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Gesetz über haftungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtliche Vereinstätigkeit

Vorgang 322929 Gesetzgebung · Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten · aktualisiert 29.08.2025 · DIP ↗

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Zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements Verbesserung der Haftungserleichterungen für ehrenamtliche Vereinsvorstände und -mitglieder durch Erhöhung des Haftungsfreibetrags von bisher 840 auf 3.000 Euro jährlich gemäß Übungsleiterpauschale für bestimmte begünstigte nebenberufliche Tätigkeiten;<br /> Änderung § 31a Bürgerliches Gesetzbuch sowie Einfügung 69 Art. 229 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 314/24 in der Fassung BR-Drs 314/24 (Beschluss) (GESTA 20. WP C104)

Zeitachse

  1. 25.06.2025 drucksache Gesetzesantrag 273/25 Entwurf eines Gesetzes über haftungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtliche Vereinstätigkeit
  2. 11.07.2025 plenarprotokoll BR-Sitzung 1056 Protokoll der 1056. Sitzung des Bundesrates
  3. 11.07.2025 drucksache Beschlussdrucksache 273/25(B) Entwurf eines Gesetzes über haftungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtliche Vereinstätigkeit
  4. 27.08.2025 drucksache Gesetzentwurf 21/1388 Entwurf eines Gesetzes über haftungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtliche Vereinstätigkeit

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.