Rede von Martin Sichert (AfD) – Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung
Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 9a bis 9c: Erste Beratung des von den Abgeordneten Sabine Dittmar, Gitta Connemann, Dr. Armin Grau und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes .
Text
Rede von Martin Sichert (AfD) – Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Übermorgen wird Max Siegel 35 Jahre alt. Gaby Siegel, seine Mutter, wird elf Wochen vor seiner Geburt für hirntot erklärt. Ihr Körper hält knapp drei Monate alle Funktionen aufrecht, die es für das Überleben und das Wachstum des Babys braucht. Immer wenn ihr Puls und Blutdruck steigen, summt eine Musiktherapeutin und legt eine Hand auf ihre Brust, und sie beruhigt sich wieder. Niemand kann erklären, warum. Schließlich bekommt sie Wehen, und wenige Stunden später kommt Max, ihr Junge, zur Welt. Karl-Eugen Siegel, der Vater, streichelt während der Geburt den Kopf seiner Frau. Als das Kind den ersten Schrei von sich gibt, beugt er sich zu ihr hinunter, küsst sie liebevoll und fragt: „Hast du es gehört, Gaby? Das ist unser Kind!“ Zwei Tage nach der Geburt bekommt die Mutter Herzrhythmusstörungen, und der Vater entscheidet sich, sie nicht mehr reanimieren zu lassen.
Hirntod, ein voll funktionsfähiger Körper, elf Wochen später unter Wehen ein Kind geboren. Gaby Siegel ist kein Einzelfall. Seither gab es über 30 Hirntote, bei denen der Körper die Schwangerschaft aufrechterhielt. Sind diese Menschen tot, obwohl sie neues Leben schaffen können? Es sind jedenfalls Menschen, denen man künftig, wenn sie nicht aktiv widersprochen haben, die Organe entnehmen möchte. Niemand von uns weiß, was in diesen Menschen vorgeht. Niemand weiß, was mit der Seele beim Hirntod passiert oder was der Mensch mitbekommt. Wir wissen nur: Sie können nicht reagieren.
Wir sind ein freiheitliches Land. Wenn jemand aktiv sagt, er möchte, dass seine Organe bei Feststellung des Hirntods entnommen werden, dann ist das in Ordnung. Aber man muss darüber aufklären, was das bedeutet. Dazu die „Süddeutsche Zeitung“ – Zitat –:
„[…] bei einem Kleinkind […] entnahmen Mediziner Organe für die Transplantation, ohne dass der Hirntod richtig diagnostiziert worden war. In acht weiteren Fällen aus den vergangenen drei Jahren, die der SZ vorliegen, haben Mitarbeiter der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) die Fehler gerade noch rechtzeitig vor der Organentnahme entdeckt. Die DSO-Mitarbeiter […] trauten sich […] häufig gar nicht, die Mediziner auf ihre Unkenntnis hinzuweisen: ‚Viele Kollegen verkneifen sich eine Korrektur. Sie nehmen die falsche Diagnostik einfach hin und leiten die Organspende ein‘, sagt ein Insider der SZ.“
Zitat Ende.
Organe können nur von lebenden Körpern transplantiert werden. Es kann Fehldiagnosen geben. Wer der Organspende zustimmt, bei dem wird die symptomlindernde palliative Behandlung durch eine organprotektive Intensivtherapie ersetzt. Der Mensch wird zum Objekt mit dem Ziel, eine optimale Organfunktion für die Entnahme sicherzustellen. Diese Objektifizierung steht einem würdevollen Ableben entgegen.
Artikel 1, die Würde des Menschen, umfasst auch würdevolles Sterben. Mit der Widerspruchslösung erklärt der Staat erst mal jeden zum Organspender. Das ist unvereinbar mit der Menschenwürde und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, zwei zentralen Aspekten der freiheitlichen Grundordnung. Wenn Menschen sich aus freiem Willen selbst zum Organspender bei festgestelltem Hirntod erklären, ist das zu respektieren. Menschen dürfen sich selbst die körperliche Unversehrtheit und die Würde nehmen. Der Staat darf es nicht und folglich auch nicht einfach jeden zum Organspender erklären. Die Widerspruchslösung ist schlicht grundgesetzwidrig.
Spenden sind immer freiwillig. Mit der Widerspruchslösung würde aus der Organspende eine Organabgabe. Die Widerspruchslösung ist der Anfang einer geplanten massiven Ausweitung der Organentnahmen. Letzte Legislaturperiode forderte die FDP, Organspenden bereits beim Herztod durchzuführen. Diese Partei ist zu Recht in der Bedeutungslosigkeit verschwunden. Denn das würde bedeuten, Menschen mit funktionierenden Hirnströmen auszunehmen. Reanimation wird dann möglicherweise vorzeitig beendet, um den Körper auf die Organentnahme vorzubereiten. Das ist unverantwortlich. Gerade fordern das wieder einzelne Mediziner und Verbände. Da kann ich nur sagen: Wehret den Anfängen.
Menschen sind keine Organlager für andere Menschen. Jeder Mensch ist ein Individuum mit Recht auf Würde und körperliche Unversehrtheit. Die Zukunft der Medizin liegt in Organen, die aus Gewebe im Labor gezüchtet werden. Das führt nicht nur zu genug Organen, sondern beendet auch die Abstoßungsreaktionen im Körper. Denn zur Wahrheit bei der Organspende gehört auch, dass Organempfänger lebenslang von heftigen Medikamenten abhängig sind; das fremde Organ ist ein Fremdkörper, den das Immunsystem ohne Medikamente angreifen und abstoßen würde. Wir sollten die Forschung von Organen aus dem Labor massiv fördern. Denn die Frage ist nicht, ob das kommen wird, sondern, wann.
Die Geschichte der Familie Siegel hat mich sehr mitgenommen. Stellen Sie sich vor, es hätte damals eine Widerspruchslösung gegeben und Gaby Siegel hätte nicht widersprochen, weil sie keine Lust gehabt hätte oder als junge Frau nicht daran gedacht hätte, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Dann hätte man ihr gleich nach der Geburt sämtliche Organe entnommen, ohne vernünftige Verabschiedung durch ihren geliebten Karl-Eugen, eine wirklich grausame Vorstellung.
Daher hoffe ich, dass die Widerspruchslösung in Deutschland niemals kommen wird.
Relationen
- part_of → Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Freiwilligkeit der Organspende sichern - Aufklärungs- und Registrierungspotenziale heben
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung
- part_of_vorgang → Viertes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Einführung einer Widerspruchsregelung
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