Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte
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Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte
[Bundesrat Drucksache 258/25
19.06.25
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ISSN 0720-2946
Vorlage
an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums des Deutschen
Instituts für Menschenrechte
Deutsches Institut Berlin, 18. Juni 2025
für Menschenrechte
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr verehrte Frau Bundesratspräsidentin,
gemäß § 6 Absatz 3 Nummer 9 des Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben
des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG vom 16. Juli 2015, BGBl
2015 Teil I S. 1194) sowie § 24 Absatz 2 der Satzung des Instituts ist der Bundesrat
aufgerufen, ein Mitglied für das Kuratorium des Instituts zu benennen. Mitglied für
das Bundesland Bremen im Kuratorium war zuletzt Dr. Olaf Joachim. Mit dem
Ausscheiden von Herrn Dr. Joachim ist der Posten des Kuratoriumsmitglieds
vakant.
Es ist uns wichtig, dass die Sicht der Bundesländer auch weiterhin in die
Diskussionen und Entscheidungen des Kuratoriums einfließt. Wir wären Ihnen
daher sehr verbunden, wenn Sie uns zeitnah eine Nachfolge als Vertreterin oder
Vertreter des Bundesrates benennen könnten.
Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre Unterstützung und stehe Ihnen für
weitere Informationen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Professorin Dr. Beate Rudolf Michael Windfuhr
Direktorin Stellv. Direktor]
Relationen
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