zur Versorgungssicherheit und Krisenvorsorge bei. Insbesondere gibt es ein weiter wachsendes, weltweites, verfügbares Angebot an Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – LNG). Die inzwischen gut ausgebaute LNG-Infrastruktur in Deutschland und Europa ermöglicht neben der bestehenden und sicheren Hauptversorgung durch norwegisches Pipelinegas die notwendigen Importe nach Deutschland. Allein die deutschen LNG-Regasifizierungskapazitäten betragen in den typischen Ausspeichermonaten November bis März etwa 80 Terawattstunden. Die Flexibilität der LNG-Importe reduziert den Speicherbedarf zusätzlich. Es existieren noch ungebuchte Reservekapazitäten. Damit können bei Bedarf kurzfristig zusätzliche Gasmengen importiert werden. Damit tragen auch die LNG-Terminals sowohl zur saisonalen Versorgungssicherheit als auch zur Krisenvorsorge bei. Ein weiterer Faktor für die Versorgungssicherheit ist, dass der europäische Markt durch die Verbesserung der europäischen Netzinfrastruktur seit 2022 Nachfragespitzen in einzelnen Mitgliedstaaten besser abfangen kann. Die Gasspeicher und LNG-Infrastrukturen einzelner Mitgliedstaaten erhöhen damit auch die Sicherheit in den Nachbarländern. Die Gaspreise haben sich zwar seit einer Woche erhöht und sind volatil, doch im Vorjahresvergleich immer noch niedrig. Sie lassen kaum bis keine Risikoaufschläge für den verbleibenden Winter erkennen und zeigen keine Gasknappheit für den Winter. Die Annahme, dass private Akteure die deutschen Gasspeicher in ausreichendem Maße befüllen, hat sich als richtig erwiesen. Der Marktgebietsverantwortliche THE musste nicht eingreifen. Dies hätte zusätzliche Kosten für deutsche Gaskunden beziehungsweise Steuerzahler bedeutet und die Befüllung durch Marktakteure zusätzlich gehemmt. 62. Abgeordneter Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Stakeholder wurden im Prozess zur Erstellung der neuen Nationalen Tourismusstrategie seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie konsultiert und aktiv beteiligt, und welche Kriterien haben zur Auswahl bzw. Nichtberücksichtigung von Stakeholdern geführt? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 21. Januar 2026 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie steht in ständigem Austausch mit zahlreichen Akteuren der Tourismuswirtschaft, so auch bei der Erarbeitung der Nationalen Tourismusstrategie. Das betrifft die Dachverbände, wie z. B. den Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft und den Deutschen Tourismusverband, ebenso wie andere Verbände und Stakeholder verschiedener Segmente der Tourismuswirtschaft, wie z. B. den Deutschen Wanderverband und das BundesForum Kinder- und Jugendreisen, und trägt dem Ziel Rechnung, in der Nationalen Tourismusstrategie alle Tourismusbereiche ausgewogen zu berücksichtigen und den Tourismusstandort Deutschland in seiner ganzen Vielfalt zu stärken. Darüber hinaus gibt es keine Kriterien bezüglich einer Auswahl von Stakeholdern. 63. Abgeordnete Janine Wissler (Die Linke) Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um sicherzustellen, dass private deutsche Unternehmen keine wirtschaftlichen Aktivitäten in israelischen Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten fortführen oder ausweiten, die nach Recherchen von „The Intercept“ (https://thei ntercept.com/2024/02/05/axel-springer-israel-settl ement-profit/) zum Aufbau der Infrastruktur dieser völkerrechtswidrigen Siedlungen beitragen (belegt sind z. B. wirtschaftliche Aktivitäten von Axel Springer SE, vgl. www.business-humanright s.org/en/latest-news/germany-media-giant-axel-sp ringer-advertises-israels-illegal-settlements-in-th e-west-bank-through-its-classified-ads-website-ya d2-incl-co-comment/ [über Yad2], und von Heidelberg Materials AG, vgl. www.mindthegap.ngo/ harmful-strategies/utilising-state-power/ aligningwith-suppressive-state-institutions/2510-2/ [über Hanson Israel]), und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 21. Januar 2026 Die Bundesregierung weist deutsche Unternehmen in geeigneter Form beispielsweise auf den Seiten des Auswärtigen Amts auf den völkerrechtlichen Status israelischer Siedlungen in den besetzten Gebieten, die einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sowie die damit verbundenen Risiken hin. Einschlägige