Jahresbericht 2024
Text
Jahresbericht 2024
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2400
21. Wahlperiode 27.10.2025
Unterrichtung
durch das Deutsche Institut für Menschenrechte
Jahresbericht 2024
Zugeleitet mit Schreiben des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 20. Oktober 2024 gemäß § 2 Absatz 5 des
Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
GEGEN DAS VERGESSEN
GEGEN DAS VERGESSEN ist ein multimediales
Erinnerungsprojekt des deutsch-italienischen
Fotografen und Filmemachers Luigi Toscano. Seit
2014 porträtiert er dafür weltweit Überlebende der
NS-Verfolgung. Mehr als 500 dieser Begegnungen
gab es bereits in Deutschland, den USA, Österreich,
der Ukraine, Russland, Israel, den Niederlanden
und Weißrussland. Noch werden es mehr, doch die
Jahre sind gezählt: In nicht allzu ferner Zukunft
wird es keine lebenden Zeitzeugen mehr geben.
80 Jahre nach der Befreiung der
Konzentrationslager ist die Distanz zu den Verbrechen im
Nationalsozialismus gewachsen. „Was habe ich damit
zu tun? Ich war damals ja noch nicht mal geboren!
Warum müssen wir immer wieder in die
Vergangenheit schauen? Irgendwann ist doch mal gut!“ Doch
die Vergangenheit lässt sich nicht von der
Gegenwart und Zukunft trennen, denn der Umgang mit
der Geschichte prägt unser Denken und Handeln.
Der Kampf GEGEN DAS VERGESSEN ist seit
Projektbeginn 2014 noch dringlicher geworden.
Weltweit feiern Rechtsextremist*innen Wahlerfolge und
überschreiten nicht nur verbal immer wieder
Grenzen. Rassistische und antisemitistische Feindbilder
werden konstruiert und offen verbreitet. Luigi
Toscano kämpft mit GEGEN DAS VERGESSEN
gegen jede Form von Ausgrenzung und für
Offenheit, Toleranz und Demokratie. Er gibt der
Erinnerungskultur mit seinem Projekt ein menschliches
und emotionales Gesicht. Dadurch überwindet er
die historische Distanz zu den NS-Verbrechen und
zeigt: Damals wie heute gibt es viel mehr
Gemeinsamkeiten, die uns verbinden, als Unterschiede,
die uns trennen.
Der voranstehende Text ist ein Auszug aus dem
Holocaust-Gedenkprojekt von Luigi Toscano. Der
Jahresbericht zeigt 16 seiner Porträts. Informationen
zu den Porträtierten und Links zu weiteren
Informationen über sie auf der Webseite des Projekts
GEGEN DAS VERGESSEN, darunter
Zeitzeugengespräche, Interviews, Essays, Artikel und
Publikationen, finden sich auf den Seiten 95–98.
www.luigi-toscano.com
„ Those who cannot remember the past
are condemned to repeat it.“
George Santayana
Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 2 –
Vorwort
Jedes Jahr hinterlässt seine Spuren. 2024 war
geprägt von Kriegen, Krisen, dem Erstarken
autoritärer Kräfte und dem zunehmenden Erodieren der
multilateralen Ordnung. Diese Entwicklungen
bedrohen die Menschenrechte und ihre Kontroll
gremien. Dass die USA unter Trump als Verteidiger
des internationalen Menschenrechtsschutzes
ausfallen, stellt diesen vor große Herausforderungen –
nicht nur finanzieller Natur. Umso wichtiger ist es,
dass europäische Staaten, besonders Deutschland,
die Menschenrechtsgremien verteidigen und die
Vereinten Nationen stärken. Denn eine auf Recht
basierende internationale Ordnung ist der beste
Schutz für alle Menschen und für alle Staaten, die
keine Supermächte sind – und das ist der Großteil
der Welt.
Zentral für die Menschenrechte ist die
Menschenwürde. Sie steht am Anfang der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte und unseres
Grundgesetzes, das 2024 seinen 75. Geburtstag feierte.
Die Gleichwertigkeit aller Menschen wird jedoch
zunehmend offen infrage gestellt. Menschen
werden abgewertet, weil sie behindert sind, weil sie
Frauen sind oder weil sie aus anderen Ländern
kommen. Auch in Deutschland hat sich die
Debattenkultur verändert, wie die Landtagswahlen 2024
in Sachsen, Thüringen und Brandenburg zeigten,
bei denen extremistische Kräfte große Zugewinne
erzielten. Auch der Bundestagswahlkampf, der
nach dem Bruch der Ampel-Koalition zum
Jahresende begann, verlief aufgeheizt und war
insbesondere nach dem furchtbaren Terror anschlag von
Magdeburg auf das Thema Migra tion verengt.
Eine Gesellschaft, die ein „Wir-gegen-die“-Denken
propagiert, ist nicht mehr in der Lage,
unterschiedliche Perspektiven zu integrieren und ein freies und
menschenwürdiges Leben für alle zu garantieren.
Das Institut setzt sich dafür ein, dass die
Menschenrechte aller Menschen in und durch Deutschland
geschützt und gefördert werden. 2024
erarbeiteten wir zahlreiche wissenschaft liche Analysen zu
menschenrechtlichen Themen. Besonders freuen
wir uns, dass wir mit dem „Monitor
geschlechtsspezifische Gewalt“ und dem „Monitor
Menschenhandel“ erstmals umfangreiche Bestandsaufnahmen
zur Umsetzung der menschenrechtlichen Vorgaben
in beiden Bereichen veröffentlicht haben.
Die Beratung der Politik bei der Umsetzung der
Menschenrechte ist eine Kernaufgabe des Instituts,
der wir auch 2024 intensiv nachgekommen sind.
Denn es braucht Politiker*innen, die ihr Handeln
am Maßstab der Menschenrechte ausrichten und
verantwortungsvoll den Konsens der Demokrat*innen
suchen. Und es braucht zivilgesellschaftliches
Engagement für die Stärkung von Demokratie und
Menschenrechten. Der demokratische Rechtsstaat
wird nicht nur von Institutionen getragen, sondern
ganz wesentlich von Menschen, die sich für ihn
einsetzen. Deshalb ist die Unterstützung
zivilgesellschaftlicher Organisationen unbedingt notwendig.
Die Herausforderungen bei der Umsetzung der
Menschenrechte sind vielfältig, ebenso die Themen,
zu denen das Institut arbeitet. Einen Einblick in
unsere Tätigkeitsfelder bekommen Sie im hier
vorliegenden Jahresbericht.
Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Arbeit.
Berlin, im September 2025
Professorin Dr. Beate Rudolf
Direktorin
Michael Windfuhr
Stellvertretender Direktor
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 3 –
Inhalt
2024 im Überblick 6
Für die Gleichheit aller Menschen eintreten und den gesellschaft lichen Zusammenhalt stärken 9
„Wir brauchen eine Debatte, in der Differenzierung möglich ist“ 10
„Wohnen: Die soziale Frage unserer Zeit“ 14
Zwischen Pflicht und Selbstverwirklichung: Kinderarbeit in Deutschland 15
Gewalt gegen Frauen: Auf dem Land fehlt es an Unterstützung 16
Sorgearbeit und Rentenlücke: Ältere Frauen verdienen mehr Anerkennung 17
Wie Inklusion in deutschen Kommunen gelingen kann 18
Werkstätten: Arbeiten für ein Taschengeld 19
Schutz vor Arbeitsausbeutung beginnt mit einem sicheren Zuhause 21
Menschenrechte dürfen im Sport nicht im Abseits stehen 22
Hunger ist menschengemacht 23
Gerechtigkeit für DDR-Vertragsarbeiter*innen aus Mosambik 24
Selbstbestimmungsgesetz: Ein Meilenstein für die Menschenrechte 25
Menschenrechte und Rechtsstaat stärken, zivilgesellschaftliche Freiräume schützen 27
Kein Rechtsstaat ohne demokratische Zivilgesellschaft 28
„Schulen müssen über verfassungsfeindliche Parteien aufklären“ 31
„Die Zurückweisung von Schutzsuchenden verstößt gegen das Völkerrecht“ 32
Den Wandel der Lebensgrundlagen menschenrechtlich gestalten 35
„Biodiversität ist auch ein Menschenrechtsthema“ 36
Kosten für Klimaschutz gerecht verteilen 37
Das Institut 39
Auftrag und Aufgaben 40
Menschenrechtsforschung 46
Weltweit vernetzt 50
Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 4 –
Fakten 55
Jahresrechnung 56
Geförderte Projekte 59
Kooperationen 62
Veranstaltungen 63
Veröffentlichungen 69
Mitarbeitende 78
Kuratorium 80
Mitglieder des Vereins 84
Service 87
Bibliothek 88
Web-Angebote 89
Datenbanken 90
Social Media 92
Materialien und Fortbildungsangebote 93
Fotoprojekt: Gegen das Vergessen 95
Die QR-Codes am Ende der Texte führen Sie zu weiteren Informationen auf der Website
des Instituts. Im PDF öffnet ein Klick auf die QR-Codes die Web-Inhalte.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 5 –
2024 im Überblick
JANUAR
EU-Lieferkettenrichtlinie
Das Institut ermutigt die Bundesregierung, der EU-
Lieferkettenrichtlinie bei der finalen Abstimmung
Anfang Februar zuzustimmen. Die EU-Richtlinie
soll der Ausbeutung von Menschen und Umwelt in
globalen Wertschöpfungsketten entgegenwirken.
„Eine europaweite Regelung wird die Achtung der
Menschen- und Umweltrechte entlang der globalen
Wertschöpfungsketten verbessern“, sagt Michael
Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Instituts.
FEBRUAR
Istanbul-Konvention
Anlässlich des 6. Jahrestags des Inkrafttretens der
Istanbul-Konvention in Deutschland am 1. Februar,
fordert das Institut den bedarfsgerechten und
diskriminierungsfreien Ausbau des Schutz- und
Unterstützungssystems für Betroffene geschlechts -
spe zi fi scher Gewalt. „Bundesweit fehlen rund
15.000 Familienplätze in Frauenhäusern“, erklärt
MüşerrefTanrıverdi,Leiterinder
Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt.
MÄRZ
UN-Menschenrechtsrat überprüft
Menschenrechtslage in Deutschland
Am 25. März überprüft der UN-Menschenrechtsrat
die Menschenrechtslage in Deutschland im Rahmen
des Allgemeinen Periodischen
Überprüfungsverfahrens. Beate Rudolf, Direktorin des Instituts: „Wir
begrüßen, dass die Bundesregierung in Genf
umfangreiche politische Selbstverpflichtungen zum
Schutz der Menschenrechte in Deutschland
eingegangen ist. Jetzt muss sie konkrete
Umsetzungsmaßnahmen identifizieren.“ Besonderen
Handlungsbedarf sieht das Institut in den Bereichen
Rassismus, geschlechtsspezifische Gewalt,
inklusive Bildung, Armut und Rechte von Geflüchteten.
APRIL
Recht auf saubere, gesunde und nachhaltige
Umwelt
Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes
fordert in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 26, dass
Staaten konkrete und verbindliche Schritte
unternehmen, um das Recht auf eine saubere, gesunde und
nachhaltige Umwelt zu gewährleisten. Das Institut
hat das Dokument ins Deutsche übersetzt. „Die
Allgemeine Bemerkung dient als Auslegungshilfe
des UN-Ausschusses für Rechtsanwender*innen
und enthält sehr konkrete Empfehlungen“, erklärt
Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle
UN-Kinderrechtskonvention des Instituts.
MAI
Polizeiliche Datenverarbeitung: Risiken
rassistischer Diskriminierung minimieren
In der Analyse „Risiken rassistischer
Diskriminierung durch polizeiliche Datenverarbeitung“
empfiehlt das Institut den Gesetzgebern in Bund
und Ländern, die Verarbeitung sensibler Daten
durch präzise Vorgaben einzuhegen und
verbindliche Vorgaben zum Schutz Betroffener zu machen.
Zudem sollten Polizei und Innenministerien
transparent machen, wie und mit welchen Konzepten
sie sensible Daten verarbeiten, und sich einer
kritischen Selbst reflexion unter Einbeziehung von
Rassismusbetroffenen stellen.
JUNI
So kindgerecht ist die strafgerichtliche Praxis in
Deutschland
Die Einführung einer kindgerechten Justiz verläuft
in den Bundesländern sehr unterschiedlich. „In der
Praxis wird die UN-Kinderrechtskonvention nicht
flächendeckend und systematisch umgesetzt“,
bedauert Institutsdirektorin Beate Rudolf. Die
Analyse „Kindgerechte Justiz in der strafgerichtlichen
Praxis“ des Instituts und des Deutschen
Kinderhilfswerks zeigt, wie man Gerichtsverfahren
kinderrechtskonform gestalten kann.
Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 6 –
JULI
Reform des Gleichbehandlungs gesetzes
„Eine Reform des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes ist dringend geboten, um den Vorgaben
internationaler Menschenrechtsverträge gerecht
zu werden und allen Menschen in allen
Lebensbereichen den Schutz vor Diskriminierung und die
Durchsetzung ihres Rechts auf Gleichbehandlung
zu sichern“, erklärt Institutsdirektorin Beate Rudolf
anlässlich der Veröffentlichung der Publikation „Das
Antidiskriminierungsrecht in der Kritik
internationaler Menschenrechtsgremien“.
AUGUST
Entschädigung für überlebende Sinti*zze und
Rom*nja
Zum Europäischen Tags des Gedenkens an den
Genozid an den Sinti*zze und Rom*nja am 2. August
empfiehlt das Institut der Bundesregierung und
dem Bundestag, alle Empfehlungen der
Unabhängigen Kommission Antiziganismus umzusetzen,
insbesondere die Überlebenden des Völkermordes
und ihrer Nachkommen umfassend zu entschädigen
sowie das Unrecht der Nachkriegszeit systematisch
aufzuarbeiten.
SEPTEMBER
Institut mahnt zur Besonnenheit in Asyldebatte
Anlässlich der Befassung des Bundestages mit
dem Sicherheitspaket der Bundesregierung und
den Gesetzesvorschlägen der Opposition zum
Asylrecht mahnt das Institut zur Besonnenheit in
der öffentlichen Debatte. „Verschärfungen im
Migrations- und Sicherheitsrecht werden
Radikalisierungen und Terroranschläge nicht verhindern
können. Sie bergen vielmehr die Gefahr, das
gesellschaftliche Zusammenleben nachhaltig zu
belasten und Grund- und Menschenrechte
unverhältnismäßig einzuschränken“, erklärt
Institutsdirektorin Beate Rudolf.
OKTOBER
Erster „Monitor Menschenhandel“ veröffentlicht
Die Berichterstattungsstelle Menschenhandel des
Instituts stellt ihren ersten periodischen Bericht
„Monitor Menschenhandel in Deutschland“ vor.
Er wertet alle verfügbaren Daten von Bundes- und
Landesbehörden sowie zivilgesellschaftlichen
Organisationen aus. „Belastbare Daten tragen dazu
bei, das Ausmaß der Menschenrechtsverletzungen
und die Lücken im Hilfesystem sichtbar zu machen,
politische Entscheidungen evidenzbasiert zu treffen
und somit den Zugang der Betroffenen zu ihren
Rechten zu gewährleisten“, so die
Berichterstattungsstelle Menschenhandel.
NOVEMBER
Gesetzesreformen für mehr Barrierefreiheit und
Inklusion nötig
Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen
mit Behinderungen fordert das Institut
Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen. „Rund 13
Millionen Menschen mit Behinderungen leben in
Deutschland. Noch immer hindern sie zahlreiche
Barrieren an der selbstbestimmten Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben. Ihre Situation könnte
verbessert werden, wenn Gesetzesvorhaben wie
die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes
auf Bundesebene vorangebracht würden“, so die
Monitoring-Stelle UN-
Behindertenrechtskonvention des Instituts.
DEZEMBER
Menschenrechtsbericht an den Bundestag
42 Empfehlungen umfasst der 9.
Menschenrechtsbericht, den das Institut dem Deutschen Bundestag
vorlegt. Das Institut bewertet darin politische und
gesetzgeberische Entwicklungen, die vom 1. Juli
2023 bis 30. Juni 2024 in Deutschland
menschenrechtlich besonders relevant waren: Verschärfungen
im Migrationsrecht, Wohnungslosigkeit, Exklusion
von Menschen mit Behinderungen im
Arbeitsmarkt, ausbeuterische Arbeitsbedingungen von
Wanderarbeitnehmer*innen und Entwicklungen
beim Thema menschenrechtliche Verantwortung
von Unternehmen.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 7 –
Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 8 –
Für die Gleichheit aller Menschen
eintreten und den gesellschaft lichen
Zusammenhalt stärken
Soziale Ungleichheit, Ausgrenzung und menschen ver achtende
Ideologien stellen die Anerkennung der gleichen Würde aller
Menschen und damit den gesellschaft lichen Zusammenhalt
infrage. Das Institut setzt sich für eine inklusive und
diskriminierungsfreie Gesellschaft ein, in der alle ihre Menschenrechte
verwirklichen können.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 9 –
„Wir brauchen eine Debatte,
in der Differenzierung möglich ist“
Seit dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 nehmen antisemitische
Gewalttaten in Deutschland stark zu. Wie können jüdische Menschen besser
geschützt werden und welche Rolle spielt die Versammlungsfreiheit in der Debatte
um pro-palästinen sische Demonstrationen? Was sollte Deutschland auf
internationaler Ebene tun? Ein Interview mit Institutsdirektorin Beate Rudolf.
Das Massaker der Hamas am 7. Oktober 2023 in
Israel und der Krieg im Gazastreifen lösen auch in
Deutschland bis heute heftige Reaktionen aus.
Wie sehen Sie das Thema aus
menschenrechtlicher Perspektive?
Der Angriff der Hamas war das größte
antisemitische Massaker seit der Shoah. Es ist unvorstellbar,
was die Geiseln, ihre Familien und die Menschen
im Gazastreifen seitdem erleiden. Unerträglich ist,
dass seit dem 7. Oktober jüdische Menschen in
Deutschland verstärkt antisemitischen Angriffen
ausgesetzt sind und breite Teile der Gesellschaft
ihnen Mitgefühl und Solidarität verweigern.
Aus menschenrechtlicher Sicht ist klar: Jüdinnen
und Juden haben ein Recht auf Schutz vor
Diskriminierung, Hass und Gewalt. Antisemitismus zu
bekämpfen ist eine Pflicht des Staates. Sie ergibt
sich unmittelbar aus den Menschenrechten, weil
das Verbot rassistischer Diskriminierung das
Verbot antisemitischer Diskriminierung umfasst.
Antisemitismus geht alle Menschen hierzulande an.
Denn die Gleichheit aller Menschen ist die
Grundlage der Menschenrechte und des
Zusammenlebens im demokratischen Rechtsstaat. Daher ist
auch jede*r in Deutschland aufgerufen,
Antisemitismus und andere Formen von Rassismus
entgegenzutreten.
Was muss die Politik tun, um Jüdinnen und Juden
in Deutschland besser zu schützen?
StrafbareantisemitischeÄußerungenund
Handlungen müssen verfolgt werden, das steht außer
Frage. Nötig ist jedoch nicht – wie allzu oft
gefordert – eine Verschärfung des Strafrechts, sondern
eine Stärkung der Strafverfolgungsbehörden und
der Justiz, um Antisemitismus zu erkennen und
bestehendes Recht anzuwenden. Zudem muss der
Staat jüdische Einrichtungen durch die Polizei
schützen und dafür auf die Gefahreinschätzung
der jüdischen Gemeinden hören – man denke nur
an den Anschlag in Halle.
Ebenso wichtig sind Intervention und Prävention.
In einer demokratischen Gesellschaft darf niemand
bei Antisemitismus untätig bleiben. In allen
staatlichen und gesellschaftlichen Bereichen braucht es
Beschwerdestellen und Verantwortliche, die bei
antisemitischen Vorfällen schnell und wirkungsvoll
reagieren. Dazu bedarf es der Aufklärung über
Antisemitismus und Rassismus – bei Behörden, für
Arbeitgeber*innen, an Schulen und Universitäten
und in der breiten Öffentlichkeit. Wichtig ist auch:
Der Kampf gegen Antisemitismus darf keinen
Rassismus befeuern. Er wird nur erfolgreich sein,
wenn Politik, Medien und Gesellschaft, die als
palästinensisch, arabisch oder muslimisch gelesenen
Teile der Bevölkerung nicht unter Generalverdacht
stellen.
In Deutschland werden immer wieder pro-
palästinensische Demonstrationen verboten. Sind
diese Verbote gerechtfertigt?
Alle Menschen in Deutschland haben das Recht
auf Versammlungsfreiheit. Dazu gehört auch das
Recht, die Trauer über die Opfer im Gazastreifen
und die Solidarität mit den Menschen dort friedlich
zum Ausdruck zu bringen. Generelle Verbote von
Palästina-solidarischen Demonstrationen wie in
den Wochen nach dem grausamen Terrorangriff
der Hamas auf Israel sind daher
hochproblematisch. Es ist Aufgabe der Polizei, Versammlungen
Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 10 –
zu schützen. Dafür muss sie gezielt gegen
strafbare Inhalte und Störer*innen vorgehen, die
Volksverhetzung oder andere Straftaten begehen.
