Maßnahmen zur Vermeidung von Vertrieb rechtsextremer Artikel über internationale Online-Marktplätze
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Maßnahmen ergreift oder plant die Bundesregierung, um den Vertrieb von Artikeln mit rechtsextremer Symbolik oder einschlägigen rechten Codes über internationale OnlineMarktplätze wie Temu (vgl. www.rnd.de/wirtschaft/verkauf-von-nazi-produkten-auf-temu-und-co-ist-das-legal-und-was-wird-dagegen-unternommen-U3NTJHCLBZDKFLJA3NIIMA3A6U.html) wirksam zu unterbinden – sowohl in Fällen eindeutig verfassungswidriger Kennzeichen als auch bei Darstellungen, die nicht ausdrücklich unter § 86a des Strafgesetzbuchs fallen, in der rechtsextremen Szene jedoch als Erkennungszeichen genutzt werden –, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund bislang aus der vorläufigen Feststellung der EU-Kommission von Verstößen gegen den Digital Services Act gegenüber solchen Plattformen?
Zeitachse
- 19.12.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3373 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.