Klimawirkung der Maßnahmen der Bundesregierung im Gebäude- und Verkehrssektor
Text
Klimawirkung der Maßnahmen der Bundesregierung im Gebäude- und Verkehrssektor
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6867
21. Wahlperiode 06.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lisa Badum, Dr. Alaa Alhamwi, Harald Ebner, Dr. Jan-
Niclas Gesenhues, Dr. Andrea Lübcke, Kassem Taher Saleh, Julia Schneider,
Katrin Uhlig, Dr. Julia Verlinden, Tarek Al-Wazir und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Klimawirkung der Maßnahmen der Bundesregierung im Gebäude- und
Verkehrssektor
Deutschland steht vor einer ernsthaften klimapolitischen Bewährungsprobe.
Der Expertenrat für Klimafragen (ERK), das unabhängige wissenschaftliche
Beratungsgremium der Bundesregierung, warnt in seinen jüngsten Berichten
unmissverständlich vor einer systematischen Verfehlung der deutschen
Klimaziele. Die Bundesregierung läuft demnach Gefahr, das 65‑Prozent-Ziel für 2030
(knapp), das 88‑Prozent-Ziel für 2040 sowie das Ziel der Klimaneutralität für
2045 allesamt zu verfehlen, wobei sich die Abweichungen vom Zielpfad im
Zeitverlauf zunehmend ausweiten (https://expertenrat-klima.de/publikationen/p
ruefbericht-zur-berechnung-der-deutschen-treibhausgasemissionen-fuer-das-jah
r-2025-und-zu-den-projektionsdaten-2026). Das im März 2026 vorgelegte
Klimaschutzprogramm der Bundesregierung bewertete der ERK als
ungenügend: Die darin enthaltenen Maßnahmen erfüllten nicht die gesetzlichen
Anforderungen, und für knapp die Hälfte der Maßnahmen im Sektor LULUCF (Land
nutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft) sei die Zusätzlichkeit
gegenüber dem Referenzpfad methodisch unklar (https://expertenrat-klima.de/p
ublikationen/stellungnahme-zum-entwurf-des-klimaschutzprogramms-2026).
In den Sektoren Verkehr und Gebäude ist die Lage besonders dramatisch. Statt
auf diese Warnungen mit ambitionierten Nachbesserungen zu reagieren,
arbeitet die Bundesregierung daran, zentrale klimapolitische Instrumente
abzuschwächen – darunter das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die nationale
sowie europäische CO2-Bepreisung.
Die folgenden Fragen zielen darauf ab, die wissenschaftlichen, methodischen
und rechtlichen Grundlagen der Klimapolitik der Bundesregierung zu
hinterfragen und Verantwortlichkeiten transparent zu machen. Sollte die
Bundesregierung mehrere der Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit zusammenfassend
beantworten, wird ausdrücklich darum gebeten, in der Antwort zu jeder
Einzelfrage spezifisch auf die erfragten Unterpunkte und Daten einzugehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welche wissenschaftlichen oder methodischen Gutachten stützt die
Bundesregierung ihre u. a. in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/5747 getätigte Aussage, das Klimaziel 2030
werde erreicht, wenn ihre eigene Fachbehörde (Umweltbundesamt) unter
Berücksichtigung nur der bisherigen Maßnahmen sowie ihr eigenes
Beratungsgremium (ERK) auch unter Berücksichtigung des vorgelegten
Klimaschutzprogramms beide das Gegenteil prognostizieren?
2. Welche unabhängigen wissenschaftlichen Institute wird die
Bundesregierung bis wann beauftragen, um die methodischen Mängel in der
Berechnung der Treibhausgas (THG)-Minderungswirkung des
Klimaschutzprogramms zu beheben, nachdem der ERK in seinem Prüfbericht bemängelt
hat, dass etwa im Sektor LULUCF für knapp die Hälfte der Maßnahmen
die „Zusätzlichkeit gegenüber dem Referenzpfad unklar“ ist, und
Interaktionseffekte ignoriert wurden?
