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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 19.12.2025 · WP 21 · 21/3373 · Schriftliche Fragen · Original ↗

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/3373 21. Wahlperiode 19.12.2025 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 91, 92, 93 Audretsch, Andreas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 94 Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 116 Baumann, Bernd, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 86 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Bohnhof, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Brantner, Franziska, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 52, 53, 54, 55 Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . 87, 88, 89 Broßart, Victoria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114 Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 117 Abgeordnete Nummer der Frage Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 23, 24 Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 25, 26, 27 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 118 Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 Göring-Eckardt, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 99, 100 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 5, 6, 40 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31, 32 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Heuberger, Moritz, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 41, 101 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 75 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . 8, 102, 103 Abgeordnete Nummer der Frage Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 76, 82 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Lang, Ricarda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 13 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 77 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33, 119 Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 Meiners, Danny (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 107, 108, 121 Merendino, Stella (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . 34, 72, 73, 83 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 44, 45 Mirow, Sahra (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 15 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 59, 63 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 64 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 46, 47, 48 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37, 78 Abgeordnete Nummer der Frage Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 39 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Roth, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 49 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 111, 122 Schuhmann, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 Stein, Sandra (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 104 Teske, Robert (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79, 84 Thoden, Ulrich (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67, 68 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 124 Valent, Aaron (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Vandre, Isabelle (Die Linke) . . . . . . . . . . 10, 11, 18, 19 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 69, 105 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85, 125 Wagener, Niklas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 113, 123 Wagener, Robin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 50, 51 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106 Drucksache 21/3373 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Baumann, Bernd, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Göring-Eckardt, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 3 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Vandre, Isabelle (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Heuberger, Moritz, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Lang, Ricarda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Vandre, Isabelle (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Bohnhof, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 12, 13 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 13, 14, 15 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Seite Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 25, 26 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 27 Roth, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Wagener, Robin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Brantner, Franziska, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 29, 30 Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 32 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/3373 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Audretsch, Andreas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 34 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 35 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Thoden, Ulrich (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37, 38 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44, 45 Valent, Aaron (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Teske, Robert (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Teske, Robert (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 53, 54 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 54, 55 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 56 Broßart, Victoria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58, 59 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Stein, Sandra (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Drucksache 21/3373 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Meiners, Danny (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63, 64 Mirow, Sahra (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Schuhmann, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Wagener, Niklas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Merendino, Stella (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 70 Seite Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Meiners, Danny (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Wagener, Niklas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/3373 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Dr. Bernd Baumann (AfD) Auf welche beweisbaren Tatsachen stützt sich die Behauptung des Staatsministers und Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Dr. Wolfram Weimer, in der ARD-Sendung „titel thesen temperamente“ am 7. Dezember 2025, dass AfD-Kreise Drohnen über sein Haus fliegen lassen? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 17. Dezember 2025 Die Aussagen des Staatsministers stehen für sich. 2. Abgeordnete Katrin Göring- Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kann ausgeschlossen werden, dass der Treuhänder, an den der Staatsminister und Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Dr. Wolfram Weimer, seine Anteile an der Verlagsgruppe Weimer Media Group abzugeben angekündigt hat, wie es auf der Website der Bundesregierung mit einer Pressemitteilung vom 20. November 2025 öffentlich erklärt wurde (www.bund esregierung.de/breg-de/aktuelles/persoenliche-erk laerung-staatsminister-weimer-uebertraegt-verlag santeile-an-treuhaender-2395028), eine persönliche Verbindung zu Dr. Wolfram Weimer hat (bitte Treuhänder angeben)? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 15. Dezember 2025 Die konkrete Ausgestaltung der Übertragung der Gesellschaftsanteile stellt keine Angelegenheit im Verantwortungsbereich der Bundesregierung dar. 3. Abgeordneter Lars Haise (AfD) Welche Rahmeninformationen (Kosten, Dauer, beauftragte Werbeagentur, Ziel) liegen zur Kampagne „Das kann Deutschland“ vor, und wie wird die Bundesregierung die Zielerreichung der Kampagne messbar erfassen (www.bundesregierun g.de/breg-de/schwerpunkte/das-kann-deutschland/ kampagne-das-kann-deutschland-2391290)? Antwort des Staatssekretärs Stefan Kornelius vom 15. Dezember 2025 Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) hat den verfassungsmäßigen Auftrag, die Öffentlichkeit über die Tätigkeit, Vorhaben und Ziele der Bundesregierung zu informieren. Unter anderem mit der Dachkampagne „Das kann Deutschland“ kommt das BPA dieser Aufgabe nach und begleitet die Arbeit der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode kommunikativ. Hiermit sollen die Bürgerinnen und Bürger über die kontinuierliche Regierungsarbeit und konkrete Maßnahmen informiert, Fortschritte sichtbar gemacht sowie das Vertrauen und die Zuversicht in die Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen gefördert werden. Konzept und Kampagnengestaltung wurden von der Agentur „Zum goldenen Hirschen“ gemeinsam mit dem BPA entwickelt und umgesetzt. Mit der Mediaplanung wurde die Mediaplus Germany beauftragt. Beide Agenturen sind Rahmenvertragspartner des BPA. Nach der laufenden Schaltung wird ein Posttest durchgeführt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 1 des Abgeordneten Dr. Bernd Baumann auf Bundestagsdrucksache 21/2817 verwiesen. 4. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) Erkennt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer in den auf Journalisten diverser Medien verübten physischen und verbalen Angriffen durch linke und linksextreme Demonstranten gegen die Gründung der AfD-Jugendorganisation in Gießen am 29. November 2025 eine Gefahr für die Pressefreiheit, und hat sich der Staatsminister seitdem öffentlich zu diesen Geschehnissen geäußert (vgl. www.welt.de/vermischtes/article692c3e2636b2b6 845f1be231/giessen-massive-einschraenkung- derpressefreiheit-paul-ronzheimer-von-linksextreme n-demonstranten-bedroht.html; www.nius.de/polit ik/news/gruendungsparteitag-afd-jugend-giessen-l inker-mob/fe08d5fe-d5f8-4800-b5dd-e59f14868 3e2#)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 18. Dezember 2025 Eine freie und ungehinderte Berichterstattung ist notwendige Grundlage jeder Demokratie; sie ist unerlässlich für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung. Daher ist das Recht auf freie journalistische Arbeit und Berichterstattung auch besonders durch das Grundgesetz geschützt. Dass Journalistinnen und Journalisten ihre Arbeit ungehindert ausüben können, ist daher auch bei politischen Diskursen und Auseinandersetzungen von allen Seiten zu respektieren. 5. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) Welches sind nach Ansicht des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien die 20 wichtigsten Erinnerungsorte (Orte, Daten, Ereignisse) von nationaler Bedeutung? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 18. Dezember 2025 Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien führt keine Rangliste der Erinnerungsorte. 6. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) Welche Anstrengungen unternehmen die Bundesregierung und der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien mit Vertretern anderer Anrainerstaaten und insbesondere der Republik Polen, um den Schutz deutscher Schiffswracks auf dem Grund der Ostsee, insbesondere aus den beiden Weltkriegen, vor Plünderern und Wrackräubern sowie die Totenruhe zu gewährleisten (vgl. www.geo.de/wissen/weltgeschichte/tauc her-pluendern-weltkriegs-wracks---die-souvenirja gd-kennt-keine-grenzen--35789098.html?utm_so urce=firefox-newtab-de-de), und welchen erinnerungspolitischen Stellenwert räumt der Kulturstaatsminister den Formen des Erinnerns respektive den Erinnerungsorten an/für das am 30. Januar 1945 durch ein sowjetisches U-Boot versenkte Flüchtlingsschiff „Wilhelm Gustloff“, welches rund 30 Kilometer vor der polnischen Küste auf Grund liegt, ein? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 18. Dezember 2025 Wracks von Schiffen der Kriegsmarine stehen als ehemalige Rüstungsgegenstände des Deutschen Reichs im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland als dessen Rechtsnachfolgerin. Sofern sie Seekriegsgräber sind, werden sie – wie andere Kriegsgräber – nach den Genfer Abkommen geschützt, deren Vertragspartei Deutschland ist. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien räumt dem Wrack der „Wilhelm Gustloff“ einen ebenso hohen Stellenwert ein wie allen anderen Seekriegsgräbern. Das Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft wird auch durch das Engagement des Volksbunds Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. unterstützt. Der Erhalt der Kriegsgräberstätten im Inland ist zudem gesetzliche Aufgabe nach dem Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz). Demnach sind die Länder für Erhalt, Instandhaltung und Pflege der Gräber vor Ort eigenverantwortlich zuständig, finanziert durch Bundesmittel. Das Gräbergesetz (GräbG) sichert das ewige Ruherecht für Gräber von Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft, einschließlich vieler Seekriegstoter, um Mahnung und Erinnerung zu bewahren. 7. Abgeordnete Nicole Hess (AfD) Gibt es einen belegbaren Nachweis dafür, dass – bezogen auf die WEIMER MEDIA GROUP und die von Dr. Wolfram Weimer verkündete Stimmrechtsübertragung an seine Frau – diese Stimmrechtsübertragung tatsächlich stattgefunden hat, und wenn ja, in welcher Form ist diese Übertragung erfolgt, und existiert hierzu ein schriftlicher Vertrag, beziehungsweise fand die Abtretung mündlich oder notariell statt? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 18. Dezember 2025 Die konkrete Ausgestaltung der Stimmrechtsübertragung stellt keine Angelegenheit im Verantwortungsbereich der Bundesregierung dar. 8. Abgeordneter Maximilian Kneller (AfD) Welche Gesamtkosten sind der Bundesregierung für die Klausurtagung des Bundeskabinetts vom 30. September bis 1. Oktober 2025 entstanden (bitte nach Kostenarten aufschlüsseln)? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 17. Dezember 2025 Folgende Gesamtkosten sind entstanden: Kostenarten Ist in Euro Catering und komplette Verpflegung inkl. Serviceleistungen 37.167 Reisekosten (letzte Abrechnung 01.11.2025) 2.709 Veranstaltungstechnik und -aufbau 156.835 Fahrzeuganmietung, Shuttle-Service 10.669 Sicherheit 23.278 Gesamt 230.658 9. Abgeordneter David Schliesing (Die Linke) Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand bei der Einführung einer Selbstverpflichtung oder Investitionsverpflichtung für Streamer und TV-Sender, und welche Regelungen will die Bundesregierung darin zur Art und Höhe der Selbstverpflichtungen sowie den Laufzeiten vereinbaren? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 15. Dezember 2025 Die im Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode vereinbarte Investitionsverpflichtung verfolgt das Ziel einer nachhaltigen Stärkung der europäischen, insbesondere der deutschen Produktionslandschaft. Dies soll durch verstärkte Reinvestitionen in den Produktionsmarkt durch diejenigen erreicht werden, die maßgeblich vom deutschen Zuschauermarkt und der wirtschaftlichen Anreizförderung profitieren. Zur Umsetzung dieses Ziels hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit allen relevanten Streamern, privaten und öffentlichen Sendern Gespräche über eine gesetzliche Lösung sowie Ansätze zu freiwilligen Selbstverpflichtungen geführt. Von allen Unternehmen liegen dem BKM mittlerweile individuelle Investitionszusagen für die kommenden fünf Jahre (2026–2030) vor. Über die Inhalte und Effekte der Selbstverpflichtungen sowie die weiteren Schritte zur Umsetzung der Investitionsverpflichtung stimmt sich die Bundesregierung derzeit ab und wird hierüber anschließend informieren. 10. Abgeordnete Isabelle Vandre (Die Linke) Beabsichtigt die Bundesregierung, der Stiftung Garnisonkirche Potsdam weitere Mittel zur Verfügung zu stellen, und wenn ja, in welchem Umfang, und seit wann führt die Bundesregierung Gespräche mit der Stiftung über eine weitere Finanzierung? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 18. Dezember 2025 Seitens der Bundesregierung wurden der Stiftung Garnisonkirche Potsdam keine weiteren Mittel in Aussicht gestellt. Es ist keine weitere Förderung mit Bundesmitteln beabsichtigt. 11. Abgeordnete Isabelle Vandre (Die Linke) Inwieweit war das Betriebskonzept, z. B. auch in Hinblick auf erwartete Besucherzahlen und eine kostendeckende Finanzierung ohne langfristige finanzielle Unterstützung aus dem Bundeshaushalt, für die Gewährung von Fördermitteln für die Stiftung Garnisonkirche Potsdam relevant, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Berichten über eine perspektivische Finanzierungslücke in Höhe von 300.000 bis 500.000 Euro pro Jahr? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 19. Dezember 2025 Die Finanzierung des Betriebs des Turms der Garnisonkirche Potsdam wurde durch ein Betriebs- und Nutzungskonzept der Stiftung Garnisonkirche Potsdam im Rahmen der Antragsstellung zur Gewährung von Fördermitteln plausibel dargelegt. Auf dieser Basis wurden die Fördermittel gewährt. Es liegt in der Verantwortung der Stiftung, die Finanzierung des Betriebs dauerhaft sicherzustellen und etwaige Finanzierungslücken zu schließen. Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an den Betriebskosten. