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Jahresbericht 2024

dip / drucksache 27.10.2025 · WP 21 · 21/2400 · Unterrichtung · Original ↗

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Jahresbericht 2024 [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2400 21. Wahlperiode 27.10.2025 Unterrichtung durch das Deutsche Institut für Menschenrechte Jahresbericht 2024 Zugeleitet mit Schreiben des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 20. Oktober 2024 gemäß § 2 Absatz 5 des Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte. GEGEN DAS VERGESSEN GEGEN DAS VERGESSEN ist ein multimediales Erinnerungsprojekt des deutsch-italienischen Fotografen und Filmemachers Luigi Toscano. Seit 2014 porträtiert er dafür weltweit Überlebende der NS-Verfolgung. Mehr als 500 dieser Begegnungen gab es bereits in Deutschland, den USA, Österreich, der Ukraine, Russland, Israel, den Niederlanden und Weißrussland. Noch werden es mehr, doch die Jahre sind gezählt: In nicht allzu ferner Zukunft wird es keine lebenden Zeitzeugen mehr geben. 80 Jahre nach der Befreiung der Konzentrationslager ist die Distanz zu den Verbrechen im Nationalsozialismus gewachsen. „Was habe ich damit zu tun? Ich war damals ja noch nicht mal geboren! Warum müssen wir immer wieder in die Vergangenheit schauen? Irgendwann ist doch mal gut!“ Doch die Vergangenheit lässt sich nicht von der Gegenwart und Zukunft trennen, denn der Umgang mit der Geschichte prägt unser Denken und Handeln. Der Kampf GEGEN DAS VERGESSEN ist seit Projektbeginn 2014 noch dringlicher geworden. Weltweit feiern Rechtsextremist*innen Wahlerfolge und überschreiten nicht nur verbal immer wieder Grenzen. Rassistische und antisemitistische Feindbilder werden konstruiert und offen verbreitet. Luigi Toscano kämpft mit GEGEN DAS VERGESSEN gegen jede Form von Ausgrenzung und für Offenheit, Toleranz und Demokratie. Er gibt der Erinnerungskultur mit seinem Projekt ein menschliches und emotionales Gesicht. Dadurch überwindet er die historische Distanz zu den NS-Verbrechen und zeigt: Damals wie heute gibt es viel mehr Gemeinsamkeiten, die uns verbinden, als Unterschiede, die uns trennen. Der voranstehende Text ist ein Auszug aus dem Holocaust-Gedenkprojekt von Luigi Toscano. Der Jahresbericht zeigt 16 seiner Porträts. Informationen zu den Porträtierten und Links zu weiteren Informationen über sie auf der Webseite des Projekts GEGEN DAS VERGESSEN, darunter Zeitzeugengespräche, Interviews, Essays, Artikel und Publikationen, finden sich auf den Seiten 95–98. www.luigi-toscano.com „ Those who cannot remember the past are condemned to repeat it.“ George Santayana Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 2 – Vorwort Jedes Jahr hinterlässt seine Spuren. 2024 war geprägt von Kriegen, Krisen, dem Erstarken autoritärer Kräfte und dem zunehmenden Erodieren der multilateralen Ordnung. Diese Entwicklungen bedrohen die Menschenrechte und ihre Kontroll gremien. Dass die USA unter Trump als Verteidiger des internationalen Menschenrechtsschutzes ausfallen, stellt diesen vor große Herausforderungen – nicht nur finanzieller Natur. Umso wichtiger ist es, dass europäische Staaten, besonders Deutschland, die Menschenrechtsgremien verteidigen und die Vereinten Nationen stärken. Denn eine auf Recht basierende internationale Ordnung ist der beste Schutz für alle Menschen und für alle Staaten, die keine Supermächte sind – und das ist der Großteil der Welt. Zentral für die Menschenrechte ist die Menschenwürde. Sie steht am Anfang der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und unseres Grundgesetzes, das 2024 seinen 75. Geburtstag feierte. Die Gleichwertigkeit aller Menschen wird jedoch zunehmend offen infrage gestellt. Menschen werden abgewertet, weil sie behindert sind, weil sie Frauen sind oder weil sie aus anderen Ländern kommen. Auch in Deutschland hat sich die Debattenkultur verändert, wie die Landtagswahlen 2024 in Sachsen, Thüringen und Brandenburg zeigten, bei denen extremistische Kräfte große Zugewinne erzielten. Auch der Bundestagswahlkampf, der nach dem Bruch der Ampel-Koalition zum Jahresende begann, verlief aufgeheizt und war insbesondere nach dem furchtbaren Terror anschlag von Magdeburg auf das Thema Migra tion verengt. Eine Gesellschaft, die ein „Wir-gegen-die“-Denken propagiert, ist nicht mehr in der Lage, unterschiedliche Perspektiven zu integrieren und ein freies und menschenwürdiges Leben für alle zu garantieren. Das Institut setzt sich dafür ein, dass die Menschenrechte aller Menschen in und durch Deutschland geschützt und gefördert werden. 2024 erarbeiteten wir zahlreiche wissenschaft liche Analysen zu menschenrechtlichen Themen. Besonders freuen wir uns, dass wir mit dem „Monitor geschlechtsspezifische Gewalt“ und dem „Monitor Menschenhandel“ erstmals umfangreiche Bestandsaufnahmen zur Umsetzung der menschenrechtlichen Vorgaben in beiden Bereichen veröffentlicht haben. Die Beratung der Politik bei der Umsetzung der Menschenrechte ist eine Kernaufgabe des Instituts, der wir auch 2024 intensiv nachgekommen sind. Denn es braucht Politiker*innen, die ihr Handeln am Maßstab der Menschenrechte ausrichten und verantwortungsvoll den Konsens der Demokrat*innen suchen. Und es braucht zivilgesellschaftliches Engagement für die Stärkung von Demokratie und Menschenrechten. Der demokratische Rechtsstaat wird nicht nur von Institutionen getragen, sondern ganz wesentlich von Menschen, die sich für ihn einsetzen. Deshalb ist die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen unbedingt notwendig. Die Herausforderungen bei der Umsetzung der Menschenrechte sind vielfältig, ebenso die Themen, zu denen das Institut arbeitet. Einen Einblick in unsere Tätigkeitsfelder bekommen Sie im hier vorliegenden Jahresbericht. Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Arbeit. Berlin, im September 2025 Professorin Dr. Beate Rudolf Direktorin Michael Windfuhr Stellvertretender Direktor Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 3 – Inhalt 2024 im Überblick 6 Für die Gleichheit aller Menschen eintreten und den gesellschaft lichen Zusammenhalt stärken 9 „Wir brauchen eine Debatte, in der Differenzierung möglich ist“  10 „Wohnen: Die soziale Frage unserer Zeit“ 14 Zwischen Pflicht und Selbstverwirklichung: Kinderarbeit in Deutschland 15 Gewalt gegen Frauen: Auf dem Land fehlt es an Unterstützung 16 Sorgearbeit und Rentenlücke: Ältere Frauen verdienen mehr Anerkennung 17 Wie Inklusion in deutschen Kommunen gelingen kann 18 Werkstätten: Arbeiten für ein Taschengeld 19 Schutz vor Arbeitsausbeutung beginnt mit einem sicheren Zuhause  21 Menschenrechte dürfen im Sport nicht im Abseits stehen 22 Hunger ist menschengemacht 23 Gerechtigkeit für DDR-Vertragsarbeiter*innen aus Mosambik 24 Selbstbestimmungsgesetz: Ein Meilenstein für die Menschenrechte 25 Menschenrechte und Rechtsstaat stärken, zivilgesellschaftliche Freiräume schützen 27 Kein Rechtsstaat ohne demokratische Zivilgesellschaft 28 „Schulen müssen über verfassungsfeindliche Parteien aufklären“ 31 „Die Zurückweisung von Schutzsuchenden verstößt gegen das Völkerrecht“ 32 Den Wandel der Lebensgrundlagen menschenrechtlich gestalten 35 „Biodiversität ist auch ein Menschenrechtsthema“ 36 Kosten für Klimaschutz gerecht verteilen 37 Das Institut 39 Auftrag und Aufgaben 40 Menschenrechtsforschung 46 Weltweit vernetzt 50 Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 4 – Fakten 55 Jahresrechnung 56 Geförderte Projekte 59 Kooperationen 62 Veranstaltungen 63 Veröffentlichungen 69 Mitarbeitende 78 Kuratorium 80 Mitglieder des Vereins 84 Service 87 Bibliothek 88 Web-Angebote 89 Datenbanken 90 Social Media 92 Materialien und Fortbildungsangebote 93 Fotoprojekt: Gegen das Vergessen 95 Die QR-Codes am Ende der Texte führen Sie zu weiteren Informationen auf der Website des Instituts. Im PDF öffnet ein Klick auf die QR-Codes die Web-Inhalte. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 5 – 2024 im Überblick JANUAR EU-Lieferkettenrichtlinie Das Institut ermutigt die Bundesregierung, der EU- Lieferkettenrichtlinie bei der finalen Abstimmung Anfang Februar zuzustimmen. Die EU-Richtlinie soll der Ausbeutung von Menschen und Umwelt in globalen Wertschöpfungsketten entgegenwirken. „Eine europaweite Regelung wird die Achtung der Menschen- und Umweltrechte entlang der globalen Wertschöpfungsketten verbessern“, sagt Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Instituts. FEBRUAR Istanbul-Konvention Anlässlich des 6. Jahrestags des Inkrafttretens der Istanbul-Konvention in Deutschland am 1. Februar, fordert das Institut den bedarfsgerechten und diskriminierungsfreien Ausbau des Schutz- und Unterstützungssystems für Betroffene geschlechts - spe zi fi scher Gewalt. „Bundesweit fehlen rund 15.000 Familienplätze in Frauenhäusern“, erklärt MüşerrefTanrıverdi,Leiterinder Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt. MÄRZ UN-Menschenrechtsrat überprüft Menschenrechtslage in Deutschland Am 25. März überprüft der UN-Menschenrechtsrat die Menschenrechtslage in Deutschland im Rahmen des Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahrens. Beate Rudolf, Direktorin des Instituts: „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung in Genf umfangreiche politische Selbstverpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte in Deutschland eingegangen ist. Jetzt muss sie konkrete Umsetzungsmaßnahmen identifizieren.“ Besonderen Handlungsbedarf sieht das Institut in den Bereichen Rassismus, geschlechtsspezifische Gewalt, inklusive Bildung, Armut und Rechte von Geflüchteten. APRIL Recht auf saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes fordert in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 26, dass Staaten konkrete und verbindliche Schritte unternehmen, um das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt zu gewährleisten. Das Institut hat das Dokument ins Deutsche übersetzt. „Die Allgemeine Bemerkung dient als Auslegungshilfe des UN-Ausschusses für Rechtsanwender*innen und enthält sehr konkrete Empfehlungen“, erklärt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts. MAI Polizeiliche Datenverarbeitung: Risiken rassistischer Diskriminierung minimieren In der Analyse „Risiken rassistischer Diskriminierung durch polizeiliche Datenverarbeitung“ empfiehlt das Institut den Gesetzgebern in Bund und Ländern, die Verarbeitung sensibler Daten durch präzise Vorgaben einzuhegen und verbindliche Vorgaben zum Schutz Betroffener zu machen. Zudem sollten Polizei und Innenministerien transparent machen, wie und mit welchen Konzepten sie sensible Daten verarbeiten, und sich einer kritischen Selbst reflexion unter Einbeziehung von Rassismusbetroffenen stellen. JUNI So kindgerecht ist die strafgerichtliche Praxis in Deutschland Die Einführung einer kindgerechten Justiz verläuft in den Bundesländern sehr unterschiedlich. „In der Praxis wird die UN-Kinderrechtskonvention nicht flächendeckend und systematisch umgesetzt“, bedauert Institutsdirektorin Beate Rudolf. Die Analyse „Kindgerechte Justiz in der strafgerichtlichen Praxis“ des Instituts und des Deutschen Kinderhilfswerks zeigt, wie man Gerichtsverfahren kinderrechtskonform gestalten kann. Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 6 – JULI Reform des Gleichbehandlungs gesetzes „Eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist dringend geboten, um den Vorgaben internationaler Menschenrechtsverträge gerecht zu werden und allen Menschen in allen Lebensbereichen den Schutz vor Diskriminierung und die Durchsetzung ihres Rechts auf Gleichbehandlung zu sichern“, erklärt Institutsdirektorin Beate Rudolf anlässlich der Veröffentlichung der Publikation „Das Antidiskriminierungsrecht in der Kritik internationaler Menschenrechtsgremien“. AUGUST Entschädigung für überlebende Sinti*zze und Rom*nja Zum Europäischen Tags des Gedenkens an den Genozid an den Sinti*zze und Rom*nja am 2. August empfiehlt das Institut der Bundesregierung und dem Bundestag, alle Empfehlungen der Unabhängigen Kommission Antiziganismus umzusetzen, insbesondere die Überlebenden des Völkermordes und ihrer Nachkommen umfassend zu entschädigen sowie das Unrecht der Nachkriegszeit systematisch aufzuarbeiten. SEPTEMBER Institut mahnt zur Besonnenheit in Asyldebatte Anlässlich der Befassung des Bundestages mit dem Sicherheitspaket der Bundesregierung und den Gesetzesvorschlägen der Opposition zum Asylrecht mahnt das Institut zur Besonnenheit in der öffentlichen Debatte. „Verschärfungen im Migrations- und Sicherheitsrecht werden Radikalisierungen und Terroranschläge nicht verhindern können. Sie bergen vielmehr die Gefahr, das gesellschaftliche Zusammenleben nachhaltig zu belasten und Grund- und Menschenrechte unverhältnismäßig einzuschränken“, erklärt Institutsdirektorin Beate Rudolf. OKTOBER Erster „Monitor Menschenhandel“ veröffentlicht Die Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Instituts stellt ihren ersten periodischen Bericht „Monitor Menschenhandel in Deutschland“ vor. Er wertet alle verfügbaren Daten von Bundes- und Landesbehörden sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen aus. „Belastbare Daten tragen dazu bei, das Ausmaß der Menschenrechtsverletzungen und die Lücken im Hilfesystem sichtbar zu machen, politische Entscheidungen evidenzbasiert zu treffen und somit den Zugang der Betroffenen zu ihren Rechten zu gewährleisten“, so die Berichterstattungsstelle Menschenhandel. NOVEMBER Gesetzesreformen für mehr Barrierefreiheit und Inklusion nötig Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen fordert das Institut Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen. „Rund 13 Millionen Menschen mit Behinderungen leben in Deutschland. Noch immer hindern sie zahlreiche Barrieren an der selbstbestimmten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Ihre Situation könnte verbessert werden, wenn Gesetzesvorhaben wie die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes auf Bundesebene vorangebracht würden“, so die Monitoring-Stelle UN- Behindertenrechtskonvention des Instituts. DEZEMBER Menschenrechtsbericht an den Bundestag 42 Empfehlungen umfasst der 9. Menschenrechtsbericht, den das Institut dem Deutschen Bundestag vorlegt. Das Institut bewertet darin politische und gesetzgeberische Entwicklungen, die vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024 in Deutschland menschenrechtlich besonders relevant waren: Verschärfungen im Migrationsrecht, Wohnungslosigkeit, Exklusion von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsmarkt, ausbeuterische Arbeitsbedingungen von Wanderarbeitnehmer*innen und Entwicklungen beim Thema menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 7 – Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 8 – Für die Gleichheit aller Menschen eintreten und den gesellschaft lichen Zusammenhalt stärken Soziale Ungleichheit, Ausgrenzung und menschen ver achtende Ideologien stellen die Anerkennung der gleichen Würde aller Menschen und damit den gesellschaft lichen Zusammenhalt infrage. Das Institut setzt sich für eine inklusive und diskriminierungsfreie Gesellschaft ein, in der alle ihre Menschenrechte verwirklichen können. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 9 – „Wir brauchen eine Debatte, in der Differenzierung möglich ist“ Seit dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 nehmen antisemitische Gewalttaten in Deutschland stark zu. Wie können jüdische Menschen besser geschützt werden und welche Rolle spielt die Versammlungsfreiheit in der Debatte um pro-palästinen sische Demonstrationen? Was sollte Deutschland auf internationaler Ebene tun? Ein Interview mit Institutsdirektorin Beate Rudolf. Das Massaker der Hamas am 7. Oktober 2023 in Israel und der Krieg im Gazastreifen lösen auch in Deutschland bis heute heftige Reaktionen aus. Wie sehen Sie das Thema aus menschenrechtlicher Perspektive? Der Angriff der Hamas war das größte antisemitische Massaker seit der Shoah. Es ist unvorstellbar, was die Geiseln, ihre Familien und die Menschen im Gazastreifen seitdem erleiden. Unerträglich ist, dass seit dem 7. Oktober jüdische Menschen in Deutschland verstärkt antisemitischen Angriffen ausgesetzt sind und breite Teile der Gesellschaft ihnen Mitgefühl und Solidarität verweigern. Aus menschenrechtlicher Sicht ist klar: Jüdinnen und Juden haben ein Recht auf Schutz vor Diskriminierung, Hass und Gewalt. Antisemitismus zu bekämpfen ist eine Pflicht des Staates. Sie ergibt sich unmittelbar aus den Menschenrechten, weil das Verbot rassistischer Diskriminierung das Verbot antisemitischer Diskriminierung umfasst. Antisemitismus geht alle Menschen hierzulande an. Denn die Gleichheit aller Menschen ist die Grundlage der Menschenrechte und des Zusammenlebens im demokratischen Rechtsstaat. Daher ist auch jede*r in Deutschland aufgerufen, Antisemitismus und andere Formen von Rassismus entgegenzutreten. Was muss die Politik tun, um Jüdinnen und Juden in Deutschland besser zu schützen? StrafbareantisemitischeÄußerungenund Handlungen müssen verfolgt werden, das steht außer Frage. Nötig ist jedoch nicht – wie allzu oft gefordert – eine Verschärfung des Strafrechts, sondern eine Stärkung der Strafverfolgungsbehörden und der Justiz, um Antisemitismus zu erkennen und bestehendes Recht anzuwenden. Zudem muss der Staat jüdische Einrichtungen durch die Polizei schützen und dafür auf die Gefahreinschätzung der jüdischen Gemeinden hören – man denke nur an den Anschlag in Halle. Ebenso wichtig sind Intervention und Prävention. In einer demokratischen Gesellschaft darf niemand bei Antisemitismus untätig bleiben. In allen staatlichen und gesellschaftlichen Bereichen braucht es Beschwerdestellen und Verantwortliche, die bei antisemitischen Vorfällen schnell und wirkungsvoll reagieren. Dazu bedarf es der Aufklärung über Antisemitismus und Rassismus – bei Behörden, für Arbeitgeber*innen, an Schulen und Universitäten und in der breiten Öffentlichkeit. Wichtig ist auch: Der Kampf gegen Antisemitismus darf keinen Rassismus befeuern. Er wird nur erfolgreich sein, wenn Politik, Medien und Gesellschaft, die als palästinensisch, arabisch oder muslimisch gelesenen Teile der Bevölkerung nicht unter Generalverdacht stellen. In Deutschland werden immer wieder pro- palästinensische Demonstrationen verboten. Sind diese Verbote gerechtfertigt? Alle Menschen in Deutschland haben das Recht auf Versammlungsfreiheit. Dazu gehört auch das Recht, die Trauer über die Opfer im Gazastreifen und die Solidarität mit den Menschen dort friedlich