3. Wie beantwortet die Bundesregierung die Fragen 5 bis 7, 10 bis 18 sowie
20 bis 33 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5515, nun da
der Prüfbericht des ERK vorliegt und die Verfehlung sämtlicher
Klimaziele prognostiziert, was die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5747 als einziges Hindernis zur
Beantwortung der genannten Fragen dargestellt hat (bitte einzeln und
nicht aggregiert beantworten)?
4. Welche Daten liegen der Bundesregierung zu den volkswirtschaftlichen
und fiskalischen Kosten eines potenziellen Zusammenbruchs der
Atlantischen Meridionalen Umwälzzirkulation (AMOC, „Golfstrom“) vor,
welcher infolge anhaltend hoher THG-Emissionen immer wahrscheinlicher
wird, wodurch gravierende Folgen für Umwelt, Sicherheit, Wirtschaft und
Gesundheit in Europa drohen (www.pik-potsdam.de/de/aktuelles/nachrich
ten/moeglicher-zusammenbruch-der-atlantischen-umwaelzzirkulation-nac
h-2100-bei-hohem-emissionspfad/)?
5. Wie rechtfertigt Bundeskanzler Friedrich Merz angesichts seines
Amtseides, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden, mit Blick auf die in
Frage 4 genannten Warnungen vor katastrophalen Kipppunkten die
Vorlage eines laut ERK unzureichenden Klimaschutzprogramms bei
gleichzeitiger Abschwächung zentraler klimapolitischer Instrumente wie des
EU-Emissionshandels, des Gebäudeenergiegesetzes und des EU-
Verbrenner-Aus durch seine Bundesregierung?
6. Auf welche juristischen Gutachten stützt die Bundesregierung ihre
Annahme, dass der laufende Rückbau der deutschen und europäischen
Klimapolitik (z. B. Abschaffung EU-Verbrenner-Aus, Verschiebung des
Emissionshandelssystems 2 (EU-ETS 2), Streichung der 65‑Prozent-Regelung
des Gebäudeenergiegesetzes) nicht gegen das Verschlechterungsverbot im
Klimaschutz aus Artikel 20a des Grundgesetzes (GG) verstößt?
7. Welche fiskalischen Rückstellungen (in Euro) hat die Bundesregierung im
Bundeshaushalt sowie in der mittelfristigen Finanzplanung für den
absehbaren Zukauf von Emissionszuweisungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten
gebildet, welche durch die absehbaren Zielverfehlungen gemäß EU-
Lastenteilungsverordnung nötig werden?
8. Aus welchen Mitteln soll der aktuelle Leertitel „1601 541 01 – 332
Ankauf von Emissionszuweisungen nach der EU-Klimaschutzverordnung“
finanziert werden, falls keine solchen Rückstellungen gebildet wurden?
9. Aus welchen zwingenden Gründen kann die THG-Wirkung des
Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) „erst nach Abschluss des
parlamentarischen Verfahrens konkret abgeschätzt werden“ (Antwort auf die
Schriftliche Frage 91 der Abgeordneten Lisa Badum auf Bundestagsdrucksache
21/6098), während die Bundesregierung gleichzeitig in der Lage war,
andere Prognosen im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung – wie etwa
den Erfüllungsaufwand für Wirtschaft und Verwaltung – bereits für den
vorliegenden Gesetzentwurf zu erfassen?
10. Mit welcher Begründung rechtfertigt die Bundesregierung das
vollständige Fehlen der nach § 44 Absatz 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung
der Bundesministerien (GGO) und der dazugehörigen Arbeitshilfe (www.
bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/verf
assung/arbeitshilfe-gesetzesfolgenabschaetzung.pdf) ausdrücklich
vorgesehenen Prüfung der „Auswirkungen und Risiken in den Bereichen […]
Ökologie“ (ebd.) sowie der zwingend vorgeschriebenen Darstellung im
Gesetzentwurf, ob die Wirkungen des GModG einer nachhaltigen
Entwicklung entsprechen?
11. Warum hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 21/5747 noch behauptet, dass eine
Abschätzung der THG-Wirkung „nach Konkretisierung durch die gesetzlichen
Regelungen erfolgen“ kann, wenn dies offensichtlich nicht zutrifft?
