Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Nordrhein-Westfalen 2025
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Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Nordrhein-Westfalen 2025
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4131
21. Wahlperiode 12.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cem Ince, Anne Zerr, Mirze Edis, Dr. Fabian Fahl, Katrin Fey,
Kathrin Gebel, Mareike Hermeier, Cansin Köktürk, Jan Köstering, Sonja Lemke,
Charlotte Antonia Neuhäuser, Lea Reisner, Lisa Schubert, Ulrich Thoden, Sascha
Wagner und der Fraktion Die Linke
Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen
Mindestlohns in Nordrhein-Westfalen 2025
Zum 1. Januar 2026 wurde der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro
Stunde angehoben. Eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro ist zum 1. Januar
2027 vorgesehen. Damit wird der Referenzwert der europäischen
Mindestlohnrichtlinie für den gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 60 Prozent des
mittleren Bruttolohns (vgl. Artikel 5 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2022/2024) jedoch
weiterhin nicht erreicht. Nach Ansicht der Fragestellenden ermöglicht eine
entsprechend vergütete Vollzeitbeschäftigung kein Leben oberhalb der
Armutsgrenze, weshalb eine Anhebung des Mindestlohns auf mindestens 15 Euro pro
Stunde im Jahr 2026 unabdingbar ist.
Darüber hinaus muss die konsequente Durchsetzung des Mindestlohnanspruchs
gewährleistet werden. Daten des Sozio-oekonomischen Panels deuten jedoch
darauf hin, dass im Jahr 2023 rund 2,5 Millionen Beschäftigte um den ihnen
zustehenden Mindestlohn betrogen wurden (vgl. www.mindestlohn-kommissio
n.de/shareddocs/downloads/de/Bericht/fuenfter-bericht.pdf?__blob=publication
File&v=5, S. 87). Dies hat nicht nur für die betroffenen Arbeiterinnen und
Arbeiter, sondern auch für die Sozialversicherungssysteme sowie die
Steuereinnahmen gravierende Folgen. Kriminelle Arbeitgebende verursachen Schäden in
Milliardenhöhe und schaffen zugleich unfaire Wettbewerbsbedingungen.
Die Fragestellenden möchten sich daher mit dieser Kleinen Anfrage ein Bild
von der Arbeit der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie von der
Entwicklung des Mindestlohnbetrugs verschaffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte in Nordrhein-
Westfalen hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2025 die Kontrollkompetenz (bitte nach
Wirtschaftszweigen differenzieren und auch die Anzahl der Betriebe und Beschäftigten
insgesamt nennen)?
2. Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 in Nordrhein-Westfalen
durchgeführt (bitte nach Wirtschaftszweigen differenzieren und auch die
Zahl insgesamt nennen)?
3. Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 in
Nordrhein-Westfalen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit eingeleitet
(bitte nach Wirtschaftszweigen differenzieren und auch die Zahl insgesamt
nennen)?
4. Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 in
Nordrhein-Westfalen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erledigt
(bitte nach Wirtschaftszweigen und Strafen differenzieren sowie die Zahl
insgesamt nennen)?
5. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 die
verhängten Geldstrafen sowie Verwarn- und Bußgelder aufgrund von
Verstößen gegen das Mindestlohngesetz infolge von Kontrollen der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Nordrhein-Westfalen?
6. Wie viele Verdachte auf Mindestlohnverstoß wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2025 in Nordrhein-Westfalen durch die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit festgestellt (bitte nach Wirtschaftszweigen
differenzieren und die Zahl insgesamt nennen)?
7. Wie viele abhängig Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen erhalten nach
Kenntnis der Bundesregierung und aktuellen verfügbaren Daten derzeit
weniger als 14 Euro, 15 Euro sowie 16 Euro je Stunde (bitte nach Betrieben
mit bzw. ohne Tarifbindung, Wirtschaftszweigen und Geschlecht
differenzieren)?
Berlin, den 9. Februar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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