Gesetz zur Änderung des § 65d Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Verlängerung der Möglichkeit der Finanzierung von anonymen präventiven Behandlungsprogrammen wie "Kein Täter werden" als Maßnahme gegen sexuellen Missbrauch von Kindern, insbesondere im Bereich Prävention und Opferunterstützung und auch im Hinblick auf die EU-Richtlinie 2011/92;<br /> Änderung § 65d Fünftes Buch Sozialgesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Richtlinie 2011/93/EU (ursprünglich: 2011/92/EU) vom 13. Dezember 2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates (ABl. L 335, 17.12.2011, S. 1)
Zeitachse
- 09.09.2025 drucksache Gesetzentwurf 21/1548 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 65d Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
- 11.09.2025 plenarprotokoll 1. Beratung 21/21 Protokoll der 21. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- 17.12.2025 drucksache Beschlussempfehlung und Bericht 21/3355 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 65d Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Beschlussempfehlung und Beri
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.