12. Auf welcher Faktenbasis sollen Mitglieder des Deutschen Bundestages
über das GModG entscheiden, wenn die Bundesregierung solch zentrale
Informationen wie die erwarteten Auswirkungen auf das Klima, die
Gefährdung unserer Lebensgrundlagen und die Vereinbarkeit des
Gesetzentwurfs mit dem vertretenen verfassungsrechtlichen
Verschlechterungsverbot im Klimaschutz (vgl. Bundestagsdrucksache 21/6229) nicht
bereitstellt?
13. Wie erklärt die Bundesregierung, dass sie ein Gesetz vorlegt, bei dem sie
laut eigenen Angaben weder die Klimawirkung noch die darin
vorausgesetzte Verfügbarkeit von sogenannten Grüngasen abschätzen kann und
keine Angaben zur Vereinbarkeit des Gesetzentwurfs mit dem vertretenen
verfassungsrechtlichen Verschlechterungsverbot im Klimaschutz macht
(vgl. Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 50 und
91 der Abgeordneten Lisa Badum auf Bundestagsdrucksache 21/6098)?
14. Warum hat sich die Bundesregierung gegen eine detaillierte
Folgenabschätzung vor einer solch schwerwiegenden und folgenreichen
Gesetzesänderung entschieden?
15. Mit welcher konkreten Notwendigkeit und mit welchem
volkswirtschaftlichen Nutzen nimmt die Bundesregierung das Risiko steigender THG-
Emissionen im Gebäudesektor infolge der Verabschiedung des GModG in
Kauf, insbesondere vor dem Hintergrund drohender Kosten in
Milliardenhöhe durch die absehbare Verfehlung der Zielvorgaben in den Non‑ETS
(Emissions Trading System)-Sektoren gemäß EU-
Lastenteilungsverordnung?
16. Auf Basis welcher konkreten Analysen, Studien und Prognosen zu
Biokraftstoff-Verfügbarkeit und Biokraftstoff-Importvolumen sowie
Klimawirkung (bitte mit Autor und Datum benennen) stützt die
Bundesregierung die im GModG festgelegten Stufen der Biotreppe, und falls solche
Studien, wie nach Ansicht der Fragestellenden aufgrund der Nichtangabe
in der Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 21/6229, nicht
vorliegen, auf welcher methodischen Grundlage wurden die prozentualen
Beimischungsquoten stattdessen berechnet?
17. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Aussage von Lutz Goebel,
Vorsitzender des unabhängigen, ehrenamtlichen Beratergremiums
Nationaler Normenkontrollrat, der das GModG als eines der „handwerklich
schwächsten und praxisfernsten Vorhaben, die dem Nationalen
Normenkontrollrat in den vergangenen Jahren vorgelegt wurden“, bezeichnete und
monierte, dass der Text „in weiten Teilen kaum verständlich“ sei?
18. Besteht aus Sicht der Bundesregierung eine dringende Notwendigkeit, das
GModG trotz dieser geäußerten gravierenden Mängel und anderer
fundierter Kritiken in der vorgelegten Form zu beschließen, und wenn ja, aus
welchen fachlichen Gründen?
19. Soll die Grüngasquote auch für den Gebäudebestand bei Industrie und
Gewerbe gelten, und wenn nein, wie gedenkt die Bundesregierung, in diesen
Bereichen Klimaneutralität zu erreichen, wenn der Einbau von fossilen
Heizsystemen ohne Enddatum erlaubt bleibt?
20. Inwiefern ist das GModG vereinbar mit dem Beschluss des Ersten Senats
des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021, wonach die aus
Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates auch auf
künftige Generationen zutrifft, welche gegebenenfalls die Folgen
möglicher durch diese Gesetzesänderung verursachter zusätzlicher THG-
Emissionen zu tragen haben werden, und auf welche Rechtsgutachten
stützt die Bundesregierung ihre Einschätzung?
21. Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Gutachten der
Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, wonach
verfassungsrechtliche Zweifel bestehen, ob die Verteilung der Reduktionslasten über
die Zeit durch das GModG verhältnismäßig ausgestaltet ist (www.bundest
ag.de/resource/blob/1188068/WD-5-064-26.pdf), und inwiefern hat sie
ihren Gesetzentwurf hinsichtlich dieser Frage vorab auf
Verfassungsmäßigkeit überprüft (wenn nein, bitte begründen)?
22. Wie hoch beziffert die Bundesregierung den jährlichen Erfüllungsaufwand
(in Euro und Personalstunden, aufgeschlüsselt nach Verwaltung,
Wirtschaft und Haushalte) für die Überwachung und Zertifizierung der
Einhaltung der „Biotreppe“ und der „Grüngasquote“, und wie lassen sich diese
komplizierten Regelungen mit dem Anspruch der Bundesregierung zum
Bürokratieabbau vereinbaren?
23. Wie gedenkt die Bundesregierung, Klimaneutralität im Gebäudesektor zu
erreichen, wenn laut GModG kein Enddatum für den Einbau neuer
fossiler Heizungssysteme vorgesehen ist und auch die Biotreppe bei einem
60‑Prozent-Anteil endet, sodass weiterhin bis zu 40 Prozent der
Brennstoffe fossiler Herkunft sein dürfen?
24. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Kritik an der sogenannten
Grüngasquote durch den Zusammenschluss aus Eon, EWE, Bellona,
BUND, Deutscher Naturschutzring (DNR), Deutsche Umwelthilfe
(DUH), Enercity, Germanwatch, Naturschutzbund Deutschland (NABU),
Octopus Energy, Thermondo, World Wide Fund For Nature (WWF) und
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI), die in
dem Vorschlag „erhebliche Risiken bei begrenztem Zusatznutzen“ sehen
und empfehlen, auf diese Regelung zu verzichten (Tagesspiegel
Background Klima & Energie vom 8. Juni 2026)?
25. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Aussage von Klaus Wiener
(CDU) im „Wortwechsel“-Podcast vom 22. Mai 2026 (www.deutschlandf
unkkultur.de/das-neue-heizungsgesetz-wer-zahlt-die-kosten-100.html),
wonach es „volkswirtschaftlich sinnvoll“ sei, anstelle von Nullemissionen
im Gebäudesektor Klimaneutralität durch Ausgleichsmaßnahmen (etwa in
Form von Negativemissionen oder internationalen CO2-Zertifikaten) zu
erreichen?
26. Von welcher zusätzlichen THG-Minderungswirkung (in Tonnen CO2-
Äquivalenten pro Jahr) der neuen E‑Auto-Förderung geht die
Bundesregierung bis zum Jahr 2030 aus?
27. Wie viel höher wäre die THG-Minderungswirkung (in Tonnen CO2-
Äquivalenten pro Jahr) nach Kenntnis der Bundesregierung, wenn
Fahrzeuge mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb, welche
nachweislich höhere Emissionen verursachen als rein batterieelektrisch
betriebene Autos, nicht förderfähig wären, wenn hierzu keine Erkenntnisse
vorliegen, welche Prognosen oder Hochrechnungen hat die Bundesregierung
hierzu angestellt, bzw. wie hat sie sonst die Klimawirkung der
Einbeziehung dieser Technologien abgeschätzt?
28. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die mögliche verringerte
Klimaschutzwirkung des Programms durch die Einbeziehung dieser
Technologien, insbesondere vor dem Hintergrund steigender Emissionen im
Verkehrssektor und drohender Kosten in Milliardenhöhe durch die absehbare
Verfehlung der Zielvorgaben in den Non‑ETS-Sektoren gemäß EU-
Lastenteilungsverordnung?
29. Plant die Bundesregierung einen Ausschluss der Förderung von Plug-in-
Hybriden, nachdem diese laut aktueller ICCT (International Council on
Clean Transportation)-Studie von Juni 2026 im realen Fahrbetrieb
durchschnittlich 400 bis über 600 Prozent mehr CO2 ausstoßen als offiziell
angegeben (www.zdf.de/play/magazine/frontal-das-magazin-100/frontal-vo
m-2-juni-2026-100), wenn ja, mit welchem konkreten Zeitplan, und wenn
nein, warum nicht, und wird die Bundesregierung die entsprechend
geringere THG-Minderungswirkung des Förderprogramms an anderer Stelle
ausgleichen, um den Projektionen des Klimaschutzprogramms tatsächlich
gerecht zu werden, und wenn ja, wie?