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 12. Abgeordneter Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welchen Gründen werden die Erläuterungstexte zu teilweise digitalen Haushaltstiteln nicht in maschinenlesbarer Form auf bundeshaushalt.de bereitgestellt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 19. Dezember 2025 Die finalen Haushalte stehen auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen zur Verfügung, als Sichtformat PDF und bis zur Titelebene auch maschinenlesbar. Aufgrund der Komplexität und der Vielfalt der Datenstrukturen werden die über den Titelansatz hinausgehenden Informationen „nur“ als sichtbares Druckbild (PDF) präsentiert. Diese gewählte Darstellung ermöglicht eine inhaltlich korrekte Interpretation, die auch durch eine grafische Aufarbeitung des Zahlenwerks zusätzlich unterstützt wird. Die Sichtformate in PDF stehen ebenfalls zum Download zur Verfügung. 13. Abgeordnete Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welchen Gründen können die Haushaltsanmeldungen der Bundesministerien nicht in einer geeigneten Forschungsumgebung, etwa einem Forschungsdatenzentrum, der Wissenschaft zugänglich gemacht werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 17. Dezember 2025 Gemäß § 27 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sind die Voranschläge (Haushaltsanmeldungen) von der für den Einzelplan zuständigen Stelle dem Bundesministerium der Finanzen zu dem von ihm zu bestimmenden Zeitpunkt zu übersenden. Unter einem Voranschlag sind die von einer oder einem Beauftragten für den Haushalt zu erstellenden Unterlagen zu verstehen, mit denen die Vorstellungen des jeweiligen Ressorts insbesondere über Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen beim Bundesministerium der Finanzen für das nächste Haushaltsjahr und die Finanzplanung angemeldet werden (§ 27 Absatz 1 BHO i. V. m. § 9 Absatz 2 BHO). Die für den Einzelplan zuständige Stelle hat die Voranschläge zugleich dem Bundesrechnungshof zu übersenden (§ 27 Absatz 2 BHO). Die Übersendung an den Bundesrechnungshof dient dessen frühzeitiger Information und Einbindung in den Haushaltsaufstellungsprozess. Eine darüber hinausgehende Zurverfügungstellung der Voranschläge an Dritte – etwa an Forschungsdatenzentren oder die Wissenschaft – ist nicht vorgesehen. Die Voranschläge sind Teil des regierungsinternen haushaltswirtschaftlichen Willensbildungsprozesses und bilden die Grundlage der internen Haushaltsverhandlungen zwischen den Fachministerien und dem Bundesministerium der Finanzen. Sie können im Verfahren gemäß § 28 Absatz 1 Satz 2 BHO verändert werden, wovon regelmäßig Gebrauch gemacht wird. Die Voranschläge sind damit ausschließlich für den internen Gebrauch innerhalb der Bundesregierung bestimmt. Sie werden nicht veröffentlicht und auch dem Parlament nicht zur Verfügung gestellt; parlamentarischer Beratungs- und Entscheidungsgegenstand ist allein der von der Bundesregierung beschlossene Haushaltsentwurf (§ 29 Absatz 1 BHO). Bei dem Finanzplan des Bundes handelt es sich um ein rein regierungsinternes Planungsinstrument. Es entspricht daher der ständigen Praxis der Bundesregierung, über den Finanzplan in der (unter anderem auch als Bundestagsdrucksache) veröffentlichten Form hinaus keine weiter gehenden Detailangaben, insbesondere auch nicht auf der Ebene einzelner Titel zu veröffentlichen. Hiervon umfasst werden auch die Voranschläge, aus denen Rückschlüsse auf die der Finanzplanung zugrunde liegenden Zahlen gezogen werden können. Die Zurverfügungstellung der Voranschläge in einer Forschungsumgebung würde daher der Funktion der Voranschläge als regierungsinterne, noch veränderliche Arbeitsgrundlage widersprechen und ist daher nicht vorgesehen. 14. Abgeordneter Reinhard Mixl (AfD) Wie verteilte sich im Jahr 2024 die Gläubigerstruktur der Schulden des Bundes auf inländische und ausländische Gläubiger, wobei die ausländischen Gläubiger weiter nach Eurozone, Nicht- Eurozone und den USA aufgeschlüsselt werden sollen? 15. Abgeordneter Reinhard Mixl (AfD) Welchen prozentualen Anteil an den Schulden des Bundes hielten 2024 die folgenden Unternehmen: The Vanguard Group, Inc.; Capital World Investors; BlackRock Fund Advisors; BlackRock Advisors (U.K.); BlackRock Asset Management (Deutschland) AG; BlackRock Investment Management (U.K.) LTD? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 17. Dezember 2025 Die Fragen 14 und 15 werden zusammen beantwortet. Wie bereits in der Vorbemerkung zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/372 ausgeführt, erfolgt die Kreditaufnahme des Bundes an den Geld- und Kapitalmärkten über die Emission von Bundeswertpapieren. Die hervorragende Handelbarkeit von Bundeswertpapieren setzt deren Ausgestaltung als Inhaberpapiere voraus. Die freie Handelbarkeit trägt – neben der hohen Liquidität von Bundeswertpapieren und der sehr guten Bonität des Bundes – entscheidend dazu bei, dass die Zinskosten Deutschlands im Vergleich zu anderen europäischen Ländern und auch international niedrig sind. Inhaberschuldverschreibungen können täglich gehandelt werden und den Eigentümer wechseln. Die Gläubiger des Bundes können private wie öffentliche Investoren sein und sind weltweit gestreut. Der Bund kann die Halterstruktur von Bundeswertpapieren daher immer nur anhand von Indikatoren schätzen. Es liegen keine Aufschlüsselungen über die Halter vor und es wäre auch nicht möglich, nachzuhalten, welche Person oder Institution Bundeswertpapiere hält. Eine grobe Schätzung zur Gläubigerstruktur findet sich in der von der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH veröffentlichten Übersicht zu Anteilen der gehaltenen Bundeswertpapiere (www.deutsche-finanzagentu r.de/finanzierung-des-bundes/der-bund-als-emittent/glaeubigerstruktur). 16. Abgeordneter Bernd Schattner (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie das Bundesministerium der Finanzen den Viehbestand von Landwirten neu bewerten will und welche Umstellungsgewinne in der Einkommensteuer je Großvieheinheit bei Rind und Schwein anfallen (wenn ja, bitte tabellarisch angeben; www.agrarhe ute.com/management/finanzen/bmf-bewertet-vieh bestand-neu-landwirten-drohen-umstellungsgewin ne-638024)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 15. Dezember 2025 Das Bundeministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat die Standardherstellungskosten für den Viehbestand von Landwirten Anfang 2025 aktualisiert. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die obersten Finanzbehörden der Länder haben die steuerliche Anwendung dieser aktualisierten Standardherstellungskosten mittels BMF- Schreiben abgestimmt, dessen Veröffentlichung im Bundessteuerblatt veranlasst ist. Das BMF-Schreiben ist unter www.bundesfinanzministeri um.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkomme nsteuer/2025-12-08-bewertung-tiere-land-forst.html einsehbar. Hierin ist auch eine steuerliche Rücklageoption für sich ergebende Umstellungsgewinne enthalten. 17. Abgeordneter Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern erwägt die Bundesregierung, die Einzahlungen im Rahmen der Frühstartrente bei Erreichen der Volljährigkeit den Menschen zur freien Verfügung bereitzustellen, beispielsweise für das erste eigene Auto nach dem 18. Lebensjahr, so wie es die CSU-Abgeordnete Mechthild Wittmann in ihrer Plenarrede am 4. Dezember 2025 behauptet hat (vgl. Plenarprotokoll 21/47, S. 5534), anstatt Sparvermögen erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze auszuzahlen (vgl. Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode, S. 19), und wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass das Sparvermögen im Rahmen der Frühstartrente vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze von den Vorsorgenden nicht selbst entnommen werden kann? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 15. Dezember 2025 Zur Ausgestaltung der Frühstart-Rente ist zunächst ein Gesetzgebungsvorschlag erforderlich. Schlussfolgerungen bleiben insoweit dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. Es sei allerdings darauf hingewiesen, dass die Frühstart-Rente ein Startkapital für die steuerlich geförderte private Altersvorsorge darstellen und mit dieser eng verzahnt werden soll. Ziel des Vorhabens ist die Förderung des Vermögensaufbaus für die Alterssicherung. 18. Abgeordnete Isabelle Vandre (Die Linke) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufdeckungszahlen und die tatsächlich realisierten Rückforderungsbeträge bei grenzüberschreitender Steuerkriminalität seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs (CRS; bitte seit 2012 jährlich aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 19. Dezember 2025 Der Bundesregierung liegen hiezu keine Daten vor. Die Auswertung der Meldungen nach dem CRS (Common Reporting Standard – Finanzkonteninformationsaustausch) obliegt nach der Finanzverfassung der Bundesrepublik Deutschland den Ländern. 19. Abgeordnete Isabelle Vandre (Die Linke) Wurden von der Bundesregierung seit 2012 sogenannte Steuer-CDs zur Verfolgung von Steuerstraftaten käuflich erworben, und sind Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern, die der Steuerfahndung solche Datenträger aushändigen, nach Auffassung der Bundesregierung gemäß der sogenannten „Whistleblower-Richtlinie“ (EU- Richtlinie 2019/1937) ausreichend geschützt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 19. Dezember 2025 Der Erwerb von Daten gehört nicht zu den ministeriellen Aufgaben. Aufgrund dessen hat kein Bundesministerium entsprechende Daten erworben. Es fanden jedoch folgende Erwerbe durch nachgeordnete Behörden statt: 1. Erwerb der sog. Dubai-Daten durch das Bundeszentralamt für Steuern im Jahr 2021; 2. Erwerb der sog. Panama-Papers durch das Bundeskriminalamt im Jahr 2017. Die Länder sind nach dem Grundgesetz für den Steuervollzug und die Strafverfolgung zuständig. Dazu gehören auch Erwerbe steuererheblicher Daten. Das Bundesministerium der Finanzen unterstützt die Länder im gesetzlichen Rahmen mit allen hierfür erforderlichen Maßnahmen. Die sogenannte „Whistleblower-Richtlinie“ (EU-Richtlinie 2019/1937) wurde in Deutschland durch das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, umgesetzt. Zentraler Bestandteil ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das am 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist. Das HinSchG kommt auf Sachverhalte zur Anwendung, die sich nach seinem Inkrafttreten ereignet haben. Dessen sachlicher Anwendungsbereich umfasst auch Steuerstraftaten (§ 2 Absatz 1 Nummer 1 HinSchG). Hinweisgebende Personen sind umfassend vor Repressalien geschützt, soweit auch der persönliche Anwendungsbereich nach § 1 HinSchG eröffnet ist und die Meldung an eine der dort vorgesehenen internen oder externen Meldestellen erfolgt (§ 17 f. HinSchG, §§ 28 ff. HinSchG) oder ein Verstoß unter den Voraussetzungen von § 32 HinSchG offengelegt wird. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 20. Abgeordneter Peter Bohnhof (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung der eID-Karte (Bundestagsdrucksache 19/9078), ohne dass zuvor alle ausstellenden Meldebehörden in die Lage versetzt worden sind, das zur Ausstellung einer eID-Karte vorgelegte Ausweisdokument auf Richtigkeit zu überprüfen (vgl. www.sueddeutsche.de/wirtschaft/eid-karte-sicher heitsrisiko-deutschland-betrueger-folgen-li.334 7462)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 19. Dezember 2025 Die eID-Karte ermöglicht es in Deutschland lebenden Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern, digitale Verwaltungsleistungen mit Vertrauensniveau hoch in Anspruch zu nehmen und auf diese Weise Präsenztermine in den Behörden zu verringern. Die Antragsbearbeitung umfasst neben der Feststellung der Echtheit vorgelegter Ausweisdokumente (Prüfung auf Verfälschung oder Totalfälschung) und anlassbezogen einem Abgleich mit der Sachfahndung vor allem auch die Identifizierung der Person (Abgleich des Lichtbilds mit der anwesenden Person) und erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den von den Ländern benannten eID-Karte-Behörden. Dokumentenprüfgeräte in diesen Behörden können dabei die Echtheitsprüfung eines vorgelegten inländischen/ausländischen Ausweisdokuments unterstützen. Im Ergebnis bleibt allerdings die Tätigkeit der Sachbearbeiterin bzw. des Sachbearbeiters für den sorgfältigen Lichtbildabgleich und die Identifizierung der antragstellenden Person stets erforderlich, um den möglichen Missbrauch eines echten, einwandfreien ausländischen Identitätsdokuments durch eine andere Person zu verhindern oder eine Sachfahndungsabfrage zum vorgelegten echten Ausweisdokument zu veranlassen. Insoweit die Polizei aufgrund konkret auftretender Kriminalitätsphänome Sicherheitsrisiken für bestimmte Regionen analysiert hat und den betroffenen örtlichen eID-Karte-Behörden empfiehlt und zugleich anbietet, bei der Vorlage von ausländischen Identitätsdokumenten aus bestimmten Staaten eine Sachfahndungsabfrage zu veranlassen oder – sofern noch nicht vorhanden – Dokumentenprüfgeräte zu nutzen, sollte die Landespolizei ihre Handlungsempfehlung landesintern kommunizieren, damit die Handlungsempfehlungen von den eID-Karte-Behörden geprüft und umgesetzt werden können. 21. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Welche Zahlenangaben oder zumindest Einschätzungen kann die Bundesregierung zur bisherigen Praxis der Härtefallprüfung nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes im Rahmen der zweijährigen Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten machen (etwa zur Zahl entsprechender Härtefallanzeigen bzw. Dossiers, bisherige Entscheidungen und Ergebnisse der Prüfungen, erteilte Visa usw.), und wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Zahl entsprechend erteilter Visa vor dem Hintergrund, dass der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte in seinem Urteil vom 9. Juli 2021 (M. A. gegen Dänemark) die individuelle Abwägung aller Einzelfallumstände forderte und eine Ausnahmeregelung bei der Aussetzung des Familiennachzugs lediglich für außergewöhnliche Fälle als unzureichend ansah (ebd., Randnummer 192) und in seinem Urteil vom 20. Oktober 2022 (M.T. u. a. gegen Schweden) einen Verstoß gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention unter anderem nur deshalb verneinte, weil trotz der generellen Aussetzung des Familiennachzugs nach Einzelfallprüfungen eine erhebliche Anzahl entsprechender Aufenthaltsgenehmigungen für Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten erteilt worden war, und zwar zwischen 15.000 und 20.0000 im Jahr (ebd., Randnummern 43 und 83, bitte begründen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 16. Dezember 2025 Sofern sich Ihre Frage mit der Rechtsprechung des Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte auseinandersetzt, wird auf den Gesetzentwurf zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten auf Drucksache 21/321 des Deutschen Bundestages hingewiesen. Dort wird dargestellt, dass die zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten den verfassungs-, völker- und europarechtlichen Vorgaben gerecht wird, weil diesen Vorgaben durch § 104 Absatz 14 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) dadurch Rechnung getragen wird, dass Aufnahmen nach §§ 22 und 23 AufenthG weiterhin möglich sind, soweit die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Bislang sind 2.586 Härtefallanzeigen bei der Internationalen Organisation für Migration (IOM) eingegangen. Die meisten befinden sich dort noch in der Phase der Sachverhaltskonsolidierung. Derzeit befinden sich die Anzeigen von 90 Personen in der Prüfung durch das Auswärtige Amt. In zwei Fällen wurden bislang Visa erteilt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1, 7, 8 und 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/1732 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 42 der Abgeordneten Clara Bünger auf Bundestagsdrucksache 21/2387 verwiesen. 22. Abgeordneter Dr. Gottfried Curio (AfD) In wie vielen Fällen wurde der Status „vollziehbar ausreisepflichtig“ von Ausländern in den Jahren 2021 bis 2025 im Ausländerzentralregister gelöscht (bitte jahresweise und danach, ob Löschung ohne Behördenkontakt oder aufgrund Meldung einer aktenführenden Behörde erfolgte, aufschlüsseln), weil sie als „unbekannt verzogen“ galten (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 23 auf Bundesdrucksache 21/3136), und in wie vielen Fällen wurden im selben Zeitraum Ausländer nach einer solchen Löschung erneut als in Deutschland aufhältig erfasst, weil ein solcher Status wieder von einer aktenführenden Behörde an das Register gemeldet wurde? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 19. Dezember 2025 Entsprechende Statistiken liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Ausländerzentralregister (AZR) werden Daten im Sinne der erfragten historischen Konstellationen nicht erfasst. 23. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bis zu welchem Zeitpunkt geht die Bundesregierung nach aktueller Planung von einer Fertigstellung und anschließenden Veröffentlichung des Schutzraumkonzeptes aus? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. Dezember 2025 Die Fachebenen des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) haben im Auftrag der 221. Innenministerkonferenz (IMK) ein Schutzraumkonzept erarbeitet und mit den Ländern in der Bund-Länder-offenen- Arbeitsgruppe Zivile Verteidigung/Zivil-Militärische-Zusammenarbeit (BLoAG ZV/ZMZ) fachlich abgestimmt. Dieses Konzept wird derzeit auch im Hinblick auf den Haushalt bewertet. Auf dieser Grundlage werden weitere Entscheidungen abgeleitet. Ein konkreter Zeitpunkt zur Fertigstellung und anschließenden Veröffentlichung des Schutzraumkonzeptes kann derzeit nicht genannt werden. 24. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Sirenen sind nach Kenntnis der Bundesregierung an das Modulare Warnsystem (kurz: MoWaS) in den Landkreisen Freising, Pfaffenhofen und Neuburg-Schrobenhausen angebunden (bitte nach Landkreis aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 17. Dezember 2025 Es gibt derzeit noch keine technische Schnittstelle zur Ansteuerung von Sirenen aus dem Modularen Warnsystem (MoWaS). Daher ist deutschlandweit noch keine Sirene an das MoWaS angeschlossen. 25. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Kenntnis hat das Bundesministerium des Innern zu den polizeilichen Maßnahmen gegen deutsche Staatsbürger im Rahmen eines Auswärtsspiels des VfB Stuttgart im niederländischen Deventer am 27. November 2025, und wird das Bundesministerium des Innern innerhalb europäischer Kooperationsgremien verbindliche Standards im Umgang mit Auswärtsfans vorschlagen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. Dezember 2025 Dem Bundesministerium des Innern liegt die Medienberichterstattung zu dem Auswärtsspiel des VfB Stuttgart am 27. November 2025 in Deventer vor. Ein vertiefter Erkenntnisaustausch mit niederländischen Behörden erfolgte durch die hierfür zuständige Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze des Landes Nordrhein-Westfalen. Polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Fußballspielen liegen grundsätzlich in der Verantwortung der nationalen zuständigen Polizeibehörde der Heimmannschaft und erfolgen auf Grundlage der jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften. Für die polizeiliche Zusammenarbeit bei Sportereignissen mit internationaler Dimension bestehen auf EU-Ebene einschlägige Kooperationsinstrumente, unter anderem: – Entschließung des Rates betreffend ein aktualisiertes Handbuch mit Empfehlungen für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit und das Sicherheitsmanagement im Zusammenhang mit Fußballspielen von internationaler Dimension, die zumindest einen Mitgliedstaat betreffen („EU-Fußballhandbuch“) aus dem Jahr 2024 (https://data.co nsilium.europa.eu/doc/document/ST-11160-2024-INIT/de/pdf, letzter Zugriff: 12. Dezember 2025, 13:50 Uhr) – Beschluss des Rates der Europäischen Union zur 18. Sitzung der sportverantwortlichen Minister (MSL), vom 9. Oktober 2024 (https:// rm.coe.int/msl18-08-declarations-made-by-the-heads-of-delegations/ 1680b57b74, letzter Zugriff: 12. Dezember 2025, 13:40 Uhr) – Beschluss des Rates der Europäischen Union über die Sicherheit bei Fußballspielen von internationaler Bedeutung, vom 25. April 2002 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:0 2002D0348-20070616, letzter Zugriff: 12. Dezember 2025, 13:51 Uhr) – Europäisches Übereinkommen über Gewalttätigkeit und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen, aus dem Jahr 1985 (SEV 120 – Europäisches Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen, letzter Zugriff: 12. Dezember 2025, 13:55 Uhr) Ergänzend liegt mit der Saint-Denis-Konvention des Europarates einschließlich ihrer Anhänge ein umfassendes Regelwerk vor, das ein einheitliches Verständnis der komplexen Anforderungen an die Organisation und Durchführung von Sportveranstaltungen schafft. Die zuständigen Behörden und Organisationen der Bundesrepublik Deutschland wirken an der Ausarbeitung, Evaluation und Weiterentwicklung dieser Instrumente kontinuierlich mit. Eine darüberhinausgehende Initiative zur Einführung verbindlicher Standards wird fortlaufend im Rahmen der bestehenden europäischen Kooperationsformate geprüft. 26. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Was hat die Innenministerkonferenz am 5. Dezember 2025 anlässlich der Debatte zu sogenannten Böllerverboten konkret beschlossen, und spricht sich der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt dafür aus, das Sprengstoffgesetz so zu ändern, dass Länder und Kommunen selbst besser über lokale Böllerverbote entscheiden können (wenn ja, wie; www.tagesspiegel.de/b erlin/bollerverbote-zu-silvester-was-2025-in-berli n-gilt--und-was-2026-kommen-konnte-1502559 6.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 17. Dezember 2025 Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder hat am 5. Dezember 2025 keinen Beschluss zu sogenannten Böllerverboten gefasst. Dessen ungeachtet diskutieren die Länder weiterhin die Frage der Erweiterung der Möglichkeiten der zuständigen Behörden, privates Silvesterfeuerwerk stärker zu reglementieren: Während sich einige Länder mehr Handlungsspielräume für die zuständigen, zumeist kommunalen Behörden wünschen, sehen andere hierfür keinen Bedarf oder sehen das kritisch. Das Bundesinnenministerium hat sich gegenüber diesen Diskussionen grundsätzlich offen gezeigt und prüft derzeit, inwieweit diesen Anliegen inhaltlich und rechtstechnisch – durch Änderung des Sprengstoffgesetzes oder der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz – Rechnung getragen werden könnte, und steht hierzu weiterhin im Austausch mit den Ländern. 27. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Sirenen sind nach Kenntnis der Bundesregierung an das Modulare Warnsystem (kurz: MoWaS) in den folgenden Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg angebunden (bitte aufschlüsseln nach Stadt- und Landkreisen): Alb- Donau-Kreis, Freiburg im Breisgau (Stadtkreis), Heidelberg (Stadtkreis), Heilbronn (Stadtkreis), Hohenlohekreis, Karlsruhe (Stadtkreis), Landkreis Biberach, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Landkreis Esslingen, Landkreis Emmendingen, Landkreis Freudenstadt, Landkreis Göppingen, Landkreis Heilbronn, Landkreis Karlsruhe, Landkreis Ludwigsburg, Landkreis Reutlingen, Landkreis Rottweil, Landkreis Tübingen, Landkreis Tuttlingen, Stuttgart (Stadtkreis), Ulm (Stadtkreis), Zollernalbkreis? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 18. Dezember 2025 Es gibt derzeit noch keine technische Schnittstelle zur Ansteuerung von Sirenen aus dem Modularen Warnsystem (MoWaS). Daher ist deutschlandweit noch keine Sirene an das MoWaS angeschlossen. 28. Abgeordneter Peter Felser (AfD) Wie viele Rückführungen werden mit Blick auf das Bundeslagebild „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ für das Jahr 2024 und mit Blick auf die Berechnungen der Bild–Zeitung (www.bil d.de/politik/inland/kriminalitaet-in-deutschland-sc hockierende-zahlen-enthuellt-6935276d074aff607 6811f93), nach denen Tatverdächtige aus Syrien und Afghanistan bei Gewaltdelikten in Deutschland deutlich überrepräsentiert sind und mit Blick auf Äußerungen des Bundesministers des Innern Alexander Dobrindt (www.welt.de/politik/deutsch land/article69367ef89f2b81ad2ac9fd6a/migratio n-bka-veroeffentlicht-lagebild-zu-zuwanderern-z wei-gruppen-stark-ueberrepraesentiert.html), wonach Rückführungen nach Afghanistan und Syrien vorbereitet würden, um Straftäter und Gefährder abzuschieben, aktuell in Deutschland vorbereitet (bitte die Gesamtzahl sowie die Top 10 der Herkunftsländer dieser Personen angeben), und wie viele Rückführungen sind bislang gescheitert? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 17. Dezember 2025 Die Bundesregierung arbeitet daran, Rückführungen nach Afghanistan und Syrien zu ermöglichen. Für den Vollzug des Aufenthaltsrechts sind grundsätzlich die Länder zuständig. Zur Planung konkreter Maßnahmen nimmt die Bundesregierung keine Stellung. 29. Abgeordnete Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat Deutschland der EU, nachdem der Resettlementplan der EU für 2026/2027 am 9. Dezember 2025 veröffentlicht wurde (Interinstitutional File 2025/0356 (NLE)), sein Kontingent für Humanitäre Aufnahmen über Resettlement für 2026 und 2027 inzwischen gemeldet, und wenn ja, wie hoch ist dieses und aus welchen Regionen sollen Geflüchtete über Resettlement in Deutschland aufgenommen werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 18. Dezember 2025 Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben in ihrem Koalitionsvertrag eine Beendigung der freiwilligen Bundesaufnahmeprogramme, soweit wie möglich, vereinbart. Deutschland hat mit Blick auf die derzeitige Aussetzung des Resettlements bisher keinen Beitrag zum Unionsplan für die Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen gemeldet. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, während der gesamten Laufzeit des Unionsplans Meldungen abzugeben. 30. Abgeordneter Ates Gürpinar (Die Linke) Welche konkreten Maßnahmen ergreift oder plant die Bundesregierung, um den Vertrieb von Artikeln mit rechtsextremer Symbolik oder einschlägigen rechten Codes über internationale Online- Marktplätze wie Temu (vgl. www.rnd.de/wirtscha ft/verkauf-von-nazi-produkten-auf-temu-und-co-i st-das-legal-und-was-wird-dagegen-unternomme n-U3NTJHCLBZDKFLJA3NIIMA3A6U.html) wirksam zu unterbinden – sowohl in Fällen eindeutig verfassungswidriger Kennzeichen als auch bei Darstellungen, die nicht ausdrücklich unter § 86a des Strafgesetzbuchs fallen, in der rechtsextremen Szene jedoch als Erkennungszeichen genutzt werden –, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund bislang aus der vorläufigen Feststellung der EU-Kommission von Verstößen gegen den Digital Services Act gegenüber solchen Plattformen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 17. Dezember 2025 Der Digital Services Act (DSA) ist ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung illegaler Inhalte im Netz. Es ist wichtig, dass dieses Instrument besteht, damit das Recht, das offline gilt, auch online gilt; egal woher die Plattform stammt. Die Bundesregierung begrüßt daher ausdrücklich die von der Europäischen Kommission eingeleiteten Auskunftsersuchen, insbesondere zu E-Commerce-Playern. Die Bundesregierung setzt sich gegenüber der Europäischen Kommission dafür ein, dass der Digital Services Act konsequent umgesetzt wird. Dazu hat sie sich auch im Aktionsplan E-Commerce bekannt. Der Digital Services Act legt Plattformbetreibern umfassende Sorgfaltspflichten im Internet auf. Sehr große Plattformen müssen daher eine Risikoanalyse und Risikominderungsmaßnahmen durchführen und spätestens, wenn sie von einem illegalen Inhalt Kenntnis erlangen, diesen entfernen. Im Januar wurde der Aktionsplan E-Commerce veröffentlicht, der darauf abzielt, dem zunehmenden Import nichtkonformer Produkte aus Drittstaaten entgegenzuwirken. Als nicht konform gelten alle Produkte, die nicht mit den geltenden Rechtsvorschriften übereinstimmen, einschließlich solcher, die eindeutig verfassungswidrige Kennzeichen tragen. Der Aktionsplan E-Commerce zielt schwerpunktmäßig auf die Stärkung der Marktüberwachung im Onlinehandel. Im Rahmen eines Praxischecks entwickelt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) derzeit gemeinsam mit Marktüberwachungsbehörden und anderen relevanten Stakeholdern konkrete Vorschläge, wie die Marktüberwachungsbehörden effizienter und wirkungsstärker im Onlinehandel vorgehen können. Das BMWE wird sich zudem aktiv bei dem von der Europäischen Kommission geplanten „Product Act“ unter anderem zur Überarbeitung der Marktüberwachungs-Verordnung und des New Legislative Frameworks einbringen. Darüber hinaus unterstützt das BMWE die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Marktüberwachungsbehörde auf EU-Ebene in einigen Prioritätsbereichen wie E- Commerce Importe aus Drittstaaten. Nach § 1 Absatz 3 des Zollverwaltungsgesetzes überwachen die Zollbehörden im grenzüberschreitenden Warenverkehr die Einhaltung von nationalen Vorschriften, die das Verbringen von Waren in den, durch den und aus dem Geltungsbereich verbieten oder beschränken. Weiter stellen die Zollbehörden gemäß § 1 des Gesetzes zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote sicher, dass nicht Gegenstände unter Verstoß gegen ein Strafgesetz, das ihre Einfuhr oder Verbreitung aus Gründen des Staatsschutzes verbietet, in den räumlichen Geltungsbereich des Gesetzes verbracht werden. Die Kontrollen der Zollverwaltung erfolgen dabei risikoorientiert. Die Zolldienststellen wirken somit bei der Überwachung des Verbringens von Schriften, Abbildungen oder Artikel mit Darstellungen mit verfassungswidrigem Inhalt in das Inland mit. Darstellungen, die nicht unter ein normiertes Verbringungsverbot fallen, unterliegen nicht der Mitwirkung der Zolldienststellen. Um der digitalen Hasskriminalität im Internet ein wirkungsvolles Instrument entgegenzusetzen, bearbeitet die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) des Bundeskriminalamts (BKA) auf Grundlage der Zentralstellenfunktion des BKA gemäß § 2 des Bundeskriminalamtgesetzes eingehende Meldungen von ihren Kooperationspartnern zu Hass und Hetze im Netz. Die ZMI BKA prüft die von ihren Kooperationspartnern angelieferten Meldungen hinsichtlich einer strafrechtlichen Relevanz sowie möglicher Gefährdungsaspekte, stellt nach Möglichkeit den mutmaßlichen Verfasser fest und übermittelt im Erfolgsfall den Sachverhalt an die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern. Unter den eingehenden Meldungen der ZMI sind vereinzelt Meldungen zu strafbaren Inhalten auf Online-Marktplätzen enthalten, welche den ZMI- Prozess durchlaufen und somit der Strafverfolgung zugeführt werden. In diesem Zusammenhang wird durch die ZMI auch eine Löschung relevanter Veröffentlichungen auf Online-Marktplätzen über die Landesmedienanstalten veranlasst. 31. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Werden nach Kenntnis der Bundesregierung linksextremistische Strukturen durch das sogenannte Mietshäuser Syndikat gefördert oder gefestigt (www.syndikat.org/), und wenn ja, welchen sicherheitspolitischen Stellenwert misst sie dieser Struktur aus einer bundesweiten Perspektive bei? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 17. Dezember 2025 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 32. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Wie viele Hisbollah-Anhänger leben nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und wie viele von ihnen besitzen keine deutsche Staatsangehörigkeit (www.bild.de/politik/inland/hisboll ah-mitglied-angeklagt-er-besorgte-terror- drohnenim-kampf-gegen-israel-68c911f15edc9510719a 91d0)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 17. Dezember 2025 Die Mitglieder/Anhängerschaft der „Hizb Allah“ umfasst in Deutschland 1.250 Personen (siehe Verfassungsschutzbericht 2024, Seite 239). Eine statistische Aufschlüsselung der im Zusammenhang mit der „Hizb Allah“ bearbeiteten Personen nach Staatsangehörigkeit erfolgt nicht. 33. Abgeordneter Sebastian Maack (AfD) Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse über die durchschnittliche Kinderzahl in den unteren, mittleren und höheren Besoldungsgruppen der Bundesbeamten (alternativ einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst), und wenn ja, welche (bitte nach Männern und Frauen für die Altersstufen unter 30, 30 bis 40, über 40 Jahren aufgliedern, dabei bitte Doppelzählungen vermeiden, wenn beide Elternteile Bundesbeamte sind), und wenn nein, warum nicht, und beabsichtigt sie ggf. diesem Mangel abzuhelfen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 16. Dezember 2025 Eine Auswertung der gezahlten Kinderanteile im Familienzuschlag nach § 40 des Bundesbesoldungsgesetzes zum Stichtag 30. Juni 2024 ergibt eine durchschnittliche Kinderzahl je Bundesbeamtin bzw. Bundesbeamten in Höhe von 0,6 (im einfachen Dienst 0,3; im mittleren Dienst 0,5; im gehobenen Dienst 0,6 und im höheren Dienst 0,9). Bei den Bundesbeamten ergibt sich eine durchschnittliche Kinderzahl von 0,6 (in der Altersgruppe unter 30 0,4; in der Altersgruppe 30 bis 40 0,7; in der Altersgruppe ab 40 0,7). Bei den Bundesbeamtinnen zeigt sich hinsichtlich der durchschnittlichen Kinderzahl mit 0,6 ein nahezu identisches Bild (in der Altersgruppe unter 30 0,3; in der Altersgruppe 30 bis 40 0,6; in der Altersgruppe ab 40 0,7). Der Familienzuschlag für Kinder wird je Kind nur einmal gezahlt, so dass es keine Doppelzählungen geben kann. 34. Abgeordneter Knuth Meyer- Soltau (AfD) Auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage und unter welcher gesetzlichen Ermächtigung rechtfertigt die Bundesregierung die Veröffentlichung des im Oktober 2025 erschienenen Ratgebers des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“, wenn durch die Art und Weise der staatlichen Kommunikation nach meiner Auffassung der Eindruck entsteht, die Bevölkerung werde nicht lediglich über Vorsorgemaßnahmen informiert, sondern gezielt auf das Eintreten einer Krise oder Katastrophe hingeführt, und wie bewertet die Bundesregierung dies im Hinblick auf die Grenzen staatlicher Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, die Wahrung der Grundrechte sowie die möglichen Gefahr einer missbräuchlichen Instrumentalisierung durch extremistische Akteure? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. Dezember 2025 Die Bundesregierung leitet ihre Tätigkeit im Bereich des Bevölkerungsschutzes ganz grundlegend aus Artikel 65 des Grundgesetzes – GG (Regierungsverantwortung), Artikel 74 Absatz 1 Nummer 19 GG (ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für den Schutz der Zivilbevölkerung, d. h. Zivilschutz) sowie dem staatlichen Schutzauftrag aus Artikel 2 Absatz 2 GG (Gewährleistung der körperlichen Unversehrtheit) ab. Der Bund ist danach berechtigt und verpflichtet, die Bevölkerung über Risiken, Vorsorgemöglichkeiten und Verhaltenshinweise zur eigenen Sicherheit zu informieren. Zentrale einfachgesetzliche Grundlage ist das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG). Nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 ZSKG gehört zu den Aufgaben des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) „die Information der Bevölkerung über den Zivilschutz, insbesondere über Schutz- und Hilfeleistungsmöglichkeiten“. Dies umfasst auch die Erstellung und Verbreitung von Informationsmaterialien, die geeignet sind, Bürger auf außergewöhnliche Gefahrenlagen vorzubereiten. Die Bundesregierung sieht keinen Anhaltspunkt dafür, dass durch Inhalt oder Gestaltung des BBK-„Notfallratgebers“ der Eindruck entstehen soll, die Bevölkerung werde „auf Krisen hingeführt“. Ziel ist vielmehr die präventive, verhältnismäßige und faktenbasierte Risikoaufklärung. Zudem haben in der Erarbeitung des BBK-„Notfallratgebers“ durchgeführte Erhebungen gezeigt, dass viele Menschen sich aus eigenem Antrieb und ganz grundsätzlich mehr Informationen und Vorbereitungsempfehlungen zum Thema Krieg wünschen. Viele Bürger haben sich etwa im Kontext des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine mit Sorgen und Fragen zum Thema Krieg an das BBK gewandt. Dies wurde bei der Überarbeitung des Ratgebers berücksichtigt. Der „Notfallratgeber“ enthält weder verpflichtende Anordnungen noch Verhaltensgebote und bietet selbst keinen Anknüpfungspunkt für extremistische Instrumentalisierung, da er ausschließlich praktische Hinweise zur Vorsorge und Handlungsempfehlungen für außergewöhnliche Gefahrenlagen enthält. 35. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Wie viele zuvor ausländische Personen erhielten in diesem Jahr bis zum 10. Dezember (oder spätester verfügbarer Stichtag) die deutsche Staatsangehörigkeit (wenn möglich bitte nach einzelnen Bundesländern und unter Angabe der deutschlandweit fünf häufigsten Herkunftsländer aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 16. Dezember 2025 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 36 auf Bundestagsdrucksache 21/1089 verwiesen. 36. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Sieht die Bundesregierung in gegenwärtigen Blockaden bzw. anderen auf die Störung von Versammlungen von Parteien und deren Teilorganisationen gerichteten Maßnahmen eine besondere Bedrohung unserer Demokratie, die gesetzgeberischen Handlungsbedarf hervorruft (wenn ja, bitte konkrete Pläne darlegen, vgl. www.bild.de/news/i nland/der-live-ticker-zum-gruendungskongress-de r-afd-jugend-erste-zusammenstoesse-zwischen-po lizei-und-demonstranten-69296fa4c25edce70ee7 21d9, abgerufen am 12. Dezember 2025)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 17. Dezember 2025 Die in Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) garantierte Versammlungsfreiheit ist elementarer Bestandteil unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung und unverzichtbare Rahmenbedingung für den politischen Meinungskampf. Dabei betont die Bundesregierung, dass Gewalt unabhängig von ihrem konkreten Angriffsziel und ihrer Motivation als Mittel der politischen Auseinandersetzung völlig inakzeptabel ist. In diesem Zusammenhang schützen die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder nicht nur die Ausübung der Versammlungsfreiheit, sondern wirken auch von gewalttätigen Versammlungen ausgehenden Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung konsequent entgegen. Zudem kann nach Artikel 8 Absatz 2 GG eine Versammlung unter freiem Himmel bereits im Vorfeld durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden. Die maßgeblichen Regelungen hierzu finden sich in den Versammlungsgesetzen der Länder, die ebenso für die Durchsetzung der Versammlungsgesetze zuständig sind. Versammlungsrechtliche Maßnahmen und damit Beschränkungen des Versammlungsrechts sind insbesondere möglich, wenn eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung besteht. Diese liegt beispielsweise dann vor, wenn eine Demonstration primär den Zweck der Einschüchterung Dritter verfolgt. Für Parteiversammlungen gilt zusätzlich die Parteienfreiheit aus Artikel 21 Absatz 1 GG. Daraus folgt eine gesteigerte Pflicht, die friedliche Versammlung einer Partei vor rechtswidrigen Blockaden, Behinderungen oder Angriffen durch Gegendemonstranten zu schützen und ihre Versammlungsfreiheit möglichst durchzusetzen. Die entsprechende Entscheidung kann jedoch stets nur anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls unter Abwägung der Rechte aller Betroffenen sowie der Beachtung von Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten getroffen und ausschließlich von den zuständigen Versammlungsbehörden der Länder beurteilt werden. Aus Sicht der Bundesregierung besteht kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. 37. Abgeordnete Kerstin Przygodda (AfD) In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem im Februar 2021 von der Bundesregierung vorgelegten Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung (www.b mbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/ franziska-giffey-stellt-schutzbrief-der-bundesregi erung-vor-165626) in den Jahren 2021 bis 2025 Personen die Einreise nach Deutschland verweigert, weil sie im Ausland an ihrer Tochter eine Genitalverstümmelung durchgeführt hatten oder durchführen ließen, und in wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem im Februar 2021 von der Bundesregierung vorgelegten Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung in den Jahren 2021 bis 2025 Personen eine bestehende Aufenthaltserlaubnis entzogen, weil sie im Ausland an ihrer Tochter eine Genitalverstümmelung durchgeführt hatten oder durchführen ließen (www.bmbfsfj.bund.de/resour ce/blob/179278/e305112634e8175e616e8e645ac6 23fa/schutzbrief-gegen-weibliche-genitalverstuem melung-deutsch-data.pdf) (bitte jeweils nach Vorgang und Kalenderjahr aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 17. Dezember 2025 Der Bundesregierung liegen keine statistischen Erhebungen im Sinne der Fragestellung vor. 38. Abgeordneter Martin Reichardt (AfD) In wie vielen Fällen reisten seit dem Jahr 2020 bis 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den mit dem deutschen Afghanistan-Einsatz verbundenen Aufnahmen afghanischer Staatsangehöriger (Ortskräfteverfahren, Militärische Evakuierungsoperation, Menschenrechtsliste, Überbrückungsprogramm, Aufnahmeprogramm) afghanische Frauen nach Deutschland ein, die zuvor als zweite Ehefrau eines afghanischen Mannes in Afghanistan gelebt hatten und von den deutschen Behörden dann nach Bejahung einer besonderen Härte im Sinne des § 36 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes unter den Begriff „sonstige Familienangehörigen“ subsumiert worden sind (vgl. Bundestagsdrucksache 20/14700, S. 395 f.; bitte jeweils nach Kalenderjahr und jeweiligem Verfahren/Programm bzw. Operation aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 15. Dezember 2025 Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. Es erfolgt keine zahlenmäßige statistische Erfassung von Personen, die zuvor als zweite Ehefrau eines afghanischen Mannes in Afghanistan gelebt hatten und nach Feststellung einer außergewöhnlichen Härte im Sinne des § 36 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes unter den Begriff „sonstige Familienangehörigen“ subsumiert worden sind. 39. Abgeordneter Martin Reichardt (AfD) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse bzw. Zahlen darüber vor, wie viele durch ausländische bzw. muslimische Gruppierungen durchgeführte Störaktionen gegen Weihnachtsmärkte es in Deutschland in Jahren 2020 bis 2025 gegeben hat (www.nius.de/gesellschaft/news/von-berlin-bis-br uessel-palaestina-anhaenger-bedraengen-unsere-w eihnachtsmaerkte/7c193250-0672-4afa-a171-8f51 592bcdcc), und wenn nein, weshalb nicht (bitte jeweils nach Kalenderjahr aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 15. Dezember 2025 Der Bundesregierung liegen keine Zahlen in Sinne der Fragestellung vor, da keine statistische Erfassung in diesem Sinne erfolgt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1, 3 und 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) den gesetzlichen Auftrag, Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland, oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind, zu beobachten. Im Rahmen dieses gesetzlichen Auftrags sammelt das BfV Informationen und wertet diese fortlaufend aus. Der kriminalpolizeiliche Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) berücksichtigt ausschließlich politisch motivierte Straftaten. Im allgemeinen Sprachgebrauch können Störaktionen auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle erfolgen. Zudem stellt der Begriff „Weihnachtsmarkt“ keinen bundesweit abgestimmten Katalogwert des KPMD- PMK dar. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 40. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit zur Restitution deutscher Kulturgüter aus polnischem oder ex-sowjetischem Besitz, auch vor dem Hintergrund der jüngst erfolgten Rückgabe polnischer Kulturgüter durch den deutschen Staat (www.deutschlandfunkkultur.de/deutschland-gib t-73-historische-urkunden-an-polen-zurueck-10 2.html), und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung zur Restitution deutscher Kulturgüter, die sich noch immer im Besitz Polens und der Nachfolgestaaten ehemaliger Sowjetrepubliken befinden? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 17. Dezember 2025 Die Bundesregierung sieht die Rückgabe der genannten Kulturgüter nach Polen als Schritt, um – wie im Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991 vorgesehen – „Probleme im Zusammenhang mit Kulturgütern und Archivalien, beginnend mit Einzelfällen“ zu lösen. Auch weitere nach 1991 mit Nachfolgestaaten ehemaliger Sowjetrepubliken geschlossene Nachbarschaftsverträge und Kulturabkommen sehen vergleichbare Rückführungsklauseln für infolge des Zweiten Weltkrieges vermisste Kunstgegenstände, Bücher sowie Archivgut vor. Die Bundesregierung steht mit Staaten, welche sich im Besitz von deutschen Kulturgütern befinden, in Kontakt. Das Thema Kulturgutrückführung ist regelmäßig Gegenstand in den jeweiligen bilateralen Regierungskonsultationen. Die entsprechenden Verhandlungen haben bereits zu bedeutenden Rückgaben geführt (z. B. 2004 die Rückgabe von Bach-Handschriften aus der Ukraine). Auch mit Blick auf die deutsche historische Schuld ist die Bundesregierung grundsätzlich bestrebt, einvernehmliche Lösungen mit beteiligten Staaten zu erreichen. 41. Abgeordneter Julian Joswig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Auswirkungen hat die angekündigte Neustrukturierung der Zentrale des Auswärtigen Amts, einschließlich der vorgesehenen Stelleneinsparungen von 8 Prozent, auf die mittel- und langfristige Personalbedarfsplanung im höheren Auswärtigen Dienst, insbesondere im Hinblick auf den für den 4. Mai 2026 vorgesehenen Auswahljahrgang, und inwiefern kann die Bundesregierung bestätigen, dass die bereits ausgeschriebene Einstellungszahl von 50 Attachéanwärterinnen und -anwärtern unter diesen Rahmenbedingungen unverändert Bestand hat? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 18. Dezember 2025 Welche konkreten Auswirkungen die vom Auswärtigen Amt geplante Strukturreform mittel- und langfristig auf den Personalbedarf des Auswärtigen Amts haben wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Nach derzeitigen Planungen werden aufgrund der für 2026 vorgesehenen Einsparvorgaben wahrscheinlich weniger als die in der Ausschreibung genannten „voraussichtlich 50 Attaché(e)s“ eingestellt werden. 42. Abgeordneter Dr. Rainer Kraft (AfD) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl ukrainischer Kinder, die seit Beginn des russischen Angriffskriegs nach Russland, weitere Staaten oder besetzte Gebiete verschleppt wurden, und sind davon auch Kinder deutscher Staatsbürgerschaft betroffen (www.t-online.de/na chrichten/ukraine/id_100966936/ukraine-krieg-kr eml-funktionaerin-gesteht-kindes-entfuehrung-na ch-russland.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 15. Dezember 2025 Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse über die Anzahl ukrainischer Kinder, die seit Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs nach Russland, in weitere Staaten oder in die von Russland in Folge des Kriegs besetzten ukrainischen Gebiete widerrechtlich verschleppt wurden. Die Bundesregierung erachtet jedoch die Angaben der ukrainischen Regierung, wonach ca. 19.500 Kinder betroffen sind, als plausibel. Auch ein unabhängiges Forschungsprojekt der Universität Yale ermittelte vergleichbare Zahlen. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind hiervon keine Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit betroffen. 43. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Wie rechtfertigt die Bundesregierung, die sicherheitspolitischen Bedenken der US-Regierung zur Massenmigration – als existenzielle Bedrohung für die westliche Zivilisation, verbunden mit Risiken für Gewaltkriminalität und Menschenrechtsverletzungen – sowie deren Anweisungen an US- Botschaften, auf eine restriktivere Migrationspolitik in Europa hinzuwirken, und insbesondere das an verbündete Staaten gerichtete Unterstützungsangebot („The United States stands ready, willing, and able to support them in handling what we see as an existential crisis“ – www.state.gov/briefing s-foreign-press-centers/addressing-the-impact- ofmass-migration-on-human-rights) offenbar allein als bloße „Ermahnungen von außerhalb“ zu deuten und öffentlich zurückzuweisen (www. s t e r n.de/politik/deutschland/merz-verbittet-sich--erm ahnungen--der-usa-bei-migrationspolitik-3690604 2.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 18. Dezember 2025 Die Bundesregierung verfolgt in der Migrationspolitik einen souveränen, eigenständigen Kurs im Rahmen des deutschen und europäischen Rechts. Dieser Kurs orientiert sich an deutschen und europäischen Interessen. Grundlage ist der Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode. Externe Einmischungen im Sinne von Ermahnungen lehnt die Bundesregierung daher ab. 44. Abgeordneter Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum Entwurf des VN-Haushalts 2026 (VN = Vereinte Nationen) hinsichtlich der vorgesehenen Mittelkürzungen für den „Independent Investigative Mechanism for Myanmar“ (IIMM) sowie zu erwarteten freiwilligen Beiträgen an die VN (www.t henewhumanitarian.org/analysis/2025/12/03/un-c uts-put-myanmar-war-crimes-investigation-risk), und welche Informationen liegen der Bundesregierung zu diesen Änderungen im Hinblick auf die Aufgaben und Ressourcen des Mechanismus zur Sammlung und Sicherung von Beweismaterial im Kontext mutmaßlicher schwerer Menschenrechtsverletzungen in Myanmar vor? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 18. Dezember 2025 Der Vorschlag des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für das reguläre VN-Budget 2026 enthält umfassende Kürzungen gegenüber dem VN-Haushalt 2025, die im Zusammenhang mit der VN-Liquiditätskrise und den Reformanstrengungen des VN-Generalsekretärs stehen. Über zu erwartende freiwillige Beiträge der VN-Mitgliedstaaten an die VN kann die Bundesregierung keine Aussagen treffen. Die Verhandlungen über den Vorschlag zur Finanzierung des Independent Investigative Mechanism for Myanmar (IIMM) aus dem regulären VN-Budget sind noch nicht abgeschlossen. Das Auswärtige Amt unterstützt die Arbeit des IIMM und setzt sich für dessen Erhalt ein. 45. Abgeordneter Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die jüngsten Vorfälle im Ćaciland Protest Camp bezüglich einer möglichen Räumung des Camps vor (www.derstandard.de/story/3000000294703/g edenkfeier-in-novi-sad-vucic-spricht-von-deb akel), und wenn ja, wie lauten diese, und inwiefern bzw. auf welchen diplomatischen Ebenen steht die Bundesregierung zu diesen aktuellen Entwicklungen mit der serbischen Regierung in Kontakt? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 18. Dezember 2025 Die mediale Berichterstattung zu den jüngsten Vorfällen im Zusammenhang mit dem Protestcamp ist der Bundesregierung bekannt. Eigene, darüberhinausgehende Kenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Zu hypothetischen Fragen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Die Bundesregierung steht, auch hinsichtlich innenpolitischer Entwicklungen, auf allen diplomatischen Ebenen in regelmäßigem Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der serbischen Regierung. 46. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Ist der Besuch des syrischen Präsidenten Ahmed al-Scharaa in Deutschland geplant, und wenn ja, für wann (bitte hierbei auch den Zweck des Buchs angeben), und wer ist Teil seiner Delegation? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 15. Dezember 2025 Eingehende Besuche ausländischer Staats- und Regierungschefs werden in der jeweiligen Vorwoche in der Regierungspressekonferenz angekündigt. 47. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Wie lange beträgt aktuell die durchschnittliche Wartezeit für die Bearbeitung von Anträgen von Visa für Familienzusammenführungen in den drei deutschen Außenvertretungen in der Republik Türkei (bitte einzeln auflisten), und wie viele Visaanträge sind in den drei deutschen Auslandsvertretungen in der Republik Türkei aktuell insgesamt unbearbeitet? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 17. Dezember 2025 Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 55 des Abgeordneten Omid Nouripour auf Bundestagsdrucksache 21/2817 wird verwiesen. Durchschnittliche Bearbeitungszeiten werden statistisch nicht ermittelt. Darüber hinaus gibt es keine unbearbeiteten Anträge. Jeder Antrag, der angenommen wird, wird auch bearbeitet. 48. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Welchen Zwecken soll das verpflichtende Aufhängen des Portraitbildes des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul in den deutschen Auslandsvertretungen dienen, und wer war der letzte Bundesaußenminister der Bundesrepublik Deutschland, der in den Auslandsvertretungen Portraitbilder von sich aufhängen ließ? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 17. Dezember 2025 Die Auslandsvertretungen und die Zentrale des Auswärtigen Amts bilden gemäß § 2 GAD eine Einheit. Der Bundesaußenminister legt seit seinem Amtsantritt großen Wert darauf, die Auslandsvertretungen und die Zentrale besser miteinander zu vernetzen. Es soll das Prinzip gelebt werden, dass In- und Ausland Teil ein und desselben Teams sind. Das Aufhängen des Porträts ist dabei eine Maßnahme von mehreren, um dieses Verhältnis zu stärken. Eine vollständige Erfassung der Praxis unter ehemaligen Bundesaußenministern besteht nicht. 49. Abgeordnete Claudia Roth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ist der Bundesregierung bekannt, dass es nach der Studie von Survival International (unkontak- tiert.de, als pdf-Kurzfassung: https://assets.surviv alinternational.org/documents/2789/original-3a8d e86eca895acbfdd06010b06c1b51.pdf) weltweit noch etwa 200 unkontaktierte indigene Völker gibt, wovon rund 95 Prozent im amazonischen Regenwald leben, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus den Ergebnissen der Studie für ihr eigenes Handeln (insbesondere hinsichtlich der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Brasilien und den Anrainerstaaten sowie für den nachhaltigen Schutz der Kultur und Lebensräume dieser Menschen)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 17. Dezember 2025 Die Bundesregierung verfolgt die Lage indigener Völker sowie die innerstaatlichen Debatten in den Amazonasanrainerstaaten über Maßnahmen zu ihrem Schutz und steht dazu mit betroffenen Regierungen und Zivilgesellschaften im Austausch. Im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit im Tropenwaldsektor wird auch das Ziel verfolgt, indigene und traditionelle Waldgemeinschaften durch eine nachhaltige Nutzung ihrer Wälder zu stärken. 50. Abgeordneter Robin Wagener (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat es seitens der Bundesregierung Zusagen gegeben, Vertreter der russischen Regierung, wie z. B. den Beauftragten für internationale Kulturbeziehungen, Michail Schwydkoi, in Deutschland zu empfangen, und wenn ja, welche Erwartungshaltung hat die Bundesregierung an derartige Formate? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 18. Dezember 2025 Es gab keine terminliche Vereinbarung seitens der Bundesregierung im Sinne der Fragestellung. Grundsätzlich gilt: Die Staaten der EU und der NATO haben nach Ausbruch des russischen Angriffskriegs ihre Beziehungen zur Russischen Föderation erheblich eingeschränkt, aber nicht abgebrochen. Dies heißt, dass auf entsprechender Ebene die erforderlichen diplomatischen Gesprächskontakte existieren, wie auch bei unseren europäischen und atlantischen Partnern. 51. Abgeordneter Robin Wagener (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gab es oder gibt es seitens der Bundesregierung Treffen oder Absprachen mit deutschen Vertretern des ehem. Petersburger Dialogs zur Vorbereitung und Durchführung von deutsch-russischen Gesprächsformaten außerhalb der professionellen Institutionen des Bundes? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 18. Dezember 2025 Das Format des Petersburger Dialogs wurde nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine eingestellt. Die Bundesregierung plant keine Fortsetzung oder Weiternutzung des Petersburger Dialogs. Soweit es zu Treffen deutscher Vertreter des ehemaligen Petersburger Dialogs mit russischen Gesprächspartnern kam, sind diese nicht im Auftrag der Bundesregierung erfolgt oder geplant worden. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 52. Abgeordnete Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie oft haben Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung Gespräche mit den beteiligten Industriepartnern zum FCAS-Projekt geführt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 16. Dezember 2025 Es wird darauf hingewiesen, dass Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung in jeder Wahlperiode im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen und Unternehmen pflegen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen, Gespräche und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern inklusive einer Liste der Termine und Gesprächsanfragen, die nicht wahrgenommen wurden) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. In der laufenden Legislaturperiode hat es mindestens 15 Gespräche im Sinne der Fragestellung gegeben. Grundsätzlich ist FCAS Teil zahlreicher Austausche der Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung. 53. Abgeordnete Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Mitglieder der Bundesregierung haben sich im Rahmen des FCAS-Programms mit welchen französischen und spanischen Regierungsvertreterinnen und -vertretern getroffen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 16. Dezember 2025 In dieser Legislaturperiode haben Gespräche des Bundeskanzlers mit dem französischen Staatspräsidenten und dem spanischen Ministerpräsidenten sowie zwischen mehreren Bundesministerinnen und Bundesministern, u. a. dem Bundesminister der Verteidigung und dem Bundesminister des Auswärtigen, und ihren französischen bzw. spanischen Amtskolleginnen und -kollegen zum FCAS-Programm stattgefunden. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Frage 52 verwiesen. 54. Abgeordnete Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Ergebnisse wurden in den letzten drei Monaten in den bilateralen und trilateralen Gesprächen der Bundesregierung zum FCAS- Projekt erzielt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 16. Dezember 2025 Die trilateralen Gespräche mit den Partnernationen dauern an. Trinational anerkanntes Ziel ist es, über den weiteren Verlauf des Programms bis Ende dieses Jahres zu entscheiden. 55. Abgeordnete Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ist es weiterhin die Absicht der Bundesregierung, FCAS als gemeinsames Projekt durchzuführen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 16. Dezember 2025 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 54 verwiesen. 56. Abgeordnete Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Litauen bei der Abwehr unbemannter Ballons vor allem aus Belarus zu unterstützen, und welche Gespräche finden dazu auf bilateraler und europäischer Ebene statt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 19. Dezember 2025 Die Sicherheit der NATO-Ostflanke ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Die Bundesregierung befindet sich in einem kontinuierlichen und engen Austausch mit der Regierung der Republik Litauen, auch in Bezug auf die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen. Im Oktober 2025 tagte der Militärische Führungsrat erstmals außerhalb Deutschlands in Litauen, um die enge Zusammenarbeit mit den litauischen Partnern zu betonen. Auf europäischer Ebene finden laufend Abstimmungen über Maßnahmen gegen von belarussischem und russischem Territorium ausgehenden hybriden Aktivitäten statt. Die Bundeswehr unterstützt zudem regelmäßig die Sicherung des NATO-Luftraums an der Ostflanke im Rahmen des NATO enhanced Air Policing. Die Luftraumüberwachung im Baltikum wird derzeit temporär mit in Litauen eingesetzter Sensorik unterstützt. Ab Januar 2026 wird diese ergänzt durch ein Führungselement zur Luftraumüberwachung. 57. Abgeordneter Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Ablauf der Rettungskette sowie den Umständen des tödlichen Zwischenfalls eines Soldaten der belgischen Streitkräfte während einer gemeinsamen NATO-Truppenübung im litauischen Papradé vor (bitte detailliert nach Zeitpunkt des Ereignisses, Zeitpunkt der Alarmierung, Zeitpunkt des Eintreffens professioneller Rettungskräfte, Zeitpunkt des Aufbrechens der Rettungskräfte vom Unfallort zu den Übungsliegenschaften [sofern erfolgt], Zeitpunkt der Übergabe an den zivilen Rettungsdienst [sofern erfolgt], Zeitpunkt des Erreichens der ersten Versorgungseinrichtung [sofern zutreffend], Zeitpunkt des Weitertransports in die finale Versorgungseinrichtung [sofern zutreffend], Qualifikation der an der Erstversorgung am Unfallort und während des Transportes beteiligten Kräfte, Art und Ausstattung der eingesetzten Rettungsmittel, Transportweg und Transportdauer bis in die stationäre Versorgung aufschlüsseln), und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Beteiligung von Streitkräften einzelner Nationen an den einzelnen Abschnitten der Rettungskette sowie zur Leitungsverantwortung der einzelnen Rettungs- und Versorgungsabschnitte vor? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 16. Dezember 2025 Zu dem genannten Vorfall laufen derzeit noch belgische Ermittlungen. Am 28. November 2025 gegen 15:10 Uhr wurde ein belgischer Ladeschütze beim Mörserschießen durch verfrühtes Umsetzen einer Treibladung beim Ladevorgang schwerstverletzt. Die umgehende Erstversorgung des Patienten erfolgte durch belgische und niederländische (NLD) Kräfte, darunter medizinisches Fachpersonal, noch vor Ort im Rahmen der Kameradenhilfe. Um 15:15 Uhr wurde die Multinational Medical Company (MN Med Coy) der Multinational Battlegroup Lithuania (MN BG LTU) am Standort Pabrade alarmiert, dass ein Patient zur notfallmedizinischen Versorgung in die Role 1 gebracht wird. Um 15:25 Uhr traf der Patient in der Role 1 ein und wurde durch ärztliches Personal (deutsch – DEU) sowie medizinisches Assistenzpersonal (DEU, NLD) versorgt. Um 16:05 Uhr begann, unter Begleitung durch DEU Ärztin, der bodengebundene Patiententransport über den zivilen Rettungsdienst zum Krankenhaus der Maximalversorgung in Vilnius, wo der Patient gegen 16:50 Uhr eintraf. DEU stellt als Framework Nation den Hauptanteil der sanitätsdienstlichen Kräfte der MN Med Coy LTU. Die Zusammenarbeit im internationalen Team (DEU/NLD) funktionierte reibungslos. 58. Abgeordnete Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat sich die Bundesregierung zu der Forderung der IG Metall nach einem eigenständigen Kampfjet ohne Dassault bzw. der Zwei- Kampfflugzeuge-Lösung im Programm FCAS eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/ru estung-ig-metall-fuer-eigenstaendigen- deutschenkampfjet-ohne-dassault/100182664.html), und wie positioniert sich die Bundesregierung vor diesem Hintergrund zu den Aussagen des Airbus- Chef Guillaume Faury, der glaubt, dass das Programm realisiert wird, die weitere konkrete Ausgestaltung aber noch nicht geklärt sei (www.fa z.net/aktuell/wirtschaft/ruestungsprogramm-letzt e-chance-fuer-fcas-110800788.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 16. Dezember 2025 Die trilateralen Gespräche mit den Partnernationen dauern an. Trinational anerkanntes Ziel ist es, über den weiteren Verlauf des Programms bis Ende dieses Jahres zu entscheiden. 59. Abgeordnete Sara Nanni (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von laufenden Korruptionsermittlungen in der und über die NATO-Beschaffungsagentur NSPA, und hat sie aufgrund dessen Unternehmen, wie laut Presseberichterstattung die NATO-Agentur selbst, vorläufig von der Teilnahme an Vergabeverfahren für Rüstungsaufträge ausgeschlossen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 17. Dezember 2025 Der Bundesregierung sind die Ermittlungen in Bezug auf die NATO Support and Procurement Agency grundsätzlich bekannt. Nähere Erkenntnisse zum Ermittlungsstand liegen nicht vor. Da die Ermittlungen andauern, hat die Bundesregierung bislang kein Unternehmen von der Teilnahme an Vergabefahren ausgeschlossen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 60. Abgeordneter Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung für die Teilnahme der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche am Treffen „Moving Mountains“ in Seefeld (Ende September/Anfang Oktober 2025) eine schriftliche Einstufung des Termins als „privat“ oder „amtlich“ vorgenommen, und aufgrund welcher Kriterien (bitte sowohl im Fall von nein als auch im Fall von ja einzelne Kriterien und Datum der Einstufung angeben)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 18. Dezember 2025 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat hierzu keine schriftliche Einstufung vorgenommen. Ob ein Termin dienstlicher bzw. amtlicher Natur ist, richtet sich danach, ob die Tätigkeit unmittelbar der Erledigung einer Aufgabe für den Bund dient. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 77 auf Bundestagsdrucksache 21/2665 verwiesen. 61. Abgeordneter René Bochmann (AfD) Inwieweit misst die Bundesregierung Biogasanlagen, die in der Vergangenheit mit erheblichen öffentlichen Fördermitteln unterstützt wurden, künftig eine strategische Bedeutung für die Energiepolitik zu, insbesondere im Hinblick auf Versorgungssicherheit, Netzstabilität und die Bereitstellung regelbarer Energie, und falls der Weiterbetrieb oder der Ausbau dieser Anlagen nicht ausdrücklich Teil der energiepolitischen Strategie der Bundesregierung ist, aus welchen Gründen verzichtet die Bundesregierung darauf, eine bereits vorhandene, speicher- und grundsätzlich regelbare Energiequelle systematisch weiterzuentwickeln, obwohl zahlreiche Anlagen nach Auslaufen der Förderung vor der Stilllegung stehen und gleichzeitig der Ausbau anderer gesicherter Erzeugungskapazitäten stockt? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 17. Dezember 2025 Gemäß den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag wird der Bioenergie im Kontext der gesamten energiepolitischen Einordnung eine bedeutende Rolle zukommen. Diese Entscheidung wird auch in die Novelle des Erneuerbare-Energien- Gesetzes (EEG) einfließen. Diese Maßnahmen werden derzeit im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) erarbeitet. Bereits durch das Biomasse-Paket, das seit der Ausschreibungsrunde im Oktober 2025 Anwendung findet, hat sich die Lage der Bioenergie in Deutschland sehr verbessert. Zahlreiche Anlagen haben eine Perspektive für eine verlängerte Anschlussförderung erhalten. Gleichzeitig wurden durch die neuen Regelungen erhebliche Flexibilisierungsanreize gesetzt. 62. Abgeordneter Cem Ince (Die Linke) Welche Unternehmen haben an der Konferenz „Industrie im Dialog für Sicherheit“, zu welcher der Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius und die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche am 2. Dezember 2025 geladen hatten, teilgenommen (bitte die Namen der – ausgehend vom Jahresumsatz – zwanzig größten Unternehmen angeben), und wie viele Absichtserklärungen wurden als Resultat des Gipfels unterzeichnet (für die drei größten Unternehmen bitte jeweils den Vertragspartner und Zweck der Absichtserklärung benennen)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 18. Dezember 2025 Eine Auflistung der Unternehmen, die an der Konferenz „Industrie im Dialog für Sicherheit“ teilgenommen haben, stellt nach Auffassung der Bundesregierung eine sensible Information dar, da sie einen Überblick über die Unternehmenslandschaft eines Bereichs gibt, der für die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland potenziell relevant ist. Unter Abwägung zwischen den nach Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Unternehmen einerseits und dem verfassungsrechtlich begründeten Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits hat die Bundesregierung die erfragten Informationen zu den teilnehmenden Unternehmen daher als Verschlusssache „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und in einer separaten Anlage zusammengestellt.1 Im Nachgang der Veranstaltung wurde eine Absichtserklärung (Memorandum of Understanding) unterzeichnet. 63. Abgeordnete Sara Nanni (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Was versteht die Bundesregierung unter „verlässlichen Rüstungsexportkontrollverfahren“ mit Blick auf die rüstungspolitische Zusammenarbeit mit Indien (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/2981), und welche Ausweitung von Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen (AGG-Nummer, Fallgruppe, Ausfuhrlistenposition) für Indien plant die Bundesregierung? 