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Bestimmung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds im Beirat des Erdölbevorratungsverbandes

dip / drucksache 17.09.2026 · WP 21 · 538/26 · Vorlage · Original ↗

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Bestimmung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds im Beirat des Erdölbevorratungsverbandes Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 538/26 17.09.26 Wi Vorlage an den Bundesrat Bestimmung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds im Beirat des Erdölbevorratungsverbandes Freistaat Sachsen Dresden, 2. September 2026 Ministerpräsident An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, gemäß § 18 Absatz 4 und 6 Erdölbevorratungsgesetz entsendet der Bundesrat einen Vertreter und dessen Stellvertreter für jeweils drei Jahre in den Beirat des Erdölbevorratungsverbandes. Mit Beschluss des Bundesrates vom 24. November 2023 (BR-Drs. 489/23 (Beschluss)) wurden als Vertreterin Frau Regierungsrätin Heike Albrecht, damaliges Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klima, Umwelt und Landwirtschaft, und als deren Stellvertreter Herr Georg Gimpl, damaliges Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg, bestellt. Die Amtszeit endet somit im November 2026. Ich bitte Sie, gemäß § 36 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates die zuständigen Ausschüsse mit der Bestellung eines neuen Vertreters und dessen Stellvertreters zu befassen, mit dem Ziel, eine Beschlussfassung spätestens in der Plenarsitzung des Bundesrates am 20. November 2026 zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen Michael Kretschmer

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