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Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft

dip / drucksache 06.03.2026 · WP 21 · 130/26 · Gesetzesbeschluss · Original ↗

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Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 130/26 06.03.26 BRFuss V Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft Der Deutsche Bundestag hat in seiner 59. Sitzung am 26. Februar 2026 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Verteidigungsausschusses – Drucksache 21/3917 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft – Drucksache 21/2963 – unverändert angenommen. Fristablauf: 27.03.26 Erster Durchgang: Drs. 565/25

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