Zurückhaltung ist geboten, wo die Strafbarkeit einer
Handlung in der Rechtsprechung umstritten ist.
Dies ist etwa bei der Verwendung der Parole „From
the river to the sea…“ der Fall. Ob sie als
Kennzeichen einer terroristischen Vereinigung, der Hamas,
und als Volksverhetzung zu werten ist, hängt
wesentlich vom genauen Wortlaut der verwendeten
Parole und dem Kontext ab. Ich hoffe, dass der
Bundesgerichtshof in dieser Frage bald mehr
Klarheit bringen wird. Der Menschenrechtskommissar
des Europarats hat jüngst Deutschland
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beschränkung
von Meinungs- und Versammlungsfreiheit
strengen menschenrechtlichen Maßstäben unterliegt.
Werden diese Fragen in Deutschland denn nicht
schon ausführlich diskutiert?
Seit dem 7. Oktober 2023 ist die öffentliche Debatte
in Deutschland von einem Lagerdenken geprägt
und von einem Zwang, sich zu der einen oder
anderen Seite zu bekennen. Was wir aber brauchen,
ist eine Debatte, in der Zwischentöne und
Differenzierung möglich sind: Es ist kein Widerspruch,
sondern Ausdruck von Menschlichkeit, mit den
von der Hamas Entführten und ihren Familien zu
fühlen und gleichzeitig mit den zivilen Opfern im
Gazastreifen. Kritik am Handeln der israelischen
Regierung darf einseitig und scharf sein; sie stößt
erst dann an rechtliche Grenzen, wenn sie
antisemitische Zerrbilder einsetzt und antisemitische
oder terroristische Gewalt propagiert.
Pauschalisierungen und Polarisierung hingegen
fördern Antisemitismus und Rassismus gegen
Palästinenser*innen und Muslim*innen. Deshalb
sind insbesondere Kultur, Wissenschaft und
zivilgesellschaftliche Organisationen aufgerufen, für
die gesellschaftlichen Debatten Gesprächsräume
zu eröffnen, und der Staat muss alles daransetzen,
solche Räume zu schützen. Das ist in der
Vergangenheit allzu oft nicht geschehen. Ich erinnere nur
an die Veranstaltung mit der UN-
Sonderberichterstatterin Francesca Albanese an der Freien
Universität Berlin, die nach Forderungen aus der Politik
aus Sicherheitsgründen dort abgesagt wurde.
Den Vorwurf, Israel begehe im Gazastreifen einen
Genozid, bezeichnen viele als antisemitisch. Viele
andere sehen in der Weigerung, die Geschehnisse
im Gazastreifen als Völkermord zu bezeichnen,
Doppelmoral und antipalästinensischen
Rassismus. Wie blicken Sie auf die Debatte?
Auch hier wünsche ich mir mehr Differenzierung.
Der Vorwurf des Völkermords hat eine politische
und eine rechtliche Dimension. In politischer
Hinsicht wird damit der moralisch schwerste Vorwurf
gegen einen Staat und seine Führung erhoben. Er
wiegt umso schwerer, als er sich gegen den Staat
Israel richtet, der selbst als Konsequenz der Shoah
gegründet wurde, um Jüdinnen und Juden vor
künftiger genozidaler Gewalt zu schützen. Nicht
zuletzt, weil die Delegitimierung Israels ein
typisches antisemitisches Instrument ist, sollte man
von der Begehung eines Genozids nur sprechen,
wenn die in der Völkermordkonvention definierten
Voraussetzungen zweifelsfrei erfüllt sind.
Damit ist die zweite, die rechtliche Dimension des
Völkermord-Vorwurfs angesprochen. Völkermord
setzt die Absicht voraus, eine bestimmte Gruppe
als solche ganz oder teilweise zu zerstören. Wie
diese Absicht nachgewiesen werden kann, ist in
der Völkerrechtswissenschaft und der
internationalen Rechtsprechung umstritten. Hierüber und
über die Frage, ob diese Voraussetzung im
Gazastreifen erfüllt ist, darf und muss juristisch
gestritten werden. Verbindlich entscheiden wird dies der
Internationale Gerichtshof. Besorgniserregend ist
aber, wie schnell auch hierzulande Menschen
unmittelbar nach Beginn der israelischen
Militäraktionen am 7. Oktober mit dem Vorwurf des Genozids
bei der Hand waren.
Zugleich verdrängt die Genozid-Debatte allzu oft,
dass auch andere fundamentale Normen des hu-
„ Es ist kein Widerspruch, sondern
Ausdruck von Menschlichkeit, mit den
von der Hamas Entführten und ihren
Familien zu fühlen und gleichzeitig mit
den zivilen Opfern im Gazastreifen.“
Beate Rudolf, Direktorin
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 11 –
FüRDIEGLEIcHHEITALLERMEnScHEnEInTRETEnUnDDEnGESELLScHAFTLIcHEnZUSAMMEnHALTSTÄRKEn12
manitären Völkerrechts und des Völkerstrafrechts
dem Handeln der beiden Kriegsparteien Grenzen
ziehen und die Akteure hieran gemessen werden
müssen. Denn als Verbrechen gegen die
Menschlichkeit gilt die Ausrottung, wenn sie im Rahmen
eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs
gegen die Zivilbevölkerung begangen wird.
Ausrottung bedeutet, dass der Zivilbevölkerung
vorsätzlich Lebensbedingungen auferlegt werden, die
geeignet sind, die Vernichtung eines Teiles der
Bevölkerung herbeizuführen. Dazu gehören
insbesondere das Vorenthalten des Zugangs zu
Nahrungsmitteln und Medikamenten sowie die
Zerstörung der Wasserinfrastruktur.
Was sollte Deutschland tun?
Im Gazastreifen herrscht eine unvorstellbare
Hungersnot. Das belegen die Erkenntnisse der
Integrated Food Security Phase Classification (IPC), eines
Zusammenschlusses aus 21 staatlichen und
nichtstaatlichen internationalen Organisationen im
Bereich der Ernährungssicherheit. Absoluten Vorrang
muss daher die Versorgung der Bevölkerung mit
Wasser, Grundnahrungsmitteln und Energie zur
Herstellung von Nahrung sowie zum Schutz vor
bitterer Kälte haben. Die Verteilung muss
entsprechend dem humanitären Völkerrecht erfolgen. Die
humanitäre Situation ist so dramatisch, dass eine
angemessene Versorgung zur Beendigung des
extremen Hungers und die Wiederaufnahme der
weitgehend zerstörten Gesundheitsversorgung nur
im Rahmen eines Waffenstillstands erreicht werden
kann. Dieser muss schnell wie möglich erreicht
werden und erstes Ziel aller diplomatischen
Aktivitäten sein.
Es gilt weiterhin: Israel hat gegen den Überfall und
die fortdauernden Raketenangriffe der Hamas das
Recht auf Selbstverteidigung, und Deutschland hat
– wie andere Staaten – das Recht, Israel hierbei zu
unterstützen. Aber das Selbstverteidigungsrecht
wird durch das humanitäre Völkerrecht begrenzt.
Deshalb muss die Bundesregierung sicherstellen,
dass deutsche Rüstungsexporte nicht zu
Verletzungen des Völkerrechts beitragen und sie so
selbst gegen das Völkerrecht verstößt.
Für eine bedingungslose Unterstützung der
israelischen Regierung lässt das Völkerrecht keinen
Raum. Sie trägt auch nicht zur Befriedung des
Konflikts bei, sondern schwächt die
Glaubwürdigkeit der Staaten, die sich für eine auf Recht
basierende internationale Ordnung und universelle
Menschenrechte einsetzen. Zugleich ist klar: Eine
friedliche Lösung ist nur ohne die Hamas und ihren
eliminatorischen Antisemitismus möglich.
Ermutigend ist es deshalb, dass mehrere arabische
Staaten dies Ende Juli 2025 öffentlich erklärt haben.
Wer hierauf aufbauen will – und die
Bundesregierung sollte dies tun –, braucht das Völkerrecht und
insbesondere die Menschenrechte als Rahmen.
Ermutigend ist auch, dass so viele Israelis gegen
den fortdauernden Krieg und die immer neue
Völkerrechtsverstöße der Regierung Netanjahu –
zuletzt durch den Angriff auf Katar – und gegen
deren Versuch, den Rechtsstaat auszuhöhlen,
öffentlich protestieren. Und es ist
bewundernswert, dass sich im Gazastreifen Menschen gegen
die Herrschaft der Hamas wehren, obwohl es sie in
Lebensgefahr bringt. Sie alle verteidigen die
Menschenrechte – ihre eigenen und die aller vom
Konflikt Betroffenen. Echte Solidarität mit den
Menschen in Israel und im Gazastreifen zeigt sich
darin, dass die Bevölkerung nicht mit ihrer
jeweiligen Regierung gleichgesetzt wird, sondern dass
die Wahrung der Menschenrechte aller
Betroffenen im Mittelpunkt jeglicher politischen
BemühungenundöffentlichenÄußerungensteht.
Zur Person
Prof. Dr. jur. Beate Rudolf ist seit 2010 Direktorin
des Instituts. Sie ist langjähriges Mitglied im
Vorstand des Europäischen Netzwerks der Nationalen
Menschenrechtsinstitutionen (ENNHRI) und war
von 2016 bis 2019 Vorsitzende der Globalen
Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen
(GANHRI).
ZUM THEMA
Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 12 –
Frieda Larsen * 1933 in Rostock/Deutschland
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 13 –
„ Wohnen: Die soziale Frage unserer Zeit“
Die Zahl der Wohnungslosen in Deutschland wächst. Viele Menschen fürchten, ihre
Wohnung zu verlieren oder keinen bezahlbaren Wohnraum zu finden. Das Institut
fordert Bund, Länder und Kommunen zum Handeln auf.
Laut Wohnungslosenbericht der
Bundesregierung waren Ende Januar 2024 in Deutschland
rund 531.600 Menschen wohnungslos. Was
bedeutet das für die Betroffenen?
Engelmann: Die Menschen sind vorübergehend
bei Freunden oder Bekannten untergekommen,
leben auf der Straße oder in Notunterkünften. Sie
werden aus dem öffentlichen Raum verdrängt,
erhalten kaum medizinische Versorgung und haben
geringe Chancen, wieder eine Wohnung zu finden.
Der Großteil der wohnungslosen Menschen ist in
kommunalen Notunterkünften untergebracht.
Wie ist die Situation dort?
Die Zustände sind grund- und menschenrechtlich
oft hochproblematisch: verdreckte Sanitäranlagen,
Mehrbettzimmer ohne Privatsphäre, ein Alltag voller
Angst und Konflikte. Oft bleiben die Menschen,
darunter viele Kinder, nicht nur vorübergehend
dort, sondern monate- oder jahrelang.
Gibt es auch positive Entwicklungen?
Erfreulicherweise ja. Aktuell erarbeiten Bund,
Länder und Kommunen gemeinsam mit Verbänden und
Betroffenen Bundesempfehlungen für die
Unterbringung Wohnungsloser. Es geht um bauliche Vor -
gaben, aber auch Gewaltschutz und
Beschwerdemög lichkeiten sowie einen besseren Zugang zu
Hilfsangeboten. Entscheidend ist, dass diese
Em pfehlungen gemeinsam mit den Kommunen
erarbeitet und dort dann auch umgesetzt werden.
Und: Die Unterbringung kann immer nur eine
Notlösung sein. In erster Linie braucht es Wohnraum.
Was können Länder und Kommunen gegen
Wohnungslosigkeit tun?
Für die Vermeidung und Überwindung von
Wohnungslosigkeit sind primär die Kommunen zuständig.
Bund und Länder setzen aber die maßgeblichen
Rahmenbedingungen. Die bisherigen Maßnahmen
der Länder sind eher enttäuschend. Notwendig
sind landesweite Gesamtstrategien inklusive
Förderprogramme, um die Kommunen zu unterstützen.
Auf Bundesebene wurde 2024 ein Nationaler
Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit
verabschiedet. Ein guter Schritt?
Grundsätzlich ja, denn es ist die erste nationale
Gesamtstrategie zur Überwindung von
Wohnungslosigkeit. Das Ergebnis ist aber eher enttäuschend.
Die Maßnahmen sind vage und finanziell
unzureichend ausgestattet.
Welche Rolle spielt das Thema Wohnungslosigkeit
auf der politischen Agenda?
Eine viel zu geringe. Wohnen ist die soziale Frage
unserer Zeit, und das Recht auf Wohnen ist ein
Menschenrecht. Die neue Bundesregierung hat die
Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zwar in
den Koalitionsvertrag aufgenommen, das reicht aber
nicht. Jetzt kommt es darauf an, konkrete
Maßnahmen zu vereinbaren, die darauf abzielen,
Wohnungslosigkeit zu vermeiden oder zu überwinden.
Das Institut hat 2024 klare Empfehlungen gegeben:
Um zu verhindern, dass noch mehr Menschen ihre
Wohnung verlieren, muss der Bundestag den
Mieterschutz stärken und Mieten bezahlbar halten.
Zudem müssen Bund und Länder den sozialen
Wohnungsbau deutlich ausbauen.
Zur Person
Dr. Claudia Engelmann ist Politikwissenschaftlerin
und stellvertretende Leiterin der Abteilung
Menschenrechtspolitik Inland/Europa.
ZUM THEMA
Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 14 –
Zwischen Pflicht und
Selbstverwirklichung: Kinderarbeit in Deutschland
Für viele Kinder und Jugendliche in Deutschland gehört Arbeit zum Alltag: Sie helfen
im elterlichen Betrieb, im Haushalt, oder bei der Pflege von Angehörigen. Sie arbeiten
in der Gastronomie, in der Landwirtschaft oder wirken in Social-Media-Kanälen. Oft
tun sie das freiwillig und gerne. Doch die Grenzen zur Ausbeutung sind fließend.
Kinderarbeit ist in Deutschland laut der Konvention
182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
verboten, nicht nur in ihren schlimmsten Formen
wie sexueller Ausbeutung, Kinderhandel und
Zwangs arbeit. Auch die UN-
Kinderrechtskonvention und das Jugendarbeitsschutzgesetz lassen
sie nur unter klar definierten Einschränkungen zu.
Ein Mindestalter muss vorgeschrieben und die
Arbeitszeit so geregelt sein, dass die Entwicklung
und das Wohl der Kinder nicht gefährdet werden.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz schafft genau
diesen Rahmen für alle Jugendlichen in Deutschland,
sei es für Ferienjobs bei vollzeitschulpflichtigen
Jugendlichen, Auszubildenden oder anderen
Einsatzbereichen wie beispielsweise der Erntezeit in
der Landwirtschaft.
Neue Formen wirtschaftlicher Ausbeutung
Doch wie sieht die Realität arbeitender Kinder und
Jugendlicher in Deutschland tatsächlich aus? Der
im Juni 2024 veröffentlichte Kinderarbeitsbericht
von Terre des Hommes schlägt Alarm: Weit mehr
Kinder und Jugendliche als von den
Aufsichtsbehörden erfasst arbeiten unter Bedingungen, die ihre
Gesundheit schädigen und ihre Bildungs- und
Entwicklungschancen beeinträchtigen. Dazu gehören
Nachtarbeit wie Getränkeausschank oder Türstehen,
zu lange Arbeitszeiten oder der Umgang mit
gefährlichem Gerät wie Landmaschinen. Auch über die
Belastung der rund 480.000 Kinder in Deutschland,
die in die Pflege chronisch kranker Angehöriger
eingebunden sind, gibt es zu wenig Informationen.
Besorgniserregend, weil rechtlich noch gar nicht
erfasst, sind neue Formen der wirtschaftlichen
Ausbeutung und Zurschaustellung von Kindern
und Jugendlichen in Social-Media-Kanälen durch
kommerziell arbeitende Influencer*innen. „Hier
sehen wir noch Nachbesserungsbedarf im
Jugendarbeitsschutzgesetz, das dieses
Beschäftigungsfeld bisher nicht berücksichtigt“, so Claudia Kittel,
Leiterin der Monitoring-Stelle UN-
Kinderrechtskonvention des Instituts. Gemeinsam mit Terre des
Hommes hatte das Institut Anfang November 2024
eine Fachtagung zum Thema veranstaltet.
Kinder und Jugendliche einbeziehen
Es gilt aber auch: Viele der befragten Kinder ar beiten
gerne und fühlen sich gestärkt und selbstwirksam,
wenn sie ihre Eltern oder Geschwister unterstützen
oder eigenes Geld verdienen. Umso wichtiger ist es,
beim Thema Kinderarbeit die Pers pektiven von
Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen. „Das
Kindeswohl kann nicht ermittelt werden, ohne die
Kinder zu beteiligen“, sagt Sophie Funke,
wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Monitoring-Stelle
UN-Kinderrechtskonvention. Es brauche Forschung
mit betroffenen Kindern und Jugendlichen, nicht
nur über sie. Und gezieltere Informationen: Denn
auch Eltern, schulisches und ärztliches Personal
oder die Behörden wissen häufig gar nicht,
welchen Regelungen und Grenzen Kinderarbeit im
Einzelnen unterliegt.
ZUM THEMA
„ Das Kindeswohl kann nicht ermittelt
werden, ohne die Kinder zu beteiligen.“
Sophie Funke, wissenschaftliche Mitarbeiterin
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 15 –
Gewalt gegen Frauen: Auf dem Land
fehlt es an Unterstützung
13.243 Betten fehlten 2022 in Schutzeinrichtungen für Frauen in Deutschland.
Wie können Frauen und Mädchen dennoch effektiv vor geschlechtsspezifischer
Gewalt geschützt werden? Das Institut hat dazu Vor schläge erarbeitet.
Jede dritte Frau in Deutschland erfährt mindestens
einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle
Gewalt. Erhalten sie die nötige Unterstützung?
Tanrıverdi: In Deutschland gibt es keine
flächendeckenden und bedarfsgerechten Schutz- und
Unterstützungsangebote für Betroffene.
Frauenhäuser und Beratungsstellen sind oft überlastet.
Viele Frauen, die in einer gewalttätigen Beziehung
leben, haben deshalb keine Möglichkeit, aus
dieser Situation auszubrechen. Viel zu oft hängen
Schutz und Beratung auch davon ab, wo eine
betroffene Frau oder ein betroffenes Mädchen wohnt.
Deshalb haben wir uns 2024 intensiv mit Schutz-
und Unterstützungsangeboten für Betroffene von
geschlechtsspezifischer Gewalt befasst.
Warum ist die Situation für Betroffene auf dem
Land besonders schwierig?
In ländlichen Regionen fehlen Anlaufstellen, es gibt
zu wenig Fachpersonal, und Frauenhäuser sind weit
entfernt. Dolmetscherdienste, barrierefreie Zugänge
und eine ausreichende Finanzierung fehlen
ebenfalls. Erschwerend kommt hinzu, dass
Frauenschutzeinrichtungen im ländlichen Raum oft leichter
auffindbar sind und dann weniger Schutz bieten. Aus
Angst vor Stigmatisierung verschweigen Frauen
und Mädchen gerade in kleinen Gemeinden ihre
Gewalterfahrungen, haben Schwierigkeiten, sich
anonym an eine Beratungsstelle zu wenden und
fühlen sich isoliert. Wohnsitzauflagen und
Meldepflichten sind für geflüchtete Frauen große
Barrieren beim Zugang zu Schutz und Beratung.
Wie könnte Frauen und Mädchen in ländlichen
Gebieten geholfen werden?
Es braucht mehr Frauenhäuser, Beratungsstellen
und mobile Beratungsteams in allen Regionen,
auch in kleinen Städten und auf dem Land. Bund
und Länder sollten digitale Plattformen schaffen,
die Frauen und Mädchen anonym und
niedrigschwellig nutzen können. Auch lokale Bündnisse,
die verschiedene Akteure wie Polizei,
Gesundheitswesen und Sozialdienste einbinden, haben
sich als effektiv erwiesen.
Bund, Länder, Kommunen: Wer muss was tun?
Laut Istanbul-Konvention muss der Staat
sicherstellen, dass Betroffene von geschlechtsspezifischer
Gewalt Zugang zu allgemeinen und speziellen
Unterstützungsdiensten haben, einschließlich
rechtlicher und psychologischer Beratung,
finanzieller Unterstützung und Unterbringung. Bund,
Länder und Kommunen sollten gemeinsam
bundesweit einheitliche Standards hierfür schaffen.
Gleichzeitig müssen auf allen Ebenen hinreichende
finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Das gilt
sowohl für der Bau neuer Frauenhäuser als auch
für die Ausbildung von Fachkräften.
Wie kann Prävention helfen, Gewalt gegen Frauen
langfristig zu reduzieren?
