Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3772
21. Wahlperiode 23.01.2026
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 19. Januar 2026
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 9
Akbulut, Gökay (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 40
Aken, Jan van (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 64, 65
Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56, 66
Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96, 97
Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 50, 51, 70
Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 21
Beutin, Lorenz Gösta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 57, 76
Blos, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86, 87, 88
Bock, Violetta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67, 78
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 23
Düring, Deborah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 93
Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 25
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Fetsch, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 89, 90
Gesenhues, Jan-Niclas, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94
Giersch, Alexis L. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108
Abgeordnete Nummer
der Frage
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98
Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 4
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Hofreiter, Anton, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 27, 83
Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 14
Kaddor, Lamya
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Kellner, Michael
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109, 110
Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 15
Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Lemke, Steffi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 95
Lucks, Max
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 43, 44
Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Merendino, Stella (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 99, 100
Mihalic, Irene, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Mirow, Sahra (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 52, 79, 101
Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 60
Abgeordnete Nummer
der Frage
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . 45, 111
Nick, Ophelia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 107
Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 7
Notz, Konstantin von, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Otten, Gerold (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Polat, Filiz
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 34, 84
Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Rietenberg, Sylvia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Roth, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 47
Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35, 48
Rüffer, Corinna
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Abgeordnete Nummer
der Frage
Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 49, 61, 68
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 72, 102, 103
Schwerdtner, Ines (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 81, 82
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Stange, Julia-Christina (Die Linke) . . . . . . . . 104, 105
Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Wagener, Robin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Wiehle, Wolfgang (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Zaum, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 73, 74, 75
Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106
Drucksache 21/3772 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
Blos, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 4
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Fetsch, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 7
Kopf, Chantal
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Rietenberg, Sylvia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern
Akbulut, Gökay (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Benner, Lukas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 15
Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Eckert, Leon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Kaddor, Lamya
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Seite
Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Mihalic, Irene, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Notz, Konstantin von, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 23
Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Rüffer, Corinna
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Wagener, Robin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Zaum, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Akbulut, Gökay (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Düring, Deborah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Hofreiter, Anton, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Lucks, Max
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 33, 34
Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 35
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Roth, Claudia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Mirow, Sahra (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Otten, Gerold (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/3772
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Beutin, Lorenz Gösta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Kellner, Michael
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Forschung, Technologie und Raumfahrt
Asar, Ayse
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz
Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Aken, Jan van (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Zaum, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53, 54
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales
Beutin, Lorenz Gösta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Bock, Violetta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Mirow, Sahra (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Schwerdtner, Ines (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Digitales und Staatsmodernisierung
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 59
Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Verkehr
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63, 64
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 64, 65
Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Wiehle, Wolfgang (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Ebner, Harald
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Gesenhues, Jan-Niclas, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Lemke, Steffi
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Drucksache 21/3772 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
Merendino, Stella (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
Mirow, Sahra (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72, 73
Stange, Julia-Christina (Die Linke) . . . . . . . . . . . 74, 75
Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Nick, Ophelia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Giersch, Alexis L. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 79
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/3772
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
1. Abgeordneter
Dr. Michael Blos
(AfD)
Welche Konsequenzen sind seitens der
Bundesregierung vorgesehen, wenn im Rahmen
geförderter Kulturförderprojekte die parteipolitische
Neutralität nicht gewahrt wird, und gab es hierzu
schon Fälle in der Vergangenheit?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 23. Januar 2026
Rechtsfolgen für Verstöße gegen rechtliche Vorgaben, wie etwa das
Neutralitätsgebot, ergeben sich aus dem Verwaltungs- und
Haushaltsrecht, das Grundlage der jeweiligen Zuwendungsbescheide ist (z. B.
Rücknahme, Widerruf). Erkenntnisse zu Fällen in der Vergangenheit
liegen nicht vor.
2. Abgeordneter
Christian Görke
(Die Linke)
Geschah die Streichung von fünf wertvollen
Schnupftabakdosen des Hohenzollern-Königs
Friedrich II. aus dem Berliner Verzeichnis
national wertvollen Kulturgutes nach vorheriger
Abstimmung mit dem Bund, und welche genauen
Gründe haben zur Änderung der Position des
Bundes geführt, der die Schnupftabakdosen
ursprünglich für sich beansprucht hatte (siehe www.
spiegel.de/panorama/hohenzollern-deal-hat-die-oe
ffentliche-hand-20-millionen-euro-verschenkt-a-5
8488479-94b3-47aa-8882-462596db25f4; bitte
ausführlich erläutern, wie das erwähnte neue
Gutachten die alte Rechtsposition des Bundes
widerlegt hat)?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 19. Januar 2026
Das Verfahren zur Löschung der Tabatieren aus dem Verzeichnis
national wertvollen Kulturgutes erfolgte in eigener Zuständigkeit des Landes
Berlin. Der Bund wurde im Rahmen der Verhandlungen der öffentlichen
Hand mit dem Haus Hohenzollern hierüber unterrichtet.
3. Abgeordneter
Matthias Helferich
(AfD)
Erkennt der Beauftrage der Bundesregierung für
Kultur und Medien (BKM) Dr. Wolfram Weimer
einen möglichen Zusammenhang oder ggf. eine
nach meiner Auffassung anzudenkende mittelbare
politische Mitverantwortung für die durch einen
linksextremen Terroranschlag auf die
Infrastruktur der Bundeshauptstadt Berlin verursachte
Kältenotlage Hunderttausender, da seine Behörde im
Rahmen des Verlagspreises 2025 auch den Unrast
Verlag prämiert und wiederholt finanziell
gefördert hat, welcher in der von ihm verlegten
Publikation „Tipps und Tricks für Antifas und Antiras“
neben Hinweisen auf die Begehung und
Verschleierung von Straftaten auch Anleitungen für
das Verfassen von Bekennerschreiben verbreitet,
und die mutmaßlichen Terroristen des Anschlages
in Berlin, die mit einem derartigen
Bekennerschreiben an die Öffentlichkeit getreten sind (vgl.
www.nius.de/politik/news/linksextremen-anschla
g-weimer-foerderung-terroranleitung#)?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 19. Januar 2026
Nein. Unabhängig davon geht der BKM grundsätzlich Hinweisen nach,
wenn Verletzungen von Förderbedingungen durch Fördernehmer im
Raum stehen.
4. Abgeordneter
Matthias Helferich
(AfD)
Hat der Beauftragte der Bundesregierung für
Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer eine
Position zu dem vom Kabinett verabschiedeten
Entwurf eines Politische-Werbung-Transparenz-
Gesetzes, das zum Teil ohne richterlichen Beschluss
Durchsuchungen unter anderem von
journalistischen Redaktionen und auch Beschlagnahmen
ermöglichen soll, was von einigen Experten als
verfassungswidrig eingestuft wird (vgl. www. n i u
s.de/politik/news/durchsuchungen-redaktionen-bu
ndesregierung-gesetz), und wenn ja, wie lautet
diese vor dem Hintergrund der Meinungsfreiheit
und der freien journalistischen Arbeit?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 21. Januar 2026
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien verweist
hierzu auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen
Fragen 81, 82 und 83 des Abgeordneten Edgar Naujok auf
Bundestagsdrucksache 21/3685.
5. Abgeordneter
Leif-Erik Holm
(AfD)
Auf welche Kosten belief sich die im November
2025 gestartete Informationskampagne der
Bundesregierung „Das kann Deutschland“ bis zum
12. Januar 2026, und wie hoch waren dabei die
Kosten für Plakatwerbung und digitale
Werbeflächen in den einzelnen Bundesländern (bitte pro
Bundesland aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Stefan Kornelius
vom 19. Januar 2026
Die Kampagne „Das kann Deutschland“ läuft derzeit. Die genaue Höhe
der genannten Kosten kann erst nach dem Vorliegen der
Schlussabrechnungen für die entstandenen Schaltkosten einschließlich der endgültigen
Rabatte beziffert werden. Dies kann erfahrungsgemäß bis zum Ende der
ersten Jahreshälfte des Folgejahres dauern.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 4 der Abgeordneten Zada Salihović auf
Bundestagsdrucksache 21/2876 verwiesen.
6. Abgeordnete
Iris Nieland
(AfD)
Gibt es seit der Antwort der Bundesregierung auf
die Schriftliche Frage 2 der Abgeordneten
Karoline Otte auf Bundestagsdrucksache 21/1831 zur
Bund-Länder-Arbeitsgruppe
„Veranlassungskonnexität“ bereits konkrete Ergebnisse oder
ausgearbeitete Lösungsvorschläge dieser Arbeitsgruppe,
und wenn ja, welche Inhalte haben diese (z. B. als
Eckpunktepapier, Beschlussvorlage,
Arbeitsentwurf)?
Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister
vom 20. Januar 2026
Bund und Länder haben in der Besprechung des Bundeskanzlers
Friedrich Merz mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am
18. Juni 2025 vereinbart, den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD niedergelegten Grundsatz der Veranlassungskonnexität mit
Leben zu füllen. Die hierfür eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat
die Frage, wie bei Auswirkungen von Bundesgesetzen auf die Haushalte
der Länder und insbesondere der Kommunen – in dem bestehenden
finanzverfassungsrechtlichen Rahmen – ein angemessener Ausgleich
erfolgen kann, intensiv beraten. In der Besprechung am 4. Dezember 2025
haben der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und -chefs der
Länder das Thema weiter erörtert. Bund und Länder haben sich dabei
zunächst auf die Erarbeitung von Maßnahmen verständigt, die geeignet
sind, die Ausgabendynamik im Bereich der Gesetzgebung des Bundes
zu stoppen und dadurch insbesondere die Haushalte der Kommunen
nachhaltig zu entlasten.
7. Abgeordnete
Iris Nieland
(AfD)
Was wurde nach Kenntnis der Bundesregierung
im Rahmen der Länder-
Ministerpräsidentenkonferenz am 4. Dezember 2025 zur Arbeit der Bund-
Länder-Arbeitsgruppe „Veranlassungskonnexität“
konkret erörtert, und wurden dort bereits
Ergebnisse oder ausgearbeitete Lösungsvorschläge der
Arbeitsgruppe vorgestellt oder beraten?
Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister
vom 19. Januar 2026
Die Bundesregierung nimmt an den internen Besprechungen der 16
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nicht teil.
Ausweislich des von den Ländern erstellten Ergebnisprotokolls der
Ministerpräsidentenkonferenz vom 4. Dezember 2025 wurde das in Ihrer
Frage genannte Thema unter TOP 1.2.1 AG Veranlassungskonnexität
„erörtert“. Einzelheiten dieser Beratungen der Länder sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
8. Abgeordnete
Doris Achelwilm
(Die Linke)
Inwiefern sind der Bundesregierung Schätzungen
zu der Verteilungswirkung der Steuerentlastungen
des Steueränderungsgesetzes 2025 auf private
Haushalte bekannt (wenn möglich, bitte Angaben
nach Einkommensquantilen aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 22. Januar 2026
Der Bundesregierung sind keine Schätzungen zu der Verteilungswirkung
der Steuerentlastungen des Steueränderungsgesetzes 2025 auf private
Haushalte bekannt.
9. Abgeordnete
Doris Achelwilm
(Die Linke)
Inwiefern sind der Bundesregierung Schätzungen
zu der Verteilungswirkung der Steuerentlastungen
des Gesetzes für ein steuerliches
Investitionssofortprogramm zur Stärkung des
Wirtschaftsstandorts Deutschland auf private Haushalte bekannt
(wenn möglich, bitte Angaben nach
Einkommensquantilen aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 22. Januar 2026
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
10. Abgeordneter
Peter Felser
(AfD)
Hat die Bundesregierung bereits eine mögliche
Umsetzung des SPD-Vorstoßes zur Reform der
Erbschaftsteuer geprüft, und wenn ja, teilt die
Bundesregierung die Meinung des Deutschen
Bauernverbandes (www.topagrar.com/manageme
nt-und-politik/news/agrarwirtschaft-lauft-sturm-g
egen-reform-der-erbschaftsteuer-20022251.html),
dass die genannten Reformpläne der SPD eine
zusätzliche Belastung bäuerlichen Vermögens sowie
eine enorme Gefährdung der Betriebe darstellen,
die unbedingt zu verhindern sei?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 22. Januar 2026
Zu Vorschlägen der Fraktionen im Deutschen Bundestag nimmt die
Bundesregierung keine Stellung.
11. Abgeordneter
Thomas Fetsch
(AfD)
Hat die Bundesregierung bereits geprüft, ob das
jüngst vorgestellte „SPD-Modell“ des
Lebensfreibetrags in der Erbschaft- und Schenkungsteuer im
Bereich von Privatvermögen über 1 Mio. Euro
und größer potenziell nicht zu einer
Steuermehrbelastung (bei Übertragungsverhältnissen
Ehegatte auf Ehegatte und Eltern auf Kinder) im
Vergleich mit der bisherigen Rechtslage führen
würde, die Wiederholungsschenkungen mit
Freibeträgen in Höhe von jeweils 500.000 Euro (unter
Ehegatten) beziehungsweise 400.000 Euro (Eltern
auf Kinder) im zehnjährigen Rhythmus zulässt,
und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wie
ließe sich diese Steuermehrbelastung begründen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 22. Januar 2026
Zu Vorschlägen der Fraktionen im Deutschen Bundestag nimmt die
Bundesregierung keine Stellung.
12. Abgeordneter
Kay Gottschalk
(AfD)
Welche Gründe halten die Bundesregierung davon
ab, ihre Selbstverpflichtungen zu regelmäßigen
Evaluationen aus den Subventionspolitischen
Leitlinien umzusetzen und ausstehende Reformen
von Steuervergünstigungen seit fast 20 Jahren mit
fehlenden Daten zu begründen
(Ausschussdrucksache 21(7)99 vom 6. Januar 2026 –
Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof. Bericht
nach § 88 Absatz 2 BHO zum 30.
Subventionsbericht der Bundesregierung Steuervergünstigungen,
Zusammenfassung Ziffer 05, S. 7)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 19. Januar 2026
Das Bundesministerium der Finanzen hat in den vergangenen Jahren im
Bereich der Steuervergünstigungen umfassende externe
Evaluierungsvorhaben in Auftrag gegeben. Nach der in der 19. Legislaturperiode
abgeschlossenen Evaluierung von 33 Steuervergünstigungen unter
Federführung des FiFO Köln hat das Bundesministerium der Finanzen in der
vergangenen 20. Legislaturperiode im Bereich der Umsatzsteuer ein
umfangreiches Gutachten beim ZEW Mannheim auf den Weg gebracht.
Das Evaluierungsgutachten berücksichtigt u. a. auch veränderte
gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen seit der letzten
größeren im Jahr 2010 abgeschlossenen externen Evaluierung der
Umsatzsteuerermäßigungen. Über die Ergebnisse u. a. auch des noch nicht
abgeschlossenen Auftrags wird der 31. Subventionsbericht berichten.
Mit dem Netzwerk empirische Steuerforschung (NeSt) sind erste
Fortschritte auf dem Weg zu einer besseren Verknüpfung von Daten und
einer besseren Zugänglichkeit von Forschenden zu den Daten erreicht
worden. Es wird zu prüfen sein, ob und wie weitere Daten der
Forschung mittelfristig zugänglich gemacht werden können, um die
Datenlage u. a. auch im Bereich der Steuervergünstigungen zu verbessern.
13. Abgeordneter
Robin Jünger
(AfD)
Inwieweit ist die Bundesregierung aktiv an den
gesetzgeberischen Vorbereitungen zum digitalen
Euro auf EU-Ebene beteiligt, und welche eigenen
gesetzgeberischen Maßnahmen plant sie auf
nationaler Ebene, um mögliche
Marktverzerrungen durch die Rolle der Europäischen Zentralbank
als Zahlungsanbieter zu verhindern?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 20. Januar 2026
Die Europäische Kommission hat am 28. Juni 2023 ein Paket zur
einheitlichen Währung vorgestellt. Dieses Paket umfasst auch einen
Legislativvorschlag zur Einführung des digitalen Euro. Diesen Vorschlag hat
die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat
unterbreitet. Am 19. Dezember 2025 hat der Rat seine
Verhandlungsposition zum Legislativvorschlag zur Einführung des digitalen Euro
bestimmt. Mit dem Legislativvorschlag wird der rechtliche Rahmen für die
mögliche Ausgabe des digitalen Euro festgelegt. Zudem hat der Rat am
19. Dezember 2025 seine Verhandlungsposition zum
Legislativvorschlag über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches
Zahlungsmittel bestimmt. Dieser Vorschlag sieht regulatorische Maßnahmen
vor, um die Rolle des Euro-Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel
dauerhaft zu schützen. Beide Legislativvorschläge sehen vor, dass ein
digitaler Euro für die Bürgerinnen und Bürger das Bargeld ergänzen und
nicht ersetzen soll. Die Bundesregierung war an den Beratungen im Rat
beteiligt.
Der europäische Gesetzgebungsprozess dauert an. Mit dem vereinbarten
Standpunkt kann der Rat Verhandlungen mit dem Europäischen
Parlament über den digitalen Euro und den Status von Bargeld als
gesetzliches Zahlungsmittel aufnehmen, die jedoch noch ausstehen.
Nach gegenwärtigem Stand der Verhandlungen sieht der Rechtsakt zum
digitalen Euro nicht vor, dass die Europäische Zentralbank als
„Zahlungsanbieter“ auftreten soll. Vielmehr soll die Distribution des digitalen
Euro durch Kreditinstitute und Zahlungsdienstleister erfolgen.
14. Abgeordneter
Robin Jünger
(AfD)
Wie bewertet die Bundesregierung die aus meiner
Sicht zunehmende Sorge in der Bevölkerung, dass
die Einführung eines digitalen Euro langfristig zu
einer Verdrängung des Bargelds führen könnte,
und welche Maßnahmen ergreift sie konkret, um
sicherzustellen, dass Bargeld nicht durch digitale
Zahlungsformen schleichend ersetzt wird?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 20. Januar 2026
Die Bundesregierung misst der generellen Verfügbarkeit und
Nutzbarkeit von Bargeld große Bedeutung bei. Sie bekennt sich ausdrücklich
zum Fortbestand des Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel.
Auch die Zentralbanken des Eurosystems verfolgen mit ihrer
Bargeldstrategie das Ziel, dass Euro-Banknoten und -Münzen auch in Zukunft
als Zahlungsmittel und Wertaufbewahrungsmittel breit verfügbar und
allgemein akzeptiert sind.
Aus Sicht der Bundesregierung ist der Zugang zu Bargeld und dessen
Akzeptanz weiterhin gut gewährleistet (siehe Monatsbericht der
Deutschen Bundesbank „Bargeldakzeptanz in Deutschland“ vom 19.
Dezember 2025).
Zugleich nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis, dass die Akzeptanz
von unbaren Zahlungsmitteln in den letzten Jahren gestiegen ist, da viele
Bürgerinnen und Bürger mittlerweile unbare Zahlungsmittel bevorzugen
(vgl. Zahlungsverhalten in Deutschland 2023, Stand: Dezember 2024,
S. 31).
Bereits heute ist Euro-Bargeld nach Unionsrecht das gesetzliche
Zahlungsmittel in der Eurozone. Zudem sind auf EU-Ebene laufende
Verhandlungen zu weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen bereits
fortgeschritten. Die Europäische Kommission hat am 28. Juni 2023 ein Paket
zur einheitlichen Währung vorgestellt. Dieses Paket umfasst auch einen
Legislativvorschlag für eine Verordnung über Euro-Banknoten und
Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel (abrufbar hier: https://eur-
lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A52023PC0364).
