Täter-Opfer-Verhältnisse bei Straftaten von Deutschen und Zuwanderern im Jahr 2025
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Täter-Opfer-Verhältnisse bei Straftaten von Deutschen und Zuwanderern im Jahr 2025
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4249
21. Wahlperiode 24.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Hess, Sascha Lensing und
der Fraktion der AfD
Täter-Opfer-Verhältnisse bei Straftaten von Deutschen und Zuwanderern im
Jahr 2025
Mit der Kleinen Anfrage „Täter-Opfer-Verhältnisse bei Straftaten von
Deutschen und Zuwanderern im Jahr 2024“ auf Bundestagsdrucksache 21/1619
wurde unter anderem erfragt, wie sich die Täter-Opfer-Relation zwischen
Deutschen und Zuwanderern in den einzelnen Deliktsbereichen in dem Jahr 2024
entwickelt hat. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden
Daten erweitert und auf einen aktuellen Stand gebracht werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele deutsche Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2025 Opfer einer Straftat nach dem Dreizehnten
Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB; Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung – §§ 174 bis 184l StGB), bei welcher auf
Tatverdächtigenseite zumindest ein Zuwanderer registriert wurde (bitte angeben, ob die Tat
versucht oder vollendet wurde und die jeweils drei am häufigsten bei den
Zuwanderern festgestellten Staatsangehörigkeiten benennen)?
2. Wie viele Zuwanderer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2025 Opfer einer Straftat nach dem Dreizehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – §§ 174
bis 184l StGB), bei welcher auf Tatverdächtigenseite zumindest ein
deutscher Staatsangehöriger registriert wurde (bitte angeben, ob die Tat
versucht oder vollendet wurde und die jeweils drei am häufigsten bei den
Zuwanderern festgestellten Staatsangehörigkeiten benennen)?
3. Wie viele deutsche Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2025 Opfer einer Straftat nach dem Sechzehnten
Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen das Leben – §§ 211
bis 222 StGB), bei welcher auf Tatverdächtigenseite zumindest ein
Zuwanderer registriert wurde (bitte angeben, ob die Tat versucht oder
vollendet wurde und die jeweils drei am häufigsten bei den Zuwanderern
festgestellten Staatsangehörigkeiten benennen)?
4. Wie viele Zuwanderer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2025 Opfer einer Straftat nach dem Sechzehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (Straftaten gegen das Leben – §§ 211 bis 222 StGB), bei
welcher auf Tatverdächtigenseite zumindest ein deutscher
Staatsangehöriger registriert wurde (bitte angeben, ob die Tat versucht oder vollendet
wurde und die jeweils drei am häufigsten bei den Zuwanderern
festgestellten Staatsangehörigkeiten benennen)?
5. Wie viele deutsche Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2025 Opfer einer Straftat nach dem Siebzehnten
Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche
Unversehrtheit – §§ 223 bis 231 StGB), bei welcher auf Tatverdächtigenseite
zumindest ein Zuwanderer registriert wurde (bitte angeben, ob die Tat
versucht oder vollendet wurde und die jeweils drei am häufigsten bei den
Zuwanderern festgestellten Staatsangehörigkeiten benennen)?
6. Wie viele Zuwanderer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2025 Opfer einer Straftat nach dem Siebzehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit – §§ 223
bis 231 StGB), bei welcher auf Tatverdächtigenseite zumindest ein
deutscher Staatsangehöriger registriert wurde (bitte angeben, ob die Tat
versucht oder vollendet wurde und die jeweils drei am häufigsten bei den
Zuwanderern festgestellten Staatsangehörigkeiten benennen)?
7. Wie viele deutsche Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2025 Opfer einer Straftat nach dem Achtzehnten
Abschnitt des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die persönliche Freiheit –
§§ 232 bis 241a StGB), bei welcher auf Tatverdächtigenseite zumindest
ein Zuwanderer registriert wurde (bitte angeben, ob die Tat versucht oder
vollendet wurde und die jeweils drei am häufigsten bei den Zuwanderern
festgestellten Staatsangehörigkeiten benennen)?
8. Wie viele Zuwanderer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2025 Opfer einer Straftat nach dem Achtzehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die persönliche Freiheit – §§ 232 bis 241a
StGB), bei welcher auf Tatverdächtigenseite zumindest ein deutscher
Staatsangehöriger registriert wurde (bitte angeben, ob die Tat versucht
oder vollendet wurde und die jeweils drei am häufigsten bei den
Zuwanderern festgestellten Staatsangehörigkeiten benennen)?
9. Wie viele deutsche Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2025 Opfer einer Straftat nach dem Zwanzigsten
Abschnitt des Strafgesetzbuches (Raub und Erpressung – §§ 249 bis 256
StGB), bei welcher auf Tatverdächtigenseite zumindest ein Zuwanderer
registriert wurde (bitte angeben, ob die Tat versucht oder vollendet wurde
und die jeweils drei am häufigsten bei den Zuwanderern festgestellten
Staatsangehörigkeiten benennen)?
10. Wie viele Zuwanderer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2025 Opfer einer Straftat nach dem Zwanzigsten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (Raub und Erpressung – §§ 249 bis 256 StGB), bei welcher
auf Tatverdächtigenseite zumindest ein deutscher Staatsangehöriger
registriert wurde (bitte angeben, ob die Tat versucht oder vollendet wurde und
die jeweils drei am häufigsten bei den Zuwanderern festgestellten
Staatsangehörigkeiten benennen)?
11. Wie viele deutsche Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in dem Jahr 2025 Opfer einer Straftat nach dem
Achtundzwanzigsten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Gemeingefährliche Straftaten –
§§ 306 bis 323c StGB), bei welcher auf Tatverdächtigenseite zumindest
ein Zuwanderer registriert wurde (bitte angeben, ob die Tat versucht oder
vollendet wurde und die jeweils drei am häufigsten bei den Zuwanderern
festgestellten Staatsangehörigkeiten benennen)?
12. Wie viele Zuwanderer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2025 Opfer einer Straftat nach dem Achtundzwanzigsten Abschnitt
des Strafgesetzbuches (Gemeingefährliche Straftaten – §§ 306 bis 323c
StGB), bei welcher auf Tatverdächtigenseite zumindest ein deutscher
Staatsangehöriger registriert wurde (bitte angeben, ob die Tat versucht
oder vollendet wurde und die jeweils drei am häufigsten bei den
Zuwanderern festgestellten Staatsangehörigkeiten benennen)?
Berlin, den 19. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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