Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Text
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3373
21. Wahlperiode 19.12.2025
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 15. Dezember 2025
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Al-Wazir, Tarek
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 91, 92, 93
Audretsch, Andreas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 94
Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 116
Baumann, Bernd, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 86
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Bohnhof, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Brantner, Franziska, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 52, 53, 54, 55
Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . 87, 88, 89
Broßart, Victoria
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114
Brugger, Agnieszka
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Dahmen, Janosch, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Dillschneider, Jeanne
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Dzienus, Timon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
Ebner, Harald
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 117
Abgeordnete Nummer
der Frage
Eckert, Leon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 23, 24
Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 25, 26, 27
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 118
Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96
Gambir, Schahina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97
Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98
Göring-Eckardt, Katrin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 99, 100
Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 5, 6, 40
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31, 32
Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Heuberger, Moritz, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Joswig, Julian
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 41, 101
Kaddor, Lamya
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 75
Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . 8, 102, 103
Abgeordnete Nummer
der Frage
Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 76, 82
Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Lang, Ricarda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 13
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 77
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33, 119
Mayer, Zoe, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 120
Meiners, Danny (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 107, 108, 121
Merendino, Stella (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115
Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . 34, 72, 73, 83
Mijatović, Boris
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 44, 45
Mirow, Sahra (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109
Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 15
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Nanni, Sara
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 59, 63
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110
Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 64
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 46, 47, 48
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37, 78
Abgeordnete Nummer
der Frage
Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 39
Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Roth, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 49
Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Schneider, Julia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 111, 122
Schuhmann, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112
Stein, Sandra (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 104
Teske, Robert (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79, 84
Thoden, Ulrich (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67, 68
Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 124
Valent, Aaron (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
Vandre, Isabelle (Die Linke) . . . . . . . . . . 10, 11, 18, 19
Verlinden, Julia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 69, 105
Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85, 125
Wagener, Niklas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 113, 123
Wagener, Robin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 50, 51
Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106
Drucksache 21/3373 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
Baumann, Bernd, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Göring-Eckardt, Katrin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 3
Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Vandre, Isabelle (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
Heuberger, Moritz, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Lang, Ricarda
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Vandre, Isabelle (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern
Bohnhof, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Eckert, Leon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 12, 13
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 13, 14, 15
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Gambir, Schahina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Seite
Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Joswig, Julian
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Mijatović, Boris
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 25, 26
Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 27
Roth, Claudia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Wagener, Robin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
Brantner, Franziska, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 29, 30
Brugger, Agnieszka
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Dahmen, Janosch, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Dillschneider, Jeanne
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 32
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/3373
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
Audretsch, Andreas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 34
Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 35
Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Thoden, Ulrich (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37, 38
Verlinden, Julia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz
Kaddor, Lamya
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44, 45
Valent, Aaron (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Khan, Misbah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Loop, Denise
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Teske, Robert (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales
Dzienus, Timon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Teske, Robert (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Digitales und Staatsmodernisierung
Benner, Lukas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 53, 54
Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Verkehr
Al-Wazir, Tarek
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 54, 55
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 56
Broßart, Victoria
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58, 59
Joswig, Julian
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Stein, Sandra
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Verlinden, Julia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Drucksache 21/3373 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Meiners, Danny (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63, 64
Mirow, Sahra (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Schneider, Julia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Schuhmann, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Wagener, Niklas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Merendino, Stella (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 70
Seite
Ebner, Harald
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Mayer, Zoe, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
Meiners, Danny (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
Schneider, Julia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Wagener, Niklas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Uhlig, Katrin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/3373
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
1. Abgeordneter
Dr. Bernd
Baumann
(AfD)
Auf welche beweisbaren Tatsachen stützt sich die
Behauptung des Staatsministers und Beauftragten
der Bundesregierung für Kultur und Medien,
Dr. Wolfram Weimer, in der ARD-Sendung „titel
thesen temperamente“ am 7. Dezember 2025,
dass AfD-Kreise Drohnen über sein Haus fliegen
lassen?
Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister
vom 17. Dezember 2025
Die Aussagen des Staatsministers stehen für sich.
2. Abgeordnete
Katrin Göring-
Eckardt
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Kann ausgeschlossen werden, dass der
Treuhänder, an den der Staatsminister und Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien,
Dr. Wolfram Weimer, seine Anteile an der
Verlagsgruppe Weimer Media Group abzugeben
angekündigt hat, wie es auf der Website der
Bundesregierung mit einer Pressemitteilung vom 20.
November 2025 öffentlich erklärt wurde (www.bund
esregierung.de/breg-de/aktuelles/persoenliche-erk
laerung-staatsminister-weimer-uebertraegt-verlag
santeile-an-treuhaender-2395028), eine
persönliche Verbindung zu Dr. Wolfram Weimer hat (bitte
Treuhänder angeben)?
Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister
vom 15. Dezember 2025
Die konkrete Ausgestaltung der Übertragung der Gesellschaftsanteile
stellt keine Angelegenheit im Verantwortungsbereich der
Bundesregierung dar.
3. Abgeordneter
Lars Haise
(AfD)
Welche Rahmeninformationen (Kosten, Dauer,
beauftragte Werbeagentur, Ziel) liegen zur
Kampagne „Das kann Deutschland“ vor, und wie wird
die Bundesregierung die Zielerreichung der
Kampagne messbar erfassen (www.bundesregierun
g.de/breg-de/schwerpunkte/das-kann-deutschland/
kampagne-das-kann-deutschland-2391290)?
Antwort des Staatssekretärs Stefan Kornelius
vom 15. Dezember 2025
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) hat den
verfassungsmäßigen Auftrag, die Öffentlichkeit über die Tätigkeit,
Vorhaben und Ziele der Bundesregierung zu informieren. Unter anderem
mit der Dachkampagne „Das kann Deutschland“ kommt das BPA dieser
Aufgabe nach und begleitet die Arbeit der Bundesregierung in dieser
Legislaturperiode kommunikativ.
Hiermit sollen die Bürgerinnen und Bürger über die kontinuierliche
Regierungsarbeit und konkrete Maßnahmen informiert, Fortschritte
sichtbar gemacht sowie das Vertrauen und die Zuversicht in die Wirksamkeit
der eingeleiteten Maßnahmen gefördert werden.
Konzept und Kampagnengestaltung wurden von der Agentur „Zum
goldenen Hirschen“ gemeinsam mit dem BPA entwickelt und umgesetzt.
Mit der Mediaplanung wurde die Mediaplus Germany beauftragt. Beide
Agenturen sind Rahmenvertragspartner des BPA. Nach der laufenden
Schaltung wird ein Posttest durchgeführt.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 1 des Abgeordneten Dr. Bernd Baumann auf
Bundestagsdrucksache 21/2817 verwiesen.
4. Abgeordneter
Matthias Helferich
(AfD)
Erkennt der Beauftragte der Bundesregierung für
Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer in den
auf Journalisten diverser Medien verübten
physischen und verbalen Angriffen durch linke und
linksextreme Demonstranten gegen die Gründung
der AfD-Jugendorganisation in Gießen am
29. November 2025 eine Gefahr für die
Pressefreiheit, und hat sich der Staatsminister seitdem
öffentlich zu diesen Geschehnissen geäußert (vgl.
www.welt.de/vermischtes/article692c3e2636b2b6
845f1be231/giessen-massive-einschraenkung-
derpressefreiheit-paul-ronzheimer-von-linksextreme
n-demonstranten-bedroht.html; www.nius.de/polit
ik/news/gruendungsparteitag-afd-jugend-giessen-l
inker-mob/fe08d5fe-d5f8-4800-b5dd-e59f14868
3e2#)?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 18. Dezember 2025
Eine freie und ungehinderte Berichterstattung ist notwendige Grundlage
jeder Demokratie; sie ist unerlässlich für die individuelle und öffentliche
Meinungsbildung. Daher ist das Recht auf freie journalistische Arbeit
und Berichterstattung auch besonders durch das Grundgesetz geschützt.
Dass Journalistinnen und Journalisten ihre Arbeit ungehindert ausüben
können, ist daher auch bei politischen Diskursen und
Auseinandersetzungen von allen Seiten zu respektieren.
5. Abgeordneter
Matthias Helferich
(AfD)
Welches sind nach Ansicht des Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien die 20
wichtigsten Erinnerungsorte (Orte, Daten,
Ereignisse) von nationaler Bedeutung?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 18. Dezember 2025
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien führt keine
Rangliste der Erinnerungsorte.
6. Abgeordneter
Matthias Helferich
(AfD)
Welche Anstrengungen unternehmen die
Bundesregierung und der Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien mit Vertretern
anderer Anrainerstaaten und insbesondere der
Republik Polen, um den Schutz deutscher
Schiffswracks auf dem Grund der Ostsee, insbesondere
aus den beiden Weltkriegen, vor Plünderern und
Wrackräubern sowie die Totenruhe zu
gewährleisten (vgl. www.geo.de/wissen/weltgeschichte/tauc
her-pluendern-weltkriegs-wracks---die-souvenirja
gd-kennt-keine-grenzen--35789098.html?utm_so
urce=firefox-newtab-de-de), und welchen
erinnerungspolitischen Stellenwert räumt der
Kulturstaatsminister den Formen des Erinnerns
respektive den Erinnerungsorten an/für das am 30. Januar
1945 durch ein sowjetisches U-Boot versenkte
Flüchtlingsschiff „Wilhelm Gustloff“, welches
rund 30 Kilometer vor der polnischen Küste auf
Grund liegt, ein?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 18. Dezember 2025
Wracks von Schiffen der Kriegsmarine stehen als ehemalige
Rüstungsgegenstände des Deutschen Reichs im Eigentum der Bundesrepublik
Deutschland als dessen Rechtsnachfolgerin. Sofern sie Seekriegsgräber
sind, werden sie – wie andere Kriegsgräber – nach den Genfer
Abkommen geschützt, deren Vertragspartei Deutschland ist. Der Beauftragte
der Bundesregierung für Kultur und Medien räumt dem Wrack der
„Wilhelm Gustloff“ einen ebenso hohen Stellenwert ein wie allen
anderen Seekriegsgräbern. Das Gedenken an die Opfer von Krieg und
Gewaltherrschaft wird auch durch das Engagement des Volksbunds
Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. unterstützt.
Der Erhalt der Kriegsgräberstätten im Inland ist zudem gesetzliche
Aufgabe nach dem Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von
Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz). Demnach sind die Länder
für Erhalt, Instandhaltung und Pflege der Gräber vor Ort
eigenverantwortlich zuständig, finanziert durch Bundesmittel. Das Gräbergesetz
(GräbG) sichert das ewige Ruherecht für Gräber von Opfern von Krieg
und Gewaltherrschaft, einschließlich vieler Seekriegstoter, um Mahnung
und Erinnerung zu bewahren.
7. Abgeordnete
Nicole Hess
(AfD)
Gibt es einen belegbaren Nachweis dafür, dass –
bezogen auf die WEIMER MEDIA GROUP und
die von Dr. Wolfram Weimer verkündete
Stimmrechtsübertragung an seine Frau – diese
Stimmrechtsübertragung tatsächlich stattgefunden hat,
und wenn ja, in welcher Form ist diese
Übertragung erfolgt, und existiert hierzu ein schriftlicher
Vertrag, beziehungsweise fand die Abtretung
mündlich oder notariell statt?
Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister
vom 18. Dezember 2025
Die konkrete Ausgestaltung der Stimmrechtsübertragung stellt keine
Angelegenheit im Verantwortungsbereich der Bundesregierung dar.
8. Abgeordneter
Maximilian Kneller
(AfD)
Welche Gesamtkosten sind der Bundesregierung
für die Klausurtagung des Bundeskabinetts vom
30. September bis 1. Oktober 2025 entstanden
(bitte nach Kostenarten aufschlüsseln)?
Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister
vom 17. Dezember 2025
Folgende Gesamtkosten sind entstanden:
Kostenarten Ist in
Euro
Catering und komplette Verpflegung inkl.
Serviceleistungen
37.167
Reisekosten (letzte Abrechnung 01.11.2025) 2.709
Veranstaltungstechnik und -aufbau 156.835
Fahrzeuganmietung, Shuttle-Service 10.669
Sicherheit 23.278
Gesamt 230.658
9. Abgeordneter
David Schliesing
(Die Linke)
Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand bei der
Einführung einer Selbstverpflichtung oder
Investitionsverpflichtung für Streamer und TV-Sender,
und welche Regelungen will die Bundesregierung
darin zur Art und Höhe der Selbstverpflichtungen
sowie den Laufzeiten vereinbaren?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 15. Dezember 2025
Die im Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode vereinbarte
Investitionsverpflichtung verfolgt das Ziel einer nachhaltigen Stärkung der
europäischen, insbesondere der deutschen Produktionslandschaft. Dies soll
durch verstärkte Reinvestitionen in den Produktionsmarkt durch
diejenigen erreicht werden, die maßgeblich vom deutschen Zuschauermarkt
und der wirtschaftlichen Anreizförderung profitieren. Zur Umsetzung
dieses Ziels hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
Medien (BKM) mit allen relevanten Streamern, privaten und öffentlichen
Sendern Gespräche über eine gesetzliche Lösung sowie Ansätze zu
freiwilligen Selbstverpflichtungen geführt. Von allen Unternehmen liegen
dem BKM mittlerweile individuelle Investitionszusagen für die
kommenden fünf Jahre (2026–2030) vor. Über die Inhalte und Effekte der
Selbstverpflichtungen sowie die weiteren Schritte zur Umsetzung der
Investitionsverpflichtung stimmt sich die Bundesregierung derzeit ab und
wird hierüber anschließend informieren.
10. Abgeordnete
Isabelle Vandre
(Die Linke)
Beabsichtigt die Bundesregierung, der Stiftung
Garnisonkirche Potsdam weitere Mittel zur
Verfügung zu stellen, und wenn ja, in welchem
Umfang, und seit wann führt die Bundesregierung
Gespräche mit der Stiftung über eine weitere
Finanzierung?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 18. Dezember 2025
Seitens der Bundesregierung wurden der Stiftung Garnisonkirche
Potsdam keine weiteren Mittel in Aussicht gestellt. Es ist keine weitere
Förderung mit Bundesmitteln beabsichtigt.
11. Abgeordnete
Isabelle Vandre
(Die Linke)
Inwieweit war das Betriebskonzept, z. B. auch in
Hinblick auf erwartete Besucherzahlen und eine
kostendeckende Finanzierung ohne langfristige
finanzielle Unterstützung aus dem Bundeshaushalt,
für die Gewährung von Fördermitteln für die
Stiftung Garnisonkirche Potsdam relevant, und
welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus Berichten über eine perspektivische
Finanzierungslücke in Höhe von 300.000 bis
500.000 Euro pro Jahr?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 19. Dezember 2025
Die Finanzierung des Betriebs des Turms der Garnisonkirche Potsdam
wurde durch ein Betriebs- und Nutzungskonzept der Stiftung
Garnisonkirche Potsdam im Rahmen der Antragsstellung zur Gewährung von
Fördermitteln plausibel dargelegt. Auf dieser Basis wurden die
Fördermittel gewährt.
Es liegt in der Verantwortung der Stiftung, die Finanzierung des Betriebs
dauerhaft sicherzustellen und etwaige Finanzierungslücken zu schließen.
Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an den Betriebskosten.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
12. Abgeordneter
Dr. Moritz
Heuberger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aus welchen Gründen werden die
Erläuterungstexte zu teilweise digitalen Haushaltstiteln nicht
in maschinenlesbarer Form auf bundeshaushalt.de
bereitgestellt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 19. Dezember 2025
Die finalen Haushalte stehen auf den Internetseiten des
Bundesministeriums der Finanzen zur Verfügung, als Sichtformat PDF und bis zur
Titelebene auch maschinenlesbar. Aufgrund der Komplexität und der
Vielfalt der Datenstrukturen werden die über den Titelansatz
hinausgehenden Informationen „nur“ als sichtbares Druckbild (PDF)
präsentiert. Diese gewählte Darstellung ermöglicht eine inhaltlich korrekte
Interpretation, die auch durch eine grafische Aufarbeitung des
Zahlenwerks zusätzlich unterstützt wird. Die Sichtformate in PDF stehen
ebenfalls zum Download zur Verfügung.
13. Abgeordnete
Ricarda Lang
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aus welchen Gründen können die
Haushaltsanmeldungen der Bundesministerien nicht in einer
geeigneten Forschungsumgebung, etwa einem
Forschungsdatenzentrum, der Wissenschaft
zugänglich gemacht werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 17. Dezember 2025
Gemäß § 27 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sind die Voranschläge
(Haushaltsanmeldungen) von der für den Einzelplan zuständigen Stelle
dem Bundesministerium der Finanzen zu dem von ihm zu
bestimmenden Zeitpunkt zu übersenden. Unter einem Voranschlag sind die von
einer oder einem Beauftragten für den Haushalt zu erstellenden
Unterlagen zu verstehen, mit denen die Vorstellungen des jeweiligen Ressorts
insbesondere über Einnahmen, Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen beim Bundesministerium der Finanzen für das nächste
Haushaltsjahr und die Finanzplanung angemeldet werden (§ 27 Absatz 1
BHO i. V. m. § 9 Absatz 2 BHO).
Die für den Einzelplan zuständige Stelle hat die Voranschläge zugleich
dem Bundesrechnungshof zu übersenden (§ 27 Absatz 2 BHO). Die
Übersendung an den Bundesrechnungshof dient dessen frühzeitiger
Information und Einbindung in den Haushaltsaufstellungsprozess.
Eine darüber hinausgehende Zurverfügungstellung der Voranschläge an
Dritte – etwa an Forschungsdatenzentren oder die Wissenschaft – ist
nicht vorgesehen. Die Voranschläge sind Teil des regierungsinternen
haushaltswirtschaftlichen Willensbildungsprozesses und bilden die
Grundlage der internen Haushaltsverhandlungen zwischen den
Fachministerien und dem Bundesministerium der Finanzen. Sie können im
Verfahren gemäß § 28 Absatz 1 Satz 2 BHO verändert werden, wovon
regelmäßig Gebrauch gemacht wird.
Die Voranschläge sind damit ausschließlich für den internen Gebrauch
innerhalb der Bundesregierung bestimmt. Sie werden nicht
veröffentlicht und auch dem Parlament nicht zur Verfügung gestellt;
parlamentarischer Beratungs- und Entscheidungsgegenstand ist allein der von der
Bundesregierung beschlossene Haushaltsentwurf (§ 29 Absatz 1 BHO).
Bei dem Finanzplan des Bundes handelt es sich um ein rein
regierungsinternes Planungsinstrument. Es entspricht daher der ständigen Praxis
der Bundesregierung, über den Finanzplan in der (unter anderem auch
als Bundestagsdrucksache) veröffentlichten Form hinaus keine weiter
gehenden Detailangaben, insbesondere auch nicht auf der Ebene
einzelner Titel zu veröffentlichen. Hiervon umfasst werden auch die
Voranschläge, aus denen Rückschlüsse auf die der Finanzplanung zugrunde
liegenden Zahlen gezogen werden können.
Die Zurverfügungstellung der Voranschläge in einer
Forschungsumgebung würde daher der Funktion der Voranschläge als regierungsinterne,
noch veränderliche Arbeitsgrundlage widersprechen und ist daher nicht
vorgesehen.