30. Wie viele Förderanträge wurden seit Inkrafttreten der neuen
Förderrichtlinie bis zum Stichtag der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage
a) gestellt,
b) bewilligt und
c) abgelehnt
(bitte zwingend in tabellarischer Form, aufgeschlüsselt nach
Kalendermonaten, Bundesländern, Antriebsart (Battery Electric Vehicle (BEV) vs.
Plug-in Hybrid Electric Vehicle (PHEV)) sowie unter Angabe des
monatlichen Gesamtfördervolumens in Euro und der durchschnittlichen
Fördersumme angeben)?
31. Welcher prozentuale und absolute Anteil (in Euro) der für das laufende
Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel für dieses Förderprogramm
war zum Stichtag der Beantwortung bereits verbindlich gebunden?
32. Welche soziodemografischen Daten (inklusive Alter, Geschlecht und
Haushaltsnettoeinkommen) der Antragsstellenden für die E‑Auto-
Förderung liegen der Bundesregierung vor (bitte tabellarisch
aufschlüsseln), falls der Bundesregierung hierzu keine systematischen Daten
vorliegen, wie begründet sie diesen Verzicht auf Datenerhebung bei der
Vergabe von Steuermitteln, und gedenkt sie, diese Datenlage künftig zu
verbessern, um evaluieren zu können, ob die Förderung sozial gerecht verteilt
wird, und wenn ja, wie?
33. Hat die Bundesregierung geprüft, ob und in welchem quantifizierbaren
Umfang Automobilhersteller ihre eigenen Händlerrabatte seit der
Ankündigung bzw. dem Start der neuen E‑Auto-Förderung reduziert haben
(Mitnahmeeffekte), welche Ergebnisse hat diese Prüfung gegebenenfalls
ergeben (bitte konkrete Preisdaten oder Studien benennen), und falls keine
Prüfung stattfand, auf welche wissenschaftlichen oder ökonomischen
Gutachten stützt die Bundesregierung ihre Annahme, dass die Fördermittel
vollumfänglich den Käuferinnen und Käufern zugutekommen?
34. Wie viel niedriger ist die THG-Minderungswirkung der E‑Auto-
Förderung aufgrund solcher Mitnahmeeffekte nach Kenntnis der
Bundesregierung?
35. Welche Erkenntnisse (inklusive informeller Berichte, Beschwerden,
Prüfberichte des Bundesrechnungshofes oder interner Vermerke) hat die
Bundesregierung darüber, ob nichtantragsberechtigte Personen die E‑Auto-
Förderung über antragsberechtigte Familienmitglieder abwickeln
(Strohmann-Konstrukte), und wenn ja, welche?
36. In wie vielen möglichen Verdachtsfällen von Subventionsbetrug bei der
E‑Auto-Förderung wurde seit Programmstart behördlich ermittelt, und in
wie vielen Fällen wurden bereits ausgezahlte Fördermittel (bitte
Gesamtsumme in Euro angeben) zurückgefordert, falls der Bundesregierung
hierzu keine systematischen Daten vorliegen, durch welche Prüfmechanismen
stellt sie sicher, dass eine missbräuchliche Inanspruchnahme überhaupt
detektiert wird?
37. Plant die Bundesregierung gesetzliche oder untergesetzliche
Nachschärfungen, um die missbräuchliche Inanspruchnahme der Elektroauto-
Förderung auszuschließen, wenn ja, mit welchem konkreten Zeitplan, und
wenn nein, durch welche alternativen, quantifizierbaren Maßnahmen
gedenkt sie, die zweckgemäße Verwendung der Steuermittel und die
angestrebte zusätzliche THG-Emissionsminderung im Verkehrssektor
sicherzustellen?
38. Warum lehnt die Bundesregierung den Kommissionsvorschlag für die
„Clean Corporate Vehicles Directive“ ab (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5747), und
mithilfe welcher Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung, die
THG‑Emissionen von Unternehmensflotten stattdessen zu senken?
