Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland 2024 (Antwort zu Drs. 21/1283)
Text
Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland 2024 (Antwort zu Drs. 21/1283)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1439
21. Wahlperiode 29.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cem Ince, Anne Zerr, Janine Wissler,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/1283 –
Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen
Mindestlohns in Deutschland 2024
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 hat die Mindestlohnkommission eine
stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1.
Januar 2026 und 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 beschlossen (www.mindestloh
n-kommission.de/shareddocs/downloads/de/Bericht/beschluss2025.pdf?__blo
b=publicationFile&v=3). Die europäische Mindestlohnrichtlinie schlägt als
Referenzwert für den gesetzlichen Mindestlohn 60 Prozent des mittleren
Bruttolohns vor (vgl. Artikel 5 Absatz 4 Richtlinie (EU) 2022/2024). Damit
müsste der Mindestlohn in Deutschland nach Kenntnis der Fragestellerinnen und
Fragesteller schon heute bei mindestens 15 Euro liegen (vgl. etwa Lübker und
Schulten, www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2025/heft/5/beitrag/eine-neue-
orientierung-fuer-den-mindestlohn.html?). Der Beschluss der
Mindestlohnkommission bleibt damit hinter dem vorgesehenen europäischen Mindestmaß
zurück.
Neben der angemessenen Höhe ist die wesentliche Voraussetzung für die
Wirksamkeit des Mindestlohns, dass er durchgesetzt wird und die Menschen
ihn auch tatsächlich ausgezahlt bekommen. Laut Schätzungen des Deutschen
Instituts für Wirtschaftsforschung erhielten im Jahr 2017 bis zu 2,4 Millionen
Beschäftigte den gesetzlichen Mindestlohn nicht – mit gravierenden Folgen
nicht nur für das Nettoeinkommen der betroffenen Beschäftigten, sondern
auch für die Sozialversicherungssysteme sowie die Steuereinnahmen. Der
Gesamtverlust beläuft sich nach Berechnungen des Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2018
auf durchschnittlich 7,6 Mrd. Euro jährlich (www.boeckler.de/de/pressemitteil
ungen-15991-durch-umgehungen-des-gesetzlichen-mindestlohns-jaehrlich-me
hr-als-7-milliarden-euro-3174.htm).
Der Mindestlohn muss daher nach Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller zwingend wirksamer und proaktiver kontrolliert werden. Nur so können
die Rechte der Beschäftigten sichergestellt werden. Die Fraktion Die Linke im
Deutschen Bundestag möchte sich mit der Kleinen Anfrage ein Bild über die
Arbeit der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) machen, um
frühzeitig Fehlentwicklungen in den Kontrollstrukturen zu thematisieren und
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 29. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
gegebenenfalls notwendige Handlungsoptionen für eine wirksame
Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns vorzuschlagen.
1. Für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte hatte die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr
2024 die Kontrollkompetenz (zum Vergleich auch die entsprechenden
Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie nach Branchen
differenzieren und auch die Anzahl der Betriebe und Beschäftigten
insgesamt nennen)?
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat grundsätzlich für alle Betriebe
mit mindestens einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer
Kontrollkompetenz. Hinsichtlich der Anzahl der Betriebe und Beschäftigten differenziert
nach Wirtschaftszweigen wird auf die beigefügte Datenzusammenstellung aus
der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit verwiesen
(Anlage 1*).
2. Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die FKS im Jahr 2024 insgesamt
durchgeführt (bitte nach Branchen differenzieren und zum Vergleich die
entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie
bitte auch die Zahl insgesamt nennen)?
Die Anzahl der im Jahr 2024 bundesweit durchgeführten
Arbeitgeberprüfungen, differenziert nach Branchen, kann der Statistikveröffentlichung im Internet
(www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-ill
egalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_no
de.html) entnommen werden.
