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Erklärung von Violetta Bock (DIE LINKE) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung …

dip / rede 10.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 90. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 28a: Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergieges. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Erklärung von Violetta Bock (DIE LINKE) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung … Heute soll abschließend über das GModG entschieden werden. Sollte es heute zu einem Beschluss des Bundestages über dieses Gesetz kommen, sehe ich mich durch einen solchen Beschluss und die vorherige Ausgestaltung des Verfahrens durch den Deutschen Bundestag in meinen Informationsrechten als Abgeordneter aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 GG i. V. m. Artikel 42, Artikel 76 f. GG verletzt. Den Abgeordneten werden weiterhin zentrale Informationen vorenthalten, die für eine sachgerechte Debatte und Entscheidung über diesen Gesetzentwurf zwingend erforderlich wären. Dies betrifft zum einen die fehlenden Informationen zur Klimawirkung, das heißt zum Umfang der Mehremissionen, die durch die klimapolitische Verschlechterung zu erwarten sind. Zum zweiten fehlen Informationen zur realen Umsetzbarkeit der „Biotreppe“ – ob hinreichend „Grüngase“ verfügbar und bezahlbar sein werden, steht in den Sternen. Diese Informationen betreffen nicht nur die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, sondern schränken auch die Gestaltungsmöglichkeiten künftiger Gesetzgeber ein, die klimapolitische Rückschritte nach der Rechtsprechung des BVerfG wieder aufholen müssen. Wir als Abgeordnete müssen die Tragweite unserer Entscheidung beurteilen können. Die hierfür notwendigen Informationen hat die Bundesregierung nicht geliefert, weder bei der Gesetzesinitiative noch auf wiederholte Anfragen. Daher ist jetzt das Parlament in der Pflicht, über dieses Gesetz nicht ohne diese Informationen zu beschließen. Ich rüge zudem, auch im Namen meiner gesamten Fraktion, die Verletzung von Rechten des Deutschen Bundestags selbst, die aus Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 i. V. m. Artikel 42 und Artikel 76 f. GG folgen. Die genannten Informationen sind insbesondere notwendig, um die Einschränkung der Gestaltungsfreiheit künftiger Parlamente zu beurteilen, zu deren Lasten der heutige klimapolitische Rückschritt geht. Das Parlament hat hier zu seinem eigenen Schutz eine Sachaufklärungs- und Begründungspflicht, die im Falle eines heutigen Beschlusses verletzt wäre. Meine Fraktion rügt insofern auch bereits jetzt die Einschränkung der Gestaltungsfreiheit künftiger Gesetzgeber, falls ein Beschluss erfolgen sollte. Denn eine erhebliche klimapolitische Verschlechterung zulasten künftiger demokratischer Gestaltungsspielräume steht jedenfalls im Raum, auch wenn uns nähere Informationen verschwiegen werden.

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