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Klage der Nord Stream 2 AG gegen den EU-Rat

Vorgang 330929 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 15.06.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Klage der Nord Stream 2 AG gegen den Rat der Europäischen Union, die am 12. Januar 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202600178) und laut Medienberichten auf eine Ermöglichung der Instandhaltung und Inbetriebnahme zumindest des intakten Pipelinestranges zielt (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/gasversorgung-nord-stream-2-ag-klagt-gegen-eu-sanktionen/100191115. html?mls-token=f20842dd9e5228fa17c28af5c88718a38afa589860a1175df590fa1873c7510485ec5c 43252aa6e7be9bacd3359dd6f20100191115&utm_medium=in&utm_source=app&utm_campaign=verschenken), und welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um zu verhindern, dass der Betrieb der Nord-Stream-2-Pipeline als Teil eines russisch-US-amerikanischen EnergieDeals gegen ihren erklärten Willen (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/slenskyj-in-berlin-2350758) ihrer Kontrolle und der Kontrolle der EU entzogen und wieder aufgenommen wird?

Zeitachse

  1. 23.01.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3772 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.