Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland 2024
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Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland 2024
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1283
21. Wahlperiode 18.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cem Ince, Anne Zerr, Janine Wissler, Doris Achelwilm,
Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Anne-Mieke Bremer, Jörg Cezanne, Agnes
Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal
Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah
Vollath, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke
Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen
Mindestlohns in Deutschland 2024
In ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 hat die Mindestlohnkommission eine
stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1.
Januar 2026 und 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 beschlossen (www.mindestlohn-ko
mmission.de/shareddocs/downloads/de/Bericht/beschluss2025.pdf?__blob=pub
licationFile&v=3). Die europäische Mindestlohnrichtlinie schlägt als
Referenzwert für den gesetzlichen Mindestlohn 60 Prozent des mittleren
Bruttolohns vor (vgl. Artikel 5 Absatz 4 Richtlinie (EU) 2022/2024). Damit müsste
der Mindestlohn in Deutschland nach Kenntnis der Fragestellerinnen und
Fragesteller schon heute bei mindestens 15 Euro liegen (vgl. etwa Lübker und
Schulten, www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2025/heft/5/beitrag/eine-neue-o
rientierung-fuer-den-mindestlohn.html?). Der Beschluss der
Mindestlohnkommission bleibt damit hinter dem vorgesehenen europäischen Mindestmaß
zurück.
Neben der angemessenen Höhe ist die wesentliche Voraussetzung für die
Wirksamkeit des Mindestlohns, dass er durchgesetzt wird und die Menschen ihn
auch tatsächlich ausgezahlt bekommen. Laut Schätzungen des Deutschen
Instituts für Wirtschaftsforschung erhielten im Jahr 2017 bis zu 2,4 Millionen
Beschäftigte den gesetzlichen Mindestlohn nicht – mit gravierenden Folgen nicht
nur für das Nettoeinkommen der betroffenen Beschäftigten, sondern auch für
die Sozialversicherungssysteme sowie die Steuereinnahmen. Der
Gesamtverlust beläuft sich nach Berechnungen des Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2018 auf
durchschnittlich 7,6 Mrd. Euro jährlich (www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-159
91-durch-umgehungen-des-gesetzlichen-mindestlohns-jaehrlich-mehr-als-7-mil
liarden-euro-3174.htm).
Der Mindestlohn muss daher nach Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller zwingend wirksamer und proaktiver kontrolliert werden. Nur so können die
Rechte der Beschäftigten sichergestellt werden. Die Fraktion Die Linke im
Deutschen Bundestag möchte sich mit der Kleinen Anfrage ein Bild über die
Arbeit der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) machen, um
frühzeitig Fehlentwicklungen in den Kontrollstrukturen zu thematisieren und
gegebenenfalls notwendige Handlungsoptionen für eine wirksame Durchsetzung des
gesetzlichen Mindestlohns vorzuschlagen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte hatte die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 die
Kontrollkompetenz (zum Vergleich auch die entsprechenden
Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie nach Branchen differenzieren
und auch die Anzahl der Betriebe und Beschäftigten insgesamt nennen)?
2. Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die FKS im Jahr 2024 insgesamt
durchgeführt (bitte nach Branchen differenzieren und zum Vergleich die
entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie bitte
auch die Zahl insgesamt nennen)?
3. Wie viele Verstöße gegen das Mindestlohngesetz wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung von der FKS im Jahr 2024 bundesweit festgestellt
(bitte nach Branchen differenzieren und zum Vergleich die
entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie auch die Zahl
insgesamt nennen)?
4. Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von
Verstößen gegen das Mindestlohngesetz sind infolge von Kontrollen der FKS
nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit im Jahr 2024 eingeleitet
worden, und wie viele wurden im selben Zeitraum mit einer Strafe
abgeschlossen (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 und
nach Branchen differenzieren sowie auch die Zahl insgesamt nennen)?
5. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 die
verhängten Geldstrafen sowie Verwarn- und Bußgelder aufgrund von
Verstößen gegen das Mindestlohngesetz infolge von Kontrollen der FKS in
Deutschland?
6. In welchen Branchen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung
bundesweit im Jahr 2024 Schwerpunktprüfungen durch die FKS statt?
a) Wie viele Verstöße nach dem Mindestlohngesetz wurden bei diesen
Schwerpunktprüfungen festgestellt?
b) Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sind nach
Kenntnis der Bundesregierung bundesweit infolge dieser
Schwerpunktkontrollen eingeleitet worden?
7. Wie viele geringfügig Beschäftigte (§ 8 des Vierten Buches
Sozialgesetzbuch – SGB IV) waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024
insgesamt von Verstößen gegen den gesetzlichen Mindestlohn betroffen
(bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2023, 2022 und 2021
ausweisen; wenn diese Daten nicht vorliegen, bitte begründen)?
8. Hält die aktuelle Bundesregierung die Dokumentationspflichten der
Arbeitszeit nach § 17 Absatz 1 und 2 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) für
ausreichend, um Betrug beim Mindestlohn zu verhindern, obwohl bereits
im 2020 veröffentlichten Evaluationsbericht des allgemeinen gesetzlichen
Mindestlohns festgehalten ist, dass „die unkorrekte Ausführung der
Arbeitszeiterfassung als gängigste Umgehungspraxis“ fungiert (www.bma
s.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb-558-gesamtbericht-
zur-evaluation-des-gesetzlichen-mindestlohns.html, S. 47)?
9. Wie hoch schätzt die Bundesregierung aktuell die Zahl der Betrugsfälle
beim gesetzlichen Mindestlohn, und welche Maßnahmen möchte sie
ergreifen, um noch effektiver dagegen vorzugehen?
10. Wie viele abhängig Beschäftigte erhalten nach aktuellen verfügbaren
Daten bundesweit derzeit weniger als 14 bzw. 15 Euro je Stunde (bitte nach
Betrieben mit bzw. ohne Tarifbindung differenzieren)?
Berlin, den 18. August 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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