Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 65d Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1548)
Text
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 65d Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1548)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3355
21. Wahlperiode 17.12.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum,
Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1548 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 65d Absatz 1 des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch
A. Problem
Die Gesetzesinitianten betonen die Bedeutung präventiver Maßnahmen im Kampf
gegen sexuellen Kindesmissbrauch und fordern, Menschen mit pädophilen
Neigungen frühzeitig therapeutische Hilfe anzubieten, um Straftaten zu verhindern.
Sie sehen es daher kritisch, dass die Förderung entsprechender
Präventionsprojekte nach § 65d SGB V Ende 2025 auslaufe.
B. Lösung
Die Initianten fordern daher, § 65d Absatz 1 Satz 1 SGB V zu ändern und die
Förderung um drei Jahre bis zum 31. Dezember 2028 zu verlängern.
Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der
Fraktion der AfD.
C. Alternativen
Annahme des Gesetzentwurfs.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Keine.
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Keiner.
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Keiner.
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Keine.
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Keiner.
D. Kosten
Keine.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1548 abzulehnen.
Berlin, den 17. Dezember 2025
Der Ausschuss für Gesundheit
Dr. Tanja Machalet
Vorsitzende
Anne Janssen
Berichterstatterin
Martin Sichert
Berichterstatter
Serdar Yüksel
Berichterstatter
Dr. Kirsten Kappert-Gonther
Berichterstatterin
Evelyn Schötz
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Anne Janssen, Martin Sichert, Serdar Yüksel, Dr. Kirsten
Kappert-Gonther und Evelyn Schötz
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 21. Sitzung am 11. September 2025 den Gesetzentwurf auf Drucksache
21/1548 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen.
Außerdem hat er die Vorlage zur Mitberatung an den Haushaltsausschuss und den Ausschuss für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die einbringende Fraktion ist der Auffassung, dass der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch und
pädophilen Straftaten höchste Priorität habe und daher die Prävention im Mittelpunkt stehen müsse. Ziel müsse es sein,
Menschen mit pädophilen Neigungen frühzeitig therapeutische Hilfe anzubieten, bevor es zu strafbaren
Handlungen komme. Das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ leiste hierbei einen entscheidenden Beitrag. Es werde
seit dem 1. Januar 2017 gemäß § 65d SGB V vom GKV-Spitzenverband mit jährlich 5 Millionen Euro gefördert.
Das Programm ermögliche eine anonyme Therapie. Für viele von Pädophilie Betroffene sei dies die
Voraussetzung, um Hilfe in Anspruch zu nehmen. Gemäß § 65d Absatz 2 SGB V sei eine wissenschaftliche Evaluation
solcher Modellvorhaben vorgesehen, die derzeit durch die TU Chemnitz bis zum 30. Juni 2026 erfolge. Die
Finanzierung laufe jedoch bereits zum 31. Dezember 2025 aus, wodurch das Projekt beendet sei, bevor die
Ergebnisse der Evaluation vorliegen würden.
Die Initianten sehen darin nicht nur ein fachliches, sondern auch ein europarechtliches Problem, da die Richtlinie
2011/93/EU die Mitgliedstaaten ausdrücklich verpflichte, neben der Strafverfolgung auch präventive Maßnahmen
gegen sexuellen Kindesmissbrauch zu fördern. Eine Verlängerung der Finanzierung gemäß § 65d SGB V
entspräche dieser Verpflichtung und sichere langfristig den Schutz von Kindern. Zudem verweisen die Initianten auf den
Beschluss der Justizministerkonferenz vom 28. November 2024, die die Bedeutung des Projekts „Kein Täter
werden“ betone und die Bundesregierung auffordere, sich für eine Verlängerung oder dauerhafte Sicherung der
Finanzierung einzusetzen.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Haushaltsausschuss hat in seiner 26. Sitzung am 17. Dezember 2025 mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD
beschlossen, die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/1548 zu empfehlen.
Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 13. Sitzung am 17. Dezember
2025 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei
Stimmenthaltung der Fraktion der AfD beschlossen, die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/1548 zu
empfehlen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 13. Sitzung am 15. Oktober 2025 die Beratungen zu dem
Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1548 aufgenommen. Der Antrag der Fraktion der AfD, zur Drucksache 21/1548 eine
öffentliche Anhörung durchzuführen, wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD abgelehnt.
