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Anwendbarkeit der Vereinbarung zu Dublin-Überstellungen und Solidaritätsmechanismus auf weitere Erstaufnahmeländer

Vorgang 330906 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 15.06.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gilt die laut einem Medienbericht mit Griechenland getroffene Vereinbarung, wonach bis zum Inkrafttreten der EU-Asylreform am 12. Juni 2026 keine Überstellungen im Rahmen des Dublin-Systems nach Griechenland erfolgen sollen und Deutschland im Gegenzug in den ersten zwei Semestern unter den neuen Regelungen keine Asylsuchenden über den Solidaritätsmechanismus aufnehmen muss (www.antenne.de/nachrichten/welt/dobrindt-verteidigt-einigung-mit-griechenland-zuasylfaellen), auch für weitere Erstaufnahmeländer wie zum Beispiel Italien, Zypern oder Spanien, und wenn nein, was wurde vereinbart (bitte so genau wie möglich ausführen), und wenn ja, werden nur Überstellungen in diese Länder bis zum 12. Juni 2026 ausgesetzt oder werden bis zu diesem Datum nach Deutschland über diese Länder eingereiste Asylsuchende nicht zurückgeschickt, worauf die Bemerkung der griechischen Seite, Griechenland starte in die neue Regelung "mit null Rücküberstellungspflichten", nach meiner Auffassung hindeuten könnte (ebd.; bitte ausführen), und wie viele Ersuchen, Zustimmungen und Überstellungen im Rahmen des Dublin-Systems gab es im ersten bzw. zweiten Halbjahr 2025 in Bezug auf Griechenland, Italien, Zypern und Spanien?

Zeitachse

  1. 23.01.2026 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3772 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.