Gesetz zur Erleichterung der Bildung betrieblicher Interessenvertretungen für im Flugbetrieb beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Luftfahrtunternehmen
Ergänzung des Betriebsverfassungsgesetzes um eine Auffanglösung (Anwendung allgemeiner Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes) für den Fall des Nichtzustandekommens einer tarifvertraglichen Vereinbarung über die Errichtung einer betrieblichen Interessenvertretung für im Flugbetrieb Beschäftigte;<br /> Änderung § 117 Betriebsverfassungsgesetz<br /> <br /> Bezug: Richtlinie 2002/14/EG vom 11. März 2002 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft (ABl. L 80, 23.03.2002, S. 29) ; Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 11. Februar 2010 zu Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer - Richtlinie 2002/14/EG (C-405/08 – Holst)
Zeitachse
- 17.10.2025 plenarprotokoll BR-Sitzung 1058 Protokoll der 1058. Sitzung des Bundesrates
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.