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Erfassung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten bei Verdächtigen und Opfern in der Polizeilichen Kriminalstatistik

Vorgang 326883 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 07.09.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, analog zum Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen ab dem 1. Juli 2025, bundesweit in der Polizeilichen Kriminalstatistik Mehrfachstaatsangehörigkeiten bei Verdächtigen und Opfern zu erfassen, und falls nicht, welche Gründe sprechen gegen eine bundeseinheitliche Umsetzung?

Zeitachse

  1. 12.09.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1627 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.