Vorgaben, zum Beispiel nach der Mitteilung zu Auslegungsfragen über die Ursprungsbezeichnung von Waren aus den von Israel seit Juni 1967 besetzten Gebieten (ABl. EU 2015/C 375/05) oder auf EU-Ebene beschlossene Sanktionen (siehe u. a. Beschluss (GASP) 2024/1175 des Rates vom 19. April 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße) werden umgesetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt 64. Abgeordnete Ayse Asar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwieweit führte die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär im Jahr 2025 Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, die im Jahr 2025 im Sinne des Parteiengesetzes als Großspender an die Parteien der Koalitionsfraktionen CDU, CSU und SPD aufgetreten sind (bitte die letzten neun Gespräche nach Anlässen und inhaltlichen Schwerpunkten auflisten), und inwiefern betrafen diese Gespräche die Festlegung von Förderprioritäten im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland in den Bereichen Quantencomputing und Fusionsforschung (vgl. www.spiegel.de/politik/deuts chland/bundestag-regierungsmitglieder-empfinge n-mehrfach-cdu-grossspender-a-9d46a660-c8ee-4 c7a-953f-15f4f4a8dcb5)? 65. Abgeordnete Ayse Asar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Waren Unternehmen, die im Jahr 2025 Großspenden im Sinne des Parteiengesetzes an die hinter den Koalitionsfraktionen CDU, CSU und SPD stehenden Parteien geleistet haben, an Roadmapping- oder vergleichbaren strategischen Beteiligungsformaten im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland der Bundesregierung beteiligt, und wenn ja, welche, und in welcher Form erfolgte diese Beteiligung (bitte für die letzten 14 Unternehmen aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 19. Januar 2026 Die Fragen 64 und 65 werden zusammen beantwortet. Spenden an die Parteien, die im Deutschen Bundestag vertreten sind, sind nach dem Gesetz über die politischen Parteien Angelegenheit des Deutschen Bundestages und nicht der Bundesregierung. Die Bundesregierung erhebt diese Spendenaktivitäten somit nicht. Im Übrigen erfolgt die Einbindung von Unternehmen an Beteiligungsformaten im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland auf der Grundlage von sachlichen Erwägungen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 66. Abgeordnete Carolin Bachmann (AfD) Welche Gesamtkosten sind der Staatskasse durch das Strafverfahren gegen David Bendels (Az. 27 Cs 1108 Js 11315/24), welches maßgeblich durch den persönlichen Strafantrag der damaligen Bundesministerin Nancy Faeser eingeleitet wurde, nach dem Freispruch durch das Landgericht Bamberg vom 14. Januar 2026 entstanden (bitte die Kosten getrennt nach den Gebühren und Auslagen der Staatskasse sowie den zu erstattenden notwendigen Auslagen des Angeklagten für beide Instanzen aufschlüsseln), und wie hoch beziffert die Bundesregierung den durch dieses Verfahren gebundenen personellen und sächlichen Aufwand in der Justizverwaltung sowie bei den beteiligten Bundesbehörden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 21. Januar 2026 Die Bundesregierung ist an dem Strafverfahren nicht beteiligt. Ihr ist das Verfahren nur aus der Presseberichterstattung bekannt. Erkenntnisse zu den Gesamtkosten des Verfahrens liegen ihr nicht vor. Die im Zusammenhang mit dem Verfahren entstehenden Kosten sind ausschließlich Kosten der Landesjustiz und werden im Falle eines Freispruchs gemäß § 467 Absatz 1 der Strafprozessordnung grundsätzlich der Staatskasse des Landes auferlegt, dem das Gericht des ersten Rechtszugs angehört. Im vorliegenden Fall ist dies die Landeskasse des Freistaates Bayern. Berichts- oder Auskunftspflichten der Justiz des Freistaates Bayern gegenüber der Bundesregierung bestehen nicht. Unabhängig davon ist das Strafverfahren laut Pressemitteilung noch nicht rechtskräftig abgeschlossen, sodass belastbare Aussagen zu den Gesamtkosten des Verfahrens derzeit ohnehin nicht möglich sind. Mangels Beteiligung von Bundesbehörden an dem Strafverfahren ist dort kein personeller oder sächlicher Aufwand entstanden. Zum personellen und sächlichen Aufwand in der Justizverwaltung des Freistaates Bayern liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 67. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Wie hat sich die Anzahl der geltenden Bundesgesetze und -verordnungen seit dem Jahr 2015 jährlich bis zum 1. Januar 2026 entwickelt (bitte getrennt und nach Jahresscheiben auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 23. Januar 2026 Die zum jeweiligen Stichtag geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes mit Einzelnormen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Es handelt sich um Bundesrecht, das im Fundstellennachweis A nachgewiesen ist. Geltung jeweils zum 01.01. des Jahres Gesetze (Regelungswerke) Rechtsverordnungen (Regelungswerke) 2015 1.673 2.755 2016 1.686 2.759 2017 1.671 2.692 2018 1.698 2.722 2019 1.703 2.731 2020 1.715 2.737 2021 1.739 2.800 2022 1.774 2.805 2023 1.786 2.834 2024 1.791 2.863 2025 1.800 2.897 2026 1.813 2.913 68. Abgeordneter Raimond Scheirich (AfD) Aus welchen Gründen stellt das Statistische Bundesamt mit dem Berichtsmonat Dezember 2025 die monatliche Veröffentlichung vorläufiger Angaben zu beantragten Insolvenzverfahren auf Basis der Insolvenzbekanntmachungen der Amtsgerichte ein, und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um weiterhin eine zeitnahe und transparente Information über das Insolvenzgeschehen sicherzustellen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 20. Januar 2026 Die bis Dezember 2025 als experimenteller Schnellindikator veröffentlichten vorläufigen Insolvenzantragszahlen waren nicht auf der Grundlage der insolvenzstatistischen Meldungen der Gerichte erhoben worden, sondern durch Abschöpfung der im Internet veröffentlichten Insolvenzbekanntmachungen. Bei diesen ist eine Differenzierung danach, ob der Antrag von einem bis dahin werbend tätigen Unternehmen stammt oder nicht, nicht möglich. Erfassbar waren vielmehr sämtliche Regelinsolvenzverfahren, zu denen auch Nachlass- und Gesamtgutverfahren sowie Privatinsolvenzverfahren gehören, die nicht als Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet werden können. Der Anteil der statistisch als „Unternehmensinsolvenzverfahren“ erfassten Verfahren beläuft sich auf rund 55 Prozent dieser Regelinsolvenzverfahren. Der Interpretierbarkeit der vorläufigen Antragszahlen waren deshalb stets schon deutliche Grenzen gesetzt. Zudem musste erheblicher Aufwand betrieben werden, um Unvollständigkeiten und Doppelungen in der Zahlenbasis zu vermeiden. Das Statistische Bundesamt hat daher im Rahmen seiner fachlichen Unabhängigkeit (§ 1 Satz 2 des Bundesstatistikgesetzes) entschieden, die Erhebung und Veröffentlichungen der vorläufigen Antragszahlen nicht fortzuführen. Da die Insolvenzbekanntmachungen frei zugänglich sind, kann jedermann auf sie zugreifen. Einige Stellen (wie zum Beispiel das Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung in Halle) werten sie auch regelmäßig mit dem Ziel der Veröffentlichung vorläufiger Zahlen aus (www.iwh-halle.de/forschung/daten- undanalysen/iwh-insolvenzforschung). Zudem wird das Statistische Bundesamt die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren weiterhin allmonatlich veröffentlichen. Diese Veröffentlichung, die auf den von den Gerichten zugelieferten Daten beruht, wird auch weiterhin in der Regel zweieinhalb Monate nach dem Ende des jeweiligen Berichtsmonats erfolgen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 69. Abgeordneter Jan van Aken (Die Linke) Wie viele der 3.867 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung, die 2025 beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben eingereicht wurden, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum 14. Januar 2025 abgewiesen bzw. abgelehnt (bitte aufschlüsseln nach als unzulässig abgewiesen bzw. als unbegründet abgelehnt; Quelle: www.augsburger-allgemeine.de/politik/w arum-es-immer-mehr-kriegsdienstverweigerer-gib t-113156813)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 21. Januar 2026 Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 wurden im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben insgesamt 1.050 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung abgelehnt. Davon wurden 1.041 Anträge als unzulässig und neun als unbegründet abgelehnt. In dieser Zahl sind auch Anträge aus Vorjahren enthalten. Als unzulässig abgelehnt wurden Anträge im Wesentlichen wegen fehlender Musterung. 