Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ausschuss der Kommission nach Artikel 49 der Richtlinie 2014/28/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke (Neufassung)
Text
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ausschuss der Kommission nach Artikel 49 der Richtlinie 2014/28/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke (Neufassung)
[Bundesrat Drucksache 16/25 (Beschluss)
13.06.25
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ISSN 0720-2946
Beschluss
des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in
Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ausschuss der
Kommission nach Artikel 49 der Richtlinie 2014/28/EU zur
Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über
die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von
Explosivstoffen für zivile Zwecke (Neufassung)
Der Bundesrat hat in seiner 1055. Sitzung am 13. Juni 2025 wie folgt
beschlossen:
Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit
Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung als Beauftragten des Bundesrates zur
ständigen Teilnahme (Liste A) für den Ausschuss der Kommission nach Artikel 49 der
Richtlinie 2014/28/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der
Mitgliedstaaten über die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen
für zivile Zwecke (Neufassung)
einen Vertreter des Landes
Nordrhein-Westfalen,
(Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
Bezirksregierung Düsseldorf
(Oliver Weißbon).]
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