14. Abgeordneter
Reinhard Mixl
(AfD)
Wie verteilte sich im Jahr 2024 die
Gläubigerstruktur der Schulden des Bundes auf inländische
und ausländische Gläubiger, wobei die
ausländischen Gläubiger weiter nach Eurozone, Nicht-
Eurozone und den USA aufgeschlüsselt werden
sollen?
15. Abgeordneter
Reinhard Mixl
(AfD)
Welchen prozentualen Anteil an den Schulden des
Bundes hielten 2024 die folgenden Unternehmen:
The Vanguard Group, Inc.; Capital World
Investors; BlackRock Fund Advisors; BlackRock
Advisors (U.K.); BlackRock Asset Management
(Deutschland) AG; BlackRock Investment
Management (U.K.) LTD?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 17. Dezember 2025
Die Fragen 14 und 15 werden zusammen beantwortet.
Wie bereits in der Vorbemerkung zur Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
21/372 ausgeführt, erfolgt die Kreditaufnahme des Bundes an den Geld-
und Kapitalmärkten über die Emission von Bundeswertpapieren. Die
hervorragende Handelbarkeit von Bundeswertpapieren setzt deren
Ausgestaltung als Inhaberpapiere voraus.
Die freie Handelbarkeit trägt – neben der hohen Liquidität von
Bundeswertpapieren und der sehr guten Bonität des Bundes – entscheidend
dazu bei, dass die Zinskosten Deutschlands im Vergleich zu anderen
europäischen Ländern und auch international niedrig sind.
Inhaberschuldverschreibungen können täglich gehandelt werden und
den Eigentümer wechseln. Die Gläubiger des Bundes können private
wie öffentliche Investoren sein und sind weltweit gestreut. Der Bund
kann die Halterstruktur von Bundeswertpapieren daher immer nur
anhand von Indikatoren schätzen. Es liegen keine Aufschlüsselungen über
die Halter vor und es wäre auch nicht möglich, nachzuhalten, welche
Person oder Institution Bundeswertpapiere hält. Eine grobe Schätzung
zur Gläubigerstruktur findet sich in der von der Bundesrepublik
Deutschland - Finanzagentur GmbH veröffentlichten Übersicht zu
Anteilen der gehaltenen Bundeswertpapiere (www.deutsche-finanzagentu
r.de/finanzierung-des-bundes/der-bund-als-emittent/glaeubigerstruktur).
16. Abgeordneter
Bernd Schattner
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie das
Bundesministerium der Finanzen den Viehbestand
von Landwirten neu bewerten will und welche
Umstellungsgewinne in der Einkommensteuer je
Großvieheinheit bei Rind und Schwein anfallen
(wenn ja, bitte tabellarisch angeben; www.agrarhe
ute.com/management/finanzen/bmf-bewertet-vieh
bestand-neu-landwirten-drohen-umstellungsgewin
ne-638024)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 15. Dezember 2025
Das Bundeministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat
die Standardherstellungskosten für den Viehbestand von Landwirten
Anfang 2025 aktualisiert. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und
die obersten Finanzbehörden der Länder haben die steuerliche
Anwendung dieser aktualisierten Standardherstellungskosten mittels BMF-
Schreiben abgestimmt, dessen Veröffentlichung im Bundessteuerblatt
veranlasst ist. Das BMF-Schreiben ist unter www.bundesfinanzministeri
um.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkomme
nsteuer/2025-12-08-bewertung-tiere-land-forst.html einsehbar. Hierin ist
auch eine steuerliche Rücklageoption für sich ergebende
Umstellungsgewinne enthalten.
17. Abgeordneter
Stefan Schmidt
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Inwiefern erwägt die Bundesregierung, die
Einzahlungen im Rahmen der Frühstartrente bei
Erreichen der Volljährigkeit den Menschen zur
freien Verfügung bereitzustellen, beispielsweise für
das erste eigene Auto nach dem 18. Lebensjahr,
so wie es die CSU-Abgeordnete Mechthild
Wittmann in ihrer Plenarrede am 4. Dezember 2025
behauptet hat (vgl. Plenarprotokoll 21/47,
S. 5534), anstatt Sparvermögen erst mit Erreichen
der Regelaltersgrenze auszuzahlen (vgl.
Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die
21. Legislaturperiode, S. 19), und wie will die
Bundesregierung sicherstellen, dass das
Sparvermögen im Rahmen der Frühstartrente vor dem
Erreichen der Regelaltersgrenze von den
Vorsorgenden nicht selbst entnommen werden kann?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 15. Dezember 2025
Zur Ausgestaltung der Frühstart-Rente ist zunächst ein
Gesetzgebungsvorschlag erforderlich. Schlussfolgerungen bleiben insoweit dem
Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. Es sei allerdings darauf hingewiesen,
dass die Frühstart-Rente ein Startkapital für die steuerlich geförderte
private Altersvorsorge darstellen und mit dieser eng verzahnt werden soll.
Ziel des Vorhabens ist die Förderung des Vermögensaufbaus für die
Alterssicherung.
18. Abgeordnete
Isabelle Vandre
(Die Linke)
Wie hoch sind nach Kenntnis der
Bundesregierung die Aufdeckungszahlen und die tatsächlich
realisierten Rückforderungsbeträge bei
grenzüberschreitender Steuerkriminalität seit Einführung
des automatischen Informationsaustauschs (CRS;
bitte seit 2012 jährlich aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 19. Dezember 2025
Der Bundesregierung liegen hiezu keine Daten vor. Die Auswertung der
Meldungen nach dem CRS (Common Reporting Standard –
Finanzkonteninformationsaustausch) obliegt nach der Finanzverfassung der
Bundesrepublik Deutschland den Ländern.
19. Abgeordnete
Isabelle Vandre
(Die Linke)
Wurden von der Bundesregierung seit 2012
sogenannte Steuer-CDs zur Verfolgung von
Steuerstraftaten käuflich erworben, und sind
Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern, die der
Steuerfahndung solche Datenträger aushändigen, nach
Auffassung der Bundesregierung gemäß der
sogenannten „Whistleblower-Richtlinie“ (EU-
Richtlinie 2019/1937) ausreichend geschützt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 19. Dezember 2025
Der Erwerb von Daten gehört nicht zu den ministeriellen Aufgaben.
Aufgrund dessen hat kein Bundesministerium entsprechende Daten
erworben.
Es fanden jedoch folgende Erwerbe durch nachgeordnete Behörden
statt:
1. Erwerb der sog. Dubai-Daten durch das Bundeszentralamt für
Steuern im Jahr 2021;
2. Erwerb der sog. Panama-Papers durch das Bundeskriminalamt im
Jahr 2017.
Die Länder sind nach dem Grundgesetz für den Steuervollzug und die
Strafverfolgung zuständig. Dazu gehören auch Erwerbe
steuererheblicher Daten. Das Bundesministerium der Finanzen unterstützt die Länder
im gesetzlichen Rahmen mit allen hierfür erforderlichen Maßnahmen.
Die sogenannte „Whistleblower-Richtlinie“ (EU-Richtlinie 2019/1937)
wurde in Deutschland durch das Gesetz für einen besseren Schutz
hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz
von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, umgesetzt.
Zentraler Bestandteil ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das
am 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist. Das HinSchG kommt auf
Sachverhalte zur Anwendung, die sich nach seinem Inkrafttreten ereignet haben.
Dessen sachlicher Anwendungsbereich umfasst auch Steuerstraftaten
(§ 2 Absatz 1 Nummer 1 HinSchG). Hinweisgebende Personen sind
umfassend vor Repressalien geschützt, soweit auch der persönliche
Anwendungsbereich nach § 1 HinSchG eröffnet ist und die Meldung an eine
der dort vorgesehenen internen oder externen Meldestellen erfolgt
(§ 17 f. HinSchG, §§ 28 ff. HinSchG) oder ein Verstoß unter den
Voraussetzungen von § 32 HinSchG offengelegt wird.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
20. Abgeordneter
Peter Bohnhof
(AfD)
Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung
der eID-Karte (Bundestagsdrucksache 19/9078),
ohne dass zuvor alle ausstellenden
Meldebehörden in die Lage versetzt worden sind, das zur
Ausstellung einer eID-Karte vorgelegte
Ausweisdokument auf Richtigkeit zu überprüfen (vgl.
www.sueddeutsche.de/wirtschaft/eid-karte-sicher
heitsrisiko-deutschland-betrueger-folgen-li.334
7462)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 19. Dezember 2025
Die eID-Karte ermöglicht es in Deutschland lebenden
Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern, digitale Verwaltungsleistungen mit
Vertrauensniveau hoch in Anspruch zu nehmen und auf diese Weise
Präsenztermine in den Behörden zu verringern. Die Antragsbearbeitung umfasst
neben der Feststellung der Echtheit vorgelegter Ausweisdokumente
(Prüfung auf Verfälschung oder Totalfälschung) und anlassbezogen
einem Abgleich mit der Sachfahndung vor allem auch die
Identifizierung der Person (Abgleich des Lichtbilds mit der anwesenden Person)
und erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den von den
Ländern benannten eID-Karte-Behörden. Dokumentenprüfgeräte in
diesen Behörden können dabei die Echtheitsprüfung eines vorgelegten
inländischen/ausländischen Ausweisdokuments unterstützen. Im Ergebnis
bleibt allerdings die Tätigkeit der Sachbearbeiterin bzw. des
Sachbearbeiters für den sorgfältigen Lichtbildabgleich und die Identifizierung der
antragstellenden Person stets erforderlich, um den möglichen
Missbrauch eines echten, einwandfreien ausländischen Identitätsdokuments
durch eine andere Person zu verhindern oder eine Sachfahndungsabfrage
zum vorgelegten echten Ausweisdokument zu veranlassen.
Insoweit die Polizei aufgrund konkret auftretender
Kriminalitätsphänome Sicherheitsrisiken für bestimmte Regionen analysiert hat und den
betroffenen örtlichen eID-Karte-Behörden empfiehlt und zugleich anbietet,
bei der Vorlage von ausländischen Identitätsdokumenten aus bestimmten
Staaten eine Sachfahndungsabfrage zu veranlassen oder – sofern noch
nicht vorhanden – Dokumentenprüfgeräte zu nutzen, sollte die
Landespolizei ihre Handlungsempfehlung landesintern kommunizieren, damit
die Handlungsempfehlungen von den eID-Karte-Behörden geprüft und
umgesetzt werden können.
21. Abgeordnete
Clara Bünger
(Die Linke)
Welche Zahlenangaben oder zumindest
Einschätzungen kann die Bundesregierung zur bisherigen
Praxis der Härtefallprüfung nach § 22 des
Aufenthaltsgesetzes im Rahmen der zweijährigen
Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär
Schutzberechtigten machen (etwa zur Zahl
entsprechender Härtefallanzeigen bzw. Dossiers,
bisherige Entscheidungen und Ergebnisse der
Prüfungen, erteilte Visa usw.), und wie bewertet die
Bundesregierung die bisherige Zahl entsprechend
erteilter Visa vor dem Hintergrund, dass der
Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte in
seinem Urteil vom 9. Juli 2021 (M. A. gegen
Dänemark) die individuelle Abwägung aller
Einzelfallumstände forderte und eine Ausnahmeregelung
bei der Aussetzung des Familiennachzugs
lediglich für außergewöhnliche Fälle als unzureichend
ansah (ebd., Randnummer 192) und in seinem
Urteil vom 20. Oktober 2022 (M.T. u. a. gegen
Schweden) einen Verstoß gegen Artikel 8 der
Europäischen Menschenrechtskonvention unter
anderem nur deshalb verneinte, weil trotz der
generellen Aussetzung des Familiennachzugs nach
Einzelfallprüfungen eine erhebliche Anzahl
entsprechender Aufenthaltsgenehmigungen für
Familienangehörige von subsidiär
Schutzberechtigten erteilt worden war, und zwar zwischen 15.000
und 20.0000 im Jahr (ebd., Randnummern 43 und
83, bitte begründen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 16. Dezember 2025
Sofern sich Ihre Frage mit der Rechtsprechung des Europäische
Gerichtshofs für Menschenrechte auseinandersetzt, wird auf den
Gesetzentwurf zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär
Schutzberechtigten auf Drucksache 21/321 des Deutschen Bundestages hingewiesen.
Dort wird dargestellt, dass die zweijährige Aussetzung des
Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten den verfassungs-, völker- und
europarechtlichen Vorgaben gerecht wird, weil diesen Vorgaben durch
§ 104 Absatz 14 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) dadurch
Rechnung getragen wird, dass Aufnahmen nach §§ 22 und 23 AufenthG
weiterhin möglich sind, soweit die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt
sind.
Bislang sind 2.586 Härtefallanzeigen bei der Internationalen
Organisation für Migration (IOM) eingegangen. Die meisten befinden sich dort
noch in der Phase der Sachverhaltskonsolidierung. Derzeit befinden sich
die Anzeigen von 90 Personen in der Prüfung durch das Auswärtige
Amt. In zwei Fällen wurden bislang Visa erteilt.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1,
7, 8 und 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf
Bundestagsdrucksache 21/1732 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 42 der Abgeordneten Clara Bünger auf
Bundestagsdrucksache 21/2387 verwiesen.
22. Abgeordneter
Dr. Gottfried
Curio
(AfD)
In wie vielen Fällen wurde der Status „vollziehbar
ausreisepflichtig“ von Ausländern in den Jahren
2021 bis 2025 im Ausländerzentralregister
gelöscht (bitte jahresweise und danach, ob
Löschung ohne Behördenkontakt oder aufgrund
Meldung einer aktenführenden Behörde erfolgte,
aufschlüsseln), weil sie als „unbekannt verzogen“
galten (vgl. Antwort der Bundesregierung auf
meine Schriftliche Frage 23 auf
Bundesdrucksache 21/3136), und in wie vielen Fällen wurden im
selben Zeitraum Ausländer nach einer solchen
Löschung erneut als in Deutschland aufhältig
erfasst, weil ein solcher Status wieder von einer
aktenführenden Behörde an das Register gemeldet
wurde?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 19. Dezember 2025
Entsprechende Statistiken liegen der Bundesregierung nicht vor. Im
Ausländerzentralregister (AZR) werden Daten im Sinne der erfragten
historischen Konstellationen nicht erfasst.
23. Abgeordneter
Leon Eckert
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Bis zu welchem Zeitpunkt geht die
Bundesregierung nach aktueller Planung von einer
Fertigstellung und anschließenden Veröffentlichung des
Schutzraumkonzeptes aus?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 16. Dezember 2025
Die Fachebenen des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des
Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
haben im Auftrag der 221. Innenministerkonferenz (IMK) ein
Schutzraumkonzept erarbeitet und mit den Ländern in der Bund-Länder-offenen-
Arbeitsgruppe Zivile Verteidigung/Zivil-Militärische-Zusammenarbeit
(BLoAG ZV/ZMZ) fachlich abgestimmt. Dieses Konzept wird derzeit
auch im Hinblick auf den Haushalt bewertet. Auf dieser Grundlage
werden weitere Entscheidungen abgeleitet. Ein konkreter Zeitpunkt zur
Fertigstellung und anschließenden Veröffentlichung des
Schutzraumkonzeptes kann derzeit nicht genannt werden.
24. Abgeordneter
Leon Eckert
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Sirenen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung an das Modulare Warnsystem (kurz:
MoWaS) in den Landkreisen Freising,
Pfaffenhofen und Neuburg-Schrobenhausen angebunden
(bitte nach Landkreis aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 17. Dezember 2025
Es gibt derzeit noch keine technische Schnittstelle zur Ansteuerung von
Sirenen aus dem Modularen Warnsystem (MoWaS). Daher ist
deutschlandweit noch keine Sirene an das MoWaS angeschlossen.
25. Abgeordneter
Marcel Emmerich
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Kenntnis hat das Bundesministerium des
Innern zu den polizeilichen Maßnahmen gegen
deutsche Staatsbürger im Rahmen eines
Auswärtsspiels des VfB Stuttgart im niederländischen
Deventer am 27. November 2025, und wird das
Bundesministerium des Innern innerhalb
europäischer Kooperationsgremien verbindliche
Standards im Umgang mit Auswärtsfans vorschlagen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 16. Dezember 2025
Dem Bundesministerium des Innern liegt die Medienberichterstattung zu
dem Auswärtsspiel des VfB Stuttgart am 27. November 2025 in
Deventer vor. Ein vertiefter Erkenntnisaustausch mit niederländischen
Behörden erfolgte durch die hierfür zuständige Zentralen Informationsstelle
Sporteinsätze des Landes Nordrhein-Westfalen.
Polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Fußballspielen liegen
grundsätzlich in der Verantwortung der nationalen zuständigen
Polizeibehörde der Heimmannschaft und erfolgen auf Grundlage der jeweiligen
nationalen Rechtsvorschriften.
Für die polizeiliche Zusammenarbeit bei Sportereignissen mit
internationaler Dimension bestehen auf EU-Ebene einschlägige
Kooperationsinstrumente, unter anderem:
– Entschließung des Rates betreffend ein aktualisiertes Handbuch mit
Empfehlungen für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit
und das Sicherheitsmanagement im Zusammenhang mit
Fußballspielen von internationaler Dimension, die zumindest einen Mitgliedstaat
betreffen („EU-Fußballhandbuch“) aus dem Jahr 2024 (https://data.co
nsilium.europa.eu/doc/document/ST-11160-2024-INIT/de/pdf, letzter
Zugriff: 12. Dezember 2025, 13:50 Uhr)
– Beschluss des Rates der Europäischen Union zur 18. Sitzung der
sportverantwortlichen Minister (MSL), vom 9. Oktober 2024 (https://
rm.coe.int/msl18-08-declarations-made-by-the-heads-of-delegations/
1680b57b74, letzter Zugriff: 12. Dezember 2025, 13:40 Uhr)
– Beschluss des Rates der Europäischen Union über die Sicherheit bei
Fußballspielen von internationaler Bedeutung, vom 25. April 2002
(https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:0
2002D0348-20070616, letzter Zugriff: 12. Dezember 2025, 13:51
Uhr)
– Europäisches Übereinkommen über Gewalttätigkeit und
Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei
Fußballspielen, aus dem Jahr 1985 (SEV 120 – Europäisches
Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von
Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen,
letzter Zugriff: 12. Dezember 2025, 13:55 Uhr)
Ergänzend liegt mit der Saint-Denis-Konvention des Europarates
einschließlich ihrer Anhänge ein umfassendes Regelwerk vor, das ein
einheitliches Verständnis der komplexen Anforderungen an die
Organisation und Durchführung von Sportveranstaltungen schafft. Die
zuständigen Behörden und Organisationen der Bundesrepublik Deutschland
wirken an der Ausarbeitung, Evaluation und Weiterentwicklung dieser
Instrumente kontinuierlich mit. Eine darüberhinausgehende Initiative zur
Einführung verbindlicher Standards wird fortlaufend im Rahmen der
bestehenden europäischen Kooperationsformate geprüft.
26. Abgeordneter
Marcel Emmerich
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Was hat die Innenministerkonferenz am 5.