39. Ab welchem exakten thermodynamischen Wirkungsgrad (in Prozent)
sowie ab welchem maximalen CO2-Ausstoß pro Kilometer definiert die
Bundesregierung einen Verbrennungsmotor als „hocheffizient“, und auf
welche ingenieurwissenschaftlichen Gutachten stützt sie die Annahme,
dass solche Effizienzsprünge bei konventionellen Antrieben physikalisch
und wirtschaftlich in der Breite noch realisierbar sind?
40. Welche quantifizierbaren Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
darüber vor, welcher durchschnittliche prozentuale Anteil der Steuersenkung
und welcher nominale Gesamtbetrag durch den sogenannten Tankrabatt
als zusätzliche Marge (Übergewinne) bei den Ölkonzernen verblieb, falls
der Bundesregierung keine Daten hierzu vorliegen, wie rechtfertigt sie
haushaltspolitisch den Verzicht auf eine systematische Ex-post-
Evaluierung dieser milliardenschweren Steuersubvention?
41. Welche etwaigen Rückforderungs- oder steuerlichen
Abschöpfungsmaßnahmen gegenüber Ölkonzernen hat die Bundesregierung ergriffen, und
wenn keine ergriffen wurden, wie begründet die Bundesregierung diesen
Verzicht auf den Schutz von Steuermitteln?
42. Wie hoch beziffert die Bundesregierung rückwirkend die Kosten des
Tankrabatts pro Tonne zusätzlich emittiertem CO2-Äquivalent im
Verkehrssektor, und auf welche wissenschaftlichen Gutachten stützt sie
gegebenenfalls die Fortführung oder Wiederholung solch fossiler
Subventionen vor dem Hintergrund der absehbaren Klimazielverfehlung im
Verkehrssektor?
43. Welche ökonomischen Gutachten oder Konsultationen hat die
Bundesregierung vor Beschluss des Tankrabatts durchgeführt oder in Auftrag
gegeben, und wie positioniert sie sich zur scharfen Kritik an der Maßnahme
vonseiten zahlreicher namhafter Ökonominnen und Ökonomen,
einschließlich Monika Schnitzer, Clemens Fuest, Oliver Holtemöller, Tomaso
Duso und Marcel Fratzscher?
44. Wie reagiert die Bundesregierung auf die Kritik des Münchner Ifo
Instituts, dass die pauschale Steuersenkung „sich nicht zur zielgenauen
Entlastung besonders betroffener Personengruppen, etwa Pendlerinnen und
Pendler mit niedrigem Einkommen“ eigne (Tagesspiegel Background
Klima & Energie vom 9. Juni 2026)?
45. Würde die Bundesregierung, um sich einer Frage der CDU/CSU-Fraktion
von 2022 zu bedienen (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3396), den Tankrabatt nach den
Erfahrungen der vergangenen Wochen noch einmal in derselben Form
beschließen (bitte begründen)?
46. Fanden Gespräche sowie schriftliche Korrespondenzen zwischen dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium
der Finanzen oder dem Bundeskanzleramt mit Vertretern der
Mineralölwirtschaft statt, um nach Einführung des Tankrabatts für eine vollständige
Weitergabe der Steuersenkung an den Verbraucher zu sorgen, und wenn
ja, wann (bitte tabellarisch auflisten), sollten keine Gespräche oder
Korrespondenzen stattgefunden haben, warum nicht, und unter welchen
Umständen hätte die Bundesregierung ggf. ein Gespräch mit Unternehmen für
zielführend gehalten (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3396)?
47. Auf welche quantitativen Modellierungen oder
Preiselastizitätsberechnungen stützt die Bundesregierung ihre im betreffenden Gesetzentwurf
(Bundestagsdrucksache 21/5688, S. 7) gemachte Annahme, dass durch die
Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1. Juli 2026 keine Erhöhung der
Treibhausgasemissionen zu erwarten sei, und ab welcher exakten Tonnage
an zusätzlich emittierten CO2-Äquivalenten würde die Bundesregierung
von einer „wesentlichen Auswirkung“ sprechen, die einen Zielkonflikt
auslöst?