Der Vorschlag sieht regulatorische Maßnahmen vor, um die Rolle des
Euro-Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel dauerhaft zu schützen. So
soll u. a. der einfache Zugang zu Bargeld und dessen weitflächige
Annahme sichergestellt werden. Die Bundesregierung begrüßt diesen
Legislativvorschlag, da er die Rolle von Bargeld langfristig sicherstellt.
Ferner wird durch den Rechtsakt sichergestellt, dass ein digitaler Euro
das Bargeld nur ergänzt und nicht ersetzt.
15. Abgeordnete
Chantal Kopf
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aus welchen konkreten Gründen lehnt die
Bundesregierung einen im nächsten EU-Haushalt
dauerhaft verankerten Krisenreaktionsmechanismus
ab, obwohl sowohl das Corona-
Wiederaufbauprogramm „NextGenerationEU“ als auch der im
Dezember 2025 beschlossene Ukraine-Kredit gezeigt
haben, dass eine wirksame europäische
Krisenreaktion faktisch nur über schuldenfinanzierte
Instrumente möglich ist, und mit welcher
Begründung setzt die Bundesregierung in
unvorhersehbaren Krisen weiterhin auf Ad-hoc-Lösungen, statt
mit einem demokratisch legitimierten und klar
definierten Kriseninstrument unvorhersehbare
Situationen vorausschauend mitzudenken?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 22. Januar 2026
Aus Sicht der Bundesregierung stellt der von der Europäischen
Kommission vorgeschlagene Krisenreaktionsmechanismus kein klar
definiertes Kriseninstrument dar. Die Bundesregierung lehnt den
vorgeschlagenen Krisenreaktionsmechanismus aus politischen, ökonomischen und
rechtlichen Gründen ab.
Anders als beim Aufbauinstrument „NextGenerationEU“ soll vorab
weder die absolute Höhe der von der EU dazu an den Kapitalmärkten
aufnehmbaren Kredite noch das Ende der Rückzahlung der
aufgenommenen Kredite durch die EU festgelegt werden. Der vorgeschlagene
Krisenreaktionsmechanismus ist deshalb mit Blick auf Umfang und
Zweckbestimmung deutlich zu weit und unbestimmt. Ökonomisch könnte ein
solcher Krisenreaktionsmechanismus außerdem die wirtschafts- und
haushaltspolitische Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten schwächen.
Zur Bewältigung eventueller zukünftiger Krisen verfügt die Union über
ausreichende und wirksame Instrumente.
16. Abgeordneter
Thomas Ladzinski
(AfD)
In welcher genauen Höhe hat die
Bundesregierung Finanzmittel aufgewandt, um US-
Zivilbeschäftigte im Rahmen des US-Shutdowns
(Haushaltssperre in den USA) ab Oktober 2025 zu
bezahlen, und in welcher genauen Höhe wurden
diese Finanzmittel durch die US-Administration
erstattet?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 23. Januar 2026
Damit den bei den US-Streitkräften angestellten örtlichen
Zivilbeschäftigten die Gehälter trotz Shutdowns für die Monate Oktober und
November 2025 gezahlt werden konnten, wurde gemäß § 37 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von
insgesamt 134,3 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2025 zugelassen.
Die vorfinanzierten Mittel sind nach Beendigung des Shutdowns in
Gänze (134,3 Mio. Euro) erstattet worden.
17. Abgeordneter
Reinhard Mixl
(AfD)
Welche Ausgaben hat die Bundesregierung im
Jahr 2024 im Bundeshaushalt einschließlich aller
Sondervermögen in den Bereichen Allgemeine
Verwaltung, Verteidigung, Soziale Dienste,
Schuldendienst und Sonstiges, jeweils in Mrd. Euro
und als Prozentanteil am jeweiligen
Gesamthaushalt (einschließlich aller Sondervermögen)
tatsächlich getätigt, und wie verteilen sich diese
Ausgaben nach den genannten Kategorien auf die
Kernhaushaltsmittel sowie auf Sondervermögen
im Jahr 2024?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 20. Januar 2026
Die Angaben entsprechen der Darstellung der Ausgaben im
Gruppierungs- und Funktionenplan nach §§ 13 und 14 der
Bundeshaushaltsverordnung (BHO).
Haushalt 2024 Ist-Ausgaben
in Mrd. Euro
Prozentanteil
am
Gesamthaushalt
Kernhaushalt
Gesamtausgaben 474,16 100,0
Allgemeine Verwaltung 65,74 13,9
Verteidigung 57,07 12,0
Soziale Dienste 222,75 47,0
Schuldendienst 42,72 9,0
Sonstiges* / /
SV Bundeswehr (§ 1 Abs. 2 HG 2024)
Gesamtausgaben 17,17 100,0
Allgemeine Verwaltung 0,00 0,0
Verteidigung 16,91 98,4
Soziale Dienste 0,00 0,0
Schuldendienst 0,27 1,6
Sonstiges 0,00 0,0
Haushalt 2024 Ist-Ausgaben
in Mrd. Euro
Prozentanteil
am
Gesamthaushalt
SV Aufbauhilfe 2021 (§ 1 Abs. 3 HG 2024 )
Gesamtausgaben 1,41 100,0
Allgemeine Verwaltung 0,00 0,0
Verteidigung 0,00 0,0
Soziale Dienste 0,00 0,0
Schuldendienst 0,00 0,0
Sonstiges 1,41 100,0
SV Digitale Infrastruktur § 1 Abs. 4 HG 2024)
Gesamtausgaben 4,07 100,0
Allgemeine Verwaltung 0,00 0,0
Verteidigung 0,00 0,0
Soziale Dienste 0,00 0,0
Schuldendienst 0,00 0,0
Sonstiges 4,07 100,0
SV Klima- und Transformationsfonds (§ 1 Abs. 5 HG 2024)
Gesamtausgaben 47,53 100,0
Allgemeine Verwaltung 0,00 0,0
Verteidigung 0,00 0,0
Soziale Dienste 0,00 0,0
Schuldendienst 0,00 0,0
Sonstiges 47,53 100,0
* Sonstiges für den Kernhaushalt nicht darstellbar, da Ausgaben sowohl unter die
jeweiligen Gruppierungen als auch die erfragten Funktionen fallen können und somit
Überschneidungen möglich sind.
Hinweise zur Auswertung:
Gesamtausgaben: Ohne Verrechnungsausgaben.
Allgemeine Verwaltung: Hauptgruppe 4 sowie Obergruppe 51 bis 54.
Verteidigung: Oberfunktion 03 (enthält Ausgaben der Allgemeinen
Verwaltung).
Soziale Dienste: Hauptfunktion 2 (enthält Ausgaben der Allgemeinen
Verwaltung) Schuldendienst: Obergruppe 56 bis 59.
Sonstiges: Differenz aus Gesamtausgaben und Ausgaben in den
gewählten Bereichen.
18. Abgeordnete
Sylvia Rietenberg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Plant das Bundesministerium der Finanzen
(BMF) als Träger der Rechtsaufsicht über die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
Maßnahmen, um zu verhindern, dass der seit
2013 bestehende Leerstand der von der BImA
verwalteten sog. Britenhäuser am Markweg in
Münster und der damit verbundene Verstoß gegen
die Wohnraumschutzsatzung der Stadt Münster
unverzüglich abgestellt wird, und wenn ja,
welche, und welche Konsequenzen zieht sie
daraus, dass es die BImA trotz des erhöhten
Wohnraumbedarfs in der Stadt Münster über
mittlerweile über zwölf Jahre unterlassen hat, die
leerstehenden Wohngebäude einer Wohnnutzung
zuzuführen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 22. Januar 2026
Die sechs BImA-eigenen Reihenhäuser im Markweg 3 bis 11 in Münster
waren bis zum Jahr 2013 den britischen Streitkräften zur Nutzung
überlassen und wurden sodann wieder an die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) zurückgegeben.
Im Anschluss daran überließ die BImA diese Wohnliegenschaft im
Rahmen einer Überlassungsvereinbarung der Stadt Münster zur
Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen.
Nach Auslaufen dieser Vereinbarung im Januar 2019 übernahm die
BImA wieder diese Liegenschaft und trat zeitgleich mit der Stadt
Münster sowie der kommunalen Wohn+Stadtbau GmbH in
Verkaufsverhandlungen. Da seitens der Wohn+Stadtbau GmbH im Falle ihres Erwerbs
ein Rückbau der Einfamilienreihenhäuser geplant war, sah die BImA
seinerzeit von einer weiteren Vermietung der Häuser ab. Im Jahr 2021
nahm die Stadt Münster vom Erwerb der Einfamilienreihenhäuser
jedoch Abstand.
Die BImA entschied sodann, die Wohnungen wieder der Vermietung im
Rahmen der Wohnungsfürsorge des Bundes zuzuführen, was allerdings
eine umfangreiche Sanierung einschließlich partieller Entkernung
bedingt. Parallel hierzu steht die BImA aktuell in Verhandlungen mit der
Stadt Münster und prüft unter Berücksichtigung deren städtebaulicher
Ziele und Vorgaben auch die Möglichkeit einer Neuordnung und
Neubebauung der betreffenden Liegenschaft. Die finale Entscheidung, ob
saniert oder neu gebaut wird, steht allerdings noch aus.
Unabhängig von diesem Einzelfall haben BMF und BImA im Jahr 2024
ein Leerstandsabbauprogramm mit dem Ziel initiiert, die
Wohnungsleerstandsquote der BImA bis zum Ende des Jahres 2026 auf ein
marktübliches Niveau von rd. 4 Prozent zu senken. Für Ende 2025 war eine
Leerstandsquote von 8,4 Prozent als Zwischenziel avisiert, welches auch
erreicht werden konnte.
19. Abgeordneter
René Springer
(AfD)
Wie hoch sind nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell die Anzahl sowie der Anteil der
Kindergeldberechtigten, von deren Kindern
mindestens eines mit Wohnsitz im Ausland gemeldet ist,
aufgeschlüsselt nach weniger als drei, mehr als
drei und mehr als fünf Kindern (bitte getrennt
nach den folgenden Staatsangehörigkeiten
ausweisen: polnisch, tschechisch, bulgarisch und
rumänisch)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 19. Januar 2026
Die verfügbaren Daten zu Kindergeldzahlungen für Kinder mit
Wohnsitz im Ausland können den Bestandsstatistiken der Bundesagentur für
Arbeit unter https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Sta
tistiken/Themen-im-Fokus/Familie-Kinder/Famka/Famka.html
entnommen werden.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
20. Abgeordnete
Gökay Akbulut
(Die Linke)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
zum aktuellen Stand der strafrechtlichen
Ermittlungen der Polizei Stuttgart im Zusammenhang
mit dem Europa-League-Spiel zwischen dem VfB
Stuttgart und Maccabi Tel Aviv am 11. Dezember
2025 vor, insbesondere im Hinblick auf das
mutmaßliche Zeigen des Hitler-Grußes sowie auf
dokumentierte Gesänge mit misogynen,
gewaltverherrlichenden und rassistischen Inhalten durch
einzelne Anhänger von Maccabi Tel Aviv (vgl.
www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.vfb-gegen-mac
cabi-tel-aviv-hitlergruss-und-schmaehgesaenge-p
olizei-ermittelt-gegen-maccabi-fans.b54be590-0a
4b-4c32-9405-26800adfa1b4.html), die bereits
zur Verhängung von Sanktionen durch die UEFA
wegen „rassistischen und/oder diskriminierenden
Verhaltens“ geführt haben (vgl. www.bbc.com/sp
ort/football/articles/c14v5pdn5xyo), und welche
präventiven und repressiven Maßnahmen
beabsichtigen die zuständigen Bundesbehörden im
Vorfeld des Europa-League-Heimspiels des SC
Freiburg gegen Maccabi Tel Aviv am 22. Januar
2026 zu ergreifen, insbesondere im Bereich der
Einreise- und Grenzkontrollen, um erneuten
volksverhetzenden Provokationen und sonstigen
sicherheitsrelevanten Störungen wirksam zu
begegnen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 20. Januar 2026
Die Bundesregierung äußert sich nicht zu laufenden
Ermittlungsverfahren, um den Fortgang der Ermittlungen nicht zu gefährden. Zu
Sachverhalten, die in der Zuständigkeit der Länder liegen, äußert sich die
Bundesregierung nicht.
Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder bereiten sich
anlässlich des Europa-League-Heimspiels des SC Freiburg gegen Maccabi
Tel Aviv am 22. Januar 2026 im Rahmen ihrer jeweiligen
Zuständigkeiten und auf Grundlage einer fortlaufenden Lagebewertung auf mögliche
sicherheitsrelevante Entwicklungen vor.
Die Bundespolizei wird im Vorfeld und am Spieltag im Rahmen ihrer
gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung sowohl im grenzpolizeilichen als
auch im bahnpolizeilichen Bereich lage- und risikoorientierte präventive
Maßnahmen durchführen. Dazu gehören insbesondere polizeiliche
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ein- und Ausreise sowie der An-
und Abreise von Spielbeteiligten und Zuschauerinnen und Zuschauern
über die Verkehrsträger mit dem Ziel, Gefahren für die öffentliche
Sicherheit frühzeitig zu erkennen und diesen wirksam zu begegnen.
Werden im Zusammenhang mit dem Spiel strafbare Handlungen
festgestellt, insbesondere volksverhetzende Äußerungen oder sonstige
sicherheitsrelevante Störungen, wird die Bundespolizei in ihrem
Zuständigkeitsbereich die erforderlichen repressiven Maßnahmen ergreifen und
entsprechende Strafanzeigen erstatten.
Die polizeiliche Einsatzverantwortung im unmittelbaren
Veranstaltungsumfeld liegt bei der hierfür zuständigen Landespolizei Baden-
Württemberg. Hierzu äußert sich die Bundesregierung nicht (s. obenstehende
Begründung). Die Maßnahmen der Bundes- und Landesbehörden erfolgen
koordiniert und lageangepasst.
21. Abgeordneter
Lukas Benner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Auf welche „gleichgesinnten“ EU-Länder bezog
sich der Bundesminister des Innern Alexander
Dobrindt, als er in einem Interview mit der
Deutschen Welle am 7. Januar 2026 von der
Verständigung über die Einrichtung von
Rückführungszentren außerhalb der EU sprach (www.dw.com/de/al
exander-dobrindt-interview-deutschland-asylbewe
rber-migration-csu-asyl-ukraine/video-7542
6274)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 20. Januar 2026
Deutschland tauscht sich zu innovativen Lösungen in der
Drittstaatenkooperation, darunter „Return Hubs“, in einem informellen Arbeitskreis
mit gleichgesinnten EU-Mitgliedstaaten aus. 19 dieser Mitgliedstaaten
haben sich am 16. Dezember 2025 mit einem Schreiben an die
Europäische Kommission gewandt und für das Thema um Unterstützung
gebeten. Das Schreiben mit allen unterzeichnenden EU-Mitgliedstaaten
wurde im Dezember 2025 von der dänischen Ratspräsidentschaft auf der
Website des dänischen Ministeriums für Einwanderung und Integration
veröffentlicht (siehe https://uim.dk/media/t3dnszqy/faelles-ministerbrev-
17122025.pdf).
22. Abgeordnete
Clara Bünger
(Die Linke)
Gilt die laut einem Medienbericht mit
Griechenland getroffene Vereinbarung, wonach bis zum
Inkrafttreten der EU-Asylreform am 12. Juni 2026
keine Überstellungen im Rahmen des Dublin-
Systems nach Griechenland erfolgen sollen und
Deutschland im Gegenzug in den ersten zwei
Semestern unter den neuen Regelungen keine
Asylsuchenden über den Solidaritätsmechanismus
aufnehmen muss (www.antenne.de/nachrichten/welt/
dobrindt-verteidigt-einigung-mit-griechenland-
zuasylfaellen), auch für weitere Erstaufnahmeländer
wie zum Beispiel Italien, Zypern oder Spanien,
und wenn nein, was wurde vereinbart (bitte so
genau wie möglich ausführen), und wenn ja, werden
nur Überstellungen in diese Länder bis zum
12. Juni 2026 ausgesetzt oder werden bis zu
diesem Datum nach Deutschland über diese Länder
eingereiste Asylsuchende nicht zurückgeschickt,
worauf die Bemerkung der griechischen Seite,
Griechenland starte in die neue Regelung „mit
null Rücküberstellungspflichten“, nach meiner
Auffassung hindeuten könnte (ebd.; bitte
ausführen), und wie viele Ersuchen, Zustimmungen und
Überstellungen im Rahmen des Dublin-Systems
gab es im ersten bzw. zweiten Halbjahr 2025 in
Bezug auf Griechenland, Italien, Zypern und
Spanien?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 22. Januar 2026
Die Mitgliedstaaten haben sich im Rat am 8. Dezember 2025 auf den
Solidaritätspool für das Jahr 2026 verständigt. Auf dieser Grundlage
werden erstmals Mitgliedstaaten, die unter Migrationsdruck stehen,
durch andere Mitgliedstaaten im Rahmen des neuen
Solidaritätsmechanismus entlastet werden.
Deutschland wurde von der Kommission als unter der Gefahr von
Migrationsdruck stehend eingestuft. Von der Kommission wurde
ausdrücklich anerkannt, dass – neben der besonders hohen Zahl an unerlaubten
Einreisen im Berichtszeitraum – Deutschland auch aufgrund der sehr
hohen Zahl an Asylanträgen in den vergangenen zehn Jahren sowie der
Aufnahme der meisten ukrainischen Schutzsuchenden in der EU
besonders belastet ist.
Vor diesem Hintergrund hat Deutschland mit Griechenland und Italien
dahingehende Verständigungen erzielt, dass der deutsche
Solidaritätsbeitrag ausschließlich in Form einer Anrechnung mit seiner Belastung aus
erfolgter Zuständigkeitsübernahme aus Sekundärmigration der
Vergangenheit erfolgen wird.
Gleichzeitig wurde vereinbart, dass das
Zuständigkeitsbestimmungsverfahren nach der Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung – das
gegenwärtige Dublin-Verfahren – zwischen Deutschland und Griechenland
sowie Deutschland und Italien ab der Anwendung des Gemeinsamen
Europäischen Asylsystems (GEAS) wieder vollständig implementiert
wird. Dies verdeutlicht das gemeinsame Anliegen, die GEAS-Reform
zum Gelingen zu führen, zu der auch ein funktionierendes
Überstellungsverfahren ein wichtiger Baustein ist.
Mit Zypern und Spanien gibt es keine Vereinbarungen.
Zahlen zu den Ersuchen, Zustimmungen und Überstellungen können den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
1. Halbjahr 2025 Übernahmeersuchen Zustimmungen Überstellungen
Griechenland 3.554 78 20
Italien 3.824 4.477 0
Spanien 1.517 1.263 474
Zypern 85 17 9
Gesamt 2025 Übernahmeersuchen Zustimmungen Überstellungen
Griechenland 6.518 96 26
Italien 6.229 6.633 1
Spanien 2.788 2.156 878
Zypern 145 26 13
23. Abgeordnete
Clara Bünger
(Die Linke)
Gab es seit dem russischen Überfall Russlands
auf die Ukraine am 24. Februar 2022
Abschiebungen aus Deutschland in die Ukraine, und wenn ja,
wie viele (bitte nach Jahren und den fünf
wichtigsten Staatsbürgerschaften der Betroffenen
aufschlüsseln), und wieso wird die von der
Ausländerbehörde Gelsenkirchen veranlasste
Abschiebung eines tadschikischen Staatsbürgers in die
Ukraine am 24. April 2025 (www.gelsenkirche
n.de/de/_meta/aktuelles/artikel/67401-tadschikisc
her-staatsangehoeriger-in-die-ukraine-abgesch
oben) in der Antwort der Bundesregierung zu
Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion
Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/1239
nicht genannt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 23. Januar 2026
Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen keine statistischen Angaben
zu Abschiebungen von ukrainischen Staatsangehörigen in die Ukraine
vor. Daher ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen
Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/1239
korrekt.