Prävention ist der Schlüssel zur Überwindung
geschlechtsspezifischer Gewalt. Denn diese Gewalt
hat ihre Wurzeln in Geschlechterstereotypen und
den darauf beruhenden Verhaltensweisen und
Verhaltenserwartungen. Wirksame Prävention braucht
die Förderung eines Menschenbildes, das auf
Gleichberechtigung und Selbstbestimmung basiert.
Und Täterarbeit ist wichtig. Es gibt noch viel zu tun,
wie unser „Monitor Gewalt gegen Frauen“ zeigt.
Zur Person
Müşerref Tanrıverdi ist Volljuristin
und leitet die
Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt.
ZUM THEMA
Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 16 –
Sorgearbeit und Rentenlücke: Ältere
Frauen verdienen mehr Anerkennung
Um die Rechte älterer Frauen ist es in Deutschland nicht gut bestellt. Geringe
Rentenansprüche, starre Geschlechterrollen und negative Altersbilder sind nur
einige Herausforderungen, mit denen viele konfrontiert sind.
Hohes Armutsrisiko, schlechte
Gesundheitsversorgung, wenig Anerkennung: Damit haben viele ältere
Frauen zu kämpfen, weltweit, aber auch hierzulande.
Doch was heißt überhaupt „älter“? „Als älter gilt
eine Frau häufig bereits dann, wenn sie aus dem
gebärfähigen Alter heraustritt, spätestens aber mit
dem Beginn des Rentenalters“, sagt Claudia Mahler,
TeamleitungRechteÄltererdesInstitutsund
Unabhängige Expertin der Vereinten Nationen für die
Rechte älterer Menschen.
Sorgearbeit gilt als selbstverständlich
Das Alter allein ist allerdings wenig aussagekräftig,
wenn es darum geht, die Lebenslagen und Bedarfe
dieser heterogenen Gruppe zu ermitteln. Leider
gibt es kaum Forschung und detaillierte Daten zur
Situation älterer Frauen in Deutschland. „Es fehlt
das wirtschaftliche und politische Interesse, sich
näher mit älteren Frauen zu befassen“, bedauert
Mahler. Dies, obwohl sich sehr viele ältere Frauen
ehrenamtlich engagieren oder wichtige
Sorgearbeit leisten, zum Beispiel indem sie den betagten
Partner oder kranke Familienangehörige pflegen
oderEnkelkinderbetreuen.„ÄltereFrauensindeine
wichtige Stütze der Gesellschaft und das Rückgrat
vieler Familien“, stellt Mahler klar. Dieser Einsatz
werde allerdings oft nicht wahrgenommen, da er
unentgeltlich geschehe und als selbstverständlich
betrachtet werde.
„Gender Pension Gap“ ist erheblich
Stereotype Altersbilder erschweren eine erfolgreiche
Lobbyarbeit für ältere Menschen und insbesondere
für ältere Frauen. Dass Ungleichheiten zwischen
den Geschlechtern im höheren Alter zunehmen,
treibt Mahler besonders um. „Die Abwertung von
Menschen aufgrund ihres Alters und Geschlechts
verstärkt sich, je älter Menschen werden.“ So haben
ältere Frauen in der Regel schlechteren Zu gang
zum Arbeitsmarkt als ältere Männer und häufig
niedrigere Rentenansprüche aufgrund schlechter
bezahlter Jobs, Teilzeittätigkeiten oder
unterbrochener Erwerbsbiografien. Frauen ab 65 Jahren
verfügen laut Statistischem Bundesamt
durchschnittlich über 39,4 Prozent weniger
Alterssicherungseinkommen als Männer.
Die Rentenlücke ist ein Grund, warum Frauen im
Alter häufiger armutsgefährdet sind. „Ob soziale
Sicherheit oder Zugang zum Gesundheitssystem –
ältere Frauen fallen durch viele Raster“, sagt
Mahler. Was helfen würde: Eine UN-Konvention
fürdieRechteÄlterer,sowieessiezumBeispiel
für Kinder oder für Menschen mit Behinderungen
gibt. Das Institut setzt sich schon länger dafür ein.
„Eine Konvention wäre ein wirksames Mittel, um
die Rechte älterer Frauen besser zu schützen, und
würde ihre Sichtbarkeit erhöhen“,
ist Mahler überzeugt. ZUM THEMA
Debatte über die Rechte älterer Frauen
Die Menschenrechte älterer Frauen in den Fokus
zu rücken, war das Ziel einer Veranstaltung
des Instituts in Kooperation mit der Friedrich-
Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, der
Katholischen Stiftungshochschule München
und der Josef und Luise Kraft-Stiftung. Die
Debatte„Mehrfachdiskriminiert:ÄltereFrauen
ohne Menschenrechte?“ vom 29. Januar 2024
drehte sich um Armutsrisiken, Diskriminierung
und Abwertung von Alter, die Auswirkungen von
Digitalisierung und Mehrfachdiskriminierung.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 17 –
Wie Inklusion in deutschen Kommunen
gelingen kann
Kommunen spielen eine zentrale Rolle bei der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen. Doch wie setzen sie die UN-Behindertenrechtskonvention tatsächlich
um? Ein Forschungsprojekt des Instituts und der Universität Siegen hat dies
untersucht. Das Fazit: Es gibt gute Ansätze, aber noch viel zu tun.
Die Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist nicht nur eine Aufgabe des
Bundes und der Länder – auch Kommunen stehen
in der Pflicht, Inklusion aktiv zu gestalten. „Viele
Lebensbereiche wie Bildung, Wohnen oder
Mobilität werden auf lokaler Ebene geregelt. Deshalb
sind Kommunen so zentral für die Umsetzung von
Inklu sion und Teilhabe“, betont Sabrina Prem,
wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle
UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Ob
und wie Kommunen ihre Verpflichtungen tatsächlich
erfüllen, analysieren das Institut und die Universität
Siegen seit 2022 im gemeinsamen
Forschungsprojekt „UN-Behindertenrechtskonvention in den
Kommunen“. Untersucht wird beispielweise,
welche Aktionspläne es gibt, wie systematisch die
Planungsprozesse sind und welche Unterstützung
Kommunen benötigen. Ziel ist es, konkrete
Handlungsempfehlungen, Arbeitshilfen und Angebote
zur Unterstützung von Kommunen zu erarbeiten.
Im April 2024 präsentierte die Universität Siegen
einen ersten empirischen Zwischenbericht. Es gibt
viele positive Ansätze: Kommunen, die inklusive
Prozesse von Anfang an systematisch planen, mit
ausreichend Personal und Geld ausstatten und
eine umfassende Beteiligung von Menschen mit
Behinderungen sicherstellen. Zahlreiche
Kommunen in Deutschland haben bereits einen
Planungsprozess zur Umsetzung der UN-BRK durchlaufen.
Das gilt insbesondere für größere Städte mit mehr
als 100.000 Einwohner*innen. „Allerdings zeigt sich,
dass nicht alle Kommunen gleichermaßen gut
aufgestellt sind. Während einige Städte und Kreise
systematisch und mit ausreichend Ressourcen
arbeiten, fehlt es anderen an Personal, finanziellen
Mitteln oder klaren Strukturen“, erläutert Albrecht
Rohrmann, Projektleiter des Zentrums für Planung
und Entwicklung Sozialer Dienste der Uni Siegen.
Partizipation bleibt oft auf punktuelle
Konsultationen beschränkt
Parallel zum Zwischenbericht veröffentlichte das
Institut ein Rechtsgutachten, das die Pflichten der
Kommunen genau beschreibt. Ein grundlegendes
Prinzip der UN-BRK ist beispielsweise die
Beteiligung von Menschen mit Behinderungen. Sie
müssen nicht nur angehört, sondern aktiv in
Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Doch die
Praxis zeigt, dass die Kommunen Beteiligung noch
nicht konsequent umsetzen. „Partizipation bleibt in
den Kommunen oft auf punktuelle Konsultationen
beschränkt. Wirkliche Mitbestimmung, etwa durch
ein Vetorecht oder eine feste Vertretung in
Steuerungsgruppen, ist selten“, sagt Albrecht Rohrmann.
Eine weitere Herausforderung ist die Komplexität
der Aufgabe: Die Umsetzung der UN-BRK betrifft
zahlreiche Lebensbereiche und erfordert viel
Koordination zwischen verschiedenen politischen
Ebenen und Akteur*innen. Gleichzeitig sind die
personellen und finanziellen Ressourcen in vielen
Kommunen begrenzt.
Deshalb will das Projekt konkrete
Handlungsempfehlungen und praxisnahe Unterstützung für
Kommunen liefern. In einem eigenen Webbereich
führt es rechtliche Grundlagen und empirische
Erkenntnisse zusammen und entwickelt einen
idealtypischen Planungszyklus, an dem sich
Kommunen orientieren können. Ziel ist es, die
Umsetzung der UN-BRK systematisch und nachhaltig zu
fördern – damit Inklusion nicht nur
ein politisches Ziel bleibt, sondern
gelebte Realität wird.
ZUM THEMA
Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 18 –
Werkstätten: Arbeiten für ein Taschengeld
Inklusive Arbeitsplätze sind auf dem Arbeitsmarkt Mangelware. Deshalb müssen
Menschen mit Behinderungen oft in speziellen Werkstätten arbeiten – für
durchschnittlich 222 Euro im Monat. Damit verstößt Deutschland gegen das Recht
auf Arbeit.
Laut UN-Behindertenrechtskonvention muss
Deutschland Menschen mit Behinderungen die
gleichberechtigte Teilhabe an Bildung und am
Arbeitsleben ermöglichen. Inklusive Arbeitsplätze
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt es jedoch
kaum. Rund 300.000 Menschen arbeiten deshalb
in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
Die Übergangsquote auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt liegt unter einem Prozent. Das
Werkstattsystem führt somit zu Ausgrenzung und Diskri
minierung. Der UN-Ausschuss für die Rechte von
Menschen mit Behinderungen hat Deutschland
mehrfach aufgefordert, das System der
Sonderstrukturen abzuschaffen, zuletzt im Herbst 2023
anlässlich der zweiten Staatenprüfung
Deutschlands.
Im März 2024 veröffentlichte das Institut ein
Eckpunktepapier mit den aus menschenrechtlicher
PerspektivenotwendigstenÄnderungen.Eine
Empfehlung: die Einführung des Mindestlohns für
Werkstattbeschäftigte. „Der Werkstattlohn darf
nicht mehr nur ein Taschengeld sein.
Werkstattbeschäftigte haben ein Recht auf Anerkennung und
finanzielle Unabhängigkeit“, fordert Leander Palleit,
Leiter der Monitoring-Stelle UN-
Behindertenrechtskonvention des Instituts. Weitere Vorschläge zielen
auf inklusive Bildungsangebote,
Unterstützungsleistungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
sowie Reformen der Arbeitsstättenverordnung und
der Landesbauordnungen für Barrierefreiheit.
Sonderstrukturen abbauen
Ein menschenrechtskonformes Bildungssystem
braucht aus Sicht des Instituts keine neuen
Sondermaßnahmen zum Regelsystem. Diese führen
nur zu mehr Ausgrenzung. Jugendliche mit
Behinderungen brauchen wie alle Gleichaltrigen eine
Vielfalt an inklusiven Bildungsangeboten. Dazu gehört
auch der Abbau von Barrieren beim Übergang auf
den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Werkstattbeschäftigte und Jugendliche müssen dabei auf kompetente
Beratung und Unterstützung zurückgreifen können.
„Seit Inkrafttreten der UN-
Behindertenrechtskonvention 2009 sind die Rechte von Menschen mit
Behinderungen zwar stärker ins öffentliche
Bewusstsein gerückt, ein grundlegender Wandel hin zu
einer inklusiven Gesellschaft steht aber noch aus“,
so Palleit. Das Institut spricht sich deshalb für einen
konsequenten Abbau von Sonderstrukturen aus.
„Inklusion kann nur erreicht werden, wenn
Menschen mit Behinderungen echte
Wahlmöglichkeiten haben – und zwar in allen
Phasen des Lern- und
Arbeitslebens“, sagt Palleit.
ZUM THEMA
Empfehlungen zur Umsetzung von Inklusion
Am 26. März 2024 jährte sich das Inkrafttreten
der UN-Behindertenrechtskonvention in
Deutschland zum 15. Mal. Aus diesem Anlass luden das
Institut und der Bundesbehindertenbeauftragte
im Februar zur Konferenz „Neuer Schwung für
die UN-BRK in Deutschland: Wie weiter nach
der zweiten Staatenprüfung?“ nach Berlin.
Rund 800 Teilnehmende aus dem ganzen
Bundesgebiet diskutierten über eine bessere
Umsetzung der UN-BRK. Die im Anschluss
veröffentlichten Empfehlungen an Politik und
Verwaltung in Bund und Ländern reichen von
Barrierefreiheit, schulischer Bildung über
Gewaltschutz, Arbeit und Wohnen bis hin zur
Verhinderung von Zwang. Sie enthalten konkrete
Vorschläge, wie mehr Inklusion und
Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
erreicht werden können.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 19 –
Moshe Baran * 1920 in Horodok/Polen
Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 20 –
Schutz vor Arbeitsausbeutung beginnt
mit einem sicheren Zuhause
Betroffene von Arbeitsausbeutung stehen oft vor dem Nichts – ohne Schutz, ohne
Perspektive und ohne angemessene Entschädigung oder Entlohnung. Das Institut
setzt sich für ein flächendeckendes Angebot an Schutzunterkünften und für
bundesweite Mindeststandards ein.
Wer ist von Arbeitsausbeutung betroffen?
Tanış: Arbeitsausbeutung findet jeden Tag in
Deutschland statt, in der Pflege, Landwirtschaft,
fleischverarbeitenden Industrie, im Haushalt oder
auf dem Bau. Menschen müssen unter Zwang und
zu schlechten Bedingungen arbeiten, werden dafür
wenig oder gar nicht entlohnt. Besonders
gefährdet sind Menschen, die keinen sicheren
Aufenthaltsstatus haben, nicht sozial vernetzt sind, kein
Deutsch sprechen und ihre Rechte nicht kennen.
Warum ist eine sichere Unterbringung so zentral
für die Unterstützung der Betroffenen?
Menschen, denen es gelingt, sich aus dem
Ausbeutungskontext zu lösen oder die von den
Ermittlungsbehörden entdeckt werden, droht die
Obdachlosigkeit. Diese Menschen haben jedoch Rechte.
Zum Beispiel das Recht auf Entschädigung, auf
einen gesicherten Aufenthalt oder auf eine
angemessene und sichere Unterkunft. Auf der Straße
oder in Obdachlosenunterkünften sind sie nicht vor
den Täter*innen geschützt. Deshalb braucht es
Einrichtungen mit besonderen Schutzstandards. Wichtig
ist, dass die Unterkünfte auf die Bedürfnisse
unterschiedlicher Menschen zugeschnitten sind – Männer,
Paare, Familien oder Gruppen müssen dort
unterkommen können. Wichtig ist auch, dass es dort
Zugang zu psychosozialer und
geschlechtersensibler Beratung gibt und die Betroffenen eine
Perspektive für ihr weiteres Leben entwickeln können.
Wie sieht die Realität in Deutschland aus?
Es gibt nicht genügend spezialisierte Unterkünfte
in Deutschland. Ein wirksamer Schutz vor Gewalt
und erneuter Ausbeutung ist so kaum möglich. Es
fehlt an schneller und unbürokratischer Hilfe. Die
behördlichen Verfahren sind zu komplex, um
rechtzeitig an Leistungen zum Lebensunterhalt oder
einen sicheren Aufenthalt zu kommen.
Welche Auswirkungen hat die Unterbringung auf
die Bekämpfung der Arbeitsausbeutung?
Ohne angemessene und sichere Unterkunft können
sich Betroffene nicht stabilisieren. Das wirkt sich
auch auf Ermittlungsverfahren aus, etwa wenn
Betroffene die ungeeignete Unterkunft verlassen und
nicht mehr auffindbar sind.
Wie kann die Situation verbessert werden?
Wir brauchen bundesweite Mindeststandards für
Unterkünfte, die Sicherheit und Stabilität
gewährleisten. Bund und Länder sollten ausreichend
finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, um spezialisierte
Unterkünfte flächendeckend anbieten zu können.
Ebenso wichtig ist eine enge Zusammenarbeit
zwischen Behörden und Fachberatungsstellen.
Gibt es auch positive Entwicklungen?
Es gibt Fortschritte, wie den Nationalen Aktionsplan
gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit, der im
Februar 2025 verabschiedet wurde. Dieser sieht vor,
gesetzlicheÄnderungenzuprüfen,umdenZugang
zu Sozialleistungen, also auch zu einer Unterkunft,
zu verbessern. Außerdem richtet das Land Berlin
erstmals eine spezialisierte Unterkunft für
Betroffene von Arbeitsausbeutung ein. Wir hoffen, dass
andere Bundesländer diesem Beispiel folgen.
Zur Person
Naile Tanış ist Volljuristin und leitet seit 2023
die Berichterstattungsstelle
Menschenhandel des Instituts. ZUM THEMA
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 21 –
Menschenrechte dürfen im Sport nicht
im Abseits stehen
Sport bringt weltweit Millionen Menschen zusammen. Damit alle mitmachen
können, müssen auch abseits des Spielfelds faire Regeln gelten. Das Institut
berät Sportverbände bei der Umsetzung der Menschenrechte.
Fast 28 Millionen Menschen in Deutschland sind
Mitglied eines Sportvereins. Sport kann Menschen
unabhängig von ihrer Herkunft und Lebensrealität
verbinden, er kann aber auch Hass, Hetze und
Ausgrenzung verstärken und zur Einschränkung
von Menschenrechten führen. Etwa durch
Arbeitsausbeutung beim Bau von Stadien wie bei der
Fußball-WM der Männer 2022 in Katar.
Menschenrechte werden immer wieder auch abseits von
Baustellen beschnitten: durch fehlende
Barrierefreiheit von Sportstätten, durch behördliche
Beschränkung der Versammlungsfreiheit oder
Überwachung der Telekommunikation von Fans, durch
Gewaltausübung von Sicherheitskräften oder durch
rassistische und antisemitische Übergriffe von
gewaltbereiten Fans beziehungsweise durch sexuelle
Belästigung weiblicher Fans. Bei
Großveranstaltungen drohen zudem indirekte
Menschenrechtsverletzungen, etwa wenn Veranstalter Klima- und
Nachhaltigkeitsaspekte ignorieren und damit zur
Gefährdung von Menschen durch
Klimakatastrophen beitragen.
Erstmals Menschenrechtskonzept bei der
EURO 2024
Um zu verhindern, dass Menschenrechte bei der
EURO 2024 in Deutschland im Abseits landen,
entwickelten die Union Europäischer Fußballverbände
(UEFA) und der Deutschen Fußball-Bund (DFB)
zusammen mit Bund, Ländern und Stakeholdern ein
Menschenrechtskonzept für die EURO 2024 und
richteten ein Human Rights Board zur Begleitung
der Veranstaltung ein. Diesem Gremium gehörten
neben internationalen auch nationale Expert*innen
an, darunter aus dem Institut, der Fachberatung
KickIn!, von Reporter ohne Grenzen Deutschland
sowie von Transparency Deutschland. Denn nicht
nur der Staat, auch private Akteure haben eine
wichtige Rolle bei der Prävention von
Menschenrechtsverstößen im Sport. „Die Organisatoren einer
Sportveranstaltung sind für die Durchführung einer
menschenrechtlichen Risikoanalyse
verantwortlich. Erkannte Risiken müssen sie gemeinsam mit
zuständigen Stellen, etwa Stadionbetreibern oder
Sicherheitsunternehmen, begrenzen“, sagt Michael
Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Instituts.
Die Menschenrechtsorganisation „Centre for Sport
and Human Rights“ lobte die EURO 2024 im
Nachgang als eine der ersten Sportgroßveranstaltungen,
die die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten der
UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und
Menschenrechte ernstgenommen habe. Die UN-Leitprinzipien
verpflichten Staaten dazu, Menschen vor
Verletzungen ihrer Rechte durch Dritte, insbesondere durch
Unternehmen, zu schützen und Maßnahmen zu
ergreifen, um Verletzungen vorzubeugen, diese zu
untersuchen, zu ahnden und Abhilfe zu leisten.
Unternehmen sind also in der Verantwortung,
Verfahren einzurichten, um mögliche negative
Auswirkungen ihrer Tätigkeit – in diesem Fall die
Durchführung der EURO 2024 – auf die Menschenrechte
zu vermeiden und gegebenenfalls
wiedergutzumachen.
Menschenrechte im Breitensport
Um die Menschenrechte auch im Breitensport zu
verankern, berät das Institut darüber hinaus Politik
und Sportverbände bei der konkreten Umsetzung.
So hat beispielsweise der Deutsche Olympische
Sportbund ein eigenes Menschenrechtskonzept
verabschiedet und einen Menschenrechtsbeirat
eingerichtet, in dem mit Michael Windfuhr auch
das Institut vertreten ist.
