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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 65d Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1548)

dip / drucksache 17.12.2025 · WP 21 · 21/3355 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 65d Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1548) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3355 21. Wahlperiode 17.12.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1548 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 65d Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem Die Gesetzesinitianten betonen die Bedeutung präventiver Maßnahmen im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch und fordern, Menschen mit pädophilen Neigungen frühzeitig therapeutische Hilfe anzubieten, um Straftaten zu verhindern. Sie sehen es daher kritisch, dass die Förderung entsprechender Präventionsprojekte nach § 65d SGB V Ende 2025 auslaufe. B. Lösung Die Initianten fordern daher, § 65d Absatz 1 Satz 1 SGB V zu ändern und die Förderung um drei Jahre bis zum 31. Dezember 2028 zu verlängern. Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Annahme des Gesetzentwurfs. D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Keine. E. Erfüllungsaufwand E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Keiner. D. Kosten Keine. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1548 abzulehnen. Berlin, den 17. Dezember 2025 Der Ausschuss für Gesundheit Dr. Tanja Machalet Vorsitzende Anne Janssen Berichterstatterin Martin Sichert Berichterstatter Serdar Yüksel Berichterstatter Dr. Kirsten Kappert-Gonther Berichterstatterin Evelyn Schötz Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Anne Janssen, Martin Sichert, Serdar Yüksel, Dr. Kirsten Kappert-Gonther und Evelyn Schötz I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat in seiner 21. Sitzung am 11. September 2025 den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1548 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen. Außerdem hat er die Vorlage zur Mitberatung an den Haushaltsausschuss und den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die einbringende Fraktion ist der Auffassung, dass der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch und pädophilen Straftaten höchste Priorität habe und daher die Prävention im Mittelpunkt stehen müsse. Ziel müsse es sein, Menschen mit pädophilen Neigungen frühzeitig therapeutische Hilfe anzubieten, bevor es zu strafbaren Handlungen komme. Das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ leiste hierbei einen entscheidenden Beitrag. Es werde seit dem 1. Januar 2017 gemäß § 65d SGB V vom GKV-Spitzenverband mit jährlich 5 Millionen Euro gefördert. Das Programm ermögliche eine anonyme Therapie. Für viele von Pädophilie Betroffene sei dies die Voraussetzung, um Hilfe in Anspruch zu nehmen. Gemäß § 65d Absatz 2 SGB V sei eine wissenschaftliche Evaluation solcher Modellvorhaben vorgesehen, die derzeit durch die TU Chemnitz bis zum 30. Juni 2026 erfolge. Die Finanzierung laufe jedoch bereits zum 31. Dezember 2025 aus, wodurch das Projekt beendet sei, bevor die Ergebnisse der Evaluation vorliegen würden. Die Initianten sehen darin nicht nur ein fachliches, sondern auch ein europarechtliches Problem, da die Richtlinie 2011/93/EU die Mitgliedstaaten ausdrücklich verpflichte, neben der Strafverfolgung auch präventive Maßnahmen gegen sexuellen Kindesmissbrauch zu fördern. Eine Verlängerung der Finanzierung gemäß § 65d SGB V entspräche dieser Verpflichtung und sichere langfristig den Schutz von Kindern. Zudem verweisen die Initianten auf den Beschluss der Justizministerkonferenz vom 28. November 2024, die die Bedeutung des Projekts „Kein Täter werden“ betone und die Bundesregierung auffordere, sich für eine Verlängerung oder dauerhafte Sicherung der Finanzierung einzusetzen. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Haushaltsausschuss hat in seiner 26. Sitzung am 17. Dezember 2025 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen, die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/1548 zu empfehlen. Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 13. Sitzung am 17. Dezember 2025 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD beschlossen, die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/1548 zu empfehlen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 13. Sitzung am 15. Oktober 2025 die Beratungen zu dem Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1548 aufgenommen. Der Antrag der Fraktion der AfD, zur Drucksache 21/1548 eine öffentliche Anhörung durchzuführen, wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD abgelehnt. Der Ausschuss für Gesundheit hat die Beratungen zu dem Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1548 in seiner 22. Sitzung am 17. Dezember 2025 abgeschlossen. Im Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1548 abzulehnen. Fraktionsmeinungen Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, der Deutsche Bundestag habe am 6. November 2025 im Rahmen des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege die Zukunftssicherung des Präventionsnetzwerks „Kein Täter werden“ verabschiedet und damit ein wichtiges Signal für die Kontinuität der präventiven Arbeit gesetzt. Die Förderung sei bis zum 31. Dezember 2027 verlängert worden. Der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD werde vor diesem Hintergrund abgelehnt. Die Fraktion der AfD betonte, eine Verlängerung der Frist des § 65d Absatz 1 SGB V zur Finanzierung von präventiven Behandlungsprogrammen wie „Kein Täter werden“ sei aus mehreren Gründen sinnvoll, insbesondere im Hinblick auf die Richtlinie 2011/93/EU. Mit einer Verlängerung der Frist erfülle Deutschland seine europarechtliche Verpflichtung, Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch von Kindern zu ergreifen, einschließlich der Prävention und der Unterstützung von Opfern. Präventive Therapien verhinderten, dass Menschen mit pädophilen Neigungen zu Tätern würden, was den Missbrauch und die sexuelle Ausbeutung von Kindern reduziere. Eine fortgesetzte Förderung würde die Umsetzung dieser Richtlinie unterstützen und den Schutz von Kindern langfristig sichern. Die Fraktion der SPD führte aus, zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD sei lediglich zu bemerken, dass die Fraktion der AfD wohl offensichtlich die dazugehörige Gesetzgebung der Koalition im Ausschuss „verpasst“ habe. Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege habe die Koalition bereits hinreichend gehandelt und die Förderperiode des Projekts „Kein Täter werden“ verlängert. Der Gesetzentwurf der AfD sei vor diesem Hintergrund obsolet und abzulehnen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilte mit, der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD sei hinfällig, da bereits im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung der Pflege eine Verlängerung der Förderung (von Leistungserbringern durch den Spitzenverband in Höhe von 5 Millionen Euro pro Jahr, die im Rahmen von Modellvorhaben Patienten mit pädophilen Sexualstörungen behandeln) bis 2027 veranlasst worden sei. Diese Verlängerung sei ausreichend, um die Ergebnisse der Evaluierung im Juni 2026 abzuwarten. Die Fraktion Die Linke führte aus, dass Projekte, die über § 65d SGB V finanziert würden, besonders wertvoll seien. Programme wie „Kein Täter werden“ basierten auf absoluter Anonymität und ärztlicher Schweigepflicht. Menschen mit pädophiler oder hebephiler Sexualpräferenz erhielten eine spezialisierte Psychotherapie über ein bis eineinhalb Jahre, in der sie lernen, ihr Verhalten zu kontrollieren und Risikosituationen zu vermeiden. Etwa jeder vierte Teilnehmer erhalte zusätzlich Medikamente zur Dämpfung des Sexualtriebs. Bei der akuten Gefahr eines Übergriffs könnten Kontaktverbote und stationäre Unterbringung erfolgen. Dies sei genau das Gegenteil dessen, was aus der AfD gefordert werde: wirkungslose Strafverschärfung, Strafmündigkeit ab 12 Jahren, die Veröffentlichung der Adressen und Fotos von Sexualstraftätern und Zwangskastration. Berlin, den 17. Dezember 2025 Anne Janssen Berichterstatterin Martin Sichert Berichterstatter Serdar Yüksel Berichterstatter Dr. Kirsten Kappert-Gonther Berichterstatterin Evelyn Schötz Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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