zum Ausdruck zu bringen. Generelle Verbote von Palästina-solidarischen Demonstrationen wie in den Wochen nach dem grausamen Terrorangriff der Hamas auf Israel sind daher hochproblematisch. Es ist Aufgabe der Polizei, Versammlungen Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 10 – zu schützen. Dafür muss sie gezielt gegen strafbare Inhalte und Störer*innen vorgehen, die Volksverhetzung oder andere Straftaten begehen. Zurückhaltung ist geboten, wo die Strafbarkeit einer Handlung in der Rechtsprechung umstritten ist. Dies ist etwa bei der Verwendung der Parole „From the river to the sea…“ der Fall. Ob sie als Kennzeichen einer terroristischen Vereinigung, der Hamas, und als Volksverhetzung zu werten ist, hängt wesentlich vom genauen Wortlaut der verwendeten Parole und dem Kontext ab. Ich hoffe, dass der Bundesgerichtshof in dieser Frage bald mehr Klarheit bringen wird. Der Menschenrechtskommissar des Europarats hat jüngst Deutschland ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beschränkung von Meinungs- und Versammlungsfreiheit strengen menschenrechtlichen Maßstäben unterliegt. Werden diese Fragen in Deutschland denn nicht schon ausführlich diskutiert? Seit dem 7. Oktober 2023 ist die öffentliche Debatte in Deutschland von einem Lagerdenken geprägt und von einem Zwang, sich zu der einen oder anderen Seite zu bekennen. Was wir aber brauchen, ist eine Debatte, in der Zwischentöne und Differenzierung möglich sind: Es ist kein Widerspruch, sondern Ausdruck von Menschlichkeit, mit den von der Hamas Entführten und ihren Familien zu fühlen und gleichzeitig mit den zivilen Opfern im Gazastreifen. Kritik am Handeln der israelischen Regierung darf einseitig und scharf sein; sie stößt erst dann an rechtliche Grenzen, wenn sie antisemitische Zerrbilder einsetzt und antisemitische oder terroristische Gewalt propagiert. Pauschalisierungen und Polarisierung hingegen fördern Antisemitismus und Rassismus gegen Palästinenser*innen und Muslim*innen. Deshalb sind insbesondere Kultur, Wissenschaft und zivilgesellschaftliche Organisationen aufgerufen, für die gesellschaftlichen Debatten Gesprächsräume zu eröffnen, und der Staat muss alles daransetzen, solche Räume zu schützen. Das ist in der Vergangenheit allzu oft nicht geschehen. Ich erinnere nur an die Veranstaltung mit der UN- Sonderberichterstatterin Francesca Albanese an der Freien Universität Berlin, die nach Forderungen aus der Politik aus Sicherheitsgründen dort abgesagt wurde. Den Vorwurf, Israel begehe im Gazastreifen einen Genozid, bezeichnen viele als antisemitisch. Viele andere sehen in der Weigerung, die Geschehnisse im Gazastreifen als Völkermord zu bezeichnen, Doppelmoral und antipalästinensischen Rassismus. Wie blicken Sie auf die Debatte? Auch hier wünsche ich mir mehr Differenzierung. Der Vorwurf des Völkermords hat eine politische und eine rechtliche Dimension. In politischer Hinsicht wird damit der moralisch schwerste Vorwurf gegen einen Staat und seine Führung erhoben. Er wiegt umso schwerer, als er sich gegen den Staat Israel richtet, der selbst als Konsequenz der Shoah gegründet wurde, um Jüdinnen und Juden vor künftiger genozidaler Gewalt zu schützen. Nicht zuletzt, weil die Delegitimierung Israels ein typisches antisemitisches Instrument ist, sollte man von der Begehung eines Genozids nur sprechen, wenn die in der Völkermordkonvention definierten Voraussetzungen zweifelsfrei erfüllt sind. Damit ist die zweite, die rechtliche Dimension des Völkermord-Vorwurfs angesprochen. Völkermord setzt die Absicht voraus, eine bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören. Wie diese Absicht nachgewiesen werden kann, ist in der Völkerrechtswissenschaft und der internationalen Rechtsprechung umstritten. Hierüber und über die Frage, ob diese Voraussetzung im Gazastreifen erfüllt ist, darf und muss juristisch gestritten werden. Verbindlich entscheiden wird dies der Internationale Gerichtshof. Besorgniserregend ist aber, wie schnell auch hierzulande Menschen unmittelbar nach Beginn der israelischen Militäraktionen am 7. Oktober mit dem Vorwurf des Genozids bei der Hand waren. Zugleich verdrängt die Genozid-Debatte allzu oft, dass auch andere fundamentale Normen des hu- „ Es ist kein Widerspruch, sondern Ausdruck von Menschlichkeit, mit den von der Hamas Entführten und ihren Familien zu fühlen und gleichzeitig mit den zivilen Opfern im Gazastreifen.“ Beate Rudolf, Direktorin Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 11 – FüRDIEGLEIcHHEITALLERMEnScHEnEInTRETEnUnDDEnGESELLScHAFTLIcHEnZUSAMMEnHALTSTÄRKEn12 manitären Völkerrechts und des Völkerstrafrechts dem Handeln der beiden Kriegsparteien Grenzen ziehen und die Akteure hieran gemessen werden müssen. Denn als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gilt die Ausrottung, wenn sie im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung begangen wird. Ausrottung bedeutet, dass der Zivilbevölkerung vorsätzlich Lebensbedingungen auferlegt werden, die geeignet sind, die Vernichtung eines Teiles der Bevölkerung herbeizuführen. Dazu gehören insbesondere das Vorenthalten des Zugangs zu Nahrungsmitteln und Medikamenten sowie die Zerstörung der Wasserinfrastruktur. Was sollte Deutschland tun? Im Gazastreifen herrscht eine unvorstellbare Hungersnot. Das belegen die Erkenntnisse der Integrated Food Security Phase Classification (IPC), eines Zusammenschlusses aus 21 staatlichen und nichtstaatlichen internationalen Organisationen im Bereich der Ernährungssicherheit. Absoluten Vorrang muss daher die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Grundnahrungsmitteln und Energie zur Herstellung von Nahrung sowie zum Schutz vor bitterer Kälte haben. Die Verteilung muss entsprechend dem humanitären Völkerrecht erfolgen. Die humanitäre Situation ist so dramatisch, dass eine angemessene Versorgung zur Beendigung des extremen Hungers und die Wiederaufnahme der weitgehend zerstörten Gesundheitsversorgung nur im Rahmen eines Waffenstillstands erreicht werden kann. Dieser muss schnell wie möglich erreicht werden und erstes Ziel aller diplomatischen Aktivitäten sein. Es gilt weiterhin: Israel hat gegen den Überfall und die fortdauernden Raketenangriffe der Hamas das Recht auf Selbstverteidigung, und Deutschland hat – wie andere Staaten – das Recht, Israel hierbei zu unterstützen. Aber das Selbstverteidigungsrecht wird durch das humanitäre Völkerrecht begrenzt. Deshalb muss die Bundesregierung sicherstellen, dass deutsche Rüstungsexporte nicht zu Verletzungen des Völkerrechts beitragen und sie so selbst gegen das Völkerrecht verstößt. Für eine bedingungslose Unterstützung der israelischen Regierung lässt das Völkerrecht keinen Raum. Sie trägt auch nicht zur Befriedung des Konflikts bei, sondern schwächt die Glaubwürdigkeit der Staaten, die sich für eine auf Recht basierende internationale Ordnung und universelle Menschenrechte einsetzen. Zugleich ist klar: Eine friedliche Lösung ist nur ohne die Hamas und ihren eliminatorischen Antisemitismus möglich. Ermutigend ist es deshalb, dass mehrere arabische Staaten dies Ende Juli 2025 öffentlich erklärt haben. Wer hierauf aufbauen will – und die Bundesregierung sollte dies tun –, braucht das Völkerrecht und insbesondere die Menschenrechte als Rahmen. Ermutigend ist auch, dass so viele Israelis gegen den fortdauernden Krieg und die immer neue Völkerrechtsverstöße der Regierung Netanjahu – zuletzt durch den Angriff auf Katar – und gegen deren Versuch, den Rechtsstaat auszuhöhlen, öffentlich protestieren. Und es ist bewundernswert, dass sich im Gazastreifen Menschen gegen die Herrschaft der Hamas wehren, obwohl es sie in Lebensgefahr bringt. Sie alle verteidigen die Menschenrechte – ihre eigenen und die aller vom Konflikt Betroffenen. Echte Solidarität mit den Menschen in Israel und im Gazastreifen zeigt sich darin, dass die Bevölkerung nicht mit ihrer jeweiligen Regierung gleichgesetzt wird, sondern dass die Wahrung der Menschenrechte aller Betroffenen im Mittelpunkt jeglicher politischen BemühungenundöffentlichenÄußerungensteht. Zur Person Prof. Dr. jur. Beate Rudolf ist seit 2010 Direktorin des Instituts. Sie ist langjähriges Mitglied im Vorstand des Europäischen Netzwerks der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (ENNHRI) und war von 2016 bis 2019 Vorsitzende der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (GANHRI). ZUM THEMA Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 12 – Frieda Larsen * 1933 in Rostock/Deutschland Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 13 – „ Wohnen: Die soziale Frage unserer Zeit“ Die Zahl der Wohnungslosen in Deutschland wächst. Viele Menschen fürchten, ihre Wohnung zu verlieren oder keinen bezahlbaren Wohnraum zu finden. Das Institut fordert Bund, Länder und Kommunen zum Handeln auf. Laut Wohnungslosenbericht der Bundesregierung waren Ende Januar 2024 in Deutschland rund 531.600 Menschen wohnungslos. Was bedeutet das für die Betroffenen? Engelmann: Die Menschen sind vorübergehend bei Freunden oder Bekannten untergekommen, leben auf der Straße oder in Notunterkünften. Sie werden aus dem öffentlichen Raum verdrängt, erhalten kaum medizinische Versorgung und haben geringe Chancen, wieder eine Wohnung zu finden. Der Großteil der wohnungslosen Menschen ist in kommunalen Notunterkünften untergebracht. Wie ist die Situation dort? Die Zustände sind grund- und menschenrechtlich oft hochproblematisch: verdreckte Sanitäranlagen, Mehrbettzimmer ohne Privatsphäre, ein Alltag voller Angst und Konflikte. Oft bleiben die Menschen, darunter viele Kinder, nicht nur vorübergehend dort, sondern monate- oder jahrelang. Gibt es auch positive Entwicklungen? Erfreulicherweise ja. Aktuell erarbeiten Bund, Länder und Kommunen gemeinsam mit Verbänden und Betroffenen Bundesempfehlungen für die Unterbringung Wohnungsloser. Es geht um bauliche Vor - gaben, aber auch Gewaltschutz und Beschwerdemög lichkeiten sowie einen besseren Zugang zu Hilfsangeboten. Entscheidend ist, dass diese Em pfehlungen gemeinsam mit den Kommunen erarbeitet und dort dann auch umgesetzt werden. Und: Die Unterbringung kann immer nur eine Notlösung sein. In erster Linie braucht es Wohnraum. Was können Länder und Kommunen gegen Wohnungslosigkeit tun? Für die Vermeidung und Überwindung von Wohnungslosigkeit sind primär die Kommunen zuständig. Bund und Länder setzen aber die maßgeblichen Rahmenbedingungen. Die bisherigen Maßnahmen der Länder sind eher enttäuschend. Notwendig sind landesweite Gesamtstrategien inklusive Förderprogramme, um die Kommunen zu unterstützen. Auf Bundesebene wurde 2024 ein Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit verabschiedet. Ein guter Schritt? Grundsätzlich ja, denn es ist die erste nationale Gesamtstrategie zur Überwindung von Wohnungslosigkeit. Das Ergebnis ist aber eher enttäuschend. Die Maßnahmen sind vage und finanziell unzureichend ausgestattet. Welche Rolle spielt das Thema Wohnungslosigkeit auf der politischen Agenda? Eine viel zu geringe. Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit, und das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht. Die neue Bundesregierung hat die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zwar in den Koalitionsvertrag aufgenommen, das reicht aber nicht. Jetzt kommt es darauf an, konkrete Maßnahmen zu vereinbaren, die darauf abzielen, Wohnungslosigkeit zu vermeiden oder zu überwinden. Das Institut hat 2024 klare Empfehlungen gegeben: Um zu verhindern, dass noch mehr Menschen ihre Wohnung verlieren, muss der Bundestag den Mieterschutz stärken und Mieten bezahlbar halten. Zudem müssen Bund und Länder den sozialen Wohnungsbau deutlich ausbauen. Zur Person Dr. Claudia Engelmann ist Politikwissenschaftlerin und stellvertretende Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa. ZUM THEMA Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 14 – Zwischen Pflicht und Selbstverwirklichung: Kinderarbeit in Deutschland Für viele Kinder und Jugendliche in Deutschland gehört Arbeit zum Alltag: Sie helfen im elterlichen Betrieb, im Haushalt, oder bei der Pflege von Angehörigen. Sie arbeiten in der Gastronomie, in der Landwirtschaft oder wirken in Social-Media-Kanälen. Oft tun sie das freiwillig und gerne. Doch die Grenzen zur Ausbeutung sind fließend. Kinderarbeit ist in Deutschland laut der Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verboten, nicht nur in ihren schlimmsten Formen wie sexueller Ausbeutung, Kinderhandel und Zwangs arbeit. Auch die UN- Kinderrechtskonvention und das Jugendarbeitsschutzgesetz lassen sie nur unter klar definierten Einschränkungen zu. Ein Mindestalter muss vorgeschrieben und die Arbeitszeit so geregelt sein, dass die Entwicklung und das Wohl der Kinder nicht gefährdet werden. Das Jugendarbeitsschutzgesetz schafft genau diesen Rahmen für alle Jugendlichen in Deutschland, sei es für Ferienjobs bei vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen, Auszubildenden oder anderen Einsatzbereichen wie beispielsweise der Erntezeit in der Landwirtschaft. Neue Formen wirtschaftlicher Ausbeutung Doch wie sieht die Realität arbeitender Kinder und Jugendlicher in Deutschland tatsächlich aus? Der im Juni 2024 veröffentlichte Kinderarbeitsbericht von Terre des Hommes schlägt Alarm: Weit mehr Kinder und Jugendliche als von den Aufsichtsbehörden erfasst arbeiten unter Bedingungen, die ihre Gesundheit schädigen und ihre Bildungs- und Entwicklungschancen beeinträchtigen. Dazu gehören Nachtarbeit wie Getränkeausschank oder Türstehen, zu lange Arbeitszeiten oder der Umgang mit gefährlichem Gerät wie Landmaschinen. Auch über die Belastung der rund 480.000 Kinder in Deutschland, die in die Pflege chronisch kranker Angehöriger eingebunden sind, gibt es zu wenig Informationen. Besorgniserregend, weil rechtlich noch gar nicht erfasst, sind neue Formen der wirtschaftlichen Ausbeutung und Zurschaustellung von Kindern und Jugendlichen in Social-Media-Kanälen durch kommerziell arbeitende Influencer*innen. „Hier sehen wir noch Nachbesserungsbedarf im Jugendarbeitsschutzgesetz, das dieses Beschäftigungsfeld bisher nicht berücksichtigt“, so Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN- Kinderrechtskonvention des Instituts. Gemeinsam mit Terre des Hommes hatte das Institut Anfang November 2024 eine Fachtagung zum Thema veranstaltet. Kinder und Jugendliche einbeziehen Es gilt aber auch: Viele der befragten Kinder ar beiten gerne und fühlen sich gestärkt und selbstwirksam, wenn sie ihre Eltern oder Geschwister unterstützen oder eigenes Geld verdienen. Umso wichtiger ist es, beim Thema Kinderarbeit die Pers pektiven von Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen. „Das Kindeswohl kann nicht ermittelt werden, ohne die Kinder zu beteiligen“, sagt Sophie Funke, wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention. Es brauche Forschung mit betroffenen Kindern und Jugendlichen, nicht nur über sie. Und gezieltere Informationen: Denn auch Eltern, schulisches und ärztliches Personal oder die Behörden wissen häufig gar nicht, welchen Regelungen und Grenzen Kinderarbeit im Einzelnen unterliegt. ZUM THEMA „ Das Kindeswohl kann nicht ermittelt werden, ohne die Kinder zu beteiligen.“ Sophie Funke, wissenschaftliche Mitarbeiterin Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 15 – Gewalt gegen Frauen: Auf dem Land fehlt es an Unterstützung 13.243 Betten fehlten 2022 in Schutzeinrichtungen für Frauen in Deutschland. Wie können Frauen und Mädchen dennoch effektiv vor geschlechtsspezifischer Gewalt geschützt werden? Das Institut hat dazu Vor schläge erarbeitet. Jede dritte Frau in Deutschland erfährt mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt. Erhalten sie die nötige Unterstützung? Tanrıverdi: In Deutschland gibt es keine flächendeckenden und bedarfsgerechten Schutz- und Unterstützungsangebote für Betroffene. Frauenhäuser und Beratungsstellen sind oft überlastet. Viele Frauen, die in einer gewalttätigen Beziehung leben, haben deshalb keine Möglichkeit, aus dieser Situation auszubrechen. Viel zu oft hängen Schutz und Beratung auch davon ab, wo eine betroffene Frau oder ein betroffenes Mädchen wohnt. Deshalb haben wir uns 2024 intensiv mit Schutz- und Unterstützungsangeboten für Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt befasst. Warum ist die Situation für Betroffene auf dem Land besonders schwierig? In ländlichen Regionen fehlen Anlaufstellen, es gibt zu wenig Fachpersonal, und Frauenhäuser sind weit entfernt. Dolmetscherdienste, barrierefreie Zugänge und eine ausreichende Finanzierung fehlen ebenfalls. Erschwerend kommt hinzu, dass Frauenschutzeinrichtungen im ländlichen Raum oft leichter auffindbar sind und dann weniger Schutz bieten. Aus Angst vor Stigmatisierung verschweigen Frauen und Mädchen gerade in kleinen Gemeinden ihre Gewalterfahrungen, haben Schwierigkeiten, sich anonym an eine Beratungsstelle zu wenden und fühlen sich isoliert. Wohnsitzauflagen und Meldepflichten sind für geflüchtete Frauen große Barrieren beim Zugang zu Schutz und Beratung. Wie könnte Frauen und Mädchen in ländlichen Gebieten geholfen werden? Es braucht mehr Frauenhäuser, Beratungsstellen und mobile Beratungsteams in allen Regionen, auch in kleinen Städten und auf dem Land. Bund und Länder sollten digitale Plattformen schaffen, die Frauen und Mädchen anonym und niedrigschwellig nutzen können. Auch lokale Bündnisse, die verschiedene Akteure wie Polizei, Gesundheitswesen und Sozialdienste einbinden, haben sich als effektiv erwiesen. Bund, Länder, Kommunen: Wer muss was tun? Laut Istanbul-Konvention muss der Staat sicherstellen, dass Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt Zugang zu allgemeinen und speziellen Unterstützungsdiensten haben, einschließlich rechtlicher und psychologischer Beratung, finanzieller Unterstützung und Unterbringung. Bund, Länder und Kommunen sollten gemeinsam bundesweit einheitliche Standards hierfür schaffen. Gleichzeitig müssen auf allen Ebenen hinreichende finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Das gilt sowohl für der Bau neuer Frauenhäuser als auch für die Ausbildung von Fachkräften. Wie kann Prävention helfen, Gewalt gegen Frauen langfristig zu reduzieren? Prävention ist der Schlüssel zur Überwindung geschlechtsspezifischer Gewalt. Denn diese Gewalt hat ihre Wurzeln in Geschlechterstereotypen und den darauf beruhenden Verhaltensweisen und Verhaltenserwartungen. Wirksame Prävention braucht die Förderung eines Menschenbildes, das auf Gleichberechtigung und Selbstbestimmung basiert. Und Täterarbeit ist wichtig. Es gibt noch viel zu tun, wie unser „Monitor Gewalt gegen Frauen“ zeigt. Zur Person Müşerref Tanrıverdi ist Volljuristin und leitet die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt. ZUM THEMA Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 16 – Sorgearbeit und Rentenlücke: Ältere Frauen verdienen mehr Anerkennung Um die Rechte älterer Frauen ist es in Deutschland nicht gut bestellt. Geringe Rentenansprüche, starre Geschlechterrollen und negative Altersbilder sind nur einige Herausforderungen, mit denen viele konfrontiert sind. Hohes Armutsrisiko, schlechte Gesundheitsversorgung, wenig Anerkennung: Damit haben viele ältere Frauen zu kämpfen, weltweit, aber auch hierzulande. Doch was heißt überhaupt „älter“? „Als älter gilt eine Frau häufig bereits dann, wenn sie aus dem gebärfähigen Alter heraustritt, spätestens aber mit dem Beginn des Rentenalters“, sagt Claudia Mahler, TeamleitungRechteÄltererdesInstitutsund Unabhängige Expertin der Vereinten Nationen für die Rechte älterer Menschen. Sorgearbeit gilt als selbstverständlich Das Alter allein ist allerdings wenig aussagekräftig, wenn es darum geht, die Lebenslagen und Bedarfe dieser heterogenen Gruppe zu ermitteln. Leider gibt es kaum Forschung und detaillierte Daten zur Situation älterer Frauen in Deutschland. „Es fehlt das wirtschaftliche und politische Interesse, sich näher mit älteren Frauen zu befassen“, bedauert Mahler. Dies, obwohl sich sehr viele ältere Frauen ehrenamtlich engagieren oder wichtige Sorgearbeit leisten, zum Beispiel indem sie den betagten Partner oder kranke Familienangehörige pflegen oderEnkelkinderbetreuen.