Kinder und Jugendliche als Opfer
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Kinder und Jugendliche als Opfer
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1996
21. Wahlperiode 07.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Hess und der Fraktion der AfD
Kinder und Jugendliche als Opfer
Immer wieder machen schwerste Verbrechen an Kindern und Jugendlichen
Schlagzeilen, die zutiefst betroffen machen. Jüngst überfuhr mutmaßlich ein
junger Erwachsener nach einem Streit im Hohenlohekreis im Norden Baden-
Württembergs einen Zwölfjährigen mit seinem Auto. Das Kind starb noch am
Unfallort (www.rtl.de/news/niedernhall-18-jaehriger-faehrt-kind-12-nach-strei
t-auf-supermarkt-parkplatz-tot-id6693925.html). Im Jahr 2023 erstachen zwei
etwa gleichaltrige Mädchen die zwölfjährige L. aus Freudenberg (FAZ, 24. Juli
2025). Im Mordfall M. V. erstach am 27. Dezember 2017 in Kandel
(Rheinland-Pfalz) ein im Jahr zuvor als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling
eingereister Afghane seine 15-jährige deutsche Ex-Freundin (www.faz.net/aktu
ell/politik/inland/nach-mord-in-kandel-die-tat-und-ihre-puzzlestuecke-1536551
9.html). Der Täter wurde wegen Mordes und Körperverletzung nach
Jugendstrafrecht zu einer Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Im
Jahr 2018 hat in Darmstadt ein 16-Jähriger seine Ex-Freundin mit einem
Messer schwer verletzt. Mit einem Springmesser soll er zehnmal auf die 17-Jährige
eingestochen haben. Die Tat hatte sich zwei Tage vor Weihnachten ereignet
(www.focus.de/panorama/welt/parallelen-zu-kandel-17-jaehriger-sticht-ex-freu
ndin-nieder-staatsanwaltschaft-beantragt-altersueberpruefung_id_825450
7.html). Die 17-jährige M. wurde im März 2018 in Flensburg mit 14
Messerstichen von ihrem Ex-Freund erstochen. Der Flüchtling aus Afghanistan wurde
aufgrund der Indizien vor dem Landgericht zu lebenslanger Haft verurteilt
(Welt, 5. Februar 2019).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Kinder und Jugendliche wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis heute jährlich
a) Opfer einer Straftat nach dem Dreizehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (StGB; Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, §§ 174
bis 184l StGB),
b) Opfer einer Straftat nach dem Sechzehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (Straftaten gegen das Leben, §§ 211 bis 222 StGB),
c) Opfer einer Straftat nach dem Siebzehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, §§ 223 bis 231
StGB) sowie
d) Opfer einer Straftat nach dem Achtzehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die persönliche Freiheit, §§ 232 bis 241a
StGB)
(bitte nach Kindern unter 6 Jahren, 6 bis unter 14 Jahren, 14 bis unter
18 Jahren auflisten)?
2. Wie viele Kinder und Jugendliche (bitte nach Kindern unter 6 Jahren, 6 bis
unter 14 Jahren, 14 bis unter 18 Jahren auflisten) wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis heute jährlich
a) Opfer einer Straftat nach dem Dreizehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, §§ 174
bis 184l StGB),
b) Opfer einer Straftat nach dem Sechzehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (Straftaten gegen das Leben, §§ 211 bis 222 StGB),
c) Opfer einer Straftat nach dem Siebzehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, §§ 223 bis 231
StGB),
d) Opfer einer Straftat nach dem Achtzehnten Abschnitt des
Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die persönliche Freiheit, §§ 232 bis 241a
StGB),
bei welcher aufseiten der Tatverdächtigen mindestens ein Zuwanderer oder
ein nichtdeutscher Tatverdächtiger (bitte getrennt ausweisen) registriert
wurde?
3. Welches waren jeweils die zehn häufigsten Staatsbürgerschaften der in
Frage 2 genannten nichtdeutschen Tatverdächtigen bzw. Zuwanderer sowie
der Opfer?
4. Wie groß ist jeweils jährlich der Anteil der
a) Zuwanderer,
b) nichtdeutschen Tatverdächtigen und
c) deutschen Tatverdächtigen
an allen Tatverdächtigen, die an einer der in Frage 1 erfragten Taten
beteiligt gewesen sind (bitte nach Geschlecht auflisten)?
Berlin, den 23. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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