polradar

Rede von Dr. Christina Baum (AfD) – Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung

dip / rede 24.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 9a bis 9c: Erste Beratung des von den Abgeordneten Sabine Dittmar, Gitta Connemann, Dr. Armin Grau und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes .

Im Graph öffnen

Text

Rede von Dr. Christina Baum (AfD) – Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf hat bei seiner Annahme Folgen für wirklich jeden Einzelnen in unserem Land. Denn mit Einführung der Widerspruchslösung gilt jede Person in jedem Alter als Organ- oder Gewebespender. Die Organentnahme wird damit zum Normalfall. Unser Grundgesetz garantiert jedoch allen Menschen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Für unsere Fraktion gilt dieses Recht auch über den letzten Atemzug hinaus. Doch genau dieses Recht wollen Abgeordnete von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken und auch die Mitglieder des Bundesrates mit ihren Gesetzentwürfen aushöhlen. Nicht der Staat als irgendeine abstrakte Größe, sondern Sie ganz persönlich als Antragsteller wollen sich das Recht herausnehmen, über den Körper eines Menschen zu verfügen, der sich zu Lebzeiten einfach nicht mit seinem Tod auseinandersetzen wollte und deshalb keinen Widerspruch erhob. Es gibt aber keine Pflicht zu einer Entscheidung. Das ist ganz klar ein gezielter Übergriff auf die körperliche Selbstbestimmung des Menschen. Wer das Individuum dem Kollektiv unterordnet und sein Schweigen gegen ihn verwendet, folgt der Handschrift kommunistischer Systeme, nicht der eines freien Rechtsstaates. Wir verschließen nicht die Augen vor dem Wunsch und der Not der rund 8 200 Menschen, die 2025 auf ein Spendeorgan warteten, während es nur 985 Spender gab. Doch Not rechtfertigt keinen staatlichen Zwang – und schon gar nicht durch die Hand von gerade mal 245 Abgeordneten, die sich zu Richtern über die Körper von 84 Millionen Menschen aufschwingen. Noch etwas gehört zur Wahrheit, über die hier niemand gerne spricht: Damit Organe überhaupt entnommen werden können, muss der Körper des Schwerkranken bis zur Operation künstlich beatmet und der Kreislauf aufrechterhalten werden. Das Herz schlägt, das Blut fließt. Der Körper einer hirntoten Frau befindet sich nicht nur in einem statischen Zustand. In ihrem Bauch wächst und gedeiht ein menschliches Leben heran; und ein gesundes Baby erblickt das Licht der Welt. Und sie erklären diese Frau für tot? Bis heute streiten sich Mediziner darüber, ob ein hirntoter Mensch nicht auch Schmerzen verspürt, weshalb bei einer Organentnahme neben Narkose auch Schmerzmittel und Muskelrelaxanzien gegeben werden. Wir wissen einfach noch zu wenig, um diesen gefährlichen Schritt heute zu gehen. Und hören Sie bitte endlich auf, in diesem Zusammenhang von einer Spende zu sprechen! Wenn einem Menschen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung Organe aus seinem Körper entnommen werden, ist das keine Spende, sondern ein Akt der Gewalt gegen diese körperlich eindeutig noch lebende Person. Wo soll das enden? Intensivmediziner der DIVI fordern bereits die nächste Grenzüberschreitung: die Organentnahme nicht mehr nur nach dem Hirntod, sondern künftig schon nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand. Kann man dann als Schwerverletzter in Zukunft überhaupt noch sicher sein, dass im Krankenhaus tatsächlich mit letzter Konsequenz um sein Leben gekämpft wird? Oder schielt man im Hintergrund bereits auf die Organe für die Warteliste, die sich für jedes finanziell angeschlagene Krankenhaus als sehr lukrativ erweisen? Die AfD-Fraktion sagt daher mehrheitlich unmissverständlich Ja zur freiwilligen und bewussten aktiven Zustimmung. Aber sie sagt klar Nein zu dieser übergriffigen Widerspruchslösung, die Fremden das Recht zur gewaltsamen Zerstörung eines menschlichen Körpers gibt. Vielen Dank.

Relationen