Die Bundespolizei unterstützt die Länder auch bei Landüberstellungen
in die Nachbarstaaten. Mit Hilfe der Nachbarstaaten finden
Abschiebungen auf dem Landweg in weitere Staaten statt. Diese werden statistisch
dem Nachbarstaat (z. B. Polen) zugeordnet, da keine Rückmeldung zur
Überstellung in den Zielstaat erfolgt.
Zu dem angefragten tadschikischen Staatsangehörigen erfolgte der
Vollzug der Rückführung durch das zuständige Land.
24. Abgeordneter
Tobias Ebenberger
(AfD)
Welche Bundesministerinnen und Bundesminister
der 24. Bundesregierung der Bundesrepublik
Deutschland beziehen Ruhegehalt und in welcher
Höhe?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 21. Januar 2026
Die Zahlung von Ruhegehalt im Sinne der Fragestellung richtet sich
nach § 15 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der
Bundesregierung (BMinG). Derzeit bezieht keine Bundesministerin und
kein Bundesminister der 24. Bundesregierung der Bundesrepublik
Deutschland Ruhegehalt.
25. Abgeordneter
Leon Eckert
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Helferinnen und Helfer sind derzeit im
Technischen Hilfswerk, in den Freiwilligen
Feuerwehren sowie in den im Bevölkerungsschutz
mitwirkenden Hilfsorganisationen bundesweit
tätig (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln),
und welche personelle Zielgröße verfolgt das
Bundesministerium des Innern vor dem
Hintergrund der veränderten Sicherheitslage für die
genannten Organisationen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 20. Januar 2026
Im Technischen Hilfswerk (THW), als bundeseigene
Einsatzorganisation, sind derzeit bundesweit ca. 71.000 Helferinnen und Helfer
zuzüglich 17.000 Junghelferinnen und Junghelfer aktiv.
Die Verteilung auf die Länder kann der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden:
Länder Helfer
Baden-Württemberg 8.605
Bayern 13.357
Berlin 1.129
Brandenburg 1.330
Sachsen-Anhalt 1.167
Bremen 1.192
Niedersachsen 8.598
Hamburg 1.051
Mecklenburg-Vorpommern 1.135
Hessen 5.166
Rheinland-Pfalz 4.108
Saarland 2.209
Nordrhein-Westfalen 16.163
Sachsen 1.969
Thüringen 717
Schleswig-Holstein 2.899
Summe 70.795
Die Länder sind für den Katastrophenschutz zuständig. Eine zentrale
Erfassung der Helferinnen und Helfer der verschiedenen staatlichen und
privaten Organisationen nach Ländern findet aktuell nicht statt. Der
Bund stützt sich im Rahmen seiner Zuständigkeit für den Zivilschutz
u. a. auf repräsentative Umfragen, die robuste Daten für das
Gesamtsystem liefern und Trends aufzeigen.
Als Quelle für die Mitgliedszahlen der einzelnen Hilfsorganisationen
und der Freiwilligen Feuerwehren dienen deren Jahrbücher und
Berichte, welche sie auf ihren Webseiten veröffentlichten und die das
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) auf der
Plattform „Mit dir für uns alle“ (https://mit-dir-fuer-uns-alle.de/organisat
ionen/) regelmäßig zusammenführt und veröffentlicht.
Auswertungen repräsentativer Bevölkerungsstudien zeigen, dass die
Engagementquote, also der Anteil der deutschen Wohnbevölkerung, der
sich im Bevölkerungsschutz engagiert, seit 1999 konstant bei 3 Prozent
liegt. Aktuelle Zahlen des Freiwilligen-Surveys weisen auf einen
leichten Anstieg hin. Insgesamt sind ca. 1,76 Millionen Menschen bei den
verschiedenen Organisationen ehrenamtlich im Zivil- und
Katastrophenschutz tätig.
Vor dem Hintergrund steigender Einsatzzahlen, u. a. aufgrund der
geänderten Sicherheitslage, des Klimawandels und der Pandemien, verfolgt
die Bundesregierung die Stärkung des ehrenamtlichen
Bevölkerungsschutzes zur Bewältigung der Herausforderungen.
Mit Doppel- oder Dreifachbesetzung von Funktionen in den jeweiligen
Einheiten sollen Redundanzen geschaffen sowie die Ablöse- und
Durchhaltefähigkeit gestärkt werden. Es ist eine Doppelbesetzung aller
bundeseigenen Fahrzeugtypen vorgesehen. Der Bund finanziert z. B. die
Ausbildung für eine Doppelbesetzung der den Sanitätsfahrzeugen der
Medizinischen Task Force (MTF) und der Unterstützungskomponente
zugeordneten Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter. Das THW
strebt eine Doppelbesetzung aller Funktionen in den jeweiligen
Einheiten an. Die im THW geplante Zielgröße beträgt 74 000 Einsatzkräfte.
Die Freiwillige Feuerwehr arbeitet zumeist mit einer Dreifachbesetzung.
Die Festlegung des Besetzungssolls für die Feuerwehren liegt in der
Zuständigkeit der Länder.
Weiterhin fördert die Bundesregierung die Ein- und Anbindung sowie
Ausbildung von ungebundenen Helfern und Spontanhelfern mit
Projekten wie „Mobile Helfer“ und „Mobile Retter“. Diese Projekte zielen
darauf ab, informelles Engagement als neue Engagementform für den
Bevölkerungsschutz fruchtbar zu machen und im Ereignisfall fachlich hoch
spezialisiertes Einsatzpersonal zu entlasten. Zudem fördert die
Bundesregierung die Resilienz der Bevölkerung u. a. durch den neuen Ratgeber
„Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ und das Förderprogramm
„Erste Hilfe mit Selbstschutzinhalten“. Diese Maßnahmen verfolgen das
Ziel, die Resilienz und Durchhaltefähigkeit der Bevölkerung im
Ereignisfall zu erhöhen und auf diese Weise das Einsatzpersonal zu entlasten.
26. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
Kann die Bundesregierung unter
Berücksichtigung der Tatsache, dass inzwischen 13 Anschläge
auf Kritische Infrastrukturen den linksextremen
„Vulkangruppen“ zugeordnet werden, das
Personenpotenzial dieser Gruppen beziffern und
erläutern, von wie vielen Gruppen sie diesbezüglich
insgesamt ausgeht (bitte in absoluten Zahlen
ausführen; www.welt.de/politik/deutschland/plus696
65f48919be1864fce8d6b/linksextremismus-diese-
13-anschlaege-rechnet-die-bundesregierung-den-l
inksextremen-vulkangruppen-zu.html?source=pue
rto-reco-2_ABC-V49.2.A_control)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 21. Januar 2026
Der Fragegegenstand und der in der Fragestellung genannte
Medienbericht stehen unter anderem im Zusammenhang mit dem derzeit vom
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof geführten
Ermittlungsverfahren wegen des Brandanschlags in Berlin mit Stromausfall im
Südwesten Berlins am 3. Januar 2026. Die Beantwortung Ihrer Frage muss
unterbleiben. Denn trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen
Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages und
einzelner Abgeordneter zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der
betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des
Parlaments hinter dem berechtigten Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der
laufenden Ermittlungen zurück. Eine Auskunft zu Erkenntnissen aus
dem Ermittlungsverfahren würde konkret weitergehende
Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln. Aus dem Prinzip der
Rechtsstaatlichkeit folgt daher, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit
an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und
Strafverfolgung hier Vorrang vor dem Informationsinteresse genießt.
27. Abgeordneter
Leif-Erik Holm
(AfD)
Wie viele Abschiebungen gab es im Jahr 2025,
und wie viele davon wurden jeweils durch die
einzelnen Bundesländer veranlasst (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 21. Januar 2026
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Die Daten für Dezember 2025 liegen noch nicht vor.
Abschiebungen nach veranlassendem Bundesland
Bundesland Januar bis November 2025
Baden-Württemberg 3.207
Bayern 3.413
Berlin 1.558
Brandenburg 184
Bremen 105
Hamburg 774
Hessen 1.738
Mecklenburg-Vorpommern 296
Niedersachsen 1.178
Nordrhein-Westfalen 4.426
Rheinland-Pfalz 1.066
Saarland 266
Sachsen 859
Sachsen-Anhalt 550
Schleswig-Holstein 698
Thüringen 430
Bundespolizei 563
Gesamt 21.311
Datenquelle: Polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES)
Die statistischen Daten der PES können sich aufgrund von
Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen der Qualitätssicherung auch
zukünftig geringfügig ändern.
28. Abgeordnete
Lamya Kaddor
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Vereinbarungen –
einschließlich verbindlicher Verpflichtungen, betroffener
Personengruppen, zeitlicher Geltung und
rechtlicher Rahmen – hat das Bundesministerium des
Innern (BMI) mit der syrischen Regierung
getroffen, wie dies ein Sprecher des BMI gegenüber
Medien bestätigt hat, und welche konkreten
Maßnahmen plant das BMI hinsichtlich
Abschiebungen nach Syrien (bitte den entsprechenden
zeitlichen Horizont angeben; www.bild.de/politik/inl
and/csu-fordert-abschiebeoffensive-syrer-muesse
n-zurueck-695d6d594d1d5f581eeadc2c)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 23. Januar 2026
Die Bundesregierung äußert sich nicht zu konkreten
Verhandlungsinhalten, da der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berührt ist, über
den keine Auskunft erteilt wird.
Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich
exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich
nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich
einschließt. Eine Pflicht der Bundesregierung, parlamentarischen
Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn
die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen
kann, die in der alleinigen Kompetenz der Bundesregierung liegen
(Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) 124, 78 [120 f.];
137, 185 [234]). Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich
daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und
umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und
Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 124, 78 [121]; 137, 185 [234 f.]).
29. Abgeordneter
Jan Köstering
(Die Linke)
Welche Erkenntnisse im gesamten Bundesgebiet
liegen dem Bundesamt für Verfassungsschutz seit
2022 zu den – zuerst in Berlin beobachteten –
mutmaßlichen Angriffen auf Krankenhaus-
Infrastruktur vor, und welche Schutzmaßnahmen
werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
getroffen, um Krankenhäuser und andere
medizinische Kritische Infrastruktur vor Sabotage-Akten
zu schützen (www.bz-berlin.de/berlin/angriffe-au
f-berlins-kliniken)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 23. Januar 2026
Zu den in Rede stehenden Vorfällen liegen dem Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) keine Erkenntnisse vor, die über die
Presseberichterstattung hinausgehen. Insbesondere liegen keine Informationen vor,
die eine staatliche Urheberschaft nahelegen würden.
Allgemein lässt sich festhalten, dass auch Krankenhäuser im Visier
verschiedener Cyberakteure stehen. Mögliche Verbindungen zwischen
Cybercrimeakteuren und einer staatlichen Steuerung sind Gegenstand der
Analysen im Bereich der Cyber- und Spionageabwehr des BfV.
Die Cyber- und Spionageabwehr unterstützt betroffene oder gefährdete
Institutionen/Personen in Deutschland insbesondere durch
anlassbezogene Sensibilisierungen und Informationsweitergaben, etwa im Falle einer
konkreten Betroffenheit oder Gefährdung. Darüber hinaus erfolgen
anlassunabhängige allgemeine Sensibilisierungen durch den
Präventionsbereich des BfV oder durch öffentlich verfügbare Hinweise, wie
beispielsweise auf der Internetseite https://verfassungsschutz.de.
Grundsätzlich liegt in Deutschland die Verantwortung für den Schutz
Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) zunächst bei deren jeweiligen
Betreibern. Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder
unterstützen die Betreiber beim Schutz ihrer Anlagen im Rahmen der jeweiligen
Zuständigkeiten, wobei die allgemeine Gefahrenabwehr im föderalen
Aufbau Deutschlands in der Zuständigkeit der Länder liegt.
Nach aktueller Rechtslage identifizieren und bewerten die Betreiber von
KRITIS potenzielle Gefährdungen und treffen geeignete
Gegenmaßnahmen zur Steigerung der Resilienz ihrer Anlagen und Einrichtungen,
teilweise auf Basis sektorspezifischer gesetzlicher Regelungen.
Der derzeit im parlamentarischen Verfahren befindliche Entwurf des
KRITIS-Dachgesetzes sieht erstmals sektorübergreifende Vorgaben für
die physische Resilienz Kritischer Infrastrukturen vor. KRITIS-Betreiber
sollen zum Ergreifen von Resilienzmaßnahmen verpflichtet werden, die
auf Risikobewertungen beruhen. Mit diesen Regelungen sollen die
bestehenden Vorgaben zur IT-Sicherheit von KRITIS ergänzt werden, die
bereits im Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik geregelt sind und mit dem Umsetzungsgesetz der zweiten
Richtlinie zur Stärkung der Cybersicherheit in der Europäischen Union
erweitert werden.
30. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
Inwiefern werden das Projekt „Asylfolgeanträge
von Frauen und Mädchen aus Afghanistan –
Hinweise für die Beratungspraxis“ der Abteilung Fi-
AM (Flucht, interkulturelle Arbeit, Migration) der
Diakonie Hessen sowie die Projektträger bzw.
Unterstützer („DiakonieHessen“, „Evangelische
Kirche in Hessen und Nassau“, „Evangelische
Kirche von Kurhessen-Waldeck“, ‚
Flüchtlingshilfe Hamm e. V.“) gefördert (bitte nach Trägern und
Projekten aufschlüsseln), und sind der
Bundesregierung weitere Organisationen bekannt, die für
Asylanträge auf Basis des Urteils des
Europäischen Gerichtshofs in den verbundenen
Rechtssachen C 608/22 und C 609/22 vom 4. Oktober
2024 werben (https://fluechtlingshilfe-hamm.de/2
025/12/10/eugh-urteil-staerkt-den-fluechtlingssch
utz-fuer-afghanische-frauen-was-das-fuer-frauen-i
n-hamm-bedeutet/?utm_source=chatgpt.com;
https://menschen-wie-wir.ekhn.de/fileadmin/conte
nt/menschen-wie-wir/download/FiAM-Info/FIA
M-Info_Afghanistan_Folgeantraege_11-202
5.pdf)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 20. Januar 2026
Zur ersten Teilfrage: Die Bundesregierung fördert das genannte Projekt
nicht.
Zur zweiten Teilfrage: Der Bundesregierung ist bekannt, dass eine
größere Anzahl von Organisationen auf die Möglichkeit einer
Asylfolgeantragstellung für afghanische Frauen hinweist. Konkret ist PRO ASYL zu
nennen (www.proasyl.de/news/eugh-urteil-fuer-afghanistans-frauen-
einkleiner-lichtblick-in-der-dunkelheit/). PRO ASYL wird von der
Bundesregierung aber nicht gefördert.
31. Abgeordnete
Dr. Irene Mihalic
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zu genau welcher Zeit war der Bundesminister
des Innern Alexander Dobrindt seit dem Anschlag
auf die Berliner Stromversorgung (3. Januar
2026) bis zu dem Zeitpunkt, an dem die
betroffenen Haushalte wieder mit Strom versorgt wurden
(im Laufe des 7. Januar 2026) in Berlin, und
welche Termine hat er dort wahrgenommen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 20. Januar 2026
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt stand am Samstag dem 3.
Januar 2026 mit Verantwortlichen der Stadt Berlin in Kontakt.
Bundesminister Alexander Dobrindt ist am Sonntag dem 4. Januar 2026
aufgrund des Anschlags nach Berlin gereist. Im Laufe des Tages gab es eine
Reihe von durch Bundesminister Alexander Dobrindt veranlassten
telefonischen Besprechungen. Am 5. Januar 2026 hat sich Bundesminister
Dobrindt mit Vertretern von Sicherheitsbehörden und
Hilfsorganisationen sowie mit Experten des Bundesministeriums des Innern zum
Terroranschlag und zur aktuellen Lage getroffen.
32. Abgeordneter
Edgar Naujok
(AfD)
In welchem quantitativen Umfang setzt das
Bundesamt für Verfassungsschutz derzeit
Vertrauenspersonen (V-Leute) zur Beobachtung politischer
Parteien ein, die aggregiert auf den
Phänomenbereich Rechtsextremismus entfallen (es wird keine
Auskunft zu operativen Einzelheiten oder zu
organisationsbezogenen Zuordnungen benötigt,
sondern lediglich eine gesamtstatistische Darstellung
nach Phänomenbereichen auf Bundesebene)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 19. Januar 2026
Die Beantwortung Ihrer Frage muss trotz der grundsätzlichen
verfassungsmäßigen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen
Bundestages zu erfüllen, aus Gründen des Staatswohls sowie zum Schutz der
Grundrechte Dritter unterbleiben.
Die Gefährdung des Staatswohls kommt insbesondere dann in Betracht,
wenn die Gesamtzahl von V-Personen bekannt wird. Eine konkrete
Nennung der Anzahl etwaiger Quellen, auch wenn es nur um eine
Darstellung der Quantität geht, könnte Rückschlüsse auf die eingesetzte
Personalstruktur zulassen. Bei Bekanntwerden womöglich eingesetzter
Quellen würde die rechtsextremistische Szene in die Lage versetzt,
Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Durch die Beantwortung Ihrer Frage würden
zudem spezifische Informationen zur Tätigkeit, insbesondere zur
Methodik und zum Ressourceneinsatz des Bundesamtes für Verfassungsschutz
(BfV) offengelegt, wodurch dessen Funktionsfähigkeit nachhaltig
beeinträchtigt zu werden droht. Die Beantwortung Ihrer Frage würde in ihrer
Gesamtschau nicht nur die nachrichtendienstliche Taktik und Methodik
offenlegen, sie wäre auch geeignet, Rückschlüsse auf den Einsatzbereich
selbst zu liefern. Selbst die Nennung einer Gesamtzahl von V-Personen,
auch ohne eine Aufschlüsselung in einer gesamtstatistischen Darstellung
auf Bundesebene, würde einen Rückschluss auf die Intensität der
Bearbeitung des Phänomenbereichs durch das BfV offenlegen.
Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten
Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den
negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung
der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden
Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass
auch eine Beantwortung unter Verschlusssachen-(VS-)Einstufung
ausscheidet. Die Bundesregierung hält die Informationen der erfragten Art
für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens
eingesetzter V-Personen auch gegenüber einem begrenzten Kreis von
Empfängern zu schwerwiegenden Gefährdungen und der nachhaltigen
Beeinträchtigung der Möglichkeiten der Aufklärungsfähigkeiten des
BfV führen könnte und daher unter keinen Umständen hingenommen
werden kann. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften
Demokratie und die Gefährdung besonders gewichtiger
Individualrechtsgüter hält die Bundesregierung die Informationen der erfragten Art
daher für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des
Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann.
33. Abgeordneter
Dr. Konstantin von
Notz
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat das Bundesministerium des Innern bereits
über die Förderfähigkeit und Förderung (§ 2
Absatz 1, § 3 Absatz 1 des
Stiftungsfinanzierungsgesetzes) der Desiderius-Erasmus-Stiftung
entschieden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und
wenn nein, bis wann wird es entscheiden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 21. Januar 2026
Die Prüfung der Fördervoraussetzungen durch das Bundesministerium
des Innern im Rahmen seiner Zuständigkeit nach dem
Stiftungsfinanzierungsgesetz dauert für die Desiderius-Erasmus-Stiftung noch an. Aktuell
kann noch nicht belastbar mitgeteilt werden, wann die Prüfung
abgeschlossen werden kann.
