Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes
Verbesserung des Schutzes vor Messerangriffen: Erweiterung der Ermächtigung der Länder zur Einrichtung von Waffenverbotszonen über kriminalitätsbelastete Orte hinaus auf stark frequentierte öffentliche Orte, Erweiterung des Führensverbots für Messer bestimmter Größe und Funktionsweise (Springmesser);<br /> Änderung §§ 42, 42a und 53 sowie Anlage 2 Waffengesetz
Zeitachse
- 17.10.2025 plenarprotokoll BR-Sitzung 1058 Protokoll der 1058. Sitzung des Bundesrates
Abstimmungen
Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.