Gesetz über haftungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtliche Vereinstätigkeit
Zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements Verbesserung der Haftungserleichterungen für ehrenamtliche Vereinsvorstände und -mitglieder durch Erhöhung des Haftungsfreibetrags von bisher 840 auf 3.000 Euro jährlich gemäß Übungsleiterpauschale für bestimmte begünstigte nebenberufliche Tätigkeiten;<br /> Änderung § 31a Bürgerliches Gesetzbuch sowie Einfügung 69 Art. 229 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 314/24 in der Fassung BR-Drs 314/24 (Beschluss) (GESTA 20. WP C104)
Zeitachse
- 25.06.2025 drucksache Gesetzesantrag 273/25 Entwurf eines Gesetzes über haftungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtliche Vereinstätigkeit
- 11.07.2025 plenarprotokoll BR-Sitzung 1056 Protokoll der 1056. Sitzung des Bundesrates
- 11.07.2025 drucksache Beschlussdrucksache 273/25(B) Entwurf eines Gesetzes über haftungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtliche Vereinstätigkeit
- 27.08.2025 drucksache Gesetzentwurf 21/1388 Entwurf eines Gesetzes über haftungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtliche Vereinstätigkeit
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.