Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2963)
Text
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2963)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3917
21. Wahlperiode 29.01.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 21/2963 –
Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Republik Österreich
über die Zusammenarbeit
gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft
A. Problem
Zur Verbesserung der Abwehr von Bedrohungslagen, die von der
missbräuchlichen Verwendung ziviler Luftfahrzeuge für luftverkehrsfremde Zwecke
ausgehen, ist eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit notwendig.
Das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und
der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen
nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft bildet die rechtliche Grundlage für die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten. Das Abkommen legt
Rahmen, Verfahren und Mittel der Zusammenarbeit fest.
Das Abkommen bedarf für seine innerstaatliche Wirksamkeit eines
Vertragsgesetzes gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.
B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke.
C. Alternativen
Keine.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand sind durch das Gesetz nicht zu
erwarten.
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Es werden keine Informations- oder anderweitigen Pflichten für Bürgerinnen und
Bürger eingeführt, geändert oder aufgehoben.
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Das Abkommen bewirkt keinen Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft. Es werden
keine Informationspflichten für die Wirtschaft eingeführt, geändert oder
aufgehoben.
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Entfällt.
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Die Anwendung des Gesetzes wird zur Arbeitserleichterung bei der
Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit des Luftraums bei Bedrohungen durch zivile
Luftfahrzeuge beitragen und keine zusätzlichen Kosten verursachen.
Es werden zwei neue Informationspflichten für die Verwaltung ein geführt:
– Austausch von Informationen über die allgemeine Luftlage (Artikel 3
Absatz 1 des Abkommens),
– Mitteilung über den Einsatz von Luftfahrzeugen im Luftraum der anderen
Vertragspartei (Artikel 4 Absatz 2 Satz 1 des Abkommens).
Der Austausch von Informationen zur Luftlage erfolgt über bereits etablierte
Leitungen. Die Kosten für den Einsatz der Luftfahrzeuge einschließlich etwaiger
Unterstützungsleistungen nach Artikel 6 des Abkommens sind vorab nicht
bezifferbar, da diese erst anlassbezogen bei Eintritt eines Zwischenfalls im Luftraum
anfallen.
Länder und Gemeinden werden durch das Gesetz nicht mit zusätzlichen Kosten
belastet.
F. Weitere Kosten
Kosten für die Wirtschaft und soziale Sicherungssysteme entstehen nicht.
Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das
Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/2963 unverändert anzunehmen.
Berlin, den 28. Januar 2026
Der Verteidigungsausschuss
Thomas Röwekamp
Vorsitzender
Volker-Mayer-Lay
Berichterstatter
Dr. Daniel Zerbin
Berichterstatter
Christoph Schmid
Berichterstatter
Jeanne Dillschneider
Berichterstatterin
Desiree Becker
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Volker Mayer-Lay, Dr. Daniel Zerbin, Christoph Schmid,
Jeanne Dillschneider und Desiree Becker
A. Allgemeiner Teil
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/2963 in seiner 50. Sitzung am 18.
Dezember 2025 dem Verteidigungsausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Verkehrsausschuss zur
Mitberatung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik
Österreich regelt die Zusammenarbeit beider Staaten im Bereich der Sicherheit im Luftraum bei Bedrohungen durch
nichtmilitärische Luftfahrzeuge.
Es ermöglicht grenzüberschreitenden militärischen Flugverkehr zur Wahrung der Sicherheit im Luftraum. Bisher
war es beiden Vertragsparteien nicht möglich, verdächtige zivile Luftfahrzeuge aus dem eigenen Hoheitsgebiet
hinaus grenzüberschreitend bis zur Übernahme durch Luftfahrzeuge der anderen Vertragspartei in deren Luftraum
zu begleiten, um einen unkontrollierten Weiterflug des verdächtigen zivilen Luftfahrzeugs auszuschließen.
Künftig ist es möglich, ein verdächtiges ziviles Luftfahrzeug im Rahmen der militärischen Luftraumüberwachung
grenzüberschreitend zu begleiten, zu identifizieren sowie weitere erforderliche Maßnahmen zu ergreifen.
Ausgeschlossen sind lufthoheitliche Maßnahmen mit Eingriffscharakter im Luftraum der jeweils anderen
Vertragspartei.
Darüber hinaus wird der systematische Austausch von Informationen über die allgemeine Lage im Luftraum
erleichtert.
Das Abkommen ermöglicht es der Bundesrepublik Deutschland, in Kooperation mit der Republik Österreich die
Sicherheit im Luftraum bei nichtmilitärischen Bedrohungen zu erhöhen.
III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Verkehrsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/2963 in seiner 19. Sitzung am 28. Januar 2026
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/2963 in
unveränderter Fassung empfohlen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Verteidigungsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/2963 in seiner 19. Sitzung am 28.
Januar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke die Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung.
In der Ausschussberatung verzichteten die Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und Die Linke auf einen
Redebeitrag.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte das Abkommen und erkundigte sich nach der
Ausgestaltung einer klaren und praktikablen Trennlinie zwischen zivilen und militärischen Anwendungen.
B. Besonderer Teil
Da der Verteidigungsausschuss die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt, wird auf die
Begründung auf Drucksache 21/2963 verwiesen.
Berlin, den 28. Januar 2026
Volker Mayer-Lay
Berichterstatter
Dr. Daniel Zerbin
Berichterstatter
Christoph Schmid
Berichterstatter
Jeanne Dillschneider
Berichterstatterin
Desiree Becker
Berichterstatterin
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ISSN 0722-8333]
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