„ÄltereFrauensindeine wichtige Stütze der Gesellschaft und das Rückgrat vieler Familien“, stellt Mahler klar. Dieser Einsatz werde allerdings oft nicht wahrgenommen, da er unentgeltlich geschehe und als selbstverständlich betrachtet werde. „Gender Pension Gap“ ist erheblich Stereotype Altersbilder erschweren eine erfolgreiche Lobbyarbeit für ältere Menschen und insbesondere für ältere Frauen. Dass Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern im höheren Alter zunehmen, treibt Mahler besonders um. „Die Abwertung von Menschen aufgrund ihres Alters und Geschlechts verstärkt sich, je älter Menschen werden.“ So haben ältere Frauen in der Regel schlechteren Zu gang zum Arbeitsmarkt als ältere Männer und häufig niedrigere Rentenansprüche aufgrund schlechter bezahlter Jobs, Teilzeittätigkeiten oder unterbrochener Erwerbsbiografien. Frauen ab 65 Jahren verfügen laut Statistischem Bundesamt durchschnittlich über 39,4 Prozent weniger Alterssicherungseinkommen als Männer. Die Rentenlücke ist ein Grund, warum Frauen im Alter häufiger armutsgefährdet sind. „Ob soziale Sicherheit oder Zugang zum Gesundheitssystem – ältere Frauen fallen durch viele Raster“, sagt Mahler. Was helfen würde: Eine UN-Konvention fürdieRechteÄlterer,sowieessiezumBeispiel für Kinder oder für Menschen mit Behinderungen gibt. Das Institut setzt sich schon länger dafür ein. „Eine Konvention wäre ein wirksames Mittel, um die Rechte älterer Frauen besser zu schützen, und würde ihre Sichtbarkeit erhöhen“, ist Mahler überzeugt. ZUM THEMA Debatte über die Rechte älterer Frauen Die Menschenrechte älterer Frauen in den Fokus zu rücken, war das Ziel einer Veranstaltung des Instituts in Kooperation mit der Friedrich- Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, der Katholischen Stiftungshochschule München und der Josef und Luise Kraft-Stiftung. Die Debatte„Mehrfachdiskriminiert:ÄltereFrauen ohne Menschenrechte?“ vom 29. Januar 2024 drehte sich um Armutsrisiken, Diskriminierung und Abwertung von Alter, die Auswirkungen von Digitalisierung und Mehrfachdiskriminierung. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 17 – Wie Inklusion in deutschen Kommunen gelingen kann Kommunen spielen eine zentrale Rolle bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Doch wie setzen sie die UN-Behindertenrechtskonvention tatsächlich um? Ein Forschungsprojekt des Instituts und der Universität Siegen hat dies untersucht. Das Fazit: Es gibt gute Ansätze, aber noch viel zu tun. Die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist nicht nur eine Aufgabe des Bundes und der Länder – auch Kommunen stehen in der Pflicht, Inklusion aktiv zu gestalten. „Viele Lebensbereiche wie Bildung, Wohnen oder Mobilität werden auf lokaler Ebene geregelt. Deshalb sind Kommunen so zentral für die Umsetzung von Inklu sion und Teilhabe“, betont Sabrina Prem, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Ob und wie Kommunen ihre Verpflichtungen tatsächlich erfüllen, analysieren das Institut und die Universität Siegen seit 2022 im gemeinsamen Forschungsprojekt „UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen“. Untersucht wird beispielweise, welche Aktionspläne es gibt, wie systematisch die Planungsprozesse sind und welche Unterstützung Kommunen benötigen. Ziel ist es, konkrete Handlungsempfehlungen, Arbeitshilfen und Angebote zur Unterstützung von Kommunen zu erarbeiten. Im April 2024 präsentierte die Universität Siegen einen ersten empirischen Zwischenbericht. Es gibt viele positive Ansätze: Kommunen, die inklusive Prozesse von Anfang an systematisch planen, mit ausreichend Personal und Geld ausstatten und eine umfassende Beteiligung von Menschen mit Behinderungen sicherstellen. Zahlreiche Kommunen in Deutschland haben bereits einen Planungsprozess zur Umsetzung der UN-BRK durchlaufen. Das gilt insbesondere für größere Städte mit mehr als 100.000 Einwohner*innen. „Allerdings zeigt sich, dass nicht alle Kommunen gleichermaßen gut aufgestellt sind. Während einige Städte und Kreise systematisch und mit ausreichend Ressourcen arbeiten, fehlt es anderen an Personal, finanziellen Mitteln oder klaren Strukturen“, erläutert Albrecht Rohrmann, Projektleiter des Zentrums für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste der Uni Siegen. Partizipation bleibt oft auf punktuelle Konsultationen beschränkt Parallel zum Zwischenbericht veröffentlichte das Institut ein Rechtsgutachten, das die Pflichten der Kommunen genau beschreibt. Ein grundlegendes Prinzip der UN-BRK ist beispielsweise die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen. Sie müssen nicht nur angehört, sondern aktiv in Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Doch die Praxis zeigt, dass die Kommunen Beteiligung noch nicht konsequent umsetzen. „Partizipation bleibt in den Kommunen oft auf punktuelle Konsultationen beschränkt. Wirkliche Mitbestimmung, etwa durch ein Vetorecht oder eine feste Vertretung in Steuerungsgruppen, ist selten“, sagt Albrecht Rohrmann. Eine weitere Herausforderung ist die Komplexität der Aufgabe: Die Umsetzung der UN-BRK betrifft zahlreiche Lebensbereiche und erfordert viel Koordination zwischen verschiedenen politischen Ebenen und Akteur*innen. Gleichzeitig sind die personellen und finanziellen Ressourcen in vielen Kommunen begrenzt. Deshalb will das Projekt konkrete Handlungsempfehlungen und praxisnahe Unterstützung für Kommunen liefern. In einem eigenen Webbereich führt es rechtliche Grundlagen und empirische Erkenntnisse zusammen und entwickelt einen idealtypischen Planungszyklus, an dem sich Kommunen orientieren können. Ziel ist es, die Umsetzung der UN-BRK systematisch und nachhaltig zu fördern – damit Inklusion nicht nur ein politisches Ziel bleibt, sondern gelebte Realität wird. ZUM THEMA Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 18 – Werkstätten: Arbeiten für ein Taschengeld Inklusive Arbeitsplätze sind auf dem Arbeitsmarkt Mangelware. Deshalb müssen Menschen mit Behinderungen oft in speziellen Werkstätten arbeiten – für durchschnittlich 222 Euro im Monat. Damit verstößt Deutschland gegen das Recht auf Arbeit. Laut UN-Behindertenrechtskonvention muss Deutschland Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung und am Arbeitsleben ermöglichen. Inklusive Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt es jedoch kaum. Rund 300.000 Menschen arbeiten deshalb in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Die Übergangsquote auf den allgemeinen Arbeitsmarkt liegt unter einem Prozent. Das Werkstattsystem führt somit zu Ausgrenzung und Diskri minierung. Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat Deutschland mehrfach aufgefordert, das System der Sonderstrukturen abzuschaffen, zuletzt im Herbst 2023 anlässlich der zweiten Staatenprüfung Deutschlands. Im März 2024 veröffentlichte das Institut ein Eckpunktepapier mit den aus menschenrechtlicher PerspektivenotwendigstenÄnderungen.Eine Empfehlung: die Einführung des Mindestlohns für Werkstattbeschäftigte. „Der Werkstattlohn darf nicht mehr nur ein Taschengeld sein. Werkstattbeschäftigte haben ein Recht auf Anerkennung und finanzielle Unabhängigkeit“, fordert Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN- Behindertenrechtskonvention des Instituts. Weitere Vorschläge zielen auf inklusive Bildungsangebote, Unterstützungsleistungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sowie Reformen der Arbeitsstättenverordnung und der Landesbauordnungen für Barrierefreiheit. Sonderstrukturen abbauen Ein menschenrechtskonformes Bildungssystem braucht aus Sicht des Instituts keine neuen Sondermaßnahmen zum Regelsystem. Diese führen nur zu mehr Ausgrenzung. Jugendliche mit Behinderungen brauchen wie alle Gleichaltrigen eine Vielfalt an inklusiven Bildungsangeboten. Dazu gehört auch der Abbau von Barrieren beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Werkstattbeschäftigte und Jugendliche müssen dabei auf kompetente Beratung und Unterstützung zurückgreifen können. „Seit Inkrafttreten der UN- Behindertenrechtskonvention 2009 sind die Rechte von Menschen mit Behinderungen zwar stärker ins öffentliche Bewusstsein gerückt, ein grundlegender Wandel hin zu einer inklusiven Gesellschaft steht aber noch aus“, so Palleit. Das Institut spricht sich deshalb für einen konsequenten Abbau von Sonderstrukturen aus. „Inklusion kann nur erreicht werden, wenn Menschen mit Behinderungen echte Wahlmöglichkeiten haben – und zwar in allen Phasen des Lern- und Arbeitslebens“, sagt Palleit. ZUM THEMA Empfehlungen zur Umsetzung von Inklusion Am 26. März 2024 jährte sich das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland zum 15. Mal. Aus diesem Anlass luden das Institut und der Bundesbehindertenbeauftragte im Februar zur Konferenz „Neuer Schwung für die UN-BRK in Deutschland: Wie weiter nach der zweiten Staatenprüfung?“ nach Berlin. Rund 800 Teilnehmende aus dem ganzen Bundesgebiet diskutierten über eine bessere Umsetzung der UN-BRK. Die im Anschluss veröffentlichten Empfehlungen an Politik und Verwaltung in Bund und Ländern reichen von Barrierefreiheit, schulischer Bildung über Gewaltschutz, Arbeit und Wohnen bis hin zur Verhinderung von Zwang. Sie enthalten konkrete Vorschläge, wie mehr Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen erreicht werden können. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 19 – Moshe Baran * 1920 in Horodok/Polen Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 20 – Schutz vor Arbeitsausbeutung beginnt mit einem sicheren Zuhause Betroffene von Arbeitsausbeutung stehen oft vor dem Nichts – ohne Schutz, ohne Perspektive und ohne angemessene Entschädigung oder Entlohnung. Das Institut setzt sich für ein flächendeckendes Angebot an Schutzunterkünften und für bundesweite Mindeststandards ein. Wer ist von Arbeitsausbeutung betroffen? Tanış: Arbeitsausbeutung findet jeden Tag in Deutschland statt, in der Pflege, Landwirtschaft, fleischverarbeitenden Industrie, im Haushalt oder auf dem Bau. Menschen müssen unter Zwang und zu schlechten Bedingungen arbeiten, werden dafür wenig oder gar nicht entlohnt. Besonders gefährdet sind Menschen, die keinen sicheren Aufenthaltsstatus haben, nicht sozial vernetzt sind, kein Deutsch sprechen und ihre Rechte nicht kennen. Warum ist eine sichere Unterbringung so zentral für die Unterstützung der Betroffenen? Menschen, denen es gelingt, sich aus dem Ausbeutungskontext zu lösen oder die von den Ermittlungsbehörden entdeckt werden, droht die Obdachlosigkeit. Diese Menschen haben jedoch Rechte. Zum Beispiel das Recht auf Entschädigung, auf einen gesicherten Aufenthalt oder auf eine angemessene und sichere Unterkunft. Auf der Straße oder in Obdachlosenunterkünften sind sie nicht vor den Täter*innen geschützt. Deshalb braucht es Einrichtungen mit besonderen Schutzstandards. Wichtig ist, dass die Unterkünfte auf die Bedürfnisse unterschiedlicher Menschen zugeschnitten sind – Männer, Paare, Familien oder Gruppen müssen dort unterkommen können. Wichtig ist auch, dass es dort Zugang zu psychosozialer und geschlechtersensibler Beratung gibt und die Betroffenen eine Perspektive für ihr weiteres Leben entwickeln können. Wie sieht die Realität in Deutschland aus? Es gibt nicht genügend spezialisierte Unterkünfte in Deutschland. Ein wirksamer Schutz vor Gewalt und erneuter Ausbeutung ist so kaum möglich. Es fehlt an schneller und unbürokratischer Hilfe. Die behördlichen Verfahren sind zu komplex, um rechtzeitig an Leistungen zum Lebensunterhalt oder einen sicheren Aufenthalt zu kommen. Welche Auswirkungen hat die Unterbringung auf die Bekämpfung der Arbeitsausbeutung? Ohne angemessene und sichere Unterkunft können sich Betroffene nicht stabilisieren. Das wirkt sich auch auf Ermittlungsverfahren aus, etwa wenn Betroffene die ungeeignete Unterkunft verlassen und nicht mehr auffindbar sind. Wie kann die Situation verbessert werden? Wir brauchen bundesweite Mindeststandards für Unterkünfte, die Sicherheit und Stabilität gewährleisten. Bund und Länder sollten ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, um spezialisierte Unterkünfte flächendeckend anbieten zu können. Ebenso wichtig ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Behörden und Fachberatungsstellen. Gibt es auch positive Entwicklungen? Es gibt Fortschritte, wie den Nationalen Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit, der im Februar 2025 verabschiedet wurde. Dieser sieht vor, gesetzlicheÄnderungenzuprüfen,umdenZugang zu Sozialleistungen, also auch zu einer Unterkunft, zu verbessern. Außerdem richtet das Land Berlin erstmals eine spezialisierte Unterkunft für Betroffene von Arbeitsausbeutung ein. Wir hoffen, dass andere Bundesländer diesem Beispiel folgen. Zur Person Naile Tanış ist Volljuristin und leitet seit 2023 die Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Instituts. ZUM THEMA Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 21 – Menschenrechte dürfen im Sport nicht im Abseits stehen Sport bringt weltweit Millionen Menschen zusammen. Damit alle mitmachen können, müssen auch abseits des Spielfelds faire Regeln gelten. Das Institut berät Sportverbände bei der Umsetzung der Menschenrechte. Fast 28 Millionen Menschen in Deutschland sind Mitglied eines Sportvereins. Sport kann Menschen unabhängig von ihrer Herkunft und Lebensrealität verbinden, er kann aber auch Hass, Hetze und Ausgrenzung verstärken und zur Einschränkung von Menschenrechten führen. Etwa durch Arbeitsausbeutung beim Bau von Stadien wie bei der Fußball-WM der Männer 2022 in Katar. Menschenrechte werden immer wieder auch abseits von Baustellen beschnitten: durch fehlende Barrierefreiheit von Sportstätten, durch behördliche Beschränkung der Versammlungsfreiheit oder Überwachung der Telekommunikation von Fans, durch Gewaltausübung von Sicherheitskräften oder durch rassistische und antisemitische Übergriffe von gewaltbereiten Fans beziehungsweise durch sexuelle Belästigung weiblicher Fans. Bei Großveranstaltungen drohen zudem indirekte Menschenrechtsverletzungen, etwa wenn Veranstalter Klima- und Nachhaltigkeitsaspekte ignorieren und damit zur Gefährdung von Menschen durch Klimakatastrophen beitragen. Erstmals Menschenrechtskonzept bei der EURO 2024 Um zu verhindern, dass Menschenrechte bei der EURO 2024 in Deutschland im Abseits landen, entwickelten die Union Europäischer Fußballverbände (UEFA) und der Deutschen Fußball-Bund (DFB) zusammen mit Bund, Ländern und Stakeholdern ein Menschenrechtskonzept für die EURO 2024 und richteten ein Human Rights Board zur Begleitung der Veranstaltung ein. Diesem Gremium gehörten neben internationalen auch nationale Expert*innen an, darunter aus dem Institut, der Fachberatung KickIn!, von Reporter ohne Grenzen Deutschland sowie von Transparency Deutschland. Denn nicht nur der Staat, auch private Akteure haben eine wichtige Rolle bei der Prävention von Menschenrechtsverstößen im Sport. „Die Organisatoren einer Sportveranstaltung sind für die Durchführung einer menschenrechtlichen Risikoanalyse verantwortlich. Erkannte Risiken müssen sie gemeinsam mit zuständigen Stellen, etwa Stadionbetreibern oder Sicherheitsunternehmen, begrenzen“, sagt Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Instituts. Die Menschenrechtsorganisation „Centre for Sport and Human Rights“ lobte die EURO 2024 im Nachgang als eine der ersten Sportgroßveranstaltungen, die die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte ernstgenommen habe. Die UN-Leitprinzipien verpflichten Staaten dazu, Menschen vor Verletzungen ihrer Rechte durch Dritte, insbesondere durch Unternehmen, zu schützen und Maßnahmen zu ergreifen, um Verletzungen vorzubeugen, diese zu untersuchen, zu ahnden und Abhilfe zu leisten. Unternehmen sind also in der Verantwortung, Verfahren einzurichten, um mögliche negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit – in diesem Fall die Durchführung der EURO 2024 – auf die Menschenrechte zu vermeiden und gegebenenfalls wiedergutzumachen. Menschenrechte im Breitensport Um die Menschenrechte auch im Breitensport zu verankern, berät das Institut darüber hinaus Politik und Sportverbände bei der konkreten Umsetzung. So hat beispielsweise der Deutsche Olympische Sportbund ein eigenes Menschenrechtskonzept verabschiedet und einen Menschenrechtsbeirat eingerichtet, in dem mit Michael Windfuhr auch das Institut vertreten ist. ZUM THEMA Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 22 – Hunger ist menschengemacht Eigentlich müsste niemand mehr hungern, weil genug Nahrung für alle Menschen produziert wird. Hunger ist vor allem die Folge von ungleichem Zugang zu Nahrung. Was sich ändern muss, damit alle Menschen ernährt werden können, erforscht das Institut im Rahmen eines internationalen Projekts. Nach Angaben der Vereinten Nationen hungern weltweit mehr als 673 Millionen Menschen, obwohl das Recht auf angemessene