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Protokoll der 1056. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 11.07.2025 · WP 21 · 1056 · Original ↗

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Protokoll der 1056. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1056 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1056. Sitzung Berlin, Freitag, den 11. Juli 2025 I n h a l t : Gedenken an den ehemaligen Präsidenten des Bundesrates und Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt Professor Dr. Wolfgang Böhmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179 1. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025) – gemäß Artikel 110 Absatz 3 GG – (Drucksache 277/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199 Dr. Andreas Handschuh (Sachsen) . . . . 237* Dirk Schrödter (Schleswig-Holstein) . . 238* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 199 2. Erstes Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (Drucksache 278/25, zu Drucksache 278/25) . . . . . . . 199 Peter Hauk (Baden-Württemberg) . . . . 199 Miriam Staudte (Niedersachsen) . . . . . 200 Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) . . . . . . 200 Silvia Breher, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat . . . . . . . . . 201 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202 3. Erstes Gesetz zur Änderung des GAP- Direktzahlungen-Gesetzes (Drucksache 279/25) . . 202 Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) . . . . . . 202 Miriam Staudte (Niedersachsen) . . . . . 203 Werner Schwarz (Schleswig-Holstein) . 203 Silvia Breher, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat . . . . . . . . . 204 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204 4. Gesetz zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau (Drucksache 280/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 204 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 104c Satz 2 i.V.m. Artikel 104b Absatz 2 Satz 1 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238* 5. Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (Drucksache 281/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183 Winfried Kretschmann (Baden- Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 185 Dr. Markus Söder (Bayern) . . . . . . . . 186 Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen) . 187 Boris Rhein (Hessen) . . . . . . . . . . . 188 Michael Schrodi, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen . 190, 235* Nancy Böhning (Bremen) . . . . . . . . . 235* Thorsten Bischoff (Saarland) . . . . . . . 235* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191 6. a) Gesetz zur Anpassung von Regelungen über den polizeilichen Informationsverbund im Bundeskriminalamtgesetz sowie zur Einführung der Erlaubnispflicht für bestimmte Druckluftwaffen und zur Änderung weiterer waffen- und sprengstoffrechtlicher Vorschriften (Drucksache 282/25) b) Gesetz zur Anpassung der Befugnis zur Datenerhebung bei Kontaktpersonen im Bundeskriminalamtgesetz (Drucksache 283/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204 Anna Gallina (Hamburg) . . . . . . . . . . 240* Beschluss zu a): Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 238* Beschluss zu b): Zustimmung gemäß Artikel 73 Absatz 1 Nummer 9a i. V. m. Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238* 7. Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Drucksache 284/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 205 Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 241* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 205 8. Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG- Änderungsgesetz 2025) (Drucksache 285/25) 205 Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . . 205 Prof. Dr. Kristina Sinemus (Hessen) . . . 206 Grant Hendrik Tonne (Niedersachsen) . 207 Dörte Schall (Rheinland-Pfalz) . . . . . . 208 Thomas Jarzombek, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung . . . . . . . . . . 208 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87f Absatz 1 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209 9. Erstes Gesetz zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (1. KGSGÄndG) (Drucksache 286/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87 Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238* 10. Gesetz zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Änderung anderer Gesetze (Drucksache 287/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209 Dr. Wolfgang Blank (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 241* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209 11. Sechstes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (Drucksache 289/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 87e Absatz 4 und Absatz 5 Satz 1 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . 239* 12. Gesetz zu dem Vierten Protokoll vom 18. September 2023 zur Änderung des Vertrags vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel (Drucksache 290/25) . . . . . . . . . . . . 204 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239* 13. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 263/25) . . . . . . . . . . 211 Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Erneute Bestellung von Staatsministerin Ulrike Scharf (Bayern) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . 211 14. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Marktorganisationsgesetzes – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 264/25) . . . . . . . . . . 211 Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Erneute Bestellung von Staatsministerin Michaela Kaniber (Bayern) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . 211 15. Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Möglichkeiten der Abschiebungssicherung – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Sachsen-Anhalt – (Drucksache 240/25) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179 16. Entwurf eines Gesetzes zur frühzeitigen Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 266/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211 Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Erneute Bestellung von Staatsminister Joachim Herrmann (Bayern) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . 211 17. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen von Luftfahrtunternehmen bei der Abfertigung von Fluggästen – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 295/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 211 Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Ministerin Daniela Behrens (Niedersachsen) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . 211 18. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes zur Verfahrensbeschleunigung durch die erweiterte Möglichkeit der Zulassung von Rechtsmitteln und der Übertragung von Verfahren auf den Einzelrichter – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 296/25) . . . . . 211 Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Erneute Bestellung von Ministerin Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . 212 19. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen (Wissenschaftsfreiheitsgesetz – WissFG) – Antrag der Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 303/25) . . . . . . . . . . 212 Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 244* Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Erneute Bestellung von Ministerin Petra Olschowski (Baden-Württemberg) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . 212 20. Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher – Antrag der Länder Bayern und Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 267/25) . . . 212 Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Erneute Bestellung von Staatsminister Georg Eisenreich (Bayern) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . 212 21. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Erhöhung der Sicherheit im Bahn-, Schiffs-, Luft- und Straßenverkehr – Antrag der Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 268/25) . . . . . . . . . . 212 Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Staatsminister Georg Eisenreich (Bayern) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . 212 22. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafrechtlicher Schutz gemeinnütziger Tätigkeit – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 269/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 212 Anna Gallina (Hamburg) . . . . . . . . . 245* Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245* Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Erneute Bestellung von Staatsminister Georg Eisenreich (Bayern) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . 212 23. Entwurf eines Gesetzes zum Abbau datenschutzrechtlichen Gold-Platings im Wettbewerbsrecht – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 270/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 212 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 246* Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Erneute Bestellung von Staatsminister Georg Eisenreich (Bayern) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . 212 24. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – Beschränkung der Laienverteidigung – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 271/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 213 Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Erneute Bestellung von Staatsminister Georg Eisenreich (Bayern) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . 213 25. Entwurf eines Gesetzes zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 272/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213 Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Erneute Bestellung von Staatsminister Georg Eisenreich (Bayern) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . 213 26. Entwurf eines Gesetzes über haftungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtliche Vereinstätigkeit – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 273/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 213 Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Staatsminister Georg Eisenreich (Bayern) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . 213 27. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – Absenkung der Hürden für eine audiovisuelle Vernehmung von minderjährigen Zeugen – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 297/25) . . . . . . . . . . 213 Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Erneute Bestellung von Ministerin Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . 213 28. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den Erlass eines (Sicherungs-)Unterbringungsbefehls bei einer Krisenintervention – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 298/25) . . . . . . . . . . 213 Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Ministerin Dr. Kathrin Wahlmann (Niedersachsen) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . 213 29. Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener – Antrag der Länder Niedersachsen, Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 299/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213 Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Minister Gerald Heere (Niedersachsen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213 30. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 274/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 214 Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Erneute Bestellung von Staatsminister Thorsten Glauber (Bayern) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . 214 31. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes durch die Regelung der Errichtung und des Betriebs einer Rettungsinfrastruktur für die ausschließliche Wirtschaftszone – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 293/25) . . . 214 Miriam Staudte (Niedersachsen) . . . . . 246* Werner Schwarz (Schleswig-Holstein) . 247* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214 32. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 275/25) . . . . . . . . . . 214 Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Erneute Bestellung von Staatsminister Christian Bernreiter zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . 214 33. Entschließung des Bundesrates zur Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung – Antrag der Länder Bremen, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Saarland – (Drucksache 239/25) . 218 Dr. Wolfgang Blank (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 248* Dörte Schall (Rheinland-Pfalz) . . . . . 248* Dr. Andreas Handschuh (Sachsen) . . . . 249* Werner Schwarz (Schleswig-Holstein) . 249* Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 218 34. Entschließung des Bundesrates „Umsetzung des europäischen Aktionsplans für Stahl und Metalle zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung der Stahl- und Metallindustrie“ – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Bremen, Niedersachsen, Saarland – (Drucksache 245/25) . . . 191 Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . . 191 Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . . 192 Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen) . 194 Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) . . . . . . 236* Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 195 35. Entschließung des Bundesrates „Sofortprogramm Frühkindliche Bildung“ – Antrag der Länder Sachsen und Saarland – (Drucksache 244/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 219 36. Entschließung des Bundesrates „Finanzierung des Mittelstands sichern und stärken – Unternehmensbeteiligungsgesellschaftsgesetz weiterentwickeln“ – Antrag des Landes Baden-Württemberg – Geschäftsordnungsantrag des Landes Baden-Württemberg – (Drucksache 70/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219 Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 249* Mitteilung: Fortsetzung der Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219 37. Entschließung des Bundesrates „Bürokratieabbau und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren“ – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 292/25) . . . . . 219 Silke Gorißen (Nordrhein-Westfalen) . . 250* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219 38. Entschließung des Bundesrates „Verbraucher beim Online-Einkauf schützen – Schnelle Maßnahmen im Zusammenhang mit Angeboten aus Drittstaaten auf Onlineplattformen“ – Antrag der Länder Baden- Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern – (Drucksache 228/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 219 Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 251* Gitta Connemann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie . . . . . . . . . . . 252* Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 219 39. Entschließung des Bundesrates zur Regelung einer Alleineröffnungsbefugnis für Taschengeldkonten bei gemeinsamem Sorgerecht – Antrag des Landes Schleswig- Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 304/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 219 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219 40. Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 220/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 222 Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 253* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222 41. Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only- Technical-Systems (NOOTS) – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG – NOOTS-Staatsvertrag – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 221/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204 Stefan Evers (Berlin) . . . . . . . . . . . 240* Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 239* 42. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU- Anpassungsgesetz – Batt-EU-AnpG) (Drucksache 255/25) 222 Oliver Krischer (Nordrhein-Westfalen) 222 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223 43. Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Drucksache 256/25) . . . . . . . . . 223 Nicole Razavi (Baden-Württemberg) . . 223 Kaweh Mansoori (Hessen) . . . . . . . . 224 Dr. Olaf Joachim, Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen . . . . . . . . 225 Miriam Staudte (Niedersachsen) . . . . . 254* Silke Gorißen (Nordrhein-Westfalen) . 256* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227 44. Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2024 – Einzelplan 20 – (Drucksache 252/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 204 Beschluss: Erteilung der Entlastung gemäß § 101 BHO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239* 45. a) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zu einem Aktionsplan für Grundkompetenzen COM(2025) 88 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 135/25) b) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Strategieplan für die Bildung in MINT- Fächern: Kompetenzen für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation COM(2025) 89 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 136/25) . . . . . . . . . . . . . . . 