Dezember 2025 anlässlich der Debatte zu
sogenannten Böllerverboten konkret beschlossen, und
spricht sich der Bundesminister des Innern
Alexander Dobrindt dafür aus, das
Sprengstoffgesetz so zu ändern, dass Länder und Kommunen
selbst besser über lokale Böllerverbote
entscheiden können (wenn ja, wie; www.tagesspiegel.de/b
erlin/bollerverbote-zu-silvester-was-2025-in-berli
n-gilt--und-was-2026-kommen-konnte-1502559
6.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 17. Dezember 2025
Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder
hat am 5. Dezember 2025 keinen Beschluss zu sogenannten
Böllerverboten gefasst.
Dessen ungeachtet diskutieren die Länder weiterhin die Frage der
Erweiterung der Möglichkeiten der zuständigen Behörden, privates
Silvesterfeuerwerk stärker zu reglementieren: Während sich einige Länder
mehr Handlungsspielräume für die zuständigen, zumeist kommunalen
Behörden wünschen, sehen andere hierfür keinen Bedarf oder sehen das
kritisch. Das Bundesinnenministerium hat sich gegenüber diesen
Diskussionen grundsätzlich offen gezeigt und prüft derzeit, inwieweit
diesen Anliegen inhaltlich und rechtstechnisch – durch Änderung des
Sprengstoffgesetzes oder der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
– Rechnung getragen werden könnte, und steht hierzu weiterhin im
Austausch mit den Ländern.
27. Abgeordneter
Marcel Emmerich
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Sirenen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung an das Modulare Warnsystem (kurz:
MoWaS) in den folgenden Stadt- und Landkreisen
in Baden-Württemberg angebunden (bitte
aufschlüsseln nach Stadt- und Landkreisen): Alb-
Donau-Kreis, Freiburg im Breisgau (Stadtkreis),
Heidelberg (Stadtkreis), Heilbronn (Stadtkreis),
Hohenlohekreis, Karlsruhe (Stadtkreis), Landkreis
Biberach, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald,
Landkreis Esslingen, Landkreis Emmendingen,
Landkreis Freudenstadt, Landkreis Göppingen,
Landkreis Heilbronn, Landkreis Karlsruhe,
Landkreis Ludwigsburg, Landkreis Reutlingen,
Landkreis Rottweil, Landkreis Tübingen, Landkreis
Tuttlingen, Stuttgart (Stadtkreis), Ulm
(Stadtkreis), Zollernalbkreis?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 18. Dezember 2025
Es gibt derzeit noch keine technische Schnittstelle zur Ansteuerung von
Sirenen aus dem Modularen Warnsystem (MoWaS). Daher ist
deutschlandweit noch keine Sirene an das MoWaS angeschlossen.
28. Abgeordneter
Peter Felser
(AfD)
Wie viele Rückführungen werden mit Blick auf
das Bundeslagebild „Kriminalität im Kontext von
Zuwanderung“ für das Jahr 2024 und mit Blick
auf die Berechnungen der Bild–Zeitung (www.bil
d.de/politik/inland/kriminalitaet-in-deutschland-sc
hockierende-zahlen-enthuellt-6935276d074aff607
6811f93), nach denen Tatverdächtige aus Syrien
und Afghanistan bei Gewaltdelikten in
Deutschland deutlich überrepräsentiert sind und mit Blick
auf Äußerungen des Bundesministers des Innern
Alexander Dobrindt (www.welt.de/politik/deutsch
land/article69367ef89f2b81ad2ac9fd6a/migratio
n-bka-veroeffentlicht-lagebild-zu-zuwanderern-z
wei-gruppen-stark-ueberrepraesentiert.html),
wonach Rückführungen nach Afghanistan und
Syrien vorbereitet würden, um Straftäter und
Gefährder abzuschieben, aktuell in Deutschland
vorbereitet (bitte die Gesamtzahl sowie die Top 10
der Herkunftsländer dieser Personen angeben),
und wie viele Rückführungen sind bislang
gescheitert?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 17. Dezember 2025
Die Bundesregierung arbeitet daran, Rückführungen nach Afghanistan
und Syrien zu ermöglichen. Für den Vollzug des Aufenthaltsrechts sind
grundsätzlich die Länder zuständig. Zur Planung konkreter Maßnahmen
nimmt die Bundesregierung keine Stellung.
29. Abgeordnete
Schahina Gambir
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat Deutschland der EU, nachdem der
Resettlementplan der EU für 2026/2027 am 9. Dezember
2025 veröffentlicht wurde (Interinstitutional File
2025/0356 (NLE)), sein Kontingent für
Humanitäre Aufnahmen über Resettlement für 2026 und
2027 inzwischen gemeldet, und wenn ja, wie
hoch ist dieses und aus welchen Regionen sollen
Geflüchtete über Resettlement in Deutschland
aufgenommen werden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 18. Dezember 2025
Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben in ihrem
Koalitionsvertrag eine Beendigung der freiwilligen Bundesaufnahmeprogramme,
soweit wie möglich, vereinbart. Deutschland hat mit Blick auf die
derzeitige Aussetzung des Resettlements bisher keinen Beitrag zum
Unionsplan für die Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen
gemeldet. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, während der gesamten
Laufzeit des Unionsplans Meldungen abzugeben.
30. Abgeordneter
Ates Gürpinar
(Die Linke)
Welche konkreten Maßnahmen ergreift oder plant
die Bundesregierung, um den Vertrieb von
Artikeln mit rechtsextremer Symbolik oder
einschlägigen rechten Codes über internationale Online-
Marktplätze wie Temu (vgl. www.rnd.de/wirtscha
ft/verkauf-von-nazi-produkten-auf-temu-und-co-i
st-das-legal-und-was-wird-dagegen-unternomme
n-U3NTJHCLBZDKFLJA3NIIMA3A6U.html)
wirksam zu unterbinden – sowohl in Fällen
eindeutig verfassungswidriger Kennzeichen als auch
bei Darstellungen, die nicht ausdrücklich unter
§ 86a des Strafgesetzbuchs fallen, in der
rechtsextremen Szene jedoch als Erkennungszeichen
genutzt werden –, und welche Schlussfolgerungen
zieht die Bundesregierung vor diesem
Hintergrund bislang aus der vorläufigen Feststellung der
EU-Kommission von Verstößen gegen den Digital
Services Act gegenüber solchen Plattformen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 17. Dezember 2025
Der Digital Services Act (DSA) ist ein wichtiges Instrument zur
Bekämpfung illegaler Inhalte im Netz. Es ist wichtig, dass dieses
Instrument besteht, damit das Recht, das offline gilt, auch online gilt; egal
woher die Plattform stammt. Die Bundesregierung begrüßt daher
ausdrücklich die von der Europäischen Kommission eingeleiteten
Auskunftsersuchen, insbesondere zu E-Commerce-Playern. Die Bundesregierung setzt
sich gegenüber der Europäischen Kommission dafür ein, dass der
Digital Services Act konsequent umgesetzt wird. Dazu hat sie sich auch im
Aktionsplan E-Commerce bekannt. Der Digital Services Act legt
Plattformbetreibern umfassende Sorgfaltspflichten im Internet auf. Sehr
große Plattformen müssen daher eine Risikoanalyse und
Risikominderungsmaßnahmen durchführen und spätestens, wenn sie von einem illegalen
Inhalt Kenntnis erlangen, diesen entfernen.
Im Januar wurde der Aktionsplan E-Commerce veröffentlicht, der
darauf abzielt, dem zunehmenden Import nichtkonformer Produkte aus
Drittstaaten entgegenzuwirken. Als nicht konform gelten alle Produkte,
die nicht mit den geltenden Rechtsvorschriften übereinstimmen,
einschließlich solcher, die eindeutig verfassungswidrige Kennzeichen
tragen. Der Aktionsplan E-Commerce zielt schwerpunktmäßig auf die
Stärkung der Marktüberwachung im Onlinehandel. Im Rahmen eines
Praxischecks entwickelt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWE) derzeit gemeinsam mit Marktüberwachungsbehörden und
anderen relevanten Stakeholdern konkrete Vorschläge, wie die
Marktüberwachungsbehörden effizienter und wirkungsstärker im Onlinehandel
vorgehen können. Das BMWE wird sich zudem aktiv bei dem von der
Europäischen Kommission geplanten „Product Act“ unter anderem zur
Überarbeitung der Marktüberwachungs-Verordnung und des New
Legislative Frameworks einbringen. Darüber hinaus unterstützt das BMWE
die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene
Marktüberwachungsbehörde auf EU-Ebene in einigen Prioritätsbereichen wie E-
Commerce Importe aus Drittstaaten.
Nach § 1 Absatz 3 des Zollverwaltungsgesetzes überwachen die
Zollbehörden im grenzüberschreitenden Warenverkehr die Einhaltung von
nationalen Vorschriften, die das Verbringen von Waren in den, durch den
und aus dem Geltungsbereich verbieten oder beschränken. Weiter stellen
die Zollbehörden gemäß § 1 des Gesetzes zur Überwachung
strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote sicher, dass nicht Gegenstände
unter Verstoß gegen ein Strafgesetz, das ihre Einfuhr oder Verbreitung
aus Gründen des Staatsschutzes verbietet, in den räumlichen
Geltungsbereich des Gesetzes verbracht werden. Die Kontrollen der
Zollverwaltung erfolgen dabei risikoorientiert.
Die Zolldienststellen wirken somit bei der Überwachung des
Verbringens von Schriften, Abbildungen oder Artikel mit Darstellungen mit
verfassungswidrigem Inhalt in das Inland mit. Darstellungen, die nicht
unter ein normiertes Verbringungsverbot fallen, unterliegen nicht der
Mitwirkung der Zolldienststellen.
Um der digitalen Hasskriminalität im Internet ein wirkungsvolles
Instrument entgegenzusetzen, bearbeitet die Zentrale Meldestelle für strafbare
Inhalte im Internet (ZMI) des Bundeskriminalamts (BKA) auf
Grundlage der Zentralstellenfunktion des BKA gemäß § 2 des
Bundeskriminalamtgesetzes eingehende Meldungen von ihren Kooperationspartnern
zu Hass und Hetze im Netz.
Die ZMI BKA prüft die von ihren Kooperationspartnern angelieferten
Meldungen hinsichtlich einer strafrechtlichen Relevanz sowie möglicher
Gefährdungsaspekte, stellt nach Möglichkeit den mutmaßlichen
Verfasser fest und übermittelt im Erfolgsfall den Sachverhalt an die örtlich
zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern. Unter den
eingehenden Meldungen der ZMI sind vereinzelt Meldungen zu
strafbaren Inhalten auf Online-Marktplätzen enthalten, welche den ZMI-
Prozess durchlaufen und somit der Strafverfolgung zugeführt werden. In
diesem Zusammenhang wird durch die ZMI auch eine Löschung
relevanter Veröffentlichungen auf Online-Marktplätzen über die
Landesmedienanstalten veranlasst.
31. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung
linksextremistische Strukturen durch das
sogenannte Mietshäuser Syndikat gefördert oder
gefestigt (www.syndikat.org/), und wenn ja,
welchen sicherheitspolitischen Stellenwert misst sie
dieser Struktur aus einer bundesweiten
Perspektive bei?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 17. Dezember 2025
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
32. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
Wie viele Hisbollah-Anhänger leben nach
Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und wie
viele von ihnen besitzen keine deutsche
Staatsangehörigkeit (www.bild.de/politik/inland/hisboll
ah-mitglied-angeklagt-er-besorgte-terror-
drohnenim-kampf-gegen-israel-68c911f15edc9510719a
91d0)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 17. Dezember 2025
Die Mitglieder/Anhängerschaft der „Hizb Allah“ umfasst in
Deutschland 1.250 Personen (siehe Verfassungsschutzbericht 2024, Seite 239).
Eine statistische Aufschlüsselung der im Zusammenhang mit der „Hizb
Allah“ bearbeiteten Personen nach Staatsangehörigkeit erfolgt nicht.
33. Abgeordneter
Sebastian Maack
(AfD)
Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse über die
durchschnittliche Kinderzahl in den unteren,
mittleren und höheren Besoldungsgruppen der
Bundesbeamten (alternativ einfacher, mittlerer,
gehobener und höherer Dienst), und wenn ja, welche
(bitte nach Männern und Frauen für die
Altersstufen unter 30, 30 bis 40, über 40 Jahren
aufgliedern, dabei bitte Doppelzählungen vermeiden,
wenn beide Elternteile Bundesbeamte sind), und
wenn nein, warum nicht, und beabsichtigt sie ggf.
diesem Mangel abzuhelfen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 16. Dezember 2025
Eine Auswertung der gezahlten Kinderanteile im Familienzuschlag nach
§ 40 des Bundesbesoldungsgesetzes zum Stichtag 30. Juni 2024 ergibt
eine durchschnittliche Kinderzahl je Bundesbeamtin bzw.
Bundesbeamten in Höhe von 0,6 (im einfachen Dienst 0,3; im mittleren Dienst 0,5;
im gehobenen Dienst 0,6 und im höheren Dienst 0,9).
Bei den Bundesbeamten ergibt sich eine durchschnittliche Kinderzahl
von 0,6 (in der Altersgruppe unter 30 0,4; in der Altersgruppe 30 bis 40
0,7; in der Altersgruppe ab 40 0,7).
Bei den Bundesbeamtinnen zeigt sich hinsichtlich der durchschnittlichen
Kinderzahl mit 0,6 ein nahezu identisches Bild (in der Altersgruppe
unter 30 0,3; in der Altersgruppe 30 bis 40 0,6; in der Altersgruppe ab
40 0,7).
Der Familienzuschlag für Kinder wird je Kind nur einmal gezahlt, so
dass es keine Doppelzählungen geben kann.
34. Abgeordneter
Knuth Meyer-
Soltau
(AfD)
Auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage
und unter welcher gesetzlichen Ermächtigung
rechtfertigt die Bundesregierung die
Veröffentlichung des im Oktober 2025 erschienenen
Ratgebers des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz
und Katastrophenhilfe „Vorsorgen für Krisen und
Katastrophen“, wenn durch die Art und Weise der
staatlichen Kommunikation nach meiner
Auffassung der Eindruck entsteht, die Bevölkerung
werde nicht lediglich über Vorsorgemaßnahmen
informiert, sondern gezielt auf das Eintreten einer
Krise oder Katastrophe hingeführt, und wie
bewertet die Bundesregierung dies im Hinblick auf
die Grenzen staatlicher Kommunikation,
Öffentlichkeitsarbeit, die Wahrung der Grundrechte
sowie die möglichen Gefahr einer missbräuchlichen
Instrumentalisierung durch extremistische
Akteure?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 16. Dezember 2025
Die Bundesregierung leitet ihre Tätigkeit im Bereich des
Bevölkerungsschutzes ganz grundlegend aus Artikel 65 des Grundgesetzes – GG
(Regierungsverantwortung), Artikel 74 Absatz 1 Nummer 19 GG
(ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für den Schutz der
Zivilbevölkerung, d. h. Zivilschutz) sowie dem staatlichen Schutzauftrag aus
Artikel 2 Absatz 2 GG (Gewährleistung der körperlichen Unversehrtheit) ab.
Der Bund ist danach berechtigt und verpflichtet, die Bevölkerung über
Risiken, Vorsorgemöglichkeiten und Verhaltenshinweise zur eigenen
Sicherheit zu informieren.
Zentrale einfachgesetzliche Grundlage ist das Zivilschutz- und
Katastrophenhilfegesetz (ZSKG). Nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 ZSKG
gehört zu den Aufgaben des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe (BBK) „die Information der Bevölkerung über den
Zivilschutz, insbesondere über Schutz- und
Hilfeleistungsmöglichkeiten“. Dies umfasst auch die Erstellung und Verbreitung von
Informationsmaterialien, die geeignet sind, Bürger auf außergewöhnliche
Gefahrenlagen vorzubereiten.
Die Bundesregierung sieht keinen Anhaltspunkt dafür, dass durch Inhalt
oder Gestaltung des BBK-„Notfallratgebers“ der Eindruck entstehen
soll, die Bevölkerung werde „auf Krisen hingeführt“. Ziel ist vielmehr
die präventive, verhältnismäßige und faktenbasierte Risikoaufklärung.
Zudem haben in der Erarbeitung des BBK-„Notfallratgebers“
durchgeführte Erhebungen gezeigt, dass viele Menschen sich aus eigenem
Antrieb und ganz grundsätzlich mehr Informationen und
Vorbereitungsempfehlungen zum Thema Krieg wünschen. Viele Bürger haben sich
etwa im Kontext des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine mit
Sorgen und Fragen zum Thema Krieg an das BBK gewandt. Dies wurde
bei der Überarbeitung des Ratgebers berücksichtigt.
Der „Notfallratgeber“ enthält weder verpflichtende Anordnungen noch
Verhaltensgebote und bietet selbst keinen Anknüpfungspunkt für
extremistische Instrumentalisierung, da er ausschließlich praktische Hinweise
zur Vorsorge und Handlungsempfehlungen für außergewöhnliche
Gefahrenlagen enthält.
35. Abgeordneter
Sebastian
Münzenmaier
(AfD)
Wie viele zuvor ausländische Personen erhielten
in diesem Jahr bis zum 10. Dezember (oder
spätester verfügbarer Stichtag) die deutsche
Staatsangehörigkeit (wenn möglich bitte nach einzelnen
Bundesländern und unter Angabe der
deutschlandweit fünf häufigsten Herkunftsländer
aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 16. Dezember 2025
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche
Frage 36 auf Bundestagsdrucksache 21/1089 verwiesen.
36. Abgeordneter
Tobias Matthias
Peterka
(AfD)
Sieht die Bundesregierung in gegenwärtigen
Blockaden bzw. anderen auf die Störung von
Versammlungen von Parteien und deren
Teilorganisationen gerichteten Maßnahmen eine besondere
Bedrohung unserer Demokratie, die
gesetzgeberischen Handlungsbedarf hervorruft (wenn ja, bitte
konkrete Pläne darlegen, vgl. www.bild.de/news/i
nland/der-live-ticker-zum-gruendungskongress-de
r-afd-jugend-erste-zusammenstoesse-zwischen-po
lizei-und-demonstranten-69296fa4c25edce70ee7
21d9, abgerufen am 12. Dezember 2025)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 17. Dezember 2025
Die in Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) garantierte
Versammlungsfreiheit ist elementarer Bestandteil unserer freiheitlichen
demokratischen Grundordnung und unverzichtbare Rahmenbedingung für den
politischen Meinungskampf.
Dabei betont die Bundesregierung, dass Gewalt unabhängig von ihrem
konkreten Angriffsziel und ihrer Motivation als Mittel der politischen
Auseinandersetzung völlig inakzeptabel ist. In diesem Zusammenhang
schützen die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder nicht nur
die Ausübung der Versammlungsfreiheit, sondern wirken auch von
gewalttätigen Versammlungen ausgehenden Gefährdungen für die
öffentliche Sicherheit und Ordnung konsequent entgegen.
Zudem kann nach Artikel 8 Absatz 2 GG eine Versammlung unter
freiem Himmel bereits im Vorfeld durch Gesetz oder aufgrund eines
Gesetzes beschränkt werden. Die maßgeblichen Regelungen hierzu finden
sich in den Versammlungsgesetzen der Länder, die ebenso für die
Durchsetzung der Versammlungsgesetze zuständig sind.