ZUM THEMA
Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 22 –
Hunger ist menschengemacht
Eigentlich müsste niemand mehr hungern, weil genug Nahrung für alle Menschen
produziert wird. Hunger ist vor allem die Folge von ungleichem Zugang zu Nahrung.
Was sich ändern muss, damit alle Menschen ernährt werden können, erforscht das
Institut im Rahmen eines internationalen Projekts.
Nach Angaben der Vereinten Nationen hungern
weltweit mehr als 673 Millionen Menschen, obwohl
das Recht auf angemessene Nahrung schon 1966
als Menschenrecht im UN-Sozialpakt verankert
wurde. Die Gründe dafür sind vielfältig: Armut,
Diskriminierung, Klimaveränderungen, der Handel mit
Lebensmitteln als Spekulationsobjekten auf dem
Weltmarkt, Kriege oder bewaffnete Konflikte. Wenn
in Kampfgebieten die landwirtschaftliche
Produktion zum Erliegen kommt, hat das fatale Folgen – für
die Zivilbevölkerung vor Ort und für Staaten, die
von importierten Lebensmitteln abhängig sind.
Besonders problematisch wird es, wenn die
Zivilbevölkerung aufgrund von Kriegshandlungen auf
humanitäre Hilfslieferungen angewiesen ist, wie
derzeit im Gazastreifen oder im Sudan. Die Folgen
sind auch lange nach Ende der Kampfhandlungen
zu spüren, wenn durch Kampfmittel kontaminierte
Böden nicht oder nur eingeschränkt
landwirtschaftlich genutzt werden können.
Zivilgesellschaftliche Beteiligung stärken
Wie können Staaten ihre Ernährungssysteme so
transformieren, dass alle Menschen sich selbst
ernähren können, ohne weiterhin die Umwelt zu
schädigen und zu Klimawandel und Artensterben
beizutragen? Mit diesen Fragen beschäftigt sich
das Institut im Rahmen des Projekts
„Transformation durch Menschenrechte: Ein Kompetenz-Hub
für das Recht auf Nahrung“ seit 2023. Ziel ist es,
durch verstärkte internationale Zusammenarbeit
das Recht auf Nahrung in den Fokus der
Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der
Vereinten Nationen (FAO) zu rücken sowie eine bessere
Umsetzung der Beschlüsse des
Welternährungsausschusses zu fördern. Damit das Menschenrecht
auf Nahrung wirksam werden kann, muss es in
innerstaatliche Gesetze und konkrete
Maßnahmenpakete überführt werden. Der Welternäh rungs -
ausschuss in Rom erarbeitet beispielsweise
Empfehlungen, wie Staaten ihre menschenrechtlichen
Verpflichtungen im Bereich Ernährung und
Landwirtschaft erfüllen können. „Agrar- und
Ernährungssysteme weltweit müssen sich ändern – hin
zu mehr Nachhaltigkeit und lokaler Produktion. Die
Politik muss ermöglichen, dass auch kleinbäuerliche
Produzent*innen gefördert und Ressourcen stärker
geschont werden, und dass qualitativ hochwertige
Nahrung für alle erschwinglich ist“, sagt Sarah
Brand, Expertin des Instituts für das Recht auf
Nahrung.
Internationale Zusammenarbeit
Im Rahmen des Projekts kooperiert das Institut
mit dem brasilianischen Nationalen Rat für
Ernährungs sicherheit (CONSEA), der sich aus Mitgliedern
von Ministerien sowie der Zivilgesellschaft
zusammensetzt. CONSEA hat die Entwicklung lokaler
und nationaler Programme zur Bekämpfung von
Hunger und Armut sowie zu sozialer Sicherung
sehr erfolgreich vorangetrieben, etwa Programme
zu Schulessen und Gemeinschaftsverpflegung
oder zur Unterstützung der ökologischen
Landwirtschaft. Ein Schlüsselfaktor für den Erfolg von
CONSEA ist die demokratische Beteiligung der
Bevölkerung an der Entwicklung von Maßnahmen.
Zur Förderung des Rechts auf Nahrung hat sich
eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen
Brasilien und Deutschland
entwickelt, an dem das Institut und
CONSEA aktiv beteiligt sind.
ZUM THEMA
„ Agrar- und Ernährungssysteme weltweit
müssen sich ändern – hin zu mehr
Nachhaltigkeit und lokaler Produktion.“
Sarah Brand, wissenschaftliche Mitarbeiterin
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 23 –
Gerechtigkeit für DDR-
Vertragsarbeiter*innen aus Mosambik
Fast 20.000 Menschen aus Mosambik arbeiteten als sogenannte
Vertragsarbeiter*innen in der DDR. Sie erlebten Diskriminierung und Ausbeutung. Viele warten
bis heute auf ihren Lohn. Das Institut unterstützt die Forderungen der Betroffenen
nach Entschädigung.
In den 1980er Jahren kamen knapp 20.000
Menschen aus Mosambik als sogenannte
Vertragsarbeiter*innen in die DDR. Offiziell sollten sie
helfen, den Fachkräftemangel in der DDR zu beheben.
Gleichzeitig sollten sie berufliche Qualifikationen
erwerben. Sie waren vor allem im Bergbau, in der
Landwirtschaft und der Textilindustrie tätig. Nur
einige Hundert erhielten dabei auch eine
Ausbildung. Viele hingegen erledigten ungelernte
Hilfsarbeiten, lebten unter schwierigen
Wohnbedingungen und waren dem Alltagsrassismus in der DDR
ausgeliefert. Einen erheblichen Teil des Lohns
behielt die DDR ein – angeblich für ein nach Rückkehr
auszuzahlendes Guthaben der
Vertragsarbeiter*innen in Mosambik. Eine Auszahlung erfolgte jedoch
nie, denn die DDR-Behörden verrechneten den
einbehaltenen Lohn mit den staatlichen Schulden
Mosambiks gegenüber der DDR, vor allem für
Rüstungsgüter und Maschinen. Die Mehrheit der
Vertragsarbeiter*innen erhielt weder den vollen
Lohn noch ihre erworbenen Rentenansprüche –
nach heutigem Verständnis eine klare Verletzung
ihrer Menschenrechte.
Im Wiedervereinigungsprozess Deutschlands
gelang es der ersten frei gewählten DDR-Regierung
nicht, die Situation der ehemaligen
Vertragsarbeiter*innen angemessen zu regeln. Deshalb fordern
die noch lebenden Betroffenen die Auszahlung ihrer
einbehaltenen Löhne und eine offizielle
Anerkennung ihres Leids. Forderungen, die die SED-
Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag, Evelyn
Zupke, und das Institut unterstützen. „Die
ehemaligen Vertragsarbeiter*innen aus Mosambik haben
ein Recht auf Entschädigung und Anerkennung für
das ihnen zugefügte Unrecht. Nach heutigem
Rechtsverständnis ist Deutschland dazu auch nach dem
UN-Sozialpakt verpflichtet“, sagt Michael Windfuhr,
Stellvertretender Direktor des Instituts.
Unrecht anerkennen und Entschädigung regeln
Obwohl das Problem der Vertragsarbeiter*innen
bereits seit dem Einigungsprozess bekannt ist,
wurde für die Betroffenen keine wirkliche Lösung
gefunden. Anfang der 1990er Jahre stellte die
Bundesrepublik Mosambik rund 75 Millionen Mark
(38,4 Millionen Euro) aus der
Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung. Diese Zahlungen verstand
die Bundesregierung als Entschädigungszahlung
an die ehemaligen Vertragsarbeiter*innen, die
infolge der Zahlungsunfähigkeit der DDR-Betriebe
nicht von diesen geleistet werden konnte. 2002
folgte ein Schuldenerlass für Mosambik – der
Großteil der Schulden ging auf die Handelsbeziehungen
mit der DDR zurück. Bei den Betroffenen kam
davon aber nichts an.
Gemeinsam mit Betroffenen aus Mosambik
appellierten die SED-Opferbeauftragte, das Institut und
weitere Unterstützer*innen, unter ihnen Almuth
Berger, ehemalige Staatssekretärin und
Ausländerbeauftragte des Ministerrats der DDR, und Markus
Meckel, ehemaliger Außenminister der frei
gewählten DDR, heute Vorsitzender des Stiftungsrates der
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur,
im August 2024 an den Bundestag, das Unrecht an
den Vertragsarbeiter*innen in einer Entschließung
anzuerkennen und einen Entschädigungsfonds zu
finanzieren. „Es geht um den politischen Willen
Deutschlands, Abhilfe für die Betroffenen zu
schaffen. Das Ziel ist eine unbürokratische, je nach
V ertrag beziehungsweise
Aufenthaltsdauer gestaffelte
Entschädigung“, so Windfuhr.
ZUM THEMA
Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 24 –
Selbstbestimmungsgesetz:
Ein Meilenstein für die Menschenrechte
Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November 2024 hat
Deutschland einen bedeutenden Schritt zur Anerkennung der geschlechtlichen
Selbstbestimmung getan. Das Institut hat den Gesetzgebungsprozess aktiv begleitet.
Seit dem 1. November 2024 gilt in Deutschland
das Selbstbestimmungsgesetz. Es erlaubt
transgeschlecht lichen, intergeschlechtlichen und
nicht- binären Menschen, ihr Geschlecht und ihre
Vornamen durch eine einfache Erklärung beim
Standesamt zu ändern. Damit können sie ihre
geschlechtliche Identität selbstbestimmt leben.
Das Institut brachte sich 2023 und 2024 mit
verschiedenen rechtlichen Stellungnahmen in den
Gesetzgebungsprozess ein und begrüßt die
Neuregelung ausdrücklich.
„Das Selbstbestimmungsrecht ist ein
menschenrechtlicher Meilenstein, denn es stärkt die Rechte
von trans-, intergeschlechtlichen und nicht-binären
Menschen und ihren Schutz vor Diskriminierung“,
sagt Nele Allenberg, Leiterin der Abteilung
Menschenrechtspolitik Inland/Europa.
Transgeschlecht liche Menschen erleben im Alltag
vielfach Abwertung, Ausgrenzung, Hass und Gewalt.
Transgeschlechtliche Jugendliche haben ein
vielfach höheres Risiko, an einer Depression zu
erkranken oder eine Angststörung zu entwickeln.
Selbstbestimmung statt Pathologisierung
Vor dem Selbstbestimmungsgesetz galt das
Transsexuellengesetz von 1981. Wollten Betroffene ihr
Geschlecht ändern, mussten sie zwei Gutachten
vorlegen, über die ein Gericht entschied – eine
langwierige und kostspielige Praxis. Die intimen
Fragen der Gutachter*innen empfanden Betroffene
als belastend und entwürdigend. Das
Bundesverfassungsgericht hatte mehrfach einzelne
Vorschriften des Transsexuellengesetzes für
verfassungswidrig erklärt. Es basierte auf einem medizinisch
veralteten, pathologisierenden Verständnis von
Transgeschlechtlichkeit. Im Gegensatz dazu nimmt
das Selbstbestimmungsgesetz die
Selbstbestimmung ernst.
Das Selbstbestimmungsgesetz verwirklicht ein
fundamentales Recht aus dem Grundgesetz: Das
Recht auf Anerkennung der selbstbestimmten
geschlecht lichen Identität ist im Allgemeinen
Persönlichkeitsrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in
Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz geschützt.
Auch internationale Abkommen wie Artikel 8 der
Europäischen Menschenrechtskonvention und
Artikel 17 des Internationalen Pakts über bürger liche
und politische Rechte schützen die Geschlechts -
iden tität als wichtigen Teil der persönlichen
Identität. „Dass das Gesetz verabschiedet wurde, war
ein notwendiges Zeichen gegen Transfeindlichkeit
und Dis kriminierung. Denn in einer zum Teil
vergifteten öffentlichen Debatte wurde und wird ein
Zerrbild von transgeschlechtlichen Menschen
verbreitet“, so Allenberg.
Dennoch ist das Institut nicht mit allen Regelungen
im Gesetz einverstanden. Kritikwürdig sind vor
allem die Vorschriften, die Missbrauch vorbeugen
sollen und dafür beispielsweise Gruppen wie
Migrant*innen ohne unbefristeten Aufenthaltstitel
aus der Anwendung ausschließen. Das Institut
betont: Die Befürchtung, Menschenrechte könnten
missbraucht werden, rechtfertigt nicht ihre
Beschränkung. Darauf verweist auch der Unabhängige
Experte der Vereinten Nationen zum Schutz vor
Gewalt und Diskriminierung aufgrund sexueller
Orientierung oder Geschlechtsidentität.
Das Institut wird sich weiter für die Rechte
trans geschlechtlicher,
intergeschlechtlicher und nicht-binärer
Menschen einsetzen.
ZUM THEMA
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 25 –
Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 26 –
Menschenrechte und Rechtsstaat
stärken, zivilgesellschaftliche
Freiräume schützen
Rechtsstaatliche Institutionen und demokratische Verfahren
werden weltweit infrage gestellt. Das Institut setzt sich für
ein funktionsfähiges Menschenrechtsschutzsystem, für
rechtsstaatliche Institutionen und für zivilgesellschaftliche
Freiräume ein.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 27 –
Kein Rechtsstaat ohne demokratische
Zivilgesellschaft
Wie steht es um die Menschenrechte in Deutschland? Wie kann der Rechtsstaat
vor antidemokratischen Anfeindungen geschützt werden? Ein Gespräch mit dem
Institutsvorstand über autoritäre Angriffe auf die unabhängige Justiz und die
Bedeutung einer lebendigen Zivilgesellschaft.
Anfang 2024 löste das Bekanntwerden eines
Treffens rechtsextremer Aktivisten und Politikern
zur rassistisch motivierten Zwangsausweisung
von Menschen landesweite Proteste aus. Nach
den Anschlägen in Solingen, Magdeburg und
München rückte im Bundestagswahlkampf die
Abschiebung Schutzsuchender nach
Afghanistan in den Fokus, trotz der verheerenden
Menschenrechtslage dort. Heute weist die
Bundesregierung entgegen einer Gerichtsentscheidung
Schutzsuchende an der deutschen Grenze
zurück. Wie blicken Sie auf diese Entwicklung?
Rudolf: Ich bin zutiefst besorgt, dass zunehmend
politische Vorschläge debattiert werden, die nicht
mit den Grund- und Menschenrechten vereinbar
sind – und dies auch von demokratischen Parteien.
Viele der in den letzten Monaten diskutierten und
umgesetzten Maßnahmen im Bereich der
Migrationspolitik verstoßen gegen Menschenrechte und
Europarecht. Und selbst demokratische
Politiker*innen fordern heute offen die Abschaffung
einzelner Grundrechte, etwa des Rechts auf Asyl
oder des Rechts auf das Existenzminimum. Damit
propagieren sie: Wenn Grundrechte im Weg sind,
dann müssen und können wir sie abschaffen. Auch
wenn dann später zurückgerudert wird, ist der
Schaden für den Rechtsstaat eingetreten. Der
Rechtsstaat beruht darauf, dass staatliche Gewalt durch
die innerstaatlichen Grundrechte und die
internationalen Menschenrechte gebunden ist. Wenn die
Politik das infrage stellt, wird der Rechtsstaat
zerstört.
Sehen Sie die Anerkennung der Menschenrechte
in Deutschland in Gefahr?
Windfuhr: Soziologische Untersuchungen zeigen,
dass die große Mehrheit die Menschenwürde und
die Menschenrechte unterstützt. Aber diese
Mehrheit bleibt derzeit oft noch still und überlässt die
gesellschaftlichen Debatten den lauten
Extremist*innen. Viele Menschen scheuen sich vor
Auseinandersetzungen, vor allem wenn dabei Argumente
nicht mehr zählen. In den Dialog treten, anderen
zuhören, auch bisher ungehörte Stimmen
unterstützen – das wird schwierig, wenn Beleidigungen
oder persönliche Anfeindungen drohen. Das gilt
auch für Politiker*innen. Es ist an der Zeit, dass die
Mehrheit lauter wird, sich einmischt und diejenigen,
die menschenrechtliche und rechtsstaatliche
Verpflichtungen missachten, in die Schranken weist.
Rudolf: Zentral für die Menschenrechte ist die
Menschenwürde. Sie steht am Anfang der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und
unseres Grundgesetzes. Die Gleichwertigkeit aller
Menschen wird heute aber immer mehr infrage gestellt.
Menschen werden abgewertet, weil sie behindert
sind, weil sie Frauen sind oder weil sie aus anderen
Ländern kommen. Eine Gesellschaft, die die
Menschenrechte achtet, hat alle im Blick und lässt sie
teilhaben. Eine Gesellschaft, die ein „Wir-
gegendie“ propagiert, kann unterschiedliche Perspektiven
nicht mehr integrieren, gemeinsam zu Lösungen
kommen und ein freies und menschenwürdiges
Leben für alle garantieren.
Ein Blick nach Polen, Ungarn, in die Slowakei oder
die USA macht deutlich, wie fragil demokratische
Verfahren und rechtsstaatliche Institutionen
sind. Sehen Sie den demokratischen Rechtsstaat
in Deutschland ausreichend gegen autoritäre
Anfeindungen gewappnet?
Rudolf: Ein Rechtsstaat kann nur mit einer
unabhängigen Justiz funktionieren. Deshalb ist es gut,
Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 28 –
dass der Bundestag im Dezember 2024 den
Schutz des Bundesverfassungsgerichts gestärkt
hat. Doch das reicht nicht aus. Auch die
Landesverfassungsgerichte müssen besser geschützt
werden. Es braucht Regelungen, die sicherstellen,
dass die Ernennung von Richter*innen möglich ist,
wenn antidemokratische Parteien – wie derzeit in
Thüringen – über Sperrminoritäten verfügen. Und
es braucht Politiker*innen, die bei der Wahl der
Richter*innen verantwortungsvoll den Konsens der
Demokrat*innen suchen. Der demokratische
Rechtsstaat wird aber nicht nur von Institutionen getragen,
sondern ganz wesentlich von Menschen, die sich
für ihn einsetzen. Deshalb ist die Unterstützung
der Zivilgesellschaft, die sich für die Stärkung von
Demokratie und Menschenrechten einsetzt,
unbedingt notwendig.
Windfuhr: Die Ausbreitung des Autoritarismus in
Ungarn oder Polen hat mit einem Angriff auf alle
Institutionen begonnen, die die Politik kontrolliert
und zur Rechenschaft gezogen haben,
beispielsweise die unabhängige Justiz oder die Medien.
Es ist ein wiederkehrendes Muster, dass die
Unabhängigkeit der Justiz von autoritären Kräften
angezweifelt wird, etwa wenn Donald Trump die
Geltung von Gerichtsurteilen in Frage stellt und sie
als politisch motiviert abtut. Es ist sehr wichtig,
dass wir die Bedeutung und Dignität dieser
rechtsstaatlichen Institutionen und Verfahren verteidigen
und öffentlicher Hetze gegen sie widersprechen.
Schwierig wird es natürlich, wenn verantwortliche
Politiker*innen selbst dazu beitragen und diese
Erzählungen medial unwidersprochen
weitergetragen werden.
Seit Monaten wird über die staatliche Förderung
zivilgesellschaftlicher Organisationen debattiert.
Ist es Aufgabe des Staates, gesellschaftliches
Engagement gezielt zu fördern?
Windfuhr: Eine funktionierende Zivilgesellschaft
ist elementar wichtig für die politische Kultur einer
Gesellschaft. Zivilgesellschaftliche Organisationen
leisten vielfältige soziale Dienste, sie motivieren
Menschen, sich für das Gemeinwesen zu
engagieren. All das ist unersetzlich für das
Funktionieren eines Staates. Wenn Staaten ins Autokratische
abrutschen, werden neben den rechtsstaatlichen
Verfahren immer auch die regierungskritischen
Stimmen eingeschränkt. Denken wir an die
Gesetze in Ländern wie Russland oder Indien, die
zivilgesellschaftliche Organisationen mit internationaler
Förderung als ausländische Agenten brandmarken
und ihre Arbeit nahezu unmöglich machen. Auch in
Deutschland wird immer häufiger die
Einschränkung der staatlichen Förderung von
gesellschaftlichem Engagement gefordert, beispielsweise von
Umweltschutzorganisationen, die die Agrarpolitik
der Regierung kritisieren. Dabei muss eine
Gesellschaft offen und kritisch darüber debattieren, was
eine gute Lösung für alle ist. Dazu braucht es
Organisationen, die gesellschaftliche Diskurse
ermöglichen und wenn nötig auch das Handeln der
jeweiligen Regierung hinterfragen –
selbstverständlich unter Berücksichtigung demokratischer
und rechtsstaatlicher Spielregeln.