48. Wie löst die Bundesregierung den nach Auffassung der Fragestellenden
bestehenden logischen und physikalischen Widerspruch auf, dass sie
durch die Steuersenkung laut Aussage des Parlamentarischen
Staatssekretärs Michael Schrodi (Antwort auf die Mündliche Frage 43,
Plenarprotokoll 21/79) „wettbewerbsfähige staatliche Standortkosten“ erreichen
will – was ökonomisch darauf abzielt, Flugverkehr und Airline-
Kapazitäten in Deutschland zu halten oder auszubauen –, sie aber
gleichzeitig im Gesetzentwurf behauptet, es gäbe keine „wesentlichen
Auswirkungen auf den gewerblichen Passagierflugverkehr“ und somit keinen
Zielkonflikt mit der Senkung von Treibhausgasemissionen (Indikator
13.1.a)?
49. Wie bewertet die Bundesregierung die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit
der branchenweiten Steuersenkung, nachdem die Billigfluggesellschaft
Ryanair angekündigt hat, das eingesparte Geld einbehalten zu wollen,
anstatt dieses an Passagiere weiterzugeben (https://taz.de/Bund-senkt-Luftve
rkehrsteuer-Werden-Fluege-jetzt-guenstiger/!6180848/), trotz
Rekordprofiten von 2,26 Mrd. Euro im abgelaufenen Geschäftsjahr 2025/2026
(www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/ryanair-gewinnplus-10
0.html)?
50. Mit welcher haushaltspolitischen und volkswirtschaftlichen Begründung
rechtfertigt die Bundesregierung die zu erwartenden
Steuermindereinnahmen von etwa 330 Mio. Euro im Jahr, wenn diese nach eigenen Angaben
weder den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Form von niedrigeren
Ticketpreisen zugutekommen dürften noch das Passagieraufkommen
verändern, sondern de facto als Subvention in die Gewinnmargen der
Fluggesellschaften fließen?
51. Konterkariert eine Absenkung der Luftverkehrsteuer aus Sicht der
Bundesregierung das strategische Ziel der Reduktion des Kerosinverbrauchs
zur Erhöhung der nationalen Versorgungssicherheit in Zeiten einer
andauernden fossilen Energiekrise und der Blockade der Straße von Hormus,
wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
52. Inwiefern ist die Senkung der Luftverkehrsteuer vereinbar mit dem
Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März
2021, wonach die aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG folgende
Schutzpflicht des Staates auch auf künftige Generationen zutrifft, welche
gegebenenfalls die Folgen möglicher durch diese fossile Subvention
verursachter zusätzlicher Emissionen zu tragen haben werden, und auf welche
Rechtsgutachten stützt die Bundesregierung ihre Einschätzung?
53. Wie begründet die Bundesregierung den Verzicht auf eine eigenständige,
nach Distanzklassen differenzierte Abgabe für Privatjetflüge, obwohl
diese pro Passagier laut einer Studie von Transport Environment (https://u
ploads.transportenvironment.org/production/files/202209_private_jets_FI
NAL_with_addendum_2024-05-07-140647_xczq.pdf?dm=1727704349)
fünf- bis vierzehnmal höhere Emissionen verursachen als Linienflüge, und
wie hoch schätzt die Bundesregierung die entgangenen Steuereinnahmen
(in Euro) durch die derzeitige Nichteinbeziehung dieses Segments für das
laufende Haushaltsjahr?
54. Wie begründet die Bundesregierung den Verzicht auf bis zu 1,1 Mrd. Euro
an potenziellen Einnahmen bei Einführung einer Solidaritätsabgabe auf
Premiumflüge nach französischem Vorbild laut einem von Global Citizen
beauftragten Gutachten (www.globalcitizen.org/de/enquiries/policy-hub/2
026/deutschland-konnte-bis-zu-11-milliarden-euro-jahrlich-fur-intern/),
welche laut einer Analyse von CE Delft keinen relevanten langfristigen
Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit der Luftfahrtunternehmen haben würde
(https://cedelft.eu/wp-content/uploads/sites/2/2025/06/CE_Delft_240530_
A_Fair_Share_From_Aviation_Def.pdf)?