Der Ausschuss für Gesundheit hat die Beratungen zu dem Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1548 in seiner
22. Sitzung am 17. Dezember 2025 abgeschlossen.
Im Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, den Gesetzentwurf auf
Drucksache 21/1548 abzulehnen.
Fraktionsmeinungen
Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, der Deutsche Bundestag habe am 6. November 2025 im Rahmen des
Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege die Zukunftssicherung des
Präventionsnetzwerks „Kein Täter werden“ verabschiedet und damit ein wichtiges Signal für die Kontinuität der präventiven
Arbeit gesetzt. Die Förderung sei bis zum 31. Dezember 2027 verlängert worden. Der Gesetzentwurf der Fraktion
der AfD werde vor diesem Hintergrund abgelehnt.
Die Fraktion der AfD betonte, eine Verlängerung der Frist des § 65d Absatz 1 SGB V zur Finanzierung von
präventiven Behandlungsprogrammen wie „Kein Täter werden“ sei aus mehreren Gründen sinnvoll, insbesondere
im Hinblick auf die Richtlinie 2011/93/EU. Mit einer Verlängerung der Frist erfülle Deutschland seine
europarechtliche Verpflichtung, Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch von Kindern zu ergreifen, einschließlich der
Prävention und der Unterstützung von Opfern. Präventive Therapien verhinderten, dass Menschen mit pädophilen
Neigungen zu Tätern würden, was den Missbrauch und die sexuelle Ausbeutung von Kindern reduziere. Eine
fortgesetzte Förderung würde die Umsetzung dieser Richtlinie unterstützen und den Schutz von Kindern
langfristig sichern.
Die Fraktion der SPD führte aus, zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD sei lediglich zu bemerken, dass die
Fraktion der AfD wohl offensichtlich die dazugehörige Gesetzgebung der Koalition im Ausschuss „verpasst“
habe. Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege habe die Koalition bereits
hinreichend gehandelt und die Förderperiode des Projekts „Kein Täter werden“ verlängert. Der Gesetzentwurf
der AfD sei vor diesem Hintergrund obsolet und abzulehnen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilte mit, der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD sei hinfällig, da
bereits im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung der Pflege
eine Verlängerung der Förderung (von Leistungserbringern durch den Spitzenverband in Höhe von 5 Millionen
Euro pro Jahr, die im Rahmen von Modellvorhaben Patienten mit pädophilen Sexualstörungen behandeln) bis
2027 veranlasst worden sei. Diese Verlängerung sei ausreichend, um die Ergebnisse der Evaluierung im Juni 2026
abzuwarten.
Die Fraktion Die Linke führte aus, dass Projekte, die über § 65d SGB V finanziert würden, besonders wertvoll
seien. Programme wie „Kein Täter werden“ basierten auf absoluter Anonymität und ärztlicher Schweigepflicht.
Menschen mit pädophiler oder hebephiler Sexualpräferenz erhielten eine spezialisierte Psychotherapie über ein
bis eineinhalb Jahre, in der sie lernen, ihr Verhalten zu kontrollieren und Risikosituationen zu vermeiden. Etwa
jeder vierte Teilnehmer erhalte zusätzlich Medikamente zur Dämpfung des Sexualtriebs. Bei der akuten Gefahr
eines Übergriffs könnten Kontaktverbote und stationäre Unterbringung erfolgen. Dies sei genau das Gegenteil
dessen, was aus der AfD gefordert werde: wirkungslose Strafverschärfung, Strafmündigkeit ab 12 Jahren, die
Veröffentlichung der Adressen und Fotos von Sexualstraftätern und Zwangskastration.
Berlin, den 17. Dezember 2025
Anne Janssen
Berichterstatterin
Martin Sichert
Berichterstatter
Serdar Yüksel
Berichterstatter
Dr. Kirsten Kappert-Gonther
Berichterstatterin
Evelyn Schötz
Berichterstatterin
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ISSN 0722-8333]
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