Rudolf: Wolfgang Böckenförde hat einmal gesagt:
„Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von
Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren
kann.“ Ich ergänze: Aber er kann sie fördern! Und
das muss er im wohlverstandenen
Allgemeininteresse. Denn zu den Voraussetzungen des
demokratischen Rechtsstaats gehört der Einsatz von
Menschen und zivilgesellschaftlichen
Organisationen für das Zusammenleben, den Rechtsstaat, für
Menschenrechte und Demokratie. Sie tun das auch,
indem sie politische Forderungen aufstellen und
Regierende kontrollieren. Wenn etwa eine
Behindertenorganisation eine Verbandsklage anstrengt,
ermöglicht sie Gerichten, die Rechtmäßigkeit
staatlichen Handelns zu überprüfen. Es genügt nicht
zu erwarten, dass diejenigen, die im Staat Verant-
„ Es genügt nicht, zu erwarten, dass
diejenigen, die im Staat Verantwortung
tragen und Macht haben, das Recht
immer von sich aus beachten.
Menschenrechte werden nur dann Wirklichkeit,
wenn Menschen sie auch einfordern.“
Beate Rudolf, Direktorin
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 29 –
wortung tragen und Macht haben, das Recht immer
von sich aus beachten. Menschenrechte werden
nur dann Wirklichkeit, wenn Menschen sie auch
einfordern. Deshalb braucht der Rechtsstaat eine
demokratische Zivilgesellschaft.
Nicht nur in Deutschland, sondern weltweit
geraten Menschenrechte und ihre Kontrollgremien
unter Druck. Was bedeutet es, wenn autokratisch
geprägte Staaten die multilaterale Ordnung
infrage stellen? Wie wirkt sich das auf die
Verwirklichung der Menschenrechte aus?
Windfuhr: Die Wiener Weltkonferenz für
Menschenrechte hat 1993 die Universalität und Unteilbarkeit
aller Menschenrechte betont und unabhängige
Menschenrechtsinstitutionen, die die Umsetzung
der Menschenrechte überwachen, auf nationaler
wie internationaler Ebene gestärkt. Doch in den
letzten Jahren wächst der Widerstand gegen
unabhängige Überprüfungen durch
menschenrechtliche Kontrollgremien wie die
Menschenrechtsausschüsse der Vereinten Nationen oder Nationale
Menschenrechtsinstitutionen. Dass mit den USA
unter Trump nun ein wichtiger Verteidiger des
internationalen Menschenrechtsschutzes ausfällt,
stellt den internationalen Menschenrechtsschutz
vor weitere große Herausforderungen, nicht nur
finanzieller Natur.
Rudolf: Umso wichtiger ist es, dass europäische
Staaten, insbesondere auch Deutschland, die
internationalen Menschenrechtsgremien verteidigen
und die Vereinten Nationen stärken. Denn eine auf
Recht basierte internationale Ordnung ist der beste
Schutz für alle Menschen und für alle Staaten, die
keine Supermächte sind – und das ist der Großteil
der Welt.
Was macht Ihnen Hoffnung, dass sich Menschen
auch in Zukunft für Menschenrechte begeistern
und Staaten sich zu ihrer Verwirklichung
verpflichten?
Windfuhr: Hoffnungsfroh stimmen mich die
Begegnungen mit vielen Menschen, die sich für ihre
Rechte einsetzen. Überall auf der Welt wollen
Men schen ein selbstbestimmtes und würdevolles
Leben führen. Niemand möchte, dass Kinder oder
Erwachsene unter Zwang arbeiten müssen, dass
Verwandte verschwinden, weil sie die
Regierungspolitik kritisieren, oder dass Machthaber über dem
Gesetz stehen. Dieser weltweite Konsens für
Menschenrechte muss wieder lauter zum Ausdruck
gebracht und verteidigt werden.
Rudolf: Die Idee der Menschenwürde und der
darauf basierenden Menschenrechte begeistert
Menschen weltweit. Denn sie gibt ihnen
moralischen und rechtlichen Rückhalt auch gegenüber
einem übermächtigen Staat. Menschenrechte
machen klar: Herrschaft ist nur legitim, wenn sie
die Rechte aller Menschen achtet.
Zur Person
Prof. Dr. jur. Beate Rudolf ist seit 2010 Direktorin
des Instituts. Sie ist langjähriges Mitglied im
Vorstand des Europäischen Netzwerks der Nationalen
Menschenrechtsinstitutionen (ENNHRI) und war
von 2016 bis 2019 Vorsitzende der Globalen
Allianz der Nationalen
Menschenrechtsinstitutionen (GANHRI).
Michael Windfuhr ist seit 2011 Stellvertretender
Direktor des Instituts. Seit 2016 ist er zudem
Mitglied im UN-Ausschuss für wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte.
ZUM THEMA
„ Überall auf der Welt wollen Menschen
ein selbstbestimmtes und würdevolles
Leben führen. Niemand möchte, dass
Kinder oder Erwachsene unter Zwang
arbeiten müssen oder dass Machthaber
über dem Gesetz stehen.“
Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor
Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 30 –
„Schulen müssen über
verfassungsfeindliche Parteien aufklären“
Lehrkräfte sind verpflichtet, die AfD als rechtsextreme Partei zu
thematisieren. Das parteipolitische Neutralitätsgebot steht dem nicht entgegen.
Sie brauchen bei dieser Aufgabe allerdings dringend Unterstützung.
Lehrkräfte in der schulischen und außerschulischen
Bildung spielen eine zentrale Rolle bei der
Vermittlung von Menschenrechten. Dazu gehört auch
die kritische Thematisierung von rechtsextremen
Positionen, die den Menschenrechten
widersprechen. Dabei stehen Lehrkräfte vor erheblichen
Herausforderungen, da rechtsextreme Positionen
im politischen und öffentlichen Raum deutlich
zugenommen haben. Beziehen Lehrkräfte Stellung
gegen solche Positionen, sehen sie sich häufig
dem Vorwurf ausgesetzt, sie würden das
staatliche Neutralitätsgebot verletzen. Das
Neutralitätsgebot ist hingegen kein Hindernis, Parteien, die eine
national- völkische Ideologie und
verfassungsfeindliche Positionen vertreten, als solche im Unterricht
zu behandeln. Diese Aufgabe politischer Bildung
verträgt sich – entgegen anderer Stimmen, vor
allem aus den Reihen der AfD – mit dem Gebot der
parteipolitischen Neutralität.
Das Institut hat sich in den vergangenen Jahren
intensiv mit diesem Thema befasst. „Wenn Schulen
über die Verfassungsfeindlichkeit der AfD
aufklären, verstößt das nicht gegen das
Neutralitätsgebot“, stellt Hendrik Cremer, wissenschaftlicher
Mitarbeiter des Instituts, klar. Lehrkräfte haben
vielmehr den Auftrag, Schüler*innen über aktuelle
politische Bestrebungen, die die freiheitliche
rechtsstaatliche Demokratie ernsthaft bedrohen,
aufzuklären. Maßgeblich ist, dass die Ideologien
und Ziele solcher Bestrebungen fundiert und
sachlich analysiert werden. Im Fall der AfD bedeutet
das, ihre national-völkische und damit
rechtsextreme Ausrichtung offenzulegen. Im Unterricht muss
klar werden, wofür die AfD steht und worin sie sich
von demokratischen Parteien grundsätzlich
unterscheidet. „Die AfD darf nicht verharmlost werden.
Es muss deutlich werden, dass sie sich zu einer
rechtsextremen und nach Gewalt strebenden
Partei entwickelt hat“, so Cremer.
Politische Bildung ist nicht wertneutral
Das Schulrecht der Länder sowie die
Kultusministerkonferenz betonen: Politische Bildung ist nicht
wertneutral, sondern basiert auf der
freiheitlichdemokratischen Grundordnung. Zum
Bildungsauftrag gehört es, rassistische, antisemitische oder
andere menschenverachtende Positionen sowie
verfassungsfeindliche Bestrebungen als solche
zu benennen und kritisch zu hinterfragen – auch
wenn sie von demokratisch gewählten Parteien
vertreten werden. „Die AfD ist demokratisch
gewählt, aber sie ist deswegen keine demokratische
Partei. Sie zielt vielmehr auf die Beseitigung der
freiheitlichen rechtsstaatlichen Demokratie. Dieser
Unterschied muss im Unterricht behandelt
werden“, betont Cremer.
Die AfD setzt bereits seit Langem Schulen und
Lehrkräfte mit Verweis auf das Neutralitätsgebot unter
Druck. Um Lehrkräfte zu unterstützen, sind
Schulleitungen, Schulbehörden und Bildungsministerien
gefordert. Sie müssen ihnen dringend den Rücken
stärken, ihnen die notwendige Unterstützung
bereitstellen und Fortbildungen anbieten, damit sie
ihren Bildungsauftrag wahrnehmen können. Die
massiven Aktivitäten rechtsextremer Akteure wie
der AfD auf Social-Media-Kanälen untermauern,
wie wichtig es ist, dass Schulen auf die Verbreitung
rechtsextremen Gedankenguts reagieren. Diese
Aufgabe gilt auch für sämtliche
Bildungsinstitutionen, etwa Universitäten und
staatlich geförderte außerschulische
Bildung.
ZUM THEMA
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 31 –
„Die Zurückweisung von
Schutzsuchenden verstößt gegen das Völkerrecht“
In Deutschland und vielen anderen Staaten werden die Rechte von Menschen
auf der Flucht immer stärker eingeschränkt. Mit massiven Konsequenzen für die
Betroffenen.
Im deutschen und europäischen Asyl- und
Migrationsrecht gab es in den letzten Monaten
einschneidende Verschärfungen. Wie bewerten
Sie diese Entwicklung?
Allenberg: Die Verabschiedung der Reform des
Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)
im Jahr 2024 hat den Grundstein für massive
Verschärfungen im Flüchtlingsrecht und damit
einhergehende Verringerungen des Flüchtlingsschutzes
in allen EU-Mitgliedstaaten gelegt. Aus
menschenrechtlicher Sicht besorgt uns dabei besonders die
Ausweitung von Inhaftierungsmöglichkeiten für
Schutzsuchende – auch für Kinder und Menschen
in vulnerablen Lebenssituationen. Seit September
2024 kontrolliert die Bundespolizei die deutschen
Grenzen, seit Mai 2025 weist sie auf Anweisung der
Bundesregierung Schutzsuchende an den Grenzen
zurück. Diese Zurückweisung verstößt unserer
Einschätzung nach gegen völkerrechtliche
Verpflichtungen und ist europarechtswidrig. In einem
Eilverfahren von drei Menschen aus Somalia bewertete
auch das Verwaltungsgericht Berlin im Juni 2025
die Zurückweisungen an den deutschen
Binnengrenzen als Verstoß gegen das Europarecht.
2024 nahm die Debatte über die Auslagerung der
Asylverfahren in Drittstaaten außerhalb der EU
an Fahrt auf. Was halten Sie von der Auslagerung
von Asylverfahren?
In einer Stellungnahme an das
Bundesinnenministerium hat das Institut auf die hohen rechtlichen
Anforderungen für die Auslagerung von Asylverfahren
hingewiesen: Der Drittstaat muss ein
funktionierendes Asylsystem haben, er darf Schutzsuchende
nicht in Länder, in denen ihnen Folter oder
erniedrigende Behandlung drohen, abschieben, die
Unterbringungsstandards im Drittstaat dürfen nicht
unmenschlich oder erniedrigend sein. Erfahrungen
aus anderen Ländern zeigen: Auslagerungen in
Drittstaaten gehen immer mit dem Risiko für
schwere Menschenrechtsverletzungen für
Schutzsuchende einher.
Seit 2024 schiebt Deutschland Menschen wieder
nach Afghanistan ab. Warum kritisiert das Institut
dieses Vorgehen?
Das Refoulement-Verbot der Europäischen
Menschenrechtskonvention schützt Menschen vor einer
Abschiebung in Staaten, in denen ihnen Folter oder
eine unmenschliche oder erniedrigende Handlung
droht. Es gilt absolut, also auch für Straftäter und
sogar für Menschen, die als eine Gefährdung für
Deutschlands Sicherheit eingeschätzt werden.
Das mag dem Rechtsempfinden vieler Menschen
zuwiderlaufen – das Folterverbot ist aber eine
menschenrechtlich zentrale Garantie. Seit der
Machtübernahme der Taliban ist die Situation in
Afghanistan von großer Willkür geprägt,
Frauenrechte werden miss achtet, Menschen, die die de
facto Regierung der Taliban als Gegner wahrnimmt,
werden ausgepeitscht oder ins Gefängnis gesperrt.
Die deutsche Regierung kann also nicht sicher sein,
dass den abgeschobene Menschen kein Leid
widerfährt. Abschiebungen nach Afghanistan sind deshalb
erst dann zulässlig, wenn sich die
Menschenrechtslage dort grundlegend und anhaltend verbessert hat.
Zur Person
Nele Allenberg ist Juristin und Politologin. Sie
leitet seit 2020 die Abteilung Menschenrechtspolitik
Inland und Europa.
ZUM THEMA
Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 32 –
Éva Pusztai-Fahidi * 1925 in Debrecen/Ungarn
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 33 –
Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 34 –
Den Wandel der Lebensgrundlagen
menschenrechtlich gestalten
Der Klimawandel, der Rückgang der Artenvielfalt oder
die Digitalisierung wirken sich massiv auf unser Leben aus.
Das Institut will dazu beitragen, die damit verbundenen
gesellschaftlichen und politischen Transformationsprozesse
menschenrechtsorientiert zu gestalten.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 35 –
„Biodiversität ist auch ein
Menschenrechtsthema“
Biodiversität ist neben Klimaschutz ein wichtiges Thema des globalen ökologischen
Wandels. Was biologische Vielfalt und Menschenrechte miteinander zu tun haben,
erläutert Institutsexpertin Carolin Schlößer.
Was ist gemeint, wenn von Biodiversität die
Rede ist?
Schlößer: Als Biodiversität oder auch biologische
Vielfalt bezeichnen die Vereinten Nationen die
Vielfalt aller lebenden Organismen, Lebensräume
und Ökosysteme auf dem Land, in Flüssen und
Seen, in den Ozeanen sowie in der Luft. Darüber
hinaus spielen auch Gene eine Rolle, also die
genetische Vielfalt. Davon wird im Zusammenhang
mit Naturschutz oder Menschenrechten aber
bislang eher wenig gesprochen.
Und warum ist sie wichtig für uns Menschen?
Biodiversität ist aus vielen Gründen zentral für
unser Überleben, für unsere Gesundheit und unser
Wohlbefinden. Wenn zum Beispiel Lebensräume wie
Regenwälder oder Feuchtwiesen durch
menschliches Tun geschädigt werden, schrumpfen die
Populationen von vielen Pflanzen und Tieren,
sodass letztlich Arten aussterben können. Mit
negativen Folgen auch für uns Menschen: Verschwinden
Insektenarten, fehlen Bestäuber, etwa Bienen, für
zahlreiche Pflanzen – was sich auf unsere
Ernährungssicherheit auswirkt. Ein weiteres Beispiel:
Funktionierende Ökosysteme versorgen uns mit
sauberem Wasser und reiner Luft, unter anderem
indem Pflanzen Schadstoffe aus der Luft filtern.
Auch davon sind wir sehr abhängig.
Wissenschaftler*innen sprechen davon, dass wir mitten im
sechsten großen Massenaussterben der
Erdgeschichte stecken. Auch in Deutschland sieht es
nicht gut aus. Und hauptverantwortlich dafür sind
wir Menschen.
Wie wirkt sich eine abnehmende Biodiversität auf
die Menschenrechte aus?
Dass Biodiversität auch ein Menschenrechtsthema
ist, zeigt ein Beispiel aus der Landwirtschaft: Kann
sich eine Nutzpflanze nicht an veränderte
klimatische Verhältnisse anpassen, muss auf eine
widerstandsfähigere Art ausgewichen werden. Gibt es
weniger widerstandsfähige Arten, können sich
Ernteausfälle häufen. Dies kann sich negativ auf die
Verwirklichung der Menschenrechte auswirken,
etwa auf das Recht auf Nahrung oder das Recht auf
Gesundheit. Eingriffe in funktionierende
Ökosysteme können Gefahren wie Starkregen oder Brände
verstärken und das Recht auf Leben, das Recht auf
eine saubere Umwelt oder das Recht auf Wohnen
gefährden. Studien zeigen, dass durch die
abnehmende Biodiversität auch die Fähigkeit eines
Ökosystems, Krankheiten zu regulieren, verlorengeht.
In der Folge können sich Infektionskrankheiten
leichter und häufiger ausbreiten, was ebenfalls das
Recht auf Gesundheit beeinträchtigen kann.
In welcher Form beschäftigt sich das Institut mit
dem Thema Biodiversität?
Das Institut hat eine Studie zu den
Zusammenhängen zwischen Biodiversität und den
Menschenrechten veröffentlicht. Diese Analyse soll anderen
Nationalen Menschenrechtsinstitutionen und
zivilgesellschaftlichen Organisationen einen ersten
umfassenden Überblick über die rechtlichen
Fragen geben, die sich hier stellen. Das Institut
verfolgt auch weiterhin die politischen und rechtlichen
Entwicklungen im Bereich Biodiversität und
Menschenrechte.
Zur Person
Dr. Carolin Schlößer ist Volljuristin und seit 2023
wissenschaftliche Mitarbeiterin des Instituts.
ZUM THEMA
Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 36 –
ZUM THEMA
Kosten für Klimaschutz gerecht verteilen
Um die Erderhitzung zu begrenzen, ist Klimaschutz dringend notwendig. Die nationale
cO₂-BepreisungfürWärmeundVerkehristdafüreinzentralesInstrument.Esbraucht
jedoch Maßnahmen, um die damit verbundenen finanziellen Härten für
einkommensschwache Haushalte abzufedern.
Die EU hat 2019 den sogenannten Green Deal
auf den Weg gebracht, um klimaschädliche
Emissionen zu reduzieren. Bis 2050 sollen die Treib
hausemissio nen auf null sinken, bis 2030 um
mindestens 55 Prozent reduziert werden. Letzteres ist
zugleich das für die EU und für Deutschland
maßgebliche Ziel im Rahmen des Pariser
Klimaschutzabkommens, zu dem sie sich verpflichten haben.
Deutschland hat sich mit seinem
Klimaschutzgesetz noch ehrgeizigere Ziele gesetzt. Alle
Klimaschutzmaßnahmen sollen zudem gerecht
und inklusiv aus gestaltet werden.
Der Preis für Klimaschutz
DienationalecO₂-Bepreisunggehörtzuden
wichtigsten Instrumenten, um den Ausstoß
klimaschädlicher Emissionen in den Bereichen Wärme und
Verkehr zu verringern. Unternehmen, die mit
fossilen Brennstoffen handeln, müssen Emissionsrechte
erwerben – 2025 zu einem festgesetzten Preis von
55EuroproausgeschiedenerTonnecO₂.DerPreis
wird künftig weiter steigen. Der Anreiz, weniger
fossile Energie zu nutzen, wird dadurch größer.
Allerdings steigen auch die finanziellen
Belastungen der Verbraucher*innen, denn die Unternehmen
geben die Kosten weiter. „Laut Umweltbundesamt
werdendiehohencO₂-Kostenohneflankierende
Maßnahmen langfristig selbst Haushalte mit
mittleren Einkommen stark belasten“, sagt Nina Eschke,
wissenschaftliche Mitarbeiterin des Instituts.
Derzeit führt die EU-Grundrechteagentur (FRA)
ein Forschungsprojekt durch zu den sozialen und
grundrechtlichen Herausforderungen von
klimapolitischen Maßnahmen sowie zu Lösungsansätzen.
Zehn europäische Länder beteiligen sich daran.
Für Deutschland führte das Institut 2024 eine
UntersuchungzurcO₂-BepreisungindenBereichen
Wärme und Verkehr durch. Im Fokus standen
dabei die Themen Energieeffizienz und Energiearmut.
Finanzielle Belastungen abfedern
DiecO₂-Bepreisungbetrifftalle,diefossile
Brennstoffe verbrauchen. Die jeweilige Belastung hängt
von vielen Faktoren ab: vom Einkommen, vom
Wohnort, ob man zur Miete oder im Eigenheim
wohnt oder ob man sich energieeffizientere
Alternativen, etwa bei der Heizung oder Mobilität, leisten
kann. Einkommensschwache Haushalte müssen
einen großen Anteil ihres Budgets für steigende
Energiekosten ausgeben. Sie haben oft wenig
Möglichkeiten, diese Belastung zu reduzieren oder für
mehr Energieeffizienz zu sorgen – Mieter*innen
können beispielsweise nicht beeinflussen, ob ihr
Wohnhaus gut gedämmt ist oder effizient beheizt
wird. Wer auf dem Land wohnt, hat häufig keine
Alternative zum Auto, Elektroautos sind teuer und
die Lade-Infrastruktur noch lückenhaft.
