Unterstützung von Betroffenen nach Auslaufen des Förderprogramms für die No-SLAPP-Anlaufstelle
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten "nötigen Vorkehrungen" – wie in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 92 auf Bundestagsdrucksache 21/2817 erwähnt – trifft das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) derzeit, beziehungsweise welche Maßnahmen plant es, um auch nach Auslaufen des Förderprogramms für die No-SLAPP-Anlaufstelle im Februar 2026 weiterhin Informationen über verfügbare Verfahrensgarantien und Rechtshilfebehelfe sowie Beratung und Unterstützung für von SLAPP-Verfahren Betroffene in Deutschland sicherzustellen, und welche spezifischen Schritte (einschließlich Zeitrahmen, Finanzierung und Personalausstattung) ergreift das BMJV, um die künftigen Informationspflichten nach der AntiSLAPP-Richtlinie ab Februar 2026 zu erfüllen?
Zeitachse
- 19.12.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3373 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.