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Definition des Begriffs "Ankerkunden" im Rahmen der öffentlichen Beschaffung von Digital- und Zukunftstechnologien

Vorgang 329923 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 22.06.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie definiert die Bundesregierung den Begriff des "Ankerkunden" (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeilen 2168, 2507) im Rahmen der öffentlichen Beschaffung von Digitalund Zukunftstechnologien, und welche konkreten Anforderungen müssen Unternehmen in dieser Hinsicht erfüllen?

Zeitachse

  1. 19.12.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3373 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.