Gesetz zur Stärkung der Bürgerbeteiligung durch die Behandlung von Petitionen durch den Deutschen Bundestag (PetG)
Petitionsberechtigung, Formvorschriften und Verfahrensvorschriften, Befugnisse des Petitionsausschusses, Entscheidung über Petitionen, Berichtspflicht der BRg, Öffentlichkeit und Einrichtung eines Petitionsregisters, Jahresbericht des Petitionsausschusses, unerledigte Petitionen am Ende der Wahlperiode;<br /> Aufhebung Gesetz nach Artikel 45c des Grundgesetzes
Zeitachse
- 16.12.2025 drucksache Gesetzentwurf 21/3294 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bürgerbeteiligung durch die Behandlung von Petitionen durch den Deutschen Bundes
- 18.12.2025 plenarprotokoll 1. Beratung 21/50 Protokoll der 50. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.