Gesetz zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer
Maßnahmen zur Modernisierung und Flexibilisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer sowie zur Fortentwicklung des Berufsbilds: Aufhebung des Erfordernisses der Leitung einer Zweigstelle einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch einen Wirtschaftsprüfer, Ermöglichung der Mitarbeiterbeteiligung nicht berufsangehöriger Gesellschafter, Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers als eine mit dem Berufs des Wirtschaftsprüfers vereinbare Tätigkeit; Stärkung der Berufsaufsicht und Qualitätskontrolle: effektivere und transparentere Ermittlungsverfahren und Inspektionen, u.a. durch Erweiterung der Auskunftspflichten und Mitteilungspflichten, Erhöhung von Zwangsgeldern und Bußgeldobergrenzen sowie erweiterte Ermittlungsbefugnis der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS), Erschwerung der Umgehung der Qualitätskontrolle, Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse der Kommission für Qualitätskontrolle, Einführung einer Informationsmöglichkeit der APAS zu den Inspektionsergebnissen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse; Angleichung der Vergütungsstrukturen der in der Finanzaufsicht tätigen Behörden; Klarstellungen, Folgeänderungen, redaktionelle Korrekturen;<br /> Aufhebung § 47, Einfügung §§ 28a und 44c und Änderung zahlr. §§ Wirtschaftsprüferordnung sowie § 292 Handelsgesetzbuch, Einfügung § 2a Gesetz zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br /> <br /> Bezug: Der Gesetzentwurf war bereits in der 20. WP als GESTA 20. WP E075 eingebracht worden.
Zeitachse
- 02.04.2025 drucksache Gesetzentwurf 21/16 Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer
- 24.09.2026 plenarprotokoll 1. Beratung 21/96 Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.