Sozialen Ausgleich schaffen
„Aus menschenrechtlicher Sicht sind
Klimaschutzinstrumente sinnvoll und geboten, die auch einen
sozialenAusgleichschaffenunddiecO₂-Kosten
zu kompensieren helfen“, meint Eschke. Solche
Maßnahmen sind etwa ein Klimageld oder das
Deutsch landticket, das den Umstieg auf den
öffentlichen Nahverkehr fördern soll. Ebenfalls nötig
sind Maßnahmen, die Menschen beim Umstieg auf
erneuerbare Energien und der Steigerung ihrer
Energie effizienz unterstützen, etwa sozial
gestaffelte Förderprogramme für die energetische
Gebäude sanierung.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 37 –
Raymond Gurême * 1925 in Bagneux (Hauts-De-Seine)/Frankreich
Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 38 –
Das Institut
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 39 –__________________________________________________________________________________________
Auftrag und Aufgaben
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die
unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution
Deutschlands (§ 1 DIMR -Gesetz). Es setzt sich
dafür ein, dass Deutschland die Menschenrechte im
In- und Ausland einhält, fördert und schützt. Als
Kompetenzzentrum für die innerstaatliche
Umsetzung der Menschenrechte berät es Politik und
Zivilgesellschaft, informiert über Menschenrechte,
stärkt Menschenrechtsbildung und bringt die
menschenrechtliche Perspektive in politische und
gesell schaft liche Debatten ein. Das Institut
begleitet und überwacht zudem die Umsetzung der UN -
Behindertenrechtskonvention, der UN-
Kinderrechtskonvention sowie der Konventionen des Europarats
zu Menschenhandel und zu Gewalt gegen Frauen
und häuslicher Gewalt in Deutschland. Hierfür hat
es entsprechende Monitoring - und
Berichterstattungsstellen eingerichtet.
Forschen und beraten
Das Institut forscht interdisziplinär und
anwendungsorientiert zu menschenrechtlichen Fragen
und beobachtet die Menschenrechtssituation in
Deutschland. Es berät die Politik in Bund, Ländern
und auf kommunaler Ebene sowie Justiz,
Anwaltschaft, Wirtschaft und zivilgesellschaftliche
Organisationen bei der Umsetzung der internationalen
Menschenrechtsabkommen. Es berichtet dem
Deutschen Bundestag und verfasst
Stellungnahmen für nationale und internationale Gerichte wie
auch für internationale Menschenrechtsgremien.
Es unterstützt Bildungsakteure bei der Verankerung
von Menschenrechten in der Aus- und Fortbildung
für menschenrechtssensible Berufe sowie bei der
Ausgestaltung der schulischen und
außerschulischen Menschenrechtsbildung. Das Institut versteht
sich als Forum für den Austausch zwischen Staat,
Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Praxis und
nationalen wie internationalen Akteuren.
Informieren und dokumentieren
Eine wichtige Aufgabe Nationaler
Menschenrechtsinstitutionen ist es, über die Menschenrechtslage
im eigenen Land zu informieren. Das „Gesetz über
die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen
Instituts für Menschenrechte“ (DIMR- Gesetz) sieht
deshalb vor, dass das Institut dem Deutschen
Bundestag jährlich über die Entwicklung der
Menschenrechtssituation in Deutschland berichtet sowie
einen Tätigkeitsbericht vorlegt. Darüber hinaus stellt
die öffentliche Institutsbibliothek
Forschungsliteratur und Zeitschriften zu Menschenrechten zur
Verfügung. Sie besitzt den in Deutschland größten
Bestand an Materialien zur Menschenrechtsbildung.
Mit zahlreichen Web- und Social -Media- Angeboten
informiert das Institut über Menschenrechtsthemen
und dokumentiert die wichtigsten
Menschenrechtsverträge und Berichte über deren Umsetzung in
Deutschland.
Politisch unabhängig
Das Institut ist nur den Menschenrechten
verpflichtet und politisch unabhängig. Als Nationale
Menschenrechtsinstitution arbeitet es auf Grundlage
der „Pariser Prinzipien“ der Vereinten Nationen.
Seit 2015 regelt das DIMR- Gesetz die
Rechtsstellung, Aufgaben und Finanzierung des Instituts. Das
Institut ist als gemeinnütziger Verein organisiert
und wird vom Deutschen Bundestag sowie – für
einzelne Projekte – aus Drittmitteln finanziert.
Nationale Menschenrechtsinstitutionen
In rund 120 Staaten gibt es Nationale
Menschenrechtsinstitutionen zur Förderung und
zum Schutz der Menschenrechte. Sie arbeiten
auf Grundlage der Pariser Prinzipien. Die
Vereinten Nationen proklamierten diese Prinzipien
1993 als internationalen Standard für die Rolle
und Arbeitsweise Nationaler
Menschenrechtsinstitutionen. Ein wichtiges Prinzip ist die
Unabhängigkeit der Institution. Das Deutsche Institut
für Menschenrechte erfüllt diesen Standard voll
und ist daher mit dem „A -Status“ anerkannt
(letzte Re- Akkreditierung 2023). Nur
Menschenrechtsinstitutionen mit diesem Status haben
Rede- und Mitwirkungsrechte in UN-Gremien,
etwa beim UN -Menschenrechtsrat in Genf.
Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 40 –
Monitoring- und Berichterstattungsstellen des Instituts
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechts konvention
2009 hat Deutschland die UN-
Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sowie ihr Fakultativprotokoll
ratifiziert. Artikel 33 Absatz 2 der UN -Konvention
verpflichtet die Vertragsstaaten zur Einrichtung
einer unabhängigen Monitoring -Stelle, die die
Umsetzung der Konvention kritisch begleitet. Mit
dieser Aufgabe wurde das Institut 2009 betraut
und hat hierfür die Monitoring -Stelle UN-
Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Aufgabe der
Monitoring- Stelle ist es, die Einhaltung der Rechte
von Menschen mit Behinderungen zu fördern und
die Umsetzung der Konvention zu begleiten und zu
überwachen. Sie forscht zur Verwirklichung der
Konvention in Deutschland und berät die Politik in
Bund, Ländern und Kommunen sowie die Justiz,
Wissenschaft und Zivilgesellschaft bei der
Auslegung und Umsetzung der Konvention. Die
Monitoring-Stelle arbeitet eng mit staatlichen und
nichtstaatlichen Stellen zusammen. Sie tauscht sich mit
den Nationalen Menschenrechtsinstitutionen
anderer Länder aus und informiert den UN -Ausschuss
für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
über die Umsetzung der Konvention in
Deutschland.
Inklusion voranbringen: Empfehlungen zur Umsetzung der UN-BRK
Im März 2024 jährte sich das Inkrafttreten der
UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland
zum 15. Mal. Aus diesem Anlass forderte die
Moni toring-Stelle des Instituts eine größere
Entschlossenheit von Politik, Verwaltung und den
Anbietern sozialer Dienstleistungen bei der
Umsetzung der UN-BRK. Sie kritisierte, dass die
Rechte von Menschen mit Behinderungen in den
vergangenen 15 Jahren zwar deutlicher ins
öffentliche Bewusstsein gerückt seien, es aber keinen
grundlegenden Wandel hin zu einer inklusiven
Gesellschaft gegeben habe. Auch die Vereinten
Nationen zeigen sich besorgt, dass ein Leben
außerhalb von Sonderstrukturen für viele Menschen
immer noch nicht vorgesehen ist, und fordern
Deutschland mit Nachdruck zum Aufbau von
inklusiven Strukturen und zur Sicherung der
Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen auf.
Doch was bedeutet das konkret für Bund, Länder
und Kommunen? Wie kann eine inklusive
Gesellschaft entstehen, wenn Sondersysteme wie
Förderschulen, Wohneinrichtungen und Werkstätten
für Menschen mit Behinderungen in Deutschland
weit verbreitet sind? Gemeinsam mit dem
Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von
Menschen mit Behinderungen veröffentlichte das
Institut 2024 Empfehlungen zur Umsetzung der
UN-BRK. Sie sind das Ergebnis einer Konferenz
mit rund 800 Teilnehmenden aus Politik,
Verwaltung und Zivilgesellschaft aus ganz Deutschland
im Februar 2024 in Berlin. Anlass für die
Konferenz war die zweite Staatenprüfung Deutschlands
durch die Vereinten Nationen in Genf im August
2023. Dabei hatte der UN-Ausschuss für die
Rechte von Menschen mit Behinderungen die
Umsetzung der UN-BRK durch Bund und Länder
in Deutschland stark kritisiert.
Auch auf Länderebene wurde 2024 intensiv über
die Schlussfolgerungen aus der Staatenprüfung
debattiert. Im Rahmen seines Ländermonitorings
traf sich das Institut mit Politiker*innen,
Verbänden und Selbstorganisationen auf Landesebene,
etwa in Berlin und dem Saarland, um eine bessere
Umsetzung der UN-BRK voranzutreiben.
ZUM THEMA
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 41 –
Monitoring-Stelle UN-Kinderrechts konvention
Deutschland hat die UN -Kinderrechtskonvention
(UN- KRK) und ihre Fakultativprotokolle 1992
ratifiziert und sich zur Einhaltung der Kinderrechte
verpflichtet. 2015 wurde das Institut damit betraut, die
Umsetzung der UN -KRK in Deutschland zu fördern,
zu begleiten und zu überwachen und hat hierfür
die Monitoring- Stelle UN -Kinderrechtskonvention
eingerichtet. Die Monitoring -Stelle trägt dazu bei,
die Kinderrechte bekannter zu machen und mahnt
bei Bedarf die Einhaltung der UN -Konvention an.
Forschungsbasiert berät sie die Politik in Bund,
Ländern und Kommunen sowie Justiz, Wissenschaft
und Zivilgesellschaft bei der Auslegung und
kindgerechten Umsetzung der UN- KRK. Sie tauscht sich
mit den Nationalen Menschenrechtsinstitutionen
anderer Länder aus und informiert den UN-
Kinderrechtsausschuss über die Umsetzung der
Kinderrechte in Deutschland. Die Monitoring- Stelle
arbeitet eng mit der Zivilgesellschaft, mit staatlichen
Stellen und Forschungsinstituten zusammen. Und
mit Kindern und Jugendlichen, denn Partizipation
im Sinne von Artikel 12 der UN- KRK ist Grundlage
ihrer Arbeit.
Kinder und Jugendliche in Kommunen stärker beteiligen
Kinder, die den Bau eines neuen Spielplatzes
mitgestalten oder Jugendliche, die an der
Planung einer verkehrsberuhigten Zone mitwirken:
Kinder- und Jugendbeteiligung ist vielfältig – und
eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Denn
Kinderrechte, etwa das Recht auf Partizipation, sind
Verpflichtung Deutschlands als Vertragsstaat der
UN-KRK und daher auch bindend für Länder und
Kommunen. Allerdings hapert es häufig an der
Umsetzung der Rechte in die Praxis. Um
Kommunen hierbei zu unterstützen, richtet das Institut
zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft
Kinderinteressen e.V. die mehrjährige
Veranstaltungsreihe „Kinderrechte kommunal“ aus. Ziel ist
es, kommunalen Behörden und Institutionen
Hilfestellungen bei der Umsetzung der UN-KRK zu
geben.
Ende Oktober 2024 fand deshalb eine Fachtagung
in Frankfurt am Main statt, an der über 60
Fachkräfte, Politiker*innen und Expert*innen aus ganz
Deutschland teilnahmen. Im Mittelpunkt der
zweitägigen Veranstaltung stand die Frage, wie der
Einfluss und die Wirksamkeit von Kinder- und
Jugendbeteiligung auf kommunaler Ebene
gesichert werden können. Zentral dabei: Artikel 12
der UN-Kinderrechtskonvention. Dieser Artikel
hat in Deutschland den gleichen Rang wie ein
Bundesgesetz und sichert Kindern und
Jugendlichen das Recht, in allen sie berührenden
Angelegenheiten ihre Meinung frei zu äußern, und
gewährleistet deren angemessene
Berücksichtigung. Die Teilnehmenden verständigten sich
über funktionierende Ansätze der Beteiligung
von Kindern und Jugendlichen und tauschten
sich über Vorschläge zur Kommunikation mit
Pädagog*innen, Politiker*innen und Eltern sowie
zur Erstellung von Verwaltungsleitfäden und
Stellenprofilen für kommunale Kinder- und
Jugendbeauftragte aus.
ZUM THEMA
Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 42 –
Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt
Die Istanbul -Konvention (Übereinkommen des
Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von
Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) ist in
Europa der bisher umfassendste
Menschenrechtsvertrag gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Sie
ist seit dem 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft.
Das Institut wurde 2022 von der Bundesregierung
mit der unabhängigen Berichterstattung zur
Umsetzung dieser menschenrechtlichen Vorgaben
betraut und hat hierfür die Berichterstattungsstelle
geschlechtsspezifische Gewalt eingerichtet. Ihre
Aufgabe ist es, die Umsetzung der Istanbul-
Konvention in Deutschland zu beobachten und zu
begleiten. Die Berichterstattungsstelle sammelt und
analysiert Daten, um Trends und Entwicklungen im
Bereich geschlechtsspezifischer Gewalt
aufzuzeigen. Sie beobachtet die Gesetzgebung und
Rechtsprechung und unterstützt
Entscheidungsträger*innen in Politik und Verwaltung auf Bundes-
und Landesebene. Sie tauscht sich intensiv mit
Verbänden und Beratungsstellen aus und gibt
Empfehlungen an staatliche wie nichtstaatliche
Akteure für einen besseren Schutz der
Betroffenen. Die Berichterstattungsstelle rückt jedes Jahr
ein Thema in den Fokus, um das Bewusstsein für
geschlechtsspezifische Gewalt zu schärfen und
den fachlichen Diskurs in Politik und Gesellschaft
anzustoßen. Jahresthema 2024 war der Schutz
und die Unterstützung für Frauen, die von
geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind.
ZUM THEMA
Erster „Monitor Gewalt gegen Frauen“ veröffentlicht
Bund, Länder und Kommunen sind verpflichtet,
Gewalt gegen Frauen zu verhindern, sie vor
Gewalt zu schützen und Täter wirksam
strafrechtlich zu verfolgen. Das folgt aus der Istanbul-
Konvention, das Übereinkommen des Europarates
zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt
gegen Frauen. Wie es um die Umsetzung der
Istanbul- Konvention in Deutschland tatsächlich
bestellt ist, hat das Institut 2024 umfassend
analysiert: Im Dezember 2024 veröffentlichte die
Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische
Gewalt des Instituts erstmals ihren „Monitor
Gewalt gegen Frauen.“ Der Bericht gibt einen
Überblick über verschiedene Formen
geschlechtsspezifischer Gewalt und ihr Ausmaß in
Deutschland, rückt ausgewählte Themenfelder in den
Fokus und richtet Empfehlungen an Politik und
Gesetzgebung, wie die Umsetzung der
Konvention weiter verbessert werden kann.
Der Monitor wertet Daten und Informationen aus
allen 16 Bundesländern aus: Polizeistatistiken
sowie Daten von Bundesministerien, Behörden
und Fachverbänden. Er nimmt die Jahre 2020 bis
2022 in den Blick und berücksichtigt – sofern
verfügbar – auch aktuellere Daten. Die
untersuchten Themen reichen von Prävention, Schutz-
und Beratung über Gewaltschutz, Umgangs- und
Sorgerecht, Asyl und Migration bis hin zu
digitaler Gewalt. Die Bilanz: In Deutschland fehlen
nicht nur wichtige gesetzliche Regelungen und
flächendeckende verbindliche Standards,
sondern auch die nötigen Ressourcen, um das Recht
aller Frauen und Mädchen auf ein gewaltfreies
Leben umzusetzen. Der „Monitor Gewalt gegen
Frauen“ richtet sich an Politik, Verwaltung,
Zivilgesellschaft, Wissenschaft und die interessierte
Öffentlichkeit.
www.dimr.de/monitor-gewalt-gegen-frauen.de
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 43 –
Berichterstattungsstelle Menschenhandel
Deutschland ist durch die Vorgaben der
Europaratskonvention gegen Menschenhandel und der
EU-Menschenhandelsrichtlinie rechtlich
verpflichtet, Menschenhandel zu bekämpfen und Betroffene
zu unterstützen und zu schützen. Das Institut
wurde 2022 von der Bundesregierung mit der
unabhängigen Berichterstattung zur Umsetzung dieser
menschenrechtlichen Vorgaben betraut. Hierfür
hat es die Berichterstattungsstelle
Menschenhandel eingerichtet. Aufgabe der
Berichterstattungsstelle ist ein daten- und evidenzbasiertes
Menschenrechtsmonitoring sowie die
Beobachtung von Gesetzgebung und Rechtsprechung.
Auf dieser Grundlage erarbeitet sie praxisorientierte
Handlungsempfehlungen für Politik und Verwaltung,
damit Maßnahmen und Programme zur Prävention
und Bekämpfung von Menschenhandel effektiv
gestaltet werden können. Die
Berichterstattungsstelle arbeitet eng mit der Zivilgesellschaft
zusammen und fördert den öffentlichen Diskurs zum
Thema Menschenhandel. Der Schutz und die
Unterstützung der Betroffenen stehen im Vordergrund
ihrer Arbeit. Die Berichterstattungsstelle rückt jedes
Jahr ein Thema in den Fokus, um das Bewusstsein
für Menschenhandel zu schärfen und den
fachlichen Diskurs in Politik und Gesellschaft anzustoßen.
Das Jahresthema 2024 war Arbeitsausbeutung.
ZUM THEMA
Erster „Monitor Menschenhandel“ veröffentlicht
Ob auf dem Bau, in der Prostitution oder in der
Landwirtschaft – Menschenhandel hat viele
Gesichter und findet in Deutschland täglich statt.
Die Betroffenen werden oft unter falschen
Versprechungen angeworben, erhalten wenig oder
gar keinen Lohn, arbeiten weit über das
gesetzlich zulässige Maß hinaus und sind häufig
physischer und psychischer Gewalt ausgesetzt. Hinzu
kommen schlechte Wohnverhältnisse und der
Zwang, das Arbeitsverhältnis nicht verlassen zu
können. Bislang gibt es kein einheitliches
Verfahren, um Fälle von Menschenhandel systematisch
zu erkennen und den Betroffenen den Zugang zu
ihren Rechten zu ermöglichen. Auch fehlt eine
bundesweit einheitliche Daten er fassung, die das
Ausmaß von Menschenhandel umfassend abbildet.
Die Veröffentlichung des ersten „Monitor
Menschenhandel“ im Oktober 2024 setzt genau hier
an: Der Bericht soll als Instrument dienen, um
Fortschritte bei der Bekämpfung von
Menschenhandel und beim Schutz der Betroffenen sichtbar
zu machen und weitere Maßnahmen anzustoßen.
Der Bericht beleuchtet im Wesentlichen den
Zeitraum von 2020 bis 2022 und untersucht, mit
welchen Maßnahmen Bund und Länder ihren
menschen- und europarechtlichen
Verpflichtungen nachkommen wollen. Grundlage des Berichts
sind Daten von Bundes- und Landesbehörden
sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen, die
das Institut erstmals in diesem Umfang
zusammengetragen und ausgewertet hat. Mit jährlichen
Schwerpunktthemen legt die
Berichterstattungsstelle einen Fokus auf die Bereiche Nationaler
Verweisungsmechanismus und
Arbeitsausbeutung. Darüber hinaus enthält der Bericht konkrete
Handlungsempfehlungen, etwa zur Prävention
und Identifizierung von Menschenhandel sowie
zur Unterstützung der Betroffenen. Er beleuchtet
Fragen des Aufenthaltsrechts, den Zugang zu
Entschädigungen und Maßnahmen zur
Verbesserung der Lebenssituation der Opfer. Der
„Monitor Menschenhandel“ richtet sich an
Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft,
Wissenschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit.
www.dimr.de/monitor-menschenhandel.de
Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 44 –
Ilse Alexander * 1929 in Wien/Österreich
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 45 –
Menschenrechtsforschung
Erfüllt Deutschland seine menschenrechtlichen
Verpflichtungen? Diese Frage leitet die
menschenrechtliche Forschung des Instituts. Die universellen
Menschenrechte, die in internationalen
Menschenrechtsverträgen und im Grundgesetz verankert sind,
bilden dabei den Ausgangspunkt. Forschungs fragen
sind beispielsweise: Berücksichtigt die
Gesetzgebung die menschenrechtlichen Vorgaben
angemessen? Handeln Bundes- und Landesregierungen,
Behörden und andere staatliche Akteure im Sinne
der menschenrechtlichen Vorgaben? Kommen
Menschen in Deutschland zu ihrem Recht und
wissen sie über ihre Menschenrechte Bescheid?
Unabhängig – interdisziplinär – partizipativ
Die wissenschaftliche Arbeit des Instituts bildet eine
wichtige Grundlage für seine Politikberatung und
Menschenrechtsbildung. In Forschungsprojekten
werden ausgewählte Fragen vertieft behandelt. Die
Ergebnisse der Forschung fließen in die Beratungs-
und Bildungsarbeit ein und stärken
menschenrechtliche Perspektiven in Fachdebatten unterschiedlicher
Disziplinen. Das Institut wählt seine
Forschungsthemen unabhängig aus, seine Forschung erfolgt
ergebnisoffen. Es verfügt über Expertise in
unterschiedlichen Disziplinen, insbesondere in den
Rechts-, Sozial-, Erziehungs- und
Wirtschaftswissenschaften. Dabei forscht das Institut
interdisziplinär und intersektional.
