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Rede von Tobias Matthias Peterka (AfD) – Gesetzes zur besseren Bekämpfung der Kriminalität von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden

dip / rede 06.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 11. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP ZP 11: Erste Beratung des von den Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Stephan Brandner, Ulrich von Zons, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der AfD eingebrachten.

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Rede von Tobias Matthias Peterka (AfD) – Gesetzes zur besseren Bekämpfung der Kriminalität von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden Vielen Dank. – Es ist auch tatsächlich eine Frage. Wenn Sie jetzt die Zahlen aufführen, die ja gleich seien, ist dann Ihre Aussage: „Ist alles in Ordnung, es ist ja nicht schlimmer geworden“? – Erstens. Und zweitens geht es ja gerade um die Qualität der Straftaten, nämlich um schlimmste Gewalttaten – die es früher auch gab, aber nicht in diesem Umfang und in dieser Unverfrorenheit. Deswegen: Was ist Ihre Antwort? „Passt ja so weit“, wir haben halt einfach unrecht – angeblich. Oder was schlagen Sie denn vor? Mahmut Özdemir (Duisburg) (SPD): Herr Kollege, ich habe schlichtweg gerügt, dass Sie die Zahlen in Ihrer Begründung falsch würdigen; weil es einfach nicht der Wahrheit entspricht, wie Sie sie würdigen. Die Zahlen sind nicht gestiegen. Die Zahlen – Frau Kollegin Dr. Gumnior hat es gerade auch noch einmal dargestellt – sinken und auch die Relation der U13er. Aber genau das ist der Punkt, den Sie hier heute zum Gegenstand der Beratung gemacht haben: Sie haben gesagt, wir müssen das Strafmündigkeitsalter von 14 Jahre auf 12 Jahre senken. Das, was Sie verlangen, ist aber weder wissenschafts- noch faktenbasiert, wenn man die vorliegenden Zahlen nimmt. Die Zahlen in Ihrem eigenen Gesetzentwurf geben es nicht her, was Sie damit zu begründen versuchen. Das ist schlichtweg falsch. In Anbetracht meiner Redezeit möchte ich noch ein konkretes Beispiel bringen. In meinem Heimatwahlkreis in Duisburg-Meiderich gab es Jugendbanden oder Jugendliche, die marodierend über eine Einkaufsstraße herzogen, was das Sicherheitsgefühl von Seniorinnen und Senioren in Mitleidenschaft gezogen hatte. Die Antwort der Landespolizei darauf war schlicht: Wir stellen dort Kameras auf und überwachen diesen Bereich. – Aber lenkt das nicht nur von der Unfähigkeit und vom Unvermögen des Staates an dieser Stelle ab? Statt Gewahrsam, Obhut, Unterbringung, Jugendamtsmaßnahmen und das ganze Instrumentarium eigentlich auch von erzieherischen Maßnahmen ins Werk zu setzen, mit einer Polizei, die Hand in Hand mit dem Jugendamt arbeitet, die Hand in Hand auch mit der Jugendgerichtshilfe arbeitet, mit den sozialen Diensten, stellen wir stattdessen Kameraüberwachungen auf. Wir müssen hier stärker an die Hintermänner ran. Und die Hintermänner sind die Eltern, es ist das Umfeld, es ist das soziale Umfeld, es sind Freunde. Wir müssen kriminelle Karrieren ganz schnell schon dort beenden, wo sie zu beginnen drohen, nicht erst dort, wo sie beginnen, sondern schon dort, wo sie zu beginnen drohen. Ich möchte zum Beispiel das Projekt „Haus des Jugendrechts“ hier einmal kurz nennen, es nur anreißen, wo die Akte von Hand zu Hand geht, wo alle Behörden, alle im Bereich Jugendrecht zuständigen Institutionen unter einem Dach gemeinsam arbeiten und die beste erzieherische Maßnahme ins Werk setzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie zitieren in Ihrer Begründung aus der „B. Z.“: Wie können Kinder so etwas tun? – Die Frage ist völlig berechtigt. Aber die Frage, die sich der Deutsche Bundestag, die sich der Gesetzgeber, die sich die Landesgesetzgeber und die Länderpolizeien und die Kommunen zu stellen haben, ist: Wie können wir das am besten verhindern? Dafür brauchen wir ein ganzheitliches gesetzliches Konzept, aber keine Schnellschüsse auf Stammtischniveau. Das Stammtischniveau können Sie gerne in Ihre Kneipen verlagern, aber bitte nicht in den Deutschen Bundestag.

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