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Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland 2024 (Antwort zu Drs. 21/1283)

dip / drucksache 29.08.2025 · WP 21 · 21/1439 · Antwort · Original ↗

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Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland 2024 (Antwort zu Drs. 21/1283) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1439 21. Wahlperiode 29.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cem Ince, Anne Zerr, Janine Wissler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/1283 – Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland 2024 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 hat die Mindestlohnkommission eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 und 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 beschlossen (www.mindestloh n-kommission.de/shareddocs/downloads/de/Bericht/beschluss2025.pdf?__blo b=publicationFile&v=3). Die europäische Mindestlohnrichtlinie schlägt als Referenzwert für den gesetzlichen Mindestlohn 60 Prozent des mittleren Bruttolohns vor (vgl. Artikel 5 Absatz 4 Richtlinie (EU) 2022/2024). Damit müsste der Mindestlohn in Deutschland nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller schon heute bei mindestens 15 Euro liegen (vgl. etwa Lübker und Schulten, www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2025/heft/5/beitrag/eine-neue- orientierung-fuer-den-mindestlohn.html?). Der Beschluss der Mindestlohnkommission bleibt damit hinter dem vorgesehenen europäischen Mindestmaß zurück. Neben der angemessenen Höhe ist die wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit des Mindestlohns, dass er durchgesetzt wird und die Menschen ihn auch tatsächlich ausgezahlt bekommen. Laut Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung erhielten im Jahr 2017 bis zu 2,4 Millionen Beschäftigte den gesetzlichen Mindestlohn nicht – mit gravierenden Folgen nicht nur für das Nettoeinkommen der betroffenen Beschäftigten, sondern auch für die Sozialversicherungssysteme sowie die Steuereinnahmen. Der Gesamtverlust beläuft sich nach Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2018 auf durchschnittlich 7,6 Mrd. Euro jährlich (www.boeckler.de/de/pressemitteil ungen-15991-durch-umgehungen-des-gesetzlichen-mindestlohns-jaehrlich-me hr-als-7-milliarden-euro-3174.htm). Der Mindestlohn muss daher nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zwingend wirksamer und proaktiver kontrolliert werden. Nur so können die Rechte der Beschäftigten sichergestellt werden. Die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag möchte sich mit der Kleinen Anfrage ein Bild über die Arbeit der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) machen, um frühzeitig Fehlentwicklungen in den Kontrollstrukturen zu thematisieren und Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. gegebenenfalls notwendige Handlungsoptionen für eine wirksame Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns vorzuschlagen.  1. Für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 die Kontrollkompetenz (zum Vergleich auch die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie nach Branchen differenzieren und auch die Anzahl der Betriebe und Beschäftigten insgesamt nennen)? Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer Kontrollkompetenz. Hinsichtlich der Anzahl der Betriebe und Beschäftigten differenziert nach Wirtschaftszweigen wird auf die beigefügte Datenzusammenstellung aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit verwiesen (Anlage 1*).  2. Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die FKS im Jahr 2024 insgesamt durchgeführt (bitte nach Branchen differenzieren und zum Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie bitte auch die Zahl insgesamt nennen)? Die Anzahl der im Jahr 2024 bundesweit durchgeführten Arbeitgeberprüfungen, differenziert nach Branchen, kann der Statistikveröffentlichung im Internet (www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-ill egalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_no de.html) entnommen werden. Hinsichtlich der Vorjahreszeiträume wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 20/12347 und 20/5704 verwiesen.  3. Wie viele Verstöße gegen das Mindestlohngesetz wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der FKS im Jahr 2024 bundesweit festgestellt (bitte nach Branchen differenzieren und zum Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie auch die Zahl insgesamt nennen)? In der Arbeitsstatistik der FKS wird die Anzahl der wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren und nicht die Anzahl der Verstöße statistisch ausgewertet. Die Anzahl der im Jahr 2024 bundesweit wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleiteten und abgeschlossenen Ordnungswidrigkeitenverfahren, differenziert nach Branchen, kann der Statistikveröffentlichung im Internet (www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-ill egalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_no de.html) entnommen werden. Hinsichtlich der Vorjahreszeiträume wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 20/12347 und 20/5704 verwiesen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1439 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.  4. Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz sind infolge von Kontrollen der FKS nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit im Jahr 2024 eingeleitet worden, und wie viele wurden im selben Zeitraum mit einer Strafe abgeschlossen (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 und nach Branchen differenzieren sowie auch die Zahl insgesamt nennen)? Das Mindestlohngesetz enthält nur Ordnungswidrigkeitstatbestände und keine Straftatbestände. Strafen werden im Ordnungswidrigkeitenrecht nicht verhängt. Hinsichtlich der Anzahl der wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Die Anzahl der im Jahr 2024 bundesweit wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz festgesetzten Bußgeldbescheide und Verwarnungen mit Verwarnungsgeld, differenziert nach Branchen, ist der Anlage 2* zu entnehmen. Hinsichtlich der Vorjahreszeiträume wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12347 verwiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass die in einem Zeitraum erledigten Ermittlungsverfahren nicht zwangsläufig auch im gleichen Zeitraum eingeleitet wurden. Die Arbeitsstatistik der FKS der Zollverwaltung unterscheidet bei der Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren nicht zwischen Verfahren, denen eine Arbeitgeberprüfung vorangegangen ist, und Verfahren, welche beispielsweise auf Grund konkreter Hinweise oder sonstiger Erkenntnisse eingeleitet worden sind. Die eingeleiteten Ermittlungsverfahren können also nicht mit der Anzahl der Arbeitgeberprüfungen ins Verhältnis gesetzt werden.  5. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 die verhängten Geldstrafen sowie Verwarn- und Bußgelder aufgrund von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz infolge von Kontrollen der FKS in Deutschland? Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder wird in der Arbeitsstatistik der FKS nicht gesondert, sondern nur als Teil der Summe der Verwarnungs-, Bußgelder, Einziehungs-, Verfallbeträge ausgewertet. Die Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungs- und Verfallbeträge werden zum Zeitpunkt der Erledigung des Ermittlungsverfahrens statistisch erfasst. Im Jahr 2024 wurden durch die FKS bundesweit wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz insgesamt Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungs- und Verfallbeträge in Höhe von 25 354 715 Euro festgesetzt. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1439 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.  6. In welchen Branchen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit im Jahr 2024 Schwerpunktprüfungen durch die FKS statt? Eine Aufstellung der sowohl im Jahr 2024 durch die FKS erfolgten bundesweiten Schwerpunktprüfungen (SPPen) als auch der Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter ist der beigefügten Anlage 3* zu entnehmen. Im Hinblick auf die bundesweiten SPPen wird darauf hingewiesen, dass diese grundsätzlich von allen im Bundesgebiet ansässigen 41 Hauptzollämtern (HZÄ) und deren FKS-Standorten durchgeführt werden. Die durchgeführten Sonderprüfungen erfolgten daneben unter noch stärkeren risikoorientierten Gesichtspunkten. a) Wie viele Verstöße nach dem Mindestlohngesetz wurden bei diesen Schwerpunktprüfungen festgestellt? b) Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit infolge dieser Schwerpunktkontrollen eingeleitet worden? Die Fragen 6a und 6b werden gemeinsam beantwortet. Auf die Übersicht in Anlage 4* wird verwiesen.  7. Wie viele geringfügig Beschäftigte (§ 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – SGB IV) waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 insgesamt von Verstößen gegen den gesetzlichen Mindestlohn betroffen (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2023, 2022 und 2021 ausweisen; wenn diese Daten nicht vorliegen, bitte begründen)? Der Bundesregierung liegen zu der Fragestellung keine Erkenntnisse vor. Die Arbeitsstatistik der FKS differenziert nicht nach der Art der Beschäftigung.  8. Hält die aktuelle Bundesregierung die Dokumentationspflichten der Arbeitszeit nach § 17 Absatz 1 und 2 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) für ausreichend, um Betrug beim Mindestlohn zu verhindern, obwohl bereits im 2020 veröffentlichten Evaluationsbericht des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns festgehalten ist, dass „die unkorrekte Ausführung der Arbeitszeiterfassung als gängigste Umgehungspraxis“ fungiert (www.bm as.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb-558-gesamtberic ht-zur-evaluation-des-gesetzlichen-mindestlohns.html, S. 47)? Nach § 17 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes ist ein Arbeitgeber, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 8 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) oder in den in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigt, verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren. Geringfügig Beschäftigte im Sinne des § 8 Absatz 1 SGB IV gehören zu der Gruppe von Beschäftigten, die vom Mindestlohn besonders stark betroffen sind. Die in § 2a SchwarzArbG genannten Wirtschaftsbereiche oder Wirtschaftszweige zeichnen sich durch eine besondere Gefahr für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung aus. Durch die Anknüpfung an § 8 Absatz 1 SGB IV sowie § 2a SchwarzArbG ist somit zielgenau und risikoorientiert sichergestellt, dass die zu schützenden * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1439 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Arbeitnehmerinteressen ausreichend berücksichtigt werden, ohne die Wirtschaft durch übermäßige bürokratische Vorgaben zu überfordern. Der Gesetzgeber reagiert bei sich verändernden Risikolagen in einzelnen Branchen durch entsprechende gesetzliche Anpassungen des Katalogs in § 2a SchwarzArbG.  