Versammlungsrechtliche Maßnahmen und damit Beschränkungen des
Versammlungsrechts sind insbesondere möglich, wenn eine unmittelbare Gefahr für die
öffentliche Sicherheit oder Ordnung besteht. Diese liegt beispielsweise
dann vor, wenn eine Demonstration primär den Zweck der
Einschüchterung Dritter verfolgt.
Für Parteiversammlungen gilt zusätzlich die Parteienfreiheit aus
Artikel 21 Absatz 1 GG. Daraus folgt eine gesteigerte Pflicht, die friedliche
Versammlung einer Partei vor rechtswidrigen Blockaden,
Behinderungen oder Angriffen durch Gegendemonstranten zu schützen und ihre
Versammlungsfreiheit möglichst durchzusetzen.
Die entsprechende Entscheidung kann jedoch stets nur anhand der
Umstände des konkreten Einzelfalls unter Abwägung der Rechte aller
Betroffenen sowie der Beachtung von Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten
getroffen und ausschließlich von den zuständigen
Versammlungsbehörden der Länder beurteilt werden.
Aus Sicht der Bundesregierung besteht kein gesetzgeberischer
Handlungsbedarf.
37. Abgeordnete
Kerstin Przygodda
(AfD)
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung nach dem im Februar 2021 von
der Bundesregierung vorgelegten Schutzbrief
gegen weibliche Genitalverstümmelung (www.b
mbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/
franziska-giffey-stellt-schutzbrief-der-bundesregi
erung-vor-165626) in den Jahren 2021 bis 2025
Personen die Einreise nach Deutschland
verweigert, weil sie im Ausland an ihrer Tochter eine
Genitalverstümmelung durchgeführt hatten oder
durchführen ließen, und in wie vielen Fällen
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem
im Februar 2021 von der Bundesregierung
vorgelegten Schutzbrief gegen weibliche
Genitalverstümmelung in den Jahren 2021 bis 2025
Personen eine bestehende Aufenthaltserlaubnis
entzogen, weil sie im Ausland an ihrer Tochter eine
Genitalverstümmelung durchgeführt hatten oder
durchführen ließen (www.bmbfsfj.bund.de/resour
ce/blob/179278/e305112634e8175e616e8e645ac6
23fa/schutzbrief-gegen-weibliche-genitalverstuem
melung-deutsch-data.pdf) (bitte jeweils nach
Vorgang und Kalenderjahr aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 17. Dezember 2025
Der Bundesregierung liegen keine statistischen Erhebungen im Sinne
der Fragestellung vor.
38. Abgeordneter
Martin Reichardt
(AfD)
In wie vielen Fällen reisten seit dem Jahr 2020 bis
2024 nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zusammenhang mit den mit dem deutschen
Afghanistan-Einsatz verbundenen Aufnahmen
afghanischer Staatsangehöriger (Ortskräfteverfahren,
Militärische Evakuierungsoperation,
Menschenrechtsliste, Überbrückungsprogramm,
Aufnahmeprogramm) afghanische Frauen nach Deutschland
ein, die zuvor als zweite Ehefrau eines
afghanischen Mannes in Afghanistan gelebt hatten und
von den deutschen Behörden dann nach Bejahung
einer besonderen Härte im Sinne des § 36
Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes unter den Begriff
„sonstige Familienangehörigen“ subsumiert
worden sind (vgl. Bundestagsdrucksache 20/14700,
S. 395 f.; bitte jeweils nach Kalenderjahr und
jeweiligem Verfahren/Programm bzw. Operation
aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 15. Dezember 2025
Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen der
Bundesregierung nicht vor. Es erfolgt keine zahlenmäßige statistische Erfassung
von Personen, die zuvor als zweite Ehefrau eines afghanischen Mannes
in Afghanistan gelebt hatten und nach Feststellung einer
außergewöhnlichen Härte im Sinne des § 36 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes unter
den Begriff „sonstige Familienangehörigen“ subsumiert worden sind.
39. Abgeordneter
Martin Reichardt
(AfD)
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse bzw.
Zahlen darüber vor, wie viele durch ausländische
bzw. muslimische Gruppierungen durchgeführte
Störaktionen gegen Weihnachtsmärkte es in
Deutschland in Jahren 2020 bis 2025 gegeben hat
(www.nius.de/gesellschaft/news/von-berlin-bis-br
uessel-palaestina-anhaenger-bedraengen-unsere-w
eihnachtsmaerkte/7c193250-0672-4afa-a171-8f51
592bcdcc), und wenn nein, weshalb nicht (bitte
jeweils nach Kalenderjahr aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 15. Dezember 2025
Der Bundesregierung liegen keine Zahlen in Sinne der Fragestellung
vor, da keine statistische Erfassung in diesem Sinne erfolgt.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat gemäß § 3 Absatz 1
Nummer 1, 3 und 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG)
den gesetzlichen Auftrag, Bestrebungen, die gegen die freiheitliche
demokratische Grundordnung, auswärtige Belange der Bundesrepublik
Deutschland, oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet
sind, zu beobachten. Im Rahmen dieses gesetzlichen Auftrags sammelt
das BfV Informationen und wertet diese fortlaufend aus.
Der kriminalpolizeiliche Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität
(KPMD-PMK) berücksichtigt ausschließlich politisch motivierte
Straftaten. Im allgemeinen Sprachgebrauch können Störaktionen auch
unterhalb der Strafbarkeitsschwelle erfolgen. Zudem stellt der Begriff
„Weihnachtsmarkt“ keinen bundesweit abgestimmten Katalogwert des KPMD-
PMK dar.
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
40. Abgeordneter
Matthias Helferich
(AfD)
Wie bewertet die Bundesregierung die
Möglichkeit zur Restitution deutscher Kulturgüter aus
polnischem oder ex-sowjetischem Besitz, auch vor
dem Hintergrund der jüngst erfolgten Rückgabe
polnischer Kulturgüter durch den deutschen Staat
(www.deutschlandfunkkultur.de/deutschland-gib
t-73-historische-urkunden-an-polen-zurueck-10
2.html), und welche Schritte unternimmt die
Bundesregierung zur Restitution deutscher
Kulturgüter, die sich noch immer im Besitz Polens und der
Nachfolgestaaten ehemaliger Sowjetrepubliken
befinden?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 17. Dezember 2025
Die Bundesregierung sieht die Rückgabe der genannten Kulturgüter
nach Polen als Schritt, um – wie im Vertrag zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und
freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991 vorgesehen –
„Probleme im Zusammenhang mit Kulturgütern und Archivalien,
beginnend mit Einzelfällen“ zu lösen. Auch weitere nach 1991 mit
Nachfolgestaaten ehemaliger Sowjetrepubliken geschlossene
Nachbarschaftsverträge und Kulturabkommen sehen vergleichbare Rückführungsklauseln
für infolge des Zweiten Weltkrieges vermisste Kunstgegenstände,
Bücher sowie Archivgut vor.
Die Bundesregierung steht mit Staaten, welche sich im Besitz von
deutschen Kulturgütern befinden, in Kontakt.
Das Thema Kulturgutrückführung ist regelmäßig Gegenstand in den
jeweiligen bilateralen Regierungskonsultationen. Die entsprechenden
Verhandlungen haben bereits zu bedeutenden Rückgaben geführt (z. B.
2004 die Rückgabe von Bach-Handschriften aus der Ukraine). Auch mit
Blick auf die deutsche historische Schuld ist die Bundesregierung
grundsätzlich bestrebt, einvernehmliche Lösungen mit beteiligten Staaten zu
erreichen.
41. Abgeordneter
Julian Joswig
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Auswirkungen hat die angekündigte
Neustrukturierung der Zentrale des Auswärtigen
Amts, einschließlich der vorgesehenen
Stelleneinsparungen von 8 Prozent, auf die mittel- und
langfristige Personalbedarfsplanung im höheren
Auswärtigen Dienst, insbesondere im Hinblick auf
den für den 4. Mai 2026 vorgesehenen
Auswahljahrgang, und inwiefern kann die
Bundesregierung bestätigen, dass die bereits ausgeschriebene
Einstellungszahl von 50 Attachéanwärterinnen
und -anwärtern unter diesen Rahmenbedingungen
unverändert Bestand hat?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 18. Dezember 2025
Welche konkreten Auswirkungen die vom Auswärtigen Amt geplante
Strukturreform mittel- und langfristig auf den Personalbedarf des
Auswärtigen Amts haben wird, ist derzeit noch nicht absehbar.
Nach derzeitigen Planungen werden aufgrund der für 2026
vorgesehenen Einsparvorgaben wahrscheinlich weniger als die in der
Ausschreibung genannten „voraussichtlich 50 Attaché(e)s“ eingestellt werden.
42. Abgeordneter
Dr. Rainer Kraft
(AfD)
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über
die Anzahl ukrainischer Kinder, die seit Beginn
des russischen Angriffskriegs nach Russland,
weitere Staaten oder besetzte Gebiete verschleppt
wurden, und sind davon auch Kinder deutscher
Staatsbürgerschaft betroffen (www.t-online.de/na
chrichten/ukraine/id_100966936/ukraine-krieg-kr
eml-funktionaerin-gesteht-kindes-entfuehrung-na
ch-russland.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 15. Dezember 2025
Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse über die Anzahl
ukrainischer Kinder, die seit Beginn des völkerrechtswidrigen russischen
Angriffskriegs nach Russland, in weitere Staaten oder in die von
Russland in Folge des Kriegs besetzten ukrainischen Gebiete widerrechtlich
verschleppt wurden.
Die Bundesregierung erachtet jedoch die Angaben der ukrainischen
Regierung, wonach ca. 19.500 Kinder betroffen sind, als plausibel. Auch
ein unabhängiges Forschungsprojekt der Universität Yale ermittelte
vergleichbare Zahlen.
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind hiervon keine Kinder mit
deutscher Staatsangehörigkeit betroffen.
43. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
Wie rechtfertigt die Bundesregierung, die
sicherheitspolitischen Bedenken der US-Regierung zur
Massenmigration – als existenzielle Bedrohung
für die westliche Zivilisation, verbunden mit
Risiken für Gewaltkriminalität und
Menschenrechtsverletzungen – sowie deren Anweisungen an US-
Botschaften, auf eine restriktivere
Migrationspolitik in Europa hinzuwirken, und insbesondere das
an verbündete Staaten gerichtete
Unterstützungsangebot („The United States stands ready, willing,
and able to support them in handling what we see
as an existential crisis“ – www.state.gov/briefing
s-foreign-press-centers/addressing-the-impact-
ofmass-migration-on-human-rights) offenbar allein
als bloße „Ermahnungen von außerhalb“ zu
deuten und öffentlich zurückzuweisen (www. s t e r
n.de/politik/deutschland/merz-verbittet-sich--erm
ahnungen--der-usa-bei-migrationspolitik-3690604
2.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 18. Dezember 2025
Die Bundesregierung verfolgt in der Migrationspolitik einen
souveränen, eigenständigen Kurs im Rahmen des deutschen und europäischen
Rechts. Dieser Kurs orientiert sich an deutschen und europäischen
Interessen. Grundlage ist der Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode.
Externe Einmischungen im Sinne von Ermahnungen lehnt die
Bundesregierung daher ab.
44. Abgeordneter
Boris Mijatović
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum
Entwurf des VN-Haushalts 2026 (VN = Vereinte
Nationen) hinsichtlich der vorgesehenen
Mittelkürzungen für den „Independent Investigative
Mechanism for Myanmar“ (IIMM) sowie zu
erwarteten freiwilligen Beiträgen an die VN (www.t
henewhumanitarian.org/analysis/2025/12/03/un-c
uts-put-myanmar-war-crimes-investigation-risk),
und welche Informationen liegen der
Bundesregierung zu diesen Änderungen im Hinblick auf
die Aufgaben und Ressourcen des Mechanismus
zur Sammlung und Sicherung von Beweismaterial
im Kontext mutmaßlicher schwerer
Menschenrechtsverletzungen in Myanmar vor?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 18. Dezember 2025
Der Vorschlag des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für das
reguläre VN-Budget 2026 enthält umfassende Kürzungen gegenüber dem
VN-Haushalt 2025, die im Zusammenhang mit der VN-Liquiditätskrise
und den Reformanstrengungen des VN-Generalsekretärs stehen. Über zu
erwartende freiwillige Beiträge der VN-Mitgliedstaaten an die VN kann
die Bundesregierung keine Aussagen treffen.
Die Verhandlungen über den Vorschlag zur Finanzierung des
Independent Investigative Mechanism for Myanmar (IIMM) aus dem regulären
VN-Budget sind noch nicht abgeschlossen. Das Auswärtige Amt
unterstützt die Arbeit des IIMM und setzt sich für dessen Erhalt ein.
45. Abgeordneter
Boris Mijatović
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über
die jüngsten Vorfälle im Ćaciland Protest Camp
bezüglich einer möglichen Räumung des Camps
vor (www.derstandard.de/story/3000000294703/g
edenkfeier-in-novi-sad-vucic-spricht-von-deb
akel), und wenn ja, wie lauten diese, und
inwiefern bzw. auf welchen diplomatischen Ebenen
steht die Bundesregierung zu diesen aktuellen
Entwicklungen mit der serbischen Regierung in
Kontakt?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 18. Dezember 2025
Die mediale Berichterstattung zu den jüngsten Vorfällen im
Zusammenhang mit dem Protestcamp ist der Bundesregierung bekannt. Eigene,
darüberhinausgehende Kenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
Zu hypothetischen Fragen äußert sich die Bundesregierung
grundsätzlich nicht. Die Bundesregierung steht, auch hinsichtlich innenpolitischer
Entwicklungen, auf allen diplomatischen Ebenen in regelmäßigem
Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der serbischen Regierung.
46. Abgeordnete
Cansu Özdemir
(Die Linke)
Ist der Besuch des syrischen Präsidenten Ahmed
al-Scharaa in Deutschland geplant, und wenn ja,
für wann (bitte hierbei auch den Zweck des Buchs
angeben), und wer ist Teil seiner Delegation?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 15. Dezember 2025
Eingehende Besuche ausländischer Staats- und Regierungschefs werden
in der jeweiligen Vorwoche in der Regierungspressekonferenz
angekündigt.
47. Abgeordnete
Cansu Özdemir
(Die Linke)
Wie lange beträgt aktuell die durchschnittliche
Wartezeit für die Bearbeitung von Anträgen von
Visa für Familienzusammenführungen in den drei
deutschen Außenvertretungen in der Republik
Türkei (bitte einzeln auflisten), und wie viele
Visaanträge sind in den drei deutschen
Auslandsvertretungen in der Republik Türkei aktuell
insgesamt unbearbeitet?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 17. Dezember 2025
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 55 des
Abgeordneten Omid Nouripour auf Bundestagsdrucksache 21/2817 wird
verwiesen.
Durchschnittliche Bearbeitungszeiten werden statistisch nicht ermittelt.
Darüber hinaus gibt es keine unbearbeiteten Anträge. Jeder Antrag, der
angenommen wird, wird auch bearbeitet.
48. Abgeordnete
Cansu Özdemir
(Die Linke)
Welchen Zwecken soll das verpflichtende
Aufhängen des Portraitbildes des Bundesministers
des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul in den
deutschen Auslandsvertretungen dienen, und wer
war der letzte Bundesaußenminister der
Bundesrepublik Deutschland, der in den
Auslandsvertretungen Portraitbilder von sich aufhängen ließ?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 17. Dezember 2025
Die Auslandsvertretungen und die Zentrale des Auswärtigen Amts
bilden gemäß § 2 GAD eine Einheit. Der Bundesaußenminister legt seit
seinem Amtsantritt großen Wert darauf, die Auslandsvertretungen und
die Zentrale besser miteinander zu vernetzen. Es soll das Prinzip gelebt
werden, dass In- und Ausland Teil ein und desselben Teams sind. Das
Aufhängen des Porträts ist dabei eine Maßnahme von mehreren, um
dieses Verhältnis zu stärken.
Eine vollständige Erfassung der Praxis unter ehemaligen
Bundesaußenministern besteht nicht.
49. Abgeordnete
Claudia Roth
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ist der Bundesregierung bekannt, dass es nach der
Studie von Survival International (unkontak-
tiert.de, als pdf-Kurzfassung: https://assets.surviv
alinternational.org/documents/2789/original-3a8d
e86eca895acbfdd06010b06c1b51.pdf) weltweit
noch etwa 200 unkontaktierte indigene Völker
gibt, wovon rund 95 Prozent im amazonischen
Regenwald leben, und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen zieht sie aus den Ergebnissen der
Studie für ihr eigenes Handeln (insbesondere
hinsichtlich der partnerschaftlichen Zusammenarbeit
mit Brasilien und den Anrainerstaaten sowie für
den nachhaltigen Schutz der Kultur und
Lebensräume dieser Menschen)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 17. Dezember 2025
Die Bundesregierung verfolgt die Lage indigener Völker sowie die
innerstaatlichen Debatten in den Amazonasanrainerstaaten über
Maßnahmen zu ihrem Schutz und steht dazu mit betroffenen Regierungen
und Zivilgesellschaften im Austausch. Im Rahmen der
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit im Tropenwaldsektor wird auch das Ziel
verfolgt, indigene und traditionelle Waldgemeinschaften durch eine
nachhaltige Nutzung ihrer Wälder zu stärken.
50. Abgeordneter
Robin Wagener
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat es seitens der Bundesregierung Zusagen
gegeben, Vertreter der russischen Regierung, wie
z. B. den Beauftragten für internationale
Kulturbeziehungen, Michail Schwydkoi, in Deutschland
zu empfangen, und wenn ja, welche
Erwartungshaltung hat die Bundesregierung an derartige
Formate?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 18. Dezember 2025
Es gab keine terminliche Vereinbarung seitens der Bundesregierung im
Sinne der Fragestellung.
Grundsätzlich gilt: Die Staaten der EU und der NATO haben nach
Ausbruch des russischen Angriffskriegs ihre Beziehungen zur Russischen
Föderation erheblich eingeschränkt, aber nicht abgebrochen.
Dies heißt, dass auf entsprechender Ebene die erforderlichen
diplomatischen Gesprächskontakte existieren, wie auch bei unseren
europäischen und atlantischen Partnern.
51. Abgeordneter
Robin Wagener
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Gab es oder gibt es seitens der Bundesregierung
Treffen oder Absprachen mit deutschen Vertretern
des ehem. Petersburger Dialogs zur Vorbereitung
und Durchführung von deutsch-russischen
Gesprächsformaten außerhalb der professionellen
Institutionen des Bundes?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 18. Dezember 2025
Das Format des Petersburger Dialogs wurde nach Beginn des russischen
Angriffskriegs gegen die Ukraine eingestellt. Die Bundesregierung plant
keine Fortsetzung oder Weiternutzung des Petersburger Dialogs.
Soweit es zu Treffen deutscher Vertreter des ehemaligen Petersburger
Dialogs mit russischen Gesprächspartnern kam, sind diese nicht im
Auftrag der Bundesregierung erfolgt oder geplant worden.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
52. Abgeordnete
Dr. Franziska
Brantner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie oft haben Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung Gespräche mit den beteiligten
Industriepartnern zum FCAS-Projekt geführt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 16. Dezember 2025
Es wird darauf hingewiesen, dass Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung in jeder Wahlperiode im Rahmen ihrer
Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Vertreterinnen und Vertretern
unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen und Unternehmen pflegen.
Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch
Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist
weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und
ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende
Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen, Gespräche
und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern inklusive einer
Liste der Termine und Gesprächsanfragen, die nicht wahrgenommen
wurden) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen
darüber zu erstellen oder zu pflegen.
In der laufenden Legislaturperiode hat es mindestens 15 Gespräche im
Sinne der Fragestellung gegeben. Grundsätzlich ist FCAS Teil
zahlreicher Austausche der Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung.
53. Abgeordnete
Dr. Franziska
Brantner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Mitglieder der Bundesregierung haben
sich im Rahmen des FCAS-Programms mit
welchen französischen und spanischen
Regierungsvertreterinnen und -vertretern getroffen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 16. Dezember 2025
In dieser Legislaturperiode haben Gespräche des Bundeskanzlers mit
dem französischen Staatspräsidenten und dem spanischen
Ministerpräsidenten sowie zwischen mehreren Bundesministerinnen und
Bundesministern, u. a. dem Bundesminister der Verteidigung und dem
Bundesminister des Auswärtigen, und ihren französischen bzw. spanischen
Amtskolleginnen und -kollegen zum FCAS-Programm stattgefunden. Im
Übrigen wird auf die Antwort auf die Frage 52 verwiesen.
54. Abgeordnete
Dr. Franziska
Brantner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Ergebnisse wurden in den
letzten drei Monaten in den bilateralen und
trilateralen Gesprächen der Bundesregierung zum FCAS-
Projekt erzielt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 16. Dezember 2025
Die trilateralen Gespräche mit den Partnernationen dauern an.
Trinational anerkanntes Ziel ist es, über den weiteren Verlauf des Programms bis
Ende dieses Jahres zu entscheiden.
55. Abgeordnete
Dr. Franziska
Brantner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ist es weiterhin die Absicht der Bundesregierung,
FCAS als gemeinsames Projekt durchzuführen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 16. Dezember 2025
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 54
verwiesen.
56. Abgeordnete
Agnieszka Brugger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung,
um Litauen bei der Abwehr unbemannter Ballons
vor allem aus Belarus zu unterstützen, und welche
Gespräche finden dazu auf bilateraler und
europäischer Ebene statt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 19. Dezember 2025
Die Sicherheit der NATO-Ostflanke ist ein wichtiges Anliegen der
Bundesregierung.
Die Bundesregierung befindet sich in einem kontinuierlichen und engen
Austausch mit der Regierung der Republik Litauen, auch in Bezug auf
die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen. Im Oktober
2025 tagte der Militärische Führungsrat erstmals außerhalb
Deutschlands in Litauen, um die enge Zusammenarbeit mit den litauischen
Partnern zu betonen. Auf europäischer Ebene finden laufend Abstimmungen
über Maßnahmen gegen von belarussischem und russischem Territorium
ausgehenden hybriden Aktivitäten statt.
Die Bundeswehr unterstützt zudem regelmäßig die Sicherung des
NATO-Luftraums an der Ostflanke im Rahmen des NATO enhanced Air
Policing. Die Luftraumüberwachung im Baltikum wird derzeit temporär
mit in Litauen eingesetzter Sensorik unterstützt. Ab Januar 2026 wird
diese ergänzt durch ein Führungselement zur Luftraumüberwachung.
57. Abgeordneter
Dr. Janosch
Dahmen
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
zum Ablauf der Rettungskette sowie den
Umständen des tödlichen Zwischenfalls eines Soldaten
der belgischen Streitkräfte während einer
gemeinsamen NATO-Truppenübung im litauischen
Papradé vor (bitte detailliert nach Zeitpunkt des
Ereignisses, Zeitpunkt der Alarmierung,
Zeitpunkt des Eintreffens professioneller
Rettungskräfte, Zeitpunkt des Aufbrechens der
Rettungskräfte vom Unfallort zu den
Übungsliegenschaften [sofern erfolgt], Zeitpunkt der Übergabe an
den zivilen Rettungsdienst [sofern erfolgt],
Zeitpunkt des Erreichens der ersten
Versorgungseinrichtung [sofern zutreffend], Zeitpunkt des
Weitertransports in die finale Versorgungseinrichtung
[sofern zutreffend], Qualifikation der an der
Erstversorgung am Unfallort und während des
Transportes beteiligten Kräfte, Art und Ausstattung der
eingesetzten Rettungsmittel, Transportweg und
Transportdauer bis in die stationäre Versorgung
aufschlüsseln), und welche Erkenntnisse liegen
der Bundesregierung zur Beteiligung von
Streitkräften einzelner Nationen an den einzelnen
Abschnitten der Rettungskette sowie zur
Leitungsverantwortung der einzelnen Rettungs- und
Versorgungsabschnitte vor?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 16. Dezember 2025
Zu dem genannten Vorfall laufen derzeit noch belgische Ermittlungen.
Am 28. November 2025 gegen 15:10 Uhr wurde ein belgischer
Ladeschütze beim Mörserschießen durch verfrühtes Umsetzen einer
Treibladung beim Ladevorgang schwerstverletzt. Die umgehende
Erstversorgung des Patienten erfolgte durch belgische und niederländische (NLD)
Kräfte, darunter medizinisches Fachpersonal, noch vor Ort im Rahmen
der Kameradenhilfe.
Um 15:15 Uhr wurde die Multinational Medical Company (MN Med
Coy) der Multinational Battlegroup Lithuania (MN BG LTU) am
Standort Pabrade alarmiert, dass ein Patient zur notfallmedizinischen
Versorgung in die Role 1 gebracht wird. Um 15:25 Uhr traf der Patient in der
Role 1 ein und wurde durch ärztliches Personal (deutsch – DEU) sowie
medizinisches Assistenzpersonal (DEU, NLD) versorgt.
Um 16:05 Uhr begann, unter Begleitung durch DEU Ärztin, der
bodengebundene Patiententransport über den zivilen Rettungsdienst zum
Krankenhaus der Maximalversorgung in Vilnius, wo der Patient gegen
16:50 Uhr eintraf.
DEU stellt als Framework Nation den Hauptanteil der
sanitätsdienstlichen Kräfte der MN Med Coy LTU. Die Zusammenarbeit im
internationalen Team (DEU/NLD) funktionierte reibungslos.
58. Abgeordnete
Jeanne
Dillschneider
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat sich die Bundesregierung zu der Forderung
der IG Metall nach einem eigenständigen
Kampfjet ohne Dassault bzw. der Zwei-
Kampfflugzeuge-Lösung im Programm FCAS eine eigene
Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese
(www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/ru
estung-ig-metall-fuer-eigenstaendigen-
deutschenkampfjet-ohne-dassault/100182664.html), und
wie positioniert sich die Bundesregierung vor
diesem Hintergrund zu den Aussagen des Airbus-
Chef Guillaume Faury, der glaubt, dass das
Programm realisiert wird, die weitere konkrete
Ausgestaltung aber noch nicht geklärt sei (www.fa
z.net/aktuell/wirtschaft/ruestungsprogramm-letzt
e-chance-fuer-fcas-110800788.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 16. Dezember 2025
Die trilateralen Gespräche mit den Partnernationen dauern an.
Trinational anerkanntes Ziel ist es, über den weiteren Verlauf des Programms bis
Ende dieses Jahres zu entscheiden.
59. Abgeordnete
Sara Nanni
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von
laufenden Korruptionsermittlungen in der und
über die NATO-Beschaffungsagentur NSPA, und
hat sie aufgrund dessen Unternehmen, wie laut
Presseberichterstattung die NATO-Agentur selbst,
vorläufig von der Teilnahme an Vergabeverfahren
für Rüstungsaufträge ausgeschlossen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 17. Dezember 2025
Der Bundesregierung sind die Ermittlungen in Bezug auf die NATO
Support and Procurement Agency grundsätzlich bekannt. Nähere
Erkenntnisse zum Ermittlungsstand liegen nicht vor. Da die Ermittlungen
andauern, hat die Bundesregierung bislang kein Unternehmen von der
Teilnahme an Vergabefahren ausgeschlossen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
60. Abgeordneter
Andreas Audretsch
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesregierung für die Teilnahme der
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
Katherina Reiche am Treffen „Moving
Mountains“ in Seefeld (Ende September/Anfang
Oktober 2025) eine schriftliche Einstufung des
Termins als „privat“ oder „amtlich“ vorgenommen,
und aufgrund welcher Kriterien (bitte sowohl im
Fall von nein als auch im Fall von ja einzelne
Kriterien und Datum der Einstufung angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 18. Dezember 2025
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat hierzu
keine schriftliche Einstufung vorgenommen. Ob ein Termin dienstlicher
bzw. amtlicher Natur ist, richtet sich danach, ob die Tätigkeit
unmittelbar der Erledigung einer Aufgabe für den Bund dient. Im Übrigen wird
auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 77 auf
Bundestagsdrucksache 21/2665 verwiesen.
61. Abgeordneter
René Bochmann
(AfD)
Inwieweit misst die Bundesregierung
Biogasanlagen, die in der Vergangenheit mit erheblichen
öffentlichen Fördermitteln unterstützt wurden,
künftig eine strategische Bedeutung für die
Energiepolitik zu, insbesondere im Hinblick auf
Versorgungssicherheit, Netzstabilität und die
Bereitstellung regelbarer Energie, und falls der
Weiterbetrieb oder der Ausbau dieser Anlagen
nicht ausdrücklich Teil der energiepolitischen
Strategie der Bundesregierung ist, aus welchen
Gründen verzichtet die Bundesregierung darauf,
eine bereits vorhandene, speicher- und
grundsätzlich regelbare Energiequelle systematisch
weiterzuentwickeln, obwohl zahlreiche Anlagen nach
Auslaufen der Förderung vor der Stilllegung
stehen und gleichzeitig der Ausbau anderer
gesicherter Erzeugungskapazitäten stockt?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 17. Dezember 2025
Gemäß den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag wird der Bioenergie
im Kontext der gesamten energiepolitischen Einordnung eine
bedeutende Rolle zukommen.
Diese Entscheidung wird auch in die Novelle des Erneuerbare-Energien-
Gesetzes (EEG) einfließen. Diese Maßnahmen werden derzeit im
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) erarbeitet.
Bereits durch das Biomasse-Paket, das seit der Ausschreibungsrunde im
Oktober 2025 Anwendung findet, hat sich die Lage der Bioenergie in
Deutschland sehr verbessert. Zahlreiche Anlagen haben eine Perspektive
für eine verlängerte Anschlussförderung erhalten. Gleichzeitig wurden
durch die neuen Regelungen erhebliche Flexibilisierungsanreize gesetzt.
62. Abgeordneter
Cem Ince
(Die Linke)
Welche Unternehmen haben an der Konferenz
„Industrie im Dialog für Sicherheit“, zu welcher
der Bundesminister der Verteidigung Boris
Pistorius und die Bundesministerin für Wirtschaft
und Energie Katherina Reiche am 2. Dezember
2025 geladen hatten, teilgenommen (bitte die
Namen der – ausgehend vom Jahresumsatz –
zwanzig größten Unternehmen angeben), und wie viele
Absichtserklärungen wurden als Resultat des
Gipfels unterzeichnet (für die drei größten
Unternehmen bitte jeweils den Vertragspartner und Zweck
der Absichtserklärung benennen)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 18. Dezember 2025
Eine Auflistung der Unternehmen, die an der Konferenz „Industrie im
Dialog für Sicherheit“ teilgenommen haben, stellt nach Auffassung der
Bundesregierung eine sensible Information dar, da sie einen Überblick
über die Unternehmenslandschaft eines Bereichs gibt, der für die
Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland potenziell relevant ist.
Unter Abwägung zwischen den nach Artikel 12 Absatz 1 des
Grundgesetzes (GG) geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der
Unternehmen einerseits und dem verfassungsrechtlich begründeten
Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits hat die
Bundesregierung die erfragten Informationen zu den teilnehmenden
Unternehmen daher als Verschlusssache „VS-Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft und in einer separaten Anlage zusammengestellt.1 Im
Nachgang der Veranstaltung wurde eine Absichtserklärung (Memorandum of
Understanding) unterzeichnet.
63. Abgeordnete
Sara Nanni
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Was versteht die Bundesregierung unter
„verlässlichen Rüstungsexportkontrollverfahren“ mit
Blick auf die rüstungspolitische Zusammenarbeit
mit Indien (siehe Antwort der Bundesregierung zu
Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
21/2981), und welche Ausweitung von
Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen (AGG-Nummer,
Fallgruppe, Ausfuhrlistenposition) für Indien
plant die Bundesregierung?
1 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 16. Dezember 2025
Die Bundesregierung strebt, wie auch im Koalitionsvertrag festgehalten,
eine Vertiefung der strategischen Beziehungen mit Indien auf allen
Ebenen an, unter anderem bei der sicherheitspolitischen
Zusammenarbeit.
Deutschland möchte ein verlässlicher Sicherheitspartner Indiens sein
und die rüstungspolitische Zusammenarbeit mit Indien ausbauen, auch
damit Indien sich weiter aus seiner rüstungspolitischen Orientierung auf
Russland lösen kann.
Vor diesem Hintergrund möchte die Bundesregierung die Verlässlichkeit
der Rüstungsexportkontrollverfahren weiter verbessern und strebt hierzu
zügige und effiziente Verfahren für Ausfuhranträge auch nach Indien an.
Die Bundesregierung trifft ihre Entscheidungen dabei im Einzelfall und
im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter
Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen nach den
rechtlichen und politischen Vergaben.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle veröffentlicht von
ihm erlassene Allgemeine Genehmigungen im Bereich der
Ausfuhrkontrolle auf seiner Internetseite und teilt etwaige Anpassungen bzw.
Änderungen hierzu in transparenter Weise ebenfalls durch Veröffentlichungen
auf seiner Internetseite mit. Zu etwaigen künftigen Überlegungen im
Bereich der Ausfuhrkontrolle äußert sich die Bundesregierung
grundsätzlich nicht.
64. Abgeordnete
Charlotte Antonia
Neuhäuser
(Die Linke)
Wie kann aus Sicht der Bundesregierung nach der
Weisung des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie vom 26. September 2025, durch die
nach meiner Auffassung zentrale
menschenrechtliche Sorgfaltspflichten des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz faktisch außer Kraft gesetzt
wurden, sichergestellt werden, dass bei
Rohstoffkooperationen und in globalen Lieferketten deutscher
Unternehmen keine schweren
Menschenrechtsverletzungen, Kinderarbeit oder
umweltzerstörender Extraktivismus stattfinden, insbesondere vor
dem Hintergrund der völkerrechtlich anerkannten
staatlichen Schutzpflicht und der von Deutschland
eingegangenen Verpflichtungen aus den UN-
Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte,
und über welche konkreten staatlichen Kontroll-
und Überprüfungsmechanismen verfügt die
Bundesregierung, wenn sie sich nicht mehr auf die
verbindlichen Sorgfaltspflichten des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz stützen kann?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 15. Dezember 2025
Die Weisung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
26. September 2025 an das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) zum Vollzug des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
(LkSG) wurde im Einvernehmen mit dem für das LkSG federführenden
Bundesministerium für Arbeit und Soziales formuliert. Sie ist eine
Vorwegnahme der von der Regierung vorgelegten „kleinen LkSG-Novelle“
und dient der Umsetzung des Koalitionsvertrages für die 21.
Wahlperiode. Sie betrifft die Aufgabenwahrnehmung des BAFA im Rahmen
der Berichtsprüfung und die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Sie
betrifft nicht die Sorgfaltspflichten, die durch das Bundesamt für
Ausfuhrkontrolle dialogisch und unter Beachtung des
Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes weiterhin kontrolliert werden.
65. Abgeordneter
Sören Pellmann
(Die Linke)
In Höhe welchen Gesamtwertes wurden seit
24. November 2025 bis zum aktuellen Stichtag
der Beantwortung der Frage
Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern für Israel
erteilt (bitte neben dem Gesamtwert auch die
jeweiligen Werte für Kriegswaffen und sonstige
Rüstungsgüter auflisten, sofern eine endgültige
Auswertung für den Zeitraum noch nicht erfolgt
ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben; https://d
e.nachrichten.yahoo.com/deutschland-israel-waff
enlieferungen-ab-24-124200163.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 18. Dezember 2025
Im erfragten Zeitraum (24. November bis zum aktuellen Stichtag
11. Dezember 2025) wurden Einzelausfuhrgenehmigungen für die
endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel im Gesamtwert von
53.942.003 Euro erteilt. Der Wert entfällt auf sonstige Rüstungsgüter.
Bei den Angaben handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch
Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können.
66. Abgeordnete
Heidi Reichinnek
(Die Linke)
Plant die Bundesregierung, konkrete Schritte zu
unternehmen, um sich für den Erhalt der
Standorte und damit auch der Arbeitsplätze im
Mitteldeutschen Chemiedreieck im Kontext der
aktuellen Pläne des Unternehmens Dow Chemical,
seine Anlagen nicht zum Verkauf anzubieten
sondern abzureißen und damit die dortige
Wertschöpfungskette zu zerstören, einzusetzen, und wenn ja,
welche?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 18. Dezember 2025
Dow Chemical hat am 7. Juli 2025 eine Pressemitteilung veröffentlicht
und bekanntgegeben, insgesamt drei Anlagen in Europa stillzulegen,
zwei davon in Mitteldeutschland. Nach Angaben des Unternehmens
erfolgt ein Stellenabbau mit den von Dow bereits im Januar 2025
angekündigten Maßnahmen zur Kosteneinsparung.
Es handelt sich dabei um eine unternehmerische Entscheidung.
Gleichwohl geht die Bundesregierung davon aus, dass das Unternehmen
verantwortungsvoll und im engen Austausch mit den Sozialpartnern agiert.
Nach hiesiger Kenntnis steht das Unternehmen mit den beteiligten
Landeswirtschaftsministerien im Freistaat Sachsen sowie in Sachsen-Anhalt
mit Blick auf mögliche Anschlussprojekte sowie zu deren
Genehmigungen im Austausch.
Wegen der allgemein schwierigen wirtschaftlichen Situation der
chemischen Industrie hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
am 11. Dezember 2025 zum Auftakt der Chemieagenda eingeladen. An
der Veranstaltung hat auch eine Vertreterin der Landesregierung aus
Sachsen-Anhalt teilgenommen. In dem nun folgenden Arbeitsprozess ab
Januar 2026 wird es um Entlastungsmaßnahmen zur Reduzierung der
Energiekosten wie bspw. den Industriestrompreis und die
Strompreiskompensation gehen. Es werden Möglichkeiten zur Entlastung und
Entbürokratisierung der chemischen Industrie in europäischen und
nationalen Regulierungsvorhaben, wie z. B. in der Chemikalienregulierung
REACH thematisiert. Behandelt werden Innovationen und
zukunftsorientierte Projekte, worunter u. a. die Kreislaufwirtschaft des Kohlenstoffs
mit Nutzung des CO2 – Carbon Capture and Utilization (CCU),
chemisches Recycling von Plastikmüll, der erweiterte Einsatz biogener
Rohstoffe sowie Carbon Capture and Storage (CCS) zur Sicherung der
Treibhausgasneutralität zu verstehen sind.