55. Auf welcher Faktenbasis beruht die Annahme der Bundesregierung, die
Klimaziele blieben von neuen fossilen Gasbohrungen „unberührt“
(Antwort auf die Schriftliche Frage 60 der Abgeordneten Lisa Badum auf
Bundestagsdrucksache 21/396), nachdem schon der „Net Zero by 2050“-
Bericht der Internationalen Energieagentur (IEA) von 2021 und der
„Production Gap Report“ des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UN-
EP) von 2023 beide festgestellt haben, dass neue fossile
Energieförderungen nicht mit dem Pariser Abkommen kompatibel sind?
56. Hat die Bundesregierung erhoben, um wie viel Prozent sie gedenkt,
Deutschlands Importabhängigkeiten im Energiebereich mit neuen fossilen
Gasbohrungen reduzieren zu können (vgl. Koalitionsbeschluss vom
12. April 2026), wenn die gesicherten und wahrscheinlichen
Gasvorkommen laut auf die Schriftliche Frage 72 der Abgeordneten Lisa Badum auf
Bundestagsdrucksache 21/5661 deutschlandweit insgesamt lediglich
314,5 Terawattstunden betragen (relativ zu einem jährlichen Verbrauch
von 844 Terawattstunden alleine im Jahr 2024), wenn ja, mit welchem
Ergebnis, und wenn nein, warum hat sie solche Erhebungen unterlassen?
57. Wie bewertet die Bundesregierung die geplanten neuen fossilen
Gasbohrungen im Inland mit Blick auf das IGH (Internationaler Gerichtshof)-
Rechtsgutachten zu den Verpflichtungen der Staaten im Klimaschutz vom
23. Juli 2025, wonach fossile Extraktion als potenziell
völkerrechtswidriger Akt deklariert werden können, und welche juristischen Gutachten
liegen der Bundesregierung zu dieser Frage vor bzw. sind in Arbeit?
58. Liegen der Bundesregierung Einschätzungen dazu vor, wie viele Jahre die
Erschließung aller sicheren und wahrscheinlichen fossilen Gasvorkommen
in Deutschland dauern würde (bitte als Spanne angeben), wenn ja, wie
lauten diese, und wenn nein, plant die Bundesregierung, entsprechende
Einschätzungen vorzunehmen?
59. Für wie viele Wochen könnte Deutschland seinen durchschnittlichen
Gasverbrauch mit diesen Vorkommen decken, wenn man von den Werten
ausgeht, die die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage
72 auf Bundestagsdrucksache 21/5661 angegeben hat (nämlich 314 TWh
Gasvorkommen bei einem Jahresverbrauch von 844 TWh)?
60. Inwiefern sind neue fossile Gasbohrungen in Deutschland vereinbar mit
dem Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom
24. März 2021, wonach die aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG folgende
Schutzpflicht des Staates auch auf künftige Generationen zutrifft, welche
gegebenenfalls die Folgen möglicher durch diese Förderung verursachter
zusätzlicher Emissionen zu tragen haben werden, und auf welche
Rechtsgutachten stützt die Bundesregierung ihre Einschätzung?
Berlin, den 22. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Alaa Alhamwi (Kleine Anfrage)
- asked ← Andrea Lübcke (Kleine Anfrage)
- asked ← Harald Ebner (Kleine Anfrage)
- asked ← Jan-Niclas Gesenhues (Kleine Anfrage)
- asked ← Julia Schneider (Kleine Anfrage)
- asked ← Julia Verlinden (Kleine Anfrage)
- asked ← Kassem Taher Saleh (Kleine Anfrage)
- asked ← Katrin Uhlig (Kleine Anfrage)
- asked ← Lisa Badum (Kleine Anfrage)
- asked ← Tarek Al-Wazir (Kleine Anfrage)
- authored ← Alaa Alhamwi
- authored ← Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- authored ← Lisa Badum
- part_of_vorgang → Klimawirkung der Maßnahmen der Bundesregierung im Gebäude- und Verkehrssektor (Kleine Anfrage)