70. Abgeordnete Desiree Becker (Die Linke) Wie viele der 2025 gestellten KDV-Anträge (KDV: Kriegsdienstverweigerung) wurden bisher vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben anerkannt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 22. Januar 2026 Im Jahr 2025 wurden im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben insgesamt 2.831 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung anerkannt. In dieser Zahl sind auch Anträge aus Vorjahren enthalten. 71. Abgeordneter Martin Reichardt (AfD) Wurde in der Vergangenheit und bzw. oder wird gegenwärtig der Verein „DEMOS e. V.“ (www.de mos-ww.de) mittelbar oder unmittelbar mit Bundesmitteln unterstützt, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte jeweils nach Kalenderjahr und Höhe der Zuwendung aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 20. Januar 2026 Der Verein DEMOS e. V. hat eine einmalige Zuwendung im Jahr 2024 in Höhe von 6.000 Euro (Preisgeld für Aktiv-Wettbewerb) aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (hier durch die Bundeszentrale für politische Bildung) erhalten. 72. Abgeordnete Evelyn Schötz (Die Linke) Wer bearbeitet innerhalb der Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgeschriebene Strategie „Mentale Gesundheit junger Menschen“, und wie werden Kinder, Jugendliche und junge Menschen mit ihren Interessen beteiligt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 21. Januar 2026 Die Stärkung der mentalen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag hat sich die Koalition darauf verständigt, eine Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ zu entwickeln. Federführend innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ wird derzeit erarbeitet. Die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen wird ein wesentlicher Bestandteil des Strategieprozesses werden. 73. Abgeordneter Christian Zaum (AfD) Hat sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund aktueller Bildungsstudien (u. a. IQB, PISA) und fortschreitender Kompetenzverluste bei Grundschülern eine eigene Auffassung zu der Entscheidung des Landes Niedersachsen, das schriftliche Dividieren im Mathematikunterricht abzuschaffen (www.welt.de/politik/deutschland/ar ticle6964dda154e8233d6fbdea57/niedersachsen-d as-geht-gar-nicht-bundesland-schafft-schriftliche s-dividieren-fuer-grundschueler-ab.html?icid=sea rch.product.onsitesearch) gebildet, und wenn ja, wie lautet diese, und welche möglichen Auswirkungen erwartet sie hiervon z. B. auf das langfristige mathematische Leistungsniveau, die Studierfähigkeit sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schüler? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 21. Januar 2026 Nach Kenntnis der Bundesregierung hat das Land Niedersachsen beschlossen, schriftliches Dividieren zukünftig in Teilschritten einzuführen und in Grundschulen die Methode der halbschriftlichen Division zu lehren. Nach der föderalen Kompetenzordnung des Grundgesetzes sind für Fragen der inneren Ausgestaltung von Schule und Unterricht ausschließlich die Länder zuständig. Die Bundesregierung enthält sich daher einer Bewertung dieser konkreten Maßnahme. 74. Abgeordneter Christian Zaum (AfD) Wie schätzt die Bundesregierung nach derzeitigem Stand die Erfolgsaussichten der Initiative „Leistung macht Schule“ (LemaS) mit Hinblick auf das Ausgangsproblem, „dass in Deutschland vergleichsweise wenige Kinder und Jugendliche [schulische] Spitzenleistungen erzielen“ ein, und welche Schlussfolgerungen zieht sie diesbezüglich daraus, dass 73 Prozent der in der LemaS- Enderhebung 2023 befragten Schulen meinten, Berufsanfänger seien eher nicht oder auf keinen Fall durch ihr Lehramtsstudium für die schulische Begabungs- und Leistungsförderung ausreichend qualifiziert (www.leistung-macht-schule.de/de/Ini tiative-Leistung-macht-Schule-1674.html; https:// phase1.lemas-forschung.de/veroeffentlichungen/d ownload/CvuAsevwhfMF3eAHLOuePxLHdCtOx 60ed0pRFpac.pdf/2023_Enderhebung_Lema S.pdf)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 21. Januar 2026 Im Rahmen der gemeinsamen Initiative „Leistung macht Schule“ arbeiten Bund und Länder im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten zusammen. Gemeinsames Ziel ist eine begabungs- und leistungsförderliche Schul- und Unterrichtsentwicklung. Dazu finden unter anderem erfolgreich umfangreiche Qualifizierungsangebote für Multiplikatorenteams bestehend aus Schulleitungen und Landesinstituten statt. Die Auswahl der beteiligten Schulen, ihre Betreuung sowie der Transfer vor Ort liegen in der Zuständigkeit der Länder, ebenso wie die Ausbildung neuer Lehrkräfte. Es ist demnach Sache der Länder, die notwendigen Schlussfolgerungen aus den LemaS-Forschungsergebnissen für die 1., 2. und 3. Phase der Lehrerausbildung zu ziehen. 