Die nationale Chemieagenda adressiert daher Themen, die für
Chemieregionen wie bspw. für das Mitteldeutsche Chemiedreieck von Interesse
sind, um sie mit daraus abgeleiteten Maßnahmen bei der
Restrukturierung und Stabilisierung zu unterstützen. Zugleich werden diese
Maßnahmen in die ab 2026 beginnenden Arbeiten der europäischen Critical
Chemicals Alliance eingebunden.
67. Abgeordneter
Ulrich Thoden
(Die Linke)
In Höhe welchen Gesamtwertes wurden im Jahr
2025 bis zum aktuellen Stichtag
Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern erteilt
(bitte neben dem Gesamtwert auch die jeweiligen
Werte für Kriegswaffen und sonstigen
Rüstungsgütern sowie auch die Werte für die acht
Hauptempfängerländer auflisten; sofern eine endgültige
Auswertung für den Zeitraum noch nicht erfolgt
ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben; bitte die
Auflistung unterscheiden in vor und nach
Amtsübernahme der Bundesregierung unter
Bundeskanzler Friedrich Merz)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 16. Dezember 2025
Bei den Angaben für Genehmigungswerte aus dem Jahr 2025 handelt es
sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Berichtigungen und
Fehlerkorrekturen noch ändern können. Es wird darauf hingewiesen, dass ein
Großteil der Lieferungen von Rüstungsgütern in EU-, bestimmte NATO-
und NATO-gleichgestellte und weitere Länder seit dem 1. September
2023 nicht mehr im Verfahren von Einzelgenehmigungen, sondern
insbesondere auf der Grundlage der Allgemeinen Genehmigung
Nummer 33 (AGG 33) erfolgt. Die Veröffentlichung von
Einzelgenehmigungswerten allein bildet aus diesem Grund das
Genehmigungsgeschehen nicht vollständig ab und bietet daher keine repräsentative und
belastbare Datengrundlage für die Bewertung des Genehmigungsbildes
insgesamt. Die Werte von Lieferungen auf Grundlage der AGG 33
werden mittels nachträglicher Meldungen erhoben; soweit bereits
vorliegend, werden diese in die Gesamtbetrachtung einbezogen und kumuliert
ausgewiesen. Die Angaben für die erfragten Zeiträume 1. Januar bis
5. Mai 2025 (Stichtag: Regierungswechsel am 6. Mai 2025) und 6. Mai
bis 8. Dezember 2025 (aktueller Stichtag) sind wie folgt:
Der kumulierte Gesamtwert der erteilten Einzelgenehmigungen für die
endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern und den vorliegenden
Meldewerten der AGG 33 beträgt 3.012.842.167 Euro, davon entfallen
1.808.564.290 Euro auf Kriegswaffen und 1.204.277.877 Euro auf
sonstige Rüstungsgüter. Die acht Hauptempfängerländer mit den höchsten
kumulierten Gesamtwerten für Rüstungsgüter sind Schweden
(745.153.149 Euro), die Ukraine (673.063.818 Euro), Dänemark
(205.015.400 Euro), Katar (167.144.506 Euro), das Vereinigte
Königreich (141.482.827 Euro), Estland (114.042.768 Euro), Israel
(80.069.178 Euro) und die Niederlande (73.046.817 Euro).
Der kumulierte Gesamtwert der erteilten Einzelgenehmigungen für die
endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern und den vorliegenden
Meldewerten der AGG 33 beträgt 5.385.803.432 Euro, davon entfallen
3.063.238.029 Euro auf Kriegswaffen und 2.322.565.403 Euro auf
sonstige Rüstungsgüter. Die acht Hauptempfängerländer mit den höchsten
kumulierten Gesamtwerten für Rüstungsgüter sind Norwegen
(1.309.909.536 Euro), die Türkei (726.042.161 Euro), die Ukraine
(462.863.995 Euro), die Vereinigten Staaten von Amerika
(397.722.956 Euro), das Vereinigte Königreich (348.847.854 Euro),
Schweden (183.067.559 Euro), Lettland (176.283.245 Euro) und
Indonesien (175.153.418 Euro).
68. Abgeordneter
Ulrich Thoden
(Die Linke)
Wie verteilt sich der Gesamtwert von 2025 bis
zum aktuellen Stichtag an Einzelgenehmigungen
für den Export von Rüstungsgütern auf die
Gruppen der EU-Länder, NATO- und gleichgestellten
Länder, Drittländer sowie Entwicklungsländer
(bitte neben dem Gesamtwert auch die jeweiligen
Werte für Kriegswaffen und sonstige
Rüstungsgüter angeben und bitte zusätzlich auch getrennt für
Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter
auflisten; bitte die Auflistung unterscheiden in vor und
nach Amtsübernahme der Bundesregierung unter
Bundeskanzler Friedrich Merz)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 16. Dezember 2025
Bei den Angaben für Genehmigungswerte aus dem Jahr 2025 handelt es
sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Berichtigungen und
Fehlerkorrekturen noch ändern können. Es wird darauf hingewiesen, dass ein
Großteil der Lieferungen von Rüstungsgütern in EU-, bestimmte NATO-
und NATO-gleichgestellte und weitere Länder seit dem 1. September
2023 nicht mehr im Verfahren von Einzelgenehmigungen, sondern
insbesondere auf der Grundlage der Allgemeinen Genehmigung
Nummer 33 (AGG 33) erfolgt.
Die Veröffentlichung von Einzelgenehmigungswerten allein bildet aus
diesem Grund das Genehmigungsgeschehen nicht vollständig ab und
bietet daher keine repräsentative und belastbare Datengrundlage für die
Bewertung des Genehmigungsbildes insgesamt. Die Werte von
Lieferungen auf Grundlage der AGG 33 werden mittels nachträglicher
Meldungen erhoben; soweit bereits vorliegend, werden diese in die
Gesamtbetrachtung einbezogen und kumuliert ausgewiesen. Die Angaben für
die erfragten Zeiträume 1. Januar bis 5. Mai 2025 (Stichtag:
Regierungswechsel am 6. Mai 2025) und 6. Mai bis 8. Dezember 2025 (aktueller
Stichtag) sind wie folgt:
Der kumulierte Gesamtwert der im o. g. Zeitraum erteilten
Einzelgenehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern und den
vorliegenden Meldewerten der AGG 33 in EU-, NATO- und NATO-
gleichgestellte Länder beträgt 1.803.405.798 Euro (davon Kriegswaffen
1.275.255.741 Euro, sonstige Rüstungsgüter 528.150.057 Euro). Der
kumulierte Wert für die Ausfuhren in Drittländer beträgt
1.209.436.369 Euro (davon Kriegswaffen 533.308.549 Euro, sonstige
Rüstungsgüter 676.127.820). Auf die Republik Korea, Singapur und die
Ukraine entfallen hiervon 701.469.895 Euro, dies entspricht einem
Anteil von rd. 58 Prozent des kumulierten Wertes aller Ausfuhren in
Drittländer. Der Wert für die Ausfuhren in Entwicklungsländer beträgt
772.062.260 Euro (davon Kriegswaffen 376.473.171 Euro, sonstige
Rüstungsgüter 395.589 Euro), davon entfallen 673.063.818 Euro und
damit rd. 87 Prozent auf die Ukraine.
Der kumulierte Gesamtwert der im o. g. Zeitraum erteilten
Einzelgenehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern und den
vorliegenden Meldewerten der AGG 33 in EU-, NATO- und NATO-
gleichgestellte Länder beträgt 4.246.424.009 Euro (davon Kriegswaffen
2.693.333.903 Euro, sonstige Rüstungsgüter 1.553.090.106 Euro).
Der kumulierte Wert für die Ausfuhren in Drittländer beträgt
1.139.441.235 Euro (davon entfallen Kriegswaffen 369.904.126 Euro,
sonstige Rüstungsgüter 769.537.109 Euro). Auf die Republik Korea,
Singapur und die Ukraine entfallen hiervon 538.492.478 Euro, dies
entspricht einem Anteil von rd. 47 Prozent des kumulierten Wertes aller
Ausfuhren in Drittländer. Der Wert für die Ausfuhren in
Entwicklungsländer beträgt 656.294.562 Euro (davon Kriegswaffen
216.651.395 Euro, sonstige Rüstungsgüter 439.643.167 Euro), davon
entfallen 462.863.995 Euro und damit rd. 70 Prozent auf die Ukraine.
69. Abgeordnete
Dr. Julia Verlinden
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mit welchen Verbänden und Unternehmen der
Energiebranche war die Bundesministerin für
Wirtschaft und Energie Katherina Reiche zuletzt
im Austausch (bitte die letzten 28 Verbände/
Unternehmen auflisten)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 12. Dezember 2025
Bundesministerin Katherina Reiche war zuletzt mit folgenden
Verbänden und Unternehmen der Energiebranche im Austausch:
1. 2G Energy
2. 50 Hertz
3. Amprion
4. Atlas Copco Gas & Process
5. BASF
6. Bauer Kompressoren
7. bayernets
8. Bayernoil
9. BDEW
10. BEE
11. Bremer Transformatoren
12. Buderus
13. Burkhardt GmbH
14. ClinX Energy Systems
15. DVGW
16. EEW Energy from Waste GmbH EnBW Energie Baden-
Württemberg AG
17. EnBW
18. Eni Deutschland
19. EON
20. Exxon Mobil Europe
21. Ferngas Netzgesellschaft
22. Fluxys Deutschland
23. FNB
24. Gascade
25. Gasunie Deutschland
26. GTG Nord
27. Hargassner
28. Höfler Blockheizkraftwerke
29. KTB Transformatorenbau
30. LiPRO Energy
31. Lubmin-Brandov Gastransport
32. Luthardt Group
33. Marvel Fusion GmbH
34. Mehrer Compression
35. Mercedes Benz Energy GmbH
36. MWM GmbH
37. NaTran Deutschland (früher: GRTgaz Deutschland)
38. Neptune Energy Deutschland
39. Neuman & Esser
40. Nowega
41. Ontras
42. Open Grid Europa
43. Pikatron
44. Pyropower GmbH
45. RheinEnergie AG
46. RWE
47. SEFE Securing Energy for Europe GmbH
48. Siemens
49. Siemens Energy
50. Sokratherm GmbH
51. Spanner Re GmbH
52. TenneT
53. terranets bw
54. Thyssengas
55. tk Decarbon Technologies GmbH
56. TransnetBW
57. TÜV NORD GROUP
58. Uniper SE
59. Vaillant
60. Varo Deutschland
61. Viessmann
62. VIK
63. VKU
64. VNGAG
65. WegscheidEnetrenco Energy Systems
66. Westnetz
67. Wilo Group
Zwei Schreiben wurden jeweils en bloc versendet, daher sind hier mehr
als 28 Kontakte aufgelistet.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz
70. Abgeordnete
Lamya Kaddor
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Geht der Generalbundesanwalt beim
Bundesgerichtshof bei der Betrachtung der Gruppe Hayat
Tahrir al-Scham (HTS) in Syrien von denselben
Bedingungen aus, wie er es bei seiner
Betrachtung der Taliban tut (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 84 der
Abgeordneten Schahina Gambir auf
Bundestagsdrucksache 21/3136), und gibt es weitere
Organisationen, die so wie die Taliban vom
Generalbundesanwalt nicht nach § 129a des
Strafgesetzbuches als terroristische Vereinigung
betrachtet werden, weil sie mit den staatlichen
Strukturen ihres Heimatlandes vollständig
verschmolzen sind?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 19. Dezember 2025
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) geht bei der
Bewertung der Frage, ob die „Hayat Tahrir al-Sham (HTS)“ nach dem
Sturz des Assad-Regimes am 8. Dezember 2024 weiterhin als
terroristische Vereinigung im Ausland im Sinne der §§ 129a, 129b des
Strafgesetzbuches (StGB) einzustufen ist, von den gleichen Erwägungen aus,
die in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 84 der
Abgeordneten Schahina Gambir auf Bundestagsdrucksache 21/3136 in
Bezug auf die Vereinigung „Taliban“ dargelegt sind.
Angesichts der dynamischen politischen, rechtlichen und militärischen
Entwicklung in Syrien, die bislang noch kein eindeutiges Lagebild
ergeben hat, ist dem GBA eine abschließende strafrechtliche Bewertung der
Vereinigung „HTS“ derzeit nicht möglich.
Von der Vereinigung „Taliban“ abgesehen gibt es derzeit keine weiteren
Fälle, bei denen der GBA aufgrund einer vollständigen Verschmelzung
mit staatlichen Strukturen zu der rechtlichen Einschätzung gelangt ist,
dass die tatbestandlichen Voraussetzungen der §§ 129a und 129b StGB
ab dem betreffenden Zeitpunkt nicht mehr vorliegen.
71. Abgeordneter
Helge Limburg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesregierung in ihrer eingehenden
Prüfung zur Erforderlichkeit einer einheitlichen
Regelung auf Bundesebene bezüglich der
Regulierung des Zugangs von extremistischen
Bewerberinnen und Bewerbern zum
Rechtsreferendariat, wie in ihrer Antwort auf meine Mündliche
Frage 18, Plenarprotokoll 21/46, geschildert,
Gerichtsentscheidungen anderer Bundesländer,
insbesondere die des Sächsischen
Verfassungsgerichtshof (Beschluss vom 21. Oktober 2022, Az.
Vf. 95-IV-21 [HS]) und des sächsischen
Oberverwaltungsgerichts Bautzen (Beschluss vom 6.
November 2025, Az. 2 B 267/25), mit einbezogen,
und wenn ja, welche Konsequenzen hat sie daraus
gezogen, und welche Rolle haben Bundesländer
bei der Prüfung gespielt, die keine eigene
Regelung diesbezüglich erlassen haben?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 18. Dezember 2025
Die in der Fragestellung genannten Entscheidungen der sächsischen
Gerichte wurden ebenso wie die entgegengesetzten Entscheidungen der
bayerischen, thüringischen und sächsischen Verwaltungsgerichte, des
Thüringer Verfassungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts in
die Betrachtung miteinbezogen. In letzteren wurde jeweils dem
kollidierenden Rechtsgut der funktionsfähigen Rechtspflege der Vorrang
eingeräumt.
Auch das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass es sich bei
einer öffentlich-rechtlichen Ausbildung innerhalb und außerhalb des
Beamtenverhältnisses verbiete, Bewerber in die Ausbildung zu
übernehmen, die darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische
Grundordnung zu beseitigen oder zu beeinträchtigen (BVerfGE 46, 43, 52). Ein
strafbares Verhalten ist hiernach nicht erforderlich. Im Hinblick darauf
und der Tatsache, dass in den Ländern bereits ausdifferenzierte und
inhaltlich vergleichbare Versagungsgründe normiert sind, hat sich die
Bundesregierung in der Beantwortung Ihrer Mündlichen Frage
„jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt“ gegen eine bundeseinheitliche Regelung
ausgesprochen.
Das Thema ist aber weiterhin Gegenstand der laufenden Prüfungen.
72. Abgeordneter
Knuth Meyer-
Soltau
(AfD)
Welche konkreten rechtspolitischen und
organisatorischen Maßnahmen beabsichtigt die
Bundesregierung mit Blick auf den aktuellen
Gesetzentwurf zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher
Verfahren für rechtsberatende Berufe zu ergreifen, um
einerseits die durch Artikel 12 Absatz 1 des
Grundgesetzes verfassungsrechtlich garantierte
Unabhängigkeit der Anwaltschaft sowie die
Funktionsfähigkeit der Selbstverwaltung der
rechtsberatenden Berufe zu gewährleisten und
andererseits die Effektivität, Transparenz und
Rechtssicherheit der aufsichtsrechtlichen
Verfahren zu erhöhen, ohne dabei die berufsrechtliche
Autonomie und die verfassungsrechtlich gebotene
Gewaltenteilung zu beeinträchtigen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 17. Dezember 2025
Eine unabhängige Rechtsanwaltschaft ist unabdingbares Organ der
Rechtspflege und unverzichtbarer Teil des Rechtsstaates. Die
Unabhängigkeit der Rechtsanwaltschaft ist in der Bundesrepublik Deutschland
gesetzlich umfassend gewährleistet und verfassungsrechtlich
abgesichert. Das Grundgesetz (GG) schützt sie insbesondere über das
Rechtsstaatsprinzip nach Artikel 20 GG und die Berufsfreiheit nach Artikel 12
GG. Darüber hinaus garantieren die Bundesrechtsanwaltsordnung
(BRAO) und die Prozessordnungen ein hohes Schutzniveau der
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Aufsichtsrechtliche Verfahren im Bereich der rechtsberatenden Berufe
sind bereits in den entsprechenden Berufsordnungen, also insbesondere
der BRAO, der Patentanwaltsordnung, der Wirtschaftsprüferordnung
und dem Steuerberatungsgesetz geregelt. Durch den aktuellen
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher
Verfahren des Rechts der rechtsberatenden Berufe sowie zur Änderung
weiterer Vorschriften sollen die Regelungen neu strukturiert, vereinheitlicht
und die Abläufe insgesamt verständlicher gestaltet werden. Dies führt zu
mehr Kohärenz im berufsrechtlichen Aufsichtsrecht, wodurch die
Effektivität des berufsrechtlichen Rechtsschutzes gesichert wird.
73. Abgeordneter
Knuth Meyer-
Soltau
(AfD)
Welche konkreten gesetzgeberischen,
organisatorischen und verfahrensrechtlichen Schritte
beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund
der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD angekündigten Reform des
Strafprozessrechts und der damit verbundenen Zielsetzung,
Strafverfahren effizienter und beschleunigter zu
gestalten, zu ergreifen, um einerseits die
Effektivität der Strafverfolgung und die Entlastung der
Justiz sicherzustellen und andererseits die
verfassungsrechtlich garantierten Verteidigungsrechte
der Beschuldigten nach Artikel 103 Absatz 1 des
Grundgesetzes sowie die aus Artikel 6 der
Europäischen Menschenrechtskonvention
resultierenden Anforderungen an ein faires Verfahren,
insbesondere das Recht auf rechtliches Gehör, die
Waffengleichheit zwischen Staatsanwaltschaft
und Verteidigung sowie die Unabhängigkeit der
Gerichte, uneingeschränkt zu wahren, wobei
zugleich die Vereinbarkeit mit den Grundsätzen der
Rechtsstaatlichkeit und der Gewaltenteilung
gewährleistet werden muss?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe
vom 17. Dezember 2025
Die Bundesregierung hat aufgrund einer Vereinbarung aus dem
Koalitionsvertrag eine Reformkommission aus Wissenschaft und Praxis unter
Beteiligung der Länder zur grundlegenden Überarbeitung der
Strafprozessordnung eingesetzt. Im Mittelpunkt der Kommissionsarbeiten soll
die Frage stehen, wie sich strafgerichtliche Hauptverhandlungen zügiger
und effizienter durchführen lassen, ohne zentrale rechtsstaatliche
Verfahrensgrundsätze preiszugeben. Die Reformkommission hat ihre Arbeit
am 25. September 2025 aufgenommen und soll bis zum Herbst 2026
ihre Vorschläge vorlegen. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD zur
Expertenkommission zur Strafprozessordnung auf Bundestagsdrucksache
21/2517.