Hinsichtlich der Vorjahreszeiträume wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 2 der Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 20/12347 und
20/5704 verwiesen.
3. Wie viele Verstöße gegen das Mindestlohngesetz wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung von der FKS im Jahr 2024 bundesweit festgestellt
(bitte nach Branchen differenzieren und zum Vergleich die
entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie auch die Zahl
insgesamt nennen)?
In der Arbeitsstatistik der FKS wird die Anzahl der wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren und nicht die
Anzahl der Verstöße statistisch ausgewertet.
Die Anzahl der im Jahr 2024 bundesweit wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz eingeleiteten und abgeschlossenen Ordnungswidrigkeitenverfahren,
differenziert nach Branchen, kann der Statistikveröffentlichung im Internet
(www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-ill
egalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_no
de.html) entnommen werden.
Hinsichtlich der Vorjahreszeiträume wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 3 der Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 20/12347 und
20/5704 verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1439 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
4. Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von
Verstößen gegen das Mindestlohngesetz sind infolge von Kontrollen der
FKS nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit im Jahr 2024
eingeleitet worden, und wie viele wurden im selben Zeitraum mit einer
Strafe abgeschlossen (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2023 und
2022 und nach Branchen differenzieren sowie auch die Zahl insgesamt
nennen)?
Das Mindestlohngesetz enthält nur Ordnungswidrigkeitstatbestände und keine
Straftatbestände. Strafen werden im Ordnungswidrigkeitenrecht nicht verhängt.
Hinsichtlich der Anzahl der wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wird auf die Antwort zu Frage 3
verwiesen.
Die Anzahl der im Jahr 2024 bundesweit wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz festgesetzten Bußgeldbescheide und Verwarnungen mit
Verwarnungsgeld, differenziert nach Branchen, ist der Anlage 2* zu entnehmen.
Hinsichtlich der Vorjahreszeiträume wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12347
verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die in einem Zeitraum erledigten
Ermittlungsverfahren nicht zwangsläufig auch im gleichen Zeitraum eingeleitet
wurden.
Die Arbeitsstatistik der FKS der Zollverwaltung unterscheidet bei der Anzahl
der eingeleiteten Ermittlungsverfahren nicht zwischen Verfahren, denen eine
Arbeitgeberprüfung vorangegangen ist, und Verfahren, welche beispielsweise
auf Grund konkreter Hinweise oder sonstiger Erkenntnisse eingeleitet worden
sind. Die eingeleiteten Ermittlungsverfahren können also nicht mit der Anzahl
der Arbeitgeberprüfungen ins Verhältnis gesetzt werden.
5. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 die
verhängten Geldstrafen sowie Verwarn- und Bußgelder aufgrund von
Verstößen gegen das Mindestlohngesetz infolge von Kontrollen der FKS
in Deutschland?
Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder wird in der Arbeitsstatistik der FKS
nicht gesondert, sondern nur als Teil der Summe der Verwarnungs-, Bußgelder,
Einziehungs-, Verfallbeträge ausgewertet. Die Verwarnungs- und Bußgelder
sowie Einziehungs- und Verfallbeträge werden zum Zeitpunkt der Erledigung des
Ermittlungsverfahrens statistisch erfasst.
Im Jahr 2024 wurden durch die FKS bundesweit wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz insgesamt Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungs-
und Verfallbeträge in Höhe von 25 354 715 Euro festgesetzt.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1439 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
6. In welchen Branchen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung
bundesweit im Jahr 2024 Schwerpunktprüfungen durch die FKS statt?
Eine Aufstellung der sowohl im Jahr 2024 durch die FKS erfolgten
bundesweiten Schwerpunktprüfungen (SPPen) als auch der Sonderprüfungen mit
bundesweitem Durchführungscharakter ist der beigefügten Anlage 3* zu entnehmen.
