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Gesetz zur Stärkung der Bürgerbeteiligung durch die Behandlung von Petitionen durch den Deutschen Bundestag (PetG)

Vorgang 329368 Gesetzgebung · Überwiesen · aktualisiert 02.09.2026 · DIP ↗

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Petitionsberechtigung, Formvorschriften und Verfahrensvorschriften, Befugnisse des Petitionsausschusses, Entscheidung über Petitionen, Berichtspflicht der BRg, Öffentlichkeit und Einrichtung eines Petitionsregisters, Jahresbericht des Petitionsausschusses, unerledigte Petitionen am Ende der Wahlperiode;<br /> Aufhebung Gesetz nach Artikel 45c des Grundgesetzes

Zeitachse

  1. 16.12.2025 drucksache Gesetzentwurf 21/3294 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bürgerbeteiligung durch die Behandlung von Petitionen durch den Deutschen Bundes
  2. 18.12.2025 plenarprotokoll 1. Beratung 21/50 Protokoll der 50. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.