75. Abgeordneter Christian Zaum (AfD) Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Entscheidung des Landes Berlin, zentrale Werke und Inhalte der deutschen Klassik, exemplarisch von Johann Wolfgang von Goethe, im Schulunterricht zurückzudrängen und deren verpflichtende Behandlung aufzugeben, gebildet, und wenn ja, wie lautet diese, und welche möglichen Auswirkungen sieht sie hierdurch z. B. auf das deutsche Kulturverständnis, die sprachliche Bildung sowie die kulturelle Selbstverortung junger Menschen (www.welt.de/kultur/article6964c3785 4e8233d6fbde7ca/bildung-berlin-kapituliert-vor-g oethe.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 21. Januar 2026 Nach der föderalen Kompetenzordnung des Grundgesetzes sind für Fragen der inneren Ausgestaltung von Schule und Unterricht ausschließlich die Länder zuständig. Die Bundesregierung enthält sich daher einer Bewertung. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 76. Abgeordneter Lorenz Gösta Beutin (Die Linke) Wie hat sich seit 2015 der Anteil der Stromkosten im Regelsatz der Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch entwickelt (bitte nach Jahren differenzieren)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 21. Januar 2026 Ein Anteil der Stromkosten im Regelsatz für die Jahre ab 2015 kann nicht bestimmt werden, weil es sich bei den Regelbedarfen um ein monatliches Budget handelt. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 97 des Abgeordneten Timon Dzienus auf Bundestagsdrucksache 21/2817 verwiesen. 77. Abgeordnete Violetta Bock (Die Linke) Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung per 31. Dezember 2025 gegenüber ihrem Strom- bzw. Gasversorger in Zahlungsrückstand geraten und deshalb von Energiesperren bedroht (https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesn etzagentur/SharedDocs/Mediathek/Monitoringber ichte/MonitoringberichtEnergie2025.pdf) und wie viele dieser Personen erhalten Leistungen bzw. Darlehen seitens der zuständigen Behörden der Arbeits- und Sozialverwaltung? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 21. Januar 2026 Der aktuelle gemeinsame Monitoringbericht 2025 der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes vom 26. November 2025 erfasst Ergebnisse mit Stand vom 31. Dezember 2024. Eine Auswertung der Daten per 31. Dezember 2025 liegt somit noch nicht vor. Informationen zu Darlehen wegen Versorgungsunterbrechungen im Bereich der Strom- und Gasversorgung bei Leistungsberechtigten des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegen der Bundesregierung nicht vor. 78. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Welche 27 Sozialleistungen sind seit dem Ausbruch des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 an ukrainische Staatsangehörige in Deutschland ausgezahlt worden und weisen dabei zugleich das größte finanzielle Ausgabenvolumen für den deutschen Staat auf, und wie hoch ist die Gesamtsumme der hierfür vom deutschen Staat im Zeitraum vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2025 aufgewendeten Mittel (sollte eine exakte Angabe der Gesamtsumme nicht möglich sein, so wird um eine möglichst präzise Schätzung gebeten)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 23. Januar 2026 Für den Zeitraum Februar 2022 bis Dezember 2025 (Werte für Oktober bis Dezember 2025 geschätzt) beliefen sich die Zahlungsansprüche (inklusive Kosten der Unterkunft, Sozialversicherungsbeiträge, Regelbedarfe und Mehrbedarfe) für Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem ukrainischen Staatsangehörigen auf rund 21,4 Mrd. Euro. Bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Wohngeldgesetz sowie Sozialleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch wird keine nach Staatsangehörigkeit differenzierte Gliederung der Ausgaben vorgenommen. Beim Kindergeld und beim