Im Hinblick auf die bundesweiten SPPen wird darauf hingewiesen, dass diese
grundsätzlich von allen im Bundesgebiet ansässigen 41 Hauptzollämtern
(HZÄ) und deren FKS-Standorten durchgeführt werden. Die durchgeführten
Sonderprüfungen erfolgten daneben unter noch stärkeren risikoorientierten
Gesichtspunkten.
a) Wie viele Verstöße nach dem Mindestlohngesetz wurden bei diesen
Schwerpunktprüfungen festgestellt?
b) Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sind nach
Kenntnis der Bundesregierung bundesweit infolge dieser
Schwerpunktkontrollen eingeleitet worden?
Die Fragen 6a und 6b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Übersicht in Anlage 4* wird verwiesen.
7. Wie viele geringfügig Beschäftigte (§ 8 des Vierten Buches
Sozialgesetzbuch – SGB IV) waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024
insgesamt von Verstößen gegen den gesetzlichen Mindestlohn betroffen
(bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2023, 2022 und 2021
ausweisen; wenn diese Daten nicht vorliegen, bitte begründen)?
Der Bundesregierung liegen zu der Fragestellung keine Erkenntnisse vor. Die
Arbeitsstatistik der FKS differenziert nicht nach der Art der Beschäftigung.
8. Hält die aktuelle Bundesregierung die Dokumentationspflichten der
Arbeitszeit nach § 17 Absatz 1 und 2 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) für
ausreichend, um Betrug beim Mindestlohn zu verhindern, obwohl bereits
im 2020 veröffentlichten Evaluationsbericht des allgemeinen
gesetzlichen Mindestlohns festgehalten ist, dass „die unkorrekte Ausführung der
Arbeitszeiterfassung als gängigste Umgehungspraxis“ fungiert (www.bm
as.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb-558-gesamtberic
ht-zur-evaluation-des-gesetzlichen-mindestlohns.html, S. 47)?
Nach § 17 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes ist ein Arbeitgeber, der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 8 Absatz 1 des Vierten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB IV) oder in den in § 2a des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) genannten Wirtschaftsbereichen oder
Wirtschaftszweigen beschäftigt, verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit
dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spätestens bis zum Ablauf des
siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen
und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre beginnend ab dem für die
Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren. Geringfügig
Beschäftigte im Sinne des § 8 Absatz 1 SGB IV gehören zu der Gruppe von
Beschäftigten, die vom Mindestlohn besonders stark betroffen sind. Die in § 2a
SchwarzArbG genannten Wirtschaftsbereiche oder Wirtschaftszweige zeichnen
sich durch eine besondere Gefahr für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung
aus. Durch die Anknüpfung an § 8 Absatz 1 SGB IV sowie § 2a SchwarzArbG
ist somit zielgenau und risikoorientiert sichergestellt, dass die zu schützenden
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1439 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Arbeitnehmerinteressen ausreichend berücksichtigt werden, ohne die
Wirtschaft durch übermäßige bürokratische Vorgaben zu überfordern. Der
Gesetzgeber reagiert bei sich verändernden Risikolagen in einzelnen Branchen durch
entsprechende gesetzliche Anpassungen des Katalogs in § 2a SchwarzArbG.
9. Wie hoch schätzt die Bundesregierung aktuell die Zahl der Betrugsfälle
beim gesetzlichen Mindestlohn, und welche Maßnahmen möchte sie
ergreifen, um noch effektiver dagegen vorzugehen?
Die Anzahl der im 1. Halbjahr des Jahres 2025 wegen Verstößen gegen das
Mindestlohngesetz eingeleiteten und abgeschlossenen
Ordnungswidrigkeitenverfahren, differenziert nach Branchen, kann der Statistikveröffentlichung im
Internet (www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbei
t-und-illegalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlic
hung_node.html) entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 4 hingewiesen.