204 Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 239* 46. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Stärkung der Verfügbarkeit von und der Sicherheit der Versorgung mit kritischen Arzneimitteln sowie der Verfügbarkeit und der Zugänglichkeit von Arzneimitteln von gemeinsamem Interesse und zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/795 COM(2025) 102 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 204/25, zu Drucksache 204/25) 198 Boris Rhein (Hessen) . . . . . . . . . . . . 198 Michael Ebling (Rheinland-Pfalz) . . . . 237* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 199 47. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für den KI-Kontinent COM(2025) 165 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 209/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 228 48. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge und die in den nationalen Fahrzeugregistern erfassten Zulassungsdaten von Fahrzeugen sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/37/EG des Rates COM(2025) 179 final; Ratsdok. 8259/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 216/25, zu Drucksache 216/25) 228 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 49. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/45/EU über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und der Richtlinie 2014/47/EU über die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen, die in der Union am Straßenverkehr teilnehmen COM(2025) 180 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 217/25, zu Drucksache 217/25) 228 Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt) . . 229 Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 229 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230 50. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse COM(2025) 173 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 231/25, zu Drucksache 231/25) 230 Werner Schwarz (Schleswig-Holstein) . 256* Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr . . . . . 257* Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231 51. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1542 in Bezug auf die Pflichten der Wirtschaftsakteure hinsichtlich der Strategien zur Erfüllung der für Batterien geltenden Sorgfaltspflicht COM(2025) 258 final; Ratsdok. 9332/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 236/25, zu Drucksache 236/25) 231 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231 52. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 in Bezug auf das Konditionalitätssystem, Interventionskategorien in Form von Direktzahlungen, Interventionskategorien in bestimmten Sektoren, Berichte zur Entwicklung des ländlichen Raums und jährliche Leistungsberichte sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2116 in Bezug auf die Governance im Bereich Daten und Interoperabilität, Aussetzungen von Zahlungen im Rahmen des jährlichen Leistungsabschlusses sowie Kontrollen und Sanktionen COM(2025) 236 final; Ratsdok. 8983/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 243/25, zu Drucksache 243/25) 231 Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 257* Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232 53. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/1348 in Bezug auf die Anwendung des Konzepts des „sicheren Drittstaats“ COM(2025) 259 final; Ratsdok. 8635/25 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 251/25, zu Drucksache 251/25) 232 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232 54. Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2025 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2025 – BBFestV 2025) (Drucksache 224/25) 204 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239* 55. Verordnung zur Vereinfachung der Durchführung und Genehmigung klinischer Prüfungen (Drucksache 225/25) . . . . . . . . . . . . . . 232 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232 56. Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (Drucksache 226/25) . . . . . . . . . . 204 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239* 57. Zweite Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (Drucksache 227/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239* 58. Verordnung zur Stärkung der Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen – gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – (Drucksache 60/25) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179 59. Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates der Filmförderungsanstalt – gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 FFG – (Drucksache 104/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204 Beschluss: Zustimmung zu den Empfehlungen in Drucksache 104/1/25 . . . . . . . . . . 239* 60. a) Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung – gemäß § 44 BAföG i.V.m. § 3 Absatz 1 Satz 3 BeiratsV – (Drucksache 134/25) b) Personelle Veränderungen im Beirat für Ausbildungsförderung nach § 44 Bundesausbildungsförderungsgesetz – gemäß § 44 BAföG i.V.m. § 3 Absatz 1 Satz 3 BeiratsV – (Drucksache 291/25) . . . . . . . 204 Beschluss zu a): Zustimmung zu den Empfehlungen in Drucksache 134/1/25 . . . . . 239* Beschluss zu b): Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 291/25 . . . . . . . . . 239* 61. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ – gemäß § 7 Absatz 3 HdGStiftG – (Drucksache 253/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 204 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 253/25 . . . . . . . . . . . . . . . . 239* 62. Vorschlag der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz für die Ernennung eines Bundesanwalts beim Bundesgerichtshof – gemäß § 149 GVG – (Drucksache 250/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 250/25 . . . . . . . . . . . . . . . . . 239* 63. Benennung eines Mitglieds für den Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – gemäß § 5 Absatz 1 BEGTPG – Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg – (Drucksache 260/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 204 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 260/25 . . . . . . . . . . . . . . . . . 239* 64. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 238/25, zu Drucksache 238/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . 240* 65. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 311/25) . . . . . 232 Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Staatsminister Christian Heinz (Hessen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . 232 66. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1) – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Länder Berlin und Mecklenburg- Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig- Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 313/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214 Cansel Kiziltepe (Berlin) . . . . . . . . . . 214 Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen) . . 215 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216 67. Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Halterpflichten bei der Überprüfung von Führerscheinen – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 312/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232 Silke Gorißen (Nordrhein-Westfalen) . . 258* Beschluss: Erneute Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Erneute Bestellung von Staatsminister Manfred Pentz (Hessen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . 232 68. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien und des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 318/25) . . . . . . . . . . 216 Dr. Wolfgang Blank (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 216 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 69. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuchs – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Mecklenburg- Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 319/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Dr. Wolfgang Blank (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218 70. Entschließung des Bundesrates „Tierschutz bei Tiertransporten und beim Export von Nutztieren in Drittstaaten sicherstellen“ – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 310/25) 219 Silke Gorißen (Nordrhein-Westfalen) . 220 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220 71. Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal- Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG) (Drucksache 314/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 195 Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz) 195 Katharina Fegebank (Hamburg) . . . . . 196 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198 72. Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung von Artikel 109 Absatz 3 Satz 6 und Satz 7 des Grundgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Drucksache 315/25) . . . . . . . . . . . 227 Gerald Heere (Niedersachsen) . . . . . . 227 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 73. Ansprache des Bundeskanzlers . . . . . . . . 180 Friedrich Merz, Bundeskanzler . . . . . . 180 74. Entschließung des Bundesrates für einen „Bau-Turbo für die öffentliche Hand“ zur Flexibilisierung des Vergaberechts – Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 324/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232 75. Wahl der zweiten stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer – gemäß § 45c Absatz 2 GO BR – (Drucksache 326/25) . . . 183 Beschluss: Staatsrätin Nancy B ö h n i n g (Bremen) wird gewählt . . . . . . . . . . . . . . 183 76. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz – Antrag der Länder Thüringen, Bayern, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Berlin, Hamburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 265/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Ministerin Katharina Schenk (Thüringen) zur Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 77. Entschließung des Bundesrates „Änderung des Jugendschutzgesetzes zur Abschaffung des begleiteten Trinkens“ – Antrag der Länder Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 325/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220 Judith Gerlach (Bayern) . . . . . . . . . . . 221 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 221 78. Entschließung des Bundesrates „Technologieoffene Energieerzeugungsmengenziele statt Flächenziele für Windenergie“ – Antrag des Freistaats Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 327/25) . . . . . 221 Stefan Gruhner (Thüringen) . . . . . . . 221 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222 79. Wahl einer Schriftführerin – gemäß § 10 Absatz 1 GO BR – (Drucksache 328/25) . . . 183 Beschluss: Staatsrätin Nancy B ö h n i n g (Bremen) wird gewählt . . . . . . . . . . . . . 183 80. Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz sowie für Planverfahren nach dem Baugesetzbuch und dem Raumordnungsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (Drucksache 329/25) . . . . . 209 Christian Meyer (Niedersachsen) . . . . 209 Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) 242* Britta Müller (Brandenburg) . . . . . . . 242* Miriam Staudte (Niedersachsen) . . . . . 243* Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243* Thorsten Bischoff (Saarland) . . . . . . . 244* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 GG . . . . . . . . . . . 211 81. Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte – gemäß § 6 Absatz 3 Nummer 9 DIMRG – (Drucksache 258/25) . . . . . . . . . . . . . . . . . 204 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag des Ständigen Beirats in Drucksache 258/1/25 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239* Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 233 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsidentin A n k e R e h l i n g e r , Ministerpräsidentin des Saarlandes Amtierender Präsident D r . D i e t m a r W o i d k e , Ministerpräsident des Landes Brandenburg – zeitweise – Amtierender Präsident W i n f r i e d H e r - m a n n , Minister für Verkehr des Landes Baden- Württemberg – zeitweise – Amtierender Präsident D r . F l o r i a n H e r r m a n n , Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien des Freistaates Bayern – zeitweise – Amtierende Präsidentin D r . L y d i a H ü s - k e n s , Ministerin für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Eric Beißwenger (Bayern) Thorsten Bischoff (Saarland) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Winfried Kretschmann, Ministerpräsident Thomas Strobl, Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Winfried Hermann, Minister für Verkehr Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund Theresa Schopper, Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Thekla Walker, Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Manfred Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für Migration Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen B a y e r n : Dr. Markus Söder, Ministerpräsident Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Eric Beißwenger, Staatsminister für Europaangelegenheiten und Internationales Judith Gerlach, Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention B e r l i n : Kai Wegner, Regierender Bürgermeister Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für Finanzen Cansel Kiziltepe, Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Robert Crumbach, Minister der Finanzen und für Europa Britta Müller, Ministerin für Gesundheit und Soziales B r e m e n : Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen Nancy Böhning, Staatsrätin, Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Katharina Fegebank, Zweite Bürgermeisterin, Senatorin, Präses der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Anna Gallina, Senatorin, Präses der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz H e s s e n : Boris Rhein, Ministerpräsident Manfred Pentz, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Prof. Dr. Kristina Sinemus, Ministerin für Digitalisierung und Innovation Ingmar Jung, Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Simone Oldenburg, Ministerin für Bildung und Kindertagesstätten Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit N i e d e r s a c h s e n : Christian Meyer, Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Gerald Heere, Finanzminister Miriam Staudte, Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Grant Hendrik Tonne, Minister für Wirtschaft, Bauen und Verkehr N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Hendrik Wüst, Ministerpräsident Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr R h e i n l a n d - P f a l z : Alexander Schweitzer, Ministerpräsident Michael Ebling, Minister des Innern und für Sport Dörte Schall, Ministerin für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung S a a r l a n d : Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Dirk Panter, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Dr. Andreas Handschuh, Chef der Staatskanzlei und Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Dirk Schrödter, Minister und Chef der Staatskanzlei Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz T h ü r i n g e n : Mario Voigt, Ministerpräsident Katja Wolf, Finanzministerin Georg Maier, Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung Stefan Gruhner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Chef der Thüringer Staatskanzlei V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Friedrich Merz, Bundeskanzler Dr. Michael Meister, Staatsminister beim Bundeskanzler Michael Schrodi, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Gitta Connemann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Michael Brand, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Thomas Jarzombek, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Christian Hirte, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr Carsten Träger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Dr. Georg Kippels, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Gesundheit Silvia Breher, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Frank Wetzel, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Dr. Olaf Joachim, Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 1056. Sitzung Berlin, den 11. Juli 2025 Beginn: 09.33 Uhr Präsidentin Anke Rehlinger: Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 1056. Sitzung des Bundesrates. Meine sehr verehrten Damen und Herren, am 29. Juni ist Professor Dr. Wolfgang B ö h m e r , der ehemalige Ministerpräsident Sachsen-Anhalts und Präsident unseres Hauses, im Alter von 89 Jahren gestorben. Geboren wurde Böhmer 1936 in der Oberlausitz. Nach dem Abitur studierte er Medizin in Leipzig und spezialisierte sich in der Folgezeit auf Gynäkologie und Geburtshilfe. Er arbeitete zunächst im Bezirkskrankenhaus in Görlitz, bevor er 1974 Chefarzt in Wittenberg wurde. Sein politisches Engagement begann Böhmer nach dem Fall der Mauer. Von Freunden ließ er sich als angesehener Mediziner im Oktober 1990 zur Kandidatur für die CDU bei der ersten Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ein Stück weit überreden und zog über ein Direktmandat in den Landtag ein. Dem Bundesrat gehörte Böhmer für das Land Sachsen-Anhalt fast zwölf Jahre an, zunächst von 1991 bis 1994 als Minister der Finanzen und dann als Minister für Arbeit und Soziales. Nach einigen Jahren in der Opposition kehrte er im Mai 2002 als Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt in den Bundesrat zurück. Im selben Jahr übernahm er das Amt des Bundesratspräsidenten. Wolfgang Böhmer war ein überzeugter Föderalist. In der föderalen Struktur unseres Landes sah er eine Garantie für Demokratie und Stabilität. Den Bundesrat beschrieb er als – ich zitiere – „ein Instrument, das gut geeignet ist zur Bewältigung auch großer gesellschaftlicher Herausforderungen“. Während seiner Amtszeit als Bundesratspräsident machte er sich für die Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung stark. In seiner letzten Sitzung als Präsident des Hauses stimmte der Bundesrat für die Einsetzung der Föderalismuskommission, die als Ausgangspunkt der größten Verfassungsreform seit Bestehen der Bundesrepublik gilt. Böhmers Politikstil war geprägt von Dialogbereitschaft, Ausgleich und Kompromiss. Besonders in schwierigen Verhandlungen, etwa im Vermittlungsausschuss, bewies er Besonnenheit und Verhandlungsgeschick. Als Ministerpräsident brachte er die Perspektive der neuen Bundesländer in die gesamtdeutsche Debatte ein und hat so das Zusammenwachsen unseres Landes wesentlich mitgeprägt. Mit Wolfgang Böhmer verlieren wir eine Persönlichkeit, die über Partei- und Landesgrenzen hinweg hohes Ansehen genossen hat. Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen. Wir sprechen ihnen unser tief empfundenes Beileid aus. Ich bitte Sie nun, sich zu Ehren des Verstorbenen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich) Ich danke Ihnen. Bevor wir in die Beratung der Vorlagen eintreten, habe ich noch gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen in der Mitgliedschaft des Bundesrates bekannt zu geben: Mit Beschluss vom 19. Juni hat der Senat der Freien Hansestadt Bremen Frau Staatsrätin Nancy B ö h n i n g zur Bevollmächtigten der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa und zum Mitglied des Bundesrates bestellt. – Herzlichen Glückwunsch! Ich komme nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 81 Punkten vor. TOP 15 und TOP 58 werden abgesetzt. Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung werden die Punkte 73, 75, 79, 5, 34, 71 und 46 – in ebendieser Reihenfolge – aufgerufen. Nach TOP 10 wird TOP 80 erörtert. Nach TOP 32 werden die Punkte 66, 68 und 69 – in dieser Reihenfolge – beraten. Nach TOP 39 werden die Punkte 70, 77 und 78 – in dieser Reihenfolge – behandelt. Nach TOP 43 wird der Punkt 72 aufgerufen. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Ihrerseits Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Nun folgt TOP 73: TOP 73 Ansprache des Bundeskanzlers Die Nummer 73 ist erst mal wenig aussagekräftig. Dahinter verbirgt sich allerdings die Erklärung für die Anwesenheit des Bundeskanzlers in unserer Mitte. Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, ich begrüße Sie sehr herzlich hier bei uns im Bundesrat. Wie Sie mir gerade verraten haben, ist es in offizieller Mission das erste Mal, dass Sie im Bundesrat zugegen sind. Also ist das nicht nur für uns, sondern auch für Sie ein besonderer Tag. Seien Sie uns herzlich willkommen! Ich freue mich, dass Sie, wie es ja ein Stück weit zu Beginn einer Legislaturperiode üblich ist, die Gelegenheit nutzen, im Bundesrat eine Rede zu halten zu dem, was anliegt, welche Herausforderungen wir haben, und, ich vermute mal, auch darauf einzugehen, wie wir diese gemeinsam am allerbesten angehen und lösen können. Das ist eine gute Tradition. In diesem Hause oft formuliert ist, dass die Länder immer dann besonders stark sind, wenn sie einig sind. Ich würde sagen: Im Sinne Deutschlands sind wir besonders stark, wenn Länder und Bund sich miteinander einig sind. Daher wollen wir ganz ausdrücklich das Angebot unterbreiten, Gemeinsamkeiten zu suchen und Differenzen – dort, wo sie bestehen – zu überwinden. Der Bundesrat ist ein Ort, an dem das regelmäßig stattfindet, und diese geübte Praxis möchten wir auch gerne in der Zusammenarbeit mit der Bundesregierung weiter pflegen. In diesem Sinne: Herzlich willkommen! – Sie haben das Wort. Friedrich Merz, Bundeskanzler: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Und, wenn ich das sagen darf: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Länder bilden den Bund – nicht der Bund die Länder. Das ist der historische Ursprung unseres föderalen Staates, und auf diesen Ursprung weisen Sie häufig und gerne hin. Unser Föderalismus gibt einer politischen Grundüberzeugung Ausdruck, die wir alle teilen und die in der historischen Erfahrung unseres Landes wurzelt: Subsidiarität, also die Entscheidung, Probleme auf der Ebene zu lösen, die der Sache am nächsten ist. Das dient der Freiheit unseres Landes. Subsidiarität stabilisiert unsere freiheitlich-demokratische Ordnung. Im Deutschen Bundestag habe ich vor ziemlich genau acht Wochen meine erste Regierungserklärung abgegeben und diese unter das Motiv gestellt: „Verantwortung für Deutschland“. Das ist, Sie wissen es, das Leitmotiv dieser Bundesregierung: Verantwortung für Deutschland als Land der Freiheit und des Friedens, als Land des Wohlstands und der Leistungsgerechtigkeit, aber auch als Land der starken regionalen Identitäten. Ich habe es im Deutschen Bundestag gesagt, ich habe es bei der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten im Bundeskanzleramt gesagt, und ich möchte es heute Morgen hier bei Ihnen noch einmal sagen: Die Bundesregierung will eng mit Ihnen, mit den Ländern, mit dem Bundesrat, und auch mit den Kommunen zusammenarbeiten. Ich persönlich möchte mit Ihnen eng und vertrauensvoll auf der Ebene der Regierungschefs zusammenarbeiten. Denn wir tragen die Verantwortung für eine gute Zukunft in Deutschland und in Europa gemeinsam. Sie wissen aus Ihrer Regierungsarbeit in den Ländern sehr gut, was diese Verantwortung bedeutet. Sie nehmen sie heute wahr. Und ich möchte damit beginnen, Ihnen für die Zusammenarbeit in den vergangenen Wochen ausdrücklich zu danken und Ihnen auch den Dank der gesamten Bundesregierung auszusprechen. Mir ist bewusst, dass wir als Bundesregierung den Bundesrat mit zahlreichen und sehr oft auch eiligen Gesetzgebungsvorhaben befassen. Wir tun das unter dem Eindruck der Größe und der Dringlichkeit der Aufgaben, vor denen wir insgesamt in unserem Land stehen. Wir erleben eine geopolitische Ordnung im tiefen Umbruch: einen fortdauernden Angriffskrieg in Europa, hybride Bedrohungen, russische Angriffe auf uns in der Bundesrepublik Deutschland und ein permanentes Austesten unserer Verteidigungsbereitschaft, etwa an den NATO- Außengrenzen. Das transatlantische Verhältnis verändert sich. Die Zeit der Friedensdividende – wie wir sie genannt haben – ist vorbei. Und in der Weltwirtschaft weht uns ein rauer Wind entgegen. Zur Wahrheit gehört: Nicht jede Krise, die uns international in den kommenden Jahren begegnen wird – und es werden einige sein –, werden wir sogleich abwenden können. Aber umso wichtiger, umso dringender ist es, dass wir alles tun, um Deutschland und Europa im Innern zu festigen und zu stärken. Das liegt in unserer Macht. Wir können und wir müssen die Versäumnisse der Vergangenheit in der Landes- und Bündnisverteidigung abstellen und Deutschland sicherer machen. Wir können und wir müssen die jahrzehntelang gewachsene Überregulierung zurückbauen. Wir können und wir müssen aufholen in Sachen Digitalisierung. Wir können und wir müssen unsere in Teilen marode Infrastruktur modernisieren und so die Grundlage schaffen für neues Wachstum und neuen Wohlstand in der ganzen Bundesrepublik. Wir haben für die Lösung all dieser Aufgaben die Grundlage bereits geschaffen, indem wir im Deutschen Bundestag und Sie hier im Bundesrat – im föderalen Schulterschluss – unser Grundgesetz geändert haben. Inzwischen hat die Bundesregierung das Errichtungsgesetz für das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ sowie das Länder-und-Kommunal- Infrastrukturfinanzierungsgesetz sehr zügig auf den Weg gebracht. Und das heißt konkret: Wir stellen Ihnen, den Ländern, 100 Milliarden Euro zur Verfügung, die flexibel und zielgerichtet für die wichtigen Investitionsvorhaben vor Ort genutzt werden können. Nicht nur verschuldet sich der Bund zusätzlich mit diesen 100 Milliarden Euro für die Länder. Er übernimmt auch die Tilgung und die Zinslast. Wo die Investitionsbedarfe liegen, das unterscheidet sich von Land zu Land und von Kommune zu Kommune. Es liegt darum aus guten Gründen in Ihrer Verantwortung, die Entscheidung über den Einsatz dieser Mittel zu treffen. Auch die neue Haushaltsplanung des Bundes, über die wir diese Woche im Bundestag beraten haben, sieht eine bedeutende Aufstockung der Infrastrukturinvestitionen und der Investitionen in unsere Verteidigung vor. Das geplante Volumen aller investiver Ausgaben liegt in diesem Jahr bei rund 116 Milliarden Euro. Das sind schon 40 Milliarden Euro mehr als im letzten Jahr. Innerhalb der kommenden vier Jahre werden wir außerdem etwa 200 Milliarden Euro zusätzlich in unsere Verteidigung investieren. Rund 1,4 Milliarden Euro stehen im zweiten Regierungsentwurf 2025 allein in diesem Jahr für den Zivil- und Bevölkerungsschutz zur Verfügung. Ich sage ganz ausdrücklich: Diese Investitionen in unsere Sicherheit und in die Modernisierung unseres Landes sind notwendig, ja sie sind überfällig. Aber genauso klar ist: Es ist ein großer Kredit, den wir damit bei den Generationen unserer Kinder und Enkelkinder in unserem Land aufnehmen. Er nimmt uns alle in die Pflicht – in die Pflicht, voranzukommen in der großen Aufgabe der Reform der sozialen Sicherungssysteme. Und ich möchte bei dieser Gelegenheit sagen: Ich freue mich, dass die Bund-Länder-Kommission zur Pflegereform ihre Arbeit aufgenommen hat. Noch dringender sind wir in der Pflicht, langfristiges Wirtschaftswachstum nach Deutschland zurückzubringen – Wirtschaftswachstum, von dem alle staatlichen Ebenen, auch die kommunale Ebene, finanziell profitieren werden. Praktisch heißt das: Wir müssen Deutschland möglichst schnell für private Investitionen wieder attraktiver machen. Darum das Investitionssofortprogramm, das wir heute mit Ihrer Unterstützung auf den Weg bringen können. Es ist die erste große Reform der Unternehmensbesteuerung in Deutschland seit mehr als 15 Jahren. Wir machen Deutschland damit als Standort wieder attraktiv und wettbewerbsfähig, mit der degressiven Abschreibung für Anschaffungen nach dem 30. Juni 2025 – 30 Prozent pro Jahr, drei Mal hintereinander – und mit der Absenkung der Körperschaftsteuer in fünf Schritten ab dem 1. Januar 2028, bis wir dann bei 10 Prozent Körperschaftsteuer sind. Wir werden auch den Zugang in die Einkommensteuer für Personengesellschaften erleichtern, sodass viele kleine und mittelgroße Betriebe von dieser Steuersenkung einen Nutzen haben werden. Meine Damen und Herren, das Investitionssofortprogramm ist ein Signal, das nach mehr als zwei Jahren ohne Wirtschaftswachstum in unserem Land dringend notwendig ist. Ich bin dankbar, dass wir dieses Signal gemeinsam geben, Bund und Länder, in Verantwortung für den Wohlstand unseres Landes. Wir haben in den vergangenen Wochen intensive Gespräche über die finanziellen Folgen geführt, die das Investitionsbeschleunigungsgesetz für die öffentlichen Haushalte auf allen Ebenen unseres Staates haben wird. Es war uns ein gemeinsames Anliegen, vor allem die Kommunen nicht durch die Einnahmeausfälle zu belasten und die Länder nicht zu überlasten. Im Ergebnis hat sich die Bundesregierung daher bereit erklärt, einen Großteil der bis zum Jahr 2029 damit verbundenen Steuermindereinnahmen zu übernehmen. Die Kommunen werden wir sogar vollständig entlasten. Klar ist aber auch: Durch die massiven Investitionen der kommenden Jahre in Sicherheit und Infrastruktur wird der Bund an vielen anderen Stellen Kosten und Ausgaben senken müssen. Und auch in den Ländern und Kommunen brauchen wir eine ehrliche Aufgaben- und Ausgabenkritik. Lassen Sie uns diese große Aufgabe bitte gemeinsam angehen! Wir im Bund brauchen und wollen Sie in den Ländern genauso wie die Kommunen als kraftvolle Partner. Denn der Erfolg des Investitionssofortprogramms, mehr noch aber die innere Stabilität unseres Landes, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit unseres Staates hängen entscheidend davon ab, dass wir die überfälligen Strukturreformen schnell und erfolgreich in Angriff nehmen. Auch das ist eine föderale Querschnittsaufgabe: Die Räder unseres kooperativen Föderalismus müssen ineinandergreifen, wenn wir vorankommen wollen mit der Modernisierung und Digitalisierung unseres Landes. Und wir müssen damit vorankommen. Deutschland muss schneller, einfacher und digitaler werden, und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt. Wir haben im Bund mit dem neuen Ministerium für Digitales und Staatsmodernisierung die namensgebende Doppelaufgabe institutionalisiert, weil sie eine Priorität für uns ist. Für die Bundesverwaltung haben wir unter der Federführung dieses Ministeriums eine Modernisierungsagenda zu entwickeln begonnen. Ich begrüße entsprechende Bemühungen der Länder ausdrücklich und biete auch hier eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern an. Ich weiß, wir sind uns hier alle einig, dass es messbare und spürbare Verbesserungen der Leistung unseres Staates geben muss, wenn wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat zurückgewinnen wollen. Bund und Länder stehen dafür jeweils auf ihren Verwaltungsebenen in der Verantwortung und kennen ihre Aufgaben. Wir sind als föderaler Staat aber nur dann wirklich handlungsfähig, wenn wir gemeinsam ganzheitliche Lösungen entwickeln. Nur zusammen wird es uns gelingen, die staatlichen Entscheidungsstrukturen wirklich zu verschlanken, die digitale Infrastruktur wirklich weiterzuentwickeln, eine funktionierende Ende-zu-Ende-Digitalisierung wirklich auf den Weg zu bringen und die Planungs- und Genehmigungsverfahren nun wirklich gemeinsam zu beschleunigen. Vor allem beim Bürokratierückbau werden wir nur zusammen wirklich vorankommen. Ich bin insofern sehr dankbar, dass ich mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vereinbaren konnte, dass der Bund und die Länder zusätzlich zu den jeweils eigenen Aktivitäten gemeinsam bis zur Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember 2025 auch eine föderale Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung vorlegen werden. Ich bin gespannt auf die konkretisierten Vorschläge der „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“, die am kommenden Montag an den Herrn Bundespräsidenten übergeben werden. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart und auf der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen, dass wir diese Vorschläge in ganz besonderer Weise berücksichtigen. Ich sehe den Montag insofern auch als einen weiteren Startschuss für unsere gemeinsamen Bemühungen. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch ein gesondertes Wort zu den Städten und Gemeinden sagen! Das große leitende Ziel unserer Modernisierungsvorhaben ist ja dieses: Wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, dass unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung wieder die Identifikationskraft schafft, die sie auszeichnet – und die sie auch braucht. Denn jede Politik, die der Freiheit unseres Gemeinwesens dient, ist angewiesen auf Bürgerinnen und Bürger, die ihre Freiheit nutzen, um selbst Verantwortung für das Gemeinwesen zu übernehmen, ob in der Rolle als Arbeitnehmer, als Unternehmer, im Rat der eigenen Stadt, als Ehrenamtlicher im Verein oder in den Kirchen. Diese gelebte Freiheit macht erst unsere freiheitliche Ordnung aus. Wir wissen also sehr gut, dass die meisten Menschen in unserem Land die Erfahrung der gelebten Freiheit und die Erfahrung von Zusammenarbeit vor Ort machen, in den Kommunen, in den Gemeinden. Wir können als Bundesrepublik diese Erfahrungsräume nicht zentral schaffen. Wir können auch Zusammenarbeit nicht politisch verordnen. Aber wir können dabei mithelfen, dass es dafür die besten Bedingungen gibt, indem wir daran arbeiten, dass es sich überall in Deutschland gut leben und arbeiten und vor allem auch wohnen lässt, in der Stadt und im ländlichen Raum, in Ost und West. Das Investitionspaket dient genau auch diesem Zweck. Der sogenannten Bauturbo, den wir im Kabinett auf den Weg gebracht haben, dient genau diesem Zweck. Nicht zuletzt dient auch unser Kurswechsel in der Migrationspolitik diesem Zweck, denn der bisherige Kurs ging vor allem zulasten der Städte und Gemeinden. Wohnraum, Schulräume, Kitaplätze, die mögliche ärztliche Versorgung sind begrenzt. Dann kann der Zuzug nicht unbegrenzt sein, sonst kommt es unweigerlich zu Chaos, das niemandem dient, sondern allen schadet – auch dem begründeten Interesse unseres Landes und unserer Volkswirtschaft an qualifizierter Zuwanderung. Auf europäischer Ebene gibt es inzwischen eine große Einigkeit darüber, dass es auf gesamteuropäischer Ebene einen Kurswechsel in der Migrationspolitik braucht, dass wir die GEAS-Reform schneller umsetzen und die Außengrenzen der EU besser schützen müssen als bisher. Ich habe in Brüssel darauf gedrungen, ich stehe dazu im Austausch mit meinen europäischen Kollegen, und ich bin zuversichtlich, dass wir in dieser Frage jetzt endlich vorankommen werden. Bis es so weit ist, werden wir, ob wir es nun wollen oder nicht, die Binnengrenzen weiter kontrollieren und in Abstimmung mit den Nachbarstaaten an den Grenzen auch zurückweisen. Die Zahlen sprechen im Übrigen für sich: Die Asylantragszahlen sind im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 43 Prozent gesunken. Sie wissen, dass wir als Bundesregierung außerdem den Familiennachzug der subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre ausgesetzt haben. Wir werden freiwillige Aufnahmeprogramme so weit wie möglich beenden, und wir werden weitere Migrationsabkommen mit Herkunftsländern abschließen. Erlauben Sie mir, an dieser Stelle zu sagen: Ich weiß, dass es nicht allen leichtgefallen ist, diesen Weg mitzugehen. Aber gerade deshalb danke ich Ihnen dafür, dass Sie bereit waren, dies zu tun. Es dient einem gemeinsamen guten Ziel. Wir tun all das nämlich mit dem Ziel – ich sage es noch einmal –, die Kommunen zu entlasten, und ebenso, um für die Menschen, die auf legalem Weg zu uns kommen, sicherstellen zu können, dass es genug Zeit und Raum für Integration gibt. Um den inneren Frieden unseres Landes wiederherzustellen. Nur so funktioniert eine offene Gesellschaft – und um diese geht es bei allen unseren Anstrengungen. So verstehe ich übrigens auch, Frau Präsidentin, das Leitmotiv der laufenden Bundesratspräsidentschaft des Saarlandes, das da lautet: „Zukunft durch Wandel“. Offene Gesellschaften, freiheitliche Demokratien sind Zukunftsversprechen. Und das heißt: Sie lassen sich nur nach vorne verteidigen und stärken, indem wir Dinge mutig anpacken, indem wir besser machen, was besser sein sollte, um zu bewahren, was bewahrenswert ist. Und davon gibt es viel, sehr viel in unserem Land und in jedem einzelnen Ihrer Länder. Wir können uns also in Bund, Ländern und Kommunen mit aller Zuversicht an die Arbeit machen. Wir haben alle Mittel, um unser Land aus eigener Kraft wieder nach vorn zu bringen. Wir haben unsere föderale Ordnung. Und es ist doch so: Nicht nur die Probleme, sondern auch die Chancen lassen sich am besten vor Ort erkennen – und fördern. Unser kooperativer Föderalismus, der den Wettbewerb um die besten Ideen auch zwischen den Ländern fördert, ist ein Innovationsmotor, wenn wir es richtig angehen – gerade auch wir hier in diesem Raum des Bundesrates. Eine vereinte Kraftanstrengung aus allen Teilen unseres großartigen Landes, aus Norden, Süden, Westen, Osten, wird unser Land wieder nach vorn bringen. Das war schon mehrfach so in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland: in den Aufbaujahren nach dem Zweiten Weltkrieg und dann erneut nach der deutschen Wiedervereinigung, als vor allem die Menschen in den ostdeutschen Bundesländern vorgemacht haben, was es heißt, die Dinge pragmatisch und mutig in die eigene Hand zu nehmen. Solch eine vereinte Kraftanstrengung kann uns auch ein drittes Mal gelingen. Aber sie braucht einen guten Rahmen – und den wollen wir als Bundesregierung zusammen mit Ihnen schaffen. Beim Regierungsantritt haben wir uns vorgenommen, bis zur Sommerpause damit ein so großes Stück voranzukommen, dass im Land wieder neue Zuversicht einzieht. Wir stehen unmittelbar vor der parlamentarischen Sommerpause, und wir sehen: Erstmals seit Jahren korrigieren die Wirtschaftsforschungsinstitute ihre Prognosen nicht weiter nach unten, sondern vorsichtig wieder nach oben. Erstmals seit Langem steigt die Zuversicht der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland. Das alles ist nur ein Anfang, aber ein Anfang ist eben gemacht. Lassen Sie uns also in Bund und Ländern in diesem Geist weiter zusammenarbeiten, auf der Grundlage von Vertrauen und gegenseitigem Respekt, auf der Grundlage der geteilten und zugleich doch gemeinsamen Verantwortung, die Bundesrepublik Deutschland voranzubringen und die Freiheit, den Frieden und den Wohlstand in Deutschland und Europa weiterzugeben an die Kinder und Enkelkinder in unserem Land. – Ich danke Ihnen sehr herzlich. Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Bundeskanzler! Ich danke Ihnen für Ihre Ausführungen. Sie haben die Herausforderungen beschrieben. Sie sind zahlreich. Sie sind immens. Der Bundesrat trägt laut Verfassung dabei tatsächlich eine große Verantwortung. Wir sind bereit, dieser Verantwortung gerecht zu werden – jeder an seiner Stelle, aber auch wir gemeinsam. Ich finde, allein die heutige Tagesordnung bringt das schon ein Stück weit zum Ausdruck. Es gibt Punkte, bei denen wir schon sehr gut und sehr schnell zueinandergefunden haben. Auf der Tagesordnung stehen aber auch einige Punkte, wo es Diskussionsbedarf gibt, damit wir die beste Lösung für Deutschland im Sinne der von Ihnen beschriebenen Kraftanstrengung gemeinsam aufstellen können. Insofern freue ich mich – das darf ich sicherlich auch im Namen aller Kolleginnen und Kollegen sagen – auf eine gute Zusammenarbeit zum Wohle unseres Landes. Herzlichen Dank für Ihre Worte und herzlichen Dank dafür, dass Sie da sind! Ich darf als nächsten Tagesordnungspunkt TOP 75 aufrufen: TOP 75 Wahl der zweiten stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer (Drucksache 326/25) Bedingt durch die Veränderungen im Senat der Freien Hansestadt Bremen sind Nachwahlen erforderlich. Ich schlage vor, Frau Staatsrätin Nancy B ö h n i n g (Bremen) zur zweiten stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer für das laufende Geschäftsjahr zu wählen. Wer diesem Vorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Einstimmig. Der Vorschlag ist einstimmig angenommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 79: TOP 79 Wahl einer Schriftführerin (Drucksache 328/25) Entsprechend dem Ergebnis der Vorberatungen wird vorgeschlagen, Frau Staatsrätin Nancy B ö h n i n g (Bremen) zur Schriftführerin des Bundesrates für das laufende Geschäftsjahr zu wählen. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Einstimmig. Damit ist das so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5: TOP 5 Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (Drucksache 281/25) Hier gibt es einige Wortmeldungen. Wir beginnen die Aussprache mit Herrn Ministerpräsidenten Kretschmann aus Baden-Württemberg. – Bitte schön! Winfried Kretschmann (Baden-Württemberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Bundeskanzler, herzlichen Dank für Ihr klares Bekenntnis zum Föderalismus und zur Subsidiarität und für Ihr Versprechen, mit uns gut zusammenzuarbeiten! Ich finde, es hat gut begonnen. Danke auch für Ihr klares Bekenntnis, dass wir die kommunale Selbstverwaltung ernst nehmen und die Kommunen in die Lage versetzen, dass sie diese kommunale Selbstverwaltung auch wirklich kraftvoll selbst gestalten können! Unsere Wirtschaft ist in einer schwierigen Lage. Das Investitionsprogramm, über das wir heute abstimmen, kommt zur richtigen Zeit, um Unternehmen zu entlasten. Abschreibungen von 30 Prozent pro Jahr für Ausrüstungsinvestitionen bis Ende 2027, Erhöhung und Ausbau der Forschungszulage, Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028 – das alles sind richtige und wichtige Maßnahmen, um die Wirtschaft anzukurbeln, Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Die Maßnahmen kosten viel Geld. Für Bund, Länder und Kommunen bedeutet das in den nächsten vier Jahren Steuerausfälle von knapp 50 Milliarden Euro. Diese immense Summe lässt sich nur stemmen, wenn die Ausfälle kompensiert werden. Erst einmal natürlich durch das Wachstum selbst. Wir beabsichtigen ja mit dem Programm, dass es das Wachstum wieder in Gang bringt. Es war aber auch wichtig, dass die Länder gegenüber dem Bund klar und deutlich aufgetreten sind. Wir sind zu einer guten Einigung gekommen: Die Steuerausfälle der Kommunen gleicht der Bund für die nächsten vier Jahre aus. Die Länder erhalten 8 Milliarden Euro für Investitionen in Bildungsinfrastruktur und Krankenhäuser. Außerdem haben Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt, dass der Bund sich an den kommunalen Altschulden beteiligt und die Geberländer entlastet. Das ist ein gutes Ergebnis, vor allem mit Blick auf die Kommunen. Wir werden daher heute zustimmen. Klar ist aber auch: Was der Bund jetzt ausgleicht, das sind nur die Steuermindereinnahmen, die den Kommunen durch das steuerliche Investitionsprogramm zusätzlich entstanden wären. Es wird also nur nicht noch schlimmer. Der Status quo der kommunalen Haushalte bleibt prekär. Die strukturellen Probleme bleiben unverändert groß. Ich möchte das anhand einiger Zahlen aus Baden- Württemberg verdeutlichen: Die Verschuldung der Kernhaushalte der Gemeinden und Landkreise ist 2024 um 15 Prozent gestiegen. Für dieses Jahr steht zu befürchten, dass nur eine kleine Minderheit unserer Kommunen auskömmliche Haushalte vorlegen kann, genauer: nur jede fünfte Stadt in Baden-Württemberg. Das ist für uns eine ganz neue Situation, denn wir statten unsere Kommunen sehr großzügig über die Steuerverbundquote aus. Ein Grund ist in erster Linie der massive Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage bei gleichzeitig stark steigenden Ausgaben, insbesondere für Krankenhäuser und Soziales, wie etwa im Bereich des Bundesteilhabegesetzes. Damit stehen wir in Baden-Württemberg nicht alleine da. In anderen Ländern ist die Lage noch dramatischer. Angesichts dieser Lage ist klar: Wir können nicht sehenden Auges unsere Landes- und Kommunalhaushalte in weitere Bedrängnis bringen. Deshalb müssen auch bei weiteren Maßnahmen des Bundes, zum Beispiel bei Steuererleichterungen wie bei der Gastrosteuer, etwaige Mindereinnahmen der Länder und Kommunen zwingend kompensiert werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen – auch Sie haben es gesagt, Herr Bundeskanzler –, die Kommunen sind das Rückgrat eines funktionierenden Gemeinwesens. Sie sichern unsere Daseinsvorsorge, und sie tätigen rund 60 Prozent der Investitionen in die öffentliche Infrastruktur. Gleichzeitig geht aus dem Sondervermögen nur ein vergleichsweise kleiner Teil an die Länder und Kommunen. Es macht also keinen Sinn, hier ein riesiges Sondervermögen für Infrastruktur zu beschließen, wenn den Kommunen gleichzeitig finanziell die Luft ausgeht und sie Investitionen streichen müssen. Wohin es führt, wenn man von der Substanz lebt, sehen wir heute am Zustand der Deutschen Bahn. Das ist gewiss nicht erstrebenswert. Wir müssen stattdessen die Kommunen wieder in die Lage versetzen, ihre Aufgaben erfüllen zu können. Immer nur neue Schulden sind dafür nicht der richtige Weg. Das löst die Probleme allenfalls kurzfristig und ist den nachfolgenden Generationen gegenüber auf Dauer nicht zu verantworten. Der Schuldendienst engt ja die Investitionsmöglichkeiten der Zukunft in den Haushalten ein. Das sollten wir nicht vergessen. Die Gefahr liegt darin, dass den Menschen vorgegaukelt wird, es könne alles so weitergehen wie bisher. Wir brauchen stattdessen grundlegende strukturelle Reformen, die die Kommunen langfristig entlasten. Wir müssen auch über höhere Einnahmen nachdenken. Denn das mit den geplanten Maßnahmen erwartete Wirtschaftswachstum wird Ausfälle dieser Größenordnung zumindest kurzfristig nicht kompensieren. Wir müssen dafür sorgen, dass das Veranlasserprinzip künftig eine stärkere Bedeutung erhält. Ich bin sehr froh, dass die neue Bundesregierung dies in ihrem Koalitionsvertrag verankert hat. Wir haben uns bei der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler darauf verständigt, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, die Vorschläge entwickelt, wie dies in der Praxis umgesetzt werden kann. Darüber hinaus messe ich wie Sie der geplanten großen Staatsreform eine wirklich sehr große Bedeutung zu. Wir sollten gemeinsam mit dem Bund funktionierende Formate schaffen, damit sie zügig in Gang kommt. Ich will zum Schluss noch sagen: Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei grundlegenden strukturellen Reformen muss Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen. Die Grundgesetzänderung zur Reform der Schuldenbremse haben wir in einem Eilverfahren beraten und beschlossen. Auch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm und die Gesetze zur Ausgestaltung des Sondervermögens und zum strukturellen Verschuldungsspielraum der Länder beraten wir fristverkürzt. Mit dieser Vielzahl an Fristverkürzungen macht die Bundesregierung da weiter, wo die alte geendet hat. Es gab hierfür jeweils gewichtige Gründe; das möchte ich nicht bestreiten. Aber solche grundlegenden und weitreichenden Weichenstellungen für unser Land müssen in aller Regel in einem regulären Verfahren beraten werden. Zur Beratung ist das Verfahren einfach da. Und wir wissen, dass die Gesetze in den letzten Jahrzehnten nicht besser geworden sind. Deswegen ist es notwendig, im Rahmen einer Staatsreform darauf zu achten. Sonst steigt einfach die Gefahr, Fehler zu machen. Wenn der Ausnahmefall der Fristverkürzung immer mehr zur Regel wird – und das ist die Erfahrung der letzten Jahre –, dann tun wir uns allen und der Demokratie keinen Gefallen. Lassen Sie uns daher zu den regelhaften Gesetzgebungsverfahren mit den im Grundgesetz vorgesehenen Fristen zurückkehren, damit wir auch die produktive Zusammenarbeit hinbekommen, die wir alle wollen! – Herzlichen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Kollege Kretschmann! – Als Nächstes hat das Wort: Frau Ministerpräsidentin Schwesig aus Mecklenburg- Vorpommern. Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst dem Bundeskanzler vielen Dank für seine Antrittsrede! Er hat es ja selbst erkannt und in seinem ersten Satz formuliert: Der Bund stellt nicht die Länder dar, sondern die Länder bilden den Bund. Dass wir so oft darauf hinweisen müssen – lieber Herr Meister, Sie werden es mitnehmen für den Kanzler –, liegt einfach daran, dass wir seit vielen Jahren die Erfahrung machen, dass der Bund gut gemeinte Gesetze auf den Weg bringt, ohne uns vorher eingebunden zu haben, und dann meint, in einem Eilverfahren für die gute Sache die Dinge schnell durchregieren zu können. Das funktioniert nicht. Das hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass wir zu vielen Gesetzen zugestimmt haben, die zu mehr Bürokratie führen, die zu Mehrbelastungen führen, vor allem auf der kommunalen Ebene. Deshalb ist auch mein Wunsch, so wie es durch die Bundesratspräsidentin ausgedrückt worden ist, dass wir wichtige politische Gesetze frühzeitig gemeinsam in den Eckpunkten beraten und dann gerne in einem zügigen Verfahren auf den Weg bringen. Das Wichtigste aus meiner Sicht ist die Stabilität für unsere Wirtschaft. Das dritte Jahr in Folge kein Wirtschaftswachstum – das kann sich kein Land leisten. Auch wenn in meinem Bundesland derzeit noch Wirtschaftswachstum ist – das zweitstärkste nach Hamburg –, sehen wir mit großer Sorge, dass die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland schlecht ist, dass Industriearbeitsplätze abgebaut werden. Ich kann mit unseren Erfahrungen aus Ostdeutschland nur sagen: Wenn einmal Wirtschaft wegbricht, wenn Arbeitsplätze massenhaft wegbrechen, dann ist es sehr schwer, das wieder aufzubauen und zurückzuholen. Deshalb ist es wichtig, jetzt der Wirtschaft Impulse zu geben – aus meiner Sicht durch drei große Initiativen: erstens durch den Wachstumsbooster, den wir heute hier auf den Weg bringen; zweitens durch das Infrastrukturprogramm für Länder und Kommunen, über das wir heute in erster Lesung beraten; und drittens dann auch durch die 400 Milliarden Euro, die der Bund selbst noch investieren wird – 100 Milliarden Euro im KTF sowie 300 Milliarden Euro für weitere wichtige Bereiche. In diesem Zusammenhang sagen wir als norddeutsches Bundesland: Dass der Bund dabei insbesondere die Häfen mit im Blick hat, ist sehr wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes. Der Wachstumsbooster wird dazu führen, dass Unternehmen, egal in welcher Branche, egal welcher Größe, von klein, mittel bis groß, die Möglichkeit von Sonderabschreibungen bekommen, hohen Abschreibungen für Investitionen. Das ist wichtig zum Ankurbeln. Wir haben im Wachstumsbooster die Perspektive für Steuersenkungen und vor allem die steuerliche Forschungsförderung. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass in Mecklenburg-Vorpommern so wie in vielen ostdeutschen Bundesländern die steuerliche Forschungsförderung nicht besonders zum Tragen kommt, weil diese vor allem für große Unternehmen wichtig ist. Trotzdem tragen wir diesen Steuerimpuls finanziell mit, weil er zum Gesamtpaket gehört. An dieser Stelle möchte ich die Bundesregierung aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass für uns, für unsere Wirtschaft, die durch kleine und mittelständische Unternehmen geprägt ist, die öffentliche Forschungsförderung essenziell ist. Nur so können wir vor Ort die Wirtschaft unterstützen. Ich bitte, das bei den Plänen im Bund zu berücksichtigen. Ich will mich ausdrücklich bedanken für die gute Zusammenarbeit mit der Bundesregierung, hier ganz konkret beim Vizekanzler und Finanzminister, der den Wachstumsbooster zügig auf den Weg gebracht und faire Verhandlungen mit unseren Länderkollegen geführt hat. Ein wichtiger Punkt für uns war, die kommunale Ebene nicht weiter zu schwächen. Wir haben überwiegend ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in unserem Bundesland. Und ich kann nur sagen: Sie sind nicht das Kellergeschoss der Demokratie, sondern sie bilden mit ihren Kommunen das Fundament. Viele von ihnen sind sehr frustriert darüber, dass in den letzten Jahren durch Steuerausfälle und Ausgabensteigerungen die Haushalte in Schieflage geraten sind und sie wenig Spielraum haben. Das gefährdet die kommunale Arbeit vor Ort. Deshalb finde ich es gut und richtig, dass der Bund die Kommunen beim Ausgleich durch den Wachstumsbooster zu 100 Prozent unterstützt. Ich will aber darauf hinweisen, dass wir Länder dafür erheblich auf eigene Forderungen verzichtet haben. So leisten auch wir unseren Beitrag, die kommunale Ebene an dieser Stelle zu stabilisieren. Was die 100 Milliarden Euro angeht, über die wir später beraten, die für mich aber denklogisch zu diesem Wachstumsimpuls dazugehören, ist es gut, dass der Bund die Freiheit gelassen hat, dass Länder und Kommunen selbstständig entscheiden: Wo investieren wir? Mecklenburg-Vorpommern wird am nächsten Dienstag einen großen Investitionsgipfel durchführen mit allen Landräten und Oberbürgermeistern, mit allen Vertretern der Kammern, der Unternehmerverbände, der Sozialpartner und der Landesregierung, um darüber zu beraten, wo investiert wird. Ein Schwerpunkt wird für uns mit Blick auf Generationengerechtigkeit die vollständige Sanierung und der Neubau von Schulen sein, aber natürlich auch Impulse für die Infrastruktur und die innere Sicherheit. Es ist ein gutes Signal, dass wir innerhalb von nur neun Wochen diesen Wachstumsbooster zusammen auf den Weg gebracht haben. Genau das hat sich die Wirtschaft gewünscht: schnelle Klarheit, Planungssicherheit und Unterstützung. Deshalb ist es ein starkes Signal, dass wir den Booster heute beschließen. Ich würde mich sehr freuen, wenn diese eigentlich gute Nachricht für die Wirtschaft und die Bevölkerung nicht durch andere Eruptionen im Bundestag überlagert würde. Denn dafür sind wir angetreten: dass es jetzt für die Stabilisierung der Stimmung vor Ort gute Nachrichten und gute Entscheidungen gibt. Der Bundeskanzler hat zu Recht angesprochen, dass das Wichtigste ist, Frieden, Freiheit und Demokratie zu verteidigen. Die Realität ist, dass die Demokratie von außen und von innen extrem unter Druck ist, dass viele Bürgerinnen und Bürger über viel Streit in den letzten Jahren enttäuscht sind. Deshalb ist es ein gutes Signal, wenn die neue Bundesregierung jetzt gemeinsam mit den Ländern gute Entscheidungen für die Menschen vor Ort trifft. – Vielen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau Kollegin! – Als Nächstes hat das Wort: Herr Ministerpräsident Dr. Söder aus Bayern. Dr. Markus Söder (Bayern): Frau Präsidentin! Es ist eine wichtige Entscheidung, die wir heute treffen. Wir haben bald drei Jahre Rezession hinter uns. Der Schaden für unser Land ist groß, ökonomisch und, wenn wir ehrlich sind, auch demokratisch. Wir spüren geradezu, wie unsicher die Bevölkerung geworden ist. Wir starten jetzt gemeinsam eine große Aufholjagd. Wir wollen einen Aufschwung erreichen, und deswegen ist es ein wirklich wichtiges Signal, dass endlich Steuersenkungen auf den Weg gebracht werden, dass der Investitionsbooster verabschiedet wird. Was jetzt passiert, hat viele Jahre nicht stattgefunden: Sonderabschreibungen, drei Mal 30 Prozent. Ein enormer Anreiz, wieder an den Standort Deutschland zu glauben, zu investieren. Eine Unternehmensteuersenkung statt Erhöhungen. In den letzten Jahren wurde nur über Erhöhungen von Steuern nachgedacht. Forschungsförderung, Elektromobilität, um auch dem Automobilbereich, der Elektromobilität neuen Schwung zu verleihen – all das ist zentral und wichtig. Das wusste jeder, und trotzdem war es eine schwere Geburt – nicht eine schwere Geburt in Berlin, sondern das am Ende mit uns Ländern hinzubekommen. Ich glaube, dass der Kompromiss, der jetzt gefunden wurde, ein guter ist, ein vertretbarer, den jeder mitmachen kann. 100 Prozent Entlastung für die Kommunen, 50 Prozent für die Länder – das ist schon ein wuchtiges Signal des Bundes. Ich kann mich nicht erinnern, wann der Bund einmal den Ländern und den Kommunen gegenüber in einem solch großen Umfang Entlastungen vorgenommen hat, um eine solche Entscheidung am Ende geländegängig zu machen, Mehrheiten zu finden, aber auch die Akzeptanz in Deutschland zu verstärken. Für die Kommunen ist das besonders wichtig. Bei uns in Bayern gehen rund 30 Prozent des Haushalts direkt oder indirekt an die Kommunen. Wir Länder sind Anwalt, aber auch Schutzherr der Kommunen. Insofern war es uns allen besonders wichtig, dass ein Ausgleich für die Kommunen stattfindet. Wobei wir auch wissen: Im kommunalen Bereich reicht das allein nicht aus. Der Ausgleich, der jetzt stattfindet, ist nur ein Teil. Die in den letzten Jahren enorm gestiegenen Sozialausgaben – in den letzten 20 Jahren um fast 200 Prozent – erfordern ein umfassendes Update, eine Reform des Sozialstaates. Das bedeutet nicht, ihn zu schreddern, sondern vielmehr, ihn in eine neue, sichere Form zu bringen. Das Ganze wächst uns einfach über den Kopf. Für viele Kommunen sind die Ausgaben, die sie zu tätigen haben, so nicht mehr zu leisten. Auf Bundesebene ist es das Bürgergeld, das explodiert ist. Die Migrationskosten sind für alle Beteiligten immer höher geworden. Für beides brauchen wir eine Reform: Bürgergeld im Herbst. Und bei der Migration – da danke ich allen, die mithelfen – spüren wir den Rückgang der Zahlen und damit hoffentlich auch bald den Rückgang der Kosten. Eines möchte ich besonders erwähnen: Einen so länderfreundlichen Bund wie diesen hat es selten gegeben. Das liegt nicht zuletzt auch an den Koalitionsverhandlungen. Denn allein das 100-Milliarden-Paket der Sonderinvestitionen, wovon rund 60 Prozent an die Kommunen und 40 Prozent an die Länder gehen, ist etwas, das es in dieser Form noch nicht gegeben hat. Sogar eine Grundgesetzänderung wurde dafür gemacht. Das lag unter anderem auch daran, dass in den Koalitionsverhandlungen auf beiden Seiten Ministerpräsidenten eine zentrale Rolle gespielt haben. Für Kitas, für Schulen, für Krankenhäuser, für Straßen und vieles andere ist es ein gutes Signal. Wichtig war aber auch, dass wir es geländegängig gemacht haben. Die ersten Vorschläge hätten zu vielen Problemen geführt, und das Geld hätte lange gebraucht und wäre bürokratische Wege gegangen, bis es angekommen wäre. Frau Schwesig hat es angesprochen: So, in dem Verfahren, wie es ist, kann man, glaube ich, damit jetzt gut starten. Insofern ist damit schon eine Menge vorangebracht worden. Eines muss uns als Ländern aber klar sein: Wenn wir Deutschland voranbringen und unsere Demokratie stärken wollen, müssen wir daran erinnern, dass Steuersenkungen auf Dauer eine Gemeinschaftsherausforderung sind. Es kann nicht nur der Bund dafür verantwortlich sein. Wir Länder sind es eben auch. Steuersenkungen bringen übrigens auf Dauer Mehreinnahmen, auch wenn sie zu kurzfristigen Ausfällen führen. Bei Steuererhöhungen ist das Gegenteil der Fall: Es sind kurzfristige Mehreinnahmen. Auf Dauer wird es weniger, weil die Wirtschaft schwächelt. Deswegen sollten wir bei den weiteren Debatten um Steuersenkungen nicht einfach nur einen Eins-zu-eins-Ausgleich fordern, sondern unserer eigenen Verantwortung gewahr sein. Wir werden über die Erhöhung der Pendlerpauschalen reden, nicht nur über das Deutschlandticket. Wir werden gegen das Wirtshaussterben und zur Stärkung des Tourismus, als einer der Leitbranchen für unser Land, über den Gastrobereich reden müssen. Wir müssen Wort halten, zumindest diejenigen, die den Koalitionsvertrag unterschrieben haben und hier im Haus sind. Unser großes Ziel ist natürlich auch, die Entlastung bei den Energiekosten vollständig zu machen. Der jetzige Kompromiss ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Aber am Ende gilt es, bei der Stromsteuer eine vollständige Entlastung zu erreichen. Einen letzten Punkt will ich hinsichtlich der Protokollerklärung des Bundes erwähnen, der zwar nach außen nicht so wichtig, aber für das Bund-Länder-Verhältnis und für viele Länder sehr zentral ist: die Fragen der Entlastung bei Altschulden, der Zinsen für Altschulden, die Förderung der neuen Länder, die besondere Herausforderung für das Saarland und Bremen und auch das Thema Länderfinanzausgleich. Auch das hätte der Bund alles nicht tun müssen, weil es eigentlich rein kommunale und Länderfragen sind. Ich gebe zu, dass wir und einige andere Länder am Anfang sehr skeptisch waren beim Thema Altschulden und Zinsentlastung. So etwas gibt es bei uns in Bayern nicht. Deswegen hat uns das gewundert beziehungsweise waren wir zurückhaltend. Aber Kompromiss ist Kompromiss, und darum tragen wir es natürlich mit, was in Bezug auf die Altschulden und die Zinsen von Kommunen – 250 Millionen Euro pro Jahr, vier Jahre – und die Verstärkung der Förderung der neuen Länder beschlossen wurde – und den Länderfinanzausgleich. Aber es sei mir gestattet, zu erwähnen: Die 400 Millionen Euro für vier Jahre, die dann anteilig an die Länder gehen – in dem Fall vor allen Dingen noch Hessen und Baden-Württemberg; ab und zu wechselt das noch ein bisschen –, sind natürlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Ich sage das mal für den Freistaat Bayern: Das wären anteilig etwa 200 Millionen Euro für den Freistaat Bayern – im Vergleich zu 10 Milliarden Euro, die wir pro Jahr in den Länderfinanzausgleich zahlen. Klar, man kann sagen: Bayern ist erfolgreich, deswegen haben sie das Geld. – Aber so einfach ist es nicht. Der Länderfinanzausgleich hat sich mittlerweile zu einem ungerechten, maroden System entwickelt und legt im Grunde genommen die Axt an einen verständlichen Föderalismus. Wir haben bis 1980 – dafür haben wir uns bedankt – als Freistaat Bayern 3,7 Milliarden Euro bekommen und dann seit 1980 fast 130 Milliarden Euro bezahlt. Bayern zahlt mittlerweile knapp über 50 Prozent des Länderfinanzausgleichs. Wir werden übrigens, um diesen Aderlass in diesem Jahr zu finanzieren, um den Länderfinanzausgleich weiter zu erhalten, auch bei uns sparen müssen. Der heutige Kompromiss und die Ankündigung der Bundesregierung sind ein gutes Signal, aber eigentlich ist es unsere Sache, zu überlegen: So wird es auf Dauer nicht gehen. Entweder finden wir noch einmal gemeinsam eine Lösung unter den Ländern für mehr Fairness und eine faire Verteilung, oder es geht weiter mit einer Klage oder am Ende einer Kündigung des Länderfinanzausgleichs in den nächsten Jahren. Sei es, wie es sei! Heute ist ein guter Tag, heute bringen wir etwas auf den Weg: eine Steuersenkung, ein gutes Signal für die Wirtschaft, ein gutes Signal für die Kommunen. Meine letzte Hoffnung noch – und deswegen ist der Einsatz des Bundeskanzlers wichtig; es gibt ja manche, die ihm vorwerfen, er sei zu viel auswärts unterwegs –: Alles, was wir heute tun, wird kaum Wirkung entfalten, wenn die Zollpolitik schiefgeht. Dann werden nämlich große Industriebereiche unseres Landes mehr zahlen müssen, als sie durch jede Entlastung auch nur annähernd bekommen, und sie werden nichts investieren können: Automobil-, Chemie- und Maschinenbauindustrie und viele andere Branchen. Deswegen ist es wichtig, dass wir uns schnell in Europa daranmachen, mit der Bundesregierung und allen Beteiligten „quick and easy“ zu erreichen, dass Zölle so niedrig wie möglich sind, nicht zu hoch sein werden und dass es schnelle Handlungen gibt. Alles greift ineinander: Außen, Innen, Europa, Länder und der Bund. Wir setzen heute ein Signal. Freie Fahrt für die Maßnahmen! Aber es wird nicht das letzte Mal sein, dass wir über dieses Thema reden müssen. – Vielen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Kollege Söder! – Ihm folgt jetzt der Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens, Herr Wüst. Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Deutschland hat jetzt zwei Jahre Rezession hinter sich, und auch die Prognosen für dieses Jahr sind alles andere als rosig. Das hat es in der Geschichte der Bundesrepublik so noch nicht gegeben. Und das hat konkrete Folgen: weniger Investitionen, weniger Steuereinnahmen auf allen staatlichen Ebenen. Vor allem machen sich immer mehr Menschen wieder Sorgen um den eigenen Arbeitsplatz. Diese Angst vor dem Verlust des Jobs muss wieder raus aus den Köpfen der Menschen. Deutschland braucht wieder Wachstum, und das so schnell wie möglich. Das Investitionssofortprogramm der Bundesregierung ist deshalb der richtige Schritt zur richtigen Zeit. Es entlastet unsere Wirtschaft um fast 50 Milliarden Euro, und es setzt wichtige Investitionsanreize. Es ist ein Impuls für Wachstum, für Innovationen und für mehr Investitionen. Bereits wenige Wochen nach Amtsübernahme der neuen Bundesregierung kann man sagen: Der Politikwechsel ist eingeleitet. Die Wirtschaftswende in Deutschland hat begonnen. Wir Länder haben in den Verhandlungen mit dem Bund von Anfang an klar gesagt: Die degressive AfA, die Senkung der Körperschaftsteuer – ja, das ist der richtige Weg. Wir wollen das. Wir unterstützen das. Aber wir müssen das auch können. Nach zwei Jahren Rezession sind auch die Haushalte von Ländern und Kommunen am Limit. Wir haben hohe Fixkosten und wenig Spielräume. Vor allem unsere Kommunen können weitere Belastungen nicht schultern. Deshalb haben sich die Länder für einen vollständigen Ausgleich der kommunalen Mindereinnahmen eingesetzt. Ich bin der Bundesregierung, auch dem Bundeskanzler persönlich, dankbar dafür, dass der Bund die Mindereinnahmen der Kommunen vollständig kompensiert. Das ist ein starkes Signal an die Städte und Gemeinden, ein starkes Signal an diejenigen, die oft im Ehrenamt im Stadtrat, im Gemeinderat, im Kreistag unseren Staat vor Ort am Laufen halten. Denn klar ist: Die Menschen erleben vor Ort, ob unser Staat handlungsfähig ist. Das Vertrauen in unsere Demokratie hängt ganz maßgeblich davon ab, dass unsere Kommunen ihre Aufgaben ordentlich erledigen können. Deshalb ist die Unterstützung unserer Kommunen so wichtig. Und deshalb ist heute nicht nur ein guter Tag für Wirtschaft und Arbeitsplätze in Deutschland, sondern auch ein guter Tag für die Kommunen in Deutschland. Die Beziehungen zwischen Bund und Ländern waren nie einfach, vor allem nicht beim Thema Finanzen. Das liegt in der Natur der Sache. Umso wichtiger ist das Signal, das von der heutigen Entscheidung ausgeht. Bund und Länder machen heute deutlich: Wir arbeiten zusammen, wenn es um die Zukunft des Standorts Deutschland, um die Sicherheit von Millionen Arbeitsplätzen und um die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen geht. Dass es Bund und Ländern gelungen ist, ein so großes Paket in so kurzer Zeit und ohne Vermittlungsausschuss zu verabschieden, ist ein Zeichen der Stärke. Deutschland ist immer dann stark, wenn Bund und Länder gemeinsam Probleme anpacken und lösen. Wir zeigen: Der Föderalismus ist handlungsfähig, über regionale und politische Unterschiede hinweg. Alle politischen Ebenen bilden zusammen eine Verantwortungsgemeinschaft. Lassen Sie uns in diesem Bewusstsein den jetzt eingeschlagenen Weg einer Allianz der Mitte gemeinsam weitergehen! Mit diesem Geist der Kooperation und des entschlossenen Handelns können wir auch weitere Herausforderungen gemeinsam angehen. Das gilt zum einen für die anstehenden Gespräche zum Thema Konnexität. Wir wollen dabei eine dauerhafte und strukturelle Regelung. Es geht darum, das ewige Geschacher bei jedem einzelnen Gesetz zu beenden und einen verlässlichen Mechanismus zu verabreden. Ich will übrigens an der Stelle dem bayerischen Kollegen ganz herzlich dafür danken, dass gerade das Thema Altschulden anerkannt worden ist. Das ist auch Teil des Geistes von Gemeinsamkeit. Diesen Geist brauchen wir auch bei einem anderen Thema, nämlich beim Thema Staatsmodernisierung. Wenn Deutschland im internationalen Standortwettbewerb bestehen will, muss der Staat insgesamt auf der Höhe der Zeit sein. Dafür braucht es eine Erneuerung von staatlicher Organisation und der öffentlichen Verwaltung. Im Föderalismus wird das nur gelingen, wenn Bund, Länder und Kommunen jeweils ihren Teil zu dieser Erneuerung beitragen. Bund und Länder werden bis Ende des Jahres eine Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung vorlegen. So ist es verabredet. Ich bin davon überzeugt: Wir müssen bereit sein, Modernisierung groß zu denken. Alle staatlichen Ebenen müssen bereit sein, Kompetenzen dahin abzugeben, wo Aufgaben am besten erledigt werden können. Dazu braucht es auch die Bereitschaft, Zuständigkeiten und Macht abzugeben, wenn es zu einem besseren Ergebnis führt. Wer zum Beispiel Digitalisierung effizient nutzen will, der braucht Standardisierung. Beim Setzen gemeinsamer Standards darf nicht ein einziges Land alles blockieren, selbst dann nicht, wenn es so groß ist wie Nordrhein-Westfalen. Ich bin deshalb ausdrücklich dazu bereit, solche Fragen in diesem Hause auch mit Mehrheiten zu entscheiden. Wenn wir beim Thema Staatsmodernisierung gemeinsam vorankommen wollen, dann muss jeder über seinen Schatten springen, auch die Länder. Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Staat muss insgesamt effizienter werden, um wettbewerbsfähiger zu werden. Heute legen wir dafür mit dem Investitionssofortpaket einen wichtigen Grundstein. Es ist ein Kickstart für mehr Wirtschaftswachstum. Mehr Wirtschaftswachstum ist die beste Politik für sichere Arbeitsplätze und nachhaltigen Wohlstand, für soziale Sicherheit, Stabilität unserer Demokratie, für eine gute Zukunft für unser Land. Und dafür stellen wir heute die Weichen. Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Kollege Wüst! – Als Nächstes hat das Wort: Herr Ministerpräsident Rhein aus Hessen. Boris Rhein (Hessen): Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der brutale Krieg in der Ukraine, die Eskalation im Nahen Osten, aber auch das Wegbrechen von Gewissheiten – ich möchte sagen: existenziellen Gewissheiten –, insbesondere im transatlantischen Verhältnis, zeigen, dass unsere freiheitliche Art zu leben, unser Frieden, aber auch unser Wohlstand in Europa so stark unter Druck sind, wie das selten zuvor der Fall gewesen ist. Gleichzeitig – wir haben das heute schon gehört – befindet sich die deutsche Wirtschaft im dritten Jahr in einer Rezession. Das ist eine historisch lange Schwächephase mit damit verbundenen fatalen Folgen für alle unsere Haushalte. In der Kombination macht uns das allen sehr deutlich, dass die Zeit der Komfortzonen vorbei ist. Es ist eine Art Weckruf, der von uns Antworten auf Fragen fordert, die wir uns viel zu lange nicht gestellt haben. Und jetzt zwingt uns die internationale Lage mit Wucht dazu, diese Antworten zu geben. Ich glaube trotzdem – und da schließe ich an das an, was der Bundeskanzler gesagt hat –: Das kann eine Chance sein, Interessen klar zu formulieren und das europäische Friedensprojekt voranzubringen, wieder zu definieren, die Europäische Verteidigungsunion zu schmieden, das Land jetzt insbesondere fit zu machen und auf Wachstumskurs zu bringen. Das ist im Übrigen auch die Bedeutung hinter der heutigen Abstimmung über das Investitionssofortprogramm. Nach nur 66 Tagen – ich finde, das ist beachtlich – legt die Bundesregierung ein Paket für die Wirtschaft auf den Tisch, das unser Land wieder voranbringen kann. Wir haben es eben gehört: Das kann die Weichstellung sein hin zu Wachstum und Stärke. Unternehmen werden entlastet, Bürokratiefesseln werden gelöst, Planungs- und Genehmigungsprozesse werden schneller. Wir kurbeln die Konjunktur an. Und ja, auch die Bundeswehr und die Sicherheitsbehörden erhalten die Ausstattung, die sie brauchen, um unsere Freiheit zu verteidigen. Das ist in der Tat ein echter Kurswechsel, den wir gerade erleben, um unser Land wieder stärker zu machen, um es dynamischer und souveräner zu machen. Ja, wir haben eine echte Chance, aus der Situation, in der wir sind, besser herauszukommen, als wir es derzeit in ihr sind. Aber ich will betonen: Ich kann mich jedenfalls nicht erinnern, dass die Lage der öffentlichen Haushalte – und ich sage ganz bewusst: der Länder und der Kommunen – jemals so ernst gewesen ist, wie sie heute ist und wie wir sie erleben. Wir erleben konjunkturbedingte Steuereinbußen und gestiegene Kosten durch Preissteigerungen. Das heißt, unsere Haushalte sind von zwei Seiten unter Druck, ich möchte sagen: fast in einem echten Zangengriff. Genau darüber verhandeln die Länder mit dem Bund derzeit, und dabei geht es eben um sehr viel. Es geht um die Handlungsfähigkeit unseres Staates, es geht um Gestaltungsspielräume. Es geht insbesondere um Gestaltungsspielräume der Länder und der Kommunen. Wir können in den nächsten Jahren allein aus dem Sondervermögen Milliardenbeträge investieren. Ich finde, das ist gut so. Das war die eine Entscheidung, die ja auch wir hier im Bundesrat getroffen haben. Jetzt begrüßen wir für einen zweiten Schritt den Wachstumsbooster. Die Unternehmen warten sehnlich darauf. All das, was drinsteht, ist richtig. Aber ich will hier sehr deutlich machen: Wir müssen schon auch darüber reden, wie wir mit den drohenden Steuerausfällen umgehen, die ja ungebremst auf die Länder und die Kommunen durchschlagen. Wenn Maßnahmen der einen Ebene mit Wucht bei der anderen Ebene durchschlagen, wenn im Übrigen Maßnahmen der einen Ebene dem Haushaltsgesetzgeber der anderen Ebene Gestaltungsspielräume nehmen, ohne dass er etwas dagegen tun kann, müssen wir das sehr ernst nehmen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es gibt ein paar Punkte, die entscheidend dafür sind, wie die Investitionen und die Reformen jetzt ankommen. Wir müssen mit dem Investitionspaket unsere Stärken stärken. Ich will sehr deutlich sagen: Ja, wir sprechen über Schulden; das ist uns allen hier bewusst. Niemand von uns hat sich das leicht gemacht. Niemand im Bundestag hat sich das leicht gemacht. Auch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben sich das nicht leicht gemacht. Generationengerechtigkeit heißt natürlich zuallererst einmal, eben nicht Berge über Berge an Schulden für nachfolgende Generationen zu hinterlassen. Generationengerechtigkeit heißt aber auch – ich will das sehr deutlich sagen –, verteidigungsfähig zu sein, unser Land verteidigungsfähig zu machen, damit unsere Söhne und Töchter ebenso wie wir in Frieden und Freiheit aufwachsen können. Generationengerechtigkeit heißt im Übrigen auch, eine intakte Infrastruktur zu hinterlassen. Die kaputten Straßen von heute – das sind die Schulden von morgen. Es kommt noch etwas hinzu: Das kann ein echter Gamechanger sein, wenn wir das alles richtig miteinander verknüpfen. Es kann für uns wirklich eine echte Investitionsoffensive werden, wenn wir die Dinge richtig machen und das Geld schnell – im wahrsten Sinne des Wortes – auf die Straße bringen. Meine Damen und Herren, es kommt dabei vor allem auf die Kommunen an, weil in der kommunalen Daseinsvorsorge wirklich das Fundament unserer Lebensqualität liegt. Ohne starke Kommunen wird es kein nachhaltiges Wachstum in Deutschland geben können. Und ich finde, es hat eine noch darüber hinausgehende Dimension: Die Demokratie ist nur dann gefestigt, wenn der Staat funktioniert und seine Aufgaben erfüllen kann. Deswegen: Investitionen in Infrastruktur schwächen Populisten und Radikale. Wir dürfen den Radikalen keinen Nährboden geben für das Narrativ vom dysfunktionalen Staat, das sie erzählen. Das ist die andere Dimension der Maßnahmen, über die wir sprechen. Diese Maßnahmen entziehen den Radikalen den Sauerstoff für ihre toxischen Verhetzungsparolen. Die Maßnahmen, die wir beschließen, können unsere Demokratie schützen, wenn sie klug eingesetzt werden, wenn wir klug investieren. Das muss man am Ende in einem Zusammenspiel sehen. Deswegen: Wir brauchen jetzt einen Booster, wir brauchen jetzt dringend Wachstum. Aber es geht – der Kollege Wüst hat sehr deutlich darauf hingewiesen – um noch mehr: Wir brauchen einen leistungsfähigen Föderalismus. Wir müssen feststellen, dass dieser in einer gefährlichen Schieflage ist. Frau Schwesig hat darauf hingewiesen. Es ist immer das gleiche Spiel: Der Bund stellt große Fördertöpfe ins Schaufenster für Themen, die gerade en vogue sind, und am Ende bleiben wir auf den Kosten sitzen. Das wird so nicht weiter funktionieren können. Wir brauchen kein Wimmelbild an Fördertöpfen. Vielmehr brauchen wir bei Bundesgesetzen, bei Projekten, die zu Mehrausgaben oder Mindereinnahmen führen, einen fairen, einen regelbasierten und dauerhaften Mechanismus zur Kompensation. Und ja, dabei kommen die Kommunen an erster Stelle. Deswegen ist es ein starkes Signal des Bundes, dass die Ausfälle der Städte und Gemeinden, zu welchen es jetzt durch den Booster kommt, vollständig kompensiert werden. Dafür bin ich der Bundesregierung ausdrücklich dankbar; das will ich betonen. Der Grundsatz „Wer bestellt, der zahlt“ muss aber auch zwischen Bund und Ländern gelten. Deswegen ist es umso dankenswerter, dass der Bund – ich nenne das mal: „frische“ – 8 Milliarden Euro zur Verfügung stellt für wichtige Themenbereiche. Eine Bund-Länder- Arbeitsgruppe wird einen tragfähigen Ausgleichsmechanismus erarbeiten. Das ist eine große Chance, dass auch bei den Bund-Länder-Beziehungen ein wirklicher Politikwechsel stattfindet: keine langwierigen Verhandlungen mehr vor jedem Bundesrat, keine Finanzdiskussionen, kein Streit ums Geld, sondern schnelle Entlastungen, ein neuer Geist des Miteinanders. Ich glaube, das ist der Sinn und der Zweck einer erfolgreichen föderalen Ordnung. Wenn wir das jetzt richtig machen, dann werden wir stärker aus dieser Zeit herausgehen, als wir hineingegangen sind. Ich bin fest davon überzeugt: Wenn demokratische Kräfte – und das ist unser Wille – auf allen Ebenen an einem Strang ziehen, wenn der Staat sich als leistungsfähig erweist, auch und gerade in herausfordernden Zeiten, dann gewinnen wir das Vertrauen der Menschen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Meine feste Überzeugung ist also: Gutes Regieren ist das beste Mittel gegen Extremismus und Populismus. Das haben wir heute in der Hand. Und deswegen werden wir selbstverständlich dem Gesetz für das Investitionssofortprogramm zustimmen. – Herzlichen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Kollege Rhein! – Jetzt hat noch das Wort: der Herr Parlamentarische Staatssekretär Schrodi aus dem Bundesministerium der Finanzen. Michael Schrodi, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung hat das klare Ziel – das hat der Bundeskanzler in seiner Rede deutlich gemacht, aber auch Bundesfinanzminister Lars Klingbeil –, Deutschland wieder stark zu machen. Das machen wir jetzt. Das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist eines der zentralen Gesetze dieser Legislaturperiode. Das Gesetz haben wir, wie angekündigt, innerhalb der ersten 100 Tage eingebracht. Lassen Sie uns dieses Vorhaben nun auch gemeinsam auf den Weg bringen! Das Gesetz stärkt den Wirtschaftsstandort mit gezielten Investitionsanreizen. Damit sichern wir Arbeitsplätze, wir schaffen Wachstum in unserem Land, und – das sage ich auch ganz klar – wir schaffen auch Gerechtigkeit in unserem Land. Es geht um Gerechtigkeit für alle, die in unserem Land hart arbeiten. Ihnen versichern wir, dass wir uns für den Erhalt und die Schaffung neuer, innovativer Arbeitsplätze einsetzen. Mit dem Gesetz geben wir der Wirtschaft die jetzt dringend notwendige Planungssicherheit und ein Umfeld, in dem sich Investitionen lohnen. Den Standort Deutschland machen wir damit international wieder wettbewerbsfähiger. Ja, es wurde heute hier schon erwähnt: Wir haben mit Ihnen, mit den Ländern, hart gerungen. Wir haben intensiv verhandelt. Ich darf Ihnen in diesem Zusammenhang den Dank des Bundesfinanzministers für die konstruktiven Gespräche übermitteln. Denn – das ist die gute Botschaft – wir haben uns am Schluss geeinigt. Ich kann für uns nur sagen: Uns war wichtig, dass wir die Kommunen an dieser Stelle entlasten und dass ihre Ausfälle kompensiert werden. Es ist ein wichtiges Signal, dass wir auf die kommunalen Finanzen schauen. Vor allem aber machen wir mit Superabschreibungen und gezielten Steuererleichterungen möglich, dass es für die Unternehmen attraktiver wird, in unserem Land zu investieren, dass wir den Standort Deutschland sichern. Wir sorgen dafür, dass Investitionen nicht woanders hingehen, dass bestehende Jobs gesichert werden und neue hier in Deutschland entstehen. Die Unternehmen können planen, sie können Kapazitäten aufbauen. Wir signalisieren hier gemeinsam sehr klar: Deutschland soll ein sicherer Hafen für Investitionen sein. Ein Land, in dem Unternehmen wissen: Es lohnt sich, hier zu investieren, hier Arbeitsplätze zu schaffen. An diesen Zielen ausgerichtet enthält unser Gesetz vier wesentliche Punkte. Erstens: die Einführung des sogenannten Investitionsboosters. Mit der Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibung können Betriebe ihre Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt worden sind, mit bis zu 30 Prozent jährlich steuerlich absetzen. Diese verbesserten Abschreibungsbedingungen führen zu einer Erhöhung der Rentabilität von Investitionen, und die Liquidität der Unternehmen wird ebenfalls gesteigert. Infolgedessen fungiert die degressive AfA als ein wesentlicher, wichtiger Katalysator für die Investitionspläne der Unternehmen in der Breite. Die degressive AfA ist ein effektives Instrument zur Konjunktursteuerung, das sinnvollerweise nur temporär begrenzt eingesetzt wird. Daher ist diese Regelung bis Ende 2027 befristet. Zweitens. Wir senken genau im Anschluss daran ab 2028 die Körperschaftsteuer schrittweise ab und senken damit die Unternehmensteuern signifikant. Korrespondierend dazu wird auch der Thesaurierungssteuersatz ab 2028 in drei Schritten auf 25 Prozent abgesenkt, um die Belastungsneutralität zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften weiterhin zu gewährleisten. Drittens. Wir setzen massive Investitionsanreize für betriebliche Elektrofahrzeuge. Wir fördern Elektromobilität weiter und bauen sie gezielt aus. Dafür führen wir eine degressive Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge ein. Dabei steigen wir mit einem Abschreibungssatz von 75 Prozent im ersten Jahr ein, wovon alle Unternehmen, auch kleine und mittlere, profitieren werden. Viertens – auch wichtig –: Wir unterstützen die Investitionsbereitschaft in die Forschung. Damit setzen wir auf Investitionen und Innovationen am Standort Deutschland. Meine sehr geehrten Damen und Herren, uns ist bewusst, dass die geplanten steuerlichen Maßnahmen in den nächsten Jahren zu geringeren Steuereinnahmen führen werden. Es wurden intensive Gespräche zwischen der Bundesregierung und den Ländern und Kommunen geführt. Ein gutes Signal bei diesem wichtigen Gesetz war: Wir sind uns einig, dass diese Wachstumsimpulse schnell kommen sollen und dass es eine Kompensation der Steuermindereinnahmen bei den Ländern und vor allem bei den Kommunen geben wird. Gemeinsam haben wir eine konkrete Lösung erarbeitet, die von der Bundesregierung zu Protokoll dieser Sitzung erklärt worden ist: Die Steuerausfälle der Kommunen werden wir vollständig kompensieren. Die Länder werden wir über eine Laufzeit von 2026 bis 2029 über Programme mit Mitteln aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ entlasten. Wir unterstreichen die Zusage des Koalitionsvertrages zu den kommunalen Altschulden, der Entlastung der finanzstarken Länder und der Entlastung der ostdeutschen Länder durch eine weitere Erhöhung der Kostenbeteiligung des Bundes bei den Zusatzversorgungssystemen nach dem AAÜG. Außerdem prüfen wir für die Sanierungshilfeländer, wie es möglich werden kann, dass auch von ihnen der neue Verschuldungsspielraum aller Länder von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes genutzt werden kann. Und nicht zuletzt stellen wir den Ländern und Kommunen einen festen Anteil von 100 Milliarden Euro am Sondervermögen des Bundes zur Verfügung, um dringende Investitionsvorhaben eigenständig voranzutreiben. Der Bund übernimmt ebenfalls die auf die Beträge fälligen Zinsen und die Tilgung. Wir meinen, dass die so beschriebene und in unserer Protokollerklärung näher ausdefinierte Einigung eine sehr gute ist, die das Land voranbringt und die Interessen von Bund und Ländern vernünftig austariert. Es ist jetzt wichtig, dass wir aufholen, dass wir unsere Potenziale ausschöpfen, dass wir wieder auf einen Wachstumspfad kommen. Davon werden längerfristig auch Länder und Kommunen durch höhere Steuereinnahmen profitieren. Uns eint das Ziel, den Standort Deutschland zu stärken. Das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm ist ein wichtiger Meilenstein, um dieses Ziel zu erreichen. Wir wollen gemeinsam mit Ihnen dieses Vorhaben auf den Weg bringen. Lassen Sie uns gemeinsam diesem Gesetz zustimmen! – Vielen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Staatssekretär Schrodi. Damit sind wir am Ende der Wortmeldungsliste angelangt. – Es gibt noch je eine Erklärung zu Protokoll1 von Frau Staatsrätin Böhning (Bremen) sowie Herrn Staatssekretär Bischoff (Saarland). Wir kommen zur Abstimmung. 1 Anlagen 1 und 2 Der Finanzausschuss empfiehlt, dem Gesetz zuzustimmen. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Für diesen Fall gibt Herr Parlamentarischer Staatssekretär Schrodi (Bundesministerium der Finanzen) für die Bundesregierung eine Erklärung zu Protokoll2. Ich darf den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufen. Punkt 34: TOP 34 Entschließung des Bundesrates „Umsetzung des europäischen Aktionsplans für Stahl und Metalle zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung der Stahl- und Metallindustrie“ – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 245/25) Dem Antrag sind Bremen, Niedersachsen und das Saarland beigetreten. Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Als Erstes hat das Wort: Herr Bürgermeister Dr. Bovenschulte aus Bremen. Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die deutsche Stahlindustrie steht vor einer entscheidenden Weichenstellung. Es geht um nicht weniger als um die Frage: Schaffen wir es, die Technologie, die Arbeitsplätze und letztlich auch die Wertschöpfung in Deutschland auf Dauer zu erhalten, oder schaffen wir es nicht und verlieren diesen Kampf? Diese Frage zu stellen heißt, sie zu beantworten. Wir müssen den Kampf gewinnen, denn alles andere wäre ein herber und harter Schlag für den Industriestandort Deutschland. Wir würden nicht nur die Arbeitsplätze und die Steuereinnahmen verlieren, sondern auch das Know-how einer unverzichtbaren Grundstoffindustrie. Es würde ein Dominoeffekt drohen, den wir möglicherweise nicht mehr aufhalten könnten, und dann wären weit mehr Arbeitsplätze in Gefahr als nur die in der Stahlindustrie. In Bremen haben wir deshalb in den vergangenen Jahren genauso wie die Kolleginnen und Kollegen in Eisenhüttenstadt, im Saarland, im Ruhrgebiet, in Salzgitter und anderswo alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die Transformation der Stahlindustrie zu ermöglichen. Mehr als 600 Millionen Euro an Fördermitteln hatte die alte Bundesregierung dafür noch zur Verfügung gestellt, 250 Millionen das bekanntlich finanziell nicht auf Rosen gebettete Land Bremen. Der Umbau der Bremer Hütte sollte eines der größten Transformationsprojekte in Deutschland werden – ein Transformationsprojekt, das nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch zwingend erforderlich ist. Denn die traditionelle Stahlherstellung wird – darüber sind sich alle einig – in einigen Jah- 2 Anlage 3 ren wegen der steigenden CO2-Preise nicht mehr wirtschaftlich sein. Nicht nur, weil die Menschen in Bremen an ihrer Hütte hängen, in der seit 100 Jahren Stahl gekocht wird, sondern vor allem auch, weil die Hütte direkt und indirekt die Existenz von rund 10 000 Menschen und ihrer Familien sichert, hat die Transformation für uns eine so große Bedeutung. Meine Damen und Herren, wenn die örtliche Unternehmensleitung, der Betriebsrat, die IG Metall und der Senat rund zweieinhalb Jahre Hand in Hand dafür gearbeitet haben, dass die Transformation der Stahlproduktion gelingt, dann ist es ein echter Schlag ins Kontor, wenn die Konzernzentrale von heute auf morgen von sämtlichen Planungen Abstand nimmt und das Projekt auf Eis legt. Die Hütte ist einer der größten Arbeitgeber Bremens und einer der größten Ausbildungsbetriebe. Die Belegschaft ist hochmotiviert. Die Produkte sind gefragt und haben Zukunft. Produziert wird unter anderem für die Automobilindustrie, für den Maschinenbau, für Windräder und Pipelines. Ich sage ganz ehrlich: Mit meiner Enttäuschung habe ich deshalb nicht hinter dem Berg gehalten. Hier hätte ich mir deutlich mehr unternehmerischen Mut gewünscht. Aber die Entscheidung von ArcelorMittal ist auch ein klares Alarmsignal. Die Botschaft ist: Trotz hoher staatlicher Investitionszuschüsse rechnet sich die Transformation der Stahlindustrie derzeit nicht, weil die Energie in Deutschland zu teuer ist, weil uns ungerechte Zölle den Export verhageln und weil massenhaft Importstahl zu Dumpingpreisen den europäischen Markt überschwemmt. Meine Damen und Herren, wir brauchen deshalb jetzt einen bundesweiten Stahlgipfel, einen nationalen Stahlgipfel, bei dem alle Hindernisse für eine erfolgreiche Transformation der Stahlindustrie auf den Tisch kommen, ungeschminkt, klar und deutlich, und bei dem Unternehmer und Gewerkschaften, Bund und Länder gemeinsam Lösungen suchen und am Ende auch finden. Insofern ermutigen mich die Initiative des Vizekanzlers und die positiven Signale des Bundeskanzlers mit Blick auf den Stahlgipfel. Ich freue mich, dass jetzt endlich Bewegung in die Sache kommt. Denn wir dürfen die Stahlproduktion in Deutschland in keiner Weise verloren geben. Wir brauchen sie auch künftig als industrielles Fundament unserer Volkswirtschaft. Das gilt für Bremen und Eisenhüttenstadt genauso wie für Salzgitter, das Saarland und das Ruhrgebiet. Es geht um nicht weniger als die industrielle Zukunft unseres Landes. Gemeinsam müssen wir die aktuellen Herausforderungen jetzt angehen und den Stahlstandort Deutschland sichern. Gemeinsam müssen wir in Brüssel einen besseren Schutz vor billigem Importstahl durchsetzen. Und gemeinsam müssen wir – und das ist jetzt so dringend, ungeachtet der Tatsache, dass wir es schon so häufig betont haben – wettbewerbsfähige und vor allem langfristig verlässliche Energiepreise für die Grundstoffindustrie in Deutschland durchsetzen. Wir brauchen Antworten auf die real bestehenden Probleme. Und wir brauchen sie schnell. Das sind wir den Unternehmen und deren Beschäftigten schuldig. Wir dürfen sie jetzt nicht hängen lassen. „Stahl hat Zukunft“ ist der Schlachtruf der Stahlarbeiterinnen und Stahlarbeiter. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns alles dafür tun, dass Stahl auch in Deutschland eine gute Zukunft hat. – Herzlichen Dank! Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Herr Bovenschulte! – Das Wort hat jetzt die Ministerpräsidentin des Saarlandes, Frau Rehlinger. Anke Rehlinger (Saarland): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland ist Stahlland, und Deutschland soll Stahlland bleiben. Ich schließe an das an, was Kollege Bovenschulte gesagt hat. Ja, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – seit vielen Jahren auch gemeinsam mit uns – sind auf der Straße unter dem Motto „Stahl hat Zukunft“, und wir stehen jetzt an einem Punkt, wo es um die Beantwortung der Frage geht, ob das nur ein hehrer Wunsch oder die Beschreibung der zukünftigen Realität sein wird. Ich plädiere ganz eindeutig dafür, dass wir alles dafür tun, dass es die Beschreibung der Realität ist und nicht nur ein Wunsch und ein Plakat, hinter dem wir hermarschieren, um dafür zu demonstrieren, dass das irgendwann und irgendwie einmal der Fall sein wird. Ich finde, es gibt eine ganze Reihe von guten Gründen, warum wir das seit Jahren tun und warum wir an vielen Stellen, auch wenn es tatsächlich mühsam ist und Arbeit macht und viele anstrengt und mit vielen Unsicherheiten und mit Risiko verbunden ist, dafür kämpfen, dass eine deutsche Stahlindustrie Zukunft hat. Zum einen ist es eine Grundstoffindustrie. Es gibt so viele Produkte, in denen Stahl drinsteckt. Produkte, von denen wir wollen, dass sie innovativ sind, dass sie auch im Hinblick auf den CO2-Fußabdruck den Ansprüchen der Zukunft genügen können, bei denen wir nicht auf die Innovation von irgendwo auf der Welt angewiesen sein wollen, sondern selber Innovationstreiber sein wollen. Keine Energiewende ohne Stahl. Kein Auto, das den CO2-Anforderungen entspricht, wenn man es ganzheitlich betrachtet, ohne Stahl. Und ja: Es ist auch eine Schlüsselindustrie unter dem Gesichtspunkt der Resilienz betrachtet. Was haben wir uns alles im Nachhinein erzählt, als die Coronakrise vorüber war, mit Blick auf die Pharmaindustrie und wie wichtig es doch ist, dass man für bestimmte Schlüsselindustrien Souveränität besitzt! Die Hoffnung, dass das alles durch andere irgendwo auf der Welt für uns erledigt und erfüllt wird, sollten wir nicht haben. Im Übrigen sollten wir auch nicht die Hoffnung haben mit Blick auf die Preise, dass, wenn erst einmal der europäische Stahlmarkt bereinigt ist, dann Anbieterinnen und Anbieter aus China oder sonst wo in der Welt aus lauter Freundlichkeit uns gegenüber die Preise weiter niedrig halten werden. Auch diese Hoffnung sollten wir nicht hegen, sondern vielmehr dafür sorgen, dass wir selber mit starker Marktmacht auftreten können. Und ja: Es gibt einen weiteren guten Grund, sich dafür einzusetzen. Er hängt mit der Frage zusammen: Inwiefern kann die Transformation der Stahlindustrie tatsächlich ein gelingendes Beispiel sein, ein Vorbild für viele weitere anstrengende Transformationsprozesse in unserer Industrie in Deutschland? Der Blick darauf ist sehr fokussiert. Nicht nur die Stahlarbeiterinnen und Stahlarbeiter gucken darauf, weil sie Angst um ihre Arbeitsplätze haben, sondern auch andere in anderen Branchen, weil sie sehen wollen, wie das funktioniert und wie wir als Staat diesen Transformationsprozess begleiten. Insofern hat das Ganze eine motivierende Rolle. Es hat darüber hinausgehend aber auch ein Stück weit eine gesellschaftspolitische Rolle. Seit vielen Jahrzehnten ist die Stahlindustrie quasi der Wohlstandsgarant für Deutschland gewesen. Stahl ist, wenn man so will, fast eine Wohlstandsvoraussetzung für uns in Deutschland und Europa und auch in der Welt. Und wir haben den Beschäftigten immer wieder gesagt: Ihr seid diejenigen, die in Person für diesen Wohlstand stehen. – Ich kann mir nicht vorstellen, dass es ohne gesellschaftliche Verwerfungen abgeht, wenn man vom einen Tag auf den anderen in einer so organisierten Branche vor die Belegschaften tritt und sagt: Gestern wart ihr noch die Garanten des Wohlstands, und morgen steht ihr auf der falschen Seite der Geschichte. – Das wird nicht funktionieren und viel weitreichendere Folgen haben, als man sie jemals in irgendeiner volkswirtschaftlichen Kennzahl wird ausdrücken können, meine sehr verehrten Damen und Herren. Aber bei allem Erkennen dieser Notwendigkeiten ist eines auch klar: Wir müssen wissen, dass das nicht voraussetzungsfrei ist, was wir hier gerade miteinander praktizieren. Und es ist auch nicht risikofrei. Wir haben an der, wie ich finde, sehr bedauerlichen Entscheidung von ArcelorMittal gesehen, dass in der Branche immer noch weitgehende Bedenken bestehen. Sie sind mal stärker ausgeprägt, mal weniger ausgeprägt. Der deutsche Staat, die Unternehmen, die Beschäftigten an vielen Stellen, in vielen Unternehmen, auch in meinem Bundesland, haben sich im Grunde genommen auf diesen Weg gemacht. Insofern ist es jetzt unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass diejenigen, die wollen, am Ende auch können. Damit sind wir bei den Rahmenbedingungen, die wir dafür zu setzen haben: die Infrastruktur, ein schneller und verlässlicher Wasserstoffhochlauf, die Energiepreise insgesamt, damit man international wettbewerbsfähig ist, die Investitionen als solche, die es zu tätigen gilt und bei denen wir Unterstützungsleistungen zu organisieren haben. Es sind am Ende aber eben auch die Märkte, die man letztendlich braucht, damit das, was man hier betreibt, auch wirtschaftlich – in diesem Fall: betriebswirtschaftlich – Sinn macht. Wir sind auf dieser Wegstrecke schon sehr weit gekommen. Viele Entscheidungen und Verabredungen sind schon getroffen worden. Aber es ist eben auch ein steiniger Weg, und es ist ein absolut neuer Gang, den wir hier antreten. Deshalb ist es wichtig, sich immer mal wieder selbst zu vergewissern: Haben alle Annahmen gestimmt, die wir getroffen haben? Passen die Maßnahmen und Instrumente und Verabredungen, die wir dazu getroffen haben, letztendlich noch dazu? Von daher bin ich fest davon überzeugt, dass jetzt, vielleicht gerade auch aus Anlass einer solchen einzelunternehmerischen Entscheidung, ein wichtiger Zeitpunkt für die Branche ist, sich noch einmal mit all denjenigen, die das ermöglichen wollen, zusammenzusetzen – das heißt also: mit der Bundesregierung, mit den Unternehmensspitzen, mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und gerne auch mit uns als Ländern, die ja im Einzelnen in doch nicht unerheblichem Maße finanziell engagiert sind –, um ganz klar alle Verabredungen für die nächsten Phasen miteinander zu treffen. Es würde auch einer neuen Bundesregierung gut anstehen, deutlich zu machen, wo sie selbst sich sieht und dazu Zusagen zu geben. Darüber hinaus ist die Frage – eine nicht unerhebliche Frage für das Gelingen dieses Projekts – zu klären, wie die Bundesregierung auf der europäischen Ebene auftreten wird. Insofern hielte ich es für ein notwendiges, aber auch starkes und richtiges Signal, wenn man noch einmal zusammenkommen würde. Ob man das nun „Stahlgipfel“ oder wie auch immer nennen mag, ist mir am Ende des Tages eigentlich relativ egal. Aber man muss zusammenkommen, sich in die Augen sehen und klare Verabredungen treffen, wie dieser Weg, der jetzt zu gehen ist, hinsichtlich der nächsten Schritte gemeinsam angegangen werden kann. Eines ist dabei wichtig, das will ich abschließend auch sagen, weil es immer mal wieder in der öffentlichen Debatte mitschwingt: Bei den Geldern, die wir zur Unterstützung der Transformation der Stahlindustrie aufwenden, handelt es sich nicht um Subventionierungen einer an und für sich notleidenden Industrie oder irgendeiner sogenannten Old Economy, die wir künstlich am Leben halten wollen, obwohl es nicht klug erscheinen mag. Nein, es handelt sich um das, was wir letztendlich als Staat zu erbringen haben, damit diese Unternehmen in der Lage sind, weiterhin am Markt agieren zu können, nachdem wir die wettbewerblichen Rahmenbedingungen aufgrund der Notwendigkeit des Klimaschutzes neu definiert haben. Wir haben als Politik die Rahmenbedingungen verändert. Deshalb müssen wir mithelfen, dass unter diesen veränderten Rahmenbedingungen die Unternehmen nicht verschwinden. Das ist das große Versprechen, das wir als Politik gegeben haben. Wir haben nicht nur für diese Branche, sondern auch für viele andere Branchen die sicherlich ambitionierte Aussage getroffen: Die Dekarbonisierung der Wirtschaft ist möglich ohne Deindustrialisierung. – Die Stahlindustrie wird ein prominentes Beispiel dafür sein, ob diese Aussage stimmt und ob wir in der Lage sind, alles dafür zu tun. Wir wollen am Ende nicht Lügen gestraft werden, sondern das miteinander realisieren können. Die Stahlindustrie ist nicht Old Economy. Sie wird Hightech sein, wenn wir das auf den Weg bringen. Und wir werden damit auch Weltmarktführer werden können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Stahl hat Zukunft, wenn wir das möglich machen, wenn wir uns unserer Aufgabe bewusst sind und wenn wir gemeinsam die Dinge weiterhin so angehen, wie das in der Vergangenheit der Fall gewesen ist. Es ist ein guter Zeitpunkt, sich das noch mal gegenseitig zu sagen und vernünftige Verabredungen zu treffen. Insofern an dieser Stelle ein Stahlgipfel. Es muss nicht mit dem Kanzler sein. Es kann gerne auch die Bundeswirtschaftsministerin sein. Wichtig ist am Ende nur, dass er stattfindet. – Herzlichen Dank und Glück auf! Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Frau Rehlinger! – Das Wort hat jetzt Frau Neubaur für das Land Nordrhein-Westfalen. – Bitte sehr! Mona Neubaur (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stahl und Metall sind das Herzstück unserer industriellen Wertschöpfung in Nordrhein-Westfalen, in Deutschland und in Europa. Ja, Stahl ist Zukunft. Stahl sichert Wohlstand, hochwertige Arbeit und technologische Souveränität. Stahl und Metall sind mehr als industrielle Grundstoffe. Ohne sie keine Energiewende, keine Digitalisierung, keine Resilienz und keine moderne Infrastruktur. Gleichzeitig stehen wir vor einer dreifachen Herausforderung: diese Industrien wettbewerbsfähig zu halten, schnell zu dekarbonisieren und geopolitische Risiken im Rohstoffhandel zu minimieren. Mit dem europäischen Aktionsplan für Stahl und Metalle hat die EU ein starkes Signal für faire Rahmenbedingungen gesetzt. Unsere Entschließung bekräftigt diesen Plan, konkretisiert zentrale Vorhaben und fordert die Bundesregierung auf, ihn in Deutschland entschlossen umzusetzen. Wir bauen dabei auf bewährte Erfolge auf. Im September 2024 haben wir in Duisburg beim Stahlgipfel den Nationalen Aktionsplan Stahl vorgestellt – ein Schulterschluss von Bund, Ländern, Gewerkschaften, Verbänden und Industrie, ein wichtiges Zeichen für gemeinsamen Fortschritt. Ich kann berichten vom 4. Juli, als ich in Duisburg dabei sein durfte, als eine hochmoderne Stranggießanlage und ein hochmodernes Warmbandwerk in Betrieb genommen wurden – 800 Millionen Euro Investitionen in die Stahlproduktion, die bei höchster Qualität, Versorgungssicherheit und Effizienz auf ein nächstes Level geführt haben. Versorgungssicherheit, Qualität und Effizienz: Darum geht es. Ich möchte gerne die Kernforderungen des Antrags noch mal zusammenfassen. Der ganz wesentliche Punkt – meine Vorredner haben es gesagt – sind wettbewerbsfähige Strompreise. Der Brückenstrompreis muss jetzt endlich kommen, er muss beihilferechtlich abgesichert und zielgerichtet umgesetzt werden. Dazu gehört die vollständige Ausschöpfung bestehender Entlastungen und eine Senkung der Übertragungsnetzengelte. Mit Blick auf die heutige Debatte ist mir an dieser Stelle wichtig, dass wir für die energieintensiven Industrien in der Bundesrepublik wirklich Klarheit schaffen und dafür sorgen, dass die Preise wettbewerbsfähig werden. Aber die Ankündigung von Entlastungen für alle Verbraucherinnen und Verbraucher, also auch für Handel, Gewerbe, Handwerksbetriebe, reicht nicht aus. Die Bundesregierung muss bei der Stromsteuerabsenkung so schnell nachsteuern und sie in Umsetzung bringen, dass den Ankündigungen auch Taten folgen. Denn wie gesagt: Ankündigungen alleine schaffen kein Vertrauen bei Bürgerinnen und Bürgern und auch nicht bei Unternehmerinnen und Unternehmen. Aber zurück zur Initiative: Wir brauchen auch einen Schutz vor unfairen Handelspraktiken. Mitte 2026 werden die Safeguards auslaufen, und deswegen brauchen wir einen lückenlosen Anschlussmechanismus und eine Bundesregierung, die sich mit den Ländern in Brüssel dafür stark macht, dass wir eine Anschlussregelung finden. Und drittens: Die öffentliche Beschaffung muss den Markt für klimafreundliche Grundstoffe stärken. Die Bundesregierung kann gut EU-Vorhaben wie den Low Emission Steel Standard unterstützen und den nationalen Rechtsrahmen prüfen. Und last but not least: Eine grüne Stahlproduktion in Deutschland, in Europa braucht in der Perspektive das grüne Molekül. Für den kohlenstoffarmen und grünen Wasserstoff müssen jetzt pragmatische Kriterien, unbürokratische Zertifizierungen und die grenzüberschreitende Infrastruktur zügig und zielgerichtet vorangetrieben werden. Genau dafür bietet der europäische Aktionsplan ein starkes Fundament. Wenn wir Industrie-, Klima- und Energiepolitik kohärent miteinander verzahnen, dann hat die europäische Stahl- und Metallindustrie eine Zukunft als globaler Technologieführer, Innovationstreiber und Arbeitgeber. Europe United ist eben nicht nur ein Motto. Es ist ein Versprechen für unsere Zukunft – eine Zukunft in Wohlstand, in Frieden, in Unabhängigkeit und Freiheit. Dafür können wir heute den Grundstein legen. Ich bitte Sie um die Zustimmung zu unserer Entschließung. – Glück auf! Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke: Herzlichen Dank, Frau Neubaur! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Es gibt eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn Minister Schulze (Sachsen-Anhalt). Zur Abstimmung liegen Ihnen die Maßgabeempfehlungen der Ausschüsse und ein Mehrländerantrag, dem 1 Anlage 4 die Länder Brandenburg und Nordrhein-Westfalen beigetreten sind, vor. Wir beginnen mit den Ausschussempfehlungen. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Über Ziffer 3 stimmen wir nach Buchstaben getrennt ab: Ziffer 3, Buchstabe a! – Mehrheit. Ziffer 3, Buchstabe b! – Mehrheit. Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 6! – Mehrheit. Ziffer 7! – Mehrheit. Über Ziffer 8 stimmen wir nach Buchstaben getrennt ab: Ziffer 8, Buchstabe a! – Minderheit. Ziffer 8, Buchstabe b! – Mehrheit. Ziffer 8, Buchstabe c! – Mehrheit. Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Landesantrag: Wer ist für den Landesantrag? – Deutliche Mehrheit. Jetzt bitte ich um Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen. – Mehrheit. Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer die Entschließung, wie soeben festgelegt, fassen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Damit kann ich den Tagesordnungspunkt schließen. Ich eröffne Tagesordnungspunkt 71: TOP 71 Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal- Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG) (Drucksache 314/25) Hier gibt es zwei Wortmeldungen. Herr Ministerpräsident Schweitzer für das Land Rheinland-Pfalz ist der Erste. – Bitte sehr, Herr Schweitzer! Alexander Schweitzer (Rheinland-Pfalz): Vielen Dank! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt weist eine enge Verbindung zur Rede des Bundeskanzlers auf, die wir zu Beginn der Sitzung gehört haben. Insofern will ich damit beginnen und auf das Bezug nehmen, was der Bundeskanzler für die Bundesregierung erklärt hat. Ich glaube, es ist gut, dass wir in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder gezeigt haben – hier im Bundesrat, im Bundestag, in der Bundesregierung, in der Ministerpräsidentenkonferenz –, dass wir zusammenarbeiten können und wollen und dass das zu guten Ergebnissen führt. Wir spüren die Ergebnisse schon heute in unserer Sitzung des Bundesrats. Ich glaube, es ist auch gut, dass die Länder über Parteigrenzen hinweg deutlich gemacht haben, dass gute Ideen des Bundes zu hervorragenden Ideen werden, wenn sie durch die Positionierungen der Länder ergänzt werden. Auch diesbezüglich hat das Zusammenarbeiten hier im Bundesrat eine wichtige Rolle gespielt. Ich halte das für etwas, das man als den Eröffnungsakt dieser Bundesregierung bezeichnen kann, und bin nach wie vor sehr froh darüber, dass man die Kraft gefunden hat – noch in den letzten Tagen der vergangenen Wahlperiode, aber schon mit Blick auf eine neu entstehende Bundesregierung –, ein starkes Investitionsprogramm zu entwickeln, das neben all dem, was sich vor allem mit den Fragen der Sicherheit beschäftigt, stehen kann. Es ist wichtig, dass wir uns immer wieder in Erinnerung rufen und auch öffentlich deutlich machen, dass wir tatsächlich so etwas wie ein Update für die Infrastruktur in unserem Land brauchen. Damit meine ich die Infrastruktur in einem sehr weiten Begriff. Ich meine die Alltagsinfrastruktur, die die Menschen erleben, wenn sie die Kitas, die Schulen, die berufsbildende Schulen, die Krankenhäuser, die Universitäten sehen und erleben. Ich meine aber auch all das, was mit der Logistik in unserem Land zu tun hat: Brücken, Straßen, Wege et cetera. Es ist wichtig, dass wir als Länder erreicht haben, dass in diesem enormen Paket auch ein klarer Anteil für Investitionen in Ländern und Kommunen reserviert ist. Denn es ist schon angesprochen worden: Die Kommunen in Deutschland brauchen eine noch stärkere Unterstützung. Das gilt für den Bereich ihrer Investitionen. Das gilt aber auch für den Bereich, der sie überhaupt erst in die Lage versetzt, diese Investitionen auf den Weg zu bringen: die allgemeine Finanzausstattung. Dieses Sondervermögen kann enorme Impulse verwirklichen. Und ich glaube, alle Länder sind, wie wir das in Rheinland-Pfalz ja auch tun, schon dabei, Ideen zu entwickeln, oder vielleicht sind sie sogar schon ein Stück weiter. Ich konnte vor wenigen Tagen im rheinlandpfälzischen Landtag in einer Regierungserklärung darlegen, dass wir die Umsetzung des Sondervermögens ergänzen durch ein Sofortprogramm „Handlungsstarke Kommunen“, mit dem wir 600 Millionen Euro Landesmittel in den kommunalen Finanzausgleich geben. Damit halten wir unsere Kommunen in Rheinland-Pfalz in der Lage, ihrerseits die Voraussetzungen für die Verwaltungsprozesse und die Voraussetzungen für Ausschreibungen et cetera zu schaffen, um die Sondervermögensmillionen, die bei ihnen vor Ort ankommen, überhaupt organisieren, heben und hebeln zu können. Wir dürfen bei all dem nicht vergessen, dass wir aus diesem politiktechnischen Bereich immer wieder hinaustreten und deutlich machen sollten: Das alles sind Signale an die Bürgerinnen und Bürger. Hier geht es um das Lebensumfeld der Menschen in Deutschland, egal wo sie mit ihrer Familie leben, in ihrem Unternehmen arbeiten. Sie müssen auch weiterhin gut leben können. Es geht darum, dass diese Investitionen schnell sichtbar und spürbar vor Ort ankommen. Das ist die größte Herausforderung, der wir uns gegenübersehen. Wir nehmen uns natürlich vor, dass die Umsetzung einfach und bürokratiearm läuft. Ich hoffe, dass wir das aufgrund der gemeinsamen Verständigung über dieses Vorhaben in der Realität auch erreichen können und es genau so kommt. Ich bin in diesem Zusammenhang sehr froh, dass manche Hinweise, die die Länder gegeben haben, die auch Rheinland-Pfalz mit eingebracht hat, dass nicht alles, was aus Bundessicht klug scheint, aus der praktischen Sicht der Umsetzung vor Ort ebenfalls als klug zu erachten ist, dazu geführt haben, dass nicht alles so kommt wie geplant. Oder anders und einfacher formuliert: Ein Gebot, dass auf keinen Fall von der Zusätzlichkeit abgewichen werden darf, hätte vor Ort zu zum Teil obskuren Folgen führen können. Ich denke da zum Beispiel an eine Investition wie die Errichtung einer Kindertagesstätte, die vor Ort in einer Kommune auf den Weg gebracht werden soll, über die man sich in den Gremien schon mal ausgetauscht hat und die dann, wie das eben so üblich ist, Eingang in das Protokoll eines Rates gefunden hat. Nach schärfster Lehre hätte man dann am Ende feststellen müssen, dass aus Sicht des Bundesgesetzgebers die Unterstützung eines Vorhabens wie dieser Kita nicht mehr gewährleistet ist, weil die Ausgabe nicht zusätzlich ist. Das wäre am Ende eine wirklich skurrile Folge gewesen. Darum bin ich sehr froh, dass man dieses harte Moment der Zusätzlichkeit hat entfallen lassen können. Ein weiterer Punkt, der mir sehr wichtig ist, ist, dass wir Förderungen kombinieren können, dass also auch die Länder und die Kommunen gemeinsam wissen: Das, was wir schon auf den Weg gebracht haben an Förderung, kann noch ergänzt werden durch die Bundesförderung, um eben noch schneller all diese Investitionen auf den Weg zu bringen. Ich will anführen, dass wir noch weitergehen können, was die Vereinfachung angeht. Ich bin nicht besonders glücklich darüber, dass wir immer noch zu starke Berichtspflichten und Bewirtschaftungsvorgaben haben. Darüber werden wir uns noch austauschen müssen. Die werden uns noch unglücklich machen in der weiteren Umsetzung dieses Verfahrens. Ich will deutlich machen, dass wir in den Gestaltungsmöglichkeiten der Länder diese Freiheit brauchen, die wir in Rheinland-Pfalz auch nutzen werden. Wir werden natürlich das Thema Gebäude, Wege, Straßen, Modernisierung von Alltagsinfrastruktur in den Blick nehmen. Ich will aber sagen: Auch das Thema Klimaschutz und Transformation wird ein ganz zentrales Thema sein müssen. Aber auch Investitionen in Sportstätten und Kultur müssen dorthin, wo die Menschen leben. Auch das wird das Sondervermögen möglich machen. Insgesamt, meine Damen und Herren, glaube ich, dass wir ohne falsche Übertreibung mit diesem gemeinsamen Paket ein ganzes Stück föderale Geschichte schreiben und dass wir uns dieser Aufgabe bewusst sein sollten und überall da, wo wir in Verantwortung stehen, dazu beitragen sollten, dass die Menschen sehr schnell, sehr wahrnehmbar sehen: Hier tut sich was. Dieses Land ist handlungsfähig, dieses Land schafft Rahmenbedingungen, in denen gutes Leben, gutes Investieren, gutes Wirtschaften, gutes Arbeiten möglich ist. – Dafür können wir heute die Voraussetzungen schaffen. – Danke schön! Amtierender Präsident Dr. Dietmar Woidke: Danke, Herr Ministerpräsident Schweitzer! – Das Wort hat jetzt die Zweite Bürgermeisterin der Freien und Hansestadt Hamburg, Frau Fegebank. – Bitte sehr! Katharina Fegebank (Hamburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ kommt, und das ist gut so. Ich bin davon überzeugt, dass es uns einen echten Schub geben kann, dass es ein Aufbruchssignal ist und dass es mit Sicherheit auch dazu beiträgt, wieder mit mehr Zuversicht auf das zu schauen, was kommt. Ich bin sehr dankbar und schließe mich dem Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz an, dass – der Bundeskanzler hat es heute Morgen dargestellt – damit auch Vertrauen einhergeht und die Länder und Kommunen die nötige Flexibilität und Freiheit haben, die Investitionen von 100 Milliarden Euro so einzusetzen, dass sie dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Denn – auch das hat der Bundeskanzler gesagt – wir wissen am besten, was die Menschen brauchen, wo und an welchen Stellen am besten investiert wird. Das Geld muss vor Ort ankommen, dort, wo die Investitionsbedarfe am größten sind. Das brauchen wir, um unsere Aufgaben dort erfüllen zu können. Gleichzeitig ist es natürlich unsere Aufgabe und Verpflichtung, so wie es Unternehmen in der Regel auch tun, die Schulden und Kredite so einzusetzen, dass am Ende mehr dabei rauskommt, dass wir Mehrwerte schaffen, Rendite erwirtschaften, Wachstum erzeugen, sichere Jobs auf den Weg bringen und vor allem die Innovationskraft stärken. Denn es geht beim Sondervermögen nicht nur darum, Löcher zu stopfen, sondern auch darum, den Blick in die Zukunft zu richten und Zukunft zu bauen. Gerade haben wir ja aus Länder- und kommunaler Sicht etwas zu diesem Spannungsfeld gehört. Es geht jetzt darum, die Entscheidungen, die getroffen werden, auch nachhaltig wirken zu lassen. Das sage ich vor allem mit Blick auf ein Thema, von dem ich hoffe, dass es künftig wieder stärker in den Fokus rückt: die Frage des Klimawandels und dem, was sich für uns politisch daraus ableitet. Gerade mit Blick auf den Anstieg der durchschnittlichen Temperaturen, der Häufung von Extremwetterereignissen, wie wir sie gerade aktuell in unterschiedlichen Teilen Deutschlands wieder gespürt haben – Hitze, Flut, Dürre und Überschwemmungen –, ist es so wichtig, vor Ort in den Kommunen und in den Ländern in Klimaanpassung zu investieren. Gepaart mit der Frage, wie sich eigentlich die sicherheitspolitische Lage entwickelt, müssen wir ganz neu über Widerstandsfähigkeit, über unsere Infrastrukturen, über unsere Lieferketten nachdenken. Deshalb möchte ich vor allem ein Schlaglicht darauf werfen, dass wir unsere staatliche Daseinsvorsorge stärken müssen. Versorgungsstrukturen müssen jetzt so aufgestellt werden, dass sie in den nächsten Jahrzehnten eben Widerstandsfähigkeit und Resilienz entwickeln. Trinkwasser, Abwasser, Abfallwirtschaft, digitale Netze: Wir müssen robust gegen Extremtemperaturen und Starkregen und gleichzeitig auch Cyberangriffe und Lieferengpässe sein. Das ist eine große Aufgabe, vor der wir stehen, neben der Frage, wie es mit unseren Bildungseinrichtungen und der sozialen Infrastruktur weitergeht. Die Anpassung an den Klimawandel ist das eine. Aber natürlich geht es auch um die Frage, wie wir ehrgeizig weitergehen bei der CO2-Reduktion, um die Klimaziele zu erreichen. Hier müssen wir uns die Frage stellen, wie wir – diese Verbindung ist eben schon beim Thema Stahl angesprochen worden – mit einem Investitionsbooster Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft, neue Technologien mit Versorgungssicherheit und CO2-Reduktion zusammenbringen können, also auch den Klimaschutz sehr ernst nehmen. Dafür brauchen wir massive Investitionen in unsere Energie- und Wärmewende, leistungsfähige Netze. Ich setze darauf, dass uns der Bund dabei nicht im Stich lässt, sondern uns in diesen Fragen, bei denen wir in den nächsten Jahren große Volumina aktivieren müssen, weiterhin unterstützt. Zu guter Letzt will ich sagen, dass ein Investitionsbooster natürlich kaum etwas wert ist ohne die Menschen, die vor Ort daran arbeiten. Jeder, der in der Stadt, in der Kommune, im Land große Volumina an Investitionen bewegt, weiß, dass das nur funktioniert, wenn die Leute da sind, die es tatsächlich umsetzen, die schneller, die zuverlässiger planen. Jeder, der mit solchen Projekten zu tun hat, weiß, dass oft das investive Geld da ist, aber am Ende die Menschen fehlen, die mit ihrer Expertise oder überhaupt da sind, um Dinge auf den Weg zu bringen. Deshalb ist es so wichtig, die Planungs- und Projektsteuerungskosten förderfähig zu machen – für ein Sondervermögen, das unser Land, unsere Städte, unsere Kommunen voranbringt, nicht im Gestern versickert, sondern wirklich die Kraft hat, unser Land fit für morgen zu machen. – Vielen Dank! Präsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau Kollegin Fegebank! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung. Es liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 6! – Minderheit. Ziffer 7! – Minderheit. Ziffer 8! – Mehrheit. Ziffer 9! – Mehrheit. Ziffer 10! – Mehrheit. Ziffer 11! – Minderheit. Ziffer 12! – Minderheit. Ziffer 13! – Minderheit. Ziffer 14! – Minderheit. Ziffer 15! – Minderheit. Ziffer 16! – Minderheit. Ziffer 17! – Minderheit. Ziffer 18! – Minderheit. Ziffer 19! – Minderheit. Ziffer 20! – Mehrheit Ziffer 21! – Minderheit. Ziffer 22! – Minderheit. Ziffer 23! – Mehrheit. Ziffer 24! – Mehrheit. Ziffer 25! – Mehrheit. Ziffer 26! – Mehrheit. Ziffer 27! – Minderheit. Ziffer 28! – Minderheit. Ziffer 29! – Minderheit. Ziffer 30! – Mehrheit. Ziffer 31! – Minderheit. Ziffer 32! – Mehrheit. Ziffer 33! – Mehrheit. Ziffer 34! – Mehrheit. Ziffer 35! – Mehrheit. Ziffer 36! – Minderheit. Wunschgemäß stimmen wir Ziffer 37 zunächst ohne die eckige Klammer im ersten Satz ab: Bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 37 ohne die eckige Klammer! – Mehrheit. Jetzt bitte Ihr Handzeichen für die eckige Klammer! – Mehrheit. Ziffer 38! – Mehrheit. Damit entfallen die Ziffern 39 und 41. Ziffer 40! – Mehrheit. Ziffer 42! – Mehrheit. Ziffer 43! – Mehrheit. Ziffer 44! – Mehrheit. Ziffer 45! – Mehrheit. Ziffer 46! – Minderheit. Ziffer 47! – Mehrheit. Ziffer 48! – Mehrheit. Der Bundesrat hat entsprechend Stellung genommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 46 auf: TOP 46 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Stärkung der Verfügbarkeit von und der Sicherheit der Versorgung mit kritischen Arzneimitteln sowie der Verfügbarkeit und der Zugänglichkeit von Arzneimitteln von gemeinsamem Interesse und zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/795 COM(2025) 102 final (Drucksache 204/25, zu Drucksache 204/25) Es liegt eine Wortmeldung vor, und zwar die des Herrn Ministerpräsidenten Rhein aus Hessen. Boris Rhein (Hessen): Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der eine oder andere wird sich noch erinnern: Anfang 2023 konnten Eltern für ihre Kinder in der

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