74. Abgeordneter
Aaron Valent
(Die Linke)
Welche konkreten „nötigen Vorkehrungen“ – wie
in der Antwort der Bundesregierung auf meine
Schriftliche Frage 92 auf Bundestagsdrucksache
21/2817 erwähnt – trifft das Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
derzeit, beziehungsweise welche Maßnahmen plant
es, um auch nach Auslaufen des
Förderprogramms für die No-SLAPP-Anlaufstelle im
Februar 2026 weiterhin Informationen über
verfügbare Verfahrensgarantien und Rechtshilfebehelfe
sowie Beratung und Unterstützung für von
SLAPP-Verfahren Betroffene in Deutschland
sicherzustellen, und welche spezifischen Schritte
(einschließlich Zeitrahmen, Finanzierung und
Personalausstattung) ergreift das BMJV, um die
künftigen Informationspflichten nach der Anti-
SLAPP-Richtlinie ab Februar 2026 zu erfüllen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe
vom 17. Dezember 2025
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz prüft
derzeit, welche konkreten Maßnahmen vom Bundesamt für Justiz
umzusetzen und welche spezifischen Schritte dafür erforderlich sind. Die
entsprechenden Prüfungen und Gespräche mit dem Bundesamt für Justiz
sind noch nicht abgeschlossen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
75. Abgeordnete
Misbah Khan
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Warum erwägt die Bundesregierung trotz der
bereits heute gegenüber Angestellten um mindestens
20 Prozent höheren Sozialabgabenlast von
Selbständigen die Einführung eines zusätzlichen
Umlagemodells zur Finanzierung des Mutterschutzes,
und wie erklärt sie dabei, dass selbständige
Mütter im Unterschied zu Angestellten bislang weder
gleichwertige Leistungen noch einen
rechtssicheren Zuverdienst zur Existenzsicherung während
der Schutzfrist erhalten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 19. Dezember 2025
Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode greift erstmals das
Thema Mutterschutz für selbständige Frauen auf. Es werden
gegenwärtig Maßnahmen zur Umsetzung des Koalitionsvertrags zur Verbesserung
der Vereinbarkeit von Mutterschaft und Selbstständigkeit geprüft.
76. Abgeordnete
Cansin Köktürk
(Die Linke)
Wie bewertet es die Bundesregierung, gerade
auch angesichts steigender Zahlen sexualisierter
Gewalt (im Jahr 2024 wurden 53.451 weibliche
Opfer von Sexualdelikten erfasst, +2,1 Prozent
zum Vorjahr, wobei knapp die Hälfte zum
Tatzeitpunkt minderjährig war, vgl. www.bka.de/Shared
Docs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/25112
1_BLB_Straftaten_gegen_Frauen2024.html), dass
auf der Website „Fonds-missbrauch.de“ seit März
2025 keine Anträge mehr eingereicht werden
können bzw. diese nicht bearbeitet werden (vgl.
www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaf
t/fonds-sexueller-missbrauch-kein-geld-100.html)
sowie auch keinerlei Mittel für diesen Fond im
Haushalt für 2026 vorgesehen sind (vgl. https://be
auftragte-missbrauch.de/presse/artikel/1098), und
sind der Bundesregierung Pläne aus dem
zuständigen Bundesministerium für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend dazu bekannt, wie
die steigende Anzahl Betroffener von sexuellem
Missbrauch fortan finanziell versorgt werden soll,
und wenn ja, welche (bitte aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 15. Dezember 2025
Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt zu schützen, ist ein
gemeinsames Ziel der Bundesregierung. Es muss präventiv bereits alles
dafür getan werden, dass es möglichst nicht zu sexualisierter Gewalt
gegen Kinder kommt.
Der Fonds sexueller Missbrauch richtet sich an Personen, deren
Gewalterfahrung vor dem 30. Juni 2013 stattfand. Die aktuellen Zahlen
sexualisierter Gewalt stehen in keinem Wirkungszusammenhang zum Fonds
Sexueller Missbrauch.
77. Abgeordnete
Denise Loop
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welcher konkrete Zeitplan liegt der
Bundesregierung für die Erarbeitung und Umsetzung der im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
angekündigten Aufklärungskampagne zum
Mutterschutz für Selbstständige zugrunde, und in
welchem Stadium befindet sich diese Erarbeitung
durch die Ressorts derzeit (bitte nach Ressorts
aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 19. Dezember 2025
Es wird gegenwärtig geprüft, wann und in welcher Form die im
Koalitionsvertrag vorgesehene Aufklärungskampagne umgesetzt wird.
78. Abgeordnete
Kerstin Przygodda
(AfD)
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber
vor, ob bzw. inwieweit im Rahmen von durch die
Bundesregierung in den vergangenen Jahrzehnten
geförderten Maßnahmen, einschließlich im
Rahmen der von ihr geförderten Arbeit von
Nichtregierungsorganisationen, nachhaltige Erfolge bei
der Bekämpfung der Genitalverstümmelung unter
den in Deutschland lebenden Migrantinnen erzielt
worden sind (www.bundestag.de/resource/blob/55
7698/259d14b816ce5ada304073c98eefa069/wd-
9---023-18-pdf-data.pdf, Seite 9f.), und wenn ja,
welche sind dies?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 17. Dezember 2025
Die Maßnahmen der Bundesregierung zielen auf einen
multiperspektivischen Ansatz, der die Prävention und Aufklärung, den Schutz von
gefährdeten Mädchen, die Sensibilisierung in der Gesellschaft und in den
Communities sowie die Verbesserung der medizinischen Versorgung
und psychosozialen Begleitung adressiert.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundesdrucksache 21/1143 verwiesen.
79. Abgeordneter
Robert Teske
(AfD)
Erhielten der Verein Thadine e. V. oder dessen
konkrete Projektträger in den Jahren 2020 bis
2024 Zuwendungen durch den Bund, und wenn
ja, in welcher Höhe und aus welchen Titeln des
Bundeshaushalts (bitte nach Jahren,
Förderprogramm und konkretem Projektzweck
aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand
vom 18. Dezember 2025
Der Verein Thadine e. V. erhielt in den Jahren 2020 bis 2024 keine
Zuwendungen durch den Bund. Der Bundesregierung liegen insofern keine
Informationen zu Projektträgern des Thadine e. V. vor.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales
80. Abgeordneter
Timon Dzienus
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Von welcher zusätzlichen Belastung für den
Beitragshaushalt der Bundesagentur für Arbeit geht
die Bundesregierung durch das
Leistungsrechtsanspassungsgesetz aus, und plant die
Bundesregierung diese Mehrausgaben der Bundesagentur
für Arbeit zu erstatten?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 17. Dezember 2025
Auf der Grundlage des am 19. November 2025 im Bundeskabinett
beschlossenen Entwurfs eines Leistungsrechtsanpassungsgesetzes ist nicht
von einer zusätzlichen Belastung für den Haushalt der Bundesagentur
für Arbeit auszugehen. Die Bundesagentur für Arbeit erfüllt bereits
heute ihre gesetzlich verankerten Aufgaben der Beratung und Vermittlung
für geflüchtete Menschen mit Arbeitsmarktzugang, auch für jene, die
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Sie bietet
bei Bedarf sowohl die Unterstützung bei der Integration in den
Arbeitsmarkt als auch die individuelle Beratung zur Verbesserung der
Beschäftigungsfähigkeit an. Das parlamentarische Verfahren zum
Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten.
81. Abgeordnete
Mandy Eißing
(Die Linke)
Wie hat sich die Kinderarmutsquote in Thüringen
nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten
drei Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr den
Landkreis mit der höchsten Kinderarmutsquote
gesondert angeben), und welche Familienformen
(insbesondere Alleinerziehende, Familien mit
zwei Erziehungsberechtigten sowie Familien mit
mehreren Kindern) waren dabei jeweils besonders
betroffen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 19. Dezember 2025
Die Armutsrisikoquote ist eine statistische Maßgröße für die
Einkommensverteilung. Sie liefert keine Information über individuelle
Bedürftigkeit. Ihre Höhe hängt u. a. von der zugrundeliegenden Datenbasis, der
Bezugsgröße (50 Prozent, 60 Prozent oder 70 Prozent des mittleren
Einkommens), dem regionalen Bezug und der Gewichtung der
Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des Nettoäquivalenzeinkommens ab.
Einer Konvention folgend werden 60 Prozent des mittleren, mit der
neuen OECD-Skala gewichteten, Einkommens verwendet. Der Indikator
ist insbesondere für Teilpopulationen volatil, sodass Höhe und zeitliche
Entwicklung je nach Datenquelle sehr unterschiedlich ausfallen können.
Daten zur Armutsrisikoquote in regionaler Differenzierung – jedoch
nicht auf Ebene der Landkreise – stellt die Sozialberichterstattung der
amtlichen Statistik auf Basis des Mikrozensus zur Verfügung. Soweit
Informationen in den erfragten Abgrenzungen vorliegen, können sie über
die folgende Internetseite der Statistischen Ämter heruntergeladen
werden:
Armutsgefährdungsquote nach sozidemografischen Merkmalen in
Prozent gemessen am Landesmedian (Tabelle A.16 TH_Land):
www.statistikportal.de/sites/default/files/2025-07/A3%20Armutsgef%C
3%A4hrdungsquoten%20Bundesl%C3%A4nder%20nach%20soziodem
ografischen%20Merkmalen%20%28Landesmedian%2C%20regionaler
%20Median%29.xlsx
82. Abgeordnete
Cansin Köktürk
(Die Linke)
Wann wird das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales die zur Neuberechnung der Regelbedarfe
notwenigen Ergebnisse der bundesweiten
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) aus
dem Jahr 2023 voraussichtlich veröffentlichen
bzw. vorliegen haben (vgl. § 28 Absatz 1 des
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch), und warum
dauert die Auswertung und Veröffentlichung
dieser EVS im Gegensatz zu den Vorläufer-EVS um
so viel länger?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 15. Dezember 2025
Der Gesetzgeber ist bei Vorliegen einer neuen Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe (EVS) verpflichtet, die Regelbedarfsstufen nach dem
Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und damit auch die Regelbedarfe nach
dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch durch ein Gesetz neu zu ermitteln.
Bevor ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet und dazu vom
Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Gesetzentwurf vorgelegt werden
kann, sind zuerst Sonderauswertungen der EVS 2023 beim Statistischen
Bundesamt in Auftrag zu geben. Denn die Ermittlung der Regelbedarfe
erfolgt nicht anhand aller in der EVS befragten Haushalte, sondern auf
Basis des Konsums von Haushalten im unteren Einkommensbereich.
Hierfür muss deren durchschnittlicher Konsum (differenziert nach den
Konsumgütergruppen der EVS) im Rahmen von Sonderauswertungen
der EVS vom Statistischen Bundesamt ermittelt werden. Die
Sonderauswertungen werden sowohl für die Alleinlebenden als auch für die
Paarhaushalte mit Kindern aufbereitet.
Nach Vorlage der erforderlichen Sonderauswertungen werden auf dieser
Basis die verschiedenen Regelbedarfsstufen ermittelt. Hierbei ist eine
Vielzahl an Prüfungen und Berechnungen erforderlich, wobei besonders
die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an ein
verfassungskonformes Regelbedarfssystem zu beachten sind. Danach wird der
Gesetzentwurf erstellt, in dem die Ermittlung der Regelbedarfe
detailliert beschrieben ist. Erst dann sind Aussagen zur Höhe der neu
ermittelten Regelbedarfe möglich. Dies wird voraussichtlich im zweiten Quartal
2026 der Fall sein.
Ziel ist, dass die neu ermittelten Regelbedarfe im Jahr 2027 in Kraft
treten.
Über die Besonderheiten der EVS 2023 im Vergleich zu den
Vorläufererhebungen berichtet das Statistische Bundesamt ausführlich auf einer
Sonderseite in seinem Internetangebot:
www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsu
m-Lebensbedingungen/evs2023-info.html#1442858
83. Abgeordneter
Knuth Meyer-
Soltau
(AfD)
Welche konkreten gesetzgeberischen,
finanzverfassungsrechtlichen und sozialpolitischen
Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung
einerseits im Rahmen des Rentenpakets II zu ergreifen,
um die vorgesehene Stabilisierung des
Rentenniveaus bei mindestens 48 Prozent bis zum Jahr
2031 zu gewährleisten, ohne dabei gegen den
Grundsatz der intergenerativen
Lastengerechtigkeit zu verstoßen und insbesondere ohne eine
unverhältnismäßige Belastung der beitragszahlenden
jüngeren Generation im Sinne von Artikel 3
Absatz 1 des Grundgesetzes
(Gleichbehandlungsgrundsatz) sowie Artikel 20 Absatz 1 des
Grundgesetzes (Sozialstaatsprinzip) herbeizuführen, und
um andererseits darzulegen, wie die
Bundesregierung die Vereinbarkeit der geplanten Maßnahmen
mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
zur Generationengerechtigkeit und zur
Finanzierungsverantwortung der öffentlichen Hand
sicherstellt sowie welche flankierenden Regelungen im
Hinblick auf Beitragssatzentwicklung,
Steuerzuschüsse und Nachhaltigkeitsrücklage vorgesehen
sind?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 17. Dezember 2025
Der Bundestag hat am 5. Dezember 2025 das Gesetz zur Stabilisierung
des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der
Kindererziehungszeiten beschlossen. Darin wird u. a. die sogenannte Haltelinie
für das Rentenniveau bei 48 Prozent bis zum Jahr 2031 verlängert.
Im Koalitionsausschuss am 27. November 2025 wurde vereinbart, dass
sich die Rentenkommission mit Fragen zu weiteren Reformbedarfen
beschäftigen wird. Bis Ende des zweiten Quartals 2026 soll die
Kommission ihre Reformvorschläge vorlegen.
84. Abgeordneter
Robert Teske
(AfD)
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele
sogenannte verpflichtende Massenentlassungsanzeigen
(Entlassungsanzeige nach § 17 des
Kündigungsschutzgesetzes (KSchG)) durch Unternehmen in
Deutschland in den vergangenen zwölf Monaten
den zuständigen Behörden und Agenturen
gemeldet wurden (bitte nach Bund und den einzelnen
Bundesländern aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 17. Dezember 2025
Der Bundesregierung sind keine Daten im Sinne der Fragestellung
bekannt. Die Zahl der den Agenturen für Arbeit angezeigten Entlassungen
nach § 17 des Kündigungsschutzgesetzes wird bei der Bundesagentur
für Arbeit statistisch nicht erfasst.
85. Abgeordnete
Sarah Vollath
(Die Linke)
Auf welchem Weg wird die Bundesregierung die
nach § 307h des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch vorgesehene Evaluierung zur Zielerreichung
der Einführung der Grundrente vorlegen (bitte
den geplanten der Vorlage angeben), und
beabsichtigt die Bundesregierung, in diesem Rahmen
eine Evaluierung der Auswirkungen der in § 17a
des Wohngeldgesetzes und in § 82a des Zwölften
Buches Sozialgesetzbuch festgelegten Freibeträge
für Wohngeld und Grundsicherung im Alter für
Personen mit Grundrentenzeiten vorzunehmen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 18. Dezember 2025
Das Ergebnis der Evaluierung der Grundrente wird als
Forschungsbericht wie üblich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales veröffentlicht. Die Freibeträge für das Wohngeld nach
§ 17a des Wohngeldgesetzes und für die Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung nach § 82a des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch werden bei der rentenrechtlichen Evaluierung nicht betrachtet.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales
und Staatsmodernisierung
86. Abgeordneter
Lukas Benner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Werden den Beschäftigten in der
Bundesverwaltung für ihre Tätigkeiten Large Language Models
(LLM) zur Verfügung gestellt, und wenn ja,
welche Dienste?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 19. Dezember 2025
Das KI-System KIPITZ ist die zentrale Plattform für den sicheren und
effizienten Einsatz von generativer KI in der Bundesverwaltung. Durch
den Einsatz KI-basierter Anwendungsfälle, die auf die Anforderungen
der öffentlichen Verwaltung zugeschnitten sind, bietet KIPITZ
Beschäftigten der Bundesverwaltung Unterstützung bei den alltäglichen
Verwaltungsaufgaben. KIPITZ ist eine vom ITZBund entwickelte KI-Plattform
für den Einsatz KI-basierter Anwendungsfälle (u. a. Dokumente
zusammenfassen, Chatten mit Dokumenten, mit Wissensquellen chatten,
Audio transkribieren, Texte/Dokumente übersetzen). Je nach
Anwendungsfall kommen diverse Open-Source Large-Language-Modelle (LLM)
zum Einsatz.
Eine Übersicht über KI-Systeme der Bundesverwaltung bietet darüber
hinaus der Marktplatz der KI-Möglichkeiten (MaKI), abrufbar unter
www.kimarktplatz.bund.de.
Im Übrigen wird auf die Bundestagsdrucksachen 21/2892 sowie
21/2837 verwiesen.
87. Abgeordnete
Anne-Mieke
Bremer
(Die Linke)
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff
des „Ankerkunden“ (Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD, Zeilen 2168, 2507) im
Rahmen der öffentlichen Beschaffung von Digital-
und Zukunftstechnologien, und welche konkreten
Anforderungen müssen Unternehmen in dieser
Hinsicht erfüllen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 17. Dezember 2025
Ein sog. „Ankerkunde“ im Rahmen der zitierten Vorhaben des
Koalitionsvertrages zur öffentlichen Beschaffung von Digital- und
Zukunftstechnologien soll jede öffentliche Stelle sein, die durch eine frühzeitige
und substanzielle Nachfrage den Markteintritt, die Skalierung oder die
Weiterentwicklung von entsprechenden Technologien ermöglicht. Die
Anforderungen an die Unternehmen ergeben sich dabei einerseits aus
konkreten Beschaffungsgegenständen, können andererseits auch als
vorkommerzielle Beschaffung vorgenommen werden wie bei dem
Launcher-Wettbewerb des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt oder
wie es die SPRIND regelhaft im Rahmen von Challenges durchführt.
88. Abgeordnete
Anne-Mieke
Bremer
(Die Linke)
Mit wie vielen voraussichtlichen Prüfverfahren
nach dem IT-Zustimmungsvorbehalt rechnet das
Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung (BMDS) im
Haushaltsaufstellungsverfahren 2027?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 17. Dezember 2025
Der BMDS-Zustimmungsvorbehalt wird erstmalig für das
Haushaltsaufstellungsverfahren 2027 durchgeführt und angewendet. Deshalb kann
eine valide Zahl erst nach Abschluss des Prüfverfahrens für die
Haushaltsaufstellung 2027 benannt werden.
89. Abgeordnete
Anne-Mieke
Bremer
(Die Linke)
Plant die Bundesregierung angesichts des
Bekenntnisses der Bundesregierung zur Sicherung
der Netzneutralität im Koalitionsvertrag
(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD,
Zeilen 2295 bis 2296: „Wir setzen uns für den Erhalt
des freien, neutralen und offenen Netzes ein.“)
und vor dem Hintergrund des strategischen
Ausstiegs von Vodafone aus dem öffentlichen Peering
und der damit verbundenen Verlagerung auf
private, kommerzielle Interkonnektivitätslösungen,
die rechtlichen Vorgaben zur Netzneutralität über
die EU-Verordnung hinaus zu präzisieren, um die
Netzzusammenschaltung klar zu regulieren und
eine diskriminierungsfreie Datenübertragung
weiterhin zu gewährleisten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 16. Dezember 2025
Die Bundesregierung beobachtet die Situation am Markt.
