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Rechtsgrundlagen für die Akkreditierung von Taliban-Konsularbeamten und Nicht-Verlängerung von Aufenthaltstiteln für gefährdete afghanische Staatsangehörige nach § 22 AufenthG

Vorgang 326832 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 07.09.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher Rechtsgrundlage (bitte Normen konkret benennen) beabsichtigt die Bundesregierung, zwei vom Taliban-Regime entsandte Konsularbeamte, die laut FAZ-Bericht (www.faz.net/aktuell/politik/taliban-sollen-konsularbeamte-nach-deutschland-entsenden-110597785.html) an der afghanischen Botschaft in Berlin und am Generalkonsulat in Bonn tätig sein sollen, zu akkreditieren, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Einreisen von durch die Taliban gefährdeten afghanischen Staatsangehörigen derzeit durch die Durchführung von Sicherheitsinterviews unter dem Vorbehalt möglicher Sicherheitsrisiken für Deutschland im Falle einer Einreise von Personen mit Bezug zu terroristischen Organisationen verzögert werden, und trifft die an mich herangetragene Information zu, dass das Bundesministerium des Innern die Bundesländer informiert habe, für in Deutschland aufhältige afghanische Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnissen nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes, die über die verschiedenen Aufnahmeprogramme für gefährdete Afghaninnen und Afghanen eingereist sind, keine Verlängerungen der befristeten Aufenthaltstitel über den 31. Dezember 2025 hinaus zu erteilen, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Entscheidung (bitte möglichst konkret ausführen)?

Zeitachse

  1. 12.09.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1627 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.