Nahrung schon 1966 als Menschenrecht im UN-Sozialpakt verankert wurde. Die Gründe dafür sind vielfältig: Armut, Diskriminierung, Klimaveränderungen, der Handel mit Lebensmitteln als Spekulationsobjekten auf dem Weltmarkt, Kriege oder bewaffnete Konflikte. Wenn in Kampfgebieten die landwirtschaftliche Produktion zum Erliegen kommt, hat das fatale Folgen – für die Zivilbevölkerung vor Ort und für Staaten, die von importierten Lebensmitteln abhängig sind. Besonders problematisch wird es, wenn die Zivilbevölkerung aufgrund von Kriegshandlungen auf humanitäre Hilfslieferungen angewiesen ist, wie derzeit im Gazastreifen oder im Sudan. Die Folgen sind auch lange nach Ende der Kampfhandlungen zu spüren, wenn durch Kampfmittel kontaminierte Böden nicht oder nur eingeschränkt landwirtschaftlich genutzt werden können. Zivilgesellschaftliche Beteiligung stärken Wie können Staaten ihre Ernährungssysteme so transformieren, dass alle Menschen sich selbst ernähren können, ohne weiterhin die Umwelt zu schädigen und zu Klimawandel und Artensterben beizutragen? Mit diesen Fragen beschäftigt sich das Institut im Rahmen des Projekts „Transformation durch Menschenrechte: Ein Kompetenz-Hub für das Recht auf Nahrung“ seit 2023. Ziel ist es, durch verstärkte internationale Zusammenarbeit das Recht auf Nahrung in den Fokus der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) zu rücken sowie eine bessere Umsetzung der Beschlüsse des Welternährungsausschusses zu fördern. Damit das Menschenrecht auf Nahrung wirksam werden kann, muss es in innerstaatliche Gesetze und konkrete Maßnahmenpakete überführt werden. Der Welternäh rungs - ausschuss in Rom erarbeitet beispielsweise Empfehlungen, wie Staaten ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen im Bereich Ernährung und Landwirtschaft erfüllen können. „Agrar- und Ernährungssysteme weltweit müssen sich ändern – hin zu mehr Nachhaltigkeit und lokaler Produktion. Die Politik muss ermöglichen, dass auch kleinbäuerliche Produzent*innen gefördert und Ressourcen stärker geschont werden, und dass qualitativ hochwertige Nahrung für alle erschwinglich ist“, sagt Sarah Brand, Expertin des Instituts für das Recht auf Nahrung. Internationale Zusammenarbeit Im Rahmen des Projekts kooperiert das Institut mit dem brasilianischen Nationalen Rat für Ernährungs sicherheit (CONSEA), der sich aus Mitgliedern von Ministerien sowie der Zivilgesellschaft zusammensetzt. CONSEA hat die Entwicklung lokaler und nationaler Programme zur Bekämpfung von Hunger und Armut sowie zu sozialer Sicherung sehr erfolgreich vorangetrieben, etwa Programme zu Schulessen und Gemeinschaftsverpflegung oder zur Unterstützung der ökologischen Landwirtschaft. Ein Schlüsselfaktor für den Erfolg von CONSEA ist die demokratische Beteiligung der Bevölkerung an der Entwicklung von Maßnahmen. Zur Förderung des Rechts auf Nahrung hat sich eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Brasilien und Deutschland entwickelt, an dem das Institut und CONSEA aktiv beteiligt sind. ZUM THEMA „ Agrar- und Ernährungssysteme weltweit müssen sich ändern – hin zu mehr Nachhaltigkeit und lokaler Produktion.“ Sarah Brand, wissenschaftliche Mitarbeiterin Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 23 – Gerechtigkeit für DDR- Vertragsarbeiter*innen aus Mosambik Fast 20.000 Menschen aus Mosambik arbeiteten als sogenannte Vertragsarbeiter*innen in der DDR. Sie erlebten Diskriminierung und Ausbeutung. Viele warten bis heute auf ihren Lohn. Das Institut unterstützt die Forderungen der Betroffenen nach Entschädigung. In den 1980er Jahren kamen knapp 20.000 Menschen aus Mosambik als sogenannte Vertragsarbeiter*innen in die DDR. Offiziell sollten sie helfen, den Fachkräftemangel in der DDR zu beheben. Gleichzeitig sollten sie berufliche Qualifikationen erwerben. Sie waren vor allem im Bergbau, in der Landwirtschaft und der Textilindustrie tätig. Nur einige Hundert erhielten dabei auch eine Ausbildung. Viele hingegen erledigten ungelernte Hilfsarbeiten, lebten unter schwierigen Wohnbedingungen und waren dem Alltagsrassismus in der DDR ausgeliefert. Einen erheblichen Teil des Lohns behielt die DDR ein – angeblich für ein nach Rückkehr auszuzahlendes Guthaben der Vertragsarbeiter*innen in Mosambik. Eine Auszahlung erfolgte jedoch nie, denn die DDR-Behörden verrechneten den einbehaltenen Lohn mit den staatlichen Schulden Mosambiks gegenüber der DDR, vor allem für Rüstungsgüter und Maschinen. Die Mehrheit der Vertragsarbeiter*innen erhielt weder den vollen Lohn noch ihre erworbenen Rentenansprüche – nach heutigem Verständnis eine klare Verletzung ihrer Menschenrechte. Im Wiedervereinigungsprozess Deutschlands gelang es der ersten frei gewählten DDR-Regierung nicht, die Situation der ehemaligen Vertragsarbeiter*innen angemessen zu regeln. Deshalb fordern die noch lebenden Betroffenen die Auszahlung ihrer einbehaltenen Löhne und eine offizielle Anerkennung ihres Leids. Forderungen, die die SED- Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag, Evelyn Zupke, und das Institut unterstützen. „Die ehemaligen Vertragsarbeiter*innen aus Mosambik haben ein Recht auf Entschädigung und Anerkennung für das ihnen zugefügte Unrecht. Nach heutigem Rechtsverständnis ist Deutschland dazu auch nach dem UN-Sozialpakt verpflichtet“, sagt Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Instituts. Unrecht anerkennen und Entschädigung regeln Obwohl das Problem der Vertragsarbeiter*innen bereits seit dem Einigungsprozess bekannt ist, wurde für die Betroffenen keine wirkliche Lösung gefunden. Anfang der 1990er Jahre stellte die Bundesrepublik Mosambik rund 75 Millionen Mark (38,4 Millionen Euro) aus der Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung. Diese Zahlungen verstand die Bundesregierung als Entschädigungszahlung an die ehemaligen Vertragsarbeiter*innen, die infolge der Zahlungsunfähigkeit der DDR-Betriebe nicht von diesen geleistet werden konnte. 2002 folgte ein Schuldenerlass für Mosambik – der Großteil der Schulden ging auf die Handelsbeziehungen mit der DDR zurück. Bei den Betroffenen kam davon aber nichts an. Gemeinsam mit Betroffenen aus Mosambik appellierten die SED-Opferbeauftragte, das Institut und weitere Unterstützer*innen, unter ihnen Almuth Berger, ehemalige Staatssekretärin und Ausländerbeauftragte des Ministerrats der DDR, und Markus Meckel, ehemaliger Außenminister der frei gewählten DDR, heute Vorsitzender des Stiftungsrates der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, im August 2024 an den Bundestag, das Unrecht an den Vertragsarbeiter*innen in einer Entschließung anzuerkennen und einen Entschädigungsfonds zu finanzieren. „Es geht um den politischen Willen Deutschlands, Abhilfe für die Betroffenen zu schaffen. Das Ziel ist eine unbürokratische, je nach V ertrag beziehungsweise Aufenthaltsdauer gestaffelte Entschädigung“, so Windfuhr. ZUM THEMA Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 24 – Selbstbestimmungsgesetz: Ein Meilenstein für die Menschenrechte Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November 2024 hat Deutschland einen bedeutenden Schritt zur Anerkennung der geschlechtlichen Selbstbestimmung getan. Das Institut hat den Gesetzgebungsprozess aktiv begleitet. Seit dem 1. November 2024 gilt in Deutschland das Selbstbestimmungsgesetz. Es erlaubt transgeschlecht lichen, intergeschlechtlichen und nicht- binären Menschen, ihr Geschlecht und ihre Vornamen durch eine einfache Erklärung beim Standesamt zu ändern. Damit können sie ihre geschlechtliche Identität selbstbestimmt leben. Das Institut brachte sich 2023 und 2024 mit verschiedenen rechtlichen Stellungnahmen in den Gesetzgebungsprozess ein und begrüßt die Neuregelung ausdrücklich. „Das Selbstbestimmungsrecht ist ein menschenrechtlicher Meilenstein, denn es stärkt die Rechte von trans-, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen und ihren Schutz vor Diskriminierung“, sagt Nele Allenberg, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa. Transgeschlecht liche Menschen erleben im Alltag vielfach Abwertung, Ausgrenzung, Hass und Gewalt. Transgeschlechtliche Jugendliche haben ein vielfach höheres Risiko, an einer Depression zu erkranken oder eine Angststörung zu entwickeln. Selbstbestimmung statt Pathologisierung Vor dem Selbstbestimmungsgesetz galt das Transsexuellengesetz von 1981. Wollten Betroffene ihr Geschlecht ändern, mussten sie zwei Gutachten vorlegen, über die ein Gericht entschied – eine langwierige und kostspielige Praxis. Die intimen Fragen der Gutachter*innen empfanden Betroffene als belastend und entwürdigend. Das Bundesverfassungsgericht hatte mehrfach einzelne Vorschriften des Transsexuellengesetzes für verfassungswidrig erklärt. Es basierte auf einem medizinisch veralteten, pathologisierenden Verständnis von Transgeschlechtlichkeit. Im Gegensatz dazu nimmt das Selbstbestimmungsgesetz die Selbstbestimmung ernst. Das Selbstbestimmungsgesetz verwirklicht ein fundamentales Recht aus dem Grundgesetz: Das Recht auf Anerkennung der selbstbestimmten geschlecht lichen Identität ist im Allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz geschützt. Auch internationale Abkommen wie Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 17 des Internationalen Pakts über bürger liche und politische Rechte schützen die Geschlechts - iden tität als wichtigen Teil der persönlichen Identität. „Dass das Gesetz verabschiedet wurde, war ein notwendiges Zeichen gegen Transfeindlichkeit und Dis kriminierung. Denn in einer zum Teil vergifteten öffentlichen Debatte wurde und wird ein Zerrbild von transgeschlechtlichen Menschen verbreitet“, so Allenberg. Dennoch ist das Institut nicht mit allen Regelungen im Gesetz einverstanden. Kritikwürdig sind vor allem die Vorschriften, die Missbrauch vorbeugen sollen und dafür beispielsweise Gruppen wie Migrant*innen ohne unbefristeten Aufenthaltstitel aus der Anwendung ausschließen. Das Institut betont: Die Befürchtung, Menschenrechte könnten missbraucht werden, rechtfertigt nicht ihre Beschränkung. Darauf verweist auch der Unabhängige Experte der Vereinten Nationen zum Schutz vor Gewalt und Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität. Das Institut wird sich weiter für die Rechte trans geschlechtlicher, intergeschlechtlicher und nicht-binärer Menschen einsetzen. ZUM THEMA Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 25 – Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 26 – Menschenrechte und Rechtsstaat stärken, zivilgesellschaftliche Freiräume schützen Rechtsstaatliche Institutionen und demokratische Verfahren werden weltweit infrage gestellt. Das Institut setzt sich für ein funktionsfähiges Menschenrechtsschutzsystem, für rechtsstaatliche Institutionen und für zivilgesellschaftliche Freiräume ein. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 27 – Kein Rechtsstaat ohne demokratische Zivilgesellschaft Wie steht es um die Menschenrechte in Deutschland? Wie kann der Rechtsstaat vor antidemokratischen Anfeindungen geschützt werden? Ein Gespräch mit dem Institutsvorstand über autoritäre Angriffe auf die unabhängige Justiz und die Bedeutung einer lebendigen Zivilgesellschaft. Anfang 2024 löste das Bekanntwerden eines Treffens rechtsextremer Aktivisten und Politikern zur rassistisch motivierten Zwangsausweisung von Menschen landesweite Proteste aus. Nach den Anschlägen in Solingen, Magdeburg und München rückte im Bundestagswahlkampf die Abschiebung Schutzsuchender nach Afghanistan in den Fokus, trotz der verheerenden Menschenrechtslage dort. Heute weist die Bundesregierung entgegen einer Gerichtsentscheidung Schutzsuchende an der deutschen Grenze zurück. Wie blicken Sie auf diese Entwicklung? Rudolf: Ich bin zutiefst besorgt, dass zunehmend politische Vorschläge debattiert werden, die nicht mit den Grund- und Menschenrechten vereinbar sind – und dies auch von demokratischen Parteien. Viele der in den letzten Monaten diskutierten und umgesetzten Maßnahmen im Bereich der Migrationspolitik verstoßen gegen Menschenrechte und Europarecht. Und selbst demokratische Politiker*innen fordern heute offen die Abschaffung einzelner Grundrechte, etwa des Rechts auf Asyl oder des Rechts auf das Existenzminimum. Damit propagieren sie: Wenn Grundrechte im Weg sind, dann müssen und können wir sie abschaffen. Auch wenn dann später zurückgerudert wird, ist der Schaden für den Rechtsstaat eingetreten. Der Rechtsstaat beruht darauf, dass staatliche Gewalt durch die innerstaatlichen Grundrechte und die internationalen Menschenrechte gebunden ist. Wenn die Politik das infrage stellt, wird der Rechtsstaat zerstört. Sehen Sie die Anerkennung der Menschenrechte in Deutschland in Gefahr? Windfuhr: Soziologische Untersuchungen zeigen, dass die große Mehrheit die Menschenwürde und die Menschenrechte unterstützt. Aber diese Mehrheit bleibt derzeit oft noch still und überlässt die gesellschaftlichen Debatten den lauten Extremist*innen. Viele Menschen scheuen sich vor Auseinandersetzungen, vor allem wenn dabei Argumente nicht mehr zählen. In den Dialog treten, anderen zuhören, auch bisher ungehörte Stimmen unterstützen – das wird schwierig, wenn Beleidigungen oder persönliche Anfeindungen drohen. Das gilt auch für Politiker*innen. Es ist an der Zeit, dass die Mehrheit lauter wird, sich einmischt und diejenigen, die menschenrechtliche und rechtsstaatliche Verpflichtungen missachten, in die Schranken weist. Rudolf: Zentral für die Menschenrechte ist die Menschenwürde. Sie steht am Anfang der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und unseres Grundgesetzes. Die Gleichwertigkeit aller Menschen wird heute aber immer mehr infrage gestellt. Menschen werden abgewertet, weil sie behindert sind, weil sie Frauen sind oder weil sie aus anderen Ländern kommen. Eine Gesellschaft, die die Menschenrechte achtet, hat alle im Blick und lässt sie teilhaben. Eine Gesellschaft, die ein „Wir- gegendie“ propagiert, kann unterschiedliche Perspektiven nicht mehr integrieren, gemeinsam zu Lösungen kommen und ein freies und menschenwürdiges Leben für alle garantieren. Ein Blick nach Polen, Ungarn, in die Slowakei oder die USA macht deutlich, wie fragil demokratische Verfahren und rechtsstaatliche Institutionen sind. Sehen Sie den demokratischen Rechtsstaat in Deutschland ausreichend gegen autoritäre Anfeindungen gewappnet? Rudolf: Ein Rechtsstaat kann nur mit einer unabhängigen Justiz funktionieren. Deshalb ist es gut, Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 28 – dass der Bundestag im Dezember 2024 den Schutz des Bundesverfassungsgerichts gestärkt hat. Doch das reicht nicht aus. Auch die Landesverfassungsgerichte müssen besser geschützt werden. Es braucht Regelungen, die sicherstellen, dass die Ernennung von Richter*innen möglich ist, wenn antidemokratische Parteien – wie derzeit in Thüringen – über Sperrminoritäten verfügen. Und es braucht Politiker*innen, die bei der Wahl der Richter*innen verantwortungsvoll den Konsens der Demokrat*innen suchen. Der demokratische Rechtsstaat wird aber nicht nur von Institutionen getragen, sondern ganz wesentlich von Menschen, die sich für ihn einsetzen. Deshalb ist die Unterstützung der Zivilgesellschaft, die sich für die Stärkung von Demokratie und Menschenrechten einsetzt, unbedingt notwendig. Windfuhr: Die Ausbreitung des Autoritarismus in Ungarn oder Polen hat mit einem Angriff auf alle Institutionen begonnen, die die Politik kontrolliert und zur Rechenschaft gezogen haben, beispielsweise die unabhängige Justiz oder die Medien. Es ist ein wiederkehrendes Muster, dass die Unabhängigkeit der Justiz von autoritären Kräften angezweifelt wird, etwa wenn Donald Trump die Geltung von Gerichtsurteilen in Frage stellt und sie als politisch motiviert abtut. Es ist sehr wichtig, dass wir die Bedeutung und Dignität dieser rechtsstaatlichen Institutionen und Verfahren verteidigen und öffentlicher Hetze gegen sie widersprechen. Schwierig wird es natürlich, wenn verantwortliche Politiker*innen selbst dazu beitragen und diese Erzählungen medial unwidersprochen weitergetragen werden. Seit Monaten wird über die staatliche Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen debattiert. Ist es Aufgabe des Staates, gesellschaftliches Engagement gezielt zu fördern? Windfuhr: Eine funktionierende Zivilgesellschaft ist elementar wichtig für die politische Kultur einer Gesellschaft. Zivilgesellschaftliche Organisationen leisten vielfältige soziale Dienste, sie motivieren Menschen, sich für das Gemeinwesen zu engagieren. All das ist unersetzlich für das Funktionieren eines Staates. Wenn Staaten ins Autokratische abrutschen, werden neben den rechtsstaatlichen Verfahren immer auch die regierungskritischen Stimmen eingeschränkt. Denken wir an die Gesetze in Ländern wie Russland oder Indien, die zivilgesellschaftliche Organisationen mit internationaler Förderung als ausländische Agenten brandmarken und ihre Arbeit nahezu unmöglich machen. Auch in Deutschland wird immer häufiger die Einschränkung der staatlichen Förderung von gesellschaftlichem Engagement gefordert, beispielsweise von Umweltschutzorganisationen, die die Agrarpolitik der Regierung kritisieren. Dabei muss eine Gesellschaft offen und kritisch darüber debattieren, was eine gute Lösung für alle ist. Dazu braucht es Organisationen, die gesellschaftliche Diskurse ermöglichen und wenn nötig auch das Handeln der jeweiligen Regierung hinterfragen – selbstverständlich unter Berücksichtigung demokratischer und rechtsstaatlicher Spielregeln. Rudolf: Wolfgang Böckenförde hat einmal gesagt: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“ Ich ergänze: Aber er kann sie fördern! Und das muss er im wohlverstandenen Allgemeininteresse. Denn zu den Voraussetzungen des demokratischen Rechtsstaats gehört der Einsatz von Menschen und zivilgesellschaftlichen Organisationen für das Zusammenleben, den Rechtsstaat, für Menschenrechte und Demokratie. Sie tun das auch, indem sie politische Forderungen aufstellen und Regierende kontrollieren. Wenn etwa eine Behindertenorganisation eine Verbandsklage anstrengt, ermöglicht sie Gerichten, die Rechtmäßigkeit staatlichen Handelns zu überprüfen. Es genügt nicht zu erwarten, dass diejenigen, die im Staat Verant- „ Es genügt nicht, zu erwarten, dass diejenigen, die im Staat Verantwortung tragen und Macht haben, das Recht immer von sich aus beachten. Menschenrechte werden nur dann Wirklichkeit, wenn Menschen sie auch einfordern.