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Einhaltung des Angebots an wöchentlichen Sprechzeiten durch Vertragsärzte

Vorgang 326399 Schriftliche Frage · Beantwortet · aktualisiert 07.09.2026 · DIP ↗

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt, dass Vertragsärzte ihrer Verpflichtung gemäß § 19a Absatz 1 Satz 2 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) nachkommen, mindestens 25 Stunden pro Woche Sprechzeiten für gesetzlich Versicherte anzubieten, und wenn ja, wie, und wenn nein, sieht sie sich in der Verantwortung, Abhilfe zu schaffen, und sieht die Bundesregierung angesichts sich häufender Klagen über lange Wartezeiten für gesetzlich Versicherte (www.aerzteblatt.de/news/streit-um-terminvergabe-von-privatversicherten-76daa441-a815-4a54-841b-115463158976) oder umstrittene Praktiken auf Online-Plattformen wie Doctolib und Jameda, wo GKV-Versicherten im Terminbuchungsprozess Selbstzahler-Termine angeboten werden (www.vzbv.de/pressemitteilungen/doctolib-und-jameda-terminbuchung-mit-hindernissen), Handlungsbedarf, wie etwa stärkere Kontrollen durch unabhängige Stellen, Nachweispflichten oder auch eine allgemeine Evaluierung, ob die Ziele des Terminservice- und Versorgungsgesetzes, "Schnellere Termine, mehr Sprechstunden, bessere Angebote für gesetzlich Versicherte" (www.bundesgesundheitsministerium.de/terminservice-und-versorgungsgesetz.html), überhaupt erreicht wurden (bitte begründen)?

Zeitachse

  1. 12.09.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1627 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.