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Sicherstellung menschenrechtlicher Sorgfalt bei Lieferketten

Vorgang 329892 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 19.06.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie kann aus Sicht der Bundesregierung nach der Weisung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 26. September 2025, durch die nach meiner Auffassung zentrale menschenrechtliche Sorgfaltspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz faktisch außer Kraft gesetzt wurden, sichergestellt werden, dass bei Rohstoffkooperationen und in globalen Lieferketten deutscher Unternehmen keine schweren Menschenrechtsverletzungen, Kinderarbeit oder umweltzerstörender Extraktivismus stattfinden, insbesondere vor dem Hintergrund der völkerrechtlich anerkannten staatlichen Schutzpflicht und der von Deutschland eingegangenen Verpflichtungen aus den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, und über welche konkreten staatlichen Kontrollund Überprüfungsmechanismen verfügt die Bundesregierung, wenn sie sich nicht mehr auf die verbindlichen Sorgfaltspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz stützen kann?

Zeitachse

  1. 19.12.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/3373 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.