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Täter-Opfer-Verhältnisse bei Straftaten von Deutschen und Zuwanderern im Jahr 2024

dip / drucksache 28.08.2025 · WP 21 · 21/1001 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Täter-Opfer-Verhältnisse bei Straftaten von Deutschen und Zuwanderern im Jahr 2024 [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1001 21. Wahlperiode 28.08.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Hess, Sascha Lensing und der Fraktion der AfD Täter-Opfer-Verhältnisse bei Straftaten von Deutschen und Zuwanderern im Jahr 2024 Mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/13239 wurde unter anderem erfragt, wie sich die Täter-Opfer-Relation zwischen Deutschen und Zuwanderern in den einzelnen Deliktsbereichen in dem Zeitraum von 2018 bis 2023 entwickelt hat. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Daten erweitert und auf einen aktuellen Stand gebracht werden. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele deutsche Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 Opfer einer Straftat nach dem dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB) (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – §§ 174–184l StGB), bei welcher auf Tatverdächtigenseite zumindest ein Zuwanderer registriert wurde (bitte angeben, ob die Tat versucht oder vollendet wurde, und die jeweils drei am häufigsten bei den Zuwanderern festgestellten Staatsangehörigkeiten benennen)?  2. Wie viele Zuwanderer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 Opfer einer Straftat nach dem dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – §§ 174– 184l StGB), bei welcher auf Tatverdächtigenseite zumindest ein deutscher Staatsangehöriger registriert wurde (bitte angeben, ob die Tat versucht oder vollendet wurde, und die jeweils drei am häufigsten bei den Zuwanderern festgestellten Staatsangehörigkeiten benennen)?  3. Wie viele deutsche Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 Opfer einer Straftat nach dem sechzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen das Leben – §§ 211–222 StGB), bei welcher auf Tatverdächtigenseite zumindest ein Zuwanderer registriert wurde (bitte angeben, ob die Tat versucht oder vollendet wurde, und die jeweils drei am häufigsten bei den Zuwanderern festgestellten Staatsangehörigkeiten benennen)?  4. Wie viele Zuwanderer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 Opfer einer Straftat nach dem sechszehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen das Leben – §§ 211–222 StGB), bei welcher auf Tatverdächtigenseite zumindest ein deutscher Staatsangehöriger registriert wurde (bitte angeben, ob die Tat versucht oder vollendet wurde, und die jeweils drei am häufigsten bei den Zuwanderern festgestellten Staatsangehörigkeiten benennen)?  5. Wie viele deutsche Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 Opfer einer Straftat nach dem siebzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit – §§ 223–231 StGB), bei welcher auf Tatverdächtigenseite zumindest ein Zuwanderer registriert wurde (bitte angeben, ob die Tat versucht oder vollendet wurde, und die jeweils drei am häufigsten bei den Zuwanderern festgestellten Staatsangehörigkeiten benennen)?  6. Wie viele Zuwanderer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 Opfer einer Straftat nach dem siebzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit – §§ 223– 231 StGB), bei welcher auf Tatverdächtigenseite zumindest ein deutscher Staatsangehöriger registriert wurde (bitte angeben, ob die Tat versucht oder vollendet wurde, und die jeweils drei am häufigsten bei den Zuwanderern festgestellten Staatsangehörigkeiten benennen)?  7. Wie viele deutsche Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 Opfer einer Straftat nach dem achtzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die persönliche Freiheit – §§ 232–241a StGB), bei welcher auf Tatverdächtigenseite zumindest ein Zuwanderer registriert wurde (bitte angeben, ob die Tat versucht oder vollendet wurde, und die jeweils drei am häufigsten bei den Zuwanderern festgestellten Staatsangehörigkeiten benennen)?  8. Wie viele Zuwanderer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 Opfer einer Straftat nach dem achtzehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die persönliche Freiheit – §§ 232–241a StGB), bei welcher auf Tatverdächtigenseite zumindest ein deutscher Staatsangehöriger registriert wurde (bitte angeben, ob die Tat versucht oder vollendet wurde, und die jeweils drei am häufigsten bei den Zuwanderern festgestellten Staatsangehörigkeiten benennen)?  9. Wie viele deutsche Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 Opfer einer Straftat nach dem zwanzigsten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Raub und Erpressung – §§ 249–256 StGB), bei welcher auf Tatverdächtigenseite zumindest ein Zuwanderer registriert wurde (bitte angeben, ob die Tat versucht oder vollendet wurde, und die jeweils drei am häufigsten bei den Zuwanderern festgestellten Staatsangehörigkeiten benennen)? 10. Wie viele Zuwanderer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 Opfer einer Straftat nach dem zwanzigsten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Raub und Erpressung – §§ 249–256 StGB), bei welcher auf Tatverdächtigenseite zumindest ein deutscher Staatsangehöriger registriert wurde (bitte angeben, ob die Tat versucht oder vollendet wurde, und die jeweils drei am häufigsten bei den Zuwanderern festgestellten Staatsangehörigkeiten benennen)? 11. Wie viele deutsche Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Jahr 2024 Opfer einer Straftat nach dem achtundzwanzigsten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Gemeingefährliche Straftaten – §§ 306–323c StGB), bei welcher auf Tatverdächtigenseite zumindest ein Zuwanderer registriert wurde (bitte angeben, ob die Tat versucht oder vollendet wurde, und die jeweils drei am häufigsten bei den Zuwanderern festgestellten Staatsangehörigkeiten benennen)? 12. Wie viele Zuwanderer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 Opfer einer Straftat nach dem achtundzwanzigsten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Gemeingefährliche Straftaten – §§ 306–323c StGB), bei welcher auf Tatverdächtigenseite zumindest ein deutscher Staatsangehöriger registriert wurde (bitte angeben, ob die Tat versucht oder vollendet wurde, und die jeweils drei am häufigsten bei den Zuwanderern festgestellten Staatsangehörigkeiten benennen)? Berlin, den 26. August 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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