Eine abteilungsübergreifende
Forschungskoordination, regelmäßige Inhouse-Schulungen,
fächerübergreifende Austauschformate, Peer-Review-
Verfahren und die Beachtung von Richtlinien zu
Leitlinie für ethische und menschenrechtlich basierte Forschung
Im Herbst 2024 veröffentlichte das Institut seine
Leitlinie für Forschungsaktivitäten. Die „Leitlinie
guter wissenschaftlicher Praxis“ definiert
Standards für wissenschaftliches Arbeiten und ist für
alle Forschenden verbindlich, die für das DIMR
tätig sind – sowohl für die rund 65
wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen des Instituts als auch für
Kooperationspartner und externe Personen, die
im Auftrag des DIMR einer Forschungstätigkeit
nachgehen. Die zwölfseitige Leitlinie folgt den
Empfehlungen der Deutschen
Forschungsgemeinschaft, wobei sie sich auf die
anwendungsbezogene Forschung in Themenfeldern mit
menschenrechtlichen Fragestellungen konzentriert.
Forschende, die nach der Leitlinie arbeiten, sind
sich möglicher ethischer Probleme in der
wissenschaftlichen Arbeit bewusst und berücksichtigen
die Regeln des Datenschutzes. Zudem
verpflichten sie sich, im gesamten Forschungsprozess die
Menschenrechte zu beachten. Hierzu gehört
unter anderem, Daten im Hinblick auf
menschenrechtlich verbotene Diskriminierungskategorien
aufzuschlüsseln, Transparenz in Bezug auf das
Forschungsvorhaben herzustellen und den
Kinderschutz zu berücksichtigen.
Die Leitlinie regelt auch den Umgang mit
wissenschaftlichem Fehlverhalten. Besteht zum Beispiel
ein Verdacht auf Plagiarismus oder
Ideendiebstahl oder wurden Forschungsdaten
unberechtigterweise weitergegeben, prüft ein Ombudsteam
aus drei Personen (zwei interne, eine externe),
ob tatsächlich hinreichende Anhaltspunkte für
ein wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegen.
Erhärtet sich der Verdacht, wird die betroffene
Person aufgefordert, fehlerhafte Daten zu
berichtigen beziehungsweise ihre Publikation
zurückzuziehen. Darüber hinaus kann dies auch zu
arbeits- oder zivilrechtlichen Konsequenzen
führen. Die Ombudspersonen fungieren auch als
Ansprechpartner*innen bei Fragen zu guter
wissenschaftlicher Praxis und stehen im gesamten
Forschungsprozess beratend zur Seite.
www.dimr.de/im-fokus/forschung-am-dimr-
istden-menschenrechten-verpflichtet
Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 46 –
guter wissenschaftlicher Praxis sichern die
Qualität der menschenrechtlichen Forschung.
Kinderschutzrichtlinie für Forschung
Das Institut entwickelte 2022 zudem eine
Kinderschutzrichtlinie für seine Arbeit, die auch Vorgaben
für Forschungsvorhaben mit Kindern und
Jugendlichen enthält. Sie ist eine der ersten in Deutschland,
die spezifisch auf Forschungsprozesse eingeht.
Kinder und Jugendliche bringen ihre Perspektive
in Forschungsprojekte ein. Sie schildern ihre
Erfahrungen in Fragebögen, Interviews oder mit Fotos
und Zeichnungen und wirken in Beiräten mit. Im
Forschungsprozess sollen Kinder und Jugendliche
nach den Vorgaben der Kinderschutzrichtlinie des
Instituts geschützt werden.
Durch den Austausch mit Selbstvertretungen,
Verbänden und Fachkreisen bezieht das Institut
Erfahrungen und Wissen von Menschen, um deren
Rechte es geht, in die Forschung ein.
Das Institut hat in seinen Leitlinien zur Sicherung
guter wissenschaftlicher Praxis Standards für die
wissenschaftliche Arbeit festgelegt. Sie basieren
auf den Vorgaben der Deutschen
Forschungsgemeinschaft und definieren Kriterien
menschenrechtsbasierter Forschung.
Ausgewählte Forschungsprojekte
Kindgerechte Justiz in der strafgerichtlichen
Praxis (2023–2024)
In Gerichtsverfahren müssen die Rechte von
Kindern und Jugendlichen geachtet und geschützt
werden. Zu diesem Thema kooperiert das Institut
schon seit mehreren Jahren mit dem Deutschen
Kinderhilfswerk. Zuletzt beschäftigten sich die
Kooperationspartner mit der Frage, wie
kindgerecht strafgerichtliche Verfahren in Deutschland
gestaltet sind, insbesondere für Kinder und
Jugendliche, die als Zeug*innen oder Verletzte
beteiligt sind. Grundlage der Untersuchung war
der Praxisleitfaden des Nationalen Rates gegen
sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen,
der sich auf die UN-Kinderrechtskonvention
sowie die Leitlinien des Europarats für eine
kindgerechte Justiz stützt.
Dazu veröffentlichte das Institut eine Analyse auf
der Grundlage einer Umfrage an die
Justizverwaltungen aller Bundesländer. Dabei wurde zum
Beispiel der Frage nachgegangen, ob die
Behörden kindgerechtes Informationsmaterial oder die
technische Ausstattung für Videovernehmungen
bereitstellen. Ziel war es, praktische
Erfahrungen, Hindernisse und gelungene Beispiele
kindgerechter Justiz zu erfassen.
Wirksame Beteiligung beim
Risikomanagement (2023–2025)
Seit Januar 2023 verpflichtet das
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz deutsche Unternehmen,
menschenrechtliche und umweltbezogene
Sorgfaltspflichten einzuhalten. Zu diesem Zweck
müssen sie ein Risikomanagement einrichten, an dem
die von ihren Aktivitäten betroffenen Menschen
beteiligt werden. Zwar bringen sich
Unternehmen, Zivilgesellschaft und Rechteinhaber*innen
weltweit schon lange vor dem Inkrafttreten des
deutschen Gesetzes in Beteiligungsverfahren
ein, jedoch wurden diese Formate meist aus
Sicht der Unternehmen entwickelt.
Das Institut strebt an, auf der Grundlage der
Erfahrungen von Betroffenen, Kriterien für
wirksame Beteiligung zu entwickeln und die damit
zusammenhängenden unbestimmten
Rechtsbegriffe menschenrechtsfundiert zu definieren. Dazu
identifizierte das Institut Partnerorganisationen
im Globalen Süden und führte gemeinsam mit
ihnen Interviews und Workshops mit Betroffenen
und Fachkräften in Südamerika (Brasilien,
Kolumbien und Peru) und Uganda durch. Erste
Ergebnisse sollen Ende 2025 vorliegen.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 47 –
Finanzierung
Die Forschungsvorhaben finanziert das Institut
durch die institutionelle Förderung des Deutschen
Bundestages. Ergänzend wirbt es gezielt
Forschungs gelder aus öffentlicher Hand sowie von
privaten Stiftungen ein, die thematisch in die
menschenrechtliche Forschungsagenda des Instituts
passen.
ZUM THEMA
Ausgewählte Forschungsprojekte
Identitätsklärung (2024–2025)
Der Zugang zu einer anerkannten Identität ist ein
Menschenrecht und eine wichtige Voraussetzung
für die Wahrnehmung weiterer Rechte. Dennoch
gelingt es vielen Menschen in Deutschland nicht,
ihre Identität ausreichend nachzuweisen. Das
Institut analysierte, welche Grund- und
Menschenrechte betroffen sind, wenn eine Identität ungeklärt
bleibt, und welche rechtlichen Anforderungen
bei der Identitätsklärung zu erfüllen sind. Wie
Identitätsklärung in der Praxis verläuft, wurde
exemplarisch durch Interviews mit
Vertreter*innen von Behörden und Beratungsstellen
untersucht. Die Untersuchung zeigt, dass rechtliche
und praktische Hindernisse vielen Menschen die
Klärung ihrer Identität erschweren. Daraus ergibt
sich ein politischer Handlungsbedarf für Bund
und Länder. Empfohlen wird unter anderem die
Einführung einer gesetzlichen Härtefallregelung
bei erfolgloser Mitwirkung sowie verbindliche
Verwaltungsvorgaben darüber, welche
Dokumente akzeptiert und wie die Zumutbarkeit von
Mitwirkungspflichten beurteilt werden sollen.
Gesundheitssystem und Rassismus
(2024–2025)
Das Forschungsprojekt untersucht rassistische
Diskriminierung im deutschen
Gesundheitswesen mit dem Ziel, die Auswirkungen von
Rassismus auf die Gesundheitsversorgung zu ermitteln.
Im Zentrum steht die Frage, wie rassismusbe -
troffene Mitarbeiter*innen in Krankenhäusern
rassistische Diskriminierung erleben, und zwar
sowohl ihnen selbst gegenüber als auch
gegenüber Patient*innen. Hierfür wird eine qualitative
Daten erhebung durchgeführt. Neben den
Auswirkungen von Rassismus auf das Personal wird
untersucht, ob Rassismus auch Einfluss auf die
Qualität der Versorgung hat. Dabei werden
Faktoren wie Arbeitsorganisation, Hierarchien und
das Arbeitsklima im Gesundheitswesen
berücksichtigt.
Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 48 –
Walter Frankenstein * 1924 in Zlotów/Polen
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 49 –
Weltweit vernetzt
Als die Nationale Menschenrechtsinstitution
Deutschlands arbeitet das Institut eng mit den
Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen,
des Europarats und der Europäischen Union
zusammen. Es versteht sich als Mittler zwischen
nationaler und internationaler Ebene: Internationalen
Menschenrechtsgremien berichtet das Institut
regelmäßig über die Menschenrechtssituation in
Deutschland. Gleichzeitig bringt es seine
Erfahrungen bei der Verwirklichung der Menschenrechte in
Deutschland in die Weiterentwicklung des
internationalen Menschenrechtsschutzes ein. Die
Entwicklungen auf internationaler Ebene speist es
wiederum in die hiesigen rechtlichen und politischen
Debatten ein.
Auf UN-Ebene aktiv
Prüfverfahren
Eine der Aufgabe der UN-Menschenrechtsgremien
ist es, die Umsetzung der Menschenrechte in den
Vertragsstaaten zu überwachen, beispielsweise im
Rahmen von Staatenberichtsverfahren. Das Institut
beteiligt sich regelmäßig an den Staatenprüfungen
Deutschlands, unter anderem mit Parallelberichten
über die Menschenrechtssituation in Deutschland.
Im Rahmen des Allgemeinen Periodischen
Überprüfungsverfahrens (Universal Periodic Review)
des UN-Menschenrechtsrats erläuterte die
Bundesregierung im März 2024, welche der
Empfehlungen des Menschenrechtsrats aus der vierten
turnusmäßigen Überprüfung Deutschlands im
November 2023 sie annimmt. Das Institut nutzte sein
Rederecht vor dem UN-Menschenrechtsrat, um
fünf Themen hervorzuheben:
Rassismusbekämpfung, Stärkung des Schutz- und
Unterstützungssystems bei Gewalt gegen Frauen, inklusive Bildung,
Armutsbekämpfung, Menschenrechte
Geflüchteter. Zudem forderte es die Bundesregierung dazu
auf, einen Umsetzungsplan mit konkreten
Maßnahmen vorzulegen.
Unterstützung von UN-Menschenrechtsgremien
UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte (Committee on Economic, Social
and Cultural Rights): Der UN-Ausschuss überwacht
die Umsetzung des Internationalen Pakts über
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966.
Alle Mitglieder der Vertragsausschüsse arbeiten
ehrenamtlich und ohne persönliche Unterstützung
durch das UN-Hochkommissariat für
Menschenrechte. Seit 2017 ist der Stellvertretende
Institutsdirektor Michael Windfuhr deutsches Mitglied im
Ausschuss. Er wurde im April 2024 für eine weitere
Amtszeit gewählt und war im Herbst für eine Reihe
von Staatenberichtsverfahren zuständig. Das
Institut unterstützt seine Arbeit mit fachlicher
Expertise, beispielsweise mit Hintergrundrecherchen für
Staatenberichtsverfahren, bei Stellungnahmen zur
Auslegung des UN-Sozialpakts, bei der
Bearbeitung von Individualbeschwerden oder bei der
Bearbeitung rechtlicher Fragestellungen im Kontext
der Erstellung von „Allgemeinen Bemerkungen“,
2024 etwa zum Verhältnis von wirtschaftlichen,
sozialen und kulturellen Rechten und nachhaltiger
Entwicklung. Finanziert wird diese Unterstützung
durch das Auswärtige Amt.
UN-Ausschuss gegen das gewaltsame
Verschwin denlassen (Committee on Enforced
Disappearances): Der UN-Ausschuss gegen das
gewaltsame Verschwindenlassen überprüft die
Umsetzung der Internationalen Konvention zum
Schutz aller Personen vor dem gewaltsamen
Verschwindenlassen, die am 23. Dezember 2010 in
Kraft getreten ist. Das Institut unterstützt seit 2019
die Arbeit des deutschen Mitglieds im Ausschuss
gegen das gewaltsame Verschwindenlassen,
Barbara Lochbihler, mit fach licher Expertise.
Dazu gehören Hintergrundrecherchen zu
Ländersituationen oder rechtlichen Fragestellungen, die
konzeptionelle Entwicklung von Maßnahmen für
weitere Ratifikationen der Konvention gegen das
Verschwindenlassen oder die
öffentlichkeitswirksame Aufarbeitung der Ausschussarbeit. Finanziert
wird diese Unterstützung durch das Auswärtige
Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 50 –
Amt. Zusammen mit der UN-Arbeitsgruppe zum
gewaltsamen Verschwindenlassen (Working Group
on Arbitrary Detention) bereitete der Ausschuss
2024 unter anderem den Weltkongress zum
Verschwindenlassen im Januar 2025 vor.
Unabhängige Expertin der Vereinten Nationen
für die Rechte ältere Menschen (Independent
Expert on the enjoyment of all human rights by
older persons): Seit 2020 ist die Institutsexpertin
zudenRechtenÄlterer,claudiaMahler,
Unabhängige Expertin der Vereinten Nationen für die
Rechte älterer Menschen. Im Rahmen dieser
ehrenamtlichen Tätigkeit untersucht sie die
Menschenrechtssituation älterer Menschen weltweit. Seit Mai
2021 unterstützt das Institut die Tätigkeit der
Unabhängigen Expertin mit wissenschaftlicher Expertise.
Finanziert wird diese Unterstützung durch das
Auswärtige Amt. Weitere Unterstützung erhält die
Unabhän gige Expertin durch das österreichische
Bundesministerium für europäische und
internationale Angelegenheiten sowie das Österreichische
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege
und Konsu mentenschutz. 2024 besuchte Mahler
Peru und stellte ihren Bericht zu „Legal capacity
and informed consent“ beim Menschenrechtsrat in
Genf und ihren Bericht zu „Future generations of
older persons“ bei der Generalversammlung in
New York vor. Ihr Bericht zu den Rechten älterer
Menschen im Zusammenhang mit durch den
Klimawandel verursachten Katstrophen wurde ins
Deutsche übersetzt und veröffentlicht.
UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf
Nahrung (Special Rapporteur on the right to food)
Seit Februar 2024 unterstützt das Institut das
Mandat des UN-Sonderberichterstatters für das
Recht auf Nahrung mit wissenschaftlicher
Recherche, gefördert durch das Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft. Im Herbst erschien
sein jähr licher Bericht, der sich mit dem
Zusammenhang zwischen Aushungern und dem Recht
auf Nahrung vor allem im Kontext Palästina
beschäftigt.
ZUM THEMA
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 51 –
Zusammenarbeit mit Nationalen
Menschenrechtsinstitutionen
Nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) sind
global wie regional vernetzt. Die Globale Allianz der
Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (GANHRI)
vertritt die Interessen von rund 120 Nationalen
Menschenrechtsinstitutionen weltweit, koordiniert
Arbeitsgruppen zu Menschenrechtsthemen mit
globaler Bedeutung, überwacht die Einhaltung der
„Pariser Prinzipien“ der Vereinten Nationen, dem
Regelwerk für NMRI, und setzt sich dafür ein, dass
NMRI in allen mit Menschenrechtsfragen befassten
Gremien der Vereinten Nationen Mitwirkungsrechte
erhalten.
Auf regionaler Ebene gibt es darüber hinaus
Netzwerke in Afrika, Amerika, Europa sowie im Asien-
Pazifik-Raum. Sie unterstützen die Einrichtung von
NMRI in ihrer Region, organisieren Fortbildung und
Austausch und erarbeiten gemeinsame
Positionierungen in regionalen und globalen
Menschenrechtsgremien.
Globale Allianz der Nationalen
Menschenrechts institutionen
Das Institut ist seit März 2025 durch
Institutsdirektorin Beate Rudolf im GANHRI-Vorstand und durch
den Stellvertretenden Direktor Michael Windfuhr im
GANHRI-Finanzkomitee vertreten. Seit September
2021 ist das Institut auch Mitglied in der GANHRI-
Arbeitsgruppe zu „Klima“ (Climate Caucus). Ziel
dieser Arbeitsgruppe ist es, die Zusammenarbeit
von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen im
Themenfeld zu fördern, dafür zu sorgen, dass
Menschenrechte in nationale
Klimaverpflichtungen, -politiken und -gesetze einfließen und die
Berichterstattung über Menschenrechte und
Klimawandel zu stärken. Das Institut nimmt
regelmäßig an den Treffen des Climate Caucus teil.
Das Institut arbeitet außerdem in der GANHRI-
Arbeitsgruppe zu Wirtschaft und Menschenrechten
mit und beteiligte sich 2024 an der Ausarbeitung
eines GANHRI-Statements zur Europäischen
Lieferkettenrichtlinie. Das Institut ist ebenfalls in der
GANHRI-Arbeitsgruppe zu den Rechten älterer
Menschen aktiv und beteiligt sich an der neu
gegründeten GANHRI-Arbeitsgruppe zu den Rechten
Indigener. 2024 nahm es auch an einem von GANHRI
organisierten Side Event zur 57. Sitzung des
Menschenrechtsrats zum Thema „Building inclusive
Societies: The Role of NHRIs in Promoting,
Protecting and Monitoring the Rights of Persons with
Disabilities“ teil.
Europäisches Netzwerk der Nationalen
Menschenrechtsinstitutionen
Das Europäische Netzwerk der Nationalen
Menschenrechtsinstitutionen (ENNHRI) hat 50
Mitglieder. Es meldet sich zu menschenrechtlichen Fragen
auf der europäischen Ebene zu Wort. Als ENNHRI-
Mitglied verfasst das Institut gemeinsam mit
anderen NMRI Stellungnahmen, Berichte und
Empfehlungen für europäische Akteure, etwa den Europarat
oder die EU, die EU-Grundrechteagentur (FRA)
oder die OSZE. Hierzu gehört beispielsweise ein
jährlicher Bericht über die Entwicklung der
Rechtsstaatlichkeit in Europa. Zudem arbeitet es in
verschiedenen ENNHRI-Arbeitsgruppen mit,
beispielsweise zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen
Rechten, zu den Rechten von Menschen mit
Behinderungen oder von älteren Menschen, zu den
Themen Klimawandel, künstliche Intelligenz, Asyl und
Migration oder Wirtschaft und Menschenrechte. Das
Institut beteiligt sich auch an gemeinsamen
Stellungnahmen in Verfahren vor dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
Institutsdirektorin Beate Rudolf ist Mitglied im
ENNHRI-Vorstand, der Stellvertretende Direktor
Michael Windfuhr ist Mitglied im Finanzausschuss,
der das ENNHRI-Sekretariat und den ENNHRI-
Vorstand in Finanz- und Haushaltsfragen berät.
ZUM THEMA
Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 52 –
ZUM THEMA
Zusammenarbeit mit der
EU-Grund rechteagentur
Seit 2011 ist das Institut deutscher
Forschungspartner der EU-Grundrechteagentur in Wien (European
Union Agency for Fundamental Rights, FRA) und
erstellt in ihrem Auftrag rechtswissenschaftliche
und sozialwissenschaftliche Studien zur
Menschenrechtslage in Deutschland, etwa zum Zugang zur
Justiz, zum Datenschutz, zu Opferrechten im
Strafverfahren oder zu Kinderrechten. Die Berichte des
Instituts sind Grundlage für die Erstellung von
vergleichenden Berichten, die das jeweilige Thema
und seine Problematik EU-weit analysieren. Die FRA
hat Forschungspartner in allen 27 EU-
Mitgliedstaaten und den Beitrittskandidatenländern
Albanien, Nordmazedonien und Serbien. Mit seinen
Berichten will das Institut die Grundrechteagentur
als wichtigen Akteur im präventiven regionalen
Menschenrechtsschutz stärken und seine
Kompetenzen im europäischen Grundrechtsschutz
ausbauen.
