Erfassung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten bei Verdächtigen und Opfern in der Polizeilichen Kriminalstatistik
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, analog zum Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen ab dem 1. Juli 2025, bundesweit in der Polizeilichen Kriminalstatistik Mehrfachstaatsangehörigkeiten bei Verdächtigen und Opfern zu erfassen, und falls nicht, welche Gründe sprechen gegen eine bundeseinheitliche Umsetzung?
Zeitachse
- 12.09.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1627 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.