9. Wie hoch schätzt die Bundesregierung aktuell die Zahl der Betrugsfälle beim gesetzlichen Mindestlohn, und welche Maßnahmen möchte sie ergreifen, um noch effektiver dagegen vorzugehen? Die Anzahl der im 1. Halbjahr des Jahres 2025 wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleiteten und abgeschlossenen Ordnungswidrigkeitenverfahren, differenziert nach Branchen, kann der Statistikveröffentlichung im Internet (www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbei t-und-illegalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlic hung_node.html) entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 hingewiesen. Um in den von Schwarzarbeit und Mindestlohnverstößen betroffenen Branchen die Treffsicherheit der Prüfungen noch weiter zu erhöhen, wird das Risikomanagement der FKS weiter fortentwickelt. Insbesondere soll dieses durch eine moderne Datenanalyse erweitert werden, die künftig Risikohinweise erstellen wird, um noch gezielter gegen unredliche Wettbewerbsteilnehmer vorzugehen. Die hierfür erforderliche rechtliche Grundlage wird mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung geschaffen. Der Gesetzentwurf wurde am 6. August 2025 vom Kabinett beschlossen. Er hat das Ziel die Prüfungs-, Ermittlungs- und Ahndungsprozesse der FKS deutlich effizienter, moderner und digitaler auszugestalten. 10. Wie viele abhängig Beschäftigte erhalten nach aktuellen verfügbaren Daten bundesweit derzeit weniger als 14 bzw. 15 Euro je Stunde (bitte nach Betrieben mit bzw. ohne Tarifbindung differenzieren)? Aktuelle Daten hierzu liegen aus der Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes für den Monat April 2024 vor. Die entsprechenden Werte sind der Anlage 5* zu entnehmen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1439 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutschland (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags Zeitreihe Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) Ausschließlich geringfügig Beschäftigte (agB) 1 2 3 4 Insgesamt 3.108.559 38.828.683 34.445.087 4.383.596 Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 80.359 361.925 234.382 127.543 Forstwirtschaft (021) 2.415 12.170 10.178 1.992 Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 7.589 198.928 179.566 19.362 Sammlung, Abfallbeseitigung, Rückgewinnung (38) 6.754 199.967 190.894 9.073 Baugewerbe (F) 278.228 2.184.510 2.002.412 182.098 Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 231.564 1.540.363 1.395.517 144.846 43991,Gerüstbau 2.908 33.745 31.452 2.293 Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 18.482 126.442 83.313 43.129 Verkehr und Lagerei (H) 93.306 2.177.929 1.919.822 258.107 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 45.684 871.244 733.607 137.637 Betrieb von Taxis (4932) 16.463 109.027 72.024 37.003 Gastgewerbe (I) 211.353 1.602.796 1.061.802 540.994 Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 17.475 235.565 173.215 62.350 Arbeitnehmer überlassung (782+783) 13.157 764.948 723.599 41.349 Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 5.900 219.319 184.876 34.443 Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 44.226 802.344 580.335 222.009 Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 30.273 698.719 494.416 204.303 Call Center (822) 1.771 124.904 121.001 3.903 Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 2.958 33.302 28.039 5.263 Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 38.415 2.071.983 1.939.757 132.226 Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 4.161 56.183 46.673 9.510 Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 61.196 195.243 155.041 40.202 Frisörsalons (96021) 47.454 167.552 134.845 32.707 Kosmetiksalons (96022) 13.742 27.691 20.196 7.495 30.06.2022 Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008 Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008 Betriebe Insgesamt Beschäftigte (Summe aus SvB und ausschließlich gB) davon Anlage 1 Deutschland (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags Zeitreihe Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) Ausschließlich geringfügig Beschäftigte (agB) 1 2 3 4 Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008 Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008 Betriebe Insgesamt Beschäftigte (Summe aus SvB und ausschließlich gB) davon Insgesamt 3.079.703 39.182.746 34.709.056 4.473.690 Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 79.984 355.544 231.545 123.999 Forstwirtschaft (021) 2.414 12.427 10.429 1.998 Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 7.155 192.230 173.186 19.044 Sammlung, Abfall- beseitigung, Rückgewinnung (38) 6.780 203.418 194.064 9.354 Baugewerbe (F) 278.222 2.190.788 2.003.765 187.023 Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 231.397 1.549.486 1.399.781 149.705 43991,Gerüstbau 2.873 34.165 31.775 2.390 Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 18.437 127.551 83.341 44.210 Verkehr und Lagerei (H) 92.782 2.199.753 1.943.101 256.652 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 45.311 869.281 734.058 135.223 Betrieb von Taxis (4932) 16.702 115.259 76.851 38.408 Gastgewerbe (I) 211.834 1.694.386 1.095.616 598.770 Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 17.511 249.493 179.428 70.065 Arbeitnehmer überlassung (782+783) 13.141 732.028 689.507 42.521 Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 6.107 222.496 185.537 36.959 Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 45.440 807.916 585.994 221.922 Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 31.284 702.466 499.082 203.384 Call Center (822) 1.724 120.997 117.401 3.596 Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 2.942 35.816 29.543 6.273 Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 38.825 2.086.757 1.954.268 132.489 Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 3.941 57.166 47.580 9.586 Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 60.753 190.631 149.419 41.212 Frisörsalons (96021) 46.803 161.954 128.902 33.052 Kosmetiksalons (96022) 13.950 28.677 20.517 8.160 30.06.2023 Deutschland (Arbeitsort); Gebietsstand des jeweiligen Stichtags Zeitreihe Im Dezember 2023 erfolgte eine partielle Revision der Wohn- und Arbeitsortangaben in der Beschäftigungsstatistik. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) Ausschließlich geringfügig Beschäftigte (agB) 1 2 3 4 Betriebe und Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschaftszweigen WZ 2008 Stichtag Wirtschaftszweig WZ 2008 Betriebe Insgesamt Beschäftigte (Summe aus SvB und ausschließlich gB) davon Insgesamt 3.035.106 39.283.739 34.837.102 4.446.637 Landwirtsch. und damit verb. Tätigkeiten (011-016) 79.313 348.251 227.966 120.285 Forstwirtschaft (021) 2.426 12.739 10.752 1.987 Schlachten und Fleischverarbeitung (101) 6.823 192.254 173.425 18.829 Sammlung, Abfall- beseitigung, Rückgewinnung (38) 6.781 207.815 198.317 9.498 Baugewerbe (F) 274.675 2.159.338 1.974.642 184.696 Bauinstallation, sonstiger Ausbau, sonstige spez. Bautätigkeiten (432,433,439) 228.190 1.529.953 1.381.603 148.350 43991,Gerüstbau 2.802 33.608 31.176 2.432 Einzelhandel mit Getränken, Tankstellen (4730,4725) Kioske bilden in der WZ 2008 keine eigene Kategorie und sind daher nicht ausweisbar 18.282 128.390 83.713 44.677 Verkehr und Lagerei (H) 91.740 2.209.947 1.958.419 251.528 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, Umzugstransporte; Post- Kurier und Express- dienste (492,494,53) 44.421 856.865 726.034 130.831 Betrieb von Taxis (4932) 16.914 119.816 80.738 39.078 Gastgewerbe (I) 212.474 1.728.439 1.114.349 614.090 Caterer und Erbr. sonst. Verpflegungs-DL (562) 17.226 252.792 181.193 71.599 Arbeitnehmer überlassung (782+783) 12.827 651.417 610.855 40.562 Private Wach- und Sicherheitsdienste, mit Überwachungs- und Alarmsystemen (801+802) 6.324 230.512 190.397 40.115 Reinig. v. Gebäuden, Straßen u. Verkehrsm. (812) 46.393 804.868 587.387 217.481 Allgemeine Gebäudereinigung (8121) 31.971 698.403 499.691 198.712 Call Center (822) 1.707 115.251 111.926 3.325 Messe-, Ausstellungs- u. Kongress- veranst. (823) 2.864 36.626 30.096 6.530 Heime (ohne Erholungs- u. Ferienheime, soz.Betreuung ält. Menschen und Behind. (87,881) 39.312 2.117.031 1.983.404 133.627 Wäscherei und chemische Reinigung (96010) 3.797 57.192 47.826 9.366 Frisör- und Kosmetiksalons (9602) 60.611 189.716 147.843 41.873 Frisörsalons (96021) 46.395 159.732 126.587 33.145 Kosmetiksalons (96022) 14.216 29.984 21.256 8.728 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 30.06.2024 Anlage 2 Bundesweit wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz Bußgeldbescheide Branche 2024 Gesamtsumme 2.538 Abfallwirtschaft 4 Arbeitnehmerüberlassung (§ 1 AÜG) 2 Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen 3 Bauhaupt- und Baunebengewerbe 183 Call Center 1 Caterer 7 Dachdeckerhandwerk 1 Elektrohandwerk 6 Fleischwirtschaft (gesamt) 10 Forstwirtschaft 4 Frisör- und Kosmetiksalons 137 Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 1.074 Gebäudereinigung 12 Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops 51 Landwirtschaft 20 Maler- und Lackiererhandwerk 6 Personenbeförderungsgewerbe 111 Pflegebranche 13 Prostitutionsgewerbe 1 Schaustellergewerbe 9 Sicherheitsdienstleistungen 36 Sonstige 611 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 220 Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk 3 Textil- und Bekleidungsindustrie 3 Wäscherei und Reinigung 10 Verwarnung mit Verwarngeld Branche 2024 Gesamtsumme 203 Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB III 1 Bauhaupt- und Baunebengewerbe 9 Elektrohandwerk 1 Frisör- und Kosmetiksalons 12 Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe 80 Gebäudereinigung 1 Gerüstbauerhandwerk 1 Getränkeeinzelhandel, Kioske und Tankstellenshops 3 Landwirtschaft 5 Maler- und Lackiererhandwerk 1 Personenbeförderungsgewerbe 7 Pflegebranche 1 Sicherheitsdienstleistungen 6 Sonstige 63 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 12 Seite 1 von 1 Bundesweite Schwerpunktprüfungen im Jahr 2024 Branche Durchführungstag Bauhaupt- und Baunebengewerbe 20. März 2024 Gastronomie- u. Beherbergungsgewerbe 8. Juni 2024 Mindestlohn-Sonderprüfung 17. Oktober 2024 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 12. November 2024 Bekämpfung von Clankriminalität 6. Dezember 2024 Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter im Jahr 2024 Branche Aktionszeitraum Landwirtschaft1 14. bis 28. Juni 2024 Glasfaserausbau2 5. August bis 27. September 2024 1 Durchführende HZÄ/ FKS-Standorte gem. Teilnahmerückmeldungen zur Vfg. vom 14. Juni 2024, 22GZD-SV 3120-2024.00028-0001-GZD_DVII.A.22-0005 2 Durchführende HZÄ/ FKS-Standorte gem. Teilnahmerückmeldung zur Vfg. vom 24. Juni 2024, GZD-SV 3120- 2024.00027-GZD_DVII.A.22 Anlage 3 Seite 1 von 2 Die nachstehenden Tabellen enthalten die jeweilige Anzahl der während der aufgeführten Schwerpunktprüfungen (SPPen) sowie Sonderprüfungen festgestellten Verstöße nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren und der eingeleiteten Strafverfahren (insgesamt). Bundesweite Schwerpunktprüfungen im Jahr 2024 - Ergebnisse bundesweit1 - Branche Festgestellte Verstöße nach dem MiLoG2 Ordnungswidrigkeitenverfahren3 Strafverfahren Bauhaupt- und Baunebengewerbe 7 269 333 Gastronomie- u. Beherbergungsgewerbe 69 627 369 Mindestlohn-Sonderprüfung 55 355 259 Speditions-, Transport- und damit verbundenes Logistikgewerbe 7 164 128 Bekämpfung von Clankriminalität 20 296 177 Summe 158 1.711 1.266 1Die Betrachtung der SPP-Ergebnisse erfolgt auf Grundlage der von den HZÄ berichteten Fallzahlen zum jeweiligen Berichtszeitpunkt 2Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen SPP festgestellte, Verstöße nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG) 3Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG Anlage 4 Seite 2 von 2 Sonderprüfungen mit bundesweitem Durchführungscharakter im Jahr 2024 - Ergebnisse bundesweit4 - Branche Festgestellte Verstöße nach dem MiLoG5 Ordnungswidrigkeitenverfahren6 Strafverfahren Landwirtschaft 2 3 25 Glasfaserausbau 2 152 225 Summe 4 155 250 4Die Betrachtung der Sonderprüfungs-Ergebnisse erfolgt hier auf Grundlage der von den jeweils an den entsprechenden Sonderprüfungen teilgenommenen HZÄ bzw. FKS-Standorten und der von diesen berichteten Fallzahlen zum Berichtszeitpunkt 5Die hier aufgeführten Fallzahlen umfassen lediglich solche, während der jeweiligen Sonderprüfung festgestellte, Verstöße nach dem MiLoG (§ 21 Absatz 1 und/ oder Absatz 2 MiLoG) 6Die hier angegebene Anzahl an Ordnungswidrigkeitenverfahren berücksichtigt bereits die zuvor aufgeführte Anzahl festgestellter Verstöße nach dem MiLoG Anlage 5 Jobs unter 14 Euro bzw. unter 15 Euro Verdiensterhebung April 2024 Beschäftigungsverhältnisse ohne Auszubildende, Praktikantinnen/Praktikanten, Minderjährige Beschäftigungsverhältnisse in tarifgebundenen Betrieben April 2024 Jobs insgesamt Jobs unter 14 Euro Jobs insgesamt Jobs unter 15 Euro Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend Anteil in Untergliederung in % 1 Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend Anteil in Untergliederung in % 1 Insgesamt 19 153 1 788 9,3 19 153 2 468 12,9 Schleswig-Holstein 579 ( 55) (9,5) 579 ( 81) (14,0) Hamburg 564 ( 45) (8,0) 564 ( 60) (10,7) Niedersachsen 1 789 ( 195) (10,9) 1 789 259 14,5 Bremen 220 ( 23) (10,5) 220 ( 30) (13,6) Nordrhein-Westfalen 4 273 451 10,6 4 273 601 14,1 Hessen 1 528 ( 119) (7,8) 1 528 176 11,5 Rheinland-Pfalz 872 ( 72) (8,3) 872 112 12,9 Baden-Württemberg 2 813 ( 234) (8,3) 2 813 323 11,5 Bayern 3 217 ( 290) (9,0) 3 217 382 11,9 Saarland 239 ( 21) (8,8) 239 ( 27) (11,5) Berlin 778 ( 50) (6,5) 778 ( 75) (9,7) Brandenburg 463 / / 463 ( 69) (14,8) Mecklenburg-Vorpommern 293 ( 31) (10,7) 293 ( 47) (15,9) Sachsen 725 ( 75) (10,4) 725 ( 108) (14,9) Sachsen-Anhalt 417 ( 43) (10,3) 417 ( 67) (16,0) Thüringen 382 ( 34) (8,8) 382 ( 50) (13,1) Beschäftigungsverhältnisse in nicht tarifgebundenen Betrieben April 2024 Jobs insgesamt Jobs unter 14 Euro Jobs insgesamt Jobs unter 15 Euro Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend Anteil in Untergliederung in % 1 Anzahl in Tausend Anzahl in Tausend Anteil in Untergliederung in % 1 Insgesamt 20 039 5 018 25,0 20 039 6 455 32,2 Schleswig-Holstein 665 ( 182) (27,4) 665 ( 234) (35,2) Hamburg 617 120 19,5 617 156 25,2 Niedersachsen 1 771 483 27,2 1 771 622 35,1 Bremen 170 ( 47) (27,9) 170 ( 58) (34,0) Nordrhein-Westfalen 4 133 1 080 26,1 4 133 1 365 33,0 Hessen 1 572 393 25,0 1 572 486 30,9 Rheinland-Pfalz 866 252 29,0 866 318 36,7 Baden-Württemberg 2 793 629 22,5 2 793 805 28,8 Bayern 3 577 734 20,5 3 577 973 27,2 Saarland 202 63 31,2 202 79 39,0 Berlin 996 ( 231) (23,2) 996 291 29,2 Brandenburg 496 ( 139) (28,0) 496 190 38,4 Mecklenburg-Vorpommern 319 109 34,2 319 141 44,0 Sachsen 987 296 30,0 987 390 39,5 Sachsen-Anhalt 415 ( 127) (30,6) 415 172 41,5 Thüringen 458 ( 133) (29,0) 458 176 38,4 1 Bezogen auf Arbeitnehmer*innen mit Gültigkeit des Mindestlohngesetzes Zeichenerklärung: ()Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch relativ unsicher ist Folgende Annahmen liegen dieser Sonderauswertung zugrunde: - Bei der Berechnung des Bruttostundenverdienstes wurden Sonderzahlungen, Überstundenvergütung und Zuschläge sowie die bezahlten Überstunden nicht berücksichtigt. - Es wurde wie bei Destatis-Veröffentlichungen üblich, ein Mindestlohn angenommen, der um 5 Cent niedriger war. De facto wurde also ausgewertet, wie viele Beschäftigte jeweils unter 13,95 € bzw. unter 14,95 € verdienten. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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