Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft
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Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 130/26
06.03.26 BRFuss
V
Gesetzesbeschluss
des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung
der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen
nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 59. Sitzung am 26. Februar 2026
aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des
Verteidigungsausschusses – Drucksache 21/3917 – den von der Bundesregierung
eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen
nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft
– Drucksache 21/2963 –
unverändert angenommen.
Fristablauf: 27.03.26
Erster Durchgang: Drs. 565/25
Relationen
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