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Gesetz zur Änderung des § 65d Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Vorgang 325402 Gesetzgebung · Beschlussempfehlung liegt vor · aktualisiert 18.12.2025 · DIP ↗

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Verlängerung der Möglichkeit der Finanzierung von anonymen präventiven Behandlungsprogrammen wie &quot;Kein Täter werden&quot; als Maßnahme gegen sexuellen Missbrauch von Kindern, insbesondere im Bereich Prävention und Opferunterstützung und auch im Hinblick auf die EU-Richtlinie 2011/92;<br /> Änderung § 65d Fünftes Buch Sozialgesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Richtlinie 2011/93/EU (ursprünglich: 2011/92/EU) vom 13. Dezember 2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates (ABl. L 335, 17.12.2011, S. 1)

Zeitachse

  1. 09.09.2025 drucksache Gesetzentwurf 21/1548 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 65d Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
  2. 11.09.2025 plenarprotokoll 1. Beratung 21/21 Protokoll der 21. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
  3. 17.12.2025 drucksache Beschlussempfehlung und Bericht 21/3355 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 65d Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Beschlussempfehlung und Beri

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.