34. Abgeordnete
Filiz Polat
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Bis wann wird die Bundesregierung die
Entscheidung über die Zulassung neuer Integrationskurse
aussetzen, und über den Start wie vieler
Integrationskurse wird deshalb vorerst nicht entschieden
(bitte Anzahl und potenzielle Teilnehmendenzahl
angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 19. Januar 2026
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass nach der gesetzlichen
Regelung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht über die
Zulassung von Integrationskursen entschieden wird, sondern über die
Zulassung von Kursträgern und über einen Teil der Teilnehmenden an
Integrationskursen (§ 44 und § 44a des Aufenthaltsgesetzes). Wie viele
Integrationskurse im Sinne der Fragestellung beginnen, kann daher nicht
genannt werden, da es sich hierbei um eine Entscheidung der Kursträger
handelt.
35. Abgeordneter
Dr. Rainer
Rothfuß
(AfD)
Hat sich die Bundesregierung zur Aussage von
Papst Leo XIV. wonach „im Westen der Raum für
echte Meinungsfreiheit immer mehr
eingeschränkt wird, während sich eine neue Sprache
mit orwellschem Beigeschmack entwickelt, die in
ihrem Bestreben, immer inklusiver zu sein, darin
mündet, diejenigen auszuschließen, die sich nicht
den Ideologien anpassen, von denen sie beseelt
ist“ (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/wie-pap
st-leo-xiv-die-spannungen-zwischen-traditionalist
en-und-modernisierern-entschaerfen-will-accg-11
0817467.html), mit Blick auf die Kritik an den
Bedrohungen und Einschränkungen der
Meinungsfreiheit auch in Deutschland, etwa die des
australischen Wissenschaftlers Andrew
Lowenthal, dass es in Deutschland einen regelrechten
„Zensurkomplex“, bestehend aus „NGOs,
Universitätszentren, Faktencheck-Programmen,
Thinktanks, Stiftungen und Regierungsabteilungen“
gebe, „die gemeinsam Online-Inhalte entfernen – in
der Regel unter dem Vorwand, gegen ,
Desinformation‘ oder ,Hassrede‘ vorzugehen“ (www.wel
t.de/debatte/plus692423a318b978b3b9f56e8e/ka
mpf-gegen-desinformation-deutschland-hat-eine
n-zensurkomplex-aufgebaut-der-groesser-ist-als-a
lles-was-wir-in-den-usa-gefunden-haben.html),
eine Meinung gebildet, und wenn ja, was besagt
diese Meinung, und wenn nein, warum hat sich
die Bundesregierung dazu keine Meinung
gebildet?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 22. Januar 2026
Es ist nicht die Aufgabe der Bundesregierung, die Äußerungen Dritter
zu kommentieren.
36. Abgeordnete
Corinna Rüffer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass
Menschen mit Behinderungen, die besonders auf
funktionierende Infrastruktur sowie Pflege- und
Assistenzdienstleistungen angewiesen sind, in
Krisensituationen wie dem mehrtägigen
Stromausfall im Süden Berlins zum Jahresbeginn
angemessen über den Notfall informiert werden und
ihre Versorgung – auch mit z. T. lebenswichtigen
elektrischen Hilfsmitteln (z. B.
Beatmungsgeräten) – jederzeit gewährleistet ist?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 20. Januar 2026
Der Bundesregierung sind die Bedarfe und Bedürfnisse vulnerabler
Gruppen im Hinblick auf Maßnahmen eines inklusiven
Bevölkerungsschutzes ein besonderes Anliegen. Dies fußt u. a. auf Artikel 11 der UN-
BRK (UN-Behindertenrechtskonvention), der dazu verpflichtet,
erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um in Gefahrensituationen,
einschließlich bewaffneter Konflikte, humanitärer Notlagen und
Naturkatastrophen, den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit
Behinderungen zu gewährleisten.
Für den gesundheitlichen Katastrophenschutz, einschließlich des
Schutzes vulnerabler Bevölkerungsgruppen, sind grundsätzlich die Länder
zuständig. Das Bundesministerium für Gesundheit hat in Kapitel 2.3.5 im
Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies
Gesundheitswesen (www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Do
wnloads/A/Aktionsplan/Aktionsplan_barrierefreies_Gesundheitswesen_
2024.pdf) ergänzende Maßnahmen vorgesehen.
Um sicherzustellen, dass sich Einrichtungen der Langzeitpflege
umfassend auf mögliche Krisensituationen vorbereiten, hat der Gesetzgeber im
Jahr 2021 mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz
durch eine Erweiterung von § 113 des Elften Buches Sozialgesetzbuch –
Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der
Pflegequalität – dafür gesorgt, dass alle zugelassenen
Pflegeeinrichtungen nun Krisenkonzepte vorhalten müssen. Diese Konzepte sollen sich
nicht nur auf Pandemien, sondern auch auf andere mögliche
Krisensituationen beziehen.
Bezüglich der Versorgung mit Beatmungsgeräten ist die vertragliche
Situation wie folgt geregelt: Gemäß den Produktinformationen und den
Qualitätsanforderungen, die im vom GKV-Spitzenverband (zentrale
Interessenvertretung aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen)
geführten Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch hinterlegt sind, muss bei der Bereitstellung eines
Beatmungsgeräts für die häusliche Nutzung ein integrierter Akku zur
Notversorgung im Lieferumfang enthalten sein. Dieser Akku gewährleistet die
Funktion des Geräts bei einem Stromausfall in der Regel über mehrere
Stunden. Ergänzend dazu enthalten die zwischen den Krankenkassen
und den Leistungserbringern geschlossenen Verträge über die
Hilfsmittelversorgung in der Regel die explizite Vorgabe, dass eine
notfallgemäße Versorgung durch fachkompetentes Personal an 365 Tagen im Jahr
rund um die Uhr (24 Stunden) sichergestellt sein muss.
Maßnahmen und Vorbereitungen im Rahmen der Zivilen Verteidigung
können im Sinne eines Doppelnutzens Anwendung finden sowie
Leitfäden des Bundesamts für Katastrophenhilfe und Bevölkerungsschutz
(BBK) durch die angesprochenen Einrichtungen adaptiert und
verwendet werden, z. B. „Notstromversorgung in Unternehmen und Behörden“
(www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikatione
n/PiB/PiB-13-notstromversorgung-unternehmen-behoerden.pdf?_blob=p
ublication-File&v=15) oder „Risikomanagement im Krankenhaus“
(www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikatione
n/PiB/PiB-02-risikoman-krankh-kurzfassung.pdf?_blob=publicationFile
&v=5). Weiterführend wird auf Arbeiten von Verbänden hingewiesen,
welche sich explizit mit der Thematik beschäftigen. Beispielhaft zu
nennen wären hier die Leitfäden der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien
Wohlfahrtspflege e. V.
Das BBK stellt einen Großteil seiner digitalen Angebote barrierefrei zur
Verfügung. Dazu gehört unter anderem die Bereitstellung von Inhalten
in Leichter Sprache sowie Deutscher Gebärdensprache auf der Website
www.bbk.bund.de. Die Bereiche werden sukzessive ausgebaut, um
möglichst viele Inhalte für Menschen mit Beeinträchtigungen
zugänglich zu machen.
Darüber hinaus sind Leitpublikationen auch in Leichter Sprache
erhältlich. Dazu gehört neben Informationen zur Warnung auch der neue
„Notfallratgeber“, der aktuell in Leichte Sprache und Deutsche
Gebärdensprache übersetzt wird und voraussichtlich in diesen Versionen im
Februar 2026 erscheinen wird. Der „Notfallratgeber“ bietet einfache und
alltagsnahe Hinweise für alle außergewöhnlichen Gefahrenlagen.
Enthaltene Themen sind u. a. Notvorräte und Hausapotheke,
Kommunikation bei Stromausfall oder Verhalten bei Extremwetter sowie Hinweise
zur Vorsorge für Menschen mit Beeinträchtigungen (www.bbk.bund.de/r
atgeber).
Darüber hinaus führte das BBK von 2013 bis 2014 und nachfolgend von
2016 bis 2017 federführend ein EU-gefördertes Forschungsprojekt
„European Network for Psychosocial Crisis Management – Assisting
disabled in case of disaster (EUNAD bzw. EUNAD IP)“ durch.
Ergebnisse dieses Projektes sind praxisorientierte Empfehlungen für die
Entwicklung von Konzepten zum Krisenmanagement für Menschen mit
Behinderungen in komplexen Gefahren- und Schadenslagen. Ausgangslage
des Forschungsprojektes war, dass nur wenige Forschungsergebnisse zu
psychosozialen Bedarfen und zur speziellen Psychotraumatologie bei
Menschen mit Behinderungen nach Notfällen vorliegen und kaum
Handlungsempfehlungen zur Stärkung der Bewältigungskompetenz für
diese Zielgruppen existieren.
Die Bundesregierung fördert zudem derzeit durch den beim
Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelten Partizipationsfonds
(§ 19 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit
Behinderungen) ein dreijähriges Projekt der Interessenvertretung Selbstbestimmt
Leben in Deutschland e. V. (ISL) namens „Nicht-Diskriminierung
behinderter Menschen in Gefahrensituationen und humanitären Notlagen“.
Mit diesem Projekt sollen Menschen mit Behinderungen darüber
informiert werden, wie sie im Katastrophenfall vorgehen können und sich auf
diesen vorbereiten können. Dazu wird auch der Austausch mit
internationalen Institutionen und Selbstvertretungsorganisationen genutzt,
um Best-Practice-Beispiele für behinderte Menschen in Deutschland zu
adaptieren.
Der durch das Bundeswarnsystem MoWaS (Kurzform für: Modulares
Warnsystem) umgesetzte Warnmix dient der Inklusion aller potenziell
von einer Gefahrenlage betroffenen Menschen. Um möglichst vielen
Bedarfen gerecht zu werden, setzt die Bundesregierung auf eine breite
Mischung an verschiedenen Warnkanälen. Soweit möglich, werden diese
barrierearm gestaltet:
– Die kostenlose Warn-App NINA ist kompatibel zu Screenreadern,
sodass die App insbesondere für Menschen mit Beeinträchtigung ihrer
Sehleistung ein gutes Mittel zur Warnung darstellt. Darüber hinaus
kann je nach Betriebssystem und Bedienelement das
Kontrastverhältnis erhöht werden.
Die allgemeinen Notfalltipps gibt es in mehreren Sprachen und in
Leichter Sprache.
– Die Texte, die auf digitalen Stadtinformationstafeln zur Warnung im
öffentlichen Raum eingesetzt werden, wurden zuvor von Prüfgruppen
auf Verständlichkeit für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen
getestet.
– Darüber hinaus empfiehlt die Bundesregierung den Fernsehsendern,
besonders dringliche Warnungen über TV-Crawler (Lauftexte, meist
unten im Bild) darzustellen.
– Mit der Webseite www.warnung.bund.de steht eine für Screenreader
optimierte Warnwebseite zur Verfügung.
Durch den breit aufgestellten Warnmix können Warnungen auf
akustischem, visuellem und haptischem Weg (z. B. durch den Vibrationsalarm
eines Smartphones) verbreitet werden. Die Bundesregierung hat sich
zum Ziel gesetzt, die Barrierefreiheit von Warnmeldungen weiter zu
verbessern und das Informations- sowie Publikationsangebot in dieser
Hinsicht auszubauen.
Dabei wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
und der verfügbaren Ressourcen das Gesamtsystem der Warnung
weiterentwickelt. So steht das BBK beispielsweise im Austausch mit der
Bundesfachstelle Barrierefreiheit, um eine weitere Verbesserung der
Warnsysteme mit Blick auf die Barrierefreiheit zu eruieren.
Das Thema Barrierearmut/-freiheit wird innerhalb des BBK für
Warnanlässe im Bereich des Zivilschutzes bereits berücksichtigt, so dass hier
beispielsweise leicht verständliche Formulierungen in Warntexten und
Handlungsempfehlungen erarbeitet werden. Zudem hat das im BBK
angesiedelte ISF-Bund-Länder-Projekt mehrere Publikationen in diesem
Themenfeld veröffentlicht („Lokale Warnkonzepte – Leitfaden zum
Erstellen lokaler Warnkonzepte im Bevölkerungsschutz mit Beispielen aus
Mannheim und Ludwigshafen am Rhein“, „Warnbedarf und
Warnreaktion – Grundlagen und Empfehlungen für Warnmeldungen“), die den
zuständigen Behörden Orientierungshilfe und Empfehlungen vermitteln.
Die Publikationen finden sich hier:
– Lokale Warnkonzepte: https://warnung-der-bevoelkerung.de/wp-cont
ent/uplo-ads/2024/04/BBK_LokaleWarnkonzepte_Final.pdf.
– Warnbedarf und Warnreaktion: https://warnung-der-bevoelkerung.de/
wp-content/uplo-ads/2023/07/BBK_Warnbedarf-und-Warnreaktion_
11543_barr.pdf.
37. Abgeordneter
Robin Wagener
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Gedenkt die Bundesregierung, der Familie M.
Asyl zu gewähren bzw. ein humanitäres Visum zu
erteilen, und warum hat die Familie trotz massiver
Verfolgung durch die russischen Behörden seit
über einem Jahr noch immer keine Antwort
seitens der zuständigen Behörden erhalten (siehe
https://meduza.io/feature/2026/01/12/esli-my-bud
em-ogranichivat-svoih-detey-eta-vlast-nikogda-n
e-uydet)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 21. Januar 2026
Aufnahmen zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik
Deutschland nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
können auch weiterhin in besonders herausgehobenen Einzelfällen erfolgen,
über die auf politischer Ebene entschieden wird. Voraussetzung ist in
jedem Einzelfall, dass das Bundesministerium des Innern die Aufnahme
erklärt hat. Dies betrifft auch Personen aus Russland, die sich in
besonderem Maße für Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenrechte
eingesetzt haben und dadurch in der konkreten Situation individuell
gefährdet sind oder an deren Aufnahme aus anderen Gründen ein politisches
Interesse besteht.
Mit Blick auf Asyl prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) auf Antrag in jedem Einzelfall, ob die rechtlichen und
tatsächlichen Voraussetzungen für die
– Gewährung von Asyl gemäß Artikel 16a Absatz 1 des Grundgesetzes,
– Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Absatz 1 des
Asylgesetzes (AsylG),
– Gewährung subsidiären Schutzes gemäß § 4 Absatz 1 AsylG oder
– Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Absatz 5 oder 7
AufenthG
vorliegen.
Der Antrag muss persönlich bei einer Außenstelle des BAMF gestellt
werden. Entscheidungen im Rahmen des Asylverfahrens werden auf
Basis aller verfügbaren Informationen zur jeweiligen Person bzw. zu den
jeweiligen Personen sowie zum Herkunftsland im Rahmen einer
Einzelfallentscheidung durch das BAMF getroffen.
Im Übrigen äußerst sich die Bundesregierung nicht zu Einzelfällen.
38. Abgeordneter
Christian Zaum
(AfD)
Hat die Bundesregierung eine Auffassung zur
flächendeckenden Installation von
Überwachungskameras zur Eindämmung krimineller und
insbesondere gewalttätiger Handlungen, wie sie
beispielsweise in der Stadt Oberhausen beschlossen
worden ist (www.waz.de/lokales/oberhausen/artic
le410686861/videoueberwachung-schon-bald-an-
allen-schulen-in-oberhausen.html), insbesondere
vor dem Hintergrund, dass Studien darauf
hinweisen, dass Videoüberwachung an Schulen
Unsicherheits- statt Sicherheitsgefühle bei Schülern
auslöst (Taylor, E: I spy with my little eye: The
use of CCTV in schools and the impact on
privacy. The Sociological Review, 58,3, 2010), und
wenn ja, wie lautet diese?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 23. Januar 2026
Die Einrichtung von Videoüberwachung im öffentlichen Raum bzw. in
öffentlich zugänglichen Bereichen liegt grundsätzlich in der
Zuständigkeit der Länder, soweit keine Spezialzuständigkeit des Bundes vorliegt
wie im Fall der Videoüberwachung durch die Bundespolizei etwa auf
dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes oder an
Verkehrsflughäfen.
Nach Auffassung der Bundesregierung sollen Maßnahmen zur
Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten weiter ausgebaut werden,
um eine effektivere Strafverfolgung zu ermöglichen. Dabei muss die
Abwägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und des
Zwecks der Videoüberwachung stets dem Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit genügen.
Zu einzelnen Videoüberwachungsmaßnahmen von Kommunen nimmt
die Bundesregierung im Übrigen nicht Stellung.
39. Abgeordnete
Anne Zerr
(Die Linke)
Wie viele Privatiers gibt es nach Kenntnislage der
Bundesregierung in Deutschland, wobei als
Privatiers Personen verstanden werden, die ihren
Lebensunterhalt überwiegend durch das eigene
Vermögen, einschließlich Ersparnissen, Zinsen sowie
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung,
finanzieren (in Anlehnung an die Definition des
Statistischen Bundesamtes: www.destatis.de/DE/
Presse/Pressemitteilungen/2022/03/PD22_140_12
2 .html; bitte in absoluten Zahlen angeben und
wenn möglich die Entwicklung der Anzahl von
Privatiers in Deutschland ab dem Jahr 2000 bis zu
dem aktuellen Zeitpunkt verfügbarer Daten
angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 21. Januar 2026
Das Statistische Bundesamt stellt Daten aus dem Mikrozensus zu
Personen, die ihren überwiegenden Lebensunterhalt aus dem eigenen
Vermögen, einschließlich Ersparnissen und Zinsen, finanzieren, für die
Gesamtbevölkerung nach Altersgruppen für die Jahre 2020 bis 2022 unter
der Internetadresse: www-genesis.destatis.de/datenbank/online/url/372b
dac8 sowie für die Jahre 2023 bis 2024 unter der Internetadresse: www-
genesis.destatis.de/datenbank/online/url/890b6445 bereit. Für die Jahre
2000 bis 2019 finden sich die Daten in der Anlage.1
Der Vergleich der Zeitreihen aus dem Mikrozensus ist aufgrund von
Zeitreihenbrüchen in den Jahren 2005, 2011, 2016, 2020 und 2021 nur
eingeschränkt möglich. Näheres dazu erläutert das Statistische
Bundesamt unter der Internetadresse www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaf
t-Umwelt/Bevoelkerung/Haushalte-Familien/Methoden/Downloads/mik
rozensus-zeitreiheneffekte.pdf?_blob=publicationFile.
Für die aktuellen Ergebnisse ist in diesem Zusammenhang zu beachten,
dass die Anpassung der Mikrozensus-Ergebnisse an den Zensus 2022
rückwirkend für alle Jahre ab 2021 erfolgte. Dies erläutert das
Statistische Bundesamt unter der Internetadresse www.destatis.de/DE/Themen/
Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Haushalte-Familien/Methoden/mikr
ozensus-2020.html.
