Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Nordrhein-Westfalen 2024
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Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Nordrhein-Westfalen 2024
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1274
21. Wahlperiode 18.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Fey, Kathrin Gebel, Cansin Köktürk, Sonja Lemke,
Charlotte Antonia Neuhäuser, Lea Reisner, Lisa Schubert, Ulrich Thoden, Sascha
Wagner, Cem Ince, Anne Zerr, Christian Görke und der Fraktion Die Linke
Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen
Mindestlohns in Nordrhein-Westfalen 2024
In ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 hat die Mindestlohnkommission eine
stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1.
Januar 2026 und 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 beschlossen (www.mindestlohn-ko
mmission.de/shareddocs/downloads/de/Bericht/beschluss2025.pdf?__blob=pub
licationFile&v=3). Die europäische Mindestlohnrichtlinie schlägt als
Referenzwert für den gesetzlichen Mindestlohns 60 Prozent des mittleren Bruttolohns
vor (vgl. Artikel 5 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2022/2024). Damit müsste der
Mindestlohn in Deutschland nach Kenntnis der Fragestellerinnen und
Fragesteller schon heute bei mindestens 15 Euro liegen (vgl. etwa Lübker und
Schulten, www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2025/heft/5/beitrag/eine-neue-orientie
rung-fuer-den-mindestlohn.html?). Der Beschluss der Mindestlohnkommission
bleibt damit hinter dem vorgesehenen europäischen Mindestmaß zurück.
Neben der angemessenen Höhe ist die wesentliche Voraussetzung für die
Wirksamkeit des Mindestlohns, dass er durchgesetzt wird und die Menschen ihn
auch tatsächlich ausgezahlt bekommen. Laut Schätzungen des Deutschen
Instituts für Wirtschaftsforschung erhielten im Jahr 2017 bis zu 2,4 Millionen
Beschäftigte den gesetzlichen Mindestlohn nicht – mit gravierenden Folgen nicht
nur für das Nettoeinkommen der betroffenen Beschäftigten, sondern auch für
die Sozialversicherungssysteme sowie die Steuereinnahmen. Der
Gesamtverlust beläuft sich nach Berechnungen des Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2018 auf
durchschnittlich 7,6 Mrd. Euro jährlich (www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-159
91-durch-umgehungen-des-gesetzlichen-mindestlohns-jaehrlich-mehr-als-7-mil
liarden-euro-3174.htm).
Der Mindestlohn muss daher nach Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller zwingend wirksamer und proaktiver kontrolliert werden. Nur so können die
Rechte der Beschäftigten durchgesetzt werden. Die Fraktion Die Linke im
Deutschen Bundestag möchte sich mit der Kleinen Anfrage ein Bild über die
Arbeit der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) machen, um
Fehlentwicklungen in den Kontrollstrukturen aufzudecken und gegebenenfalls
notwendige Handlungsoptionen für eine wirksame Durchsetzung des gesetzlichen
Mindestlohns vorzuschlagen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte in Nordrhein-
Westfalen hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2024 die Kontrollkompetenz (zum Vergleich auch die
entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie nach
Branchen differenzieren und auch die Anzahl der Betriebe und
Beschäftigten insgesamt nennen)?
2. Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die FKS im Jahr 2024 in Nordrhein-
Westfalen insgesamt durchgeführt (bitte nach Branchen differenzieren und
zum Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022
ausweisen sowie bitte auch die Zahl insgesamt nennen)?
3. Wie viele Verstöße gegen das Mindestlohngesetz wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung von der FKS im Jahr 2024 in Nordrhein-Westfalen
festgestellt (bitte nach Branchen differenzieren und zum Vergleich die
entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie auch die Zahl
insgesamt nennen)?
4. Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von
Verstößen gegen das Mindestlohngesetz sind infolge von Kontrollen der FKS
nach Kenntnis der Bundesregierung in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2024
eingeleitet worden, und wie viele wurden im selben Zeitraum mit einer
Strafe abgeschlossen (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2023 und
2022 und nach Branchen differenzieren sowie auch die Zahl insgesamt
nennen)?
5. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 die
verhängten Geldstrafen sowie Verwarn- und Bußgelder aufgrund von
Verstößen gegen das Mindestlohngesetz infolge von Kontrollen der FKS in
Nordrhein-Westfalen?
6. In welchen Branchen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung in
Nordrhein-Westfalen im Jahr 2024 Schwerpunktprüfungen durch die FKS
statt?
a) Wie viele Verstöße nach dem Mindestlohngesetz wurden bei diesen
Schwerpunktprüfungen festgestellt?
b) Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sind nach
Kenntnis der Bundesregierung bundesweit infolge dieser
Schwerpunktkontrollen eingeleitet worden?
7. Wie viele abhängig Beschäftigte erhalten nach aktuellen verfügbaren Daten
in Nordrhein-Westfalen derzeit weniger als 14 bzw. 15 Euro pro Stunde
(bitte nach Betrieben mit bzw. ohne Tarifbindung differenzieren)?
8. Wie hat sich die Zahl der besetzten Stellen im Organisationsbereich der
FKS nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2014 bis 2024
in Nordrhein-Westfalen entwickelt (bitte für die Hauptzollämter jeweils
getrennt ausweisen)?
Berlin, den 18. August 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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