Vereinbarkeit des geplanten Verzichts auf Kompensationsflächen bei Bundesinfrastrukturprojekten mit internationalen Biodiversitätsverpflichtungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten gesetzlichen Maßnahmen wird die Bundesregierung basierend auf dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 10. Dezember 2025, dass Kommunen und Länder im Rahmen des Infrastrukturausbaus durch den Bund keine Kompensationsflächen für naturschützenswerte Flächen mehr anbieten müssen, falls diese vom Infrastrukturausbau betroffen sein sollten, sondern diese dafür finanziellen Ausgleich erhalten, ergreifen und inwiefern ist dieses Vorhaben vereinbar mit dem "Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework", in dem sich Deutschland zusammen mit der internationalen Staatengemeinschaft darauf geeinigt hat, bis 2030 mindestens 30 Prozent der weltweiten Land- und Meeresflächen unter effektiven Naturschutz zu stellen (vgl. www.tagesschau.de/video/video-1534266.html)?
Zeitachse
- 19.12.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3373 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.