Kinderzuschlag erfolgt die Erfassung der ukrainischen Staatsangehörigkeit erst seit März 2023. Die verfügbaren Daten zur Staatsangehörigkeit der Kindergeldberechtigten, zum Auszahlungsvolumen des Kindergeldes nach dem Einkommensteuergesetz und dem Bundeskindergeldgesetz sowie dem Kinderzuschlag können den Bestandsstatistiken der Bundesagentur für Arbeit unter https://sta-tistik.a rbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/Themen-im-Fokus/F amilie-Kin-der/Famka/Famka.html entnommen werden. Angaben zu ukrainischen Teilnehmenden an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in den Rechtskreisen des SGB II und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch werden von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit standardmäßig veröffentlicht und können der Publikation „Migrationsmonitor“ entnommen werden (https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlob als/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1961220&topic_ f=migrationsmonitor, siehe Tabellenblatt „Tabelle 6.2“). Angaben zu Ausgaben liegen jedoch nicht nach Staatsangehörigkeiten der Teilnehmenden differenziert vor. Eine Gesamtsumme der Sozialleistungen, die von ukrainischen Staatsangehörigen in Anspruch genommen wurden, kann nicht ausgewiesen werden, da eine nach Staatsangehörigkeiten differenzierte Gliederung nicht zu allen Sozialleistungen vorliegt. 79. Abgeordnete Sahra Mirow (Die Linke) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die soziale Spaltung in Baden-Württemberg in den letzten 20 Jahren (bitte jeweils die aktuellen Zahlen und diejenigen für die Jahre 2015 und 2005 angeben) mit Blick auf die Anzahl der Einkommensmillionäre, die Anzahl der Personen mit einem steuerpflichtigen Einkommen über 100.000 Euro, die Anzahl der Minderjährigen in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften und die Anzahl der Personen unter der Armutsrisikoquote entwickelt (falls Werte für die erfragten Jahre nicht zur Verfügung stehen, bitte nächstverfügbare Werte angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 21. Januar 2026 Die erfragten Daten zur Anzahl der Einkommensmillionäre sowie der Personen mit einem steuerpflichtigen Einkommen über 100.000 Euro in Baden-Württemberg liegen der Bundesregierung nicht vor. Im September 2025 (aktueller Wert) gab es rund 168.000 Personen unter 18 Jahren in Bedarfsgemeinschaften nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch in Baden-Württemberg. Im Jahresdurchschnitt 2005 waren es rund 146.000 (September 2005: 161.000) und im Jahresdurchschnitt 2015 rund 147.000 Personen (September 2015: 147.000). Weitere Daten sind auf den Statistikseiten der Bundesagentur für Arbeit unter https://sta tistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Form ular.html?nn=1524052&topic_f=zeitreihekreise-zr-gruarb zu finden. Die Armutsrisikoquote ist eine statistische Maßgröße für die Einkommensverteilung. Sie liefert keine Information über individuelle Bedürftigkeit. Ihre Höhe hängt u. a. von der zugrundeliegenden Datenbasis, der Bezugsgröße, dem regionalen Bezug und der Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des Nettoäquivalenzeinkommens ab. Der Indikator ist insbesondere für Teilpopulationen sehr volatil und kann je nach Datenquelle unterschiedlich ausfallen. Daten in regionaler Gliederung stellen die statistischen Ämter auf ihrem Statistikportal unter: www.statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdun g-und-soziale-lebensbedingungen/gefaehrdung-durch-armut bzw. www. statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdung- undsoziale-lebensbedingungen/armutsgefaehrdung-und zur Verfügung. Die bislang separat durchgeführte Erhebung „Leben in Europa“ (EU-SILC) wurde im Erhebungsjahr 2020 in den Mikrozensus als Unterstichprobe integriert. Durch die damit verbundenen methodischen Anpassungen ist für beide Datensätze ein Vergleich der Daten ab dem Erhebungsjahr 2020 mit den Vorjahren nicht möglich (Zeitreihenbruch). 