“ Beate Rudolf, Direktorin Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 29 – wortung tragen und Macht haben, das Recht immer von sich aus beachten. Menschenrechte werden nur dann Wirklichkeit, wenn Menschen sie auch einfordern. Deshalb braucht der Rechtsstaat eine demokratische Zivilgesellschaft. Nicht nur in Deutschland, sondern weltweit geraten Menschenrechte und ihre Kontrollgremien unter Druck. Was bedeutet es, wenn autokratisch geprägte Staaten die multilaterale Ordnung infrage stellen? Wie wirkt sich das auf die Verwirklichung der Menschenrechte aus? Windfuhr: Die Wiener Weltkonferenz für Menschenrechte hat 1993 die Universalität und Unteilbarkeit aller Menschenrechte betont und unabhängige Menschenrechtsinstitutionen, die die Umsetzung der Menschenrechte überwachen, auf nationaler wie internationaler Ebene gestärkt. Doch in den letzten Jahren wächst der Widerstand gegen unabhängige Überprüfungen durch menschenrechtliche Kontrollgremien wie die Menschenrechtsausschüsse der Vereinten Nationen oder Nationale Menschenrechtsinstitutionen. Dass mit den USA unter Trump nun ein wichtiger Verteidiger des internationalen Menschenrechtsschutzes ausfällt, stellt den internationalen Menschenrechtsschutz vor weitere große Herausforderungen, nicht nur finanzieller Natur. Rudolf: Umso wichtiger ist es, dass europäische Staaten, insbesondere auch Deutschland, die internationalen Menschenrechtsgremien verteidigen und die Vereinten Nationen stärken. Denn eine auf Recht basierte internationale Ordnung ist der beste Schutz für alle Menschen und für alle Staaten, die keine Supermächte sind – und das ist der Großteil der Welt. Was macht Ihnen Hoffnung, dass sich Menschen auch in Zukunft für Menschenrechte begeistern und Staaten sich zu ihrer Verwirklichung verpflichten? Windfuhr: Hoffnungsfroh stimmen mich die Begegnungen mit vielen Menschen, die sich für ihre Rechte einsetzen. Überall auf der Welt wollen Men schen ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben führen. Niemand möchte, dass Kinder oder Erwachsene unter Zwang arbeiten müssen, dass Verwandte verschwinden, weil sie die Regierungspolitik kritisieren, oder dass Machthaber über dem Gesetz stehen. Dieser weltweite Konsens für Menschenrechte muss wieder lauter zum Ausdruck gebracht und verteidigt werden. Rudolf: Die Idee der Menschenwürde und der darauf basierenden Menschenrechte begeistert Menschen weltweit. Denn sie gibt ihnen moralischen und rechtlichen Rückhalt auch gegenüber einem übermächtigen Staat. Menschenrechte machen klar: Herrschaft ist nur legitim, wenn sie die Rechte aller Menschen achtet. Zur Person Prof. Dr. jur. Beate Rudolf ist seit 2010 Direktorin des Instituts. Sie ist langjähriges Mitglied im Vorstand des Europäischen Netzwerks der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (ENNHRI) und war von 2016 bis 2019 Vorsitzende der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (GANHRI). Michael Windfuhr ist seit 2011 Stellvertretender Direktor des Instituts. Seit 2016 ist er zudem Mitglied im UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. ZUM THEMA „ Überall auf der Welt wollen Menschen ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben führen. Niemand möchte, dass Kinder oder Erwachsene unter Zwang arbeiten müssen oder dass Machthaber über dem Gesetz stehen.“ Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 30 – „Schulen müssen über verfassungsfeindliche Parteien aufklären“ Lehrkräfte sind verpflichtet, die AfD als rechtsextreme Partei zu thematisieren. Das parteipolitische Neutralitätsgebot steht dem nicht entgegen. Sie brauchen bei dieser Aufgabe allerdings dringend Unterstützung. Lehrkräfte in der schulischen und außerschulischen Bildung spielen eine zentrale Rolle bei der Vermittlung von Menschenrechten. Dazu gehört auch die kritische Thematisierung von rechtsextremen Positionen, die den Menschenrechten widersprechen. Dabei stehen Lehrkräfte vor erheblichen Herausforderungen, da rechtsextreme Positionen im politischen und öffentlichen Raum deutlich zugenommen haben. Beziehen Lehrkräfte Stellung gegen solche Positionen, sehen sie sich häufig dem Vorwurf ausgesetzt, sie würden das staatliche Neutralitätsgebot verletzen. Das Neutralitätsgebot ist hingegen kein Hindernis, Parteien, die eine national- völkische Ideologie und verfassungsfeindliche Positionen vertreten, als solche im Unterricht zu behandeln. Diese Aufgabe politischer Bildung verträgt sich – entgegen anderer Stimmen, vor allem aus den Reihen der AfD – mit dem Gebot der parteipolitischen Neutralität. Das Institut hat sich in den vergangenen Jahren intensiv mit diesem Thema befasst. „Wenn Schulen über die Verfassungsfeindlichkeit der AfD aufklären, verstößt das nicht gegen das Neutralitätsgebot“, stellt Hendrik Cremer, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts, klar. Lehrkräfte haben vielmehr den Auftrag, Schüler*innen über aktuelle politische Bestrebungen, die die freiheitliche rechtsstaatliche Demokratie ernsthaft bedrohen, aufzuklären. Maßgeblich ist, dass die Ideologien und Ziele solcher Bestrebungen fundiert und sachlich analysiert werden. Im Fall der AfD bedeutet das, ihre national-völkische und damit rechtsextreme Ausrichtung offenzulegen. Im Unterricht muss klar werden, wofür die AfD steht und worin sie sich von demokratischen Parteien grundsätzlich unterscheidet. „Die AfD darf nicht verharmlost werden. Es muss deutlich werden, dass sie sich zu einer rechtsextremen und nach Gewalt strebenden Partei entwickelt hat“, so Cremer. Politische Bildung ist nicht wertneutral Das Schulrecht der Länder sowie die Kultusministerkonferenz betonen: Politische Bildung ist nicht wertneutral, sondern basiert auf der freiheitlichdemokratischen Grundordnung. Zum Bildungsauftrag gehört es, rassistische, antisemitische oder andere menschenverachtende Positionen sowie verfassungsfeindliche Bestrebungen als solche zu benennen und kritisch zu hinterfragen – auch wenn sie von demokratisch gewählten Parteien vertreten werden. „Die AfD ist demokratisch gewählt, aber sie ist deswegen keine demokratische Partei. Sie zielt vielmehr auf die Beseitigung der freiheitlichen rechtsstaatlichen Demokratie. Dieser Unterschied muss im Unterricht behandelt werden“, betont Cremer. Die AfD setzt bereits seit Langem Schulen und Lehrkräfte mit Verweis auf das Neutralitätsgebot unter Druck. Um Lehrkräfte zu unterstützen, sind Schulleitungen, Schulbehörden und Bildungsministerien gefordert. Sie müssen ihnen dringend den Rücken stärken, ihnen die notwendige Unterstützung bereitstellen und Fortbildungen anbieten, damit sie ihren Bildungsauftrag wahrnehmen können. Die massiven Aktivitäten rechtsextremer Akteure wie der AfD auf Social-Media-Kanälen untermauern, wie wichtig es ist, dass Schulen auf die Verbreitung rechtsextremen Gedankenguts reagieren. Diese Aufgabe gilt auch für sämtliche Bildungsinstitutionen, etwa Universitäten und staatlich geförderte außerschulische Bildung. ZUM THEMA Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 31 – „Die Zurückweisung von Schutzsuchenden verstößt gegen das Völkerrecht“ In Deutschland und vielen anderen Staaten werden die Rechte von Menschen auf der Flucht immer stärker eingeschränkt. Mit massiven Konsequenzen für die Betroffenen. Im deutschen und europäischen Asyl- und Migrationsrecht gab es in den letzten Monaten einschneidende Verschärfungen. Wie bewerten Sie diese Entwicklung? Allenberg: Die Verabschiedung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Jahr 2024 hat den Grundstein für massive Verschärfungen im Flüchtlingsrecht und damit einhergehende Verringerungen des Flüchtlingsschutzes in allen EU-Mitgliedstaaten gelegt. Aus menschenrechtlicher Sicht besorgt uns dabei besonders die Ausweitung von Inhaftierungsmöglichkeiten für Schutzsuchende – auch für Kinder und Menschen in vulnerablen Lebenssituationen. Seit September 2024 kontrolliert die Bundespolizei die deutschen Grenzen, seit Mai 2025 weist sie auf Anweisung der Bundesregierung Schutzsuchende an den Grenzen zurück. Diese Zurückweisung verstößt unserer Einschätzung nach gegen völkerrechtliche Verpflichtungen und ist europarechtswidrig. In einem Eilverfahren von drei Menschen aus Somalia bewertete auch das Verwaltungsgericht Berlin im Juni 2025 die Zurückweisungen an den deutschen Binnengrenzen als Verstoß gegen das Europarecht. 2024 nahm die Debatte über die Auslagerung der Asylverfahren in Drittstaaten außerhalb der EU an Fahrt auf. Was halten Sie von der Auslagerung von Asylverfahren? In einer Stellungnahme an das Bundesinnenministerium hat das Institut auf die hohen rechtlichen Anforderungen für die Auslagerung von Asylverfahren hingewiesen: Der Drittstaat muss ein funktionierendes Asylsystem haben, er darf Schutzsuchende nicht in Länder, in denen ihnen Folter oder erniedrigende Behandlung drohen, abschieben, die Unterbringungsstandards im Drittstaat dürfen nicht unmenschlich oder erniedrigend sein. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen: Auslagerungen in Drittstaaten gehen immer mit dem Risiko für schwere Menschenrechtsverletzungen für Schutzsuchende einher. Seit 2024 schiebt Deutschland Menschen wieder nach Afghanistan ab. Warum kritisiert das Institut dieses Vorgehen? Das Refoulement-Verbot der Europäischen Menschenrechtskonvention schützt Menschen vor einer Abschiebung in Staaten, in denen ihnen Folter oder eine unmenschliche oder erniedrigende Handlung droht. Es gilt absolut, also auch für Straftäter und sogar für Menschen, die als eine Gefährdung für Deutschlands Sicherheit eingeschätzt werden. Das mag dem Rechtsempfinden vieler Menschen zuwiderlaufen – das Folterverbot ist aber eine menschenrechtlich zentrale Garantie. Seit der Machtübernahme der Taliban ist die Situation in Afghanistan von großer Willkür geprägt, Frauenrechte werden miss achtet, Menschen, die die de facto Regierung der Taliban als Gegner wahrnimmt, werden ausgepeitscht oder ins Gefängnis gesperrt. Die deutsche Regierung kann also nicht sicher sein, dass den abgeschobene Menschen kein Leid widerfährt. Abschiebungen nach Afghanistan sind deshalb erst dann zulässlig, wenn sich die Menschenrechtslage dort grundlegend und anhaltend verbessert hat. Zur Person Nele Allenberg ist Juristin und Politologin. Sie leitet seit 2020 die Abteilung Menschenrechtspolitik Inland und Europa. ZUM THEMA Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 32 – Éva Pusztai-Fahidi * 1925 in Debrecen/Ungarn Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 33 – Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 34 – Den Wandel der Lebensgrundlagen menschenrechtlich gestalten Der Klimawandel, der Rückgang der Artenvielfalt oder die Digitalisierung wirken sich massiv auf unser Leben aus. Das Institut will dazu beitragen, die damit verbundenen gesellschaftlichen und politischen Transformationsprozesse menschenrechtsorientiert zu gestalten. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 35 – „Biodiversität ist auch ein Menschenrechtsthema“ Biodiversität ist neben Klimaschutz ein wichtiges Thema des globalen ökologischen Wandels. Was biologische Vielfalt und Menschenrechte miteinander zu tun haben, erläutert Institutsexpertin Carolin Schlößer. Was ist gemeint, wenn von Biodiversität die Rede ist? Schlößer: Als Biodiversität oder auch biologische Vielfalt bezeichnen die Vereinten Nationen die Vielfalt aller lebenden Organismen, Lebensräume und Ökosysteme auf dem Land, in Flüssen und Seen, in den Ozeanen sowie in der Luft. Darüber hinaus spielen auch Gene eine Rolle, also die genetische Vielfalt. Davon wird im Zusammenhang mit Naturschutz oder Menschenrechten aber bislang eher wenig gesprochen. Und warum ist sie wichtig für uns Menschen? Biodiversität ist aus vielen Gründen zentral für unser Überleben, für unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden. Wenn zum Beispiel Lebensräume wie Regenwälder oder Feuchtwiesen durch menschliches Tun geschädigt werden, schrumpfen die Populationen von vielen Pflanzen und Tieren, sodass letztlich Arten aussterben können. Mit negativen Folgen auch für uns Menschen: Verschwinden Insektenarten, fehlen Bestäuber, etwa Bienen, für zahlreiche Pflanzen – was sich auf unsere Ernährungssicherheit auswirkt. Ein weiteres Beispiel: Funktionierende Ökosysteme versorgen uns mit sauberem Wasser und reiner Luft, unter anderem indem Pflanzen Schadstoffe aus der Luft filtern. Auch davon sind wir sehr abhängig. Wissenschaftler*innen sprechen davon, dass wir mitten im sechsten großen Massenaussterben der Erdgeschichte stecken. Auch in Deutschland sieht es nicht gut aus. Und hauptverantwortlich dafür sind wir Menschen. Wie wirkt sich eine abnehmende Biodiversität auf die Menschenrechte aus? Dass Biodiversität auch ein Menschenrechtsthema ist, zeigt ein Beispiel aus der Landwirtschaft: Kann sich eine Nutzpflanze nicht an veränderte klimatische Verhältnisse anpassen, muss auf eine widerstandsfähigere Art ausgewichen werden. Gibt es weniger widerstandsfähige Arten, können sich Ernteausfälle häufen. Dies kann sich negativ auf die Verwirklichung der Menschenrechte auswirken, etwa auf das Recht auf Nahrung oder das Recht auf Gesundheit. Eingriffe in funktionierende Ökosysteme können Gefahren wie Starkregen oder Brände verstärken und das Recht auf Leben, das Recht auf eine saubere Umwelt oder das Recht auf Wohnen gefährden. Studien zeigen, dass durch die abnehmende Biodiversität auch die Fähigkeit eines Ökosystems, Krankheiten zu regulieren, verlorengeht. In der Folge können sich Infektionskrankheiten leichter und häufiger ausbreiten, was ebenfalls das Recht auf Gesundheit beeinträchtigen kann. In welcher Form beschäftigt sich das Institut mit dem Thema Biodiversität? Das Institut hat eine Studie zu den Zusammenhängen zwischen Biodiversität und den Menschenrechten veröffentlicht. Diese Analyse soll anderen Nationalen Menschenrechtsinstitutionen und zivilgesellschaftlichen Organisationen einen ersten umfassenden Überblick über die rechtlichen Fragen geben, die sich hier stellen. Das Institut verfolgt auch weiterhin die politischen und rechtlichen Entwicklungen im Bereich Biodiversität und Menschenrechte. Zur Person Dr. Carolin Schlößer ist Volljuristin und seit 2023 wissenschaftliche Mitarbeiterin des Instituts. ZUM THEMA Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 36 – ZUM THEMA Kosten für Klimaschutz gerecht verteilen Um die Erderhitzung zu begrenzen, ist Klimaschutz dringend notwendig. Die nationale cO₂-BepreisungfürWärmeundVerkehristdafüreinzentralesInstrument.Esbraucht jedoch Maßnahmen, um die damit verbundenen finanziellen Härten für einkommensschwache Haushalte abzufedern. Die EU hat 2019 den sogenannten Green Deal auf den Weg gebracht, um klimaschädliche Emissionen zu reduzieren. Bis 2050 sollen die Treib hausemissio nen auf null sinken, bis 2030 um mindestens 55 Prozent reduziert werden. Letzteres ist zugleich das für die EU und für Deutschland maßgebliche Ziel im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens, zu dem sie sich verpflichten haben. Deutschland hat sich mit seinem Klimaschutzgesetz noch ehrgeizigere Ziele gesetzt. Alle Klimaschutzmaßnahmen sollen zudem gerecht und inklusiv aus gestaltet werden. Der Preis für Klimaschutz DienationalecO₂-Bepreisunggehörtzuden wichtigsten Instrumenten, um den Ausstoß klimaschädlicher Emissionen in den Bereichen Wärme und Verkehr zu verringern. Unternehmen, die mit fossilen Brennstoffen handeln, müssen Emissionsrechte erwerben – 2025 zu einem festgesetzten Preis von 55EuroproausgeschiedenerTonnecO₂.DerPreis wird künftig weiter steigen. Der Anreiz, weniger fossile Energie zu nutzen, wird dadurch größer. Allerdings steigen auch die finanziellen Belastungen der Verbraucher*innen, denn die Unternehmen geben die Kosten weiter. „Laut Umweltbundesamt werdendiehohencO₂-Kostenohneflankierende Maßnahmen langfristig selbst Haushalte mit mittleren Einkommen stark belasten“, sagt Nina Eschke, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Instituts. Derzeit führt die EU-Grundrechteagentur (FRA) ein Forschungsprojekt durch zu den sozialen und grundrechtlichen Herausforderungen von klimapolitischen Maßnahmen sowie zu Lösungsansätzen. Zehn europäische Länder beteiligen sich daran. Für Deutschland führte das Institut 2024 eine UntersuchungzurcO₂-BepreisungindenBereichen Wärme und Verkehr durch. Im Fokus standen dabei die Themen Energieeffizienz und Energiearmut. Finanzielle Belastungen abfedern DiecO₂-Bepreisungbetrifftalle,diefossile Brennstoffe verbrauchen. Die jeweilige Belastung hängt von vielen Faktoren ab: vom Einkommen, vom Wohnort, ob man zur Miete oder im Eigenheim wohnt oder ob man sich energieeffizientere Alternativen, etwa bei der Heizung oder Mobilität, leisten kann. Einkommensschwache Haushalte müssen einen großen Anteil ihres Budgets für steigende Energiekosten ausgeben. Sie haben oft wenig Möglichkeiten, diese Belastung zu reduzieren oder für mehr Energieeffizienz zu sorgen – Mieter*innen können beispielsweise nicht beeinflussen, ob ihr Wohnhaus gut gedämmt ist oder effizient beheizt wird. Wer auf dem Land wohnt, hat häufig keine Alternative zum Auto, Elektroautos sind teuer und die Lade-Infrastruktur noch lückenhaft. Sozialen Ausgleich schaffen „Aus menschenrechtlicher Sicht sind Klimaschutzinstrumente sinnvoll und geboten, die auch einen sozialenAusgleichschaffenunddiecO₂-Kosten zu kompensieren helfen“, meint Eschke. Solche Maßnahmen sind etwa ein Klimageld oder das Deutsch landticket, das den Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr fördern soll. Ebenfalls nötig sind Maßnahmen, die Menschen beim Umstieg auf erneuerbare Energien und der Steigerung ihrer Energie effizienz unterstützen, etwa sozial gestaffelte Förderprogramme für die energetische Gebäude sanierung. