Bestimmung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds im Beirat des Erdölbevorratungsverbandes
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Bestimmung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds im Beirat des Erdölbevorratungsverbandes
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 538/26
17.09.26
Wi
Vorlage
an den Bundesrat
Bestimmung eines Mitglieds und eines stellvertretenden
Mitglieds im Beirat des Erdölbevorratungsverbandes
Freistaat Sachsen Dresden, 2. September 2026
Ministerpräsident
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
gemäß § 18 Absatz 4 und 6 Erdölbevorratungsgesetz entsendet der Bundesrat einen
Vertreter und dessen Stellvertreter für jeweils drei Jahre in den Beirat des
Erdölbevorratungsverbandes.
Mit Beschluss des Bundesrates vom 24. November 2023 (BR-Drs. 489/23
(Beschluss)) wurden als Vertreterin Frau Regierungsrätin Heike Albrecht,
damaliges Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klima, Umwelt und
Landwirtschaft, und als deren Stellvertreter Herr Georg Gimpl, damaliges
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg, bestellt.
Die Amtszeit endet somit im November 2026.
Ich bitte Sie, gemäß § 36 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates die
zuständigen Ausschüsse mit der Bestellung eines neuen Vertreters und dessen
Stellvertreters zu befassen, mit dem Ziel, eine Beschlussfassung spätestens in der
Plenarsitzung des Bundesrates am 20. November 2026 zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kretschmer
Relationen
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