1 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 16. Dezember 2025 Die Bundesregierung strebt, wie auch im Koalitionsvertrag festgehalten, eine Vertiefung der strategischen Beziehungen mit Indien auf allen Ebenen an, unter anderem bei der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit. Deutschland möchte ein verlässlicher Sicherheitspartner Indiens sein und die rüstungspolitische Zusammenarbeit mit Indien ausbauen, auch damit Indien sich weiter aus seiner rüstungspolitischen Orientierung auf Russland lösen kann. Vor diesem Hintergrund möchte die Bundesregierung die Verlässlichkeit der Rüstungsexportkontrollverfahren weiter verbessern und strebt hierzu zügige und effiziente Verfahren für Ausfuhranträge auch nach Indien an. Die Bundesregierung trifft ihre Entscheidungen dabei im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen nach den rechtlichen und politischen Vergaben. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle veröffentlicht von ihm erlassene Allgemeine Genehmigungen im Bereich der Ausfuhrkontrolle auf seiner Internetseite und teilt etwaige Anpassungen bzw. Änderungen hierzu in transparenter Weise ebenfalls durch Veröffentlichungen auf seiner Internetseite mit. Zu etwaigen künftigen Überlegungen im Bereich der Ausfuhrkontrolle äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. 64. Abgeordnete Charlotte Antonia Neuhäuser (Die Linke) Wie kann aus Sicht der Bundesregierung nach der Weisung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 26. September 2025, durch die nach meiner Auffassung zentrale menschenrechtliche Sorgfaltspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz faktisch außer Kraft gesetzt wurden, sichergestellt werden, dass bei Rohstoffkooperationen und in globalen Lieferketten deutscher Unternehmen keine schweren Menschenrechtsverletzungen, Kinderarbeit oder umweltzerstörender Extraktivismus stattfinden, insbesondere vor dem Hintergrund der völkerrechtlich anerkannten staatlichen Schutzpflicht und der von Deutschland eingegangenen Verpflichtungen aus den UN- Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, und über welche konkreten staatlichen Kontroll- und Überprüfungsmechanismen verfügt die Bundesregierung, wenn sie sich nicht mehr auf die verbindlichen Sorgfaltspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz stützen kann? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 15. Dezember 2025 Die Weisung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 26. September 2025 an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zum Vollzug des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) wurde im Einvernehmen mit dem für das LkSG federführenden Bundesministerium für Arbeit und Soziales formuliert. Sie ist eine Vorwegnahme der von der Regierung vorgelegten „kleinen LkSG-Novelle“ und dient der Umsetzung des Koalitionsvertrages für die 21. Wahlperiode. Sie betrifft die Aufgabenwahrnehmung des BAFA im Rahmen der Berichtsprüfung und die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Sie betrifft nicht die Sorgfaltspflichten, die durch das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle dialogisch und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes weiterhin kontrolliert werden. 65. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) In Höhe welchen Gesamtwertes wurden seit 24. November 2025 bis zum aktuellen Stichtag der Beantwortung der Frage Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern für Israel erteilt (bitte neben dem Gesamtwert auch die jeweiligen Werte für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter auflisten, sofern eine endgültige Auswertung für den Zeitraum noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben; https://d e.nachrichten.yahoo.com/deutschland-israel-waff enlieferungen-ab-24-124200163.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 18. Dezember 2025 Im erfragten Zeitraum (24. November bis zum aktuellen Stichtag 11. Dezember 2025) wurden Einzelausfuhrgenehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel im Gesamtwert von 53.942.003 Euro erteilt. Der Wert entfällt auf sonstige Rüstungsgüter. Bei den Angaben handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können. 66. Abgeordnete Heidi Reichinnek (Die Linke) Plant die Bundesregierung, konkrete Schritte zu unternehmen, um sich für den Erhalt der Standorte und damit auch der Arbeitsplätze im Mitteldeutschen Chemiedreieck im Kontext der aktuellen Pläne des Unternehmens Dow Chemical, seine Anlagen nicht zum Verkauf anzubieten sondern abzureißen und damit die dortige Wertschöpfungskette zu zerstören, einzusetzen, und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 18. Dezember 2025 Dow Chemical hat am 7. Juli 2025 eine Pressemitteilung veröffentlicht und bekanntgegeben, insgesamt drei Anlagen in Europa stillzulegen, zwei davon in Mitteldeutschland. Nach Angaben des Unternehmens erfolgt ein Stellenabbau mit den von Dow bereits im Januar 2025 angekündigten Maßnahmen zur Kosteneinsparung. Es handelt sich dabei um eine unternehmerische Entscheidung. Gleichwohl geht die Bundesregierung davon aus, dass das Unternehmen verantwortungsvoll und im engen Austausch mit den Sozialpartnern agiert. Nach hiesiger Kenntnis steht das Unternehmen mit den beteiligten Landeswirtschaftsministerien im Freistaat Sachsen sowie in Sachsen-Anhalt mit Blick auf mögliche Anschlussprojekte sowie zu deren Genehmigungen im Austausch. Wegen der allgemein schwierigen wirtschaftlichen Situation der chemischen Industrie hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 11. Dezember 2025 zum Auftakt der Chemieagenda eingeladen. An der Veranstaltung hat auch eine Vertreterin der Landesregierung aus Sachsen-Anhalt teilgenommen. In dem nun folgenden Arbeitsprozess ab Januar 2026 wird es um Entlastungsmaßnahmen zur Reduzierung der Energiekosten wie bspw. den Industriestrompreis und die Strompreiskompensation gehen. Es werden Möglichkeiten zur Entlastung und Entbürokratisierung der chemischen Industrie in europäischen und nationalen Regulierungsvorhaben, wie z. B. in der Chemikalienregulierung REACH thematisiert. Behandelt werden Innovationen und zukunftsorientierte Projekte, worunter u. a. die Kreislaufwirtschaft des Kohlenstoffs mit Nutzung des CO2 – Carbon Capture and Utilization (CCU), chemisches Recycling von Plastikmüll, der erweiterte Einsatz biogener Rohstoffe sowie Carbon Capture and Storage (CCS) zur Sicherung der Treibhausgasneutralität zu verstehen sind. Die nationale Chemieagenda adressiert daher Themen, die für Chemieregionen wie bspw. für das Mitteldeutsche Chemiedreieck von Interesse sind, um sie mit daraus abgeleiteten Maßnahmen bei der Restrukturierung und Stabilisierung zu unterstützen. Zugleich werden diese Maßnahmen in die ab 2026 beginnenden Arbeiten der europäischen Critical Chemicals Alliance eingebunden. 67. Abgeordneter Ulrich Thoden (Die Linke) In Höhe welchen Gesamtwertes wurden im Jahr 2025 bis zum aktuellen Stichtag Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern erteilt (bitte neben dem Gesamtwert auch die jeweiligen Werte für Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern sowie auch die Werte für die acht Hauptempfängerländer auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für den Zeitraum noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben; bitte die Auflistung unterscheiden in vor und nach Amtsübernahme der Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 16. Dezember 2025 Bei den Angaben für Genehmigungswerte aus dem Jahr 2025 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch ändern können. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Großteil der Lieferungen von Rüstungsgütern in EU-, bestimmte NATO- und NATO-gleichgestellte und weitere Länder seit dem 1. September 2023 nicht mehr im Verfahren von Einzelgenehmigungen, sondern insbesondere auf der Grundlage der Allgemeinen Genehmigung Nummer 33 (AGG 33) erfolgt. Die Veröffentlichung von Einzelgenehmigungswerten allein bildet aus diesem Grund das Genehmigungsgeschehen nicht vollständig ab und bietet daher keine repräsentative und belastbare Datengrundlage für die Bewertung des Genehmigungsbildes insgesamt. Die Werte von Lieferungen auf Grundlage der AGG 33 werden mittels nachträglicher Meldungen erhoben; soweit bereits vorliegend, werden diese in die Gesamtbetrachtung einbezogen und kumuliert ausgewiesen. Die Angaben für die erfragten Zeiträume 1. Januar bis 5. Mai 2025 (Stichtag: Regierungswechsel am 6. Mai 2025) und 6. Mai bis 8. Dezember 2025 (aktueller Stichtag) sind wie folgt: Der kumulierte Gesamtwert der erteilten Einzelgenehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern und den vorliegenden Meldewerten der AGG 33 beträgt 3.012.842.167 Euro, davon entfallen 1.808.564.290 Euro auf Kriegswaffen und 1.204.277.877 Euro auf sonstige Rüstungsgüter. Die acht Hauptempfängerländer mit den höchsten kumulierten Gesamtwerten für Rüstungsgüter sind Schweden (745.153.149 Euro), die Ukraine (673.063.818 Euro), Dänemark (205.015.400 Euro), Katar (167.144.506 Euro), das Vereinigte Königreich (141.482.827 Euro), Estland (114.042.768 Euro), Israel (80.069.178 Euro) und die Niederlande (73.046.817 Euro). Der kumulierte Gesamtwert der erteilten Einzelgenehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern und den vorliegenden Meldewerten der AGG 33 beträgt 5.385.803.432 Euro, davon entfallen 3.063.238.029 Euro auf Kriegswaffen und 2.322.565.403 Euro auf sonstige Rüstungsgüter. Die acht Hauptempfängerländer mit den höchsten kumulierten Gesamtwerten für Rüstungsgüter sind Norwegen (1.309.909.536 Euro), die Türkei (726.042.161 Euro), die Ukraine (462.863.995 Euro), die Vereinigten Staaten von Amerika (397.722.956 Euro), das Vereinigte Königreich (348.847.854 Euro), Schweden (183.067.559 Euro), Lettland (176.283.245 Euro) und Indonesien (175.153.418 Euro). 68. Abgeordneter Ulrich Thoden (Die Linke) Wie verteilt sich der Gesamtwert von 2025 bis zum aktuellen Stichtag an Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern auf die Gruppen der EU-Länder, NATO- und gleichgestellten Länder, Drittländer sowie Entwicklungsländer (bitte neben dem Gesamtwert auch die jeweiligen Werte für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter angeben und bitte zusätzlich auch getrennt für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter auflisten; bitte die Auflistung unterscheiden in vor und nach Amtsübernahme der Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 16. Dezember 2025 Bei den Angaben für Genehmigungswerte aus dem Jahr 2025 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch ändern können. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Großteil der Lieferungen von Rüstungsgütern in EU-, bestimmte NATO- und NATO-gleichgestellte und weitere Länder seit dem 1. September 2023 nicht mehr im Verfahren von Einzelgenehmigungen, sondern insbesondere auf der Grundlage der Allgemeinen Genehmigung Nummer 33 (AGG 33) erfolgt. Die Veröffentlichung von Einzelgenehmigungswerten allein bildet aus diesem Grund das Genehmigungsgeschehen nicht vollständig ab und bietet daher keine repräsentative und belastbare Datengrundlage für die Bewertung des Genehmigungsbildes insgesamt. Die Werte von Lieferungen auf Grundlage der AGG 33 werden mittels nachträglicher Meldungen erhoben; soweit bereits vorliegend, werden diese in die Gesamtbetrachtung einbezogen und kumuliert ausgewiesen. Die Angaben für die erfragten Zeiträume 1. Januar bis 5. Mai 2025 (Stichtag: Regierungswechsel am 6. Mai 2025) und 6. Mai bis 8. Dezember 2025 (aktueller Stichtag) sind wie folgt: Der kumulierte Gesamtwert der im o. g. Zeitraum erteilten Einzelgenehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern und den vorliegenden Meldewerten der AGG 33 in EU-, NATO- und NATO- gleichgestellte Länder beträgt 1.803.405.798 Euro (davon Kriegswaffen 1.275.255.741 Euro, sonstige Rüstungsgüter 528.150.057 Euro). Der kumulierte Wert für die Ausfuhren in Drittländer beträgt 1.209.436.369 Euro (davon Kriegswaffen 533.308.549 Euro, sonstige Rüstungsgüter 676.127.820). Auf die Republik Korea, Singapur und die Ukraine entfallen hiervon 701.469.895 Euro, dies entspricht einem Anteil von rd. 58 Prozent des kumulierten Wertes aller Ausfuhren in Drittländer. Der Wert für die Ausfuhren in Entwicklungsländer beträgt 772.062.260 Euro (davon Kriegswaffen 376.473.171 Euro, sonstige Rüstungsgüter 395.589 Euro), davon entfallen 673.063.818 Euro und damit rd. 87 Prozent auf die Ukraine. Der kumulierte Gesamtwert der im o. g. Zeitraum erteilten Einzelgenehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern und den vorliegenden Meldewerten der AGG 33 in EU-, NATO- und NATO- gleichgestellte Länder beträgt 4.246.424.009 Euro (davon Kriegswaffen 2.693.333.903 Euro, sonstige Rüstungsgüter 1.553.090.106 Euro). Der kumulierte Wert für die Ausfuhren in Drittländer beträgt 1.139.441.235 Euro (davon entfallen Kriegswaffen 369.904.126 Euro, sonstige Rüstungsgüter 769.537.109 Euro). Auf die Republik Korea, Singapur und die Ukraine entfallen hiervon 538.492.478 Euro, dies entspricht einem Anteil von rd. 47 Prozent des kumulierten Wertes aller Ausfuhren in Drittländer. Der Wert für die Ausfuhren in Entwicklungsländer beträgt 656.294.562 Euro (davon Kriegswaffen 216.651.395 Euro, sonstige Rüstungsgüter 439.643.167 Euro), davon entfallen 462.863.995 Euro und damit rd. 70 Prozent auf die Ukraine. 69. Abgeordnete Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mit welchen Verbänden und Unternehmen der Energiebranche war die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche zuletzt im Austausch (bitte die letzten 28 Verbände/ Unternehmen auflisten)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 12. Dezember 2025 Bundesministerin Katherina Reiche war zuletzt mit folgenden Verbänden und Unternehmen der Energiebranche im Austausch: 1. 2G Energy 2. 50 Hertz 3. Amprion 4. Atlas Copco Gas & Process 5. BASF 6. Bauer Kompressoren 7. bayernets 8. Bayernoil 9. BDEW 10. BEE 11. Bremer Transformatoren 12. Buderus 13. Burkhardt GmbH 14. ClinX Energy Systems 15. DVGW 16. EEW Energy from Waste GmbH EnBW Energie Baden- Württemberg AG 17. EnBW 18. Eni Deutschland 19. EON 20. Exxon Mobil Europe 21. Ferngas Netzgesellschaft 22. Fluxys Deutschland 23. FNB 24. Gascade 25. Gasunie Deutschland 26. GTG Nord 27. Hargassner 28. Höfler Blockheizkraftwerke 29. KTB Transformatorenbau 30. LiPRO Energy 31. Lubmin-Brandov Gastransport 32. Luthardt Group 33. Marvel Fusion GmbH 34. Mehrer Compression 35. Mercedes Benz Energy GmbH 36. MWM GmbH 37. NaTran Deutschland (früher: GRTgaz Deutschland) 38. Neptune Energy Deutschland 39. Neuman & Esser 40. Nowega 41. Ontras 42. Open Grid Europa 43. Pikatron 44. Pyropower GmbH 45. RheinEnergie AG 46. RWE 47. SEFE Securing Energy for Europe GmbH 48. Siemens 49. Siemens Energy 50. Sokratherm GmbH 51. Spanner Re GmbH 52. TenneT 53. terranets bw 54. Thyssengas 55. tk Decarbon Technologies GmbH 56. TransnetBW 57. TÜV NORD GROUP 58. Uniper SE 59. Vaillant 60. Varo Deutschland 61. Viessmann 62. VIK 63. VKU 64. VNGAG 65. WegscheidEnetrenco Energy Systems 66. Westnetz 67. Wilo Group Zwei Schreiben wurden jeweils en bloc versendet, daher sind hier mehr als 28 Kontakte aufgelistet. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 70. Abgeordnete Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Geht der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof bei der Betrachtung der Gruppe Hayat Tahrir al-Scham (HTS) in Syrien von denselben Bedingungen aus, wie er es bei seiner Betrachtung der Taliban tut (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 84 der Abgeordneten Schahina Gambir auf Bundestagsdrucksache 21/3136), und gibt es weitere Organisationen, die so wie die Taliban vom Generalbundesanwalt nicht nach § 129a des Strafgesetzbuches als terroristische Vereinigung betrachtet werden, weil sie mit den staatlichen Strukturen ihres Heimatlandes vollständig verschmolzen sind? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 19. Dezember 2025 Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) geht bei der Bewertung der Frage, ob die „Hayat Tahrir al-Sham (HTS)“ nach dem Sturz des Assad-Regimes am 8. Dezember 2024 weiterhin als terroristische Vereinigung im Ausland im Sinne der §§ 129a, 129b des Strafgesetzbuches (StGB) einzustufen ist, von den gleichen Erwägungen aus, die in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 84 der Abgeordneten Schahina Gambir auf Bundestagsdrucksache 21/3136 in Bezug auf die Vereinigung „Taliban“ dargelegt sind. Angesichts der dynamischen politischen, rechtlichen und militärischen Entwicklung in Syrien, die bislang noch kein eindeutiges Lagebild ergeben hat, ist dem GBA eine abschließende strafrechtliche Bewertung der Vereinigung „HTS“ derzeit nicht möglich. Von der Vereinigung „Taliban“ abgesehen gibt es derzeit keine weiteren Fälle, bei denen der GBA aufgrund einer vollständigen Verschmelzung mit staatlichen Strukturen zu der rechtlichen Einschätzung gelangt ist, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen der §§ 129a und 129b StGB ab dem betreffenden Zeitpunkt nicht mehr vorliegen. 