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 37 – Raymond Gurême * 1925 in Bagneux (Hauts-De-Seine)/Frankreich Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 38 – Das Institut Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 39 –__________________________________________________________________________________________ Auftrag und Aufgaben Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands (§ 1 DIMR -Gesetz). Es setzt sich dafür ein, dass Deutschland die Menschenrechte im In- und Ausland einhält, fördert und schützt. Als Kompetenzzentrum für die innerstaatliche Umsetzung der Menschenrechte berät es Politik und Zivilgesellschaft, informiert über Menschenrechte, stärkt Menschenrechtsbildung und bringt die menschenrechtliche Perspektive in politische und gesell schaft liche Debatten ein. Das Institut begleitet und überwacht zudem die Umsetzung der UN - Behindertenrechtskonvention, der UN- Kinderrechtskonvention sowie der Konventionen des Europarats zu Menschenhandel und zu Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Deutschland. Hierfür hat es entsprechende Monitoring - und Berichterstattungsstellen eingerichtet. Forschen und beraten Das Institut forscht interdisziplinär und anwendungsorientiert zu menschenrechtlichen Fragen und beobachtet die Menschenrechtssituation in Deutschland. Es berät die Politik in Bund, Ländern und auf kommunaler Ebene sowie Justiz, Anwaltschaft, Wirtschaft und zivilgesellschaftliche Organisationen bei der Umsetzung der internationalen Menschenrechtsabkommen. Es berichtet dem Deutschen Bundestag und verfasst Stellungnahmen für nationale und internationale Gerichte wie auch für internationale Menschenrechtsgremien. Es unterstützt Bildungsakteure bei der Verankerung von Menschenrechten in der Aus- und Fortbildung für menschenrechtssensible Berufe sowie bei der Ausgestaltung der schulischen und außerschulischen Menschenrechtsbildung. Das Institut versteht sich als Forum für den Austausch zwischen Staat, Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Praxis und nationalen wie internationalen Akteuren. Informieren und dokumentieren Eine wichtige Aufgabe Nationaler Menschenrechtsinstitutionen ist es, über die Menschenrechtslage im eigenen Land zu informieren. Das „Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte“ (DIMR- Gesetz) sieht deshalb vor, dass das Institut dem Deutschen Bundestag jährlich über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland berichtet sowie einen Tätigkeitsbericht vorlegt. Darüber hinaus stellt die öffentliche Institutsbibliothek Forschungsliteratur und Zeitschriften zu Menschenrechten zur Verfügung. Sie besitzt den in Deutschland größten Bestand an Materialien zur Menschenrechtsbildung. Mit zahlreichen Web- und Social -Media- Angeboten informiert das Institut über Menschenrechtsthemen und dokumentiert die wichtigsten Menschenrechtsverträge und Berichte über deren Umsetzung in Deutschland. Politisch unabhängig Das Institut ist nur den Menschenrechten verpflichtet und politisch unabhängig. Als Nationale Menschenrechtsinstitution arbeitet es auf Grundlage der „Pariser Prinzipien“ der Vereinten Nationen. Seit 2015 regelt das DIMR- Gesetz die Rechtsstellung, Aufgaben und Finanzierung des Instituts. Das Institut ist als gemeinnütziger Verein organisiert und wird vom Deutschen Bundestag sowie – für einzelne Projekte – aus Drittmitteln finanziert. Nationale Menschenrechtsinstitutionen In rund 120 Staaten gibt es Nationale Menschenrechtsinstitutionen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte. Sie arbeiten auf Grundlage der Pariser Prinzipien. Die Vereinten Nationen proklamierten diese Prinzipien 1993 als internationalen Standard für die Rolle und Arbeitsweise Nationaler Menschenrechtsinstitutionen. Ein wichtiges Prinzip ist die Unabhängigkeit der Institution. Das Deutsche Institut für Menschenrechte erfüllt diesen Standard voll und ist daher mit dem „A -Status“ anerkannt (letzte Re- Akkreditierung 2023). Nur Menschenrechtsinstitutionen mit diesem Status haben Rede- und Mitwirkungsrechte in UN-Gremien, etwa beim UN -Menschenrechtsrat in Genf. Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 40 – Monitoring- und Berichterstattungsstellen des Instituts Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechts konvention 2009 hat Deutschland die UN- Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sowie ihr Fakultativprotokoll ratifiziert. Artikel 33 Absatz 2 der UN -Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten zur Einrichtung einer unabhängigen Monitoring -Stelle, die die Umsetzung der Konvention kritisch begleitet. Mit dieser Aufgabe wurde das Institut 2009 betraut und hat hierfür die Monitoring -Stelle UN- Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Aufgabe der Monitoring- Stelle ist es, die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und die Umsetzung der Konvention zu begleiten und zu überwachen. Sie forscht zur Verwirklichung der Konvention in Deutschland und berät die Politik in Bund, Ländern und Kommunen sowie die Justiz, Wissenschaft und Zivilgesellschaft bei der Auslegung und Umsetzung der Konvention. Die Monitoring-Stelle arbeitet eng mit staatlichen und nichtstaatlichen Stellen zusammen. Sie tauscht sich mit den Nationalen Menschenrechtsinstitutionen anderer Länder aus und informiert den UN -Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen über die Umsetzung der Konvention in Deutschland. Inklusion voranbringen: Empfehlungen zur Umsetzung der UN-BRK Im März 2024 jährte sich das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland zum 15. Mal. Aus diesem Anlass forderte die Moni toring-Stelle des Instituts eine größere Entschlossenheit von Politik, Verwaltung und den Anbietern sozialer Dienstleistungen bei der Umsetzung der UN-BRK. Sie kritisierte, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen in den vergangenen 15 Jahren zwar deutlicher ins öffentliche Bewusstsein gerückt seien, es aber keinen grundlegenden Wandel hin zu einer inklusiven Gesellschaft gegeben habe. Auch die Vereinten Nationen zeigen sich besorgt, dass ein Leben außerhalb von Sonderstrukturen für viele Menschen immer noch nicht vorgesehen ist, und fordern Deutschland mit Nachdruck zum Aufbau von inklusiven Strukturen und zur Sicherung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen auf. Doch was bedeutet das konkret für Bund, Länder und Kommunen? Wie kann eine inklusive Gesellschaft entstehen, wenn Sondersysteme wie Förderschulen, Wohneinrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen in Deutschland weit verbreitet sind? Gemeinsam mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen veröffentlichte das Institut 2024 Empfehlungen zur Umsetzung der UN-BRK. Sie sind das Ergebnis einer Konferenz mit rund 800 Teilnehmenden aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft aus ganz Deutschland im Februar 2024 in Berlin. Anlass für die Konferenz war die zweite Staatenprüfung Deutschlands durch die Vereinten Nationen in Genf im August 2023. Dabei hatte der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Umsetzung der UN-BRK durch Bund und Länder in Deutschland stark kritisiert. Auch auf Länderebene wurde 2024 intensiv über die Schlussfolgerungen aus der Staatenprüfung debattiert. Im Rahmen seines Ländermonitorings traf sich das Institut mit Politiker*innen, Verbänden und Selbstorganisationen auf Landesebene, etwa in Berlin und dem Saarland, um eine bessere Umsetzung der UN-BRK voranzutreiben. ZUM THEMA Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 41 – Monitoring-Stelle UN-Kinderrechts konvention Deutschland hat die UN -Kinderrechtskonvention (UN- KRK) und ihre Fakultativprotokolle 1992 ratifiziert und sich zur Einhaltung der Kinderrechte verpflichtet. 2015 wurde das Institut damit betraut, die Umsetzung der UN -KRK in Deutschland zu fördern, zu begleiten und zu überwachen und hat hierfür die Monitoring- Stelle UN -Kinderrechtskonvention eingerichtet. Die Monitoring -Stelle trägt dazu bei, die Kinderrechte bekannter zu machen und mahnt bei Bedarf die Einhaltung der UN -Konvention an. Forschungsbasiert berät sie die Politik in Bund, Ländern und Kommunen sowie Justiz, Wissenschaft und Zivilgesellschaft bei der Auslegung und kindgerechten Umsetzung der UN- KRK. Sie tauscht sich mit den Nationalen Menschenrechtsinstitutionen anderer Länder aus und informiert den UN- Kinderrechtsausschuss über die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland. Die Monitoring- Stelle arbeitet eng mit der Zivilgesellschaft, mit staatlichen Stellen und Forschungsinstituten zusammen. Und mit Kindern und Jugendlichen, denn Partizipation im Sinne von Artikel 12 der UN- KRK ist Grundlage ihrer Arbeit. Kinder und Jugendliche in Kommunen stärker beteiligen Kinder, die den Bau eines neuen Spielplatzes mitgestalten oder Jugendliche, die an der Planung einer verkehrsberuhigten Zone mitwirken: Kinder- und Jugendbeteiligung ist vielfältig – und eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Denn Kinderrechte, etwa das Recht auf Partizipation, sind Verpflichtung Deutschlands als Vertragsstaat der UN-KRK und daher auch bindend für Länder und Kommunen. Allerdings hapert es häufig an der Umsetzung der Rechte in die Praxis. Um Kommunen hierbei zu unterstützen, richtet das Institut zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinderinteressen e.V. die mehrjährige Veranstaltungsreihe „Kinderrechte kommunal“ aus. Ziel ist es, kommunalen Behörden und Institutionen Hilfestellungen bei der Umsetzung der UN-KRK zu geben. Ende Oktober 2024 fand deshalb eine Fachtagung in Frankfurt am Main statt, an der über 60 Fachkräfte, Politiker*innen und Expert*innen aus ganz Deutschland teilnahmen. Im Mittelpunkt der zweitägigen Veranstaltung stand die Frage, wie der Einfluss und die Wirksamkeit von Kinder- und Jugendbeteiligung auf kommunaler Ebene gesichert werden können. Zentral dabei: Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention. Dieser Artikel hat in Deutschland den gleichen Rang wie ein Bundesgesetz und sichert Kindern und Jugendlichen das Recht, in allen sie berührenden Angelegenheiten ihre Meinung frei zu äußern, und gewährleistet deren angemessene Berücksichtigung. Die Teilnehmenden verständigten sich über funktionierende Ansätze der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und tauschten sich über Vorschläge zur Kommunikation mit Pädagog*innen, Politiker*innen und Eltern sowie zur Erstellung von Verwaltungsleitfäden und Stellenprofilen für kommunale Kinder- und Jugendbeauftragte aus. ZUM THEMA Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 42 – Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt Die Istanbul -Konvention (Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) ist in Europa der bisher umfassendste Menschenrechtsvertrag gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Sie ist seit dem 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft. Das Institut wurde 2022 von der Bundesregierung mit der unabhängigen Berichterstattung zur Umsetzung dieser menschenrechtlichen Vorgaben betraut und hat hierfür die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es, die Umsetzung der Istanbul- Konvention in Deutschland zu beobachten und zu begleiten. Die Berichterstattungsstelle sammelt und analysiert Daten, um Trends und Entwicklungen im Bereich geschlechtsspezifischer Gewalt aufzuzeigen. Sie beobachtet die Gesetzgebung und Rechtsprechung und unterstützt Entscheidungsträger*innen in Politik und Verwaltung auf Bundes- und Landesebene. Sie tauscht sich intensiv mit Verbänden und Beratungsstellen aus und gibt Empfehlungen an staatliche wie nichtstaatliche Akteure für einen besseren Schutz der Betroffenen. Die Berichterstattungsstelle rückt jedes Jahr ein Thema in den Fokus, um das Bewusstsein für geschlechtsspezifische Gewalt zu schärfen und den fachlichen Diskurs in Politik und Gesellschaft anzustoßen. Jahresthema 2024 war der Schutz und die Unterstützung für Frauen, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. ZUM THEMA Erster „Monitor Gewalt gegen Frauen“ veröffentlicht Bund, Länder und Kommunen sind verpflichtet, Gewalt gegen Frauen zu verhindern, sie vor Gewalt zu schützen und Täter wirksam strafrechtlich zu verfolgen. Das folgt aus der Istanbul- Konvention, das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Wie es um die Umsetzung der Istanbul- Konvention in Deutschland tatsächlich bestellt ist, hat das Institut 2024 umfassend analysiert: Im Dezember 2024 veröffentlichte die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Instituts erstmals ihren „Monitor Gewalt gegen Frauen.“ Der Bericht gibt einen Überblick über verschiedene Formen geschlechtsspezifischer Gewalt und ihr Ausmaß in Deutschland, rückt ausgewählte Themenfelder in den Fokus und richtet Empfehlungen an Politik und Gesetzgebung, wie die Umsetzung der Konvention weiter verbessert werden kann. Der Monitor wertet Daten und Informationen aus allen 16 Bundesländern aus: Polizeistatistiken sowie Daten von Bundesministerien, Behörden und Fachverbänden. Er nimmt die Jahre 2020 bis 2022 in den Blick und berücksichtigt – sofern verfügbar – auch aktuellere Daten. Die untersuchten Themen reichen von Prävention, Schutz- und Beratung über Gewaltschutz, Umgangs- und Sorgerecht, Asyl und Migration bis hin zu digitaler Gewalt. Die Bilanz: In Deutschland fehlen nicht nur wichtige gesetzliche Regelungen und flächendeckende verbindliche Standards, sondern auch die nötigen Ressourcen, um das Recht aller Frauen und Mädchen auf ein gewaltfreies Leben umzusetzen. Der „Monitor Gewalt gegen Frauen“ richtet sich an Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und die interessierte Öffentlichkeit. www.dimr.de/monitor-gewalt-gegen-frauen.de Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 43 – Berichterstattungsstelle Menschenhandel Deutschland ist durch die Vorgaben der Europaratskonvention gegen Menschenhandel und der EU-Menschenhandelsrichtlinie rechtlich verpflichtet, Menschenhandel zu bekämpfen und Betroffene zu unterstützen und zu schützen. Das Institut wurde 2022 von der Bundesregierung mit der unabhängigen Berichterstattung zur Umsetzung dieser menschenrechtlichen Vorgaben betraut. Hierfür hat es die Berichterstattungsstelle Menschenhandel eingerichtet. Aufgabe der Berichterstattungsstelle ist ein daten- und evidenzbasiertes Menschenrechtsmonitoring sowie die Beobachtung von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Auf dieser Grundlage erarbeitet sie praxisorientierte Handlungsempfehlungen für Politik und Verwaltung, damit Maßnahmen und Programme zur Prävention und Bekämpfung von Menschenhandel effektiv gestaltet werden können. Die Berichterstattungsstelle arbeitet eng mit der Zivilgesellschaft zusammen und fördert den öffentlichen Diskurs zum Thema Menschenhandel. Der Schutz und die Unterstützung der Betroffenen stehen im Vordergrund ihrer Arbeit. Die Berichterstattungsstelle rückt jedes Jahr ein Thema in den Fokus, um das Bewusstsein für Menschenhandel zu schärfen und den fachlichen Diskurs in Politik und Gesellschaft anzustoßen. Das Jahresthema 2024 war Arbeitsausbeutung. ZUM THEMA Erster „Monitor Menschenhandel“ veröffentlicht Ob auf dem Bau, in der Prostitution oder in der Landwirtschaft – Menschenhandel hat viele Gesichter und findet in Deutschland täglich statt. Die Betroffenen werden oft unter falschen Versprechungen angeworben, erhalten wenig oder gar keinen Lohn, arbeiten weit über das gesetzlich zulässige Maß hinaus und sind häufig physischer und psychischer Gewalt ausgesetzt. Hinzu kommen schlechte Wohnverhältnisse und der Zwang, das Arbeitsverhältnis nicht verlassen zu können. Bislang gibt es kein einheitliches Verfahren, um Fälle von Menschenhandel systematisch zu erkennen und den Betroffenen den Zugang zu ihren Rechten zu ermöglichen. Auch fehlt eine bundesweit einheitliche Daten er fassung, die das Ausmaß von Menschenhandel umfassend abbildet. Die Veröffentlichung des ersten „Monitor Menschenhandel“ im Oktober 2024 setzt genau hier an: Der Bericht soll als Instrument dienen, um Fortschritte bei der Bekämpfung von Menschenhandel und beim Schutz der Betroffenen sichtbar zu machen und weitere Maßnahmen anzustoßen. Der Bericht beleuchtet im Wesentlichen den Zeitraum von 2020 bis 2022 und untersucht, mit welchen Maßnahmen Bund und Länder ihren menschen- und europarechtlichen Verpflichtungen nachkommen wollen. Grundlage des Berichts sind Daten von Bundes- und Landesbehörden sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen, die das Institut erstmals in diesem Umfang zusammengetragen und ausgewertet hat. Mit jährlichen Schwerpunktthemen legt die Berichterstattungsstelle einen Fokus auf die Bereiche Nationaler Verweisungsmechanismus und Arbeitsausbeutung. Darüber hinaus enthält der Bericht konkrete Handlungsempfehlungen, etwa zur Prävention und Identifizierung von Menschenhandel sowie zur Unterstützung der Betroffenen. Er beleuchtet Fragen des Aufenthaltsrechts, den Zugang zu Entschädigungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation der Opfer. Der „Monitor Menschenhandel“ richtet sich an Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wissenschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit. www.dimr.de/monitor-menschenhandel.de Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 44 – Ilse Alexander * 1929 in Wien/Österreich Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 45 – Menschenrechtsforschung Erfüllt Deutschland seine menschenrechtlichen Verpflichtungen? Diese Frage leitet die menschenrechtliche Forschung des Instituts. Die universellen Menschenrechte, die in internationalen Menschenrechtsverträgen und im Grundgesetz verankert sind, bilden dabei den Ausgangspunkt. Forschungs fragen sind beispielsweise: Berücksichtigt die Gesetzgebung die menschenrechtlichen Vorgaben angemessen? Handeln Bundes- und Landesregierungen, Behörden und andere staatliche Akteure im Sinne der menschenrechtlichen Vorgaben? Kommen Menschen in Deutschland zu ihrem Recht und wissen sie über ihre Menschenrechte Bescheid? Unabhängig – interdisziplinär – partizipativ Die wissenschaftliche Arbeit des Instituts bildet eine wichtige Grundlage für seine Politikberatung und Menschenrechtsbildung. In Forschungsprojekten werden ausgewählte Fragen vertieft behandelt. Die Ergebnisse der Forschung fließen in die Beratungs- und Bildungsarbeit ein und stärken menschenrechtliche Perspektiven in Fachdebatten unterschiedlicher Disziplinen. Das Institut wählt seine Forschungsthemen unabhängig aus, seine Forschung erfolgt ergebnisoffen. Es verfügt über Expertise in unterschiedlichen Disziplinen, insbesondere in den Rechts-, Sozial-, Erziehungs- und Wirtschaftswissenschaften. Dabei forscht das Institut interdisziplinär und intersektional. Eine abteilungsübergreifende Forschungskoordination, regelmäßige Inhouse-Schulungen, fächerübergreifende Austauschformate, Peer-Review- Verfahren und die Beachtung von Richtlinien zu Leitlinie für ethische und menschenrechtlich basierte Forschung Im Herbst 2024 veröffentlichte das Institut seine Leitlinie für Forschungsaktivitäten. Die „Leitlinie guter wissenschaftlicher Praxis“ definiert Standards für wissenschaftliches Arbeiten und ist für alle Forschenden verbindlich, die für das DIMR tätig sind – sowohl für die rund 65 wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen des Instituts als auch für Kooperationspartner und externe Personen, die im Auftrag des DIMR einer Forschungstätigkeit nachgehen. Die zwölfseitige Leitlinie folgt den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft, wobei sie sich auf die anwendungsbezogene Forschung in Themenfeldern mit menschenrechtlichen Fragestellungen konzentriert. Forschende, die nach der Leitlinie arbeiten, sind sich möglicher ethischer Probleme in der wissenschaftlichen Arbeit bewusst und berücksichtigen die Regeln des Datenschutzes. Zudem verpflichten sie sich, im gesamten Forschungsprozess die Menschenrechte zu beachten. Hierzu gehört unter anderem, Daten im Hinblick auf menschenrechtlich verbotene Diskriminierungskategorien aufzuschlüsseln, Transparenz in Bezug auf das Forschungsvorhaben herzustellen und den Kinderschutz zu berücksichtigen. Die Leitlinie regelt auch den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten. Besteht zum Beispiel ein Verdacht auf Plagiarismus oder Ideendiebstahl oder wurden Forschungsdaten unberechtigterweise weitergegeben, prüft ein Ombudsteam aus drei Personen (zwei interne, eine externe), ob tatsächlich hinreichende Anhaltspunkte für ein wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegen. Erhärtet sich der Verdacht, wird die betroffene Person aufgefordert, fehlerhafte Daten zu berichtigen beziehungsweise ihre Publikation zurückzuziehen. Darüber hinaus kann dies auch zu arbeits- oder zivilrechtlichen Konsequenzen führen. Die Ombudspersonen fungieren auch als Ansprechpartner*innen bei Fragen zu guter wissenschaftlicher Praxis und stehen im gesamten Forschungsprozess beratend zur Seite. www.dimr.de/im-fokus/forschung-am-dimr- istden-menschenrechten-verpflichtet Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 46 – guter wissenschaftlicher Praxis sichern die Qualität der menschenrechtlichen Forschung. Kinderschutzrichtlinie für Forschung Das Institut entwickelte 2022 zudem eine Kinderschutzrichtlinie für seine Arbeit, die auch Vorgaben für Forschungsvorhaben mit Kindern und Jugendlichen enthält. Sie ist eine der ersten in Deutschland, die spezifisch auf Forschungsprozesse eingeht. Kinder und Jugendliche bringen ihre Perspektive in Forschungsprojekte ein. Sie schildern ihre Erfahrungen in Fragebögen, Interviews oder mit Fotos und Zeichnungen und wirken in Beiräten mit. Im Forschungsprozess sollen Kinder und Jugendliche nach den Vorgaben der Kinderschutzrichtlinie des Instituts geschützt werden. Durch den Austausch mit Selbstvertretungen, Verbänden und Fachkreisen bezieht das Institut Erfahrungen und Wissen von Menschen, um deren Rechte es geht, in die Forschung ein. Das Institut hat in seinen Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis Standards für die wissenschaftliche Arbeit festgelegt. Sie basieren auf den Vorgaben der Deutschen Forschungsgemeinschaft und definieren Kriterien menschenrechtsbasierter Forschung. Ausgewählte Forschungsprojekte Kindgerechte Justiz in der strafgerichtlichen Praxis (2023–2024) In Gerichtsverfahren müssen die Rechte von Kindern und Jugendlichen geachtet und geschützt werden. Zu diesem Thema kooperiert das Institut schon seit mehreren Jahren mit dem Deutschen Kinderhilfswerk. Zuletzt beschäftigten sich die Kooperationspartner mit der Frage, wie kindgerecht strafgerichtliche Verfahren in Deutschland gestaltet sind, insbesondere für Kinder und Jugendliche, die als Zeug*innen oder Verletzte beteiligt sind. Grundlage der Untersuchung war der Praxisleitfaden des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, der sich auf die UN-Kinderrechtskonvention sowie die Leitlinien des Europarats für eine kindgerechte Justiz stützt. Dazu veröffentlichte das Institut eine Analyse auf der Grundlage einer Umfrage an die Justizverwaltungen aller Bundesländer. Dabei wurde zum Beispiel der Frage nachgegangen, ob die Behörden kindgerechtes Informationsmaterial oder die technische Ausstattung für Videovernehmungen bereitstellen. Ziel war es, praktische Erfahrungen, Hindernisse und gelungene Beispiele kindgerechter Justiz zu erfassen. Wirksame Beteiligung beim Risikomanagement (2023–2025) Seit Januar 2023 verpflichtet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz deutsche Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten einzuhalten. Zu diesem Zweck müssen sie ein Risikomanagement einrichten, an dem die von ihren Aktivitäten betroffenen Menschen beteiligt werden. Zwar bringen sich Unternehmen, Zivilgesellschaft und Rechteinhaber*innen weltweit schon lange vor dem Inkrafttreten des deutschen Gesetzes in Beteiligungsverfahren ein, jedoch wurden diese Formate meist aus Sicht der Unternehmen entwickelt. Das Institut strebt an, auf der Grundlage der Erfahrungen von Betroffenen, Kriterien für wirksame Beteiligung zu entwickeln und die damit zusammenhängenden unbestimmten Rechtsbegriffe menschenrechtsfundiert zu definieren. Dazu identifizierte das Institut Partnerorganisationen im Globalen Süden und führte gemeinsam mit ihnen Interviews und Workshops mit Betroffenen und Fachkräften in Südamerika (Brasilien, Kolumbien und Peru) und Uganda durch. Erste Ergebnisse sollen Ende 2025 vorliegen. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 47 – Finanzierung Die Forschungsvorhaben finanziert das Institut durch die institutionelle Förderung des Deutschen Bundestages. Ergänzend wirbt es gezielt Forschungs gelder aus öffentlicher Hand sowie von privaten Stiftungen ein, die thematisch in die menschenrechtliche Forschungsagenda des Instituts passen. ZUM THEMA Ausgewählte Forschungsprojekte Identitätsklärung (2024–2025) Der Zugang zu einer anerkannten Identität ist ein Menschenrecht und eine wichtige Voraussetzung für die Wahrnehmung weiterer Rechte. Dennoch gelingt es vielen Menschen in Deutschland nicht, ihre Identität ausreichend nachzuweisen. Das Institut analysierte, welche Grund- und Menschenrechte betroffen sind, wenn eine Identität ungeklärt bleibt, und welche rechtlichen Anforderungen bei der Identitätsklärung zu erfüllen sind. Wie Identitätsklärung in der Praxis verläuft, wurde exemplarisch durch Interviews mit Vertreter*innen von Behörden und Beratungsstellen untersucht. Die Untersuchung zeigt, dass rechtliche und praktische Hindernisse vielen Menschen die Klärung ihrer Identität erschweren. Daraus ergibt sich ein politischer Handlungsbedarf für Bund und Länder. Empfohlen wird unter anderem die Einführung einer gesetzlichen Härtefallregelung bei erfolgloser Mitwirkung sowie verbindliche Verwaltungsvorgaben darüber, welche Dokumente akzeptiert und wie die Zumutbarkeit von Mitwirkungspflichten beurteilt werden sollen. Gesundheitssystem und Rassismus (2024–2025) Das Forschungsprojekt untersucht rassistische Diskriminierung im deutschen Gesundheitswesen mit dem Ziel, die Auswirkungen von Rassismus auf die Gesundheitsversorgung zu ermitteln. Im Zentrum steht die Frage, wie rassismusbe - troffene Mitarbeiter*innen in Krankenhäusern rassistische Diskriminierung erleben, und zwar sowohl ihnen selbst gegenüber als auch gegenüber Patient*innen. Hierfür wird eine qualitative Daten erhebung durchgeführt. Neben den Auswirkungen von Rassismus auf das Personal wird untersucht, ob Rassismus auch Einfluss auf die Qualität der Versorgung hat. Dabei werden Faktoren wie Arbeitsorganisation, Hierarchien und das Arbeitsklima im Gesundheitswesen berücksichtigt. Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 48 – Walter Frankenstein * 1924 in Zlotów/Polen Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 49 – Weltweit vernetzt Als die Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands arbeitet das Institut eng mit den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen, des Europarats und der Europäischen Union zusammen. Es versteht sich als Mittler zwischen nationaler und internationaler Ebene: Internationalen Menschenrechtsgremien berichtet das Institut regelmäßig über die Menschenrechtssituation in Deutschland. Gleichzeitig bringt es seine Erfahrungen bei der Verwirklichung der Menschenrechte in Deutschland in die Weiterentwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzes ein. Die Entwicklungen auf internationaler Ebene speist es wiederum in die hiesigen rechtlichen und politischen Debatten ein. Auf UN-Ebene aktiv Prüfverfahren Eine der Aufgabe der UN-Menschenrechtsgremien ist es, die Umsetzung der Menschenrechte in den Vertragsstaaten zu überwachen, beispielsweise im Rahmen von Staatenberichtsverfahren. Das Institut beteiligt sich regelmäßig an den Staatenprüfungen Deutschlands, unter anderem mit Parallelberichten über die Menschenrechtssituation in Deutschland. Im Rahmen des Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahrens (Universal Periodic Review) des UN-Menschenrechtsrats erläuterte die Bundesregierung im März 2024, welche der Empfehlungen des Menschenrechtsrats aus der vierten turnusmäßigen Überprüfung Deutschlands im November 2023 sie annimmt. Das Institut nutzte sein Rederecht vor dem UN-Menschenrechtsrat, um fünf Themen hervorzuheben: Rassismusbekämpfung, Stärkung des Schutz- und Unterstützungssystems bei Gewalt gegen Frauen, inklusive Bildung, Armutsbekämpfung, Menschenrechte Geflüchteter. Zudem forderte es die Bundesregierung dazu auf, einen Umsetzungsplan mit konkreten Maßnahmen vorzulegen. Unterstützung von UN-Menschenrechtsgremien UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Committee on Economic, Social and Cultural Rights): Der UN-Ausschuss überwacht die Umsetzung des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966. Alle Mitglieder der Vertragsausschüsse arbeiten ehrenamtlich und ohne persönliche Unterstützung durch das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte. Seit 2017 ist der Stellvertretende Institutsdirektor Michael Windfuhr deutsches Mitglied im Ausschuss. Er wurde im April 2024 für eine weitere Amtszeit gewählt und war im Herbst für eine Reihe von Staatenberichtsverfahren zuständig. Das Institut unterstützt seine Arbeit mit fachlicher Expertise, beispielsweise mit Hintergrundrecherchen für Staatenberichtsverfahren, bei Stellungnahmen zur Auslegung des UN-Sozialpakts, bei der Bearbeitung von Individualbeschwerden oder bei der Bearbeitung rechtlicher Fragestellungen im Kontext der Erstellung von „Allgemeinen Bemerkungen“, 2024 etwa zum Verhältnis von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten und nachhaltiger Entwicklung. Finanziert wird diese Unterstützung durch das Auswärtige Amt. UN-Ausschuss gegen das gewaltsame Verschwin denlassen (Committee on Enforced Disappearances): Der UN-Ausschuss gegen das gewaltsame Verschwindenlassen überprüft die Umsetzung der Internationalen Konvention zum Schutz aller Personen vor dem gewaltsamen Verschwindenlassen, die am 23. Dezember 2010 in Kraft getreten ist. Das Institut unterstützt seit 2019 die Arbeit des deutschen Mitglieds im Ausschuss gegen das gewaltsame Verschwindenlassen, Barbara Lochbihler, mit fach licher Expertise. Dazu gehören Hintergrundrecherchen zu Ländersituationen oder rechtlichen Fragestellungen, die konzeptionelle Entwicklung von Maßnahmen für weitere Ratifikationen der Konvention gegen das Verschwindenlassen oder die öffentlichkeitswirksame Aufarbeitung der Ausschussarbeit. Finanziert wird diese Unterstützung durch das Auswärtige Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 50 – Amt. Zusammen mit der UN-Arbeitsgruppe zum gewaltsamen Verschwindenlassen (Working Group on Arbitrary Detention) bereitete der Ausschuss 2024 unter anderem den Weltkongress zum Verschwindenlassen im Januar 2025 vor. Unabhängige Expertin der Vereinten Nationen für die Rechte ältere Menschen (Independent Expert on the enjoyment of all human rights by older persons): Seit 2020 ist die Institutsexpertin zudenRechtenÄlterer,claudiaMahler, Unabhängige Expertin der Vereinten Nationen für die Rechte älterer Menschen. Im Rahmen dieser ehrenamtlichen Tätigkeit untersucht sie die Menschenrechtssituation älterer Menschen weltweit. Seit Mai 2021 unterstützt das Institut die Tätigkeit der Unabhängigen Expertin mit wissenschaftlicher Expertise. Finanziert wird diese Unterstützung durch das Auswärtige Amt. Weitere Unterstützung erhält die Unabhän gige Expertin durch das österreichische Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten sowie das Österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsu mentenschutz. 2024 besuchte Mahler Peru und stellte ihren Bericht zu „Legal capacity and informed consent“ beim Menschenrechtsrat in Genf und ihren Bericht zu „Future generations of older persons“ bei der Generalversammlung in New York vor. Ihr Bericht zu den Rechten älterer Menschen im Zusammenhang mit durch den Klimawandel verursachten Katstrophen wurde ins Deutsche übersetzt und veröffentlicht. UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung (Special Rapporteur on the right to food) Seit Februar 2024 unterstützt das Institut das Mandat des UN-Sonderberichterstatters für das Recht auf Nahrung mit wissenschaftlicher Recherche, gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Im Herbst erschien sein jähr licher Bericht, der sich mit dem Zusammenhang zwischen Aushungern und dem Recht auf Nahrung vor allem im Kontext Palästina beschäftigt. ZUM THEMA Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 51 – Zusammenarbeit mit Nationalen Menschenrechtsinstitutionen Nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) sind global wie regional vernetzt. Die Globale Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (GANHRI) vertritt die Interessen von rund 120 Nationalen Menschenrechtsinstitutionen weltweit, koordiniert Arbeitsgruppen zu Menschenrechtsthemen mit globaler Bedeutung, überwacht die Einhaltung der „Pariser Prinzipien“ der Vereinten Nationen, dem Regelwerk für NMRI, und setzt sich dafür ein, dass NMRI in allen mit Menschenrechtsfragen befassten Gremien der Vereinten Nationen Mitwirkungsrechte erhalten. Auf regionaler Ebene gibt es darüber hinaus Netzwerke in Afrika, Amerika, Europa sowie im Asien- Pazifik-Raum. Sie unterstützen die Einrichtung von NMRI in ihrer Region, organisieren Fortbildung und Austausch und erarbeiten gemeinsame Positionierungen in regionalen und globalen Menschenrechtsgremien. Globale Allianz der Nationalen Menschenrechts institutionen Das Institut ist seit März 2025 durch Institutsdirektorin Beate Rudolf im GANHRI-Vorstand und durch den Stellvertretenden Direktor Michael Windfuhr im GANHRI-Finanzkomitee vertreten. Seit September 2021 ist das Institut auch Mitglied in der GANHRI- Arbeitsgruppe zu „Klima“ (Climate Caucus). Ziel dieser Arbeitsgruppe ist es, die Zusammenarbeit von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen im Themenfeld zu fördern, dafür zu sorgen, dass Menschenrechte in nationale Klimaverpflichtungen, -politiken und -gesetze einfließen und die Berichterstattung über Menschenrechte und Klimawandel zu stärken. Das Institut nimmt regelmäßig an den Treffen des Climate Caucus teil. Das Institut arbeitet außerdem in der GANHRI- Arbeitsgruppe zu Wirtschaft und Menschenrechten mit und beteiligte sich 2024 an der Ausarbeitung eines GANHRI-Statements zur Europäischen Lieferkettenrichtlinie. Das Institut ist ebenfalls in der GANHRI-Arbeitsgruppe zu den Rechten älterer Menschen aktiv und beteiligt sich an der neu gegründeten GANHRI-Arbeitsgruppe zu den Rechten Indigener. 2024 nahm es auch an einem von GANHRI organisierten Side Event zur 57. Sitzung des Menschenrechtsrats zum Thema „Building inclusive Societies: The Role of NHRIs in Promoting, Protecting and Monitoring the Rights of Persons with Disabilities“ teil. Europäisches Netzwerk der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen Das Europäische Netzwerk der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (ENNHRI) hat 50 Mitglieder. Es meldet sich zu menschenrechtlichen Fragen auf der europäischen Ebene zu Wort. Als ENNHRI- Mitglied verfasst das Institut gemeinsam mit anderen NMRI Stellungnahmen, Berichte und Empfehlungen für europäische Akteure, etwa den Europarat oder die EU, die EU-Grundrechteagentur (FRA) oder die OSZE. Hierzu gehört beispielsweise ein jährlicher Bericht über die Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit in Europa. Zudem arbeitet es in verschiedenen ENNHRI-Arbeitsgruppen mit, beispielsweise zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten, zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen oder von älteren Menschen, zu den Themen Klimawandel, künstliche Intelligenz, Asyl und Migration oder Wirtschaft und Menschenrechte. Das Institut beteiligt sich auch an gemeinsamen Stellungnahmen in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Institutsdirektorin Beate Rudolf ist Mitglied im ENNHRI-Vorstand, der Stellvertretende Direktor Michael Windfuhr ist Mitglied im Finanzausschuss, der das ENNHRI-Sekretariat und den ENNHRI- Vorstand in Finanz- und Haushaltsfragen berät. ZUM THEMA Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 52 – ZUM THEMA Zusammenarbeit mit der EU-Grund rechteagentur Seit 2011 ist das Institut deutscher Forschungspartner der EU-Grundrechteagentur in Wien (European Union Agency for Fundamental Rights, FRA) und erstellt in ihrem Auftrag rechtswissenschaftliche und sozialwissenschaftliche Studien zur Menschenrechtslage in Deutschland, etwa zum Zugang zur Justiz, zum Datenschutz, zu Opferrechten im Strafverfahren oder zu Kinderrechten. Die Berichte des Instituts sind Grundlage für die Erstellung von vergleichenden Berichten, die das jeweilige Thema und seine Problematik EU-weit analysieren. Die FRA hat Forschungspartner in allen 27 EU- Mitgliedstaaten und den Beitrittskandidatenländern Albanien, Nordmazedonien und Serbien. Mit seinen Berichten will das Institut die Grundrechteagentur als wichtigen Akteur im präventiven regionalen Menschenrechtsschutz stärken und seine Kompetenzen im europäischen Grundrechtsschutz ausbauen. Ausgewählte FRA-Projekte Gewaltschutz von Menschen mit Behinderungen in Wohneinrichtungen Das Forschungsprojekt untersuchte den Schutz der Grund- und Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen, die in Gemeinschaftseinrichtungen leben. Es war Teil einer internationalen Studie der FRA in 30 Ländern. Das Projekt bestand aus einer Analyse der nationalen rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen für das Leben in stationären Einrichtungen und qualitativen Interviews mit Expert*innen und Bewohner*innen. Im Fokus standen die Themen Gewalt prävention, Beschwerdemechanismen, Monitoringsysteme und spezialisierte Unterstützungsdienste. Menschenrechtliche Auswirkungen des Einreise-/Ausreisesystems (EES) Das neue europäische Einreise-Ausreisesystem (EES) soll künftig die Daten von Drittstaatsangehörigen bei der Einreise in die EU automatisch registrieren. Ziel des Projekts war es, Daten zur Verfügung zu stellen, auf deren Grundlage Leitlinien und Unterstützungsmaterial für EU- Mitgliedstaaten und EU-Institutionen für die grundrechtskonforme Umsetzung des EES entwickelt werden können. Grundrechte und soziale Rechte im Rahmen des grünen Übergangs/Green Deals Im Rahmen des empirischen Forschungsprojekts wurden die sozioökonomischen Auswirkungen der2021inKraftgetretenennationalencO₂- Bepreisung für Wärme und Verkehr in Deutschland untersucht (siehe auch Seite 37). Dafür wurden Interviews mit verschiedenen Expert*innen geführt. Die Ergebnisse flossen in eine Handreichung für EU-Institutionen und ihre Mitgliedstaaten ein. Grundrechte-Bericht der FRA Für den Grundrechte-Bericht der FRA, der jährlich Entwicklungen und Defizite beim Schutz der Grund- und Menschenrechte in der EU beschreibt, lieferte das Institut Erkenntnisse zur Verwirklichung dieser Rechte in Deutschland zu. Zu den größten Herausforderungen zählen demnach die Bedrohung der Demokratie durch Desinformationen, Gewalt gegen Frauen, Diskriminierung und Rassismus, Rechtsverletzungen von Migrant*innen an den EU-Grenzen sowie neue Vorschriften zu digitalen Technologien. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 53 – Gloria Hollander Lyon * 1930 in Nagybereg/Tschechoslowakei Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 54 – Fakten Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 55 –__________________________________________________________________________________________ Jahresrechnung Einnahmen Institutionelle Zuwendungen des Bundes 5.427.000 € Einnahmen aus Drittmittelprojekten des Bundes 3.141.324 € Einnahmen aus Drittmittelprojekten der Länder 270.880 € Vermischte Einnahmen 1.914.196 € Gesamte Einnahmen 10.753.400 € Ausgaben Menschenrechtspolitik Inland/Europa 957.708 € Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Menschenrechtspolitik Inland/Europa 386.140 € Internationale Menschenrechtspolitik 598.957 € Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Internationale Menschenrechtspolitik 1.095.084 € Menschenrechtsbildung 401.083 € Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Menschenrechtsbildung 142.975 € Kommunikation 867.480 € Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Kommunikation 155.873 € Bibliothek 279.504 € Verwaltung (Gemeinkosten) 1.528.560 € Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Verwaltung 142.419 € Vorstand/Geschäftsführung 669.395 € Monitoring-Stelle Un-Behindertenrechtskonvention 518.430 € Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Monitoring-Stelle Un-Behindertenrechtskonvention 783.755 € Monitoring-Stelle Un-Kinderrechtskonvention 441.897 € Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Monitoring-Stelle Un-Kinderrechtskonvention 89.568 € Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt 93.232 € Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt 787.823 € Berichterstattungsstelle Menschenhandel 14.574 € Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Berichterstattungsstelle Menschenhandel 798.941 € Gesamtausgaben 10.753.400 € Ergebnis 2024 0 € Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 56 – Erläuterungen zur Jahresrechnung Das Deutsche Institut für Menschenrechte erhielt im Jahr 2024 als institutionelle Zuwendung 5.427.000 Euro. Die institutionelle Zuwendung als Grundfinanzierung erhält das Institut jährlich vom Deutschen Bundestag. Sie soll die Finanzausstattung des Instituts als unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen sicherstellen. Neben der institutionellen Förderung umfassen die Einnahmen des Instituts drei verschiedene Positionen zur Erfassung von Drittmitteln. Die Zuordnung hängt von den jeweiligen Zuwendungs- und Abrechnungsmodalitäten ab. (1) Über Drittmittelprojekte des Bundes wurden 3.141.324 Euro eingenommen. Diese Drittmittelprojekte werden in der Jahresrechnung nachrichtlich ausgewiesen, da sie gegenüber den Drittmittelgebern eigenständig abgerechnet werden. Die Ausgaben unterliegen wie die institutionelle Zuwendung der Bundeshaushaltsordnung. Aus Drittmitteln des Bundes wurde 2024 weiterhin die wissenschaftliche Zuarbeit für das deutsche Mitglied im UN-Fachausschuss über das Verschwindenlassen sowie für das deutsche Mitglied im UN- Fachausschuss zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten gefördert. Dazu kamen die Projekte zur Unterstützung der Unabhängigen Expertin der Vereinten Nationen zu den Rechten Älterer.DasAuswärtigeAmtwarMittelgeberfür diese Projektförderungen. Ferner erhielt das Institut Mittel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Unterstützung der Vorbereitung der UN- ArbeitsgruppezudenRechtenÄlterer(OpenEnded Working Group on Ageing) durch deutsche Akteure sowie für die Berichterstattungsstellen zu den zwei Europaratskonventionen zu geschlechtsspezifischer Gewalt (Istanbul-Konvention) und zu Menschenhandel. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales förderte das Forschungs- und Beratungsprojekt „Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ und das Kooperationsprojekt mit der Universität Siegen zum Thema „UN- Behindertenrechtskonvention in den Kommunen“. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft förderte ein Projekt zum „Recht auf Nahrung“, und die Bundeszentrale für politische Bildung finanzierte im Bereich Menschenrechtsbildung das Projekt „Mit Menschenrechten Brücken bauen“. (2) Drittmittelprojekte der Länder werden ebenfalls eigenständig abgerechnet und nachrichtlich ausgewiesen. Sie unterliegen den Landeshaushaltsordnungen. Im Jahr 2024 wurde aus einem Bundesland ein solches Drittmittelprojekt im Umfang von 270.880 Euro finanziert. Es handelt sich dabei um das Projekt „Monitoring-Stelle Berlin“. Andere Mittel, die das Institut von Bundesländern erhält, werden derzeit haushälterisch zusammen mit den institutionellen Mitteln abgerechnet und deshalb unter Vermischte Einnahmen (3) aufgelistet. (3) Der Posten Vermischte Einnahmen umfasst Einnahmen aus Aufträgen Dritter, die zusammen mit den Mitteln der institutionellen Zuwendung abgerechnet werden. Hinzu kommen Honorare für Vorträge von Institutsmitarbeitenden. Unter Vermischte Einnahmen fallen auch die Verwaltungskostenpauschalen aus den Drittmittelprojekten unter (1) und (2), die an dieser Stelle in die institutionelle Zuwendung fließen. Insgesamt umfassten die Vermischten Einnahmen 1.914.196 Euro für das Jahr 2024. Zu den Vermischten Einnahmen gehören die Einnahmen aus Aufträgen Dritter, die mit der institutionellen Förderung zusammen abgerechnet werden. Sie setzen sich zusammen aus Mitteln der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH für die Projekte „Umsetzung eines Menschenrechtsansatzes in der Entwicklungspolitik“ sowie für Beratung zur Nachhaltigkeit in „Wirt- Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 57 – schaft und Menschenrechten“ und „Mexico“. Hinzu kommen Mittel der Europäischen Grundrechteagentur (FRA) für die Berichterstattung im FRANET-Netzwerk, die das Institut 2023 für die FRA übernommen hat. Nordrhein-Westfalen förderte die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention für die länderspezifische Arbeit in NRW. Das Saarland förderte die Monitoring-Stelle UN- Behindertenrechtskonvention und die Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik. Unterstützung des UN-Mandats der Unabhängigen ExpertinzudenMenschenrechtenÄlterererhieltdas Institut auch durch zwei Ministerien der Republik Österreich. Die Monitoring-Stelle UN- Kinderrechtskonvention wurde vom Land Hessen beauftragt, ein Konzept zum Monitoring der UN- Kinderrechtskonvention auf Landesebene zu erarbeiten. Außerdem fördert das Netzwerk Kinder von Inhaftierten bei Treffpunkt e.V. ein Kooperationsprojekt zum Thema „Kinder von Inhaftierten“. Die Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen sehen vor, dass Nationale Menschenrechtsinstitutionen überwiegend aus institutionellen Mitteln finanziert werden, damit sie ihre Themen und Arbeitsweisen frei und unabhängig wählen können. Zweckgebundene Finanzmittel Dritter sollen diesen gegenüber nachrangig sein. Diese Vorgabe wurde 2024 knapp erfüllt. Die Projektmittel des Instituts machten im Jahr 2024 (alle drei Kategorien) insgesamt 49 Prozent der Einnahmen aus. Das Institut hat dabei auch im Jahr 2024 Finanzmittel Dritter gezielt nur so angenommen, dass sie der Umsetzung und Stärkung der selbstgewählten Arbeitsschwerpunkte dienen, wie sie in der Strategieplanung des Instituts enthalten sind. Das Institut bedankt sich bei allen Geldgebern herzlich für die Unterstützung seiner Arbeit. Die Ausgabenübersicht macht deutlich, welche Mittel den einzelnen Abteilungen des Instituts für ihre Arbeit zur Verfügung standen. Der Posten „Verwaltung (Gemeinkosten)“ umfasst unter anderem die laufenden Kosten des Instituts wie Geschäftsbedarf, Miet- und Mietnebenkosten, Dienstleistungen (IT) und vermischte Verwaltungsausgaben (Sachverständige, Bankgebühren etc.) sowie Beiträge für Mitgliedschaften bei GANHRI und ENNHRI und auch abteilungsübergreifende Aufwendungen. Der Finanzbericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte wird von zwei vom Trägerverein bestimmten Kassenprüfer*innen überprüft. Die Entlastung des Vorstands obliegt der Mitgliederversammlung. Sie hat den Vorstand entlastet und bestätigt, dass alle Zuwendungen wirtschaftlich und sparsam verwendet worden sind. Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 58 – Geförderte Projekte Begleitung des Unternehmensweiten Beschwerdemechanismus für die Automobilindustrie in Mexiko, Koordinierungsstelle Deutschland Gefördert von: MRDH Förderzeitraum: Januar 2024 bis April 2025 Beratung zum Themenfeld Wirtschaft und Menschenrechte Gefördert von: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit Förderzeitraum: seit 2020, derzeit 2022 bis 2025 Berichterstattung für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte Gefördert von: Agentur der Europäischen Union für Grundrechte Förderzeitraum: seit 2011, derzeit 2023 bis 2026 Die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention in den Kommunen In Kooperation mit der Universität Siegen Gefördert von: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Förderzeitraum: Oktober 2022 bis September 2025 Implementierung der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt Gefördert von: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Förderzeitraum: November 2022 bis Oktober 2026 Implementierung der Berichterstattungsstelle Menschenhandel Gefördert von: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Förderzeitraum: November 2022 bis Oktober 2026 Kinder inhaftierter Eltern – landesweite Strukturentwicklungsprojekte Gefördert von: Netzwerk Kinder von Inhaftierten bei Treffpunkt e.V. Förderzeitraum: April 2022 bis Dezember 2024 Kinder- und Jugendrechte-Monitoring in Hessen: zweite Arbeitsphase Gefördert von: Land Hessen Förderzeitraum: September 2023 bis Juni 2024 Menschenrechte umsetzen in der Entwicklungszusammenarbeit Gefördert von: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit Förderzeitraum: seit 2005, derzeit 2023 bis 2026 Mit Menschenrechten Brücken bauen Gefördert von: Bundeszentrale für politische Bildung Förderzeitraum: Dezember 2022 bis Dezember 2024 Monitoring-Stelle Berlin – UN-Behindertenrechtskonvention Gefördert von: Land Berlin Förderzeitraum: seit Oktober 2012 Monitoring-Stelle Nordrhein-Westfalen – UN-Behindertenrechtskonvention Gefördert von: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Förderzeitraum: seit März 2017 Monitoring-Stelle Saarland – UN-Behindertenrechtskonvention Gefördert von: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes Förderzeitraum: seit Mai 2020 Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland Gefördert von: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes Förderzeitraum: seit April 2020 Stärkung der Rechte älterer Menschen: Begleitung der OEWG-A unter Berücksichtigung anderer UN-Prozesse in den Jahren 2023–2025 Gefördert von: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Förderzeitraum: seit 2017, derzeit 2023 bis 2025 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 59 – Transformation durch Menschenrechte: Ein Kompetenz-Hub für das Recht auf Nahrung Gefördert von: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Förderzeitraum: Dezember 2023 bis Dezember 2025 Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten: Moderation und Prozessgestaltung des Stakeholder-Dialogs Gefördert von: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Förderzeitraum: seit 2017, derzeit 2023 bis 2025 Unterstützung der Unabhängigen Expertin für die Rechte älterer Menschen Gefördert von: Auswärtiges Amt Förderzeitraum: seit März 2021, derzeit Mai 2023 bis April 2026 Unterstützung des UN-Mandats für Menschenrechte älterer Menschen Gefördert von: Österreichisches Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Förderzeitraum: seit März 2021, derzeit Mai 2023 bis April 2026 Wissenschaftliche Unterstützung des deutschen Mitglieds im UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Gefördert von: Auswärtiges Amt Förderzeitraum: seit 2017, derzeit 2024 bis 2025 Wissenschaftliche Unterstützung des deutschen Mitglieds im UN-Ausschuss gegen das gewaltsame Verschwindenlassen Gefördert von: Auswärtiges Amt Förderzeitraum: seit 2019, derzeit 2023 bis 2026 ZUM THEMA Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 60 – Max Rodrigues Garcia * 1924 in Amsterdam/Niederlande Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 61 – Kooperationen § African Coalition for Corporate Accountability § Agentur der Europäischen Union für Grundrechte § Arbeitskammer des Saarlands § Auridis Stiftung § Auswärtiges Amt § Beauftragte des Berliner Senats für Partizipation, Integration und Migration § Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen § Berliner Landeszentrale für politische Bildung § Brot für die Welt § Bundesbehindertenbeauftragter § Bundesministerium für Arbeit und Soziales § Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft § Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend § Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel § Bundeszentrale für politische Bildung § Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit § Deutscher Anwaltverein § Deutscher Olympischer Sportbund § Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit § Deutsches Kinderhilfswerk § Econsense § Elisabeth-Selbert-Initiative § European Center for Constitutional Rights § Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg § Geneva Graduate Institute § Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit § Hessisches Ministerium für Soziales und Integration § Josef und Luise Kraft-Stiftung § Katholische Stiftungshochschule München § Kreditanstalt für Wiederaufbau § Land Berlin § Land Hessen § Landschaftsverband Westfalen-Lippe § Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen § Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes § Miteinander Leben Lernen § MRDH (Mecanismo de Reclamación de Derechos Humanos) § National Coalition Deutschland § National Council for Food and Nutritional Security § Netzwerk Kinder von Inhaftierten bei Treffpunkt e.V. § Norwegian Competence Network for Food and Human Rights § Österreichisches Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz § Pontifícia Universidade Católica do Paraná § SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag § Servicestelle gegen Zwangsarbeit § Terre des Hommes § TU Bergakademie Freiberg § Überörtliche Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen in Nordrhein-Westfalen § UNHCR Deutschland § UNICEF Deutschland § Universität Siegen § University of Essex § Weltfriedensdienst Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 62 – Veranstaltungen Die folgende Liste gibt einen Überblick über einige ausgewählte Veranstaltungen. 16.1.2024 | virtuell Beiratssitzung im Projekt „kinderrechtsbasierte Kriterien für das Strafverfahren mit Blick auf (Opfer-)Zeug*innen Gremiumssitzung in Kooperation mit dem DKHW 19.1.2024 | Berlin Soziale Beteiligung: Essentiell für die Verwirklichung des Rechts auf angemessene Nahrung Fachkonferenz 22.1.2024 | Brüssel Tackling Forced Labour – Banning products in the EU for fair competition and human rights Fachgespräch 29.1.2024 | Berlin Mehrfach diskriminiert: Ältere Frauen ohne Menschenrechte? Debatte in Kooperation mit der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg, der Katholischen Stiftungshochschule München und der Josef und Luise Kraft-Stiftung 31.1.2024 | Berlin Vorstellung der Studie „Das ist nicht das Leben – Perspektiven von Kindern und Jugendlichen in Unterkünfte für geflüchtete Menschen“ Parlamentarisches Frühstück in Kooperation mit UNICEF Deutschland 16.2.2024 | Berlin 2. Beiratssitzung im Projekt „UN- Behindertenrechtskonvention kommunal“ Gremiumssitzung in Kooperation mit der Universität Siegen 27.2.2024 | Berlin Neuer Schwung für die UN- Behindertenrechtskonvention in Deutschland: Wie weiter nach der Zweiten Staatenprüfung? Fachkonferenz in Kooperation mit dem Bundes behindertenbeauftragten 28.2.2024 | virtuell Sneak Preview: Analyse „Kontaktmöglichkeiten zwischen Kindern und inhaftierten Eltern. Eine Befragung zur Praxis im Strafvollzug“ Fachgespräch 29.2.2024 | virtuell Menschenrechtsbildung im Zeitalter Künstlicher Intelligenz Online-Konferenz 6.3.2024 | virtuell 45. Verbändekonsultation mit den behindertenpolitischen Verbänden auf Bundesebene Gremiumssitzung 26.3.2024 | virtuell Zwischen Anspruch und Wirklichkeit: Perspektiven aus der Bildung zu Flucht, Migration und Menschenrechten Online-Konferenz 11.–13.4.2024 | Berlin Business & Human Rights – New Scientific Approaches Fachkonferenz in Kooperation mit der TU Bergakademie Freiberg 14.–15.4.2024 | Frankfurt am Main Wo steht Hessen bei der Verwirklichung der Kinder- und Jugendrechte? Fachkonferenz in Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration 22.4.2024 | Berlin Beiratssitzung der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt Gremiumssitzung Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 63 – 22.4.2024 | Berlin Widerstand im Exil: Mensch

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