Berücksichtigung der strukturellen Benachteiligung von Frauen bei der steuerlichen Freistellung von Zuschlägen für Mehrarbeit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie gedenkt die Bundesregierung im Lichte des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD, der die steuerliche Freistellung von Zuschlägen für Mehrarbeit vorsieht, die über die tariflich vereinbarte oder an Tarifverträge orientierte Vollzeitarbeit hinausgeht, zu berücksichtigen, dass fast jede zweite erwerbstätige Frau (49 Prozent) aufgrund von Teilzeittätigkeit faktisch von dieser Förderung ausgeschlossen ist, während Männer nur zu 12 Prozent in Teilzeit arbeiten und insbesondere Mütter überproportional betroffen sind (68 Prozent der Mütter mit Kindern unter 18 Jahren, 73 Prozent bei Müttern mit Kindern unter drei Jahren, gegenüber nur 9 Prozent der Väter mit Kleinkindern; vgl. Statistisches Bundesamt 2025, www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/05/PD25_175_13.html; DIE ZEIT, www.zeit.de/arbeit/2025-05/teilzeit-statistik-bundesamt-arbeitsbedingungen), und wie will sie zugleich sicherstellen, dass hierbei keine mittelbare Diskriminierung von Frauen im Sinne des Artikels 3 des Grundgesetzes entsteht, zumal aktuelle Studien auf gleichstellungsrechtliche Risiken hinweisen (vgl. DIW 2025, www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.941456.de/25-12.pdf; IAB-Forum 2025, https://iab-forum.de/mehr-anreize-mehr-flexibilitaet-mehr-arbeit-wie-beschaeftigte-auf-die-plaene-der-neuen-bundesregierung-reagieren-wuerden/)?
Zeitachse
- 12.09.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1627 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.