71. Abgeordneter Helge Limburg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung in ihrer eingehenden Prüfung zur Erforderlichkeit einer einheitlichen Regelung auf Bundesebene bezüglich der Regulierung des Zugangs von extremistischen Bewerberinnen und Bewerbern zum Rechtsreferendariat, wie in ihrer Antwort auf meine Mündliche Frage 18, Plenarprotokoll 21/46, geschildert, Gerichtsentscheidungen anderer Bundesländer, insbesondere die des Sächsischen Verfassungsgerichtshof (Beschluss vom 21. Oktober 2022, Az. Vf. 95-IV-21 [HS]) und des sächsischen Oberverwaltungsgerichts Bautzen (Beschluss vom 6. November 2025, Az. 2 B 267/25), mit einbezogen, und wenn ja, welche Konsequenzen hat sie daraus gezogen, und welche Rolle haben Bundesländer bei der Prüfung gespielt, die keine eigene Regelung diesbezüglich erlassen haben? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 18. Dezember 2025 Die in der Fragestellung genannten Entscheidungen der sächsischen Gerichte wurden ebenso wie die entgegengesetzten Entscheidungen der bayerischen, thüringischen und sächsischen Verwaltungsgerichte, des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts in die Betrachtung miteinbezogen. In letzteren wurde jeweils dem kollidierenden Rechtsgut der funktionsfähigen Rechtspflege der Vorrang eingeräumt. Auch das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass es sich bei einer öffentlich-rechtlichen Ausbildung innerhalb und außerhalb des Beamtenverhältnisses verbiete, Bewerber in die Ausbildung zu übernehmen, die darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen oder zu beeinträchtigen (BVerfGE 46, 43, 52). Ein strafbares Verhalten ist hiernach nicht erforderlich. Im Hinblick darauf und der Tatsache, dass in den Ländern bereits ausdifferenzierte und inhaltlich vergleichbare Versagungsgründe normiert sind, hat sich die Bundesregierung in der Beantwortung Ihrer Mündlichen Frage „jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt“ gegen eine bundeseinheitliche Regelung ausgesprochen. Das Thema ist aber weiterhin Gegenstand der laufenden Prüfungen. 72. Abgeordneter Knuth Meyer- Soltau (AfD) Welche konkreten rechtspolitischen und organisatorischen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung mit Blick auf den aktuellen Gesetzentwurf zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren für rechtsberatende Berufe zu ergreifen, um einerseits die durch Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit der Anwaltschaft sowie die Funktionsfähigkeit der Selbstverwaltung der rechtsberatenden Berufe zu gewährleisten und andererseits die Effektivität, Transparenz und Rechtssicherheit der aufsichtsrechtlichen Verfahren zu erhöhen, ohne dabei die berufsrechtliche Autonomie und die verfassungsrechtlich gebotene Gewaltenteilung zu beeinträchtigen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 17. Dezember 2025 Eine unabhängige Rechtsanwaltschaft ist unabdingbares Organ der Rechtspflege und unverzichtbarer Teil des Rechtsstaates. Die Unabhängigkeit der Rechtsanwaltschaft ist in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich umfassend gewährleistet und verfassungsrechtlich abgesichert. Das Grundgesetz (GG) schützt sie insbesondere über das Rechtsstaatsprinzip nach Artikel 20 GG und die Berufsfreiheit nach Artikel 12 GG. Darüber hinaus garantieren die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und die Prozessordnungen ein hohes Schutzniveau der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Aufsichtsrechtliche Verfahren im Bereich der rechtsberatenden Berufe sind bereits in den entsprechenden Berufsordnungen, also insbesondere der BRAO, der Patentanwaltsordnung, der Wirtschaftsprüferordnung und dem Steuerberatungsgesetz geregelt. Durch den aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren des Rechts der rechtsberatenden Berufe sowie zur Änderung weiterer Vorschriften sollen die Regelungen neu strukturiert, vereinheitlicht und die Abläufe insgesamt verständlicher gestaltet werden. Dies führt zu mehr Kohärenz im berufsrechtlichen Aufsichtsrecht, wodurch die Effektivität des berufsrechtlichen Rechtsschutzes gesichert wird. 73. Abgeordneter Knuth Meyer- Soltau (AfD) Welche konkreten gesetzgeberischen, organisatorischen und verfahrensrechtlichen Schritte beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Reform des Strafprozessrechts und der damit verbundenen Zielsetzung, Strafverfahren effizienter und beschleunigter zu gestalten, zu ergreifen, um einerseits die Effektivität der Strafverfolgung und die Entlastung der Justiz sicherzustellen und andererseits die verfassungsrechtlich garantierten Verteidigungsrechte der Beschuldigten nach Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie die aus Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention resultierenden Anforderungen an ein faires Verfahren, insbesondere das Recht auf rechtliches Gehör, die Waffengleichheit zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung sowie die Unabhängigkeit der Gerichte, uneingeschränkt zu wahren, wobei zugleich die Vereinbarkeit mit den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit und der Gewaltenteilung gewährleistet werden muss? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 17. Dezember 2025 Die Bundesregierung hat aufgrund einer Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag eine Reformkommission aus Wissenschaft und Praxis unter Beteiligung der Länder zur grundlegenden Überarbeitung der Strafprozessordnung eingesetzt. Im Mittelpunkt der Kommissionsarbeiten soll die Frage stehen, wie sich strafgerichtliche Hauptverhandlungen zügiger und effizienter durchführen lassen, ohne zentrale rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze preiszugeben. Die Reformkommission hat ihre Arbeit am 25. September 2025 aufgenommen und soll bis zum Herbst 2026 ihre Vorschläge vorlegen. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD zur Expertenkommission zur Strafprozessordnung auf Bundestagsdrucksache 21/2517. 74. Abgeordneter Aaron Valent (Die Linke) Welche konkreten „nötigen Vorkehrungen“ – wie in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 92 auf Bundestagsdrucksache 21/2817 erwähnt – trifft das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) derzeit, beziehungsweise welche Maßnahmen plant es, um auch nach Auslaufen des Förderprogramms für die No-SLAPP-Anlaufstelle im Februar 2026 weiterhin Informationen über verfügbare Verfahrensgarantien und Rechtshilfebehelfe sowie Beratung und Unterstützung für von SLAPP-Verfahren Betroffene in Deutschland sicherzustellen, und welche spezifischen Schritte (einschließlich Zeitrahmen, Finanzierung und Personalausstattung) ergreift das BMJV, um die künftigen Informationspflichten nach der Anti- SLAPP-Richtlinie ab Februar 2026 zu erfüllen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 17. Dezember 2025 Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz prüft derzeit, welche konkreten Maßnahmen vom Bundesamt für Justiz umzusetzen und welche spezifischen Schritte dafür erforderlich sind. Die entsprechenden Prüfungen und Gespräche mit dem Bundesamt für Justiz sind noch nicht abgeschlossen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 75. Abgeordnete Misbah Khan (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Warum erwägt die Bundesregierung trotz der bereits heute gegenüber Angestellten um mindestens 20 Prozent höheren Sozialabgabenlast von Selbständigen die Einführung eines zusätzlichen Umlagemodells zur Finanzierung des Mutterschutzes, und wie erklärt sie dabei, dass selbständige Mütter im Unterschied zu Angestellten bislang weder gleichwertige Leistungen noch einen rechtssicheren Zuverdienst zur Existenzsicherung während der Schutzfrist erhalten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 19. Dezember 2025 Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode greift erstmals das Thema Mutterschutz für selbständige Frauen auf. Es werden gegenwärtig Maßnahmen zur Umsetzung des Koalitionsvertrags zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Mutterschaft und Selbstständigkeit geprüft. 76. Abgeordnete Cansin Köktürk (Die Linke) Wie bewertet es die Bundesregierung, gerade auch angesichts steigender Zahlen sexualisierter Gewalt (im Jahr 2024 wurden 53.451 weibliche Opfer von Sexualdelikten erfasst, +2,1 Prozent zum Vorjahr, wobei knapp die Hälfte zum Tatzeitpunkt minderjährig war, vgl. www.bka.de/Shared Docs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/25112 1_BLB_Straftaten_gegen_Frauen2024.html), dass auf der Website „Fonds-missbrauch.de“ seit März 2025 keine Anträge mehr eingereicht werden können bzw. diese nicht bearbeitet werden (vgl. www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaf t/fonds-sexueller-missbrauch-kein-geld-100.html) sowie auch keinerlei Mittel für diesen Fond im Haushalt für 2026 vorgesehen sind (vgl. https://be auftragte-missbrauch.de/presse/artikel/1098), und sind der Bundesregierung Pläne aus dem zuständigen Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend dazu bekannt, wie die steigende Anzahl Betroffener von sexuellem Missbrauch fortan finanziell versorgt werden soll, und wenn ja, welche (bitte aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 15. Dezember 2025 Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt zu schützen, ist ein gemeinsames Ziel der Bundesregierung. Es muss präventiv bereits alles dafür getan werden, dass es möglichst nicht zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder kommt. Der Fonds sexueller Missbrauch richtet sich an Personen, deren Gewalterfahrung vor dem 30. Juni 2013 stattfand. Die aktuellen Zahlen sexualisierter Gewalt stehen in keinem Wirkungszusammenhang zum Fonds Sexueller Missbrauch. 77. Abgeordnete Denise Loop (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welcher konkrete Zeitplan liegt der Bundesregierung für die Erarbeitung und Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Aufklärungskampagne zum Mutterschutz für Selbstständige zugrunde, und in welchem Stadium befindet sich diese Erarbeitung durch die Ressorts derzeit (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 19. Dezember 2025 Es wird gegenwärtig geprüft, wann und in welcher Form die im Koalitionsvertrag vorgesehene Aufklärungskampagne umgesetzt wird. 78. Abgeordnete Kerstin Przygodda (AfD) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob bzw. inwieweit im Rahmen von durch die Bundesregierung in den vergangenen Jahrzehnten geförderten Maßnahmen, einschließlich im Rahmen der von ihr geförderten Arbeit von Nichtregierungsorganisationen, nachhaltige Erfolge bei der Bekämpfung der Genitalverstümmelung unter den in Deutschland lebenden Migrantinnen erzielt worden sind (www.bundestag.de/resource/blob/55 7698/259d14b816ce5ada304073c98eefa069/wd- 9---023-18-pdf-data.pdf, Seite 9f.), und wenn ja, welche sind dies? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 17. Dezember 2025 Die Maßnahmen der Bundesregierung zielen auf einen multiperspektivischen Ansatz, der die Prävention und Aufklärung, den Schutz von gefährdeten Mädchen, die Sensibilisierung in der Gesellschaft und in den Communities sowie die Verbesserung der medizinischen Versorgung und psychosozialen Begleitung adressiert. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundesdrucksache 21/1143 verwiesen. 79. Abgeordneter Robert Teske (AfD) Erhielten der Verein Thadine e. V. oder dessen konkrete Projektträger in den Jahren 2020 bis 2024 Zuwendungen durch den Bund, und wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Titeln des Bundeshaushalts (bitte nach Jahren, Förderprogramm und konkretem Projektzweck aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 18. Dezember 2025 Der Verein Thadine e. V. erhielt in den Jahren 2020 bis 2024 keine Zuwendungen durch den Bund. Der Bundesregierung liegen insofern keine Informationen zu Projektträgern des Thadine e. V. vor. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 80. Abgeordneter Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Von welcher zusätzlichen Belastung für den Beitragshaushalt der Bundesagentur für Arbeit geht die Bundesregierung durch das Leistungsrechtsanspassungsgesetz aus, und plant die Bundesregierung diese Mehrausgaben der Bundesagentur für Arbeit zu erstatten? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 17. Dezember 2025 Auf der Grundlage des am 19. November 2025 im Bundeskabinett beschlossenen Entwurfs eines Leistungsrechtsanpassungsgesetzes ist nicht von einer zusätzlichen Belastung für den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit auszugehen. Die Bundesagentur für Arbeit erfüllt bereits heute ihre gesetzlich verankerten Aufgaben der Beratung und Vermittlung für geflüchtete Menschen mit Arbeitsmarktzugang, auch für jene, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Sie bietet bei Bedarf sowohl die Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt als auch die individuelle Beratung zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit an. Das parlamentarische Verfahren zum Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten. 81. Abgeordnete Mandy Eißing (Die Linke) Wie hat sich die Kinderarmutsquote in Thüringen nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten drei Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr den Landkreis mit der höchsten Kinderarmutsquote gesondert angeben), und welche Familienformen (insbesondere Alleinerziehende, Familien mit zwei Erziehungsberechtigten sowie Familien mit mehreren Kindern) waren dabei jeweils besonders betroffen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 19. Dezember 2025 Die Armutsrisikoquote ist eine statistische Maßgröße für die Einkommensverteilung. Sie liefert keine Information über individuelle Bedürftigkeit. Ihre Höhe hängt u. a. von der zugrundeliegenden Datenbasis, der Bezugsgröße (50 Prozent, 60 Prozent oder 70 Prozent des mittleren Einkommens), dem regionalen Bezug und der Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des Nettoäquivalenzeinkommens ab. Einer Konvention folgend werden 60 Prozent des mittleren, mit der neuen OECD-Skala gewichteten, Einkommens verwendet. Der Indikator ist insbesondere für Teilpopulationen volatil, sodass Höhe und zeitliche Entwicklung je nach Datenquelle sehr unterschiedlich ausfallen können. Daten zur Armutsrisikoquote in regionaler Differenzierung – jedoch nicht auf Ebene der Landkreise – stellt die Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik auf Basis des Mikrozensus zur Verfügung. Soweit Informationen in den erfragten Abgrenzungen vorliegen, können sie über die folgende Internetseite der Statistischen Ämter heruntergeladen werden: Armutsgefährdungsquote nach sozidemografischen Merkmalen in Prozent gemessen am Landesmedian (Tabelle A.16 TH_Land): www.statistikportal.de/sites/default/files/2025-07/A3%20Armutsgef%C 3%A4hrdungsquoten%20Bundesl%C3%A4nder%20nach%20soziodem ografischen%20Merkmalen%20%28Landesmedian%2C%20regionaler %20Median%29.xlsx 82. Abgeordnete Cansin Köktürk (Die Linke) Wann wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die zur Neuberechnung der Regelbedarfe notwenigen Ergebnisse der bundesweiten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) aus dem Jahr 2023 voraussichtlich veröffentlichen bzw. vorliegen haben (vgl. § 28 Absatz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch), und warum dauert die Auswertung und Veröffentlichung dieser EVS im Gegensatz zu den Vorläufer-EVS um so viel länger? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 15. Dezember 2025 Der Gesetzgeber ist bei Vorliegen einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) verpflichtet, die Regelbedarfsstufen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und damit auch die Regelbedarfe nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch durch ein Gesetz neu zu ermitteln. Bevor ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet und dazu vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Gesetzentwurf vorgelegt werden kann, sind zuerst Sonderauswertungen der EVS 2023 beim Statistischen Bundesamt in Auftrag zu geben. Denn die Ermittlung der Regelbedarfe erfolgt nicht anhand aller in der EVS befragten Haushalte, sondern auf Basis des Konsums von Haushalten im unteren Einkommensbereich. Hierfür muss deren durchschnittlicher Konsum (differenziert nach den Konsumgütergruppen der EVS) im Rahmen von Sonderauswertungen der EVS vom Statistischen Bundesamt ermittelt werden. Die Sonderauswertungen werden sowohl für die Alleinlebenden als auch für die Paarhaushalte mit Kindern aufbereitet. Nach Vorlage der erforderlichen Sonderauswertungen werden auf dieser Basis die verschiedenen Regelbedarfsstufen ermittelt. Hierbei ist eine Vielzahl an Prüfungen und Berechnungen erforderlich, wobei besonders die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an ein verfassungskonformes Regelbedarfssystem zu beachten sind. Danach wird der Gesetzentwurf erstellt, in dem die Ermittlung der Regelbedarfe detailliert beschrieben ist. Erst dann sind Aussagen zur Höhe der neu ermittelten Regelbedarfe möglich. Dies wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 der Fall sein. Ziel ist, dass die neu ermittelten Regelbedarfe im Jahr 2027 in Kraft treten. Über die Besonderheiten der EVS 2023 im Vergleich zu den Vorläufererhebungen berichtet das Statistische Bundesamt ausführlich auf einer Sonderseite in seinem Internetangebot: www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsu m-Lebensbedingungen/evs2023-info.html#1442858 83. Abgeordneter Knuth Meyer- Soltau (AfD) Welche konkreten gesetzgeberischen, finanzverfassungsrechtlichen und sozialpolitischen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung einerseits im Rahmen des Rentenpakets II zu ergreifen, um die vorgesehene Stabilisierung des Rentenniveaus bei mindestens 48 Prozent bis zum Jahr 2031 zu gewährleisten, ohne dabei gegen den Grundsatz der intergenerativen Lastengerechtigkeit zu verstoßen und insbesondere ohne eine unverhältnismäßige Belastung der beitragszahlenden jüngeren Generation im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes (Gleichbehandlungsgrundsatz) sowie Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes (Sozialstaatsprinzip) herbeizuführen, und um andererseits darzulegen, wie die Bundesregierung die Vereinbarkeit der geplanten Maßnahmen mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Generationengerechtigkeit und zur Finanzierungsverantwortung der öffentlichen Hand sicherstellt sowie welche flankierenden Regelungen im Hinblick auf Beitragssatzentwicklung, Steuerzuschüsse und Nachhaltigkeitsrücklage vorgesehen sind? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 17. Dezember 2025 Der Bundestag hat am 5. Dezember 2025 das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten beschlossen. Darin wird u. a. die sogenannte Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent bis zum Jahr 2031 verlängert. Im Koalitionsausschuss am 27. November 2025 wurde vereinbart, dass sich die Rentenkommission mit Fragen zu weiteren Reformbedarfen beschäftigen wird. Bis Ende des zweiten Quartals 2026 soll die Kommission ihre Reformvorschläge vorlegen. 84. Abgeordneter Robert Teske (AfD) Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele sogenannte verpflichtende Massenentlassungsanzeigen (Entlassungsanzeige nach § 17 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG)) durch Unternehmen in Deutschland in den vergangenen zwölf Monaten den zuständigen Behörden und Agenturen gemeldet wurden (bitte nach Bund und den einzelnen Bundesländern aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 17. Dezember 2025 Der Bundesregierung sind keine Daten im Sinne der Fragestellung bekannt. Die Zahl der den Agenturen für Arbeit angezeigten Entlassungen nach § 17 des Kündigungsschutzgesetzes wird bei der Bundesagentur für Arbeit statistisch nicht erfasst. 85. Abgeordnete Sarah Vollath (Die Linke) Auf welchem Weg wird die Bundesregierung die nach § 307h des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch vorgesehene Evaluierung zur Zielerreichung der Einführung der Grundrente vorlegen (bitte den geplanten der Vorlage angeben), und beabsichtigt die Bundesregierung, in diesem Rahmen eine Evaluierung der Auswirkungen der in § 17a des Wohngeldgesetzes und in § 82a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch festgelegten Freibeträge für Wohngeld und Grundsicherung im Alter für Personen mit Grundrentenzeiten vorzunehmen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 18. Dezember 2025 Das Ergebnis der Evaluierung der Grundrente wird als Forschungsbericht wie üblich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Die Freibeträge für das Wohngeld nach § 17a des Wohngeldgesetzes und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 82a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch werden bei der rentenrechtlichen Evaluierung nicht betrachtet. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung 86. Abgeordneter Lukas Benner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Werden den Beschäftigten in der Bundesverwaltung für ihre Tätigkeiten Large Language Models (LLM) zur Verfügung gestellt, und wenn ja, welche Dienste? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 19. Dezember 2025 Das KI-System KIPITZ ist die zentrale Plattform für den sicheren und effizienten Einsatz von generativer KI in der Bundesverwaltung. Durch den Einsatz KI-basierter Anwendungsfälle, die auf die Anforderungen der öffentlichen Verwaltung zugeschnitten sind, bietet KIPITZ Beschäftigten der Bundesverwaltung Unterstützung bei den alltäglichen Verwaltungsaufgaben. KIPITZ ist eine vom ITZBund entwickelte KI-Plattform für den Einsatz KI-basierter Anwendungsfälle (u. a. Dokumente zusammenfassen, Chatten mit Dokumenten, mit Wissensquellen chatten, Audio transkribieren, Texte/Dokumente übersetzen). Je nach Anwendungsfall kommen diverse Open-Source Large-Language-Modelle (LLM) zum Einsatz. Eine Übersicht über KI-Systeme der Bundesverwaltung bietet darüber hinaus der Marktplatz der KI-Möglichkeiten (MaKI), abrufbar unter www.kimarktplatz.bund.de. Im Übrigen wird auf die Bundestagsdrucksachen 21/2892 sowie 21/2837 verwiesen. 87. Abgeordnete Anne-Mieke Bremer (Die Linke) Wie definiert die Bundesregierung den Begriff des „Ankerkunden“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeilen 2168, 2507) im Rahmen der öffentlichen Beschaffung von Digital- und Zukunftstechnologien, und welche konkreten Anforderungen müssen Unternehmen in dieser Hinsicht erfüllen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 17. Dezember 2025 Ein sog. „Ankerkunde“ im Rahmen der zitierten Vorhaben des Koalitionsvertrages zur öffentlichen Beschaffung von Digital- und Zukunftstechnologien soll jede öffentliche Stelle sein, die durch eine frühzeitige und substanzielle Nachfrage den Markteintritt, die Skalierung oder die Weiterentwicklung von entsprechenden Technologien ermöglicht. Die Anforderungen an die Unternehmen ergeben sich dabei einerseits aus konkreten Beschaffungsgegenständen, können andererseits auch als vorkommerzielle Beschaffung vorgenommen werden wie bei dem Launcher-Wettbewerb des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt oder wie es die SPRIND regelhaft im Rahmen von Challenges durchführt. 88. Abgeordnete Anne-Mieke Bremer (Die Linke) Mit wie vielen voraussichtlichen Prüfverfahren nach dem IT-Zustimmungsvorbehalt rechnet das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) im Haushaltsaufstellungsverfahren 2027? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 17. Dezember 2025 Der BMDS-Zustimmungsvorbehalt wird erstmalig für das Haushaltsaufstellungsverfahren 2027 durchgeführt und angewendet. Deshalb kann eine valide Zahl erst nach Abschluss des Prüfverfahrens für die Haushaltsaufstellung 2027 benannt werden. 89. Abgeordnete Anne-Mieke Bremer (Die Linke) Plant die Bundesregierung angesichts des Bekenntnisses der Bundesregierung zur Sicherung der Netzneutralität im Koalitionsvertrag (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeilen 2295 bis 2296: „Wir setzen uns für den Erhalt des freien, neutralen und offenen Netzes ein.“) und vor dem Hintergrund des strategischen Ausstiegs von Vodafone aus dem öffentlichen Peering und der damit verbundenen Verlagerung auf private, kommerzielle Interkonnektivitätslösungen, die rechtlichen Vorgaben zur Netzneutralität über die EU-Verordnung hinaus zu präzisieren, um die Netzzusammenschaltung klar zu regulieren und eine diskriminierungsfreie Datenübertragung weiterhin zu gewährleisten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 16. Dezember 2025 Die Bundesregierung beobachtet die Situation am Markt. 90. Abgeordnete Zada Salihović (Die Linke) Inwieweit benutzt die Bundesregierung bei Einstellungsverfahren Künstliche Intelligenz, und wie garantiert sie, dass bekannte Diskriminierungen durch die KI vermieden werden (s. https://h m.edu/aktuelles/news/news_detailseite_47244 8.de.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 16. Dezember 2025 Es wird von der Bundesregierung keine KI im Sinne der Fragestellung benutzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr 91. Abgeordneter Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist der aktuelle Planungsstand der Autobahnprojekte, die im überragenden öffentlichen Interesse liegen, und wie hat sich dieser Planungsstand gegenüber 2023 verändert (bitte auf die neun Projekte mit dem höchsten Finanzbedarf eingehen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 18. Dezember 2025 Die aktuellen Planungsstände der Autobahnprojekte und deren Entwicklung seit dem Jahr 2023 sind in den Berichten an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zum Gesamtmittelbedarf der Bedarfspläne für Schiene, Straße und Wasserstraße zu entnehmen (vgl. Ausschussdrucksachen 20(8)4037 und 21(8)1790. 92. Abgeordneter Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hat sich der Planungsstand der Autobahnprojekte seit 2023 verändert, die nicht im überragenden öffentlichen Interesse stehen (hierbei bitte auf die 14 Projekte mit dem höchsten Finanzbedarf eingehen), und wurden Projekte zurückgestellt, um ein Projekt im überragenden öffentlichen Interesse bevorzugt zu planen, und wenn ja, welche (hierbei bitte die letzten 14 Projekte angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 18. Dezember 2025 Im Rahmen der Aufstellung des Finanzierungs- und Realisierungsplans 2025–2029 der Autobahn GmbH des Bundes wurde dem im Jahr 2023 verabschiedeten Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich Rechnung getragen. So enthalten die Bedarfsplan-Tabellen B (Planungsprojekte, für die bis 2029 bestandskräftiges Baurecht erwartet wird) und C (weitere wichtige Planungsprojekte) die noch nicht in Bau befindlichen Engpassbeseitigungsvorhaben des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen. Im Übrigen wird auf den FRP 2025–2029 (vgl. Ausschussdrucksachen 21(15)22 und 21(8)1769) und auf die Antwort zu Frage 91 verwiesen. 93. Abgeordneter Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Brücken an Autobahnen und Bundesstraßen wurden bisher im Jahr 2025 (Stand Ende November 2025) fertig saniert, und wie viele Brückensanierungsprojekte gehen nach Kenntnis der Bundesregierung 2026 in Bau? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 16. Dezember 2025 Nach Angaben der Autobahn GmbH des Bundes sind vom 1. Januar 2025 bis Ende August dieses Jahres an rund 100 Brückenteilbauwerken mit einer Gesamtfläche von ca. 120.000 m2 Modernisierungsmaßnahmen an Autobahnen abgeschlossen worden. Informationen zu Modernisierungsmaßnahmen an Bundesstraßen erfolgen im ersten Quartal des Folgejahres an die Auftragsverwaltungen der Länder. Entsprechend des Bauprogramms der Autobahn GmbH des Bundes sollen an rund 400 Brückenteilbauwerken Modernisierungsmaßnahmen im Jahr 2026 in Bau gehen. An Bundesstraßen soll entsprechend der Erhaltungsprogramme der Auftragsverwaltungen der Länder der Bau von rund 100 Modernisierungsmaßnahmen mit Kosten über 1 Mio. Euro im Jahr 2026 beginnen. Maßnahmen unter 1 Mio. Euro werden nicht ausgewiesen, sondern in den Programmen pauschal berücksichtigt. 94. Abgeordnete Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Treffen hat der Bundesminister für Verkehr Patrick Schnieder seit Amtsantritt mit Vertreterinnen und Vertretern der Luftfahrtindustrie sowie von Umwelt-, Verbraucherschutz- bzw. Fluggastrechtsorganisationen wahrgenommen, und welche Themen wurden dabei jeweils erörtert (bitte jeweils einzeln mit Datum auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 17. Dezember 2025 Datum Vertreter der Luftfahrtindustrie sowie von Umwelt-, Verbraucherschutz- bzw. Fluggastrechtsorganisationen Thema 02.09.2025 Agora Verkehrswende, Agora Transport Transformation gGmbH; Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) Deutsche Umwelthilfe e. V. Greenpeace e. V. Klima-Allianz Deutschland e. V. NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. Transport & Environment (T&E) Deutschland gGmbH WWF Deutschland Deutscher Naturschutzring (DNR) e. V. Kennenlerngespräch 95. Abgeordnete Victoria Broßart (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verbesserung der Schienenräumkapazitäten im Schienenverkehr seit Dezember 2023 ergriffen, insbesondere im Bereich Südbayern und Oberbayern, und wie viele Schienenräumfahrzeuge stehen aktuell zur Verfügung (bitte die Veränderungen seit dem Dezember letzten Jahres angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 16. Dezember 2025 Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) erfolgten seit Dezember 2023 diese Maßnahmen zur Verbesserung der Schienenräumkapazitäten im Schienenverkehr: – Nutzung des Wetterprognosesystems Wetter@DB2.0, das meteorologische Informationen für Regionen, Netze, Netzbezirke, Betriebsstellen und Strecken abbildet. – Präventive Maßnahmen (z. B. Ausrufen eines schweren Wintertages, Organisation von Bereitschafts- und Räumpersonal) auf Basis von vier unterschiedlichen Prognosehorizonten. – Optimierung und Priorisierung der Räumkonzepte in Zugbildungsanlagen. – Benennung verantwortlicher Ansprechpartner. – Implementierung eines Kommunikationsplans zwischen der DB InfraGO AG und den Eisenbahnverkehrsunternehmen. – Überarbeitung von Einsatzkonzepten für Schneeräumfahrzeuge. In Bayern stehen 23 Räumfahrzeuge zur Verfügung, die Schnee von den Gleisen entfernen, 13 davon sind Schneepflüge und -schleudern. Die DB AG plant die Aufstockung des Instandhaltungspersonals für Fahrzeuge in Bayern und die Inbetriebnahme eines Instandhaltungsstützpunkts in Augsburg, um die Montage der Schneeräumtechnik an die multifunktionalen Fahrzeuge vor Ort durchführen zu können. 96. Abgeordneter Dr. Götz Frömming (AfD) Welche Finanzmittel stehen für den Ausbau des ca. 7,5 km langen Streckenabschnitts der Bundesstraße 107 zwischen Mesendorf (Ortsteil von Pritzwalk) und Pritzwalk insgesamt zur Verfügung, und wann kann mit dem Beginn sowie mit dem Abschluss der Bauarbeiten gerechnet werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 18. Dezember 2025 Ein Um- und Ausbau zwischen Mesendorf und Pritzwalk im Zuge der Bundesstraße 107 befindet sich bei der zuständigen Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg in der Phase der Entwurfsplanung. Baureife der aus Bundesmitteln zu finanzierenden Maßnahme wird erst nach dem noch durchzuführenden Baurechtsverfahren vorliegen. Die Finanzmittel stehen mit der anschließenden Haushaltseinstellung zur Verfügung. 97. Abgeordneter Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Netzzustandsnoten für das Jahr 2024 waren für die Strecken Stuttgart Hauptbahnhof bis Stuttgart-Vaihingen (Panoramabahn) und die Bodenseegürtelbahn zwischen Friedrichshafen und Radolfzell insgesamt sowie für die Anlagenklassen Gleise, Weichen, Brücken, Tunnel, Stützbauwerke, Bahnübergänge, Stellwerke sowie Oberleitung ausgewiesen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 16. Dezember 2025 Nachfolgend sind die von der DB InfraGO AG für das Jahr 2024 mitgeteilten Netzzustandsnoten der Strecken 4860 Stuttgart Hauptbahnhof– Stuttgart-Vaihingen (Panoramabahn, km 0–15,6) und 4330/4331 Friedrichshafen–Radolfzell (Bodenseegürtelbahn) aufgelistet: Objektgruppe Panoramabahn Bodenseegürtelbahn Brücken 3.5 2.5 Bahnübergänge – 4.2 Gleise 3.8 3.2 Stellwerke 4.2 5.4 Oberleitung 3.1 – Stützbauwerke 2.1 3.0 Tunnel 3.4 2.8 Weichen 4.5 3.1 98. Abgeordnete Katalin Gennburg (Die Linke) Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung vor der Eröffnung des 16. Bauabschnitts der A 100 die letzte Simulation der Verkehrsströme für das Umfeld der Anschlussstelle Treptower Park der A 100 für den Zeitpunkt nach deren Eröffnung vorgenommen, und zu welchen Ergebnissen kam diese insbesondere mit Blick auf die notwendigen Vorkehrungen zum Management des Stau- und Unfallgeschehens im Bereich der eingeschränkt nutzbaren Elsenbrücke (bitte wenn möglich die Verkehrsmengenkarten/-daten beilegen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 15. Dezember 2025 Auskünfte zur in der Baulast des Landes Berlin liegenden Elsenbrücke und dem dortigen nachgeordneten städtischen Straßennetz obliegen dem zuständigen Straßenbaulastträger. 99. Abgeordneter Lars Haise (AfD) Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur ihrem Engagement bei Wasserstoffzügen der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH in den Jahren 2022 bis 2025 vor (Höhe der Zuschüsse [insgesamt], geplante Betriebsstunden, tatsächliche Betriebsstunden), und wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg (wirtschaftlichen und klimatologischen) dieser Förderung (www.tagesscha u.de/wirtschaft/energie/wasserstoff-zuege-proble me-100.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 19. Dezember 2025 Die Grunddaten und allgemeinen Projektinformationen können der Förderlandkarte des Bundesministeriiums für Verkehr (https://www.bmv.de/ foerderlandkarte-bmvi) sowie dem Förderkatalog des Bundes (https://fo erderportal.bund.de/foekat/jsp/StartAction.do) entnommen werden. Die Förderung des Projektes fand im Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff und Brennstoffzellentechnologie statt. Das Programm läuft bis Ende 2026. Im nächsten Jahr wird es zu diesem Programm eine Abschlussevaluation geben. Die Ergebnisse dieser Evaluation sollen nach Abschluss der Arbeiten veröffentlicht werden. 100. Abgeordneter Lars Haise (AfD) Welcher Fortschritt bei der Brückensanierung ist seit dem „Brückengipfel“ vom 10. März 2022 zu verzeichnen und zukünftig zu erwarten (bitte Anzahl der tatsächlich sanierten Brücken in den Jahren 2022 bis 2025, Anzahl der insgesamt als sanierungsbedürftig klassifizierten Brücken in den Jahren 2022 bis 2030 sowie Anzahl der voraussichtlich sanierten Brücken 2026 bis 2030 angeben), und wie bewertet die Bundesre

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