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Gesetz zur besseren Bekämpfung der Kriminalität von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden

Vorgang 322247 Gesetzgebung · Überwiesen · aktualisiert 16.06.2025 · DIP ↗

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Angesichts steigender Kinder- und Jugendkriminalität Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre, Antragsrecht der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung eines delinquenten Kindes beim zuständigen Familiengericht, Ermöglichung der vorläufigen Festnahme durch Staatsanwaltschaft und Polizei bei Gefahr im Verzug, Begrenzung der Anwendung des Jugendstrafrechts auf das 18. Lebensjahr;<br /> Änderung § 19 Strafgesetzbuch, § 1 Jugendgerichtsgesetz, §§ 127 und 152 Strafprozessordnung sowie § 1631b Bürgerliches Gesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/6194 (GESTA 20. WP C049) in erweiterter Fassung

Zeitachse

  1. 03.06.2025 drucksache Gesetzentwurf 21/333 Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung der Kriminalität von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden
  2. 06.06.2025 plenarprotokoll 1. Beratung 21/11 Protokoll der 11. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.