1 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3772 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
40. Abgeordnete
Gökay Akbulut
(Die Linke)
Zieht die Bundesregierung Schlussfolgerungen
aus der Ankündigung der israelischen Regierung
vom 30. Dezember 2025, die bisherigen
Registrierungen von 37 internationalen
Hilfsorganisationen in Gaza, dem Westjordanland und Israel –
darunter die Frankfurter Hilfsorganisation medico
international – aufzuheben bzw. deren
Verlängerung zu verweigern, obwohl Hilfsorganisationen
vor einer weiteren dramatischen Verschärfung der
humanitären Lage warnen (vgl. www.medico.de/p
resse/2025/israel-entzieht-37-deutschen-internatio
nalen-hilfsorganisationen-die-registrierung), und
wenn ja, welche, und setzt sich die
Bundesregierung gegenüber der israelischen Regierung für
den uneingeschränkten Zugang humanitärer Hilfe
sowie für die Einreise internationaler
Journalistinnen und Journalisten in den Gazastreifen ein, und
wenn ja, mit welchen konkreten Schritten?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 20. Januar 2026
Für die Bundesregierung ist zentral, dass humanitäre Hilfe in großem
Umfang rasch, sicher und ungehindert nach Gaza gelangt und im
gesamten Gazastreifen fortlaufend verteilt werden kann. Diese Forderung ist
auch in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 18.
Dezember 2025 festgehalten. Bezüglich der Bedeutung internationaler
Nichtregierungsorganisationen für die humanitäre Hilfe in Gaza wird auf
die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 38 der
Abgeordneten Katrin Fey auf Bundestagsdrucksache 21/1831 verwiesen.
Der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul steht zur
Frage der Registrierung von internationalen
Nichtregierungsorganisationen weiter in engem und direktem Austausch mit der israelischen Seite.
Die Bundesregierung setzt sich auf zahlreichen Ebenen und über
unterschiedliche Kanäle für den Zugang internationaler
Nichtregierungsorganisationen und internationaler Journalisten nach Gaza ein.
41. Abgeordnete
Deborah Düring
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die
Gründe des Nicht-Eingreifens der MONUSCO
(Mission der Vereinten Nationen für die
Stabilisierung in der Demokratischen Republik Kongo)
bei Übergriffen und Angriffen der M23 und
anderer Milizgruppen auf die Zivilbevölkerung in
Nord-Kivu und von Milizen wie den ADF- und
CODECO-Gruppen in Ituri (www.globalr2p.org/c
ountries/democratic-republic-of-the-congo/),
obwohl der Schutz der Zivilbevölkerung Teil ihres
Mandates ist, vor dem Hintergrund, dass die
Bundesregierung einer der größten Beitragszahler der
Vereinten Nationen ist, und wenn ja, wie lauten
diese, und liegen ihr eigene oder fremde
Einschätzungen dazu vor, welche Möglichkeiten bestehen,
den Einsatz der MONUSCO unter dem im
Dezember 2025 verlängerten Mandat (www.monusc
o.unmissions.org/sites/default/files/resolution_28
08_2025_en.pdf) effektiver zu gestalten, und
wenn ja, wie lauten diese?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 22. Januar 2026
Nach dem vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN)
beschlossenen und im Juli 2024 vollzogenen Abzug aus Süd-Kivu konzentriert sich
das im Dezember 2025 verlängerte Mandat der MONUSCO (basierend
auf Kapitel VII der VN-Charta) auf Nord-Kivu und Ituri. In beiden
Provinzen ist der Schutz der Zivilbevölkerung ein Kernaspekt des Mandats
und wird daher prioritär mit den zur Verfügung stehenden materiellen
und personellen Ressourcen verfolgt. In Bezug auf einzelne Maßnahmen
der Mission verfügt die Bundesregierung nicht über eigene
Erkenntnisse.
Die MONUSCO operiert in ihrem Mandatsgebiet in einem Umfeld
asymmetrischer Kriegsführung durch lokale Milizen, was die
Mandatserfüllung vor Herausforderungen stellt. Darüber hinaus ist die operative
Handlungsfähigkeit der Mission stark durch Kürzungen eingeschränkt.
Insgesamt haben Einsparungen zu einem Abbau von 32 Prozent der
zivilen Stellen sowie zu einer Reduzierung des Truppen- und
Polizeipersonals um 30 Prozent bzw. 45 Prozent geführt.
Aus Sicht der Bundesregierung bleibt es wichtig, dass die Mission ihr
Mandat im Rahmen ihrer Fähigkeiten im Einsatzgebiet umfänglich
umsetzt, insbesondere mit Blick auf den Schutz von Zivilisten.
Voraussetzung sind Fortschritte beim Friedensprozess in Ost-Kongo. Hierfür
müssen zunächst die Konfliktparteien ihre Verpflichtungen aus den
Washington Accords vom 4. Dezember 2025 und den Vereinbarungen im
Rahmen des Doha-Prozesses umsetzen.
42. Abgeordneter
Dr. Anton
Hofreiter
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung
klar definierter Sicherheitsgarantien für die
Ukraine durch NATO-Staaten als Voraussetzung für
einen möglichen Waffenstillstand zwischen der
Ukraine und Russland, und falls die Bewertung
ist, dass klar definierte Sicherheitsgarantien keine
Voraussetzung für einen Waffenstillstand
darstellen, wie begründet die Bundesregierung dies?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 21. Januar 2026
Die Bundesregierung setzt sich für einen gerechten und dauerhaften
Frieden in der Ukraine und einen sofortigen Waffenstillstand ein.
Maßgeblich ist die Zustimmung der Kriegsparteien, damit ein
Waffenstillstand zustande kommt.
Die ukrainische Regierung hat wiederholt öffentlich erklärt, dass sie klar
definierte Sicherheitsgarantien als eine wichtige Voraussetzung für eine
Zustimmung zu einem dauerhaften Friedensschluss begreift. Für die
Umsetzung solcher Garantien durch weitere Staaten ist unter anderem
ein nachhaltiger Waffenstillstand erforderlich. Diese Position wurde
auch in der gemeinsamen Erklärung der Staats- und Regierungschefs
nach dem Treffen der „Koalition der Willigen“ in Paris am 6. Januar
dieses Jahres festgehalten. Die Ukraine hat sich bereits mehrfach zu einem
umfassenden und sofortigen Waffenstillstand bereiterklärt. Russland
zeigt dazu bisher keinerlei Bereitschaft.
43. Abgeordneter
Max Lucks
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung über
ihre diplomatische Vertretung für die
Verbesserung der Menschenrechtslage im diktatorisch
regierten Land El Salvador ein, und welche
Kommunikationsstrategie verfolgt sie dabei vor dem
Hintergrund, dass seit März 2023 rund 90.000
Menschen im Kontext des verfassungswidrigen
Ausnahmezustands menschenrechtswidrig
inhaftiert wurden und die deutsche Botschaft dazu
nicht öffentlich Stellung bezogen, stattdessen aber
Beiträge veröffentlicht hat, die von der
betroffenen Zivilbevölkerung kritisiert werden, weil sie
politische Nähe und Solidarität mit der Regierung
des Präsidenten Nayib Bukele und ihren
autoritären Methoden ausdrücken (13. Dezember 2025:
Glückwünsche an den Bruder von Präsident
Nayib Bukele, Yamil Bukele, zu seiner
Ernennung zum Präsidenten des salvadorianischen
Fußballverbands, auf Facebook veröffentlicht;
12. November 2025: Gemeinsame Teilnahme mit
anderen Botschafterinnen und Botschaftern an
einem vom salvadorianischen Außenministerium
organisierten Kochwettbewerb, auf Facebook
veröffentlicht; 4. November 2025: Interview in der
staatlichen Zeitung Diario El Salvador, von
Reporter ohne Grenzen als „der Verbreitung von
Propaganda gewidmet“ bezeichnet, in dem die
Zusammenarbeit mit der Regierung im Rahmen
eines Umweltschutzprojekts gelobt wird, auf
Facebook und der Homepage der Zeitung
veröffentlicht; 30. Oktober 2025: Beitrag zum Treffen mit
dem Vizepräsidenten Félix Ulloa, welcher die
Menschenrechtsverletzungen im Rahmen des
Ausnahmezustands während einer Rede im Jahr
2022 als „Kollateralschaden“ bezeichnete, in dem
ein von der KfW finanziertes und von der GIZ
unterstütztes Kooperationsprojekt positiv
hervorgehoben und der Beitrag von Präsident Nayib
Bukeles Regierung zur Sicherheit im Land gelobt
wird, auf Facebook veröffentlicht)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 19. Januar 2026
Es ist eine der Aufgaben der deutschen Botschaft in San Salvador, für
die Bundesregierung die Entwicklungen zur Menschenrechtslage in
El Salvador zu beobachten und hierzu zu berichten. Zu dieser Arbeit
gehören sowohl regelmäßige Treffen mit der Zivilgesellschaft als auch die
Beobachtung von Strafprozessen gegen Menschenrechtsverteidiger. Mit
ortsansässigen Mittlerorganisationen und
Nichtregierungsorganisationen, wie auch mit EU-Partnern vor Ort, besteht ein enger und
regelmäßiger Austausch zur Thematik.
Die Menschenrechtslage ist regelmäßig Gegenstand des bilateralen
Austauschs zwischen der Bundesregierung und der Regierung von El
Salvador. Grundsätzlich hält die Bundesregierung es für wichtig, insbesondere
in der Öffentlichkeitsarbeit über Lageeinschätzungen in jedem einzelnen
Fall eine Abwägung vorzunehmen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 38 der Abgeordneten Gökay Akbulut auf
Bundestagsdrucksache 21/2979 verwiesen.
44. Abgeordneter
Max Lucks
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit
den jüngsten Protesten im Iran und vor dem
Hintergrund der Berichte des in London ansässigen
Exilsenders Iran International über mehr als
12.000 Tote in den letzten sieben Tagen konkrete
Schritte und Maßnahmen unternommen, um die
Aufnahme der Islamischen Revolutionsgarde in
die Terrorliste der Europäischen Union zu
bewirken oder zu unterstützen, und wenn ja, welche?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 21. Januar 2026
Die Bundesregierung setzt sich aktiv für die Listung der Islamischen
Revolutionsgarde (IRGC) unter dem EU-Antiterror-Sanktionsregime ein.
Infolge der brutalen Repression der Proteste seit dem 28. Dezember
2025, die durch das iranische Regime auch mithilfe der IRGC erfolgte,
hat die Bundesregierung diese Anstrengungen weiter verstärkt. Teil
dieser Anstrengungen sind direkte Gespräche mit Mitgliedstaaten, wozu
derzeit EU-interne Abstimmungsprozesse laufen.
Für Listungsentscheidungen unter EU-Sanktionsregimen ist ein Konsens
aller EU-Staaten erforderlich, der durch einen einstimmigen Beschluss
des Rates formalisiert werden muss. Verfahren zu Listungen werden in
vertraulichem Rahmen geführt, weshalb sich die Bundesregierung
hierzu nicht weiter äußert.
45. Abgeordnete
Charlotte Antonia
Neuhäuser
(Die Linke)
Hat die Regierung von Israel die Bundesregierung
über die Begründung des Entzugs der
Registrierung deutscher Nichtregierungsorganisationen
vom 30. Dezember 2025 in Kenntnis gesetzt
(www.un.org/unispal/document/53-
internationalngos-warn-israels-recent-registration-measures-wi
ll-impede-critical-humanitarian-action-non-un-do
cument/; bitte unter Nennung der Begründung,
des Eingangsdatums der Begründung, der
beteiligten Bundesministerien und der Antwort der
Bundesregierung auf die Begründung angeben),
und aus welchen Erwägungen hat sich
Deutschland nicht der Gemeinsamen Erklärung „Die
humanitäre Hilfe des Gazastreifens – Gemeinsame
Erklärung der Außenminister Kanadas,
Dänemarks, Finnlands, Frankreichs, Islands, Japans,
Norwegens, Schwedens, der Schweiz und des
Vereinigten Königreichs“ (www.diplomatie.gouv.
fr/en/country-files/israel-palestine/news/2025/arti
cle/the-gaza-humanitarian-response-joint-stateme
nt-of-the-foreign-ministers-of) angeschlossen
(bitte unter Nennung des Eingangsdatums der
Anfrage zur Mitzeichnung der Gemeinsamen
Erklärung und der beteiligten Bundesministerien
angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 22. Januar 2026
Der Bundesregierung liegt keine formelle Unterrichtung der israelischen
Regierung über den Entzug der Registrierung deutscher
Nichtregierungsorganisationen vor.
Für die Bundesregierung ist zentral, dass humanitäre Hilfe in großem
Umfang rasch, sicher und ungehindert nach Gaza gelangt und im
gesamten Gazastreifen fortlaufend verteilt werden kann. Zu diesem Zweck
setzt sich die Bundesregierung auf zahlreichen Ebenen und über
unterschiedliche Kanäle für den Zugang internationaler
Nichtregierungsorganisationen nach Gaza ein. Der Bundesaußenminister steht zu dieser
Frage weiterhin regelmäßig in engem und direktem Austausch mit der
israelischen Seite.
Mit Blick auf die Mitunterzeichnung der genannten Erklärung verweist
die Bundesregierung darauf, dass die dort formulierten Forderungen
bereits weitgehend und im Verbund mit den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom
18. Dezember 2025 öffentlich festgehalten wurden sowie kontinuierlich
Gegenstand vertraulicher, bilateraler Gespräche sind.
46. Abgeordnete
Cansu Özdemir
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber,
dass ein Mitglied der syrischen Zivilverteidigung
(Syria Civil Defence, auch bekannt als die
Weißhelme) am 8. Januar dieses Jahres im Norden der
Provinz Aleppo während Zusammenstößen
zwischen der Syrisch-Arabischen Armee und den
kurdischen inneren Sicherheitskräften (Asayish)
mit einer Pistole bewaffnet gefilmt wurde, und
wenn ja, werden die Weißhelme derzeit noch
finanziell seitens der Bundesregierung unterstützt,
und welche Konsequenzen zieht die
Bundesregierung ggf. aus einem solchen Vorfall im Hinblick
auf die bisherige und zukünftige finanzielle
Unterstützung der Organisation durch deutsche
Haushaltsmittel (https://x.com/RudawEnglish/stat
us/2010744805295296690)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 22. Januar 2026
Die Bundesregierung hat von dem in der Fragestellung genannten Video
vom 8. Januar dieses Jahres im Norden der Provinz Aleppo Kenntnis
genommen. Das Tragen privater Waffen ist für Mitarbeiter der Syria Civil
Defence nach Kenntnis der Bundesregierung nicht gesetzlich verboten.
Die Waffe, die im Video zu sehen ist, wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht abgefeuert und der Ehrenamtliche hat keine weiteren
Personen gefährdet. Nach einer internen Untersuchung der Weißhelme
wurde er dennoch nach Kenntnis der Bundesregierung umgehend
entlassen, da der Einsatz von Gewalt im Code of Conduct der Weißhelme
nicht geduldet wird.
Die Weißhelme leisteten während des syrischen Bürgerkrieges
überlebenswichtige Hilfe für die Menschen in den Oppositionsgebieten
Syriens. Auch nach dem Sturz des Assad-Regimes setzen sich die
Freiwilligen der Weißhelme landesweit ein. Die Weißhelme befinden sich
derzeit im Übergang zum syrischen Zivilschutz des Ministeriums für Not-
und Katastrophenmanagement.
Die Bundesregierung unterstützt die Weißhelme seit vielen Jahren und
setzt diese Förderung auch nach der institutionellen Veränderung in
Syrien fort. Das Statement von Katastrophenschutzminister Raed Saleh
nach der Gewalteskalation in Aleppo, im Zuge derer auch ein Fahrzeug
der Weißhelme unter Beschuss geraten war, hat deutlich gemacht, dass
die Weißhelme weiterhin der Gewaltfreiheit verpflichtet sind.
47. Abgeordnete
Claudia Roth
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung
darüber, inwieweit die von der Regierung der
Vereinigten Staaten von Amerika angekündigte
Aussetzung der Bearbeitung bestimmter Visa-Verfahren
für Staatsangehörige von 75 Ländern (zumindest
vorläufig betrifft dies Immigrant-Visa und nur „in
der Regel“ keine kurzzeitigen Einreise- oder
Touristenvisa; www.tagesschau.de/ausland/amerika/u
sa-visaverfahren-100.html) eine oder mehrere
qualifizierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer der
FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft 2026 aus
Ländern wie Brasilien, Iran, Ägypten, Algerien,
Ghana, Senegal, Tunesien, Kape Verde, Kolumbien
oder Uruguay tangieren könnte, und ergreift oder
plant die Bundesregierung gegenüber der US-
Administration Maßnahmen, um sicherzustellen,
dass Sportlerinnen und Sportler sowie sonstige
offizielle Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus
diesen Ländern ungehindert an der FIFA-
Weltmeisterschaft 2026 in den Vereinigten Staaten von
Amerika, Kanada und Mexiko teilnehmen
können, und wenn ja, welche (bitte Art und Umfang
etwaiger diplomatischer Gespräche, Initiativen
oder Vereinbarungen darstellen)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 23. Januar 2026
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor, die über die allgemeine Presseberichterstattung hinausgehen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 35 des Abgeordneten Boris Mijatović auf
Bundestagsdrucksache 21/3685 verwiesen.
48. Abgeordneter
Dr. Rainer
Rothfuß
(AfD)
Ist der Bundesregierung die Äußerung der
ukrainischen Sprachbeauftragten Olena Ivanovska
bekannt, wonach ukrainische Staatsbürger, die sich
für die Staatssprache Ukrainisch entschieden
haben, als „Homo sapiens“ zu betrachten sind und
somit nach meiner Interpretation also jene, die
weiterhin Russisch sprechen, nicht als „Homo
sapiens“ anzusehen seien, und wenn ja, hat sie sich
dazu eine Auffassung gebildet im Hinblick auf die
Vereinbarkeit mit den Grundsätzen der
Menschenwürde, dem Verbot diskriminierender
Zuschreibungen sowie den in der Europäischen
Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
und in der EU-Grundrechtecharta verankerten
Schutzpflichten für Sprach- und
Minderheitenrechte?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 21. Januar 2026
Es ist nicht die Aufgabe der Bundesregierung, die Äußerungen
staatlicher Stellen anderer Staaten im Sinne der Fragestellung zu
kommentieren.
49. Abgeordneter
Raimond Scheirich
(AfD)
Welche konkreten Auswirkungen erwartet die
Bundesregierung infolge des öffentlich
angekündigten Rückzugs der Vereinigten Staaten aus 66
internationalen Organisationen und Agenturen auf
die Handlungsfähigkeit, Finanzierung und
politische Schwerpunktsetzung dieser Einrichtungen
sowie auf die Rolle und zusätzlichen Beiträge
Deutschlands innerhalb der multilateralen
Zusammenarbeit?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 19. Januar 2026
Von den Maßnahmen des „Presidential Memorandum“ vom 7. Januar
2026, die den sofortigen Rückzug der USA aus einer Liste von 66
internationalen Organisationen festlegen, ist ein breites Spektrum an
Entitäten der internationalen Zusammenarbeit, sowohl im Rahmen der
Vereinten Nationen (VN) als auch außerhalb davon, betroffen. Das
Memorandum erläutert, dass der Rückzug konkret die Beendigung der
Teilnahme an den jeweiligen Gremien oder wo rechtlich möglich auch der
Finanzierung dieser Entitäten bedeute.
Zur Umsetzung des Memorandums soll der US-Außenminister bei
Bedarf eine „implementation guidance“ geben, die nach Kenntnis der
Bundesregierung bisher nicht vorliegt.
Einige der gelisteten Entitäten sind keine eigenständigen internationalen
Organisationen, sondern Teil des VN-Sekretariats bzw. erhalten ihre
finanziellen Mittel aus dem regulären Haushalt der Vereinten Nationen,
der aus Pflichtbeiträgen der VN-Mitglieder finanziert wird.