80. Abgeordnete Zada Salihović (Die Linke) Mit welchen Unternehmen bzw. Unternehmerinnen und Unternehmern, Behörden, Verbänden und Organisationen hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2025 Kontakt über die einzurichtende Work-and-Stay-Agentur (bitte nach Namen der beteiligten Unternehmen, Unternehmerinnen und Unternehmer, Behörden, Verbände und Organisationen, Namen und Funktion der beteiligten Bundesministerinnen und Bundesminister und Staatsministerinnen und Staatsminister und Staatssekretäre aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 21. Januar 2026 Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung pflegen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung (Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre, Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Bundesministerien und des Bundeskanzleramts) den Informationsaustausch mit einer Vielzahl von Personen und insbesondere zu prioritären Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag wie der Work-and- Stay-Agentur. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Kontakte – einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Vor diesem Hintergrund kann keine Auskunft zu solchen Kontakten erfolgen, bei denen die Work-and-Stay-Agentur nur als eines von verschiedenen Themen Gegenstand des Austausches war. Im Jahr 2025 gab es von Seiten der in Ihrer Frage genannten Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales keine Kontakte mit Unternehmen bzw. Unternehmern und Unternehmerinnen, Behörden, Verbänden und Organisationen, die ausschließlich zu der einzurichtenden Work-and-Stay-Agentur terminiert worden sind. Diese Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. 81. Abgeordnete Ines Schwerdtner (Die Linke) Welche Bundesministerien bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter hatten im Zeitraum vom März 2025 bis zur Einreichung dieser Frage Kontakt mit den Unternehmen ExxonMobil, Dow, JP Morgan Chase, Enterprise Mobility und/oder Teneo im Zusammenhang mit den EU- Regelungsvorhaben CS3D und/oder CSRD? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 22. Januar 2026 Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung pflegen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung (Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre, Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Bundesministerien und des Bundeskanzleramts) Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen, darunter Unternehmen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Kontakte – einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Nach einer Abfrage bei allen Bundesministerien sind keine Kontakte im Sinne der Fragestellung bekannt. 82. Abgeordnete Ines Schwerdtner (Die Linke) Wurde die von der TEHA Group erstellte Studie zum „aktuellen Stand der europäischen Wettbewerbsfähigkeit“ von der Bundesregierung bei der internen Meinungsbildung oder Positionierung zu dem EU-Regelungsvorhaben CS3D herangezogen, und wenn ja, in welcher Form? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 20. Januar 2026 Für die Positionierung der Bundesregierung zu der EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) beziehungsweise zu deren Änderung wurde die in Ihrer Frage genannte Studie nicht herangezogen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung 83. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die jährliche Gesamtsumme an Bürokratiekosten für die deutsche Wirtschaft im Jahr 2025? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor vom 16. Januar 2026 Die jährliche Gesamtsumme an Bürokratiekosten für die Wirtschaft aus Informationspflichten betrug zum Ende des Jahres 2025 rund 62,5 Mrd. Euro. Datenquelle für diesen Befund ist die beim Statistischen Bundesamt geführte Online-Datenbank des Erfüllungsaufwands (OnDEA) mit Datenstand vom 2. Januar 2026. 84. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Verbesserung der Mobilfunknetzabdeckung im Landkreis Emsland (www.noz.de/ lokales/lk-emsland/artikel/emsland-leserreaktione n-auf-funkloecher-und-schlechten-empfang-4972 3223), und bis zu welchem Zeitpunkt rechnet sie mit einer flächendeckenden Versorgung mit leistungsfähigem Mobilfunk, die eine verlässliche mobile Sprach- und Datenkommunikation sowie mobiles Arbeiten ermöglicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 21. Januar 2026 Die Mobilfunknetze werden in Deutschland von Unternehmen errichtet und betrieben und nicht von der Bundesregierung. Der Staat setzt hierzu einen Rahmen über Versorgungsauflagen innerhalb

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