Um in den von Schwarzarbeit und Mindestlohnverstößen betroffenen Branchen
die Treffsicherheit der Prüfungen noch weiter zu erhöhen, wird das
Risikomanagement der FKS weiter fortentwickelt. Insbesondere soll dieses durch eine
moderne Datenanalyse erweitert werden, die künftig Risikohinweise erstellen
wird, um noch gezielter gegen unredliche Wettbewerbsteilnehmer vorzugehen.
Die hierfür erforderliche rechtliche Grundlage wird mit dem Entwurf eines
Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
geschaffen. Der Gesetzentwurf wurde am 6. August 2025 vom Kabinett
beschlossen. Er hat das Ziel die Prüfungs-, Ermittlungs- und Ahndungsprozesse
der FKS deutlich effizienter, moderner und digitaler auszugestalten.
10. Wie viele abhängig Beschäftigte erhalten nach aktuellen verfügbaren
Daten bundesweit derzeit weniger als 14 bzw. 15 Euro je Stunde (bitte nach
Betrieben mit bzw. ohne Tarifbindung differenzieren)?
Aktuelle Daten hierzu liegen aus der Verdiensterhebung des Statistischen
Bundesamtes für den Monat April 2024 vor. Die entsprechenden Werte sind der
Anlage 5* zu entnehmen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1439 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Deutschland (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags
Zeitreihe
Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik.
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
(SvB)
Ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte
(agB)
1 2 3 4
Insgesamt 3.108.559 38.828.683 34.445.087 4.383.596
Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 80.359 361.925 234.382 127.543
Forstwirtschaft (021) 2.415 12.170 10.178 1.992
Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 7.589 198.928 179.566 19.362
Sammlung, Abfallbeseitigung, Rückgewinnung (38) 6.754 199.967 190.894 9.073
Baugewerbe (F) 278.228 2.184.510 2.002.412 182.098
Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 231.564 1.540.363 1.395.517 144.846
43991,Gerüstbau 2.908 33.745 31.452 2.293
Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 18.482 126.442 83.313 43.129
Verkehr und Lagerei (H) 93.306 2.177.929 1.919.822 258.107
Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 45.684 871.244 733.607 137.637
Betrieb von Taxis (4932) 16.463 109.027 72.024 37.003
Gastgewerbe (I) 211.353 1.602.796 1.061.802 540.994
Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 17.475 235.565 173.215 62.350
Arbeitnehmer überlassung (782+783) 13.157 764.948 723.599 41.349
Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 5.900 219.319 184.876 34.443
Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 44.226 802.344 580.335 222.009
Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 30.273 698.719 494.416 204.303
Call Center (822) 1.771 124.904 121.001 3.903
Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 2.958 33.302 28.039 5.263
Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 38.415 2.071.983 1.939.757 132.226
Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 4.161 56.183 46.673 9.510
Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 61.196 195.243 155.041 40.202
Frisörsalons (96021) 47.454 167.552 134.845 32.707
Kosmetiksalons (96022) 13.742 27.691 20.196 7.495
30.06.2022
Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008
Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008
Betriebe
Insgesamt
Beschäftigte
(Summe aus
SvB und
ausschließlich
gB)
davon
Anlage 1
Deutschland (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags
Zeitreihe
Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik.