Die Bundesregierung setzt ihr Engagement für das multilaterale System,
die Vereinten Nationen und das Völkerrecht fort. Die finanziellen
Beiträge der Bundesregierung an internationale Organisationen erfolgen im
Einklang mit den entsprechenden Regelungen und Vorgaben des
Bundeshaushalts und des von der VN-Generalversammlung beschlossenen
regulären Haushalt der Vereinten Nationen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
50. Abgeordnete
Desiree Becker
(Die Linke)
Wie viele Anträge auf Kriegsdienstverweigerung
wurden 2025 gestellt (bitte nach Monaten und
jeweils getrennt nach Soldatinnen und Soldaten/
Reservistinnen und Reservisten sowie
ungedienten Personen aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 22. Januar 2026
Die Zahlen der nach § 2 Absatz 2 Satz 1 des
Kriegsdienstverweigerungsgesetzes beim Bundesamt für das Personalmanagement der
Bundeswehr gestellten Anträge für das Jahr 2025 sind der nachfolgenden
Tabelle zu entnehmen. Bei den ungedienten Antragstellenden sind
ausschließlich die antragsberechtigten Männer erfasst.
Monatliche Anträge auf Kriegsdienstverweigerung 2025
Monat Soldatinnen und
Soldaten
Reservistinnen und
Reservisten
Ungediente
Januar 27 132 214
Februar 17 85 143
März 22 144 310
April 8 124 199
Mai 11 68 193
Juni 20 128 415
Juli 11 112 495
August 19 63 297
September 15 124 504
Oktober 17 281 1.194
November 16 199 1.132
Dezember 9 116 827
51. Abgeordnete
Desiree Becker
(Die Linke)
Wie viele der bei der Bundeswehr 2025 gestellten
KDV-Anträge (KDV: Kriegsdienstverweigerung)
wurden nicht an das Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
weitergeleitet aufgrund der Ergebnisse der
medizinischen Untersuchung in den Assessmentcentern
der Bundeswehr oder weil der KDV-Antrag nicht
vollständig eingereicht bzw. vervollständigt
wurde?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 22. Januar 2026
Eine Weiterleitung der Anträge an das BAFzA unterbleibt bei fehlender
Mitwirkung, fehlender Wehrdienstfähigkeit sowie fehlender
Antragsberechtigung, es sei denn, die antragstellende Person besteht hierauf. Eine
statistische Erfassung erfolgt nicht.
52. Abgeordnete
Sahra Mirow
(Die Linke)
Welche konkreten Ergebnisse haben die
Prüfungen des Bundesministeriums der Verteidigung
hinsichtlich einer (teil)militärischen
Weiternutzung des Patrick-Henry-Village in Heidelberg im
Rahmen des Flächenmoratoriums für
Konversionsliegenschaften ergeben, und kann die
Bundesregierung bestätigen, dass – wie von der Stadt
Heidelberg im Dezember 2024 kommuniziert –
eine vollumfängliche Nutzung als Kaserne final
ausgeschlossen ist und stattdessen lediglich eine
punktuelle Nutzung einzelner Gebäude für Büro-
und Wohnzwecke durch die Bundeswehr geplant
ist, ohne den städtischen Masterplan für den
16. Stadtteil zu gefährden (vgl. www.rnz.de/regio
n/heidelberg_artikel,-Happy-End-nach-Wochen-d
es-Bangens-Heidelberger-PHV-wird-keine-Bunde
swehr-Kaserne-_arid,1854787.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 22. Januar 2026
Die Prüfungen des Bundesministeriums der Verteidigung im Sinne der
Fragestellung sind noch nicht abgeschlossen. Grundsätzlich soll das
städtebauliche Konzept des Patrick-Henry-Village erhalten bleiben.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2953
verwiesen.
53. Abgeordneter
Gerold Otten
(AfD)
Plant die Bundesregierung, sich hinsichtlich
möglicher sicherheits- und militärpolitischer
Maßnahmen wie der Stationierung von Abstandswaffen
oder KI-Sensoren auf Grönland (siehe Interview
www.n-tv.de/mediathek/videos/politik/US-Anspr
uch-auf-Groenland-duerfte-laut-Militaerexperte-k
eine-Invasion-zur-Folge-haben-id30207146.html)
mit der US-Regierung und weiteren NATO-
Partnern in Verbindung zu setzen, und wenn ja, in
welchem Umfang und bei welchen konkreten
Maßnahmen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 20. Januar 2026
Wie in den Leitlinien deutscher Arktispolitik verankert, setzt sich
Deutschland in der NATO sowie bilateral mit Alliierten und Partnern
dafür ein, die Sicherheit und Stabilität in der Arktis zu wahren.
Zu vertraulichen Gesprächen mit Partnernationen äußert sich die
Bundesregierung grundsätzlich nicht.
54. Abgeordneter
Sören Pellmann
(Die Linke)
An welche Bundesländer wurden durch die
Bundeswehr die 700.000 Briefe zur Musterung für
den neuen Wehrdienst verschickt (bitte
aufgeschlüsselt nach Bundesländern angeben; www.zei
t.de/politik/deutschland/2026-01/musterung-neue
r-wehrdienst-deutschland-briefe)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 23. Januar 2026
Es werden keine Briefe an Bundesländer versandt, sondern an nach dem
31. Dezember 2007 geborene deutsche Frauen und Männer, wenn sie
18 Jahre alt geworden sind. Der Versand erfolgt nicht gesamtheitlich pro
Jahr, sondern wöchentlich.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
55. Abgeordneter
Dr. Alaa Alhamwi
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ist der Bundesregierung bekannt, wo in
Deutschland das Stromnetz für die verschiedenen
Spannungsebenen (Mittel-, Hoch- und
Höchstspannung) nicht (n-1-)sicher ist, d. h., wo
Stromverbraucher schon von einem Blackout betroffen sein
könnten, falls nur ein Netzelement ausfällt, und
wenn ja, wie viele Endkunden sind nicht
(n-1-)sicher angeschlossen (bitte ggf.
Schätzungen machen und nach Spannungsebenen angeben,
wie viele Endkunden – auch in nachgelagerten
Netzebenen – durch den Ausfall eines einzelnen
Netzelementes von einem Stromausfall betroffen
sein könnten – wenn möglich, bitte nach
Haushalten, Gewerbe und Industrie aufschlüsseln), und
wenn nein, plant die Bundesregierung, diese
Informationen zu beschaffen, und plant die
Bundesregierung Maßnahmen, damit das (n-1-)Kriterium
auf Mittel-, Hoch- und Höchstspannung
konsequenter angewendet wird, wenn ja, welche, und
wenn nein, wieso nicht?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 21. Januar 2026
Die Planungsgrundsätze des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE
(FNN) definieren die einheitlichen Regeln für die sichere, zuverlässige
und wirtschaftliche Planung elektrischer Netze. Aus ihnen ergibt sich,
dass Stromnetze grundsätzlich n-1-sicher zu planen sind. Die Vorgaben
zielen dabei insbesondere auf den einfachen Ausfall von
Netzbetriebsmitteln ab und sind nicht auf einen lückenlosen Schutz gegenüber
Anschlägen ausgerichtet.
Grundsätzlich müssen die Stromnetzbetreiber bei der Netzplanung und
Netzentwicklung dem Planungsgrundsatz eines n-1-sicheren Netzes
entsprechen. Unterhalb der Hochspannungsebene, also in Mittelspannung
und Niederspannung, ist die entsprechende Planungsregel allerdings
nicht verpflichtend. Dessen ungeachtet werden Verbraucher in
Mittelspannungsnetzen dennoch in der Regel n-1-sicher in der Netzplanung
berücksichtigt.
Zu der Frage, wie viele Endkunden nicht (n-1-)sicher angeschlossen
sind, liegen der Bundesregierung und insbesondere der zuständigen
Bundesnetzagentur keine Zahlen vor. Während im Höchst- und
Hochspannungsnetz die genannten VDE-Planungsgrundsätze vorsehen, dass
100 Prozent der Kunden n-1-sicher angeschlossen sein müssen, ist
davon auszugehen, dass mit sinkender Spannungshöhe die Anzahl der
nicht n-1-sicher angeschlossen Endkunden zunimmt.
Es obliegt den Stromnetzbetreibern, das Stromnetz den gültigen
Planungsgrundsätzen entsprechend auszulegen.
56. Abgeordnete
Carolin Bachmann
(AfD)
Wie viele Windenergieanlagen an Land und auf
See sind nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuell bundesweit bereits vollständig errichtet
bzw. installiert, verfügen jedoch gemäß den Daten
des Marktstammdatenregisters noch nicht über
eine bestätigte Inbetriebnahme am Stromnetz
(bitte hierzu die genaue Anzahl der Anlagen
sowie die installierte Leistung in Megawatt jeweils
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 23. Januar 2026
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht einmal monatlich eine Statistik
zur Stromerzeugungsleistung ausgewählter erneuerbarer Energieträger.
Darin werden auch die Anzahl und die installierte Leistung der im
Markstammdatenregister gemeldeten Windenergieanlagen dargestellt.
Nach der Marktstammdatenregisterverordnung müssen alle erneuerbaren
und konventionellen Stromerzeugungseinheiten registriert werden, die
unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder an
ein Stromnetz angeschlossen werden sollen. In Tabelle 4 der Statistik
werden die entsprechenden Angaben länderspezifisch sowie für
Windenergie auf See auch für die ausschließliche Wirtschaftszone gelistet
(www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Erneu
erbareEnergien/EE-Statistik/DL/EEStatistikMaStR.pdf?__blob=publicat
ionFile&v=45). Bezüglich des Errichtungsstatus von
Windenergieanlagen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Darüber
hinaus sieht die Bundesregierung bei der Windenergienutzung keine
Anhaltspunkte dafür, dass eine relevante Anzahl der registrierten
Windenergieanlagen nicht ans Netz angebunden ist.
57. Abgeordneter
Lorenz Gösta
Beutin
(Die Linke)
Wie viele Personen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland von Energiearmut
betroffen, und mit welchen Maßnahmen plant sie,
den EU-rechtlichen Pflichten zum Schutz
energiearmer und schutzbedürftiger Haushalte
nachzukommen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 21. Januar 2026
Die Befassung mit dem Thema Energiearmut wird in verschiedenen EU-
Dossiers gefordert. Dazu befindet sich die Bundesregierung aktuell
ressortübergreifend in der Abstimmung.
58. Abgeordneter
Michael Kellner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus
der Klage der Nord Stream 2 AG gegen den Rat
der Europäischen Union, die am 12. Januar 2026
im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht wurde (https://eur-lex.europa.eu/legal-conten
t/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202600178) und laut
Medienberichten auf eine Ermöglichung der
Instandhaltung und Inbetriebnahme zumindest des
intakten Pipelinestranges zielt (www.handelsblat
t.com/politik/deutschland/gasversorgung-nord-str
eam-2-ag-klagt-gegen-eu-sanktionen/100191115.
html?mls-token=f20842dd9e5228fa17c28af5c887
18a38afa589860a1175df590fa1873c7510485ec5c
43252aa6e7be9bacd3359dd6f20100191115&ut
m_medium=in&utm_source=app&utm_campaig
n=verschenken), und welche konkreten Schritte
plant die Bundesregierung, um zu verhindern,
dass der Betrieb der Nord-Stream-2-Pipeline als
Teil eines russisch-US-amerikanischen Energie-
Deals gegen ihren erklärten Willen (www.bundesr
egierung.de/breg-de/aktuelles/slenskyj-in-berlin-2
350758) ihrer Kontrolle und der Kontrolle der EU
entzogen und wieder aufgenommen wird?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 20. Januar 2026
Die Bundesregierung hat die Klageerhebung durch die Nord Stream 2
AG zur Kenntnis genommen. Unabhängig von dem gegenüber den
Nord-Stream-Pipelines seitens der EU verhängten Transaktionsverbot
verfügt die Nord-Stream-2-Pipeline weiterhin nicht über die für ihren
Betrieb notwendige Zertifizierung, ist nie an einem der beiden Stränge
aufgrund der Sabotage vom September 2022 nicht funktionsfähig und
seit 2019 mit Sanktionen des US-Kongresses belegt.
Die Bundesregierung setzt sich weiterhin gegen eine Inbetriebnahme
von Nord Stream 2 ein. Dazu stimmt sie sich eng mit relevanten
Partnern ab.
59. Abgeordneter
Andreas Mayer
(AfD)
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung
der Füllstand der Gasspeicher in Bierwang,
Breitbrunn, Inzenham, Schmidhausen und
Wolfersberg, aktuell und im Vergleich zum Vorjahr?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 23. Januar 2026
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die genannten Speicher zum
Stichtag 17. Januar 2026 im Vorjahresvergleich wie folgt befüllt:
17.01.2026 17.01.2025
UGS Bierwang 4,35 TWh (45,9 %) 7,06 TWh (71,9 %)
UGS Breitbrunn 2,64 TWh (22,9 %) 5,95 TWh (51,7 %)
UGS Inzenham-West 0,97 TWh (20,2 %) 2,31 TWh (46,9 %)
UGS Schmidhausen 0,44 TWh (24,9 %) 0,88 TWh (49,9 %)
UGS Wolfersberg 0,25 TWh (6,0 %) 1,79 TWh (42,5 %)
Abkürzungen: UGS steht für „Untergrundspeicher“, TWh steht für „Terawattstunden“.
Neben den regionalen Gasspeichern tragen auch Gasspeicher in anderen
Regionen und Nachbarländern sowie Pipelinegas und LNG zur
Versorgung Süddeutschlands bei. Die Versorgungssicherheit Deutschlands und
Europas in diesem Winter ist nicht gefährdet.
Diese Einschätzung teilen neben dem Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie auch die Bundesnetzagentur und die Europäische
Kommission sowie die deutschen und europäischen Fernleitungsnetzbetreiber.
60. Abgeordneter
Reinhard Mixl
(AfD)
Wie hoch war im Jahr 2023 das
Bruttonationalvermögen der gesamten deutschen Wirtschaft,
also der Unternehmen, Haushalte und des Staates,
unterteilt in Sachvermögen (einschließlich
Gebäude, Wohnungen, Fabriken, Maschinen,
Infrastruktur [Straßen, Brücken], Boden und Grundstücke,
Fahrzeuge und technische Anlagen),
Finanzvermögen (einschließlich Bankeinlagen, Aktien,
Anleihen, Forderungen gegenüber anderen Ländern
oder privaten Akteuren sowie Beteiligungen an
Unternehmen) und immaterielles Vermögen
(einschließlich Patente, Lizenzen, geistigen
Eigentums, Software, Forschungsergebnisse,
Markenrechte und anderer Rechte mit wirtschaftlichem
Wert), und wie hoch war im Jahr 2023 das
entsprechende Nettonationalvermögen der gesamten
deutschen Wirtschaft unter Berücksichtigung
derselben Kategorien?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 15. Januar 2026
Amtliche Informationen zu den sektoralen und gesamtwirtschaftlichen
Vermögensbilanzen werden von der Deutschen Bundesbank zur
Verfügung gestellt. Diese Informationen sind für die Jahre 1999 bis 2024
öffentlich abrufbar unter dem Link www.bundesbank.de/de/statistiken/ges
amtwirtschaftliche-rechenwerke/vermoegensbilanzen/vermoegensbilanz
en-773974.
Darüber hinausgehende amtliche Informationen liegen der
Bundesregierung nicht vor.
61. Abgeordneter
Raimond Scheirich
(AfD)
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem
Hintergrund der aktuell vergleichsweise niedrigen
Gasspeicherstände die Robustheit der
Gasversorgung bis zum Ende der laufenden Heizperiode,
und welche konkreten Annahmen zu Verbrauch,
Importverfügbarkeit und Speicherentnahmen
liegen dieser Bewertung zugrunde?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 21. Januar 2026
Aktuell beträgt der Füllstand ca. 41,48 Prozent (Stand: 19. Januar 2026).
Damit liegt der Speicherfüllstand niedriger als in den Vorjahren (19.
Januar 2025: 63,85 Prozent). Auch die europäischen Speicherstände sind
niedriger als in den Vorjahren (19. Januar 2026: 49,12 Prozent, 19.
Januar 2025: 60,21 Prozent). Die Versorgungssicherheit Deutschlands und
Europas in diesem Winter ist dadurch jedoch nicht gefährdet. Diese
Einschätzung teilen neben dem Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie auch die Bundesnetzagentur und die Europäische Kommission
sowie die deutschen und europäischen Fernleitungsnetzbetreiber (FNB
Gas bzw. ENTSOG).
Aufgrund des allgemeinen Rückgangs der Gasnachfrage seit der
Gaskrise 2022 ist auch die saisonale Nachfrage in den Ausspeichermonaten
um etwa 13 Prozent zurückgegangen. Die vor der Gaskrise zu Beginn
der Ausspeicherperiode üblicherweise zu 90 bis 95 Prozent gefüllten
Gasspeicher deckten etwa 39 bis 41 Prozent der damals üblichen
saisonalen Nachfrage ab. Dieses Verhältnis ist durch die gesunkene
Nachfrage auch mit niedrigeren Füllständen nahezu erhalten geblieben. Der
dieses Jahr erreichte höchste Füllstand von etwa 77 Prozent deckt etwa
38 Prozent der durchschnittlichen saisonalen Nachfrage von 2023 bis
2025 ab.
Neben den Gasspeichern tragen verschiedene weitere Faktoren zur
Versorgungssicherheit und Krisenvorsorge bei. Insbesondere gibt es ein
weiter wachsendes, weltweites, verfügbares Angebot an Flüssigerdgas
(Liquefied Natural Gas – LNG).
Die inzwischen gut ausgebaute LNG-Infrastruktur in Deutschland und
Europa ermöglicht neben der bestehenden und sicheren
Hauptversorgung durch norwegisches Pipelinegas die notwendigen Importe nach
Deutschland. Allein die deutschen LNG-Regasifizierungskapazitäten
betragen in den typischen Ausspeichermonaten November bis März etwa
80 Terawattstunden.
Die Flexibilität der LNG-Importe reduziert den Speicherbedarf
zusätzlich. Es existieren noch ungebuchte Reservekapazitäten. Damit können
bei Bedarf kurzfristig zusätzliche Gasmengen importiert werden. Damit
tragen auch die LNG-Terminals sowohl zur saisonalen
Versorgungssicherheit als auch zur Krisenvorsorge bei.
Ein weiterer Faktor für die Versorgungssicherheit ist, dass der
europäische Markt durch die Verbesserung der europäischen Netzinfrastruktur
seit 2022 Nachfragespitzen in einzelnen Mitgliedstaaten besser abfangen
kann. Die Gasspeicher und LNG-Infrastrukturen einzelner
Mitgliedstaaten erhöhen damit auch die Sicherheit in den Nachbarländern.
Die Gaspreise haben sich zwar seit einer Woche erhöht und sind volatil,
doch im Vorjahresvergleich immer noch niedrig. Sie lassen kaum bis
keine Risikoaufschläge für den verbleibenden Winter erkennen und
zeigen keine Gasknappheit für den Winter.
Die Annahme, dass private Akteure die deutschen Gasspeicher in
ausreichendem Maße befüllen, hat sich als richtig erwiesen. Der
Marktgebietsverantwortliche THE musste nicht eingreifen. Dies hätte zusätzliche
Kosten für deutsche Gaskunden beziehungsweise Steuerzahler bedeutet
und die Befüllung durch Marktakteure zusätzlich gehemmt.