Ausgewählte FRA-Projekte
Gewaltschutz von Menschen mit
Behinderungen in Wohneinrichtungen
Das Forschungsprojekt untersuchte den Schutz
der Grund- und Menschenrechte von Menschen
mit Behinderungen, die in
Gemeinschaftseinrichtungen leben. Es war Teil einer internationalen
Studie der FRA in 30 Ländern. Das Projekt bestand
aus einer Analyse der nationalen rechtlichen und
politischen Rahmenbedingungen für das Leben in
stationären Einrichtungen und qualitativen
Interviews mit Expert*innen und Bewohner*innen. Im
Fokus standen die Themen Gewalt prävention,
Beschwerdemechanismen, Monitoringsysteme
und spezialisierte Unterstützungsdienste.
Menschenrechtliche Auswirkungen des
Einreise-/Ausreisesystems (EES)
Das neue europäische Einreise-Ausreisesystem
(EES) soll künftig die Daten von
Drittstaatsangehörigen bei der Einreise in die EU automatisch
registrieren. Ziel des Projekts war es, Daten zur
Verfügung zu stellen, auf deren Grundlage
Leitlinien und Unterstützungsmaterial für EU-
Mitgliedstaaten und EU-Institutionen für die
grundrechtskonforme Umsetzung des EES entwickelt
werden können.
Grundrechte und soziale Rechte im Rahmen
des grünen Übergangs/Green Deals
Im Rahmen des empirischen Forschungsprojekts
wurden die sozioökonomischen Auswirkungen
der2021inKraftgetretenennationalencO₂-
Bepreisung für Wärme und Verkehr in Deutschland
untersucht (siehe auch Seite 37). Dafür wurden
Interviews mit verschiedenen Expert*innen
geführt. Die Ergebnisse flossen in eine Handreichung
für EU-Institutionen und ihre Mitgliedstaaten ein.
Grundrechte-Bericht der FRA
Für den Grundrechte-Bericht der FRA, der
jährlich Entwicklungen und Defizite beim Schutz der
Grund- und Menschenrechte in der EU beschreibt,
lieferte das Institut Erkenntnisse zur
Verwirklichung dieser Rechte in Deutschland zu. Zu den
größten Herausforderungen zählen demnach die
Bedrohung der Demokratie durch
Desinformationen, Gewalt gegen Frauen, Diskriminierung und
Rassismus, Rechtsverletzungen von Migrant*innen
an den EU-Grenzen sowie neue Vorschriften zu
digitalen Technologien.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 53 –
Gloria Hollander Lyon * 1930 in Nagybereg/Tschechoslowakei
Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 54 –
Fakten
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 55 –__________________________________________________________________________________________
Jahresrechnung
Einnahmen
Institutionelle Zuwendungen des Bundes 5.427.000 €
Einnahmen aus Drittmittelprojekten des Bundes 3.141.324 €
Einnahmen aus Drittmittelprojekten der Länder 270.880 €
Vermischte Einnahmen 1.914.196 €
Gesamte Einnahmen 10.753.400 €
Ausgaben
Menschenrechtspolitik Inland/Europa 957.708 €
Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Menschenrechtspolitik Inland/Europa 386.140 €
Internationale Menschenrechtspolitik 598.957 €
Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Internationale Menschenrechtspolitik 1.095.084 €
Menschenrechtsbildung 401.083 €
Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Menschenrechtsbildung 142.975 €
Kommunikation 867.480 €
Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Kommunikation 155.873 €
Bibliothek 279.504 €
Verwaltung (Gemeinkosten) 1.528.560 €
Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Verwaltung 142.419 €
Vorstand/Geschäftsführung 669.395 €
Monitoring-Stelle Un-Behindertenrechtskonvention 518.430 €
Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Monitoring-Stelle Un-Behindertenrechtskonvention 783.755 €
Monitoring-Stelle Un-Kinderrechtskonvention 441.897 €
Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Monitoring-Stelle Un-Kinderrechtskonvention 89.568 €
Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt 93.232 €
Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt 787.823 €
Berichterstattungsstelle Menschenhandel 14.574 €
Aufträge Dritter/Drittmittelprojekte Berichterstattungsstelle Menschenhandel 798.941 €
Gesamtausgaben 10.753.400 €
Ergebnis 2024 0 €
Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 56 –
Erläuterungen zur Jahresrechnung
Das Deutsche Institut für Menschenrechte erhielt im
Jahr 2024 als institutionelle Zuwendung 5.427.000
Euro. Die institutionelle Zuwendung als
Grundfinanzierung erhält das Institut jährlich vom Deutschen
Bundestag. Sie soll die Finanzausstattung des
Instituts als unabhängige Nationale
Menschenrechtsinstitution gemäß den Pariser Prinzipien der
Vereinten Nationen sicherstellen. Neben der institutionellen
Förderung umfassen die Einnahmen des Instituts
drei verschiedene Positionen zur Erfassung von
Drittmitteln. Die Zuordnung hängt von den
jeweiligen Zuwendungs- und Abrechnungsmodalitäten ab.
(1) Über Drittmittelprojekte des Bundes wurden
3.141.324 Euro eingenommen. Diese
Drittmittelprojekte werden in der Jahresrechnung nachrichtlich
ausgewiesen, da sie gegenüber den
Drittmittelgebern eigenständig abgerechnet werden. Die
Ausgaben unterliegen wie die institutionelle
Zuwendung der Bundeshaushaltsordnung.
Aus Drittmitteln des Bundes wurde 2024 weiterhin
die wissenschaftliche Zuarbeit für das deutsche
Mitglied im UN-Fachausschuss über das
Verschwindenlassen sowie für das deutsche Mitglied im UN-
Fachausschuss zu wirtschaftlichen, sozialen und
kulturellen Rechten gefördert. Dazu kamen die
Projekte zur Unterstützung der Unabhängigen
Expertin der Vereinten Nationen zu den Rechten
Älterer.DasAuswärtigeAmtwarMittelgeberfür
diese Projektförderungen.
Ferner erhielt das Institut Mittel des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
zur Unterstützung der Vorbereitung der UN-
ArbeitsgruppezudenRechtenÄlterer(OpenEnded
Working Group on Ageing) durch deutsche Akteure
sowie für die Berichterstattungsstellen zu den zwei
Europaratskonventionen zu
geschlechtsspezifischer Gewalt (Istanbul-Konvention) und zu
Menschenhandel.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
förderte das Forschungs- und Beratungsprojekt
„Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und
Menschenrechte“ und das Kooperationsprojekt mit der
Universität Siegen zum Thema „UN-
Behindertenrechtskonvention in den Kommunen“.
Das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft förderte ein Projekt zum „Recht auf
Nahrung“, und die Bundeszentrale für politische
Bildung finanzierte im Bereich
Menschenrechtsbildung das Projekt „Mit Menschenrechten Brücken
bauen“.
(2) Drittmittelprojekte der Länder werden
ebenfalls eigenständig abgerechnet und nachrichtlich
ausgewiesen. Sie unterliegen den
Landeshaushaltsordnungen. Im Jahr 2024 wurde aus einem
Bundesland ein solches Drittmittelprojekt im
Umfang von 270.880 Euro finanziert. Es handelt sich
dabei um das Projekt „Monitoring-Stelle Berlin“.
Andere Mittel, die das Institut von Bundesländern
erhält, werden derzeit haushälterisch zusammen
mit den institutionellen Mitteln abgerechnet und
deshalb unter Vermischte Einnahmen (3) aufgelistet.
(3) Der Posten Vermischte Einnahmen umfasst
Einnahmen aus Aufträgen Dritter, die zusammen
mit den Mitteln der institutionellen Zuwendung
abgerechnet werden. Hinzu kommen Honorare für
Vorträge von Institutsmitarbeitenden. Unter
Vermischte Einnahmen fallen auch die
Verwaltungskostenpauschalen aus den Drittmittelprojekten
unter (1) und (2), die an dieser Stelle in die
institutionelle Zuwendung fließen. Insgesamt umfassten
die Vermischten Einnahmen 1.914.196 Euro für das
Jahr 2024.
Zu den Vermischten Einnahmen gehören die
Einnahmen aus Aufträgen Dritter, die mit der
institutionellen Förderung zusammen abgerechnet werden.
Sie setzen sich zusammen aus Mitteln der
Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit GmbH für die Projekte „Umsetzung eines
Menschenrechtsansatzes in der
Entwicklungspolitik“ sowie für Beratung zur Nachhaltigkeit in „Wirt-
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 57 –
schaft und Menschenrechten“ und „Mexico“.
Hinzu kommen Mittel der Europäischen
Grundrechteagentur (FRA) für die Berichterstattung im
FRANET-Netzwerk, die das Institut 2023 für die
FRA übernommen hat.
Nordrhein-Westfalen förderte die Monitoring-Stelle
UN-Behindertenrechtskonvention für die
länderspezifische Arbeit in NRW. Das Saarland förderte
die Monitoring-Stelle UN-
Behindertenrechtskonvention und die Überwachungsstelle für
Barrierefreiheit von Informationstechnik.
Unterstützung des UN-Mandats der Unabhängigen
ExpertinzudenMenschenrechtenÄlterererhieltdas
Institut auch durch zwei Ministerien der Republik
Österreich. Die Monitoring-Stelle UN-
Kinderrechtskonvention wurde vom Land Hessen beauftragt,
ein Konzept zum Monitoring der UN-
Kinderrechtskonvention auf Landesebene zu erarbeiten.
Außerdem fördert das Netzwerk Kinder von Inhaftierten
bei Treffpunkt e.V. ein Kooperationsprojekt zum
Thema „Kinder von Inhaftierten“.
Die Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen sehen
vor, dass Nationale Menschenrechtsinstitutionen
überwiegend aus institutionellen Mitteln finanziert
werden, damit sie ihre Themen und Arbeitsweisen
frei und unabhängig wählen können.
Zweckgebundene Finanzmittel Dritter sollen diesen gegenüber
nachrangig sein. Diese Vorgabe wurde 2024 knapp
erfüllt. Die Projektmittel des Instituts machten im
Jahr 2024 (alle drei Kategorien) insgesamt 49
Prozent der Einnahmen aus. Das Institut hat dabei auch
im Jahr 2024 Finanzmittel Dritter gezielt nur so
angenommen, dass sie der Umsetzung und Stärkung
der selbstgewählten Arbeitsschwerpunkte dienen,
wie sie in der Strategieplanung des Instituts
enthalten sind. Das Institut bedankt sich bei allen
Geldgebern herzlich für die Unterstützung seiner Arbeit.
Die Ausgabenübersicht macht deutlich, welche
Mittel den einzelnen Abteilungen des Instituts für
ihre Arbeit zur Verfügung standen. Der Posten
„Verwaltung (Gemeinkosten)“ umfasst unter
anderem die laufenden Kosten des Instituts wie
Geschäftsbedarf, Miet- und Mietnebenkosten,
Dienstleistungen (IT) und vermischte
Verwaltungsausgaben (Sachverständige, Bankgebühren etc.)
sowie Beiträge für Mitgliedschaften bei GANHRI
und ENNHRI und auch abteilungsübergreifende
Aufwendungen.
Der Finanzbericht des Deutschen Instituts für
Menschenrechte wird von zwei vom Trägerverein
bestimmten Kassenprüfer*innen überprüft. Die
Entlastung des Vorstands obliegt der
Mitgliederversammlung. Sie hat den Vorstand entlastet und
bestätigt, dass alle Zuwendungen wirtschaftlich
und sparsam verwendet worden sind.
Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 58 –
Geförderte Projekte
Begleitung des Unternehmensweiten
Beschwerdemechanismus für die Automobilindustrie in
Mexiko, Koordinierungsstelle Deutschland
Gefördert von: MRDH
Förderzeitraum: Januar 2024 bis April 2025
Beratung zum Themenfeld Wirtschaft und
Menschenrechte
Gefördert von: Deutsche Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit
Förderzeitraum: seit 2020, derzeit 2022 bis 2025
Berichterstattung für die Agentur der
Europäischen Union für Grundrechte
Gefördert von: Agentur der Europäischen Union
für Grundrechte
Förderzeitraum: seit 2011, derzeit 2023 bis 2026
Die Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention in den Kommunen
In Kooperation mit der Universität Siegen
Gefördert von: Bundesministerium für Arbeit
und Soziales
Förderzeitraum: Oktober 2022 bis September 2025
Implementierung der Berichterstattungsstelle
geschlechtsspezifische Gewalt
Gefördert von: Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
Förderzeitraum: November 2022 bis Oktober 2026
Implementierung der Berichterstattungsstelle
Menschenhandel
Gefördert von: Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
Förderzeitraum: November 2022 bis Oktober 2026
Kinder inhaftierter Eltern – landesweite
Strukturentwicklungsprojekte
Gefördert von: Netzwerk Kinder von Inhaftierten
bei Treffpunkt e.V.
Förderzeitraum: April 2022 bis Dezember 2024
Kinder- und Jugendrechte-Monitoring in Hessen:
zweite Arbeitsphase
Gefördert von: Land Hessen
Förderzeitraum: September 2023 bis Juni 2024
Menschenrechte umsetzen in der
Entwicklungszusammenarbeit
Gefördert von: Deutsche Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit
Förderzeitraum: seit 2005, derzeit 2023 bis 2026
Mit Menschenrechten Brücken bauen
Gefördert von: Bundeszentrale für politische Bildung
Förderzeitraum: Dezember 2022 bis Dezember 2024
Monitoring-Stelle Berlin –
UN-Behindertenrechtskonvention
Gefördert von: Land Berlin
Förderzeitraum: seit Oktober 2012
Monitoring-Stelle Nordrhein-Westfalen –
UN-Behindertenrechtskonvention
Gefördert von: Ministerium für Arbeit, Gesundheit
und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderzeitraum: seit März 2017
Monitoring-Stelle Saarland –
UN-Behindertenrechtskonvention
Gefördert von: Ministerium für Arbeit, Soziales,
Frauen und Gesundheit des Saarlandes
Förderzeitraum: seit Mai 2020
Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit
Saarland
Gefördert von: Ministerium für Arbeit, Soziales,
Frauen und Gesundheit des Saarlandes
Förderzeitraum: seit April 2020
Stärkung der Rechte älterer Menschen:
Begleitung der OEWG-A unter Berücksichtigung
anderer UN-Prozesse in den Jahren 2023–2025
Gefördert von: Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
Förderzeitraum: seit 2017, derzeit 2023 bis 2025
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 59 –
Transformation durch Menschenrechte:
Ein Kompetenz-Hub für das Recht auf Nahrung
Gefördert von: Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft
Förderzeitraum: Dezember 2023 bis Dezember 2025
Umsetzung menschenrechtlicher
Sorgfaltspflichten: Moderation und Prozessgestaltung
des Stakeholder-Dialogs
Gefördert von: Bundesministerium für Arbeit
und Soziales
Förderzeitraum: seit 2017, derzeit 2023 bis 2025
Unterstützung der Unabhängigen Expertin für die
Rechte älterer Menschen
Gefördert von: Auswärtiges Amt
Förderzeitraum: seit März 2021, derzeit Mai 2023
bis April 2026
Unterstützung des UN-Mandats für
Menschenrechte älterer Menschen
Gefördert von: Österreichisches Bundesministerium
für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz
Förderzeitraum: seit März 2021, derzeit Mai 2023
bis April 2026
Wissenschaftliche Unterstützung des deutschen
Mitglieds im UN-Ausschuss für wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte
Gefördert von: Auswärtiges Amt
Förderzeitraum: seit 2017, derzeit 2024 bis 2025
Wissenschaftliche Unterstützung des deutschen
Mitglieds im UN-Ausschuss gegen das
gewaltsame Verschwindenlassen
Gefördert von: Auswärtiges Amt
Förderzeitraum: seit 2019, derzeit 2023 bis 2026
ZUM THEMA
Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 60 –
Max Rodrigues Garcia * 1924 in Amsterdam/Niederlande
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 61 –
Kooperationen
§ African Coalition for Corporate Accountability
§ Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
§ Arbeitskammer des Saarlands
§ Auridis Stiftung
§ Auswärtiges Amt
§ Beauftragte des Berliner Senats für Partizipation,
Integration und Migration
§ Beauftragter der Bundesregierung für die
Belange von Menschen mit Behinderungen
§ Berliner Landeszentrale für politische Bildung
§ Brot für die Welt
§ Bundesbehindertenbeauftragter
§ Bundesministerium für Arbeit und Soziales
§ Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft
§ Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
§ Bundesweiter Koordinierungskreis gegen
Menschenhandel
§ Bundeszentrale für politische Bildung
§ Deutsche Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit
§ Deutscher Anwaltverein
§ Deutscher Olympischer Sportbund
§ Deutsches Evaluierungsinstitut der
Entwicklungszusammenarbeit
§ Deutsches Kinderhilfswerk
§ Econsense
§ Elisabeth-Selbert-Initiative
§ European Center for Constitutional Rights
§ Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-
Nürnberg
§ Geneva Graduate Institute
§ Hessische Hochschule für öffentliches
Management und Sicherheit
§ Hessisches Ministerium für Soziales und
Integration
§ Josef und Luise Kraft-Stiftung
§ Katholische Stiftungshochschule München
§ Kreditanstalt für Wiederaufbau
§ Land Berlin
§ Land Hessen
§ Landschaftsverband Westfalen-Lippe
§ Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
§ Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und
Gesundheit des Saarlandes
§ Miteinander Leben Lernen
§ MRDH (Mecanismo de Reclamación de Derechos
Humanos)
§ National Coalition Deutschland
§ National Council for Food and Nutritional Security
§ Netzwerk Kinder von Inhaftierten bei
Treffpunkt e.V.
§ Norwegian Competence Network for Food and
Human Rights
§ Österreichisches Bundesministerium für Soziales,
Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
§ Pontifícia Universidade Católica do Paraná
§ SED-Opferbeauftragte beim Deutschen
Bundestag
§ Servicestelle gegen Zwangsarbeit
§ Terre des Hommes
§ TU Bergakademie Freiberg
§ Überörtliche Arbeitsgemeinschaft für das
Betreuungswesen in Nordrhein-Westfalen
§ UNHCR Deutschland
§ UNICEF Deutschland
§ Universität Siegen
§ University of Essex
§ Weltfriedensdienst
Drucksache 21/2400 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 62 –
Veranstaltungen
Die folgende Liste gibt einen Überblick über einige
ausgewählte Veranstaltungen.
16.1.2024 | virtuell
Beiratssitzung im Projekt „kinderrechtsbasierte
Kriterien für das Strafverfahren mit Blick auf
(Opfer-)Zeug*innen
Gremiumssitzung in Kooperation mit dem DKHW
19.1.2024 | Berlin
Soziale Beteiligung: Essentiell für die
Verwirklichung des Rechts auf angemessene Nahrung
Fachkonferenz
22.1.2024 | Brüssel
Tackling Forced Labour – Banning products in the
EU for fair competition and human rights
Fachgespräch
29.1.2024 | Berlin
Mehrfach diskriminiert: Ältere Frauen ohne
Menschenrechte?
Debatte in Kooperation mit der Friedrich-Alexander-
Universität Erlangen-Nürnberg, der Katholischen
Stiftungshochschule München und der Josef und
Luise Kraft-Stiftung
31.1.2024 | Berlin
Vorstellung der Studie „Das ist nicht das Leben –
Perspektiven von Kindern und Jugendlichen in
Unterkünfte für geflüchtete Menschen“
Parlamentarisches Frühstück in Kooperation mit
UNICEF Deutschland
16.2.2024 | Berlin
2. Beiratssitzung im Projekt „UN-
Behindertenrechtskonvention kommunal“
Gremiumssitzung in Kooperation mit der Universität
Siegen
27.2.2024 | Berlin
Neuer Schwung für die UN-
Behindertenrechtskonvention in Deutschland: Wie weiter nach der
Zweiten Staatenprüfung?
Fachkonferenz in Kooperation mit dem
Bundes behindertenbeauftragten
28.2.2024 | virtuell
Sneak Preview: Analyse „Kontaktmöglichkeiten
zwischen Kindern und inhaftierten Eltern. Eine
Befragung zur Praxis im Strafvollzug“
Fachgespräch
29.2.2024 | virtuell
Menschenrechtsbildung im Zeitalter Künstlicher
Intelligenz
Online-Konferenz
6.3.2024 | virtuell
45. Verbändekonsultation mit den
behindertenpolitischen Verbänden auf Bundesebene
Gremiumssitzung
26.3.2024 | virtuell
Zwischen Anspruch und Wirklichkeit:
Perspektiven aus der Bildung zu Flucht, Migration und
Menschenrechten
Online-Konferenz
11.–13.4.2024 | Berlin
Business & Human Rights – New Scientific
Approaches
Fachkonferenz in Kooperation mit der TU
Bergakademie Freiberg
14.–15.4.2024 | Frankfurt am Main
Wo steht Hessen bei der Verwirklichung der
Kinder- und Jugendrechte?
Fachkonferenz in Kooperation mit dem Hessischen
Ministerium für Soziales und Integration
22.4.2024 | Berlin
Beiratssitzung der Berichterstattungsstelle
geschlechtsspezifische Gewalt
Gremiumssitzung
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2400– 63 –
22.4.2024 | Berlin
Widerstand im Exil:
Mensch
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
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