90. Abgeordnete
Zada Salihović
(Die Linke)
Inwieweit benutzt die Bundesregierung bei
Einstellungsverfahren Künstliche Intelligenz, und
wie garantiert sie, dass bekannte
Diskriminierungen durch die KI vermieden werden (s. https://h
m.edu/aktuelles/news/news_detailseite_47244
8.de.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Thomas Jarzombek
vom 16. Dezember 2025
Es wird von der Bundesregierung keine KI im Sinne der Fragestellung
benutzt.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr
91. Abgeordneter
Tarek Al-Wazir
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie ist der aktuelle Planungsstand der
Autobahnprojekte, die im überragenden öffentlichen
Interesse liegen, und wie hat sich dieser
Planungsstand gegenüber 2023 verändert (bitte auf die
neun Projekte mit dem höchsten Finanzbedarf
eingehen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Christian Hirte
vom 18. Dezember 2025
Die aktuellen Planungsstände der Autobahnprojekte und deren
Entwicklung seit dem Jahr 2023 sind in den Berichten an den
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zum Gesamtmittelbedarf der
Bedarfspläne für Schiene, Straße und Wasserstraße zu entnehmen (vgl.
Ausschussdrucksachen 20(8)4037 und 21(8)1790.
92. Abgeordneter
Tarek Al-Wazir
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie hat sich der Planungsstand der
Autobahnprojekte seit 2023 verändert, die nicht im
überragenden öffentlichen Interesse stehen (hierbei bitte auf
die 14 Projekte mit dem höchsten Finanzbedarf
eingehen), und wurden Projekte zurückgestellt,
um ein Projekt im überragenden öffentlichen
Interesse bevorzugt zu planen, und wenn ja, welche
(hierbei bitte die letzten 14 Projekte angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 18. Dezember 2025
Im Rahmen der Aufstellung des Finanzierungs- und Realisierungsplans
2025–2029 der Autobahn GmbH des Bundes wurde dem im Jahr 2023
verabschiedeten Gesetz zur Beschleunigung von
Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich Rechnung getragen. So enthalten die
Bedarfsplan-Tabellen B (Planungsprojekte, für die bis 2029 bestandskräftiges
Baurecht erwartet wird) und C (weitere wichtige Planungsprojekte) die
noch nicht in Bau befindlichen Engpassbeseitigungsvorhaben des
Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen.
Im Übrigen wird auf den FRP 2025–2029 (vgl. Ausschussdrucksachen
21(15)22 und 21(8)1769) und auf die Antwort zu Frage 91 verwiesen.
93. Abgeordneter
Tarek Al-Wazir
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Brücken an Autobahnen und
Bundesstraßen wurden bisher im Jahr 2025 (Stand Ende
November 2025) fertig saniert, und wie viele
Brückensanierungsprojekte gehen nach Kenntnis der
Bundesregierung 2026 in Bau?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 16. Dezember 2025
Nach Angaben der Autobahn GmbH des Bundes sind vom 1. Januar
2025 bis Ende August dieses Jahres an rund 100 Brückenteilbauwerken
mit einer Gesamtfläche von ca. 120.000 m2
Modernisierungsmaßnahmen an Autobahnen abgeschlossen worden. Informationen zu
Modernisierungsmaßnahmen an Bundesstraßen erfolgen im ersten Quartal des
Folgejahres an die Auftragsverwaltungen der Länder.
Entsprechend des Bauprogramms der Autobahn GmbH des Bundes
sollen an rund 400 Brückenteilbauwerken Modernisierungsmaßnahmen im
Jahr 2026 in Bau gehen. An Bundesstraßen soll entsprechend der
Erhaltungsprogramme der Auftragsverwaltungen der Länder der Bau von
rund 100 Modernisierungsmaßnahmen mit Kosten über 1 Mio. Euro im
Jahr 2026 beginnen. Maßnahmen unter 1 Mio. Euro werden nicht
ausgewiesen, sondern in den Programmen pauschal berücksichtigt.
94. Abgeordnete
Lisa Badum
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Treffen hat der Bundesminister für
Verkehr Patrick Schnieder seit Amtsantritt mit
Vertreterinnen und Vertretern der Luftfahrtindustrie
sowie von Umwelt-, Verbraucherschutz- bzw.
Fluggastrechtsorganisationen wahrgenommen, und
welche Themen wurden dabei jeweils erörtert
(bitte jeweils einzeln mit Datum auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 17. Dezember 2025
Datum Vertreter der Luftfahrtindustrie
sowie von Umwelt-,
Verbraucherschutz- bzw.
Fluggastrechtsorganisationen
Thema
02.09.2025 Agora Verkehrswende, Agora Transport
Transformation gGmbH;
Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland e. V. (BUND)
Deutsche Umwelthilfe e. V.
Greenpeace e. V.
Klima-Allianz Deutschland e. V.
NABU (Naturschutzbund Deutschland)
e. V.
Transport & Environment (T&E)
Deutschland gGmbH
WWF Deutschland
Deutscher Naturschutzring (DNR) e. V.
Kennenlerngespräch
95. Abgeordnete
Victoria Broßart
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung zur Verbesserung der
Schienenräumkapazitäten im Schienenverkehr seit
Dezember 2023 ergriffen, insbesondere im Bereich
Südbayern und Oberbayern, und wie viele
Schienenräumfahrzeuge stehen aktuell zur Verfügung (bitte
die Veränderungen seit dem Dezember letzten
Jahres angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 16. Dezember 2025
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) erfolgten seit
Dezember 2023 diese Maßnahmen zur Verbesserung der
Schienenräumkapazitäten im Schienenverkehr:
– Nutzung des Wetterprognosesystems Wetter@DB2.0, das
meteorologische Informationen für Regionen, Netze, Netzbezirke,
Betriebsstellen und Strecken abbildet.
– Präventive Maßnahmen (z. B. Ausrufen eines schweren Wintertages,
Organisation von Bereitschafts- und Räumpersonal) auf Basis von
vier unterschiedlichen Prognosehorizonten.
– Optimierung und Priorisierung der Räumkonzepte in
Zugbildungsanlagen.
– Benennung verantwortlicher Ansprechpartner.
– Implementierung eines Kommunikationsplans zwischen der DB
InfraGO AG und den Eisenbahnverkehrsunternehmen.
– Überarbeitung von Einsatzkonzepten für Schneeräumfahrzeuge.
In Bayern stehen 23 Räumfahrzeuge zur Verfügung, die Schnee von den
Gleisen entfernen, 13 davon sind Schneepflüge und -schleudern. Die DB
AG plant die Aufstockung des Instandhaltungspersonals für Fahrzeuge
in Bayern und die Inbetriebnahme eines Instandhaltungsstützpunkts in
Augsburg, um die Montage der Schneeräumtechnik an die
multifunktionalen Fahrzeuge vor Ort durchführen zu können.
96. Abgeordneter
Dr. Götz
Frömming
(AfD)
Welche Finanzmittel stehen für den Ausbau des
ca. 7,5 km langen Streckenabschnitts der
Bundesstraße 107 zwischen Mesendorf (Ortsteil von
Pritzwalk) und Pritzwalk insgesamt zur
Verfügung, und wann kann mit dem Beginn sowie mit
dem Abschluss der Bauarbeiten gerechnet
werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 18. Dezember 2025
Ein Um- und Ausbau zwischen Mesendorf und Pritzwalk im Zuge der
Bundesstraße 107 befindet sich bei der zuständigen
Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg in der Phase der Entwurfsplanung.
Baureife der aus Bundesmitteln zu finanzierenden Maßnahme wird erst nach
dem noch durchzuführenden Baurechtsverfahren vorliegen. Die
Finanzmittel stehen mit der anschließenden Haushaltseinstellung zur
Verfügung.
97. Abgeordneter
Matthias Gastel
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Netzzustandsnoten für das Jahr 2024
waren für die Strecken Stuttgart Hauptbahnhof bis
Stuttgart-Vaihingen (Panoramabahn) und die
Bodenseegürtelbahn zwischen Friedrichshafen und
Radolfzell insgesamt sowie für die
Anlagenklassen Gleise, Weichen, Brücken, Tunnel,
Stützbauwerke, Bahnübergänge, Stellwerke sowie
Oberleitung ausgewiesen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 16. Dezember 2025
Nachfolgend sind die von der DB InfraGO AG für das Jahr 2024
mitgeteilten Netzzustandsnoten der Strecken 4860 Stuttgart Hauptbahnhof–
Stuttgart-Vaihingen (Panoramabahn, km 0–15,6) und 4330/4331
Friedrichshafen–Radolfzell (Bodenseegürtelbahn) aufgelistet:
Objektgruppe Panoramabahn
Bodenseegürtelbahn
Brücken 3.5 2.5
Bahnübergänge – 4.2
Gleise 3.8 3.2
Stellwerke 4.2 5.4
Oberleitung 3.1 –
Stützbauwerke 2.1 3.0
Tunnel 3.4 2.8
Weichen 4.5 3.1
98. Abgeordnete
Katalin Gennburg
(Die Linke)
Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung
vor der Eröffnung des 16. Bauabschnitts der
A 100 die letzte Simulation der Verkehrsströme
für das Umfeld der Anschlussstelle Treptower
Park der A 100 für den Zeitpunkt nach deren
Eröffnung vorgenommen, und zu welchen
Ergebnissen kam diese insbesondere mit Blick auf die
notwendigen Vorkehrungen zum Management des
Stau- und Unfallgeschehens im Bereich der
eingeschränkt nutzbaren Elsenbrücke (bitte wenn
möglich die Verkehrsmengenkarten/-daten beilegen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 15. Dezember 2025
Auskünfte zur in der Baulast des Landes Berlin liegenden Elsenbrücke
und dem dortigen nachgeordneten städtischen Straßennetz obliegen dem
zuständigen Straßenbaulastträger.
99. Abgeordneter
Lars Haise
(AfD)
Welche Informationen liegen der
Bundesregierung zur ihrem Engagement bei Wasserstoffzügen
der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH in den
Jahren 2022 bis 2025 vor (Höhe der Zuschüsse
[insgesamt], geplante Betriebsstunden,
tatsächliche Betriebsstunden), und wie bewertet die
Bundesregierung den Erfolg (wirtschaftlichen und
klimatologischen) dieser Förderung (www.tagesscha
u.de/wirtschaft/energie/wasserstoff-zuege-proble
me-100.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 19. Dezember 2025
Die Grunddaten und allgemeinen Projektinformationen können der
Förderlandkarte des Bundesministeriiums für Verkehr (https://www.bmv.de/
foerderlandkarte-bmvi) sowie dem Förderkatalog des Bundes (https://fo
erderportal.bund.de/foekat/jsp/StartAction.do) entnommen werden. Die
Förderung des Projektes fand im Nationalen Innovationsprogramm
Wasserstoff und Brennstoffzellentechnologie statt. Das Programm läuft bis
Ende 2026. Im nächsten Jahr wird es zu diesem Programm eine
Abschlussevaluation geben. Die Ergebnisse dieser Evaluation sollen nach
Abschluss der Arbeiten veröffentlicht werden.
100. Abgeordneter
Lars Haise
(AfD)
Welcher Fortschritt bei der Brückensanierung ist
seit dem „Brückengipfel“ vom 10. März 2022 zu
verzeichnen und zukünftig zu erwarten (bitte
Anzahl der tatsächlich sanierten Brücken in den
Jahren 2022 bis 2025, Anzahl der insgesamt als
sanierungsbedürftig klassifizierten Brücken in den
Jahren 2022 bis 2030 sowie Anzahl der
voraussichtlich sanierten Brücken 2026 bis 2030
angeben), und wie bewertet die Bundesre
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
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- part_of_vorgang → Absicht der Bundesregierung zur gemeinsamen Weiterführung des Rüstungsprojekts FCAS (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl aus der Ukraine verschleppter Kinder seit Beginn des russischen Angriffkriegs (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl der Einbürgerungen im Jahr 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl der in Deutschland lebenden Hisbollah-Anhänger und deren Staatsangehörigkeit (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Bereitstellung von Large Language Models in der Bundesverwaltung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Berücksichtigung der Personen- und Güterverkehrsleistungen anderer Verkehrsprojekte bei der Ermittlung des Nutzen-Kosten-Verhältnis des Auto (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Definition des Begriffs "Ankerkunden" im Rahmen der öffentlichen Beschaffung von Digital- und Zukunftstechnologien (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Definition des Begriffs "hocheffizienter Verbrenner" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Durchschnittliche Anzahl von Kindern in den unterschiedlichen Besoldungsgruppen der Bundesbeamten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einführung einer Selbstverpflichtung bzw. Investitionsverpflichtung für Streaming-Dienste und TV (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Einreiseverweigerungen und Aufenthaltsentzüge wegen weiblicher Genitalverstümmelung nach Einführung eines Schutzbriefes im Jahr 2021 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern für Israel seit November 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern im Jahr 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
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- part_of_vorgang → Löschung des Status „vollziehbar ausreisepflichtig“ im Ausländerzentralregister in den Jahren 2021 bis 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Maßnahmen zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren für rechtsberatende Berufe (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Maßnahmen zur Stabilisierung des Rentenniveaus im Rentenpaket II (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Maßnahmen zur Unterstützung Litauens bei der Abwehr unbemannter Ballons aus Belarus (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Maßnahmen zur Vermeidung von Vertrieb rechtsextremer Artikel über internationale Online-Marktplätze (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Meldungen verpflichtender Massenentlassungsanzeigen durch Unternehmen in den letzten zwölf Monaten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Möglicher Kauf von Steuersünder-CDs zur Verfolgung von Steuerstraftaten seit 2012 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Möglicher Teilnahmeverzicht von Bundesminister Alois Rainer am Ludwig-Erhard-Gipfel 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Nachweis zur Stimmrechtsübertragung bei der Weimer Media Group (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Netzzustandsnoten der Strecke Stuttgart Hbf - Stuttgart-Vaihingen für das Jahr 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Nutzung des Sparvermögens im Rahmen der geplanten Frühstartrente (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Nutzung von Künstlicher Intelligenz bei Einstellungsverfahren der Bundesregierung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Öffnung des Förderprogramms Klimaangepasstes Waldmanagement PLUS (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Planung eines Besuchs des syrischen Präsidenten Ahmed al-Scharaa in Deutschland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Planungsstand der Autobahnprojekte von überragendem öffentlichen Interesse (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Polizeimaßnahmen im Rahmen eines Auswärtsspiels des Fußballvereins VfB Stuttgart im niederländischen Deventer am 5. Dezember 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Position des Generalbundesanwalts zur Gruppe Hayat Tahrir al-Scham in Syrien (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Präzisierung der rechtlichen Vorgaben zur Netzneutralität (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Probleme im Zusammenhang mit der Wiedervernässung von Mooren (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Prognose zur Anzahl der Prüfverfahren nach dem IT-Zustimmungsvorbehalt 2027 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Prüfung der Regelung des Zugangs von extremistischen Bewerbern zum Rechtsreferendariat (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Prüfung von Ausweisdokumenten im Rahmen der Einführung der eID-Karte (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Rechtfertigung der sicherheitspolitischen Bedenken der US-Regierung zur Massenmigration (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Reform des Strafprozessrechts (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Regelmäßige Risikoüberprüfung zugelassener Pestizide unter Einbezug aktueller Forschungsergebnisse (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Rückforderungen bei grenzüberschreitender Steuerkriminalität seit Einführung des automatischen Informationsaustauschs (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Rückgabe deutscher Kulturgüter aus polnischem oder ex-sowjetischem Besitz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Rüstungspolitische Zusammenarbeit mit Indien (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Schriftliche Einstufung der Teilnahme der Bundesministerin Katherina Reiche am Treffen "Moving Mountains" in Seefeld (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Schutz deutscher Schiffswracks auf dem Grund der Ostsee (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Sicherstellung menschenrechtlicher Sorgfalt bei Lieferketten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Simulation der Verkehrsströme für das Umfeld der Anschlussstelle Treptower Park der A 100 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Sirenen im Modularen Warnsystem in den Landkreisen Freising, Pfaffenhofen und Neuburg-Schrobenhausen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Sirenen im Modularen Warnsystem in Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Stand bei der Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Steuerliche Neubewertung den Viehbestands von Landwirten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Störaktionen gegen Weihnachtsmärkte durch ausländische bzw. muslimische Gruppierungen in den Jahren 2020 bis 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Störungsereignisse bei Aufzügen und Rolltreppen an Verkehrsstationen der Deutschen Bahn in Hessen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Strategische Bedeutung und Fortentwicklung von geförderten Biogasanlagen in der Energiepolitik (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Teilnehmer der Konferenz "Industrie im Dialog für Sicherheit" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Treffen von Bundesminister Patrick Schnieder mit Vertretern der Luftfahrtindustrie sowie von Umwelt-, Verbraucherschutz- und Fluggastrechtso (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Übertragung der Gesellschaftsanteile an die Verlagsgruppe Weimer Media Group durch Staatsminister Wolfram Weimer (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Umgang mit Bedrohungen durch linksextreme Demonstranten im Rahmen der Gründung der AfD-Jugendorganisation in Gießen am 29. November 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Umsetzung der Strategie zur Eindämmung von HIV, Hepatitis B und C und anderen sexuell übertragbaren Infektionen - BIS 2030 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Unterstützung von Betroffenen nach Auslaufen des Förderprogramms für die No-SLAPP-Anlaufstelle (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Untersuchung von aus den MERCOSUR-Staaten importierten Lebensmitteln auf Rückstände gesundheitsgefährdender Stoffe (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verbände und Unternehmen der Energiebranche im Austausch mit Bundesministerin Katherina Reiche (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verbesserung der Schienenräumkapazitäten seit Dezember 2023 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vereinbarkeit des geplanten Verzichts auf Kompensationsflächen bei Bundesinfrastrukturprojekten mit internationalen Biodiversitätsverpflicht (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlage für die Veröffentlichung des Ratgebers "Vorsorgen für Krisen und Katastrophen" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verhinderung der Zweckentfremdung der durch die Erhöhung der CO2-Steuer erzielten Mehreinnahmen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Veröffentlichung der abgeleiteten Parameter der Vierten Bundeswaldinventur (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Veröffentlichung der Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Veröffentlichung des Abschlussberichts zur Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Veröffentlichung des Schutzraumkonzeptes (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Wartezeit für die Bearbeitung von Visa-Anträgen für Familienzusammenführungen in den deutschen Außenvertretungen in der Türkei (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Wichtigste Erinnerungsorte von nationaler Bedeutung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Wiederherstellung der Bahnverbindung Aue-Wingeshausen - Bad Berleburg (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Wohnungsleerstand in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Oberbayern und der Oberpfalz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zielvorgabe bzgl. der Zulassungszahlen von Elektrofahrzeugen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zugänglichkeit von Haushaltsanmeldungen für die Forschung und Wissenschaft (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zusagen zum Empfang von Vertretern der russischen Regierung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zusätzliche Belastung für den Beitragshaushalt der Bundesagentur für Arbeit durch das Leistungsrechtsanspassungsgesetz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zuwendungen des Bundes an den Verein Thadine e. V. in den Jahren 2020 bis 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zweck des verpflichtenden Aufhängens des Portraitbildes des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul in den deutschen Auslandsver (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)