62. Abgeordneter
Stefan Schmidt
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Stakeholder wurden im Prozess zur
Erstellung der neuen Nationalen Tourismusstrategie
seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie konsultiert und aktiv beteiligt, und
welche Kriterien haben zur Auswahl bzw.
Nichtberücksichtigung von Stakeholdern geführt?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 21. Januar 2026
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie steht in ständigem
Austausch mit zahlreichen Akteuren der Tourismuswirtschaft, so auch
bei der Erarbeitung der Nationalen Tourismusstrategie. Das betrifft die
Dachverbände, wie z. B. den Bundesverband der Deutschen
Tourismuswirtschaft und den Deutschen Tourismusverband, ebenso wie andere
Verbände und Stakeholder verschiedener Segmente der
Tourismuswirtschaft, wie z. B. den Deutschen Wanderverband und das BundesForum
Kinder- und Jugendreisen, und trägt dem Ziel Rechnung, in der
Nationalen Tourismusstrategie alle Tourismusbereiche ausgewogen zu
berücksichtigen und den Tourismusstandort Deutschland in seiner ganzen
Vielfalt zu stärken. Darüber hinaus gibt es keine Kriterien bezüglich einer
Auswahl von Stakeholdern.
63. Abgeordnete
Janine Wissler
(Die Linke)
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um
sicherzustellen, dass private deutsche
Unternehmen keine wirtschaftlichen Aktivitäten in
israelischen Siedlungen in den besetzten
palästinensischen Gebieten fortführen oder ausweiten, die
nach Recherchen von „The Intercept“ (https://thei
ntercept.com/2024/02/05/axel-springer-israel-settl
ement-profit/) zum Aufbau der Infrastruktur
dieser völkerrechtswidrigen Siedlungen beitragen
(belegt sind z. B. wirtschaftliche Aktivitäten von
Axel Springer SE, vgl. www.business-humanright
s.org/en/latest-news/germany-media-giant-axel-sp
ringer-advertises-israels-illegal-settlements-in-th
e-west-bank-through-its-classified-ads-website-ya
d2-incl-co-comment/ [über Yad2], und von
Heidelberg Materials AG, vgl. www.mindthegap.ngo/
harmful-strategies/utilising-state-power/
aligningwith-suppressive-state-institutions/2510-2/ [über
Hanson Israel]), und wenn ja, welche?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 21. Januar 2026
Die Bundesregierung weist deutsche Unternehmen in geeigneter Form
beispielsweise auf den Seiten des Auswärtigen Amts auf den
völkerrechtlichen Status israelischer Siedlungen in den besetzten Gebieten, die
einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen
sowie die damit verbundenen Risiken hin.
Einschlägige Vorgaben, zum Beispiel nach der Mitteilung zu
Auslegungsfragen über die Ursprungsbezeichnung von Waren aus den von
Israel seit Juni 1967 besetzten Gebieten (ABl. EU 2015/C 375/05) oder
auf EU-Ebene beschlossene Sanktionen (siehe u. a. Beschluss (GASP)
2024/1175 des Rates vom 19. April 2024 zur Änderung des Beschlusses
(GASP) 2020/1999 über restriktive Maßnahmen gegen schwere
Menschenrechtsverletzungen und -verstöße) werden umgesetzt.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt
64. Abgeordnete
Ayse Asar
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Inwieweit führte die Bundesministerin für
Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee
Bär im Jahr 2025 Gespräche mit Vertreterinnen
und Vertretern von Unternehmen, die im Jahr
2025 im Sinne des Parteiengesetzes als
Großspender an die Parteien der Koalitionsfraktionen CDU,
CSU und SPD aufgetreten sind (bitte die letzten
neun Gespräche nach Anlässen und inhaltlichen
Schwerpunkten auflisten), und inwiefern betrafen
diese Gespräche die Festlegung von
Förderprioritäten im Rahmen der Hightech Agenda
Deutschland in den Bereichen Quantencomputing und
Fusionsforschung (vgl. www.spiegel.de/politik/deuts
chland/bundestag-regierungsmitglieder-empfinge
n-mehrfach-cdu-grossspender-a-9d46a660-c8ee-4
c7a-953f-15f4f4a8dcb5)?
65. Abgeordnete
Ayse Asar
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Waren Unternehmen, die im Jahr 2025
Großspenden im Sinne des Parteiengesetzes an die hinter
den Koalitionsfraktionen CDU, CSU und SPD
stehenden Parteien geleistet haben, an
Roadmapping- oder vergleichbaren strategischen
Beteiligungsformaten im Rahmen der Hightech Agenda
Deutschland der Bundesregierung beteiligt, und
wenn ja, welche, und in welcher Form erfolgte
diese Beteiligung (bitte für die letzten 14
Unternehmen aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer
vom 19. Januar 2026
Die Fragen 64 und 65 werden zusammen beantwortet.
Spenden an die Parteien, die im Deutschen Bundestag vertreten sind,
sind nach dem Gesetz über die politischen Parteien Angelegenheit des
Deutschen Bundestages und nicht der Bundesregierung. Die
Bundesregierung erhebt diese Spendenaktivitäten somit nicht. Im Übrigen
erfolgt die Einbindung von Unternehmen an Beteiligungsformaten im
Rahmen der Hightech Agenda Deutschland auf der Grundlage von
sachlichen Erwägungen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz
66. Abgeordnete
Carolin Bachmann
(AfD)
Welche Gesamtkosten sind der Staatskasse durch
das Strafverfahren gegen David Bendels (Az. 27
Cs 1108 Js 11315/24), welches maßgeblich durch
den persönlichen Strafantrag der damaligen
Bundesministerin Nancy Faeser eingeleitet wurde,
nach dem Freispruch durch das Landgericht
Bamberg vom 14. Januar 2026 entstanden (bitte die
Kosten getrennt nach den Gebühren und Auslagen
der Staatskasse sowie den zu erstattenden
notwendigen Auslagen des Angeklagten für beide
Instanzen aufschlüsseln), und wie hoch beziffert die
Bundesregierung den durch dieses Verfahren
gebundenen personellen und sächlichen Aufwand in
der Justizverwaltung sowie bei den beteiligten
Bundesbehörden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe
vom 21. Januar 2026
Die Bundesregierung ist an dem Strafverfahren nicht beteiligt. Ihr ist das
Verfahren nur aus der Presseberichterstattung bekannt. Erkenntnisse zu
den Gesamtkosten des Verfahrens liegen ihr nicht vor.
Die im Zusammenhang mit dem Verfahren entstehenden Kosten sind
ausschließlich Kosten der Landesjustiz und werden im Falle eines
Freispruchs gemäß § 467 Absatz 1 der Strafprozessordnung grundsätzlich
der Staatskasse des Landes auferlegt, dem das Gericht des ersten
Rechtszugs angehört. Im vorliegenden Fall ist dies die Landeskasse des
Freistaates Bayern. Berichts- oder Auskunftspflichten der Justiz des
Freistaates Bayern gegenüber der Bundesregierung bestehen nicht.
Unabhängig davon ist das Strafverfahren laut Pressemitteilung noch
nicht rechtskräftig abgeschlossen, sodass belastbare Aussagen zu den
Gesamtkosten des Verfahrens derzeit ohnehin nicht möglich sind.
Mangels Beteiligung von Bundesbehörden an dem Strafverfahren ist
dort kein personeller oder sächlicher Aufwand entstanden. Zum
personellen und sächlichen Aufwand in der Justizverwaltung des Freistaates
Bayern liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
67. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
Wie hat sich die Anzahl der geltenden
Bundesgesetze und -verordnungen seit dem Jahr 2015
jährlich bis zum 1. Januar 2026 entwickelt (bitte
getrennt und nach Jahresscheiben auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe
vom 23. Januar 2026
Die zum jeweiligen Stichtag geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen
des Bundes mit Einzelnormen sind der nachfolgenden Tabelle zu
entnehmen. Es handelt sich um Bundesrecht, das im
Fundstellennachweis A nachgewiesen ist.
Geltung
jeweils zum 01.01.
des Jahres
Gesetze
(Regelungswerke)
Rechtsverordnungen
(Regelungswerke)
2015 1.673 2.755
2016 1.686 2.759
2017 1.671 2.692
2018 1.698 2.722
2019 1.703 2.731
2020 1.715 2.737
2021 1.739 2.800
2022 1.774 2.805
2023 1.786 2.834
2024 1.791 2.863
2025 1.800 2.897
2026 1.813 2.913
68. Abgeordneter
Raimond Scheirich
(AfD)
Aus welchen Gründen stellt das Statistische
Bundesamt mit dem Berichtsmonat Dezember 2025
die monatliche Veröffentlichung vorläufiger
Angaben zu beantragten Insolvenzverfahren auf
Basis der Insolvenzbekanntmachungen der
Amtsgerichte ein, und welche Schritte unternimmt die
Bundesregierung, um weiterhin eine zeitnahe und
transparente Information über das
Insolvenzgeschehen sicherzustellen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 20. Januar 2026
Die bis Dezember 2025 als experimenteller Schnellindikator
veröffentlichten vorläufigen Insolvenzantragszahlen waren nicht auf der
Grundlage der insolvenzstatistischen Meldungen der Gerichte erhoben worden,
sondern durch Abschöpfung der im Internet veröffentlichten
Insolvenzbekanntmachungen. Bei diesen ist eine Differenzierung danach, ob der
Antrag von einem bis dahin werbend tätigen Unternehmen stammt oder
nicht, nicht möglich. Erfassbar waren vielmehr sämtliche
Regelinsolvenzverfahren, zu denen auch Nachlass- und Gesamtgutverfahren sowie
Privatinsolvenzverfahren gehören, die nicht als
Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet werden können.
Der Anteil der statistisch als „Unternehmensinsolvenzverfahren“
erfassten Verfahren beläuft sich auf rund 55 Prozent dieser
Regelinsolvenzverfahren. Der Interpretierbarkeit der vorläufigen Antragszahlen waren
deshalb stets schon deutliche Grenzen gesetzt. Zudem musste erheblicher
Aufwand betrieben werden, um Unvollständigkeiten und Doppelungen
in der Zahlenbasis zu vermeiden. Das Statistische Bundesamt hat daher
im Rahmen seiner fachlichen Unabhängigkeit (§ 1 Satz 2 des
Bundesstatistikgesetzes) entschieden, die Erhebung und Veröffentlichungen der
vorläufigen Antragszahlen nicht fortzuführen. Da die
Insolvenzbekanntmachungen frei zugänglich sind, kann jedermann auf sie zugreifen.
Einige Stellen (wie zum Beispiel das Leibnitz-Institut für
Wirtschaftsforschung in Halle) werten sie auch regelmäßig mit dem Ziel der
Veröffentlichung vorläufiger Zahlen aus (www.iwh-halle.de/forschung/daten-
undanalysen/iwh-insolvenzforschung). Zudem wird das Statistische
Bundesamt die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren weiterhin
allmonatlich veröffentlichen. Diese Veröffentlichung, die auf den von den
Gerichten zugelieferten Daten beruht, wird auch weiterhin in der Regel
zweieinhalb Monate nach dem Ende des jeweiligen Berichtsmonats
erfolgen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
69. Abgeordneter
Jan van Aken
(Die Linke)
Wie viele der 3.867 Anträge auf
Kriegsdienstverweigerung, die 2025 beim Bundesamt für Familie
und zivilgesellschaftliche Aufgaben eingereicht
wurden, wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung bis zum 14. Januar 2025 abgewiesen bzw.
abgelehnt (bitte aufschlüsseln nach als unzulässig
abgewiesen bzw. als unbegründet abgelehnt;
Quelle: www.augsburger-allgemeine.de/politik/w
arum-es-immer-mehr-kriegsdienstverweigerer-gib
t-113156813)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 21. Januar 2026
Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 wurden im
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben insgesamt
1.050 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung abgelehnt. Davon wurden
1.041 Anträge als unzulässig und neun als unbegründet abgelehnt. In
dieser Zahl sind auch Anträge aus Vorjahren enthalten.
Als unzulässig abgelehnt wurden Anträge im Wesentlichen wegen
fehlender Musterung.
70. Abgeordnete
Desiree Becker
(Die Linke)
Wie viele der 2025 gestellten KDV-Anträge
(KDV: Kriegsdienstverweigerung) wurden bisher
vom Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben anerkannt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 22. Januar 2026
Im Jahr 2025 wurden im Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben insgesamt 2.831 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung
anerkannt. In dieser Zahl sind auch Anträge aus Vorjahren enthalten.
71. Abgeordneter
Martin Reichardt
(AfD)
Wurde in der Vergangenheit und bzw. oder wird
gegenwärtig der Verein „DEMOS e. V.“ (www.de
mos-ww.de) mittelbar oder unmittelbar mit
Bundesmitteln unterstützt, und wenn ja, in welcher
Höhe (bitte jeweils nach Kalenderjahr und Höhe
der Zuwendung aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 20. Januar 2026
Der Verein DEMOS e. V. hat eine einmalige Zuwendung im Jahr 2024
in Höhe von 6.000 Euro (Preisgeld für Aktiv-Wettbewerb) aus dem
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (hier
durch die Bundeszentrale für politische Bildung) erhalten.
72. Abgeordnete
Evelyn Schötz
(Die Linke)
Wer bearbeitet innerhalb der Bundesregierung die
im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD festgeschriebene Strategie „Mentale
Gesundheit junger Menschen“, und wie werden Kinder,
Jugendliche und junge Menschen mit ihren
Interessen beteiligt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 21. Januar 2026
Die Stärkung der mentalen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag hat sich
die Koalition darauf verständigt, eine Strategie „Mentale Gesundheit für
junge Menschen“ zu entwickeln.
Federführend innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium
für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Die Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ wird derzeit
erarbeitet. Die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen
Menschen wird ein wesentlicher Bestandteil des Strategieprozesses werden.
73. Abgeordneter
Christian Zaum
(AfD)
Hat sich die Bundesregierung vor dem
Hintergrund aktueller Bildungsstudien (u. a. IQB, PISA)
und fortschreitender Kompetenzverluste bei
Grundschülern eine eigene Auffassung zu der
Entscheidung des Landes Niedersachsen, das
schriftliche Dividieren im Mathematikunterricht
abzuschaffen (www.welt.de/politik/deutschland/ar
ticle6964dda154e8233d6fbdea57/niedersachsen-d
as-geht-gar-nicht-bundesland-schafft-schriftliche
s-dividieren-fuer-grundschueler-ab.html?icid=sea
rch.product.onsitesearch) gebildet, und wenn ja,
wie lautet diese, und welche möglichen
Auswirkungen erwartet sie hiervon z. B. auf das
langfristige mathematische Leistungsniveau, die
Studierfähigkeit sowie die internationale
Wettbewerbsfähigkeit der Schüler?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 21. Januar 2026
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat das Land Niedersachsen
beschlossen, schriftliches Dividieren zukünftig in Teilschritten einzuführen
und in Grundschulen die Methode der halbschriftlichen Division zu
lehren. Nach der föderalen Kompetenzordnung des Grundgesetzes sind für
Fragen der inneren Ausgestaltung von Schule und Unterricht
ausschließlich die Länder zuständig. Die Bundesregierung enthält sich daher einer
Bewertung dieser konkreten Maßnahme.
74. Abgeordneter
Christian Zaum
(AfD)
Wie schätzt die Bundesregierung nach
derzeitigem Stand die Erfolgsaussichten der Initiative
„Leistung macht Schule“ (LemaS) mit Hinblick
auf das Ausgangsproblem, „dass in Deutschland
vergleichsweise wenige Kinder und Jugendliche
[schulische] Spitzenleistungen erzielen“ ein, und
welche Schlussfolgerungen zieht sie
diesbezüglich daraus, dass 73 Prozent der in der LemaS-
Enderhebung 2023 befragten Schulen meinten,
Berufsanfänger seien eher nicht oder auf keinen
Fall durch ihr Lehramtsstudium für die schulische
Begabungs- und Leistungsförderung ausreichend
qualifiziert (www.leistung-macht-schule.de/de/Ini
tiative-Leistung-macht-Schule-1674.html; https://
phase1.lemas-forschung.de/veroeffentlichungen/d
ownload/CvuAsevwhfMF3eAHLOuePxLHdCtOx
60ed0pRFpac.pdf/2023_Enderhebung_Lema
S.pdf)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 21. Januar 2026
Im Rahmen der gemeinsamen Initiative „Leistung macht Schule“
arbeiten Bund und Länder im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten
zusammen. Gemeinsames Ziel ist eine begabungs- und
leistungsförderliche Schul- und Unterrichtsentwicklung. Dazu finden unter anderem
erfolgreich umfangreiche Qualifizierungsangebote für
Multiplikatorenteams bestehend aus Schulleitungen und Landesinstituten statt. Die
Auswahl der beteiligten Schulen, ihre Betreuung sowie der Transfer vor
Ort liegen in der Zuständigkeit der Länder, ebenso wie die Ausbildung
neuer Lehrkräfte. Es ist demnach Sache der Länder, die notwendigen
Schlussfolgerungen aus den LemaS-Forschungsergebnissen für die 1., 2.
und 3. Phase der Lehrerausbildung zu ziehen.
75. Abgeordneter
Christian Zaum
(AfD)
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu
der Entscheidung des Landes Berlin, zentrale
Werke und Inhalte der deutschen Klassik,
exemplarisch von Johann Wolfgang von Goethe, im
Schulunterricht zurückzudrängen und deren
verpflichtende Behandlung aufzugeben, gebildet, und
wenn ja, wie lautet diese, und welche möglichen
Auswirkungen sieht sie hierdurch z. B. auf das
deutsche Kulturverständnis, die sprachliche
Bildung sowie die kulturelle Selbstverortung junger
Menschen (www.welt.de/kultur/article6964c3785
4e8233d6fbde7ca/bildung-berlin-kapituliert-vor-g
oethe.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 21. Januar 2026
Nach der föderalen Kompetenzordnung des Grundgesetzes sind für
Fragen der inneren Ausgestaltung von Schule und Unterricht ausschließlich
die Länder zuständig. Die Bundesregierung enthält sich daher einer
Bewertung.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales
76. Abgeordneter
Lorenz Gösta
Beutin
(Die Linke)
Wie hat sich seit 2015 der Anteil der Stromkosten
im Regelsatz der Grundsicherungsleistungen nach
dem Zweiten und dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch entwickelt (bitte nach Jahren
differenzieren)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 21. Januar 2026
Ein Anteil der Stromkosten im Regelsatz für die Jahre ab 2015 kann
nicht bestimmt werden, weil es sich bei den Regelbedarfen um ein
monatliches Budget handelt.
Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 97 des Abgeordneten Timon Dzienus auf
Bundestagsdrucksache 21/2817 verwiesen.
77. Abgeordnete
Violetta Bock
(Die Linke)
Wie viele Personen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung per 31. Dezember 2025 gegenüber
ihrem Strom- bzw. Gasversorger in
Zahlungsrückstand geraten und deshalb von Energiesperren
bedroht (https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesn
etzagentur/SharedDocs/Mediathek/Monitoringber
ichte/MonitoringberichtEnergie2025.pdf) und wie
viele dieser Personen erhalten Leistungen bzw.
Darlehen seitens der zuständigen Behörden der
Arbeits- und Sozialverwaltung?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 21. Januar 2026
Der aktuelle gemeinsame Monitoringbericht 2025 der
Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes vom 26. November 2025 erfasst
Ergebnisse mit Stand vom 31. Dezember 2024. Eine Auswertung der Daten
per 31. Dezember 2025 liegt somit noch nicht vor.