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
(SvB)
Ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte
(agB)
1 2 3 4
Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008
Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008
Betriebe
Insgesamt
Beschäftigte
(Summe aus
SvB und
ausschließlich
gB)
davon
Insgesamt 3.079.703 39.182.746 34.709.056 4.473.690
Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 79.984 355.544 231.545 123.999
Forstwirtschaft (021) 2.414 12.427 10.429 1.998
Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 7.155 192.230 173.186 19.044
Sammlung, Abfall- beseitigung, Rückgewinnung (38) 6.780 203.418 194.064 9.354
Baugewerbe (F) 278.222 2.190.788 2.003.765 187.023
Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 231.397 1.549.486 1.399.781 149.705
43991,Gerüstbau 2.873 34.165 31.775 2.390
Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 18.437 127.551 83.341 44.210
Verkehr und Lagerei (H) 92.782 2.199.753 1.943.101 256.652
Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 45.311 869.281 734.058 135.223
Betrieb von Taxis (4932) 16.702 115.259 76.851 38.408
Gastgewerbe (I) 211.834 1.694.386 1.095.616 598.770
Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 17.511 249.493 179.428 70.065
Arbeitnehmer überlassung (782+783) 13.141 732.028 689.507 42.521
Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 6.107 222.496 185.537 36.959
Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 45.440 807.916 585.994 221.922
Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 31.284 702.466 499.082 203.384
Call Center (822) 1.724 120.997 117.401 3.596
Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 2.942 35.816 29.543 6.273
Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 38.825 2.086.757 1.954.268 132.489
Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 3.941 57.166 47.580 9.586
Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 60.753 190.631 149.419 41.212
Frisörsalons (96021) 46.803 161.954 128.902 33.052
Kosmetiksalons (96022) 13.950 28.677 20.517 8.160
30.06.2023
Deutschland (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags
Zeitreihe
Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik.
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
(SvB)
Ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte
(agB)
1 2 3 4
Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008
Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008
Betriebe
Insgesamt
Beschäftigte
(Summe aus
SvB und
ausschließlich
gB)
davon
Insgesamt 3.035.106 39.283.739 34.837.102 4.446.637
Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 79.313 348.251 227.966 120.285
Forstwirtschaft (021) 2.426 12.739 10.752 1.987
Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 6.823 192.254 173.425 18.829
Sammlung, Abfall- beseitigung, Rückgewinnung (38) 6.781 207.815 198.317 9.498
Baugewerbe (F) 274.675 2.159.338 1.974.642 184.696
Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 228.190 1.529.953 1.381.603 148.350
43991,Gerüstbau 2.802 33.608 31.176 2.432
Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 18.282 128.390 83.713 44.677
Verkehr und Lagerei (H) 91.740 2.209.947 1.958.419 251.528
Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 44.421 856.865 726.034 130.831
Betrieb von Taxis (4932) 16.914 119.816 80.738 39.078
Gastgewerbe (I) 212.474 1.728.439 1.114.349 614.090
Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 17.226 252.792 181.193 71.599
Arbeitnehmer überlassung (782+783) 12.827 651.417 610.855 40.562
Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 6.324 230.512 190.397 40.115
Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 46.393 804.868 587.387 217.481
Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 31.971 698.403 499.691 198.712
Call Center (822) 1.707 115.251 111.926 3.325
Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 2.864 36.626 30.096 6.530
Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 39.312 2.117.031 1.983.404 133.627
Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 3.797 57.192 47.826 9.366
Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 60.611 189.716 147.843 41.873
Frisörsalons (96021) 46.395 159.732 126.587 33.145
Kosmetiksalons (96022) 14.216 29.984 21.256 8.728
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
30.06.2024
Anlage 2
Bundesweit
wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
Bußgeldbescheide
Branche 2024
Gesamtsumme 2.538
Abfallwirtschaft 4
Arbeitnehmerüberlassung (§ 1 AÜG) 2
Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen 3
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 183
Call Center 1
Caterer 7
Dachdeckerhandwerk 1
Elektrohandwerk 6
Fleischwirtschaft (gesamt) 10
Forstwirtschaft 4
Frisör- und Kosmetiksalons 137
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 1.074
Gebäudereinigung 12
Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops 51
Landwirtschaft 20
Maler- und Lackiererhandwerk 6
Personenbeförderungsgewerbe 111
Pflegebranche 13
Prostitutionsgewerbe 1
Schaustellergewerbe 9
Sicherheitsdienstleistungen 36
Sonstige 611
Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 220
Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk 3
Textil- und Bekleidungsindustrie 3
Wäscherei und Reinigung 10
Verwarnung mit Verwarngeld
Branche 2024
Gesamtsumme 203
Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB III 1
Bauhaupt- und Baunebengewerbe 9
Elektrohandwerk 1
Frisör- und Kosmetiksalons 12
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 80
Gebäudereinigung 1
Gerüstbauerhandwerk 1
Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops 3
Landwirtschaft 5
Maler- und Lackiererhandwerk 1
Personenbeförderungsgewerbe 7
Pflegebranche 1
Sicherheitsdienstleistungen 6
Sonstige 63
Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 12
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Bundesweite Schwerpunktprüfungen
im Jahr 2024
Branche Durchführungstag
Bauhaupt- und Baunebengewerbe
20. März 2024
Gastronomie- u. Beherbergungsgewerbe
8. Juni 2024
Mindestlohn-Sonderprüfung
17. Oktober 2024
Speditions-, Transport- und damit verbundenes
Logistikgewerbe
12. November 2024
Bekämpfung von Clankriminalität
6. Dezember 2024
Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter
im Jahr 2024
Branche Aktionszeitraum
Landwirtschaft1
14. bis 28. Juni 2024
Glasfaserausbau2
5. August bis 27. September 2024
1 Durchführende HZÄ/ FKS-Standorte gem. Teilnahmerückmeldungen zur Vfg. vom 14. Juni 2024, 22GZD-SV
3120-2024.00028-0001-GZD_DVII.A.22-0005
2 Durchführende HZÄ/ FKS-Standorte gem. Teilnahmerückmeldung zur Vfg. vom 24. Juni 2024, GZD-SV 3120-
2024.00027-GZD_DVII.A.22
Anlage 3
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Die nachstehenden Tabellen enthalten die jeweilige Anzahl der während der aufgeführten
Schwerpunktprüfungen (SPPen) sowie Sonderprüfungen festgestellten Verstöße nach dem
Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren und der
eingeleiteten Strafverfahren (insgesamt).
Bundesweite Schwerpunktprüfungen
im Jahr 2024
- Ergebnisse bundesweit1 -
Branche Festgestellte
Verstöße
nach dem
MiLoG2
Ordnungswidrigkeitenverfahren3
Strafverfahren
Bauhaupt- und
Baunebengewerbe
7
269
333
Gastronomie- u.
Beherbergungsgewerbe
69
627
369
Mindestlohn-Sonderprüfung
55
355
259
Speditions-, Transport- und damit
verbundenes Logistikgewerbe
7
164
128
Bekämpfung von Clankriminalität
20
296
177
Summe
158
1.711
1.266
1Die Betrachtung der SPP-Ergebnisse erfolgt auf Grundlage der von den HZÄ berichteten Fallzahlen zum
jeweiligen Berichtszeitpunkt
2Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen SPP festgestellte, Verstöße
nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG)
3Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte
Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG
Anlage 4
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Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter
im Jahr 2024
- Ergebnisse bundesweit4 -
Branche Festgestellte
Verstöße nach
dem MiLoG5
Ordnungswidrigkeitenverfahren6
Strafverfahren
Landwirtschaft
2
3
25
Glasfaserausbau
2
152
225
Summe
4
155
250
4Die Betrachtung der Sonderprüfungs-Ergebnisse erfolgt hier auf Grundlage der von den jeweils an den
entsprechenden Sonderprüfungen teilgenommenen HZÄ bzw. FKS-Standorten und der von diesen berichteten
Fallzahlen zum Berichtszeitpunkt
5Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen Sonderprüfung festgestellte,
Verstöße nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG)
6Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte
Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG
Anlage 5 Jobs unter 14 Euro bzw. unter 15 Euro
Verdiensterhebung April 2024
Beschäftigungsverhältnisse ohne Auszubildende, Praktikantinnen/Praktikanten, Minderjährige
Beschäftigungsverhältnisse in tarifgebundenen Betrieben
April 2024 Jobs insgesamt Jobs unter 14 Euro Jobs insgesamt Jobs unter 15 Euro
Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend
Anteil in
Untergliederung in % 1
Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend
Anteil in
Untergliederung in % 1
Insgesamt 19 153 1 788 9,3 19 153 2 468 12,9
Schleswig-Holstein 579 ( 55) (9,5) 579 ( 81) (14,0)
Hamburg 564 ( 45) (8,0) 564 ( 60) (10,7)
Niedersachsen 1 789 ( 195) (10,9) 1 789 259 14,5
Bremen 220 ( 23) (10,5) 220 ( 30) (13,6)
Nordrhein-Westfalen 4 273 451 10,6 4 273 601 14,1
Hessen 1 528 ( 119) (7,8) 1 528 176 11,5
Rheinland-Pfalz 872 ( 72) (8,3) 872 112 12,9
Baden-Württemberg 2 813 ( 234) (8,3) 2 813 323 11,5
Bayern 3 217 ( 290) (9,0) 3 217 382 11,9
Saarland 239 ( 21) (8,8) 239 ( 27) (11,5)
Berlin 778 ( 50) (6,5) 778 ( 75) (9,7)
Brandenburg 463 / / 463 ( 69) (14,8)
Mecklenburg-Vorpommern 293 ( 31) (10,7) 293 ( 47) (15,9)
Sachsen 725 ( 75) (10,4) 725 ( 108) (14,9)
Sachsen-Anhalt 417 ( 43) (10,3) 417 ( 67) (16,0)
Thüringen 382 ( 34) (8,8) 382 ( 50) (13,1)
Beschäftigungsverhältnisse in nicht tarifgebundenen Betrieben
April 2024 Jobs insgesamt Jobs unter 14 Euro Jobs insgesamt Jobs unter 15 Euro
Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend
Anteil in
Untergliederung in % 1
Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend
Anteil in
Untergliederung in % 1
Insgesamt 20 039 5 018 25,0 20 039 6 455 32,2
Schleswig-Holstein 665 ( 182) (27,4) 665 ( 234) (35,2)
Hamburg 617 120 19,5 617 156 25,2
Niedersachsen 1 771 483 27,2 1 771 622 35,1
Bremen 170 ( 47) (27,9) 170 ( 58) (34,0)
Nordrhein-Westfalen 4 133 1 080 26,1 4 133 1 365 33,0
Hessen 1 572 393 25,0 1 572 486 30,9
Rheinland-Pfalz 866 252 29,0 866 318 36,7
Baden-Württemberg 2 793 629 22,5 2 793 805 28,8
Bayern 3 577 734 20,5 3 577 973 27,2
Saarland 202 63 31,2 202 79 39,0
Berlin 996 ( 231) (23,2) 996 291 29,2
Brandenburg 496 ( 139) (28,0) 496 190 38,4
Mecklenburg-Vorpommern 319 109 34,2 319 141 44,0
Sachsen 987 296 30,0 987 390 39,5
Sachsen-Anhalt 415 ( 127) (30,6) 415 172 41,5
Thüringen 458 ( 133) (29,0) 458 176 38,4
1 Bezogen auf Arbeitnehmer*innen mit Gültigkeit des Mindestlohngesetzes
Zeichenerklärung: ()Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch relativ unsicher ist
Folgende Annahmen liegen dieser Sonderauswertung zugrunde:
- Bei der Berechnung des Bruttostundenverdienstes wurden Sonderzahlungen, Überstundenvergütung und Zuschläge sowie die bezahlten Überstunden nicht berücksichtigt.
- Es wurde wie bei Destatis-Veröffentlichungen üblich, ein Mindestlohn angenommen, der um 5 Cent niedriger war. De facto wurde also ausgewertet, wie viele Beschäftigte jeweils unter 13,95 € bzw. unter 14,95 € verdienten.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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