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Anzahl von Härtefallprüfungen im Rahmen der zweijährigen Aussetzung des Familiennachzugs

Vorgang 330187 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 22.06.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Zahlenangaben oder zumindest Einschätzungen kann die Bundesregierung zur bisherigen Praxis der Härtefallprüfung nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes im Rahmen der zweijährigen Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten machen (etwa zur Zahl entsprechender Härtefallanzeigen bzw. Dossiers, bisherige Entscheidungen und Ergebnisse der Prüfungen, erteilte Visa usw.), und wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Zahl entsprechend erteilter Visa vor dem Hintergrund, dass der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte in seinem Urteil vom 9. Juli 2021 (M. A. gegen Dänemark) die individuelle Abwägung aller Einzelfallumstände forderte und eine Ausnahmeregelung bei der Aussetzung des Familiennachzugs lediglich für außergewöhnliche Fälle als unzureichend ansah (ebd., Randnummer 192) und in seinem Urteil vom 20. Oktober 2022 (M.T. u. a. gegen Schweden) einen Verstoß gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention unter anderem nur deshalb verneinte, weil trotz der generellen Aussetzung des Familiennachzugs nach Einzelfallprüfungen eine erhebliche Anzahl entsprechender Aufenthaltsgenehmigungen für Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten erteilt worden war, und zwar zwischen 15.000 und 20.0000 im Jahr (ebd., Randnummern 43 und 83, bitte begründen)?

Zeitachse

  1. 19.12.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3373 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.