Informationen zu Darlehen wegen Versorgungsunterbrechungen im
Bereich der Strom- und Gasversorgung bei Leistungsberechtigten des
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegen der
Bundesregierung nicht vor.
78. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
Welche 27 Sozialleistungen sind seit dem
Ausbruch des russischen Angriffskrieges gegen die
Ukraine am 24. Februar 2022 an ukrainische
Staatsangehörige in Deutschland ausgezahlt
worden und weisen dabei zugleich das größte
finanzielle Ausgabenvolumen für den deutschen Staat
auf, und wie hoch ist die Gesamtsumme der
hierfür vom deutschen Staat im Zeitraum vom 24.
Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2025
aufgewendeten Mittel (sollte eine exakte Angabe der
Gesamtsumme nicht möglich sein, so wird um
eine möglichst präzise Schätzung gebeten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 23. Januar 2026
Für den Zeitraum Februar 2022 bis Dezember 2025 (Werte für Oktober
bis Dezember 2025 geschätzt) beliefen sich die Zahlungsansprüche
(inklusive Kosten der Unterkunft, Sozialversicherungsbeiträge,
Regelbedarfe und Mehrbedarfe) für Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) für Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem
ukrainischen Staatsangehörigen auf rund 21,4 Mrd. Euro.
Bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem
Wohngeldgesetz sowie Sozialleistungen nach dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch wird keine nach Staatsangehörigkeit differenzierte
Gliederung der Ausgaben vorgenommen.
Beim Kindergeld und beim Kinderzuschlag erfolgt die Erfassung der
ukrainischen Staatsangehörigkeit erst seit März 2023. Die verfügbaren
Daten zur Staatsangehörigkeit der Kindergeldberechtigten, zum
Auszahlungsvolumen des Kindergeldes nach dem Einkommensteuergesetz und
dem Bundeskindergeldgesetz sowie dem Kinderzuschlag können den
Bestandsstatistiken der Bundesagentur für Arbeit unter https://sta-tistik.a
rbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/Themen-im-Fokus/F
amilie-Kin-der/Famka/Famka.html entnommen werden.
Angaben zu ukrainischen Teilnehmenden an arbeitsmarktpolitischen
Maßnahmen in den Rechtskreisen des SGB II und des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch werden von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit
standardmäßig veröffentlicht und können der Publikation
„Migrationsmonitor“ entnommen werden (https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlob
als/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1961220&topic_
f=migrationsmonitor, siehe Tabellenblatt „Tabelle 6.2“). Angaben zu
Ausgaben liegen jedoch nicht nach Staatsangehörigkeiten der
Teilnehmenden differenziert vor.
Eine Gesamtsumme der Sozialleistungen, die von ukrainischen
Staatsangehörigen in Anspruch genommen wurden, kann nicht ausgewiesen
werden, da eine nach Staatsangehörigkeiten differenzierte Gliederung
nicht zu allen Sozialleistungen vorliegt.
79. Abgeordnete
Sahra Mirow
(Die Linke)
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung
die soziale Spaltung in Baden-Württemberg in
den letzten 20 Jahren (bitte jeweils die aktuellen
Zahlen und diejenigen für die Jahre 2015 und
2005 angeben) mit Blick auf die Anzahl der
Einkommensmillionäre, die Anzahl der Personen mit
einem steuerpflichtigen Einkommen über
100.000 Euro, die Anzahl der Minderjährigen in
SGB-II-Bedarfsgemeinschaften und die Anzahl
der Personen unter der Armutsrisikoquote
entwickelt (falls Werte für die erfragten Jahre nicht
zur Verfügung stehen, bitte nächstverfügbare
Werte angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 21. Januar 2026
Die erfragten Daten zur Anzahl der Einkommensmillionäre sowie der
Personen mit einem steuerpflichtigen Einkommen über 100.000 Euro in
Baden-Württemberg liegen der Bundesregierung nicht vor.
Im September 2025 (aktueller Wert) gab es rund 168.000 Personen unter
18 Jahren in Bedarfsgemeinschaften nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch in Baden-Württemberg. Im Jahresdurchschnitt 2005 waren
es rund 146.000 (September 2005: 161.000) und im Jahresdurchschnitt
2015 rund 147.000 Personen (September 2015: 147.000). Weitere Daten
sind auf den Statistikseiten der Bundesagentur für Arbeit unter https://sta
tistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Form
ular.html?nn=1524052&topic_f=zeitreihekreise-zr-gruarb zu finden.
Die Armutsrisikoquote ist eine statistische Maßgröße für die
Einkommensverteilung. Sie liefert keine Information über individuelle
Bedürftigkeit. Ihre Höhe hängt u. a. von der zugrundeliegenden Datenbasis, der
Bezugsgröße, dem regionalen Bezug und der Gewichtung der
Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des Nettoäquivalenzeinkommens ab. Der
Indikator ist insbesondere für Teilpopulationen sehr volatil und kann je
nach Datenquelle unterschiedlich ausfallen. Daten in regionaler
Gliederung stellen die statistischen Ämter auf ihrem Statistikportal unter:
www.statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdun
g-und-soziale-lebensbedingungen/gefaehrdung-durch-armut bzw. www.
statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdung-
undsoziale-lebensbedingungen/armutsgefaehrdung-und zur Verfügung. Die
bislang separat durchgeführte Erhebung „Leben in Europa“ (EU-SILC)
wurde im Erhebungsjahr 2020 in den Mikrozensus als Unterstichprobe
integriert. Durch die damit verbundenen methodischen Anpassungen ist
für beide Datensätze ein Vergleich der Daten ab dem Erhebungsjahr
2020 mit den Vorjahren nicht möglich (Zeitreihenbruch).
80. Abgeordnete
Zada Salihović
(Die Linke)
Mit welchen Unternehmen bzw.
Unternehmerinnen und Unternehmern, Behörden, Verbänden und
Organisationen hatte das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales 2025 Kontakt über die
einzurichtende Work-and-Stay-Agentur (bitte nach
Namen der beteiligten Unternehmen,
Unternehmerinnen und Unternehmer, Behörden, Verbände und
Organisationen, Namen und Funktion der
beteiligten Bundesministerinnen und Bundesminister
und Staatsministerinnen und Staatsminister und
Staatssekretäre aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 21. Januar 2026
Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung pflegen Vertreterinnen und
Vertreter der Bundesregierung (Mitglieder der Bundesregierung,
Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre,
Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre der Bundesministerien und des Bundeskanzleramts) den
Informationsaustausch mit einer Vielzahl von Personen und
insbesondere zu prioritären Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag wie der Work-and-
Stay-Agentur. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Kontakte –
einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation – besteht
nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht
durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung in
ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht
protokolliert. Vor diesem Hintergrund kann keine Auskunft zu solchen
Kontakten erfolgen, bei denen die Work-and-Stay-Agentur nur als eines
von verschiedenen Themen Gegenstand des Austausches war.
Im Jahr 2025 gab es von Seiten der in Ihrer Frage genannten
Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales keine
Kontakte mit Unternehmen bzw. Unternehmern und Unternehmerinnen,
Behörden, Verbänden und Organisationen, die ausschließlich zu der
einzurichtenden Work-and-Stay-Agentur terminiert worden sind. Diese
Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie
vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten
sind somit möglicherweise nicht vollständig.
81. Abgeordnete
Ines Schwerdtner
(Die Linke)
Welche Bundesministerien bzw. deren
Vertreterinnen und Vertreter hatten im Zeitraum vom März
2025 bis zur Einreichung dieser Frage Kontakt
mit den Unternehmen ExxonMobil, Dow, JP
Morgan Chase, Enterprise Mobility und/oder Teneo
im Zusammenhang mit den EU-
Regelungsvorhaben CS3D und/oder CSRD?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 22. Januar 2026
Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung pflegen Vertreterinnen und
Vertreter der Bundesregierung (Mitglieder der Bundesregierung,
Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre,
Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre der Bundesministerien und des Bundeskanzleramts)
Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen
Gruppen, darunter Unternehmen. Eine Verpflichtung zur Erfassung
sämtlicher Kontakte – einschließlich Telefonate und elektronischer
Kommunikation – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation
wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der
Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden
Gesprächsinhalte nicht protokolliert.
Nach einer Abfrage bei allen Bundesministerien sind keine Kontakte im
Sinne der Fragestellung bekannt.
82. Abgeordnete
Ines Schwerdtner
(Die Linke)
Wurde die von der TEHA Group erstellte Studie
zum „aktuellen Stand der europäischen
Wettbewerbsfähigkeit“ von der Bundesregierung bei der
internen Meinungsbildung oder Positionierung zu
dem EU-Regelungsvorhaben CS3D
herangezogen, und wenn ja, in welcher Form?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 20. Januar 2026
Für die Positionierung der Bundesregierung zu der EU-Richtlinie über
die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit
(Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD)
beziehungsweise zu deren Änderung wurde die in Ihrer Frage genannte
Studie nicht herangezogen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales
und Staatsmodernisierung
83. Abgeordneter
Leif-Erik Holm
(AfD)
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung
die jährliche Gesamtsumme an Bürokratiekosten
für die deutsche Wirtschaft im Jahr 2025?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor
vom 16. Januar 2026
Die jährliche Gesamtsumme an Bürokratiekosten für die Wirtschaft aus
Informationspflichten betrug zum Ende des Jahres 2025 rund 62,5 Mrd.
Euro. Datenquelle für diesen Befund ist die beim Statistischen
Bundesamt geführte Online-Datenbank des Erfüllungsaufwands (OnDEA) mit
Datenstand vom 2. Januar 2026.
84. Abgeordnete
Filiz Polat
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Maßnahmen ergreift die
Bundesregierung zur Verbesserung der
Mobilfunknetzabdeckung im Landkreis Emsland (www.noz.de/
lokales/lk-emsland/artikel/emsland-leserreaktione
n-auf-funkloecher-und-schlechten-empfang-4972
3223), und bis zu welchem Zeitpunkt rechnet sie
mit einer flächendeckenden Versorgung mit
leistungsfähigem Mobilfunk, die eine verlässliche
mobile Sprach- und Datenkommunikation sowie
mobiles Arbeiten ermöglicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 21. Januar 2026
Die Mobilfunknetze werden in Deutschland von Unternehmen errichtet
und betrieben und nicht von der Bundesregierung. Der Staat setzt hierzu
einen Rahmen über Versorgungsauflagen innerhalb
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
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- part_of_vorgang → Abschiebungen aus Deutschland in die Ukraine seit Februar 2022 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Abschiebungen im Jahr 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Abstimmungspläne der Bundesregierung mit der US-Regierung und der NATO zu möglichen militärischen Maßnahmen auf Grönland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Abweichung von der allgemeinen vierjährigen Verjährungsfrist bei der Verhinderungspflege gemäß SGB 1 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anerkannte Anträge auf Kriegsdienstverweigerung im Jahr 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anträge auf Kriegsdienstverweigerung im Jahr 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anwendbarkeit der Vereinbarung zu Dublin-Überstellungen und Solidaritätsmechanismus auf weitere Erstaufnahmeländer (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl der Ablehnungen von Anträgen auf Kriegsdienstverweigerung im Jahr 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl der Helfer im THW, den Freiwilligen Feuerwehren sowie bei den Bevölkerungsschutz-Hilfsorganisationen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl der Privatiers in Deutschland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl der Vertrauenspersonen zur Beobachtung politischer Parteien (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl von durch Energiesperren bedrohte Personen am 31. Dezember 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl von noch nicht ans Stromnetz angeschlossenen Windenergieanlagen an Land und auf See (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Aufnahme der Islamischen Revolutionsgarden auf die Terrorliste der EU (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Aufwendungen für die Erfüllung der Treibhausgasminderungsquote gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz zwischen 2022 und 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ausbleibende Umsetzung regelmäßiger Evaluationen von Steuervergünstigungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ausgaben des Bundes in bestimmten Bereichen im Jahr 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ausmaß von Energiearmut (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Aussage von Bundesminister Alexander Dobrindt zur Einrichtung von Rückführungszentren außerhalb der EU (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Äußerungen der ukrainischen Sprachbeauftragten Olena Ivanovska zu weiterhin russisch sprechenden ukrainischen Staatsbürgern (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Auswirkungen des Hamburger Volksentscheids zur Verankerung einer früheren Klimaneutralität auf die Schifffahrt (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Auswirkungen des Rückzugs der Vereinigten Staaten aus bestimmten internationalen Organisationen und Agenturen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Beendigung des Leerstands der sogenannten Britenhäuser am Markweg in Münster (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Begründung für den Lizenzentzug deutscher Nichtregierungsorganisationen durch Israel (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Behandlung von Werken und Inhalten der deutschen Klassik im Schulunterricht (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bereitstellung von Übergangsunterkünften für die Bevölkerung im Gazastreifen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Besetzte und unbesetzte IT-Sicherheitsstellen in Bundesbehörden (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Besetzung der Kommission für Personalbemessung im Krankenhaus nach § 137n SGB 5 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Beteiligung der Bundesregierung an gesetzgeberischen Vorbereitungen zum digitalen Euro auf EU-Ebene (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bezahlung amerikanischer Zivilbeschäftigter in Deutschland während des US-Shutdowns (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bilanz zum gesamtwirtschaftlichen Vermögen im Jahr 2023 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Einbeziehung einer Studie zur europäischen Wettbewerbsfähigkeit bei der Positionierung der Bundesregierung zur EU-Lieferkettenrichtlinie (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einbeziehung von Stakeholdern bei der Erstellung einer neuen Nationalen Tourismusstrategie (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Entwicklung des Anteils der Stromkosten im Regelsatz der Grundsicherungsleistungen seit 2015 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Entwicklung des Ökostrom-Anteils bei der Deutschen Bahn seit 2013 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Erfolgsaussichten der Initiative "Leistung macht Schule" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Veranlassungskonnexität" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ergebnisse der Prüfung einer militärischen Weiternutzung des Patrick-Henry-Village in Heidelberg (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ergebnisse der Studie "Regional patterns of excess mortality in Germany during the COVID-19 pandemic: a state-level analysis" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Erhöhung des Stundenvolumens niedergelassener Kassenärzte durch die Heraufsetzung der Mindestsprechstundenzeit (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Erkenntnisse über mögliche US-Einreisbeschränkungen für bestimmte Staatsbürger im Hinblick auf die Fußballweltmeisterschaft 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Erkenntnisse zu mutmaßlichen Angriffen auf Krankenhaus-Infrastruktur (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Finanzierung des Rückbaus der Transrapid-Versuchsanlage Emsland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Förderung des LSVD+ – Verband Queere Vielfalt e. V. (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Förderung des Projekts „Asylfolgeanträge von Frauen und Mädchen aus Afghanistan" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Förderung nachhaltiger Bewirtschaftung von Waldökosystemen und Agroforstsystemen in Indien (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Füllstand der Gasspeicher in verschiedenen Regionen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Gründe für den Erhalt des BMUKN-Accounts auf der Plattform X (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Höhe der ausgezahlten Sozialleistungen an ukrainische Geflüchtete seit Beginn des russischen Angriffskriegs am 24. Februar 2022 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kenntnisstand der Bundesregierung zu mutmaßlicher Bewaffnung eines Mitglieds der syrischen Zivilverteidigung bei Auseinandersetzungen in der (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kindergeldberechtigte mit im Ausland wohnhaften Kindern (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Klage der Nord Stream 2 AG gegen den EU-Rat (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Konsequenzen bei Nichtwahrung der parteipolitischen Neutralität im Rahmen geförderter Kulturförderprojekte (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kontakte der Bundesministerin Dorothee Bär zu Großspendern gemäß des Parteiengesetzes im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland im Jahr 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kontakte der Bundesregierung im Rahmen des EU-Regelungsvorhaben CS3D seit März 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kosten der Informationskampagne "Das kann Deutschland" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kosten im Zusammenhang mit den Vorbereitungen einer allgemeinen COVID-19-Impfpflicht zwischen 2021 und 2023 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Lage der hausärztlichen Versorgung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Länge der fünf längsten Blockabschnitte auf den Bahnstrecken zwischen Stuttgart und Karlsruhe (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Bargeldverdrängung durch die Einführung eines digitalen Euro (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Bundesmittel für den Verein DEMOS e.V. (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Einschränkung von Wanderfahrten mit Jetskis (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Nicht an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben weitergeleitete Anträge auf Kriegsdienstverweigerung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Nichteingreifen der UN-Mission MONUSCO bei Angriffen von Milizgruppen auf die Zivilbevölkerung zweier Provinzen in der Demokratischen Republ (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Öffentliche Kosten eines Strafverfahrens wegen einer möglichen Diffamierung der ehemaligen Bundesministerin Nancy Faeser (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Personenpotenzial und Anzahl der linksextremen "Vulkangruppen" im Kontext von Anschlägen auf kritische Infrastrukturen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Politische Mitverantwortung im Zusammenhang mit einem linksextremen Anschlag (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Position der Bundesregierung zu einem im nächsten EU-Haushalt verankerten Krisenreaktionsmechanismus (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Position der Bundesregierung zu einer flächendeckenden Installation von Überwachungskameras im öffentlichen Raum (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Position der Bundesregierung zur Aussage des Papstes Leo XIV bezüglich der Meinungsfreiheit (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Position der Bundesregierung zur Rolle Israels bezüglich des Zugangs humanitärer Hilfe im Gazastreifen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Position des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zum Entwurf des Politische-Werbung-Transparenz-Gesetzes (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Prüfung möglicher Steuermehrbelastungen durch das SPD-Modell des Lebensfreibetrags in der Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Reform der Erbschaftsteuer (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Robustheit der Gasversorgung in der laufenden Heizperiode (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Sicherheit des Stromnetzes (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Sicherheitsgarantien für die Ukraine durch NATO-Staaten als Voraussetzung für einen möglichen Waffenstillstand zwischen der Ukraine und Russ (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Stand der Ermittlungen der Polizei Stuttgart im Zusammenhang mit dem Europa-League-Spiel zwischen dem VfB Stuttgart und Maccabi Tel Aviv am (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Streichung von fünf Schnupftabakdosen des Hohenzollern-Königs Friedrich II. aus dem Berliner Verzeichnis national wertvollen Kulturguts (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Übermittlung von Vorschlägen an den Haushaltsausschuss für eine Förderung des tierwohlgerechten Stallumbaus (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Unfälle von Binnenschiffen mit Anlagen und Bauwerken der Bundeswasserstraßen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Unterschreitung der Pflegepersonaluntergrenzen durch Krankenhäuser in Baden-Württemberg (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verbesserung der Mobilfunknetzabdeckung im Landkreis Emsland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vereinbarung mit der syrischen Regierung hinsichtlich Abschiebungen nach Syrien (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verteilungswirkung der Steuerentlastungen auf private Haushalte durch das Steueränderungsgesetz 2025 und das Gesetz für ein steuerliches Inv (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Wartezeiten für die Vermittlung neurologischer Patienten ab der Phase C-Rehabilitation in den letzten fünf Jahren (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Wirtschaftliche Aktivitäten in besetzten palästinensischen Gebieten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zeitplan für das Gesundheitssicherstellungsgesetz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zeitplan zur Entscheidung über die Zulassung neuer Integrationskurse (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zivile Einrichtungen mit stationären medizinischen Versorgungs- oder Therapieleistungen für minderjährige Personen aus Kriegs- und Konfliktg (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zuständigkeit der Strategie zur Stärkung der mentalen Gesundheit junger Menschen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)