Anhebung der Streitwertgrenze für Zivilverfahren auf 10.000 Euro
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die geplante Anhebung der Streitwertgrenze für Zivilverfahren vor den Amtsgerichten auf 10.000 Euro, vor dem Hintergrund, dass die Problematik des sogenannten Überlastungsparadoxon (eine gleichbleibende Anzahl von Richtern benötigt in der langfristigen Betrachtung immer länger, um weniger Fälle abzuarbeiten; vgl. https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/justizstatistik-2024-eingangszahlen-steigen-verfahrensdauer-fluggastrechte) sich auch bei den Amtsgerichten nicht wirksam verändert hat?
Zeitachse
- 12.09.2025 drucksache Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort 21/1627 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.